Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschaftsgeld

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 1 Begünstigte Arbeitnehmer

Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen erfolgt regelmäßig mit dem Ziel, die steuerfreien Arbeitnehmersparzulagen zu erhalten. Diese Förderung setzt voraus, dass die Leistungen für eine Dauer von 6 bzw. 7 Jahren angelegt werden (Sperrfrist). Begünstigt sind unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (einschl. Aushilfskräfte) im arbeitsrechtlichen Sinne...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bereits § 1 Abs. 1 EFZG stellt klar, dass das Gesetz zwischen der (Fort-)Zahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmer sowie der wirtschaftlichen Sicherung im Bereich der Heimarbeit an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall unterscheidet. Die §§ 10, 11 EFZG nehmen sich der Heimarbeiter an. Die Unterscheidung ist nötig, weil in Heimarbeit Beschäftigte selbst den Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Folgen und Sanktionen

Rz. 26 Die Beschäftigungsverbote des § 6 können dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarte...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Folgen und Sanktionen

Rz. 20 Das Beschäftigungsverbot des § 5 kann dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarten Z...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Ausnahmen

Rz. 14 Für folgende Bereiche des MuSchG ist die Aufsichtsbehörde nicht zuständig[1]: arbeitsrechtliche Ansprüche auf Arbeitslohn bei Beschäftigungsverboten (§ 18 Abs. 1 MuSchG) und auf Erholungsurlaub (§ 24 MuSchG). Hier ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben. sozialrechtliche Ansprüche auf Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG). Hier ist der Rechtsweg zu den Sozialgericht...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Laufende Sozialgeldleistungen

Rz. 119 Die laufenden Sozialleistungen, mit Ausnahme des Elterngeldes in bestimmter Höhe, des Mutterschaftsgeldes und einiger Sozialleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen, § 54 Abs. 3 SGB I, und des für einen normalen Gläubiger unpfändbaren Wohngeldes, sind wie Arbeitseinkommen gem. den §§ 850 ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Beschäftigungsverbot durch ärztliches Zeugnis (§ 16 Abs. 1)

Rz. 2 Absatz 1 regelt den vorgeburtlichen Schutz: Wenn nach ärztlichem Zeugnis durch die Fortdauer der Tätigkeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet ist, darf der Arbeitgeber die Frau nicht weiter auf dem Arbeitsplatz beschäftigen. Das Beschäftigungsverbot ist unabhängig von Fristen und daher selbstständig. Das vorgeburtliche Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuS...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.3 Eintragung Großbuchstabe U

Der Großbuchstabe U muss im Lohnkonto als Kennzeichen für Unterbrechungszeiträume eingetragen werden, in denen der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage im Wesentlichen weggefallen ist. Zu erfassen sind Zeiten ohne Entgeltersatzleistungen und solche Leistungen, die nicht bereits gesondert im Lohnkonto aufzuzeichnen sind, ...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 3 Übersicht der Angaben im Lohnkonto

Folgende Angaben müssen im Lohnkonto enthalten sein:mehr

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Entgeltbescheinigung / 3 Was in der Entgeltbescheinigung mindestens abzubilden ist

Gesamtbruttoentgelt Welche Inhalte in die Entgeltbescheinigung mindestens aufzunehmen sind, regelt § 1 Abs. 2 EBV. Darzustellen ist dabei unter anderem das Gesamtbruttoentgelt ohne Trennung nach laufenden und einmaligen Bezügen und Abzügen, die konkreten Abzüge vom Gesamtbruttoentgelt sowie das daraus resultierende Nettoentgelt. Die Frage, welche Werte sich bei der Angabe des ...mehr

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Entgeltbescheinigung / Zusammenfassung

Begriff Die Entgeltbescheinigung, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auszuhändigen ist, enthält Angaben über den Entgeltabrechnungszeitraum, dem Gesamtbruttoentgelt, dem Nettoentgelt und den Auszahlungsbetrag. Diese Angaben sind durch die Entgeltbescheinigungsverordnung normiert und verbindlich vorgeschrieben. Diese Entgeltbescheinigung ist nicht zu verwechseln mit der (ele...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.6 Kein Ruhen des Mutterschaftsgeldes (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 24a Gemäß Abs. 1 Satz 2 gilt Satz 1 nicht für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld, sodass dieser Anspruch auch bei Vorliegen eines der dort genannten Ruhenstatbestände zu erfüllen ist.mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst im Wesentlichen die früheren Ruhensregelungen der RVO zusammen, etwa §§ 209a, 216, 313, 480 RVO (BT-Drs. 11/2237 S. 164). § 16 ist die maßgebliche Ruhensvorschrift für Leistungsansprüche nach dem SGB V, allerdings nicht die einzige Vorschrift. Eine weitere wichtige Vorschrift ist insbesondere § 49, die Ruhensregelungen für das Krankengeld enthält. ...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.1 Auslandsaufenthalt (Abs. 1 Satz Nr. 1)

