Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltung des Gemeinschafts... / 1.3 Modernisierende Erhaltung

Soweit bereits bei "normalen" Maßnahmen der Erhaltung keine Verpflichtung besteht, dieselben Materialen wie bei der Errichtung der Wohnanlage zu verwenden, ist die modernisierende Erhaltung dadurch geprägt, dass die Wohnungseigentümer auch nicht gezwungen sind, sich im Rahmen der Erhaltung auf den ggf. veralteten Standard der schadhaften Anlagen und Einrichtungen zu beschrän...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltung des Gemeinschafts... / 6 Rechtsprechungsübersicht

Vorbemerkung: Die vor Inkrafttreten des WEMoG ergangenen Entscheidungen gelten überwiegend auch nach neuer Rechtslage weiter. Gekennzeichnet ist die Fortgeltung nachfolgend mit (+). Ist die Rechtslage in Ermangelung aktueller Rechtsprechung nicht sicher zu beurteilen, wird die Entscheidung mit (?) gekennzeichnet. Scheint ihre Fortgeltung eher unwahrscheinlich, erfolgt die Ken...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2025

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1 § 122 AO ist durch Gesetz v. 19.12.1985[1] um Abs. 2 Nr. 2 ergänzt worden. Als weitere Änderung sind durch Gesetz v. 22.12.1999[2] die bisher in § 155 Abs. 4 und 5 AO enthaltenen Regelungen in § 122 Abs. 6 und 7 AO übernommen worden. Dabei wurde die Regelung verallgemeinert und von Steuerbescheiden auf alle Verwaltungsakte ausgedehnt. Durch Gesetz v. 21.8.2002[3] wurde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Diese Vorschrift erleichtert die Bekanntgabe von Verwaltungsakten an Stpfl., die im Inland weder ihren Wohnsitz[1] oder gewöhnlichen Aufenthalt[2] noch ihre Geschäftsleitung[3] oder den Sitz[4] haben. In diesen Fällen trifft den Stpfl. nach S. 1 die Obliegenheit, im Inland einen Empfangsbevollmächtigten zu benennen. Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz zur Änder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 357 AO entspricht im Wesentlichen der Regelung des § 238 RAO. Die Vorschrift wurde durch das Grenzpendlergesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.1996 redaktionell an die Abschaffung der Beschwerde als außergerichtlichem Rechtsbehelf angepasst. Gleichzeitig wurde § 357 Abs. 2 S. 3 AO neu eingefügt, wonach der Einspruch gegen einen Verwaltungsakt, der bei gesetzlich zugelassen...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 4 Abgabefristen für die Umsatzsteuerjahreserklärung

Der Unternehmer hat eine jährliche Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt einzureichen. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde die Abgabefrist für Umsatzsteuerjahreserklärungen für nicht steuerlich beratende Unternehmer ab dem Veranlagungszeitraum 2018 von 5 Monate (bis 31.5. des Folgejahres) auf 7 Monate (bis 31.7. des Folgejahres) verlänge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5 Verhältnis von Lohnsteuer-Außenprüfung zur Lohnsteuer-Nachschau (Abs. 4)

Rz. 18 Sofern die im Rahmen der LSt-Nachschau gemachten Feststellungen hierzu Anlass geben, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung i. S. v. § 196 AO auch hier im alleinigen Ermessen der Finanzbehörde (§ 5 AO) zu einer LSt-Außenprüfung übergegangen werden. Der Übergang muss hierbei auf konkreten und im Rahmen der LSt-Nachschau getroffenen Feststellungen beruhen.[1] Die Prüfung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 35. Weitere Änderungen der Jahre 1977/78 (Baudenkmäler/Modernisierung/ Antragsfrist LStJA)

Rn. 41 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch u städtebaulich wertvoller Gebäude vom 22.12.1977, BStBl I 78, 17 führt die Ermächtigungsnormen des § 51 Abs 1 Nr 2 Buchst x und y neu ein, die durch die ÄndVO vom 12.07.1978, BStBl I 78, 312, mit § 82i EStDV (erhöhte AfA bis zu 10 % auf HK) u § 82k EStDV (Verteilung von größerem Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 233. Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050

