Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschaftsgeld

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.8 Schülerinnen und Studentinnen (Nr. 8)

Rz. 62 Nach Nr. 8 werden Schülerinnen und Studentinnen in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, soweit die Ausbildungsstelle (z. B. Hochschule oder Schule, vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG) Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt. Dies ist etwa der Fall bei Veranstaltungen im Rahmen der Schulpflicht, im Rahmen der universitären Ausbil... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Krankenversicherung / 2 Leistungen

Das soziale Recht auf Zugang zur Sozialversicherung garantiert Ansprüche auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.[1] Dazu gehören nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3 Weitere erfasste Personengruppen (§ 1 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 40 Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den persönlichen Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes auch durch die Aufnahme weiterer Personengruppen durch § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-8 erheblich erweitert. Unabhängig davon, ob ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis nach § 1 Abs. 2 Satz 1 vorliegt, fallen die in den Nr. 1-8 genannten Personengruppen in den Ge... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Beweislast, Rechtsstreitigkeiten, Zuständigkeit

Rz. 70 Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mutterschutzgesetzes in persönlicher Hinsicht hat die Person (§ 1 Abs. 4), die sich auf die Geltung des Mutterschutzgesetzes beruft, im Streitfall darzulegen und zu beweisen. Beruft sich eine Selbstständige darauf, sie sei in Wirklichkeit eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigte, weil Arbeitnehmerin, so kann sie dies von... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13), die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Dies gilt auch für Personen, die negative Einkünfte der begünstigten Ar... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Tz. 96 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt seit Januar 2026 603 EUR. Entrichtet der Arbeitgeber für derartige geringfügig Beschäftigte pauschale Sozialabgaben (Rentenversicherung 15 %; Krankenversicherung 13 %), kann er für das Arbeitsentgelt unter Verzicht auf die Vorlage der Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer einschließlich des S... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Progressionsvorbehalt

Rn. 146 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei StPfl, die unter der Maßgabe des § 1 Abs 3 EStG zur fiktiven unbeschränkten StPfl optieren und damit die personen- und familienbezogenen Entlastungen der unbeschränkten StPfl in Anspruch nehmen, ist bei der Veranlagung der Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG in gleicher Weise wie bei unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 und 2 EStG zu berü... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitsen... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen: mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt.... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 2b BEEG wurde mit Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] mit Wirkung ab 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden sind (§ 27 Abs. 1 BEEG in der vom 18.9.2012 bis 31.12.2014 gelte... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Einnahmen in Geld oder Geldeswert

Rz. 5 Die Einnahmen in Geld oder Geldeswert bilden die Ausgangsgröße bei der Ermittlung des Überschusses. Bei der Ermittlung dieser Einnahmen sind neben den §§ 8-9a EStG auch die §§ 19, 19a EStG zu beachten. Einnahmen in Geldeswert sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG: Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge (bspw. in Form der auch privaten Nutzung eines vom Ar... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Zweck, Verpflichtung, Aussteller, Form und Inhalt

Rz. 33 Der Arbeitgeber muss sich nicht mit der mündlichen Mitteilung der Arbeitnehmerin über das Vorliegen der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin bzw. über das Stillen begnügen. Vielmehr kann er die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bzw. eines Zeugnisses einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers verlangen. Er muss diese Forderung nicht begründen... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Weitere Informationen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 2)

Rz. 7 Die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber weitere Angaben verlangen, die sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies sind etwa Angaben zu Name und Adresse der betroffenen Frau, zum voraussichtlichen Entbindungstermin, zur Art der Beschäftigung, zu Umfang und Lage der Arbeitszeit, zur Art der Vergütung, zu körperlichen Belastungen während der Arbeit, zum Ergebnis d... mehr

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Sommer, SGB V § 230 Rangfol... / 2.1.1 Arbeitsentgelt

