Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschaftsgeld

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Elektronische Entgeltersatz... / 3.3 Ausnahmen bei der Übermittlung

Im Datenaustausch EEL können bisher nicht alle Fallgestaltungen gleichermaßen umgesetzt werden, weil einige Einzelfälle unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zielführend in einem elektronischen Verfahren integriert werden können. Diese Fallgestaltungen können der abschließenden Aufzählung in der Anlage 3 der Gemeinsamen Grundsätze zum DTA EEL entnommen werden. Hierzu ...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 4 Unbezahlte Freistellung

Erfolgt während der Beschäftigung eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, fehlt es an der Entgeltlichkeit als Voraussetzung für die Versicherungspflicht. Allerdings wird auch ohne Entgeltzahlung zunächst für längstens einen Monat eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt unterstellt, solange das Beschäftigungsverhältnis fortdauert.[1] Entsprechend besteht auch die vorheri...mehr

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Steuerklassen / 2 Steuerklassenwechsel

Die für den einzelnen Arbeitnehmer festgelegte Steuerklasse kann nicht zur arbeitsrechtlichen Vorteilserlangung vorübergehend gewechselt werden. So kann der Arbeitgeber bei einem Steuerklassenwechsel unter Umständen den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenhalten, wenn ihn die Änderung belastet.[1] Der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Zeit der Schutzfriste...mehr

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§ 14 Personalwesen / H. Umlage U2 (Mutterschaft) und Exkurs Schwangerschaft

Rz. 68 Neben der Umlage U1 stellt die Umlage U2 (Mutterschaft) eine weitere finanzielle Entlastung für Arbeitgeber dar. Über die Umlage U2 erhalten Arbeitgeber eine Erstattung ihrer Aufwendungen, die sie nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zahlen müssen. Rz. 69 Im Jahre 2006 wurden folgende Punkte hinsichtlich der Umlage U2 neu geregelt:mehr

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Abmeldung / 6 Elternzeit

Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch eine Elternzeit unterbrochen, ist seit dem 1.1.2024 der Beginn der Elternzeit per Anmeldung und das Ende der Elternzeit per Abmeldung mit Abgabegrund "37" zu melden.[1] Die Meldepflichten bei einer Elternzeit sind ein Novum, da erstmalig im Meldeverfahren der Beginn und das Ende einer Fehlzeit zu melden sind und nicht wie ...mehr

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Beitragsfreiheit / 4 Beitragsfreiheit bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern

Die Beitragsfreiheit beim Bezug von Entgeltersatzleistungen gilt auch für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind. Bei Bezug von Kranken- oder Mutterschaftsgeld werden keine Beiträge aus der Mindestbemessungsgrundlage erhoben. Beiträge sind von diesem Personenkreis während des Bezugs von Elter...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 1 Kein Entgelt im Sinne der Sozialversicherung

Die Arbeitnehmersparzulage ist als staatliche Leistung nicht beitragspflichtig zur Sozialversicherung.[1] Sie ist kein Bestandteil des Arbeitsentgelts. Die Arbeitnehmersparzulage ist bei der Berechnung von Geldleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld etc.) aus der Sozialversicherung nicht zu berücksichtigen. Wichtig Keine Berücksichtigung bei E...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.5 Mutterschutz

Gemäß § 1 Abs. 2 MuSchG genießen Mutterschutz alle Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Demnach sind geringfügig entlohnte Beschäftigte hiervon nicht ausgeschlossen. Unerheblich ist, ob die geringfügig entlohnte Beschäftigte bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist. Jeder Arbeitgeber ist an die gesetzlichen Vorgaben des Mutterschutzgesetzes gebunden. Für ger...mehr

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Elternzeit / 6.1 Unterbrechungsmeldung

