Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mieterhöhung unwirksam bei ... / Hintergrund

Nachdem ein Vermieter nach Ankündigung umfangreiche Modernisierungsarbeiten durchgeführt und einen Mieter im zweiten Obergeschoss schriftlich zur Zahlung einer höheren Miete aufgefordert hatte, wehrte sich dieser mit einer negativen Feststellungsklage gegen die Mieterhöhung. Der Mieter machte geltend, dass die Mieterhöhung wegen Modernisierung nicht ordnungsgemäß berechnet un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handels- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rn. 360 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Im Folgenden werden PersG betrachtet, die latente Steuern nach § 274 bilanzieren, weil sie vom Anwendungsbereich des § 264a bzw. § 5 PublG erfasst werden oder § 274 freiwillig anwenden. Bei den Gesellschaftern dieser PersG wird davon ausgegangen, dass es sich um bilanzierende UN handelt, die ebenfalls § 274 anwenden (v.a.: KapG). Art, Umfang ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Beispiele möglicher immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ergänzend zu den in § 266 Abs. 2 A. I. 1. und A. I. 2. aufgeführten Gegenständen sind neben der bereits oben erörterten IT-Software (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 22ff.) die folgenden Beispiele für den Ansatz von immateriellen VG zu nennen, die keinen erschöpfenden Katalog bilden, sondern vielmehr Interpretationshinweise für den häufig schwierig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anleihen, davon konvertibel

Rn. 146 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Bei den Anleihen handelt es sich um Fremdkapitalien, die durch Inanspruchnahme des öffentlichen Kap.-Markts aufgebracht worden sind (vgl. ADS (1997), § 266, Rn. 218). Im Zusammenhang mit der Position "Anleihen" dürfte unter öffentlichem Kap.-Markt i. d. R. nur der organisierte Kap.-Markt zu verstehen sein (vgl. Bonner-HdR (2021), § 266 HGB, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Darstellung von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage

Rn. 68 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Darstellung des Geschäftsverlaufs ist eine vergangenheitsorientierte und zeitraumbezogene Berichterstattung. Sie muss erkennen lassen, ob die Geschäftsentwicklung aus Sicht der UN-Leitung insgesamt günstig oder ungünstig verlaufen ist (vgl. DRS 20.58). Als Beurteilungsmaßstab können dabei die Geschäftsentwicklung des VJ, die Entwicklung d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.2.5 Nach § 1a KStG optierende Gesamthandsgemeinschaften

Erläuterungen zu § 1a KStG [1] § 1a KStG sieht eine Option zur Körperschaftsbesteuerung vor, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglichen soll, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Hierdurch soll insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit von international tätigen Familienunternehmen gestärkt werden. Durch einen unwiderruflichen Ant...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.1 Begünstigte Vorgänge

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.3.5 Nach § 1a KStG optierende Gesamthandsgemeinschaften

Hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen zu § 1a KStG wird auf Tz. 3.2.5. verwiesen. Grundsätzlich sind in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 GrEStG Grundstücksübertragungen von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand steuervergünstigt, soweit dieselben Gesamthänder beteiligt sind.[1] Diese Vergünstigung soll dann nicht gewährt werden, wenn eine "herkömmliche" Gesam...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 5 Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum (§ 7 GrEStG)

Wird gemeinschaftliches Eigentum in Flächeneigentum umgewandelt, bleibt die GrESt nach § 7 GrEStG insoweit unerhoben, als der Wert des Teilgrundstücks, das der einzelne Erwerber erhält, seinem Bruchteil entspricht, zu dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Zu bewerten ist nach dem Verkehrswert. Ermittlung des steuerfrei bleibenden Teils:mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.17.9 Trinkwasseruntersuchung (Legionellenprüfung)

Einrichten der Entnahmestellen Kosten für die Einrichtung der Entnahmestellen sind nicht umlagefähig. Es handelt sich hier vielmehr um eine Modernisierung, die zur Mieterhöhung gem. § 559 BGB berechtigt. Legionellenprüfung Die Kosten einer Legionellenprüfung können umgelegt werden. Allerdings fallen sie nicht unter die Kosten der Kaltwasserversorgung gem. § 2 Nr. 2 BetrKV, weil...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.7 Kosten des Aufzugs, § 2 Nr. 7 BetrKV

§ 2 Nr. 7 BetrKV Zitat die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage; E...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.2.1 Kosten des Wasserverbrauchs

Der Mieter hat die Kosten des Wasserverbrauchs nur zu tragen, wenn sie im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache entstanden sind. Ablesung geeichter Geräte Werden die Kaltwasserkosten durch Wasserzähler nach Verbrauch abgerechnet, kommt es für die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung allein darauf an, ob der tatsächliche Verbrauch zutreffend erfasst...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt worden. Sie wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert, z. B. mit dem 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) sowie dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621). Satz 5 erhi...mehr

