Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Die Förderabsicht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) besteht darin, durch gezielte Programme die Schaffung, Modernisierung und langfristige Erhaltung von bezahlbarem, qualitativ hochwertigem und barrierefreiem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung von Bauherren, Kommunen und gemeinnützigen Trägern, um insbe...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Wie hoch ist die Mietpreisbindung

7,85 bis 9,00 EUR Ein wesentliches Element der sozialen Wohnraumförderung ist die Vereinbarung von Bindungen für die Mieten, ohne diese Regelungen verliert der Begriff "sozial" an Bedeutung. Die FRL Öff Wohnen NRW 2025 sieht vor, dass geförderte Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen versehen werden. Beispielhafte Konditionen (je nach Wohnungsart, Region, Mietniveau) ...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Wie erfolgt die Förderung

Grundbetrag, Zuschüsse, Zusatzdarlehen Die Fördermechanismen der FRL Öff Wohnen NRW 2025 knüpfen an klassische Förderinstrumente an: Darlehen (zinsverbilligt), Tilgungsnachlässe, ggf. Zuschüsse für Modernisierung, Kombination mit Standortaufbereitung etc. Grundbetrag des Darlehens je nach Lage, Größe und Bauweise der Wohnungen (z. B. 2.350 EUR pro Quadratmeter förderfähiger Wo...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.9 Welche Einkommensgrenzen sind geregelt

Einkommensgruppen In den Förderrichtlinien wird typischerweise zwischen Einkommensgruppe A und B etc. unterschieden – beispielsweise zur Bestimmung der Höhe von Mietpreis- bzw. Bewilligungsmieten. Die konkrete Einkommensgrenze wird in einer Anlage zur Richtlinie ausgewiesen (z. B. Selbstauskunftvordrucke der NRW.BANK verlangen Angaben zu Einkünften). Einkommensgruppe A: Grenzb...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) vom 8.12.2009 i. d. F. vom 29.12.2021 (SGV. NRW 237) Erlass zur Dynamisierung der Einkommensgrenzen gem. § 13 Abs. 4 WFNG NRW vom 17.11.2021 (MBl. NRW. S. 1023), Dynamisierung der Werte ab 2025 Mehrjähriges Wohnraumförderungsprogramm 2023 bis 2027 (WoFP 2023–2027) vom 15.2.2023 Wohnraumför...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5.4 Modulare Förderung und Ergänzungsbausteine

Darüber hinaus werden weitere Fördermodule angeboten: Zum Beispiel für Barrierefreiheit, besondere energetische Qualität oder innovative Baukonzepte. Auch Modernisierungen bestehender Gebäude oder Bindungsverlängerungen werden auf Antrag durch Zuschüsse oder Darlehen unterstützt. Durch diese gestaffelten und modularen Instrumente kann Hamburg jährlich mehrere tausend neue Soz...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Rz. 17 Für die Wohnraummiete gilt ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der § 569 Abs. 3, dessen Nr. 1 und 2 dem bis zum 1.9.2001 geltenden § 554 Abs. 2 Nr. 1 und 2 mit der wichtigen Ausnahme entsprechen, dass die Schonfrist für die Zahlung der fälligen Mietschulden nach Zustellung der Räumungsklage von bisher einem Monat (§ 554 Abs. 2 Nr. 2 in der bis zum 1.9.2001 geltende...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Zahlungsverzug

Rz. 72 Die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, die den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern der Zahlungsverzug im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 27.3.2020, BGBl I...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.3 Nichtgewährung des Gebrauchs bzw. Gebrauchsentziehung

Rz. 22 Das Kündigungsrecht besteht immer dann, wenn der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Sache nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Dabei kommt es auf den Inhalt und Umfang des vertragsmäßigen Gebrauchs an. Dazu gehört nicht nur die Überlassung der gemieteten Sache, sondern auch die Überlassung ohne Sach- oder Rechtsmängel i. S. d. §§ 536 ff. oder mit d...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus der verein wissen
2026 heißt es: Aufgepasst! / 4.2 Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht

Zur Umsetzung der unter 4.1 genannten Maßnahmen sind Anpassungen des Gemeinnützigkeitsrechts notwendig. Hierüber wird derzeit noch diskutiert, wobei der Bürokratieabbau, die Modernisierung digitaler Vorstandsarbeit und die steuerlichen Erleichterungen für Ehrenamtspauschalen im Zentrum der Beratungen stehen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Management Reporting zwisch... / 2 Handlungsfelder für ein modernes Management Reporting

Die Transformation des Management Reportings erfordert eine klare Fokussierung auf zentrale Handlungsfelder. Diese reichen von der Definition eines konsistenten Steuerungsmodells über die Etablierung moderner Datenplattformen bis hin zur Nutzung von KI und der organisatorischen Verankerung. Wesentliche Schwerpunkte und Herausforderungen seien im Folgenden skizziert:[1] Steuer...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.2 § 558