Nimmt der Vater Elternzeit in Anspruch, ist eine Unterbrechungsmeldung abzugeben. Sie erhält den Abgabegrund "52". Mit dieser Kennzeichnung wird deutlich, dass es sich hier um Elternzeit und nicht um einen unbezahlten Urlaub handelt. Nimmt eine Mutter Elternzeit in Anspruch, dürfte häufig eine Unterbrechungsmeldung mit Abgabegrund "52" nicht erforderlich sein. Die Elternzeit ...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung / 2.2.1 Korrektur bei fehlerhaftem Lohnsteuerabzug

Die Korrektur eines fehlerhaften Lohnsteuerabzugs darf nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich nicht mehr erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat. Allerdings muss der Arbeitgeber in diesen Fällen zur Vermeidung der Haftung eine entsprechende Anzeige an das Betriebsstättenfinanzamt richten, damit die Nachford...mehr

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Arbeitsunterbrechung / Zusammenfassung

Begriff Zu Arbeitsunterbrechungen kommt es z. B. bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik oder Aussperrung. Grundsätzlich gilt eine Beschäftigung als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert. Wird die Beschäftigung durch Bezug einer Entgeltersatzleistung unterbrochen, gilt sie sozialversicherungsrechtlich nicht al...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 5 Fälligkeit/Verrechnung des Erstattungsanspruchs

Das Datenaustauschverfahren ist für die Arbeitgeber verpflichtend. Dieses baut auf der betrieblichen Entgeltabrechnung auf bzw. wird daraus generiert. Der Regelung über die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs[1] kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Die Erstattung wird auf Antrag gewährt. Der maschinelle Erstattungsantrag wird in aller Regel im Nachgang zur Entgeltabrech...mehr

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Zuschuss zu Sozialleistunge... / 1 Beitragspflicht der Zuschüsse

Arbeitgeberseitige Leistungen, die während des Bezugs von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld, Krankentagegeld oder Eltern- oder Erziehungsgeld erzielt werden, gelten nicht als Arbeitsentgelt. Zu diesen arbeitgeberseitigen Leistungen gehören auch Sachbezüge. Voraussetzung hierfür ist, dass sie zusammen mit der Sozialleistung das Nettoarbeitsentgelt...mehr

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Arbeitsunterbrechung / 3 Wichtige Unterbrechungstatbestände

Tatbestände, die als Arbeitsunterbrechung bzw. Zeiten ohne Anspruch auf Arbeitslohn gelten, und die auf der Lohnsteuerbescheinigung mit dem Großbuchstaben U auszuweisen sind: unbezahlter Urlaub von mindestens 5 zusammenhängend verlaufenden Arbeitstagen im Kalenderjahr, Bezug von Elterngeld oder Inanspruchnahme der Elternzeit für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage, Bez...mehr

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Lohnkonto / 4.6 Steuerfreie Lohnersatzleistungen und andere steuerfreie Bezüge

Bestimmte staatliche Leistungen hat der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als Lohnersatzleistungen (Bezüge) auszuzahlen. Sie sind zwar steuerfrei[1], unterliegen aber dem sog. Progressionsvorbehalt im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung. Deshalb hat der Arbeitgeber solche Leistungen im Lohnkonto aufzuzeichnen: Kurzarbeitergeld, einschließlich des Saison-Kurzarbeitergeldes –...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.2 Nummern 1 und 2: Dauer des Dienstverhältnisses und Großbuchstabe U

Der Zeitraum der Beschäftigung des Arbeitnehmers im jeweiligen Kalenderjahr ist als Dauer des Dienstverhältnisses zu melden. Die Dauer des Dienstverhältnisses ist fortlaufend zu erfassen, auch wenn der Arbeitgeber bei weiterbestehendem Dienstverhältnis für bestimmte Zeiträume keinen Arbeitslohn ausgezahlt hat. Eintragung der Anzahl der Großbuchstaben U Diese Zeiträume ohne Loh...mehr

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Elektronische Entgeltersatz... / 3.1.1 Schlüsselzahlen für Entgeltbescheinigungen und Vorerkrankungszeiten

