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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88 Untersuchungsgrundsatz / 6.3 Mindestanforderungen an Risikomanagementsysteme (Abs. 5 S. 3)

Holger Kordt
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Rz. 150

Das Erreichen der mit dem Einsatz der RMS verbundenen Ziele (Rz. 138) ist anders als die in § 88 Abs. 5 S. 3 AO gesetzlich vorgegebenen Mindestanforderungen nicht Voraussetzung für den Einsatz eines RMS.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorgaben:

  • eine ausreichende Zufallsauswahl, um ein Entdeckungsrisiko zu erzeugen;
  • eine Aussteuerung zur Prüfung der entsprechenden Sachverhalte durch Amtsträger, wenn bestimmte Risikofilter anschlagen;
  • die Möglichkeit, dass ein Amtsträger Steuerfälle unabhängig von der maschinellen Risikobewertung zur umfassenden Überprüfung auswerten kann;
  • die regelmäßige Überprüfung der RMS auf ihre Zielerfüllung.

Die Entwicklung des Anteils vollautomatisch veranlagter Steuerbescheide wird über den Erfolg des Vorhabens zur Modernisierung der Besteuerung zu entscheiden haben. Während die Aussteuerung zur vollständigen oder teilweisen personellen Überprüfung quantifizierbar ist, sind Erkenntnisse hinsichtlich der Qualität der Rechtsanwendung und der Quote entdeckter Steuerverkürzungsversuche wohl kaum zu erlangen.

 

Rz. 151

Durch die Mindestanforderungen des § 88 Abs. 5 S. 3 AO wird das Verifikationsprinzip unter den besonderen Bedingungen der Risikoprüfung im Rahmen maschineller Vollzugssteuerung gesetzlich verankert.[1]

Rz. 152 einstweilen frei

[1] Drüen, in HHSp, AO/FGO, § 88 AO Rz. 412.

6.3.1 Gewährleistung einer hinreichenden Zufallsauswahl (Abs. 5 S. 3 Nr. 1)

 

Rz. 153

Auch und gerade im Rahmen des Einsatzes von RMS muss sichergestellt werden, dass strukturell der Gefahr fehlerhafter Steuererklärungen durch ein taugliches Verifikationskonzept wirksam begegnet wird und unzulängliche Erklärungen der Stpfl. mit einem angemessenen Entdeckungsrisiko verbunden sind.[1] Nach dem Untermaßverbot dürfen auch bei risikobasierter Rechtsanwendung keine strukturell kontrollfreien Räume entstehen.[2] Deshalb stellt die Vorgabe ein...

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