Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D

DNA-Untersuchung Rdn 1615 Das Wichtigste in Kürze:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / 6 Urkundenbeweis, Selbstleseverfahren [Rdn 3284]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 5 Sitzungspolizei [Rdn 3027]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / 3 Nebenklage, Allgemeines [Rdn 2357]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Historie der Produkthaftpflichtversicherung

Rz. 1 Risiken aus oder im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten sind allgegenwärtig. Wer erinnert sich nicht an das berühmte Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen in Sachen "Contergan".[1] In einem nahezu elf Jahre dauernden Verfahren wurde schließlich – nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger – ein Kausalzusammenhang zwischen längerer Thalidomid-Einnahme und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / 5 Nebenklage, gemeinschaftlicher Beistand [Rdn 2376]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 27 Besetzungsmitteilung [Rdn 998]

Rdn 999 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Besetzungseinwand, Teil B Rdn 965. Rdn 1000 1. Nach § 222a muss (nur) in erstinstanzlichen LG- und OLG-Strafverfahren die Besetzung des Gerichts mitgeteilt werden. Das kann in unterschiedlicher Form geschehen. Rdn 1001 2.a) Die Mitteilung muss gem. § 222a Abs. 1 S. 1 spätestens zu Beginn der HV (→ Gang der Hauptverhandlung, Aufruf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 35 Beweisantrag, bedingter Beweisantrag [Rdn 1114]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 39 Beweisantrag, Formulierung: Sachverständigenbeweis [Rdn 1141]

Rdn 1142 Literaturhinweise: H. Schneider, Bezeichnung konkreter Beweistatsachen bei Beweisanträgen auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, NStZ 2023, 65 Seibert, Beweisanträge (Zeugen und Sachverständige) im Strafverfahren, NJW 1962, 135 s.a. die Hinw. bei → Beweisantrag, Allgemeines, Teil B Rdn 1092, und bei → Sachverständigenbeweis, Teil S Rdn 2966. Rdn 1143 1. Hinsic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Zustandekommen des Rechtsschutzversicherungsvertrages

Rz. 12 Ein Versicherungsvertrag kommt – wie jeder schuldrechtliche Vertrag – durch Antrag und Annahme zustande (§§ 145 ff. BGB). In der Praxis stellt der (künftige) Versicherungsnehmer den Versicherungsantrag auf einem vom Rechtsschutzversicherer vorbereiteten Formular, in welchem auf die ARB verwiesen wird. Das Antragsformular sieht regelmäßig für den Versicherungsinteresse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 150 [Autor/Stand] Bei einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ist nach § 222 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BewG Fortschreibungszeitpunkt der Beginn des Kalenderjahrs, das auf die Änderung folgt. Dem Wortlaut nach umfasst diese Vorschrift nur die Fälle, in denen die Änderung im Laufe eines Jahres eintritt. Es gibt jedoch auch Fälle, wie z.B. den Eigentumswechsel, in denen ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / 9. Verjährung

Rz. 68 Die ursprünglich unangemessen lange, 30-jährige Verjährungsfrist des BGB wurde durch die Regelung des (alten) § 51b BRAO abgelöst, die einen Verjährungszeitraum von drei Jahren statuierte. Mit Verkürzung der Regelverjährungsfrist auf ebenfalls drei Jahre, wurde § 51b BRAO obsolet und durch das Gesetz zur Anpassung der Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 20 Verlesung von Protokollen, Allgemeines [Rdn 3586]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3587 Literaturhinweise: Beulke, Die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung, §§ 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 28 Verletztenbeistand/Opferanwalt [Rdn 3714]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 36 Beweisantrag, Begründung [Rdn 1125]