Rz. 68 Wer ist zur Drittmittelanrechnung verpflichtet? Bezieht sich die Anrechnungspflicht auch auf den Wohnungserwerber? Besteht die Anrechnungspflicht nur im laufenden Mietverhältnis oder gilt sie auch bei Vertragsschluss über eine schon modernisierte Wohnung? Sind die Drittmittel einmal, unbegrenzt bei jeder Mieterhöhung oder nur in dem durch den Fördervertrag vorgegebenen Z...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.1 § 559

Rz. 67 Wer kann die Miete bei Modernisierung erhöhen, wer ist zur Anrechnung von Drittmitteln verpflichtet? Nach § 559 Abs. 1 ist der Vermieter zur Mieterhöhung nach Modernisierung berechtigt, der die baulichen Maßnahmen durchgeführt hat, also der auch der Bauherr war (LG Berlin, Urteil v. 30.11.2010, 63 S 107/10, GE 2011, 339). Damit ist derjenige gemeint, der die baulichen M...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Gesetzliche Ausgangslage

Rz. 66 Die bis zur Mietrechtsreform maßgeblichen Vorschriften der §§ 2 und 3 MHG sahen vor, dass bei Mieterhöhungen Kürzungsbeträge zu berücksichtigen seien. Gemeint waren damit dem Vermieter zugeflossene verbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten, aber auch Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen oder von einem Dritten für den Mieter erbrachte Leistungen. Fü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Berechnung der Kappungsgrenzen

Rz. 54 Wie auch sonst in § 558 ist zur Kappungsgrenze allgemein von Miete die Rede. Die Ausgangsmiete ist mithin unabhängig von der jeweiligen Mietstruktur festzulegen. Miete ist also entweder die vereinbarte Brutto- oder Nettomiete. Bei der Inklusivmiete sind also nicht zur Berechnung der Kappungsgrenze von 20 % Betriebskostenanteile abzuziehen. Auf der anderen Seite sind b...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 50 Die Kappungsgrenze gilt nur für Mieterhöhungen nach § 558. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass Mietvereinbarungen bei Neuvermietungen nicht erfasst werden. Der Gesetzgeber hat im BGB eine entsprechende gesetzliche Regelung (vgl. für die Vergangenheit z. B. § 3 GVW-Berlin und Art. 2 § 2 MÜG für den Übergang von der Preisgebundenheit zur Miete nach MHG) nicht gesc...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 92 Bleschick, Sonderausgabenabzug für Beiträge an einen Solidarverein, der seinen Mitgliedern die Erstattung von Krankheitskosten gewährt – Anm. zu: FG Münster, Urteil vom 28.08.2024 – 9 K 897/19 E, jurisPR-SteuerR 7/2025 Anm. 3. Brosius-Gersdorf, Reformbedarf bei der Lastenverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung , SGb 2024, 189. Bohlmann, Kein Sonderausgabenabzu...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.1 Solidargemeinschaft im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 1 § 176 ist derzeit i. d. F. des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) seit 1.1.2024 in Kraft. Rz. 2 Die Solidargemeinschaft im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Zusammenschluss von Versicherten, die nach dem Solidaritätsprinzip handeln, die Risiken, Lasten oder Kosten gemeinschaftlich tragen und so eine alter...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.3 Teilmärkte

Rz. 39 Diese Begriffsnutzung hat sich zu § 5 WiStG eingebürgert. Danach kommt es auf die Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen an. Es wird auf entsprechende Teilmärkte nach objektiven Vergleichbarkeitskriterien abgestellt. Personenbezogene Teilmärkte (Studentenwohnungen, Wohngemeinschaften, Ausländerwohnungen) bleiben unberücksichtigt (vgl. Beuermann, a...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.1 Leistungen an Einrichtungen

Rz. 14 Die Aufzählung ist nicht abschließend ("insbesondere"). Neben den in Abs. 3 ausdrücklich genannten Leistungen können die Integrationsämter auch Leistungen für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben erbringen (§§ 30 ff. SchwbAV). Dies sind Leistungen für die Schaffung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von betrieblichen, überbetri...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Die Wartefrist

Rz. 5 Unberücksichtigte Erhöhungen Wie schon früher, bleiben Erhöhungen nach den §§ 559 – 560 (bis 2001: §§ 3–5 MHG) unberücksichtigt. Demgemäß setzen Mieterhöhungen nach durchgeführter Modernisierung und wegen Veränderungen von Betriebskosten, auch wegen gestiegener Betriebskosten bei einer vereinbarten Brutto-Kaltmiete, die Wartezeit nicht in Gang. Das gilt auch bei einem v...mehr

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Sauer, SGB IX § 167 Prävention / 2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 5 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen neu gefasst worden, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei gesundheitlichen Störungen sicherzustellen. Beabsichtigt ist eine frühzeitige Intervention im Sinne von Rehabilitation statt Entlassung beim Auftreten gesundheitlicher Störungen. Ziel ist es, die Bes...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.1.4 Bestehen der Solidargemeinschaft bereits am 20.1.2021

