Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.2 Anrechnung Teilzeitbeschäftigter

Rz. 8 Die Vorschrift regelt die Anrechnung schwerbehinderter Menschen, die in Teilzeit beschäftigt sind. Voraussetzung ist nach Satz 1, dass die wöchentliche Arbeitszeit wenigstens 18 Stunden beträgt. Diese Untergrenze entspricht der Grenze des § 156 Abs. 3, wonach nur diejenigen Stellen nicht als Arbeitsplätze gelten, bei denen die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 18 St...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Diese Förderkonditionen werden angeboten

Zinslose und zinsgünstige Darlehen Die Förderung erfolgt über zinsgünstige oder zinslose Darlehen, die bis zu 80 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten betragen können. Umwandlung in Zuschüsse Die Darlehen werden für die Dauer der Bindungsfrist gewährt, wobei die Zinsen für die gewählte Laufzeit festgeschrieben sind. Teile des Darlehens können optional in Zuschüsse umgewandelt ...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Mietpreis und Belegungsbedingungen

Die Mietwohnraumförderung des Landes Bremen ist eng mit klar definierten Mietpreis- und Belegungsbindungen verknüpft. Damit wird gewährleistet, dass die bereitgestellten Wohnungen langfristig für die Zielgruppen mit geringem oder mittlerem Einkommen zur Verfügung stehen. Nettokaltmieten Die Mietpreisbindung legt fest, dass die Nettokaltmiete die von der Förderstelle vorgegeben...mehr

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Erhöhte Absetzungen nach §§... / Zusammenfassung

Überblick Mit den §§ 7h, 7i EStG sollte die Fortführung und Verstärkung der steuerlichen Förderung von Baudenkmälern und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen verfolgt werden. Begünstigt sind Herstellungs- und Anschaffungskosten für bestimmte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an einem im Inland gelegenen Gebäude in einem förmlic...mehr

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Erhöhte Absetzungen nach §§... / 1.3 Bescheinigungsverfahren

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöhten AfA ist das Vorliegen einer Bescheinigung der zuständigen Gemeinde, dass die in § 7h Abs. 1 EStG aufgeführten Tatbestandsmerkmale vorliegen. Die Bescheinigung ist materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung für die Begünstigung des § 7h EStG und Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 10 AO, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO. Die Bin...mehr

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Erhöhte Absetzungen nach §§... / 1.1 Begünstigte Maßnahmen

Begünstigt sind Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i. S. d. § 177 BauGB an im Inland in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich gelegenen Gebäuden. Baumaßnahmen in einem Sanierungsgebiet oder in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich sind nur förderungsfähig, wenn sie während der Geltungsdauer...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum (Modernisierungsrichtlinien – ModRL)

3.1 Wer ist anspruchsberechtigt? Eigentümer Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnraum in Sachsen-Anhalt, deren Grundstücke im Eigentum stehen. Hinweis Erbbaurecht Bei einem Erbbaurecht muss dieses mindestens 66 Jahre bestehen oder nachgewiesen sein. Kann das Eigentum nicht durch Grundbuchauszug belegt werden, gelten notariell beurkundeter Kaufvertrag, Vermögenszuordnungsbes...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Was wird gefördert?

Maßnahmen Gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Wohngebäuden mit mindestens drei Mietwohnungen, u. a.: Erneuerung von Elektro- und Wasserversorgung, Heizung (inkl. Umwälzpumpe Klasse A, ggf. hocheffiziente Zirkulationspumpe), Fußböden, Wohnungszuschnitt Einbau einer Lüftungsanlage Behebung baulicher Mängel, wie Schadstoffsanierung (z. B. Radonsanierun...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.6 Antragstellung

Direktantrag Der Antrag ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen. Hierzu stehen auf der Webseite der Bank die zu nutzenden Vordrucke zum Download bereit (www.ib-sachsen-anhalt.de).mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Weitere Förderungen

10 Jahres-Frist Eine Förderung für Maßnahmen, für die in einem Zeitraum ab 10 Jahren vor Antragstellung bereits Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt oder des Bundes gewährt wurden, ist ausgeschlossen. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Programm "Sachsen-Anhalt MODERN" ist ausgeschlossen.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) vom 13.9.2001, zuletzt geändert am 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626) Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung i. d. F. vom 1.7.2020 (GVBl. LSA S. 379) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus des Landes Sachsen-Anhalt (Mietwohnungsbauförderrichtlinien – MietwohnungsbauRL) vom 5....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Fachunternehmerpflicht

Bestätigung der Ausführung Die geförderten Maßnahmen müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden. Diese müssen bestätigen, dass die ausgeführten Maßnahmen den baulichen Vorschriften entsprechen (z. B. Gebäudeenergiegesetz in der aktuellen Fassung).mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Wer ist anspruchsberechtigt?