Die Anlage 2 der Gemeinsamen Grundsätze zum DTA EEL sieht folgende Schlüsselzahlen für Entgeltbescheinigungen und Vorerkrankungszeiten vor:mehr

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Meldungen / 15 Entgeltersatzleistungen

Arbeitgeber müssen die Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen wie Kranken- oder Mutterschaftsgeld ihrer Beschäftigten auf elektronischem Weg über den Datenaustausch "Entgeltersatzleistungen" an die Krankenkasse des Arbeitnehmers übermitteln.[1] Für Entgeltersatzleistungen anderer Sozialversicherungsträger bestimmte Daten werden ebenfalls an die Krankenkasse gemeldet. Di...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.10 Nummer 15: Kurzarbeitergeld u. Ä.

In Nummer 15 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist die Summe der folgenden Beträge aufzunehmen: Kurzarbeitergeld (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld), Qualifizierungsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Zuschuss bei Beschäftigungsverbot für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während der Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschrift...mehr

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Sozialversicherungstage / 3 Beitragsfreie Zeiten

Zeiten des Bezugs von (Kinderpflege-) Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Versorgungskrankengeld gelten nicht als Sozialversicherungstage. Es handelt sich dabei um beitragsfreie Zeiten. Diese beitragsfreien Zeiten werden bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen nicht berücksichtigt.[1]mehr

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Zuschuss zu Sozialleistunge... / 6.3 Elternzeit

Beschäftigte haben gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Elternzeit, wenn sie das in ihrem Haushalt lebende Kind selbst betreuen und erziehen. Für die beitragsrechtliche Beurteilung ist das Erziehungs- oder Elterngeld maßgebend. Das Mutterschaftsgeld wird auf diese beiden Leistungen angerechnet. Der Bezug von Eltern- oder Erziehungsgeld reduziert den SV-Freibetrag nicht. B...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3.3 Unbezahlter Urlaub im Anschluss an eine beitragsfreie Zeit

Die Mitgliedschaft von Versicherungspflichtigen bleibt für einen Monat aufgrund des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ohne Arbeitsentgelt auch im Anschluss an beitragsfreie Zeiten (z. B. Elternzeit, Elterngeld, Krankengeld) erhalten.[1] Eine Zusammenrechnung der Zeiten des Bezugs einer Geldleistung von einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger und einer unbezahlten ...mehr

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Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 2 Folgen

Das Steuerrecht hebt schwerpunktmäßig auf die Nähe des Steuerpflichtigen zum Marktgeschehen ab und beurteilt anhand der Merkmale "Unternehmerrisiko" und "Unternehmerinitiative". Dabei sind für die Abgrenzung der Einkünfte zwischen den vorgenannten Einkunftsarten regelmäßig die Maßstäbe des Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuerrechts anzulegen.[1] Arbeitnehmer ist nicht, wer u...mehr

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Zuschuss zu Sozialleistunge... / Zusammenfassung

Begriff Zuschüsse sind arbeitgeberseitige Leistungen (auch Sachbezüge), die während des Bezugs von Sozialleistungen gezahlt werden. Zu den Sozialleistungen gehören u. a. das Krankengeld, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes oder Mutterschaftsgeld. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: § 23c SGB IV erläutert die Voraussetzungen der Beitragsfreiheit der ...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 7.2 Nicht umlagepflichtiges Arbeitsentgelt

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt[1] ist bei der Berechnung der Umlage nicht zu berücksichtigen[2], es ist demnach auch nicht erstattungsfähig. Nicht umlagepflichtig ist das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern, deren Beschäftigungsverhältnis auf nicht mehr als 4 Wochen begrenzt ist, da für diese Personen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.[3] Zuschüsse...mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3.1.2 Umlagen U1, U2

Teilnehmer am JFD sind keine Arbeitnehmer i. S. d. Aufwendungsausgleichsgesetzes. Sie sind daher bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten nicht zu berücksichtigen. Umlagebeiträge sind im U1-Verfahren nicht zu zahlen.[1] Eine Erstattung etwaiger Arbeitgeberaufwendungen aus Anlass einer Arbeitsunfähigkeit ist daher ausgeschlossen. In den Ausgleich der Arbeitgeberaufw...mehr

