Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschaftsgeld

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Unterhaltssichernde Leistun... / 3 Leistungen zur Teilhabe/Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden in den einzelnen Versicherungszweigen folgende unterhaltssichernde Leistungen gewährt: Unfallversicherung – Übergangsgeld nach §§ 45 bis 52 SGB VII, Rentenversicherung – Übergangsgeld nach §§ 20, 21 SGB VI, Bundesagentur für Arbeit – Übergangsgeld nach §§ 119 bis 121 SGB III, Ausbildungsgeld nach §§ 122 bis 125 SGB III, Träger d... mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 2.2 Kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen

Ebenso wie bei Erwerbseinkommen ist auch bei kurzfristigem Erwerbsersatzeinkommen das durchschnittliche Vorjahreseinkommen maßgebend. Auch hier wird das laufende Einkommen zugrunde gelegt, wenn im Vorjahr entweder kein Einkommen erzielt wurde oder das laufende monatliche Erwerbseinkommen mindestens 10 % niedriger ist als das Vorjahreseinkommen. Zur Ermittlung des Nettobetrags... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Progressionsvorbehalt / 4 Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Damit das Finanzamt den Progressionsvorbehalt berücksichtigen kann, hat der Arbeitgeber zusätzliche Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten zu erfüllen: Eintragung im Lohnkonto: Arbeitgeber, die (konjunkturelles) Kurzarbeitergeld (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld), Aufstockungsbeträge, Verdienstausfallentschädigung nach dem IfSG oder Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld a... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungspflicht von Pf... / 2.4 Entgeltersatzleistung

Bei Bezug einer Entgeltersatzleistung ist entscheidend, ob diese klassischerweise nur vorübergehend oder ggf. für einen längeren Zeitraum gewährt wird. Unabhängig von der zeitlichen Dauer der Zahlung ist die Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen für folgende Personen ausgeschlossen: Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- oder Pflegeunterstü... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Krankengeld (Berechnung und... / 3.1 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Berechnungsgrundlage für das Regelentgelt ist das im Bemessungszeitraum erzielte regelmäßige Arbeitsentgelt. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt[1] wird erst in einem späteren Rechenschritt berücksichtigt.[2] Praxis-Tipp Laufendes Arbeitsentgelt Das laufende Arbeitsentgelt ist auch zu berücksichtigen, soweit es die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Die Beitragsmessungsgren... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Mitgliedschaft / 1.3.3 Bezug von Entgeltersatzleistungen/Elternzeit

Die Mitgliedschaft des zuvor versicherungspflichtigen Mitglieds besteht bei Anspruch auf Krankengekd oder Mutterschaftsgeld oder dem Bezug dieser Leistungen, dem Bezug von Elterngeld oder während der Elternzeit fort (Beitragsfreiheit). Das gilt auch, wenn von einem anderen Rehabilitationsträger während einer medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation (Rehabilitationsleistung)... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Mitgliedschaft / 2.2 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Versicherten oder mit dem Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung entfallen. Die Mitgliedschaft bei der Pflegekasse bleibt wie die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse längstens für einen Monat erhalten, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Fortzahlung des Entgelts fortbesteht und keine Erwerbstä... mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 1 Prüfung der Leistungsgewährung

Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind zu erstatten[1], es sei denn, dass der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat.[2] Die Regelung beruht auf dem Gedanken der wechselseitigen Abhängigkeit von Beiträgen und Le... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Wohngeld / 3.4.1 Zu berücksichtigende Einkünfte

Zum Jahreseinkommen gehören z. B. folgende Positionen: steuerfreie Beträge von Versorgungsbezügen, steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, steuerfreies Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung, Sparer-Pauschbetrag, soweit die Kapitalerträge 100 EUR übersteigen,[1] Arbeitslosengeld, der nach § 3 Nr. 3 EStG steuerfreie Betrag von Abfindungen weg... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Berechnung des Mutterschutzlohns nach § 18 MuSchG und des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG unterscheiden sich insofern, als im einen Fall auf den Bruttoverdienst im Quartal vor dem Eintritt der Schwangerschaft und im anderen Fall auf das Nettoeinkommen im Quartal vor Beginn der Schutzfrist abgestellt wird. Da für beide Lohnersatzleistungen auf "das... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Grundsicherungsgeld (Grunds... / 4.1 Berücksichtigung von Einkommen

Als Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit zufließen, zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere Arbeitsentgelt, Sachbezüge aus Erwerbstätigkeit, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld), weitere Sozialleistungen (z. B. B... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Privilegierte Einnahmen bei... / 2.1 Einnahmen nach dem SGB II