Eigentümer Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnraum in Sachsen-Anhalt, deren Grundstücke im Eigentum stehen. Hinweis Erbbaurecht Bei einem Erbbaurecht muss dieses mindestens 66 Jahre bestehen oder nachgewiesen sein. Kann das Eigentum nicht durch Grundbuchauszug belegt werden, gelten notariell beurkundeter Kaufvertrag, Vermögenszuordnungsbescheid oder Auflassungsvormerkung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Höhe und Art der Förderung

Zuschüsse Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen im Wege der Projektförderung. Die Förderhöhe beträgt je Wohneinheit 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 10.000 EUR. Wird ein Aufzug nachgerüstet oder ausgetauscht, beträgt die Förderung je Wohneinheit maximal 20.000 EUR. Die Förderung erfolgt nach Wohnraumbedarf. Hierzu muss eine Bestätigung der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 1.1 Vorbemerkung

Der TVöD unterscheidet – anders als das frühere Tarifrecht – nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern. Für diese beiden Arbeitnehmergruppen (im TVöD gemeinsame Bezeichnung: "Beschäftigte"), gilt mit wenigen Abweichungen dasselbe Recht, welches u. a. das Lohn- und Vergütungssystem des BAT/BMT-G/MTArb vollständig abgelöst hat: Die Vergütung der Angestellten bestand aus mi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Diese Zweckbindungen müssen eingehalten werden

Dir Förderung erfolgt nur, wenn der geförderte Wohnraum für die Unterbringung von Haushalten i. S. v. § 1 in Verbindung mit § 27 Wohnraumförderungsgesetz, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, mindestens für 10 Jahre ab Bezugsfertigkeit zur Verfügung stehen. Der Vermieter muss sich vom Wohnungssuchenden vorher ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Kein vorzeitiger Vorhabensbeginn

Beginn erst nach Antragstellung Mit dem Bauvorhaben darf erst nach Antragstellung begonnen werden. Als Beginn des Vorhabens wird der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen, die der Ausführung zuzurechnen sind. Nicht als Beginn des Vorhabens gilt die Planung bis einschließlich Leistungsphase 6 des § 34 Abs. 3 Nr. 6 der Honorarordnung für Architekten und Inge...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Modernisierung

Aufwendungen für die Modernisierung von Wohnungen, z. B. der Heizung, Wärme- und Schallisolierung: nein, da kein verlorener Aufwand.[1]mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 8 Ermittlung der Einkünfte

Das Steuerrecht sieht für die Art der Einkünfte bzw. deren Ermittlung keine rechtsformspezifischen Besonderheiten vor. Damit gelten für eine GbR die Besteuerungsgrundsätze, die auch für alle anderen Personengesellschaften maßgebend sind. Auf die dort dargestellten Besteuerungsregeln wird verwiesen. Nachfolgend werden deshalb nur die Punkte aufgeführt, die explizit bei einer ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2 Ab 2024 maßgebliche rechtliche Einstufung der GbR

Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine GbR mit Wirkung ab 2024 grundlegend neu gestaltet.[1] Das neue Leitbild einer GbR geht von einer auf Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten, Personengesellschaft aus, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Zugleich ist es für die Gesellschafter weiterhin möglich, dass sie ihre Rechtsbeziehungen...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / Zusammenfassung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR oder GdbR) ist die Grundform für viele andere Gesellschaftsformen. Diese Rechtsform ermöglicht eine gemeinsame Betätigung mehrerer Personen auf nahezu allen Gebieten. Mindestens 2 Gesellschafter erklären übereinstimmend, dass sie gemeinsam ein beliebiges, gesetzlich erlaubtes Ziel bzw. einen gemeinsamen Zweck verfolgen wollen. ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.1 Teilrechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit einer GbR hatte durch die Rechtsprechung des BGH eine grundlegende Änderung erfahren. Zuvor galt eine GbR als ein Zusammenschluss von Personen ohne eigene Rechtsfähigkeit. In einem Grundsatzurteil[1] billigte der BGH der GbR jedoch eine Teilrechtsfähigkeit zu. Allerdings hatte der BGH sich nicht konkret zu den Grenzen geäußert. Deshalb hatte sich der Umfa...mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hatte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Pandemie stark belastet waren, zahlreiche Notfallregelungen eingeführt. Damit sollten Arbeitsplätze erhalten, Firmeninsolvenzen abgewendet sowie Einkommensverluste von Arbeitnehmern und Einnahmeausfälle von Betrieben abgefedert werden. Dieser Beitrag führt alle sozialversicherungsrechtl...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.2 Sonderformen der Aus- und Weiterbildung (Abs. 2)

Rz. 7 § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX regelt den Grundsatz, dass Menschen mit Behinderungen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Mit der Regelung des Abs. 2 werden Ausnahmen für die Förderung der Berufsausbildung (§§ 56 ff.) und der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff.) im Rahmen von allgemeinen Leistungen vorgenommen, um den spezifischen Anforderungen von Menschen...mehr

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Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Der Anspruch auf Ausbildungsgeld und die Bedarfssätze waren hingegen in § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Stiftungszweck

Rz. 6 Der Stiftungszweck ist das bestimmende und zentrale Element der Stiftung.[18] Er konkretisiert den Stifterwillen, was unmittelbar dazu führt, dass der Stiftungszweck die "Marschroute" der Stiftung vorgibt. Der Stiftungszweck bildet insoweit die Leitlinie für die gesamte künftige Stiftungstätigkeit.[19] Mitunter wird deshalb auch zutreffend vom Stiftungszweck als die "S...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / d) Unternehmensverbundene Stiftungen

Rz. 62 Bereits auf den ersten Blick wirft das Stichwort unternehmensverbundener Stiftungen Fragen bzgl. der Begrifflichkeit, ihres Typus und ihrer maßgeblichen praktischen Relevanz auf. Als ein besonderer Anwendungstypus der Stiftung im Sinne des BGB ist allen unternehmensverbundenen Stiftungen gemein, dass sie durch eine besondere Zwecksetzung, Vermögensausstattung und mitu...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / IV. Was hat sich durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts geändert?

Rz. 21 Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Seitdem ist in § 1809 BGB geregelt, dass wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger erhält. Der Pfleger hat die Pflicht und das Recht, die ihm übertragenen ...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter einer OHG, KG oder GbR

Rz. 80 Das MoPeG [75] enthält zur Testamentsvollstreckung im Bereich der Personengesellschaften keine gesetzliche Regelung. Neu geregelt wird jedoch die Rechtsnachfolge in eine GbR. Bis zum Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024 wurde gem. § 727 Abs. 1 BGB a.F. eine GbR beim Tod eines Gesellschafters aufgelöst, sofern nicht gesellschaftsvertraglich etwas anderes bestimmt war. Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1.1 Rechtsträgerwechsel

Rechtsträgerwechsel erforderlich Besteuert wird der Grundstückswechsel zwischen verschiedenen Rechtsträgern. Veräußerer und Erwerber müssen stets verschiedene Rechtspersonen sein. Deshalb entsteht mangels Rechtsträgerwechsels keine Grunderwerbsteuer, wenn z. B. der Grundstückseigentümer an seinem Grundstück Wohnungs- oder Teileigentum begründet oder wenn ein Gewerbetreibender ...mehr

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Vorherige Eintragung einer GbR im Gesellschaftsregister zwingend bei allen Grundstücksgeschäften