Rn. 253 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das EStG erfährt gemäß § 52 Abs 14 EStG Änderungen in dessen S 4 durch eine Verlängerung der Reinvestitionsfristen des § 6b EStG und der Investitionsfrist des § 7g EStG um ein weiteres Jahr und S 5 durch eine Verlängerung der Fristen coronabedingt um ein weiteres Jahr bei Rücklagenauflösungszeitpunkten im Zusammenhang mit Wirtschaftsjahresend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 161. Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) v 12.08.2008, BGBl I 2008, 1672

Rn. 181 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Der Bundesrat hat am 04.07.2008 dem MoRaKG zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz am 30.06.2008 gebilligt. Kern des MoRaKG ist das in Art 1 enthaltene Gesetz zur Förderung v Wagniskapitalbeteiligungen (WKBG). Weitere Art enthalten Änderungen des UBBG, EStG, KStG, GewStG u FinanzdienstleistungsaufsichtsG. Insb wird die die Wagnisbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 165. Gesetz zur Modernisierung u Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (SteuerbürokratieabbauG) v 20.12.2008, BGBl I 2008, 2850

Rn. 185 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Der Gesetzentwurf verfolgt insb die weitere Ersetzung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation. Zu den Neuregelungen gehören (davon betr das EStG s Art 1 u die EStDV s Art 2): § 5b, § 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG, § 60 EStDV: Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der StB und der GuV-Rechnung für Wj, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 173. Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102

Rn. 193 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Die Neuregelungen sind spätestens im ersten Geschäftsjahr, das nach dem 31.12.2009 beginnt, anzuwenden. Für das Geschäftsjahr, das nach dem 31.12.2008 beginnt, besteht ein Anwendungs-Wahlrecht (Art 66 Abs 1 EGHGB nF). Art 3, Änderungen des EStG: § 5 Abs 1 EStG: Änderung des HGB: Bei nur vorübergehender Wertminderung sind außerplanmäßige Abschre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 203. Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 22.07.2016, BGBl I 2016, 1679

Rn. 223 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Das Gesetz schließt an das SteuerbürokratieabbauG v 20.12.2008 (s Rn 185 (Bitz)) an u betrifft schwerpunktmäßig die AO. Das BMF führt dazu online aus, wichtige Aspekte des Gesetzes seien die sachgerechte Weiterentwicklung des steuerlichen Untersuchungsgrundsatzes, die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für eine "vollautomatische" Bearb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlängerung bestimmter Investitionsfristen durch das KöMoG (2021)

Rn. 6 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 In Art 5 Nr 5 Buchst b des Gesetzes zur Modernisierung des KSt-Rechts (KöMoG v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050) wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs 19/29843, 20) der § 52 Abs 16 S 3 EStG wiederum geändert und die dort vorgesehene Investitionsfrist für in 2017 endenden Wj in Anspruch genommene IAB von bislang (durch das JStG 2020,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsentwicklung

Rn. 12 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei dem hohen wirtschaftspolitischen Gehalt der Rechtsnorm verwundern ständige Änderungen des Gesetzesinhalts im Zeitverlauf nicht. Dabei wurde allerdings der unter s Rn 1 dargestellte grundlegende Charakter der Vorschrift nie angetastet. Eine einschneidende Änderung erfuhr der § 6b EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 01.01.1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 82. Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 – StÄndG 1991), BGBl I 90, 1322

Rn. 102 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 15.06.1991 wurde die erforderliche Einigung im Vermittlungsausschuß erzielt. Danach sind im EStG folgende Änderungen vorgesehenmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 47. Gesetz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und zur Einschränkung von steuerlichen Vorteilen (StEntlG 1984) vom 22.12.1983, BStBl I 84, 14

Rn. 55 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch das StEntlG wird das EStG in zahlreichen Punkten geändert und ergänzt:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Nachweise