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Elektronische Entgeltersatz... / 3.1.4 Schlüsselzahlen für Gründe der Beendigung der Entgeltersatzleistung

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Arbeitsunterbrechung / 2.1 Bezug von Entgeltersatzleistungen oder Inanspruchnahme von Elternzeit

Eine Beschäftigung gilt nicht als fortbestehend, wenn Entgeltersatzleistungen bezogen werden.[1] Als Entgeltersatzleistungen gelten Krankengeld, Krankentagegeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungs- und Elterngeld, Elternzeit.mehr

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Zuschuss zu Sozialleistunge... / 2 (Netto-) Sozialleistungen

Zu den Sozialleistungen i. S. d. § 23c SGB IV zählen insbesondere folgende Leistungen: Krankengeld und Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Krankenkassen), Verletztengeld und Verletztengeld bei Verletzung des Kindes (Unfallversicherungsträger), Übergangsgeld (Rentenversicherungsträger/Bundesagentur für Arbeit/Kriegsopferfürsorge), Versorgungskrankengeld (Träger der Kriegsopfer...mehr

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Elternzeit / Zusammenfassung

Begriff Die maximal 3-jährige Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Die Elternzeit ist ein Rechtsanspruch auf unbezahlte (Teil-)Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber. Die Regelungen dürfen vertraglich nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ar...mehr

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Menschen mit Behinderung / 4.5 Keine Umlagen nach dem AAG

Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten haben gegenüber ihren Arbeitgebern einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf Mutterschutzlohn sowie auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Im Hinblick darauf, dass diese Personen in einem besonderen arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis stehen und statt eines Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Steuerklassen / 3.6 Steuerklassenwahl beeinflusst Höhe der Lohnersatzleistungen

Die Steuerklassenwahl sollte nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Auch Lohnersatzleistungen sind vom zuletzt bezogenen Nettoarbeitslohn abhängig, z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Krankengeld und Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld. Für Arbeitnehmer mit Steuerkl...mehr

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Freistellung von der Arbeit / Zusammenfassung

Begriff Freistellung ist die einseitige oder einvernehmliche Befreiung (Suspendierung) von der Pflicht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Sie kann bezahlt oder unbezahlt, zeitweise oder dauerhaft erfolgen. Die Freistellung stellt eine Durchbrechung des Grundsatzes "ohne Arbeit kein Lohn" dar, sodass Lohnansprüche im Freistellungszeitraum einer besonderen ...mehr

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Teillohnzahlungszeitraum / 1 Teilmonatsbeträge

Besteht ein Arbeitsverhältnis nicht während eines vollen Monats, sondern beginnt oder endet während des Monats, ist der während dieser Zeit bezogene Arbeitslohn auf die einzelnen Kalendertage umzurechnen. Die Lohnsteuer ergibt sich aus dem mit der Zahl der Kalendertage vervielfachten Betrag der Lohnsteuer-Tagestabelle. Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht bei der Lohnsteuer ...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung / 1.2 Dauer des Arbeitsverhältnisses, Großbuchstaben

Des Weiteren sind folgende Eintragungen erforderlich: Nummer 1: Dauer des Dienstverhältnisses während des Kalendersjahres beim Arbeitgeber. Hinweis Bescheinigung bei Auszahlung von sonstigen Bezügen nach Austritt Bei Auszahlung von sonstigen Bezügen, die nach Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt werden, ist der Monat, in dem der sonstige Bezug ausgezahlt wird, zu beschein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.1 Berücksichtigung von Einkommen

Als Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit zufließen, zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere Arbeitsentgelt, Sachbezüge aus Erwerbstätigkeit, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld), weitere Sozialleistungen (z. B. B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Der Beschluss-Entwurf