Rdn 1126 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Beweisantragsrecht, Allgemeines, Teil B Rdn 1224. Rdn 1127 1. Die StPO sieht eine allgemeine/ausdrückliche Begründungspflicht für einen Beweisantrag (nach wie vor) nicht vor. Der Verteidiger kann/darf seinen Beweisantrag jedoch begründen. Rdn 1128 Durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" hat sich 2019 jedoch eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 38 Beweisantrag, Formulierung: Augenscheinseinnahme [Rdn 1136]

Rdn 1137 Literaturhinweise: Geppert, Der Augenscheinsbeweis, Jura 1996, 307 s.a. die Hinw. bei → Augenscheinseinnahme, Teil A Rdn 445, und bei → Beweisantrag, Allgemeines, Teil B Rdn 1092. Rdn 1138 1. Hinsichtlich des Inhalts eines Beweisantrags auf Einnahme des Augenscheins gelten die allgemeinen Ausführungen bei → Beweisantrag, Inhalt, Teil B Rdn 1198 ff. (allgemein zum Auge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Anwendungsbereich für Geldwäschepflichten

Rz. 24 Bestimmte notarielle Verfahren und Geschäfte des Notars fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) mit der Folge, dass die Stellung des Notars als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG greift. Dies ist besonders beim Immobilienkaufvertrag bedeutsam und der Fall. Rz. 25 Für den Anwalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Anspruchsgrundlagen / V. Unabwendbarkeitsbeweis

Rz. 22 Vor der Neufassung des § 7 StVG durch das 2. Gesetz zur Modernisierung des Schadensersatzrechtes war die verschuldensunabhängige und damit sehr weit reichende Gefährdungshaftung aus § 7 Abs. 1 StVG dadurch abgemildert, dass der Gesetzgeber in § 7 Abs. 2 StVG den sog. Unabwendbarkeitsbeweis zugelassen hatte. Dieser Ausschluss behält seine weit reichende Wirkung nach de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Braeuer/Todorow Der ZugewinnausgleichEine Anleitung für Rechtsanwälte, Richter und Notare3., völlig neu bearbeitete Auflage, 2024Gieseking, ISBN ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Einzelfälle des § 9 AVB

Rz. 98 Die "klassischen" Versicherungsfälle, die die grundsätzliche Leistungspflicht des Versicherers begründen, sind grundsätzlich die vom Gericht festgestellten Insolvenzfälle. Das Insolvenzgericht beschließt entweder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, gegebenenfalls mit Eigenverwaltung, oder die Ablehnung mangels Masse oder die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozeßordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantrag im Strafprozess, bearbeitet von Dallmeyer, Güntge und Tsambikakis, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg/Bearbeiter, (Rn) Anwaltkommentar zur StPO, herausgegeben von Krekeler und Löffelmann, 2. Aufl. 2010 zitiert: ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 5 Ablehnungsantrag [Rdn 53]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 7 Präsentes Beweismittel [Rdn 2547]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 54 Videovernehmung in der Hauptverhandlung [Rdn 4000]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
T / 6 Ton- und Filmaufnahmen während der Hauptverhandlung [Rdn 3186]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / 4 Urkundenbeweis, Allgemeines [Rdn 3253]

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 111 [Autor/Stand] Die Regel ist: Dritten zur – entgeltlichen oder unentgeltlichen – Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten gehören grds. zum Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 ErbStG. Rz. 112 [Autor/Stand] Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 42 Beweisantrag, Fristsetzung [Rdn 1175]

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Voraussetzungen

Rz. 45 [Autor/Stand] Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen, unter denen eine Wertfortschreibung stattfindet, sind im § 222 Abs. 1 BewG enthalten. Danach hängt die Wertfortschreibung eines Grundsteuerwerts davon ab, ob der Wert, der sich für den Beginn des Kalenderjahrs ergibt, in einem bestimmten Ausmaß von dem Wert des letzten Feststellungszeitpunktes nach oben oder unt...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 2.3 Das BilMoG 2009 und die weitere Entwicklung bis 2013