Nach spezieller Regelung im SGB II werden insbesondere folgende Einnahmen nicht als Einkommen berücksichtigt: Die Leistungen nach dem SGB II selbst (z. B. Leistungen für Bildung und Teilhabe, das Einstiegsgeld oder der Grundsicherungsgeldbonus) werden ihrerseits nicht als Einkommen berücksichtigt. Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an K... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Beschäftigungsverbote bieten nur dann einen effektiven Schutz für die schwangere bzw. stillende Arbeitnehmerin und ihr Kind, wenn sie für diese nicht mit einem wirtschaftlichen Nachteil verbunden sind. § 18 regelt den Mutterschutzlohn, der während der Beschäftigungsverbote außerhalb der Schutzfristen des § 3 MuSchG zu zahlen ist. Rz. 2 Art. 11 der Mutterschutz-Richt... mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1.3 Gesetzliche Versicherungs- und Versorgungsansprüche

Gem. § 850i Abs. 3 ZPO bleiben die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art unberührt. Diese Bestimmungen gehen den §§ 850 ff. ZPO als Spezialregelungen vor. Zu den Versicherungsgesetzen gehören insbesondere die Leistungen der Sozialversicherung nach SGB. Ansprüche auf laufende Geldle... mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 7 Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld fällt unter den Katalog der gesetzlichen Steuerbefreiungen des § 3 EStG. Die Steuerbefreiung[1] gilt sowohl für Leistungen während der Mutterschutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte. Auch wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen muss, gilt die ... mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2 Beitragsrechtliche Auswirkungen

Für Entgeltersatzleistungen sind unter bestimmten Bedingungen Beiträge zu den jeweils anderen Versicherungszweigen zu entrichten. So sind z. B. für das Krankengeld Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung oder für das Übergangsgeld Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Bei Bezug von Pflegeunterstützungsgeld sind Beiträge zur... mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 3 Melderechtliche Auswirkungen

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung/Mitgliedschaft in der Krankenversicherung besteht weiter fort[1], während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- und Versorgungskrankengeld. Diese Tatbestände lösen, soweit sie mindestens einen vollen Kalendermonat umfassen, die Abgabe einer Unterbrechungsmeldung nach der DEÜV ... mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1.1 Fortbestand der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht bzw. diese Leistungen bezogen werden oder nach den gesetzlichen Regelungen[1] Elterngeld bezogen wird. Gleiches gilt für die Dauer der Inanspruchnahme von Elternzeit oder wenn Pflegeunterstützungsgeld bezogen wird.[2] Darüber hinaus bleibt... mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1 Steuerfreiheit von Entgeltersatzleistungen

Durch die Vorschrift des § 3 Nrn. 1 und 2 EStG sind Entgeltersatzleistungen von der Besteuerung freigestellt, z. B. Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II [1], (Saison-)Kurzarbeitergeld, Qualifizierungsgeld, Krankengeld, Insolvenzgeld und Mutterschaftsgeld. Derartige Leistungen werden regelmäßig nach den Bestimmungen des SGB III gezahlt. Sie treten an di... mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1.3 Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung

Der Eintritt von Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 26 Abs. 2 SGB III ist an den Bezug einer Entgeltersatzleistung geknüpft. Neben den Teilnehmern an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie den Teilnehmern an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind aufgrund entsprechender Sonderregelungen in die Arbeitslosenversicherungspflicht aber auch weitere Personeng... mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Als Entgeltersatzleistungen (früher: Lohnersatzleistungen) sind alle die Leistungen zu verstehen, die von Sozialleistungsträgern in besonderen Situationen zum Zwecke des Ersatzes von ansonsten bezogenem Arbeitsentgelt zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich dabei um folgende Sozialleistungen: Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- und Pflegeunterstützung... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Steueränderungsgesetz 2025 v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 363) mit Wirkung zum 1.1.2026. Die begünstige... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitslosenversicherung / 1.3 Sonstige Versicherungspflichtige

Zum Personenkreis der sonstigen Versicherungspflichtigen zählen nicht die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Vielmehr zählen zu diesem Personenkreis u. a.:[2]: Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Die Verpflichtung nach Satz 1 betrifft nur Sozialleistungen. Andere Leistungen und Ansprüche werden von § 12a nicht erfasst. Eine Inanspruchnahme setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte die Leistung tatsächlich beanspruchen kann. Das ist z. B. auch bei volljährigen Kindern, für die die Eltern das Kindergeld beziehen, nicht der Fall, wenn die Eltern Unterhaltsleistu... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.16 Weitere Tatbestände