Rz. 265 Der Beschluss (-Entwurf) ist nach Modulen aufgeteilt. Rz. 266 Module A + B – Gläubiger und Schuldner Das Formular enthält Eingabefelder für einen Gläubiger und einen Schuldner. Diese Angaben sind verpflichtend. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV n.F.) – sofern die genutzte Branchensoftware dies mög...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.12 Mutterschutz

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung sind regelmäßig Abrechnungen werdender Mütter zu bearbeiten. Viele Fragen des Mandanten tangieren auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für sein Unternehmen, wenn er viele Frauen mit Familienplanung beschäftigt, sodass Steuerberater auf jeden Fall bez. der finanziellen Auswirkungen beraten dürfen, auch wenn der Mandant die Lohnbuchhaltung selbs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.16 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben...mehr

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Praxis-Beispiele: Mutterschaftsgeld

1 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Berechnung bei festem Monatsgehalt Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ab dem 11.9. (Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG) Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Die Arbeitnehmerin hat in den letzten 3 vor der Schutzfrist abgerechneten...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 13 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Mehrfachbeschäftigung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin ist seit Jahren bei Arbeitgeber A und B beschäftigt. Ihre Schutzfrist beginnt am 10.10. Bei Arbeitgeber A erhält sie ein monatlich gleichbleibendes Nettoarbeitsentgelt i. H. v. 600 EUR. Bei Arbeitgeber B beträgt das monatlich gleichbleibende Nettoarbeitsentgelt 900 EUR. Ergebnis Bestehen zu Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung mehrere Arbei...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 5 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Entgelterhöhung im Referenzzeitraum

Sachverhalt Im Unternehmen beginnt die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG für eine Arbeitnehmerin am 11.9. Sie hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Der Referenzzeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes lautet 1.6. bis 31.8. Die Arbeitnehmerin erhält zum 1.7. eine Geha...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 6 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Entgelterhöhung vor Beginn der Schutzfrist, aber außerhalb des Referenzzeitraums

Sachverhalt Im Unternehmen beginnt die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG für eine Arbeitnehmerin am 11.9. Sie hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Der Referenzzeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes lautet 1.6. bis 31.8. Die Arbeitnehmerin erhält ab 1.9. eine tarif...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 12 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz und Direktversicherung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin, 22 Jahre alt, keine Kinder, erhält ein Gehalt von 2.710 EUR. Sie hat Steuerklasse IV, zahlt keine Kirchensteuer und ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, die einen Zusatzbeitrag i. H. v. 2,5 % erhebt. Ihr Arbeitgeber hat für sie eine Direktversicherung abgeschlossen, in die sie monatlich 100 EUR überweisen lässt. Die 100 EUR werd...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 8 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Entgelterhöhung innerhalb der Schutzfristen

Sachverhalt Im Unternehmen beginnt die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG für eine Arbeitnehmerin am 11.9. Sie hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Der Referenzzeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes lautet 1.6. bis 31.8. Die Arbeitnehmerin erhält ab 1.10. eine tar...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 2 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Berechnung bei schwankendem Monatsgehalt

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ab 11.9. (Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG) Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Sie hat in den letzten 3 vor der Schutzfrist abgerechneten Lohnabrechnungszeiträumen durch Provisionszahlungen folgende Nettoverdienste erzielt:mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 4 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Berechnung bei Stundenlohn ohne regelmäßig vereinbarte Arbeitszeit

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ab dem 11.9. (Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG) Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Eine regelmäßige Wochenarbeitszeit ist nicht vereinbart. Der Stundenlohn beträgt 15 EUR brutto.mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 1 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Berechnung bei festem Monatsgehalt

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ab dem 11.9. (Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG) Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Die Arbeitnehmerin hat in den letzten 3 vor der Schutzfrist abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträumen auf der Basis eines gleichbleibenden Gehalts...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 3 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Berechnung bei Stundenlohn

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ab dem 11.9. (Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG) Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 28 Stunden an vier Arbeitstagen je Woche (je 7 Stunden). Der Stundenlohn beträgt 15 EUR brutto. Es wird k...mehr