Rz. 5 Der Begriff des Arbeitsentgelts entspricht der Vorschrift des § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 14 SGB IV. Für den Personenkreis der §§ 232ff. ist statt des Arbeitsentgelts die in der jeweiligen Vorschrift genannte beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Bei Personen, die unter die Vorschrift des § 235 fallen, wird nach § 235 Abs. 4 Halbsatz 2 vorrangig das ... mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2026 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 Das Übergangsgeld hat die Aufgabe, den durch die Teilnahme an den Rehabilitations-/Teilhabeleistungen entstehenden Ve... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.9 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 9b Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Es basiert ohne inhaltliche Änderungen auf dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1 mit Aufstieg nach VergGr. IVb Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO. Das in der Vergütungsordnung weiterhin enthaltene Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1b mit Aufstie... mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.2 Maßgeblicher Bemessungszeitraum

Grundlage für die Bemessung der Jahressonderzahlung ist grundsätzlich das in den Monaten Juli, August, September gezahlte "monatliche Entgelt". Im Unterschied zu dem während des Regelbemessungszeitraums gezahlten Krankengeldzuschuss – der nach der Protokollerklärung zu § 20 Abs. 3 TV-L, dort: Satz 3, unberücksichtigt bleibt – enthält der Tarifvertrag keine ausdrückliche Rege... mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 20 Abs. 2 TV-L. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. b und c TV-L) wegen Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 MuSchG vor und nach der Geburt und/oder... mehr

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Jahressonderzahlung / 3.5.2 Ausnahmen von der Zwölftelungsregelung

Nach § 20 Abs. 4 Satz 2 TV-L unterbleibt die Verminderung der Jahressonderzahlung für Kalendermonate, für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn sie diesen vor dem 1. Dezember beendet und die Beschäftigung unverzüglich wieder aufgenommen haben. Dieser Vorschrift kommt aufgrund der befristeten Aussetzung ... mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15 TV-L) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der höchsten Stufe. die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile (sog. ständige Entgeltbestandteile), z. B. Funktionszulagen, Zulagen für ständige W... mehr

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Entgeltersatzleistung: Beso... / 2.1 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Frauen erhalten während ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen 13 EUR und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten kalendertäglichen Arbeitsentgelt.[1] Bei diesem Zuschuss handelt es sich nach ausdrücklicher Bestimmung des § 1 Abs. 1 Sa... mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 1.4 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung wird die Versicherung während des Bezugs von Mutterschaftsgeld fortgesetzt.[1] Der Versicherten bleibt der Schutz der Arbeitslosenversicherung dadurch erhalten. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden von der Krankenkasse übernommen und an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt. Beitragsbemessungsgrundlage ist der Zahlbetrag des Mutte... mehr

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Mutterschaftsgeld: Versicherungsschutz, Beiträge und Meldungen

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag befasst sich mit den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Folgen der Schutzfristen einer Arbeitnehmerin in Mutterschaft. Für die versicherungsrechtliche Beurteilung muss die bisherige Form der Krankenversicherung betrachtet werden: Handelt es sich um eine pflicht-, freiwillige oder privat krankenversicherte Arbeitnehmerin? Bei... mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 2.3 Privat Versicherte weiterhin beitragspflichtig

Der Bezug von Mutterschaftsgeld hat keinen Einfluss auf die private Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge sind weiterhin zu entrichten. Allerdings sind diese jetzt allein durch die Arbeitnehmerin zu tragen. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Zuschuss zu Sozialleistunge... / 6.2 Mutterschaftsgeld

Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG sind dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen.[1] Zu einem Überschreiten des SV-Freibetrags kann es nur kommen, wenn der Arbeitgeber neben dem Zuschuss[2] weitere arbeitgeberseitige Leistungen erbringt. Für die beitragsrechtliche Beurteilung der Zuschüsse ist dann neben der Freigrenze von 50 EUR[3] die Regelung zu den Zuschüssen zu... mehr

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Entgeltersatzleistung: Beso... / 2.2 Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherheit

Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht gesetzlich versichert sind, erhalten das Mutterschaftsgeld vom BVA.[1] Das Mutterschaftsgeld ist auf max. 210 EUR begrenzt, dies gilt auch, wenn diese Arbeitnehmerin wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) versicherungsfrei ist. Als zu vergleichende Sozialleistung ist dennoch der Betrag von 390 EUR (m... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Erstattungsansprüche gegenü... / 2 Mutterschaftsgeld