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts – BilMoG" von 2009[1] wurde das deutsche Bilanzrecht einer weiteren grundlegenden Modernisierung unterzogen. Bei dieser Reform ging es vor allem darum, den Unternehmen eine gleichwertige, aber einfachere und kostengünstigere Alternative zur Rechnungslegung nach IFRS zu eröffnen (HGB-Bilanz a...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 8.2 IFRS

Rz. 144 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine dem § 263 HGB entsprechende Regelung enthalten die IFRS nicht. In F. 8 ist lediglich ausgeführt, dass das Rahmenkonzept für die Abschlüsse aller privaten und öffentlichen Handels, Industrie und Dienstleistungsunternehmen gilt, die Bericht erstatten. Allerdings geht es insoweit nicht um die Rechnungslegung der – in den Kategorien des deu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.4 BilMoG

Rz. 114 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) v. 25.05.2009[1] hatte nach der Regierungsbegründung eine Verschiebung der Gewichtung der Bilanzierungszwecke zum Ziel. Es sollte die Informationsfunktion des Jahresabschlusses durch eine Annäherung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Vorwort zur 2. Auflage

Die Welt der Rechnungslegung ist in Deutschland seit Einführung der internationalen Standards in HGB und IFRS geteilt. Der Kommentar vereint die Systeme, indem er HGB-Vorschriften unmittelbar den entsprechenden Regelungen der IFRS gegenüberstellt und gemeinsam erläutert. Dank thematischer und einheitlicher Gliederung der Einzelkommentierungen werden Unterschiede und Gemeinsa...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 661 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch das BilMoG[1] im Jahr 2009 wurde der Aufgabenkreis des privaten Rechnungslegungsgremiums um die in § 342q Abs. 1 Nr. 4 HGB enthaltene Aufgabe der Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne des § 315e Abs. 1 HGB erweitert. Im Juni 2010 kündigte das DRSC den mit dem BMJ geschlossenen Standardi...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.2.1 Grundstücke, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 645 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Zugang eines unbebauten Grundstücks handelt es sich regelmäßig um einen Anschaffungs- und nur in Ausnahmefällen (bspw. Rekultivierung eines früheren Industriegeländes) um einen Herstellungsvorgang.[1] Unbebaute Grundstücke sind zunächst mit dem auf sie entfallenden Kaufpreis zu bewerten. Neben dem Kaufpreis zählen zu den Anschaffungskost...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.1.4.1 Latenzierung durch die Hintertür

Rz. 185 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach der Auffassung des IDW [1] und Teilen des Schrifttums[2] läuft die Befreiung von der Steuerlatenzrechnung für Einzelunternehmen, nicht einen Ausnahmetatbestand erfüllende Personengesellschaften und kleine KapGes ins Leere. Danach besteht eine Pflicht zur bilanziellen Abbildung von passiven Latenzen – ausgenommen solche, die auf quasi-per...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.2.3 Chancen- und Risikobericht

Rz. 75 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen der Chancen- und Risikoberichterstattung fordert § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB, die wesentlichen Chancen und Risiken aus der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens zu beurteilen und zu erläutern. Diese Angabe trägt der Unsicherheit Rechnung, die jedem unternehmerischen Handeln innewohnt. Dem Adressaten soll so eine Einschätzung de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Lageberichterstattung hat in Deutschland eine lange Tradition. Erste Hinweise auf eine Lageberichterstattung sind bereits im Aktienrecht des Jahres 1884 zu finden. Seine heutige Form erhielt der klassische Lagebericht 1985 mit dem BiRiLiG, das die EG-Bilanz-, -Konzern- und -Prüfer-RL in deutsches Recht umsetzte. Der Lagebericht wurde damit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Altlastensanierung / 2.5 Höhe der Rückstellung

Für die Bewertung von Rückstellungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen gelten die Grundsätze über die Bewertung von Verbindlichkeiten, wonach nur der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Betrag angesetzt werden darf. Die vernünftige kaufmännische Beurteilung (für die Erfüllung der Sachleistungsverpflichtung) ist indes nur ein Schätzmaßstab, d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.5 Geschäftsvermögen