Rn. 371 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dazu folgende Bemerkungen in ABC-Form: Bausubstanzgutachten: Ein Bausubstanzgutachten nach dem ERAB-Verfahren ist nicht notwendig (BFH BFH/NV 2022, 108; BFH IX R 14/23, DStR 2024, 1112; FG Münster 1 K 1741/18 E, DStRE 2022, 1031 rkr; einschränkend aber mE zu Unrecht BMF v 22.02.2023, BStBl I 2023, 332 Tz 3: "kann aber hilfreich sein"; wie hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 5 Steuerliche Behandlung bei Ausfall des Gesellschafterdarlehens

In den letzten Jahren war die steuerliche Behandlung von ausgefallenen Gesellschafterdarlehen ein immer wieder diskutiertes Thema. Insbesondere gab es auf dem Gebiet der Rechtsprechung einige Wendungen. Die letzte Änderung war die Einführung des § 17 Abs. 2a EStG,[1] welcher erstmals auf Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem 31.7.2019 anzuwenden ist. A...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § 559 Mieterhöhung bei Modernisierung

1 Allgemeines Rz. 1 § 559 in der Fassung des Mietrechtänderungsgesetzes 2013 gleicht sich vom Sprachgebrauch her der Modernisierungsregelung nach § 555b an. In der Regelung in der Fassung des Mietrechtsreformgesetzes 2001 war von baulichen Maßnahmen die Rede. Auch dabei handelte es sich um Modernisierungsmaßnahmen. Der Begriff der Nachhaltigkeit steht jetzt nicht mehr in § 55...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Vermietermodernisierung – Abs. 1 Satz 1

Rz. 2 Nach der einheitlichen Regelung der Modernisierungsmaßnahmen kann auf die Begriffsbestimmungen in § 555b Bezug genommen werden. Ausgenommen von der Erhöhungsmöglichkeit sind zum einen die unter die neu geschaffene Nr. 2 fallenden Maßnahmen (… durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits e...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Härtefallregelung – § 559 Abs. 4

Rz. 11 Hinweis Härteeinwand Der Härteeinwand, der bisher in § 554 geregelt war, ist durch das Mietrechtänderungsgesetz 2013 umgestaltet worden und befindet sich zweigeteilt in § 555d und in § 559 Abs. 4. Aus BT 17/10485 (S. 21). Zitat § 555d Abs. 1 bestimmt, dass Modernisierungsmaßnahmen vom Mieter grundsätzlich zu dulden sind. § 555d Abs. 2 regelt, unter welchen Voraussetzunge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Modernisierende Erhaltung

Stellen modernisierende Erhaltungsmaßnahmen solche der baulichen Veränderung oder der Erhaltung dar? Eine vorsichtig als herrschende Meinung zu bezeichnende Auffassung sieht sie in Übereinstimmung mit der Gesetzesbegründung als bauliche Veränderungen an. Auswirkungen hat dies allerdings nur bezüglich der Finanzierung entsprechender Maßnahmen, die bei Einordnung als bauliche...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Amortisation der Kosten

Wenn Erhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, sich die Kosten einer modernisierenden Erhaltung oder Modernisierung aber nicht insgesamt innerhalb von ca. 10 Jahren amortisieren, müssen dann nur die zustimmenden Wohnungseigentümer die Kosten tragen? Das kommt darauf an. Grundsätzlich müssen sich nur diejenigen Kosten amortisieren, die über die Kosten der Erhaltung hinausgehen,...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kosten für Erhaltungsmaßnahmen – Abs. 2

Rz. 5 Wenn mit einer Modernisierungsmaßnahme fällige Instandsetzungsmaßnahmen erspart werden, kann der auf die Instandsetzung entfallende Kostenanteil nicht auf den Mieter umgelegt werden (BGH, Urteil v. 17.12.2014, VIII ZR 88/13, NZM 2015, 198; Beschluss v. 12.6.2018, VIII ZR 121/17, GE 2018, 1454; Blömeke/Blümmel/Kinne/Lorenz, Kinne, Teil B Rn. 38, Teil C Rn. 16). In der M...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Ausschlusstatbestände