Rz. 4 Die Vorschrift soll vor allem der Durchsetzung des Territorialitätsprinzips und des Sachleistungsprinzips dienen. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich das Sachleistungsprinzip gelte, Sachleistungen aber nur im Inland erbracht werden können, müssten entsprechende Ansprüche ruhen (BT-Drs. 11/2237 S. 164 f.; vgl. aber hinsichtlich der Behandlung im EU-...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesundheitsreformgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Ebenfalls zum 1.1.1989 ist Abs. 3a eingeführt worden (Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes v. 20.12.1988, BGBl. I S. 2606). Der ursprüngliche Abs. 5 (kein Ruhen nach Abs. 1 bei Eintritt des Versicherungsfalls auf den Tr...mehr

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Mutterschutz / 6.1.1 Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Während der gesamten vor- und nachgeburtlichen Schutzfrist sowie den Tag der Entbindung sowie während der Schutzfrist nach einer Fehlgeburt hat die Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegen die Krankenkasse (§ 24i SGB V, § 19 Abs. 1 MuSchG) bzw. gegen das Bundesamt für Soziale Sicherung (§ 19 Abs. 2 MuSchG). Darüber hinaus besteht in der Regel Anspruch auf Zuschuss zum Mutte...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Kürzungsumfang

Rz. 30 Kürzungsvereinbarungen müssen die in § 4a Satz 2 EFZG geregelten Grenzen einhalten. Wichtig Halten sich Kürzungsvereinbarungen nicht an die Höchstgrenze des § 4a Satz 2 EFZG sind sie nichtig (§ 134 BGB). Sie werden daher nicht auf das nach § 4a Satz 2 EFZG zulässige Maß reduziert, vielmehr sind sie insgesamt nicht anwendbar. Die Sondervergütung ist daher ungekürzt ausz...mehr

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Mutterschutz / 6.2.3 Schutzfrist nach Fehlgeburt (§ 3 Abs. 5 MuSchG)

Mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz, welches am 1.6.2025 in Kraft trat, erhalten Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, einen Anspruch auf gestaffelte Schutzfristen. Dieser Anspruch ist in § 3 Abs. 5 MuSchG geregelt. Zuvor bestand für diese Frauen lediglich ein Kündigungsverbot nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG für die Dauer von 4 Monaten....mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.4 Ermessen im Rahmen der Kürzung in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

Rz. 29 Bei der Regelung von Kürzungsmöglichkeiten steht den Tarif- bzw. Betriebsparteien ein weitgehender Ermessensspielraum zu.[1] Sie können zwischen Arbeitern und Angestellten unterscheiden, z. B. wenn eine der Gruppen einen erheblich höheren Krankenstand aufweist. Hierbei ist allerdings Vorsicht geboten: Die Schlechterstellung der häufiger kranken Arbeitnehmer ist nur da...mehr

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Mutterschutz / 6.2.1 Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 MuSchG)

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG dürfen werdende Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären. Für die Festlegung des Beginns der Schutzfrist ist vom voraussichtlichen Tag der Entbindung auszugehen, wie er sich aus dem durch die Frau vorgelegten Zeugnis ihres Arztes oder ih...mehr

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Mutterschutz / 6.2.2 Schutzfrist nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG)

Die Schutzfrist nach der Entbindung dauert 8 Wochen, beginnend am Tag nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG). Diese Schutzfrist wird im Falle einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt oder wenn bei einem Kind vor Ablauf von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX festgestellt wird auf 12 Wochen verlängert (§ 3 Abs. 2 Satz 2 MuSchG...mehr

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Mutterschutz / 7.1.2 Anspruch auf Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG)

Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber nach den Regelungen von § 18 MuSchG Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Begriff der Sondervergütung

Rz. 6 § 4a EFZG definiert den Begriff der Sondervergütung als Leistung, "die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt". Der Begriff lässt offen, ob er nur Einmalzahlungen oder auch laufende Zusatzzahlungen erfasst. In der Regel werden Sondervergütungen zwar solche Leistungen sein, die aus einem besonderen Anlass einmal oder auch mehrmals jährlich, jed...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Kürzungsvereinbarung

Rz. 17 Sondervergütungen können bei Vorliegen von Fehlzeiten aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nur dann gekürzt werden, wenn eine ausdrückliche Vereinbarung der Parteien vorliegt (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung). § 4a EFZG räumt dem Arbeitgeber damit kein einseitiges Kürzungsrecht ein.[1] Mit der Vereinbarung, dass "krankheitsbedingte Fehlta...mehr