Rz. 46 Handelsrechtlich werden die zum Geschäftsvermögen gehörenden Wertpapiere bilanziert. Das sind die dem Unternehmer persönlich zuzuordnenden Wertpapiere, soweit sie nicht zu seinem Privatvermögen gehören. Die Buchführungspflicht betrifft nur Handelsgeschäfte (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der Umfang der Rechenschaftslegung im Jahresabschluss reicht nicht weiter als die Buch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.1 Gesetzliche Grundlagen der digitalen Betriebsprüfung

Rz. 1 Die Vorschriften der AO zur Durchführung einer Außenprüfung folgten in der Vergangenheit der traditionellen Vorstellung, dass eine Buchführung papiergestützt erstellt wird. Dieses gesetzgeberische Konzept hatte mit der Wirklichkeit jedoch seit Jahrzehnten nichts mehr gemein. In der Realität hatte die EDV-gestützte Buchführung schon seit langem Einzug in die Unternehme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.8 Verlängerte Investitionsfrist aufgrund der Corona-Krise

Rz. 10b Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie musste davon ausgegangen werden, dass viele Unternehmer nicht in der Lage sein würden, die dreijährige Investitionsfrist einzuhalten. Daher wurden zur Vermeidung steuerlicher Nachteile die Fristen durch Anpassungen des § 52 Abs. 16 EStG mehrfach verlängert. Erstmals durch das "Zweite Corona-Steuerhilfegesetz" v. 29.6...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)[1] hat mit seinem Inkrafttreten am 1.12.2020 auch den Mietern in § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB weitere Rechte eingeräumt. Bereits nach § 554a BGB a. F. konnte der Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Dieser Anspruc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 13.2.2 Langfristige Kreditaufnahme

Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer auch zur Finanzierung besonders kostenintensiver Maßnahmen wie Erhaltungsmaßnahmen oder baulichen Veränderungen mit einer Kostentragungsverpflichtung aller Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 2 WEG eine langfristige Kreditaufnahme beschließen. Gerade bei Maßnahmen der energetischen Modernisierung oder der privilegierten Maßnahmen de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 13.4 Teilauflösung der Erhaltungsrücklage

Insbesondere die Finanzierung von Baumaßnahmen des § 20 WEG kann nicht aus der Erhaltungsrücklage erfolgen. Ob dies auch für modernisierende Erhaltungsmaßnahmen gilt, deren Kosten sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren, wird die Rechtsprechung zu klären haben. Maßnahmen einer (energetischen) Modernisierung des Gemeinschaftseigentums, die mit dem erforderlic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke (Wohnungse... / Zusammenfassung

Überblick Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)[1] hat mit seinem Inkrafttreten am 1.12.2020 insbesondere das Recht der baulichen Veränderungen und somit auch der Modernisierungen grundlegend reformiert. Allerdings blieben die europäischen Klimaschutzziele rund um das 1,5 %-Klimaschutzprogramm insbesondere hinsichtlich der Solarthermie auf der Strecke. Jedenfall...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.2 Einteilung der selbstständig erfassbaren immateriellen Güter

Rz. 10 Bei dieser Einteilung werden die immateriellen Güter aufgezeigt, die grundsätzlich bilanzierungsfähig sind, sodass wirtschaftliche Güter, die die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. Wirtschaftsgutes nicht erfüllen, nicht aufgeführt werden. Deshalb werden z. B. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Werbe- und Organisationsaufwend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 3.1 Vorbemerkungen

Rz. 7 Die drei wichtigsten Ausgestaltungsformen von Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die auf dieser Grundform aufbauenden Personenhandelsgesellschaften: die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die Vorschriften zu den Personengesellschaften im BGB und HGB wurden durch das Gesetz zur Modernisierung des ...mehr