Rz. 15 Das Mieterhöhungsrecht des Vermieters gemäß § 559 ist gesetzlich bei einer Staffelmietvereinbarung gemäß § 557a ausgeschlossen. Bei einer Indexvereinbarung gemäß § 557b ist das Erhöhungsrecht für alle Mieterhöhungen wegen Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 555b Nr. 1, 3-5 ausgeschlossen, wohingegen Mieterhöhungen wegen baulicher Änderungen gemäß § 555b Nr. 6 weiter zulä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.7 Sonstige Klagen

Rz. 220 Als sonstige Klagen kommen sowohl Leistungsklagen als auch Feststellungsklagen in Betracht. Leistungsklagen dienen der Durchsetzung eines vom Vermieter oder Mieter behaupteten Anspruchs zum Zweck seiner Befriedigung. Darunter fallen sowohl Zahlungsklagen als auch Klagen auf Vornahme einer Handlung oder auf Unterlassung sowie Klagen auf Duldung. Das Rechtsschutzbedürf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.4 Unterlassungsklagen

Rz. 238 Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können ihren jeweiligen Vertragspartner auf Unterlassung von Vertragsverstößen in Anspruch nehmen. Ein Unterlassungsantrag muss so deutlich gefasst sein, dass er den Gegenstand des Verfahrens und damit den Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 ZPO) so genau bestimmt, dass sich der Gegner erschöpfend verteidigen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.5 Duldungsklagen

Rz. 256 Der Vermieter kann den Mieter auf Duldung derjenigen Einwirkungen auf die gemieteten Räume in Anspruch nehmen, die zur Erhaltung der Mieträume oder des Gebäudes erforderlich sind; damit soll sichergestellt werden, dass der Vermieter seine Gewährleistungspflicht aus § 535 Abs. 1 Satz 2 erfüllen kann. Voraussetzung ist eine Ankündigung des Beginns und des voraussichtli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 2.3.2 Zwangsvollstreckung wegen Unterlassung und Duldung

Rz. 430 Die Vollstreckung aus Titeln, durch die dem Schuldner die Verpflichtung auferlegt wurde, bestimmte Handlungen zu unterlassen (z. B. Hundehaltung, Lärmbeeinträchtigungen, Modernisierungsarbeiten) oder die Vornahme bestimmter Handlungen zu dulden (z. B. Betreten der Wohnung zum Zweck der Modernisierung), geschieht durch Festsetzung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft du...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.6 Feststellungsklagen

Rz. 264 Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses kann Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde (§ 256 Abs. 1 ZPO). Rz. 265 Rechtsverhältnis ist die rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder Sac...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.9 Urkundenprozess

Rz. 331 Der Vermieter kann Ansprüche auch in einem beschleunigten Verfahren mit eingeschränkten Beweismitteln, dem sog. Urkundenprozess, geltend machen, wenn die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen unstreitig sind oder durch Urkunden bewiesen werden können. Unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen bedürfen im Urkundenprozess keines B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.4 Modernisierung – Mieterhöhung

Rz. 55 Rechtliche Grundlagen Für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen benötigt der Vermieter die Zustimmung des Mieters. Der Mieter muss nur unter bestimmten Voraussetzungen diese Maßnahmen dulden (§ 555b). Ist der Mieter nicht einverstanden, muss der Vermieter seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen, der dann nach Rechtskraft des Urteils auch vollstreckt werden kann. Ist...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.3.1 Vertragskündigung des Mieters

Rz. 52 Gegenüber Vermieter Vertragliche Beziehungen zwischen den Mietvertragsparteien gibt es bezüglich des Fernsehens bei einem Empfang über die Hausantenne und über einen Kabelanschluss. Bei allen anderen Empfangsquellen holt sich der Mieter die Fernsehprogramme in eigener Regie aus dem Äther. Bei der Gemeinschafts-Hausantenne gibt der Vermieter dem Mieter nur Gelegenheit, v...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.4 Einhaltung von DIN-Vorschriften