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Mutterschutz / 6 Schutzfristen (§ 3 MuSchG)

§ 3 MuSchG sieht Schutzfristen für die Zeit vor und nach der Entbindung vor. Diese bestehen unabhängig vom Gesundheitszustand der Frau. Seit dem 1.6.2025 wird die besondere Belastungssituation von Frauen nach einer Fehlgeburt stärker berücksichtigt. Neben dem bereits zuvor bestehenden Kündigungsschutz von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche best...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.3 Kürzungsvereinbarung in einer Betriebsvereinbarung

Rz. 27 Kürzungsvereinbarungen können grundsätzlich auch Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.[1] Dabei gehen aufgrund der unmittelbaren und zwingenden Wirkung von Betriebsvereinbarungen (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) die Regelungen der Betriebsvereinbarung den arbeitsvertraglichen Absprachen grundsätzlich vor. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arbeitsvertrag günstigere R...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Kürzungsvereinbarung im Arbeitsvertrag

Rz. 22 Bei einer Kürzungsvereinbarung im Arbeitsvertrag ist darauf zu achten, welchen Normcharakter die der Sondervergütung zugrunde liegende Anspruchsgrundlage hat. Handelt es sich z.B. um einen Anspruch aus einem Tarifvertrag, kann dieser aufgrund des Günstigkeitsprinzips sowie der Unabdingbarkeit tariflicher Ansprüche (§ 4 Abs. 3 TVG) nicht durch eine bloße einzelvertragli...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 4a EZFG umfasst lediglich Kürzungsvereinbarungen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, § 3 EFZG.[1] Über die Verweisung in § 9 EZFG findet § 4a EFZG auch Anwendung für Fehlzeiten, die aufgrund von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation [2] entstehen. Die Kürzung ist auch für Fehltage aufgrund Arbeitsunfähigkeit, die auf einem Arbeitsunf...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Kleingratifikationen

Rz. 15 Bei Kleingratifikationen ist die Rechtsprechung vor der Einführung des § 4a EFZG davon ausgegangen, dass diese von den Kürzungsmöglichkeiten ausgenommen waren.[1] Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung war, dass die Kürzungsmöglichkeit ihr Ziel verfehlt, wenn die Sondervergütung insgesamt so gering ist, dass eine Kürzung keinen Einfluss auf das Krankheitsverhalten des Ar...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.3 Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 MuSchG der Unterschiedsbetrag zwischen 13 EUR und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung gezahlt. Die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts richtet sich nac...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2 Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG)

§ 19 MuSchG regelt den Anspruch auf Mutterschaftsgeld für die Dauer der Schutzfristen und den Tag der Entbindung unter Verweis auf die Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Der Anspruchsgegner richtet sich nach dem Versicherungsstatus der Frau. Nach § 19 Abs. 1 MuSchG richtet sich der Anspruch für Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, gegen di...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG)

Um eine finanzielle Überlastung der gesetzlichen Krankenkassen zu vermeiden, ist die Höhe des Mutterschaftsgeldes für gesetzlich Versicherte auf 13 EUR pro Kalendertag begrenzt[1]. Falls das vorherige Nettoeinkommen diesen Betrag übersteigt, muss der Arbeitgeber den überschüssigen Betrag durch seinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ausgleichen. Nach der Niederschriftserklärung...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist an den Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V i. V. m. § 19 Abs. 1 MuSchG bzw. § 19 Abs. 2 MuSchG gekoppelt. Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, wenn sich die Frau in einem Arbeitsverhältnis befindet und aufgrund der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Entgelt gezahlt wird oder wenn das ...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsgrundlage für die Zahlung von Mutterschaftsgeld richtet sich bei berufstätigen Frauen nach den Regelungen von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V. Danach erhalten weibliche Mitglieder, denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, Mutterschaftsgeld. Von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V sind alle weiblichen Mitglieder umfasst, die in...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.2 Beginn und Ende des Anspruchs

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld entsteht im Regelfall mit Beginn der Schutzfrist des § 3 Abs. 1 MuSchG. Sofern das Arbeitsverhältnis während der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung oder nach einer Fehlgeburt (ab 1.6.2025) beginnt, besteht der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 24i Abs. 3 Satz 6 SGB V). Der Anspruch besteht auch dann...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.2 Nicht gesetzlich versicherte Frauen