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Jansen, SGB X § 67f Erhebun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die neue Vorschrift § 67f wurde eingefügt mit dem Ziel, den Prozess der Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services durch Modernisierung der Verwaltung zu fördern. § 67f ist eine eigenständige datenschutzrechtliche Regelung im Bereich des Sozialdatenschutzes für die Sozialverwaltung i. S. v. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e DSGVO zum Zwecke der Verarbeitung vo...mehr

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Jansen, SGB IV § 28k Weiter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt. Mit dem Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde die Vorschrift neu gefasst.. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversic...mehr

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Jansen, SGB X § 77a Grenzüb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die neue Vorschrift § 77a wurde eingefügt mit dem Ziel, den Prozess der Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services durch Modernisierung der Verwaltung zu fördern. § 77a ist eine eigenständige datenschutzrechtliche Regelung im Bereich des Sozialdatenschutzes für die Sozialverwaltung i. S. v. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e DSGVO für den Nachweisaustausch über...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Der ursprüngliche Regelungsinhalt entsprach im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht zur Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge. Noch vor ihrem Inkrafttreten wurde § 210 – insbesondere wegen der Wiedervereinigung Deuts...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 6 Modernisierung im Gemeinschaftseigentum

6.1 Duldungspflicht des Mieters Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter im Fall einer Modernisierung sind in § 555a ff. BGB geregelt. Wichtig Grundsätzliche Duldungspflicht; Ausnahme: Härtegründe Danach hat der Mieter Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich zu dulden. Etwas anderes gilt, wenn die Maßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angeh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 6.2 Modernisierungsinteressen der Gemeinschaft

Aus der speziellen Ausgestaltung des § 555d Abs. 2 und 3 BGB folgt, dass der Anspruch auf Duldung einer Modernisierung und die Befugnis des Mieters zur Kündigung des Mietverhältnisses im Modernisierungsfall auf das Vertragsverhältnis zugeschnitten sind. Deshalb kann der Duldungsanspruch nur vom Vermieter, nicht von der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht werden.mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 6.1 Duldungspflicht des Mieters

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter im Fall einer Modernisierung sind in § 555a ff. BGB geregelt. Wichtig Grundsätzliche Duldungspflicht; Ausnahme: Härtegründe Danach hat der Mieter Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich zu dulden. Etwas anderes gilt, wenn die Maßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Hä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 6.3 Gerichtliche Durchsetzung

Hat die Eigentümergemeinschaft eine Modernisierungsmaßnahme des Gemeinschaftseigentums beschlossen, entspricht die Umsetzung des Beschlusses einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Daraus folgt wiederum, dass der Vermieter verpflichtet ist, den Duldungsanspruch aus § 555d Abs. 2 BGB gegenüber dem Mieter geltend zu machen (§ 19 WEG). Unter Umständen muss der Vermieter hierbei auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Miete / 4 Höhe der Miete

Die Höhe der Miete von frei finanzierten Wohnungen unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung der Parteien. Bei Sozialwohnungen darf nur die Miete verlangt werden, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist (Kostenmiete). Die Erträge aus dem Anwesen dürfen also die laufenden Aufwendungen nicht überschreiten. Die Kostenmiete ist aufgrund einer Wirtschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.3.1 § 50d Abs. 3 EStG

Rz. 12 Diese spezialgesetzliche Missbrauchsvermeidungsvorschrift zielt auf die aus Sicht des Gesetzgebers ungerechtfertigte Nutzung durch Zwischenschaltung weiterer Personen bei Nutzung von DBA (unmittelbarer Anwendungsfall) und der sog. 2/5-Ermässigung (§ 44a Abs. 9 S. 1 EStG mit Verweis auf § 50d Abs. 3 in § 44a Abs. 9 S. 2 EStG), der Quellensteuerbefreiung aufgrund der Mu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 6. Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und bei bestimmten Gesellschaften (§ 43b EStG)

Nach § 50c Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag (Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer) grundsätzlich ungeachtet anderweitiger Regelungen in § 43b EStG oder in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), vorzunehmen. Das heißt, dass auch dann, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge einen vollständigen oder teilweisen Anspruch auf Erstattung der erhobenen ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Entwicklung einer Vereinsst... / 4 Der Schlüsselpunkt: Das Vereinsziel

Manche Vereine müssen sich um ihr Vereinsziel keine Sorgen machen, etwa die Freiwillige Feuerwehr, Rettungsdienste und andere soziale Vereine. Doch auch hier können möglicherweise Modernisierungen erforderlich sein. Diese sind mit der SWOT-Analyse zu erfassen. Je mehr sich Themen aber auf die Freizeitgestaltung von Menschen richten, umso stärker hängt die Attraktivität der Ve...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB Vorbemerkungen zu § 535