Im Bereich der Krankenversicherung gilt § 115 SGB X auch für die gesetzlichen Leistungen bei Schwanger- und Mutterschaft. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld in der gesetzlichen Krankenversicherung ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält.[1] Allerdings gilt dies nicht für einmalig gezahltes Arbeits... mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag befasst sich mit den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Folgen der Schutzfristen einer Arbeitnehmerin in Mutterschaft. Für die versicherungsrechtliche Beurteilung muss die bisherige Form der Krankenversicherung betrachtet werden: Handelt es sich um eine pflicht-, freiwillige oder privat krankenversicherte Arbeitnehmerin? Beitragsrechtlich ... mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 2.1 Versicherungspflichtige sind beitragsfrei

Für die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld besteht Beitragsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich aber nur auf das Mutterschaftsgeld selbst.[1] Bei dem vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschuss zum Mutterschaftsgeld handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt.[2] Hinsichtlich der beitragsrechtlichen Behandlung von arbeitgeberseitige... mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 1 Versicherungsrechtliche Regelungen

1.1 Auswirkungen auf die versicherungspflichtige Beschäftigung Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden.[1] Mit Beginn dieser Schutzfrist endet grundsätzlich die Zahlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Damit entfällt eine Voraussetzung für die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversi... mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 2 Beitragsrecht

2.1 Versicherungspflichtige sind beitragsfrei Für die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld besteht Beitragsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich aber nur auf das Mutterschaftsgeld selbst.[1] Bei dem vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschuss zum Mutterschaftsgeld handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt.[2] Hinsichtlich der beitrags... mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 1.1 Auswirkungen auf die versicherungspflichtige Beschäftigung

Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden.[1] Mit Beginn dieser Schutzfrist endet grundsätzlich die Zahlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Damit entfällt eine Voraussetzung für die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Daher endet die Versicherungspflicht aufgrund der Bes... mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 3 Meldeverfahren

Aufgrund des Eintritts in die Mutterschutzfrist und der Zahlung von Mutterschaftsgeld ist eine Unterbrechungsmeldung zu erstatten. Diese fällt an, sobald für mindestens einen Kalendermonat kein laufendes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gezahlt wird. Die Meldung ist spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung an die Krankenkasse... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitsunterbrechung / 1.3 Einmalig gezahltes Mutterschaftsgeld für privat krankenversicherte Frauen

Das Mutterschaftsgeld an privat krankenversicherte Frauen[1] führt zur Anwendung von § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV.[2] Das Versicherungsverhältnis besteht in diesen Fällen nicht für einen Monat fort. Die Beschäftigung wird durch den Bezug von Mutterschaftsgeld unterbrochen. Zum letzten Tag des Entgeltanspruchs vor Beginn der Schutzfrist ist eine Unterbrechungsmeldung mit dem Abgab... mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 2.2 Freiwillige Versicherung

Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld werden Mitglieder beitragsfrei versichert, die vor Beginn der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und freiwillig krankenversichert waren. Achtung Beitragsfreie Versicherung Die beitragsfreie Versicherung freiwillig versicherter Arbeitnehmerinnen ist während des Bez... mehr

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Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2.2 Beginn der Mitgliedschaft bei Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu Beginn des Arbeitsverhältnisses

Für Frauen, die während der Schutzfristen des § 3 MuSchG von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis wechseln und von diesem Zeitpunkt an Mutterschaftsgeld erhalten, liegt ab Beginn des Arbeitsverhältnisses auch ohne Arbeitsleistung und Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis vor, tritt Versicherungspflicht ein. Damit beginnt auch die Mitgliedschaft... mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 7 Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Hat eine Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld[1] aus mehreren Arbeitsverhältnissen, so hat jeder Arbeitgeber anteilig einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld[2] zu leisten, wenn das kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt aus allen Arbeitsverhältnissen zusammengerechnet 13 EUR übersteigt. Der einzelne Arbeitgeber kann also nicht einwenden, bei ihm sei das kalendertägliche Netto-Arb... mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 1.2 Kranken- und Pflegeversicherung

Bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen bleibt die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung während des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bestehen.[1] Bei den übrigen Arbeitnehmerinnen bleibt es ebenfalls bei dem bisherigen Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung. mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 2.2 Mutterschaftsgeld