Der Anspruch für Frauen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, richtet sich nach den Bestimmungen von § 19 Abs. 2 MuSchG. Hinweis Eigenständige Anspruchsgrundlage Im Gegensatz zu § 19 Abs. 1 MuSchG stellt § 19 Abs. 2 MuSchG eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar. Der Anspruch besteht gegenüber dem Bund, Auszahlungsstelle ist das Bundesamt für Soz...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1 Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 19 Abs. 1 MuSchG)

Nach § 19 Abs. 1 MuSchG erhält eine Frau, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, während den Schutzfristen vor und nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Dabei ist es unerheblich, ob Versicherungspflicht besteht oder ob die Frau freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. § 19 Abs. 1 MuSchG kommt lediglich klarstellende Wirkung zu, die ...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 4 Einkommensteuer und Sozialversicherung

Das Mutterschaftsgeld wie auch der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sind gem. § 3 Nr. 1d EStG einkommensteuerfrei. Die beiden Leistungen unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt und sind daher für die Ermittlung des individuellen Steuersatzes zu beachten (§ 32b Abs. 1 Nr. 1c, § 32b Abs. 2 Nr. 1 EstG). Das Mutterschaftsgeld ist für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversiche...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.3 Ruhen des Anspruchs bei Zahlung von Entgelt

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält (vgl. § 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V). Übt eine Frau während der vorgeburtlichen Schutzfrist oder während der Schutzfrist nach einer Fehlgeburt das Recht auf freiwillige Fortführung ihrer Tätigkeit aus, erhält sie weiterhin ihr ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.2 Grundsatz der Monokausalität

Der Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zielt darauf ab, die finanziellen Einbußen auszugleichen, die durch die Schutzfristen und die damit verbundene Abwesenheit vom Arbeitsplatz entstehen.[1] Sofern die Frau ohne das Bestehen der Schutzfristen aufgrund persönlicher Umstände nicht in der Lage ist, ihre Arbeitsleistung zu erbringen und dieser Umstand zu einem Weg...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.4 Erstattung des Zuschusses im Wege des U2-Verfahrens

Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 AAG erhalten Arbeitgeber auf Antrag eine Erstattung des vollständigen Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, den sie nach § 20 MuSchG geleistet haben. Zur Finanzierung dieser Erstattungen wird von sämtlichen Arbeitgebern eine Umlage, bekannt als Umlage U2, erhoben. Diese Umlage ist für alle Arbeitgeber verpflichtend. Die Satzungen der Krankenkassen können Reg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / Zusammenfassung

Überblick Das Mutterschutzgesetz bildet einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von erwerbstätigen Frauen während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während der Stillzeit. Zum Schutz der Frau in der besonders sensiblen Phase kurz vor und nach der Geburt sowie zur Förderung der Mutter-Kind-Beziehung legt § 3 MuSchG Schutzfristen fest. In diesen Zeiträumen ist es ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Zusammenfassung Überblick Das Mutterschutzgesetz bildet einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von erwerbstätigen Frauen während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während der Stillzeit. Zum Schutz der Frau in der besonders sensiblen Phase kurz vor und nach der Geburt sowie zur Förderung der Mutter-Kind-Beziehung legt § 3 MuSchG Schutzfristen fest. In diesen Zei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 1 Schutzfristen nach § 3 MuSchG

Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Tag der Entbindung selbst. Seit dem 1.6.2025 gelten gestaffelte Schutzfristen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. Die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sind in § 3 Abs. 1 und Abs. 2 MuSchG geregelt. Danach darf der Arbeitgeber im Regelfal...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Durchschnittliches Arbeitsentgelt (§ 31 Nr. 6)

Rz. 8 Die Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung erstreckt sich nicht nur auf die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts beim Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG, sondern auch auf die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts beim Mutterschaftsgeld nach § 19 MuSchG und beim Arbeitgeberzuschuss nach § 20 MuSchG. Das Arbeitsentgelt selbst wird bereits in §...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6 Festlegung des Bezugszeitraums durch Fiktion (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 25 Lebensmonate des Kindes, in denen einem Elternteil nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BEEG anzurechnende Leistungen oder nach § 192 Abs. 5 Satz 2 VVG Versicherungsleistungen zustehen, gelten als Monate, für die dieser Elternteil Basiselterngeld nach § 4a Abs. 1 BEEG bezieht. Mit anderen Worten gelten die Bezugsmonate des Basiselterngelds – soweit sie mit den Leistungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.2 Abrufbare Bescheinigungen

Neben allgemeinen Daten (Stammdaten) wie Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung oder Religionszugehörigkeit sind folgende Daten abrufbar: von den Arbeitgebern übermittelte Beträge der Lohnsteuerbescheinigungen[1]; Daten der Rentenbezugsmitteilung[2]; Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen[3]; Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-R...mehr