Zusammenfassung Gesellschaften bürgerlichen Rechts müssen sich vor allen Grundstücksgeschäften im Gesellschaftsregister eintragen lassen. Das gilt für Erwerb wie für Veräußerung. Selbst bei Auflösung der Gesellschaft und Übertragung eines Grundstücks an die Gesellschafter lehnt der BGH eine Ausnahme ab. Sachverhalt Die Beteiligten des Verfahrens vor dem BGH waren 2 Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.1 ESRS E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 59 Angabepflicht ESRS E2-3 sieht die Offenlegung von Zielen in Bezug auf Verschmutzung vor. Zielsetzung dieser Offenlegungsanforderung ist es, ein Verständnis der Ziele zu ermöglichen, die das Unternehmen zur Unterstützung seiner umweltbezogenen Konzepte und zur Bewältigung seiner wesentlichen umweltbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen gesetzt hat (ESRS E2.20 f.)....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.1 ESRS E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Rz. 36 Die Offenlegung der vom Unternehmen gesetzten klimabezogenen Ziele (ESRS E1.30) soll ein Verständnis über die Ziele vermitteln, die sich das Unternehmen zur Unterstützung seiner Konzepte zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel und zur Bewältigung seiner wesentlichen klimabedingten Auswirkungen, Risiken und Chancen gesetzt hat (ESRS E1.31). Die Offenlegung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2.2 Wesentliche Verbesserungen

Rz. 91 Analog zu Erweiterungen müssen sich wesentliche Verbesserungen eines VG über seinen ursprünglichen Zustand hinaus auf den VG als Ganzes beziehen. Eine lediglich tw. Verbesserung führt zu regelmäßigem Erhaltungsaufwand.[1] Rz. 92 Mangels eindeutiger Formulierung respektive Definition der Merkmale "wesentlich" und "ursprünglicher Zustand" bedingt die Festlegung weiterer ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Rz. 132 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind nach § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB (KapCoGes) und § 42 Abs. 3 GmbHG (GmbH) mit entsprechender Bezeichnung gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Alternativ können diese Verbindlichkeiten bei Erfassung innerhalb eines Verbindlichkeitenpostens durch einen Davon-Vermerk kenntlich gemacht werden.[1] Eine Unterscheidung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Einfrierungsmethode versus Durchbuchungsmethode

Rz. 56 § 254 HGB regelt nicht, wie sich die Nichtanwendung der §§ 249 Abs. 1, 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4, 253 Abs. 1 Satz 1 und 256a HGB bilanziell auswirkt, soweit sich die gegenläufigen Wert- oder Zahlungsstromänderungen aus dem abgesicherten Risiko ausgleichen. Nach der Regierungsbegründung steht es den Unt frei, den wirksamen Teil der Bewertungseinheit entweder nach der Einf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Mittelbare Haftung bei mehrstöckigen Gesellschaften

Rz. 14 § 264a Abs. 1 Nr. 2 HGB erweitert die Haftung über eine direkte Beteiligung einer natürlichen Person auch auf Beteiligungsstrukturen, die durch die indirekte Beteiligung einer oder mehrerer Ges. gekennzeichnet sind. Diese Zwischengesellschaften müssen in der Rechtsform der Personengesellschaft (also i. d. R. einer OHG oder KG, aber auch der EWIV, der GbR[1] oder der P...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Modifikation eines immateriellen Vermögensgegenstands

Rz. 196 Eine Modifikation liegt vor, wenn ein immaterieller VG erweitert oder wesentlich über seinen ursprünglichen Zustand hinaus verbessert wird. Erweiterungen äußern sich in zusätzlichen betrieblichen Einsatz- oder Nutzungsmöglichkeiten im Vergleich zum ursprünglichen Zustand des VG. Zu einer wesentlichen Verbesserung führen Maßnahmen, die die Gebrauchsfähigkeit des immat...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Personenhandelsgesellschaften weisen in Teilen besondere gesellschaftsrechtliche Strukturen auf, sodass eine vollumfängliche Übernahme der Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft nicht möglich ist. Dieser Tatsache trägt § 264c HGB Rechnung, indem die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB verändert und ergänzt werden.[1] Rz. 2 § ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Unterlassung der Auflösung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2–4)

Rz. 35 Für den Fall, dass sich infolge der mit dem BilMoG eingeführten Bewertungsvorschriften niedrigere Wertansätze von Rückstellungen ergeben, hat der Gesetzgeber mit Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB eine Erleichterung normiert. Die Übergangsvorschrift sieht ein Beibehaltungswahlrecht für den höheren Wert vor, das mit der Bedingung verknüpft ist, dass der sonst aufzulösende Bet...mehr