Rz. 1 Das Mietrecht des BGB gliedert sich in drei Teile: §§ 535–548a beinhalten allgemeine Regelungen für Mietverhältnisse, beziehen sich also auf die Miete von Gegenständen, Wohn- und anderen Räumen. §§ 549–577a regeln die Wohnraummiete, wobei im zweiten Unterabschnitt (§§ 556 bis 561) Regelungen zur Miete (Ersatz für das Wort "Mietzins") zu finden sind. §§ 578–580a bezieht si...mehr

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B / 25 Besetzungseinwand [Rdn 965]

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A / 13 Ablehnungsverfahren [Rdn 129]

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G / 5 Gesetzesnovellen [Rdn 2044]

Rdn 2045 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009, 2020 Bartel, Auf dem Weg zur technischen Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafsachen, StV 2018, 678 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht...mehr

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V / 57 Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen [Rdn 4074]

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B / 33 Beweisantrag, Allgemeines [Rdn 1091]

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B / 30 Beweisantrag, Ablehnungsbeschluss [Rdn 1027]

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B / 31 Beweisantrag, Ablehnungsgründe [Rdn 1048]

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A / 2 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 8]

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B / 44 Beweisantragsrecht, Allgemeines [Rdn 1224]

Rdn 1225 Literaturhinweise: Abdallah, Die Problematik des Rechtsmissbrauchs im Strafverfahren, 2002 Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 8. Aufl. 2021 Artkämper, Abwehr dysfunktionalen Verteidigerverhaltens durch den Gedanken des Rechtsmissbrauchs – Einzelfallentscheidung oder zukünftiges System?, StRR 2009, 408 Bachler, Der nur zum Schein gestellte Beweisantra...mehr

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B / 43 Beweisantrag, Inhalt [Rdn 1198]

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B / 45 Beweisantrag, Zeitpunkt der Antragstellung [Rdn 1232]

Rdn 1233 Literaturhinweise: Bandilla/Hassemer, Zur Abhängigkeit strafrichterlicher Beweiswürdigung vom Zeitpunkt der Zeugenvernehmung im Hauptverfahren, StV 1989, 551 Barton, Der Zeitpunkt des Beweisantrages unter Berücksichtigung des Inertia-Effektes, StraFo 1993, 11 Hammerstein, Kann die Reihenfolge der Beweiserhebung das Urteil beeinflussen?, in: Festschrift für Rudolf Schm...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Wichtige Gesetze

Rz. 6 Verwiesen werden soll an dieser Stelle zunächst auf die Regelung des § 147 AktG (Erleichterung der Klageerhebung gegen Organe der AG) sowie die Einführung bestimmter neuerer Rechtspflichten für Vorstände und Aufsichtsräte durch das "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" vom 27.4.1998,[16] das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz vom 1.7.2002[17] un...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / I. Allgemeines

Rz. 1 Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) war die bislang größte Veränderung des Gesetzgebers zum Wohnungseigentum.[1]mehr

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U / 3 Unterbrechung der Hauptverhandlung [Rdn 3222]

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Vorwort

Nachdem ich in der vorigen Auflage vorab darauf hingewiesen hatte/hinweisen musste, dass ich die Arbeiten an diesem Handbuch nicht mehr alleine "stemme" (dazu unten zur 10. Auflage), kann ich in dieser Auflage zu Beginn im Wesentlichen das wiederholen, was ich seit der 1. Auflage an dieser Stelle formuliere: Das Strafverfahren ist immer im Fluss. Zunächst ging es um die Versu...mehr

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V / 32 Vernehmung des Zeugen zur Person [Rdn 3766]

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A / 15 Ablehnungszeitpunkt [Rdn 173]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / 4 Nebenklage, Beistand [Rdn 2365]

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D

DNA-Untersuchung Rdn 1615 Das Wichtigste in Kürze:mehr

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U / 6 Urkundenbeweis, Selbstleseverfahren [Rdn 3284]

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S / 5 Sitzungspolizei [Rdn 3027]

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N / 3 Nebenklage, Allgemeines [Rdn 2357]

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Historie der Produkthaftpflichtversicherung

Rz. 1 Risiken aus oder im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten sind allgegenwärtig. Wer erinnert sich nicht an das berühmte Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen in Sachen "Contergan".[1] In einem nahezu elf Jahre dauernden Verfahren wurde schließlich – nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger – ein Kausalzusammenhang zwischen längerer Thalidomid-Einnahme und...mehr

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N / 5 Nebenklage, gemeinschaftlicher Beistand [Rdn 2376]

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