Da gesetzlich versicherte Teilnehmerinnen am Bundesfreiwilligendienst Anspruch auf Krankengeld haben, ergibt sich daraus auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit erhalten die Einsatzstellen ihre Aufwendungen, die ihnen durch die Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen, im Rahmen des Ausgleichsverfahrens U2 erstattet.[1] mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 1.3 Rentenversicherung

Frauen, die wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt haben, werden Anrechnungszeiten gutgeschrieben.[1] Weiterhin werden bis zu 3 Jahre als Kindererziehungszeit anerkannt.[2] mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Regelungen 1.1 Auswirkungen auf die versicherungspflichtige Beschäftigung Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden.[1] Mit Beginn dieser Schutzfrist endet grundsätzlich die Zahlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Damit entfällt eine Voraussetzung für die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pf... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitsunterbrechung / 4.2 Entgeltersatzleistungsbezug/Mutterschaftsgeld/Wehrdienst/Elterngeld/Elternzeit

Wird die versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen, ist für den Zeitraum bis zum Wegfall des Arbeitsentgeltanspruchs eine Unterbrechungsmeldung mit dem Meldegrund "51" zu erstatten. Endet die Beschäftigung während einer solchen Unterbrechung, ist eine Abmeldung mit dem Meldegrund "30" vorzunehmen.[1] En... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Steuerklassen / 2 Steuerklassenwechsel

Die für den einzelnen Arbeitnehmer festgelegte Steuerklasse kann nicht zur arbeitsrechtlichen Vorteilserlangung vorübergehend gewechselt werden. So kann der Arbeitgeber bei einem Steuerklassenwechsel unter Umständen den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenhalten, wenn ihn die Änderung belastet.[1] Der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Zeit der Schutzfriste... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Elektronische Entgeltersatz... / 3.3 Ausnahmen bei der Übermittlung

Im Datenaustausch EEL können bisher nicht alle Fallgestaltungen gleichermaßen umgesetzt werden, weil einige Einzelfälle unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zielführend in einem elektronischen Verfahren integriert werden können. Diese Fallgestaltungen können der abschließenden Aufzählung in der Anlage 3 der Gemeinsamen Grundsätze zum DTA EEL entnommen werden. Hierzu ... mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3.2 Bei Unterbrechung der Beitragszeit

Während der Zeit des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld) und des Bezugs von Elterngeld wird im Allgemeinen kein Arbeitsentgelt erzielt. Folglich werden keine Beiträge entrichtet. Daher werden diese beitragsfreien Zeiten i. S. d. § 224 Abs. 1 Satz 1 SGB V bei der Ermittlung der Sozialversic... mehr

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§ 14 Personalwesen / H. Umlage U2 (Mutterschaft) und Exkurs Schwangerschaft

Rz. 68 Neben der Umlage U1 stellt die Umlage U2 (Mutterschaft) eine weitere finanzielle Entlastung für Arbeitgeber dar. Über die Umlage U2 erhalten Arbeitgeber eine Erstattung ihrer Aufwendungen, die sie nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zahlen müssen. Rz. 69 Im Jahre 2006 wurden folgende Punkte hinsichtlich der Umlage U2 neu geregelt: mehr

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Unterbrechung der Beschäfti... / 2 Unterbrechung wegen Elternzeit

Die Inanspruchnahme von Elternzeit im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld begründet für den Arbeitgeber seit 1.1.2024 zusätzliche Meldepflichten. Neben der durch den Bezug von Mutterschaftsgeld eingetretenen Unterbrechung der Beschäftigung ist der Beginn und das Ende der Elternzeit separat zu melden. Die Pflicht zur Meldung des Beginns und des Endes der Elternzeit is... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beitragsfreiheit / 4 Beitragsfreiheit bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern

Die Beitragsfreiheit beim Bezug von Entgeltersatzleistungen gilt auch für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind. Bei Bezug von Kranken- oder Mutterschaftsgeld werden keine Beiträge aus der Mindestbemessungsgrundlage erhoben. Beiträge sind von diesem Personenkreis während des Bezugs von Elter... mehr