Rz. 128 Geschuldet wird der vertragsgemäße Zustand der Mietsache. Dabei kommt es auf den Zustand an, der zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses bestand. Allerdings können technische oder wissenschaftliche Entwicklungen zu der Erkenntnis führen, dass bestimmte Einrichtungen der Mietsache nicht mehr geeignet sind, den vertragsgemäßen Gebrauch zu gewährleisten, z. B. den Auf...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Abschluss des Mietvertrags

Rz. 2 Der Mietvertrag kommt zustande, indem ein entsprechendes Angebot – in der Regel des Vermieters- von demjenigen, gegenüber dem Angebot erfolgt, in der Regel der Mieter – angenommen wird. Das Angebot muss grundsätzlich Angaben über den Mietgegenstand, Nutzungsart, Mietzeit und die Miete enthalten (BGH XII ZR 51/19, NJW 2020, 1507 Rn. 19). Hinweis Abwesender Mieter Handelt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermittlungsleistung / 3 Steuerbefreiungen bei Vermittlungsleistungen

Führt der Vermittler im Inland eine steuerbare Vermittlungsleistung aus, muss er prüfen, ob diese Leistung steuerfrei sein kann. Steuerbefreiungen können sich dabei insbesondere bei der Vermittlung drittlandsgrenzüberschreitender Leistungen oder bestimmter Finanzdienstleistungen ergeben. Steuerbefreiungen für Vermittlungsleistungen im drittlandsgrenzüberschreitenden Bereich k...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.6.3 Duldungspflicht des Vermieters bei Mietermodernisierung

Rz. 68 Gemäß § 555d hat der Vermieter gegenüber dem Mieter einen Anspruch auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen; dabei handelt es sich um die in § 555b im Einzelnen aufgeführten Maßnahmen; insofern wird auf die Kommentierung zu § 555b verwiesen. Dagegen besteht im Grundsatz kein Anspruch des Mieters, dass der Vermieter modernisiert oder er selbst modernisieren darf. Dies ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Anlagen des Mieters

Rz. 46 Der Mieter darf nach inzwischen allgemeiner Meinung Haushaltsgeräte in der Wohnung aufstellen und betreiben. Dazu gehören Waschmaschinen (LG Freiburg /Breisgau, Urteil v. 10.12.2013, 9 S 60/13, GE 2014, 804), Trockenautomaten ((LG Freiburg/Breisgau, Urteil v. 10.12.2013, 9 S 60/13, a. a. O.; AG Düsseldorf, Beschluss v. 31.3.2008 , 53 C 1736/08; LG Düsseldorf , Beschlu...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.5 Betriebskosten – Kabelentgelte

Rz. 56 Es erscheint selbstverständlich, dass derjenige, der Dienste von Fernsehanbietern in Anspruch nimmt, diese auch entsprechend bezahlen muss. Wer also einen Kabelvertrag mit einem Kabelbetreiber abgeschlossen hat, muss die vertraglich vereinbarten Entgelte bezahlen, soweit und solange die vertragliche Bindung besteht. Unabhängig davon hat er die gesetzlichen Rundfunkgeb...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll wie folgt umgesetzt werden: Bedarfsdeckende Erwerbsarbeit einfordern (§ 2, § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II) Es wird deutlicher klargestellt, dass dem Grundsatz des Forderns zufolge erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang bis zur vollständigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit einzusetzen. Insbesondere ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Was wird gefördert – und wie sind die Wohnungsgrößen eingeteilt

Neubau und Modernisierung Die FRL Öff Wohnen NRW 2025 deckt mehrere Förderbereiche ab: Neubau, Modernisierung, Erhalt von Mietwohnraum, Eigentumsbildung, Wohnraum für besondere Gruppen (z. B. Auszubildende/Studierende, Menschen mit Behinderung). Gefördert werden u. a.: Neuschaffung von Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung. Neuschaffung von selbst genutztem Wohneige...mehr