Rz. 101a Bausparzinsen sind vor Auszahlung des Guthabens auch dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt werden kann. Gutgeschriebene Bausparzinsen stehen bis dahin nicht zur Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung (BSG, Urteil v. 19.8.2015, B 14 AS 43/14 R). Rz. 101b Eine Gutschrift i. S. v. § 22 Abs. 3 ist nicht als Einkommen... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Ausbildung / 3.9.3 Kürzung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung ist grundsätzlich um 1/12 für jeden Kalendermonat zu kürzen, in dem Auszubildende keinen Anspruch auf Ausbildungsentgelt (§ 8), Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 9) oder im Krankheitsfall (§ 12) haben. Besteht auch nur für einen Tag im Kalendermonat ein Anspruch auf die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TVAöD genannten Bezüge, kann für den ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2.2 Geldleistungen (§ 54 Abs. 2–5 SGB I)

Rz. 61 § 54 Abs. 2–5 SGB I regelt den Pfändungsschutz für Ansprüche auf Geldleistungen nach dem SGB. Ansprüche auf einmalige Geldleistungen können nach § 54 Abs. 2 SGB I nur gepfändet werden, wenn dies der Billigkeit entspricht. Im Rahmen der Billigkeitsprüfung hat die Vollstreckungsbehörde namentlich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Leistungsberechtigten, die A... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.3 Beschäftigte Pflegeperson (Satz 3)

Rz. 98 Satz 3 sieht eine Ausnahmeregelung zu den nach Nr. 1a versicherungspflichtigen Pflegepersonen vor, wenn diese neben der Pflege regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbständig tätig sind (vgl. insoweit Rz. 7 ff.). Rz. 99 Es entspricht nach der gesetzgeberischen Intentionen nicht Sinn und Zweck der Regelung, die Versicherungspflicht nach § 3 Satz ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende ab der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 170 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Die tarifliche ESt ergibt sich aus der Anwendung des Grund- oder des Splittingtarifs (vgl § 32a Abs 1 und 5 EStG) auf das zvE (> Ehegattenbesteuerung Rz 3, > Lohnsteuertarif Rz 4 ff, > Splitting). Dieser Wert wird noch um das Ergebnis aus der Durchführung de... mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.3 Gleichstellung von Frauen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 58 Abs. 1 Satz 3 folgt dem Recht und der Politik der Europäischen Union und zielt damit zugleich auf die Beschäftigungsstruktur. Frauen sollen auf dem Arbeitsmarkt so chancenreich sein wie Männer. Darauf sind die Aktivitäten durchweg auszurichten (Gender-Mainstreaming). Im idealtypischen Zustand können Frauen die Leistungen der Arbeitsförderung ebenso annehmen und umsetz... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.4.2 Stellung der Frau

Rz. 74 § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III stellt ohne ausdrückliche Bezugnahme, aber als Referenzgesetz eine Ergänzung zu § 1 Abs. 1 Satz 4 dar. Durch die Inbezugnahme des § 1 Abs. 1 Satz 4 in § 16 ist letztlich zumindest auch der Geist des § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III handlungsleitend für die Jobcenter. Danach ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip der Ar... mehr

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Variable Vergütung: Arbeits... / 4.4.3 Variable Vergütung in Mutterschutz und Elternzeit

Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es untersagt, Arbeitnehmerinnen, die wegen Mutterschutzzeiten zeitweise keine Arbeitsleistung erbracht haben, von der Gewährung von Gratifikationen auszuschließen, wenn diese in diesem Jahr geleistete Arbeit vergüten soll. Insofern besteht weitgehend Gleichbehandlung mit der Entgeltfortzahlung infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkei... mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 2. Andere Einkünfte

Laufender Unterhalt kann nicht begehrt werden, solange und soweit die Frau Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers nach § 11 MuSchG erhält. Das Mutterschaftsgeld nach § 200 Abs. 1 RVO hat Lohnersatzfunktion und ist deshalb ebenso wie ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Muttergeld als Einkommen zu berücksichtigen (OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Brandenburg, Urt. v. 9.11.2010 – 10 UF 23/10)... mehr

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Sauer, SGB III § 425 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Regelung bezieht sich über arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen hinaus auf jegliche Versicherungszeiten, die nach dem AFG beitragspflichtig waren bzw. solchen Zeiten gleichgestellt wurden. Rz. 3 Der Anwendungsbereich der Vorschrift wird aus der Gegenüberstellung der maßgebenden Sachverhalte nach dem AFG und ihrer Bewertung nach dem SGB III ersichtlich... mehr

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Sommer, SGB V § 234 Beitrag... / 2.1.2 Anspruch auf Kranken- oder Mutterschaftsgeld (Satz 2)

Rz. 8 Satz 2 nimmt Zeiten des Bezuges von Kranken- oder Mutterschaftsgeld sowie Zeiten nach § 251 Abs. 1 von der Beitragspflicht komplett aus; Satz 2 geht insoweit über § 224 hinaus. Maßgeblich für die im Ergebnis beitragsfreie Zeit ist der Anspruch auf Kranken- oder Mutterschaftsgeld, es muss nicht tatsächlich bezogen werden, ggf. anzuwendende Ruhensvorschriften (§ 49 Abs. ... mehr

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Sommer, SGB V § 234 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 mit der zeitgleichen Änderung durch das Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes v. 20.12.1988 mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 6 des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2023 geändert. Dabei wurde in Abs. 1 d... mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.1 Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Eine Zuordnung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. §§ 58, 59, 252 Abs. 1, 252a Abs. 1, 253a kann nach dem Wortlaut der Vorschrift ausschließlich aufgrund von Pflichtbeiträgen zur knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgen, die darüber hinaus in einem zeitlichen Zusammenhang zu den vorgenannten beitragsfreien Zeiten stehen müssen. Neben tatsächlich gezahlten Pflichtbe... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.4 Gleichstellung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit

Rz. 8 Ansprüche auf Renten sowie auf Leistungen zur Prävention und zur medizinischen Rehabilitation setzen neben der Erfüllung von persönlichen und wartezeitrechtlichen Voraussetzungen ggf. als versicherungsrechtliche Voraussetzung auch den Nachweis einer Mindestanzahl von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung i. S. v. § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, § 4 Abs. 1 oder ei... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.8.1.2 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse wurden verneint

bei einer Fachkraft für Arbeitssicherheit[1] Um im Bereich der Gesetzesanwendung von gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen zu sprechen, ist es erforderlich, dass neben den genauen Kenntnissen der Rechtsvorschriften auch rechtliche Zusammenhänge erkannt und Rechtsprechung analysiert und verarbeitet werden muss. Ein Fachwissen, dass sich auf Grundtatbestände und deren Zusam... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Sozialleistungen / 1 Gesetzliche soziale Abgaben und Aufwendungen

Dies sind: Arbeitgeberanteil der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Sozialversicherung). Beitrag zur Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Die Zahlung trägt allein der Arbeitgeber. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[1] Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.4 Folgen der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit

Rz. 29 Durch die vorzeitige Beendigung der Elternzeit lebt das Arbeitsverhältnis grds. in der Weise wieder auf, wie es vor der Elternzeit bestanden hat. Eine Ausnahme ist denkbar: Wurde das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit dauerhaft geändert, z. B. ein Teilzeit- statt eines Vollzeitarbeitsverhältnisses vereinbart, bleibt es trotz der vorzeitigen Beendigung der Eltern... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.5 Inhalt des Elternteilzeitarbeitsverhältnisses

Rz. 54 Die Rechte und Pflichten im Elternteilzeitarbeitsverhältnis richten sich nach dem Arbeitsverhältnis, das vor der Elternzeit bestanden hat. Lediglich die Arbeitszeit ist verringert und die Lage der Arbeitszeit entsprechend verändert. Daher kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Elternteilzeit auch durch sein Weisungsrecht eine andere Tätigkeit zuweisen, sola... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.2 Erneute Möglichkeit der Inanspruchnahme der Mutterschutzfrist

Rz. 27 Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 MuSchG (nicht aber bei anderen Beschäftigungsverboten) auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen. Darin liegt aber keine Erklärungsfrist. Die Beendigung der Elternzeit tritt ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.1 Geburt eines weiteren Kindes

Rz. 25 Gesetzlich geregelt ist der Fall der Geburt eines weiteren Kindes (§ 16 Abs. 3 Satz 2). Nach der Geburt eines weiteren Kindes ist die Zustimmung des Arbeitgebers zur vorzeitigen Beendigung nicht erforderlich und die Elternzeit endet in diesem Fall aufgrund der Erklärung des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung nicht form- und fristgerecht oder... mehr

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Freistellung von der Arbeit / 4 Unbezahlte Freistellung

Erfolgt während der Beschäftigung eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, fehlt es an der Entgeltlichkeit als Voraussetzung für die Versicherungspflicht. Allerdings wird auch ohne Entgeltzahlung zunächst für längstens einen Monat eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt unterstellt, solange das Beschäftigungsverhältnis fortdauert.[1] Entsprechend besteht auch die vorheri... mehr