Rz. 32 Die Solidargemeinschaft muss bereits am 20.1.2021 bereits bestanden haben (vgl. hierzu auch bei Hahn, NZS 2022, 81). Die mit § 176 geschaffene "Bestandsschutzregelung" bezieht sich daher ausschließlich auf die vor dem Stichtag bereits existierenden Solidargemeinschaften, die die entsprechenden rechtlichen Kriterien erfüllen. Rz. 33 Neugründungen fallen nicht unter dies...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.3 Normzweck

Rz. 17 Sinn der Vorschrift ist es, mit seinem Bezug auf den krankenversicherungsrechtlichen Auffangtatbestand zur Begründung der Versicherungspflicht in § 5 Abs. 1 Nr. 13 eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung auszuschließen. Der Gesetzgeber hat damit auch anerkannt, dass es in einer Solidargemeinschaften eine anderweitige – und damit gleichwerti...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.3.1.1 5-Jahres-Intervall

Rz. 55 Für die Nachweisführung hat der Gesetzgeber verbindlich ein Intervall vorgegeben. Die Solidargemeinschaft hat ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit alle 5 Jahre nachzuweisen. Rz. 56 Das 5-Jahres-Intervall ist konstitutiv. Eine Mitgliedschaft gilt nur dann und solange als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, wenn bzw. wie die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Solida...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Wohnmerkmale

Rz. 17 Art Mit dem Wohnwertmerkmal "Art" ist insbesondere die Struktur des Hauses und der Wohnung erfasst (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558 BGB Rn. 51). Zur Struktur gehört insbesondere die Frage, ob die Wohnung in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus liegt; ebenfalls spielen Merkmale der Baustruktur, wie Mehrfamilienfachwerkhaus, Stadtvilla, Plattenbau (Both in Herrle...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 55–56 Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), die nur im...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2.2.1 Handwerkerleistungen → Zeilen 6–9

Aufwendungen für Handwerkerleistungen (ohne Materialkosten; nur Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten zzgl. Umsatzsteuer) i.Z.m. dem eigenen Haushalt (eigene oder gemietete Wohnung) sind begünstigt. Dazu zählen sämtliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ebenso wie alle Wartungen und Reparaturen rund ums Haus, z. B. auch die Reparatur von Haushaltsger...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2025

Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen Die wesentlichen Änderungen durch das Steuerfortentwicklungsgesetz: Anhebung des Grundfreibetrags Der Grundfreibetrag wurde für 2025 auf 12.096 EUR angehoben und soll ab 2026 auf 12.348 EUR angehoben werden. Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Vz. 2025 auf 3.336 EUR und ab dem Vz. ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zweck

Rz. 5 Nach dem früheren § 10 Abs. 1 MHG 1. Halbsatz, wonach von den §§ 1–9 MHG zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen ungültig waren – die entsprechende Regelung findet sich nunmehr in § 557 –, waren nicht nur Wertsicherungs- und Gleitklauseln, sondern auch Staffelmietvereinbarungen unwirksam. Durch § 10a MHG – jetzt § 557b – wurden sodann Wertsicherungsklauseln...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausschluss von Mieterhöhungen

Rz. 17 Während der "Laufzeit" (§ 557a Abs. 2 Satz 2) der Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558–559b ausgeschlossen (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 50; zu Mieterhöhungen gemäß § 559: LG Berlin, Urteil v. 30.10.2001, 64 S 179/01, NZM 2002, 947). Entscheidend ist nicht die Laufzeit der Staffelmietvereinbarung sondern die letzte Erhöhungsstufe; daher kann die...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10 Ausschluss der Umlage der Betriebskostensteigerungen

Rz. 71 Wenn keine Vereinbarung über die Umlage oder die Erhöhung der Betriebskosten getroffen worden ist oder die Vereinbarung unklar ist, kann der Vermieter weder Betriebskostenerhöhungen abwälzen noch anrechenbare Vorschüsse verlangen (OLG Zweibrücken, RE v. 21.4.1981, 3 W 29/81, GE 1981, 487; LG Berlin, Urteil v. 7.2.1991, 62 S 382/90, MM 1992, 65; LG Berlin, Urteil v. 25...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Staffelmiete und ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 20 Grundsätzlich gilt, dass die Miethöhe für jede einzelne Staffel von den Parteien frei vereinbart werden kann. Hinweis Kappungsgrenze unbeachtlich Die Mietertragsparteien brauchen auch bei der Vereinbarung einer Staffelmiete keine Kappungsgrenze beachten (AG Dortmund, Teilanerkenntnis- und Schlussurteil v. 15.6.2010, 425 C 142/10, NZM 2010, 863; Schmidt-Futterer/Börsting...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft mit beschränkt... / 3.1 Gründung

Rz. 10 Eine GmbH kann von mehreren Personen gegründet werden. Jedoch ist nach § 1 GmbHG auch die Einpersonen-Gründung zulässig. Der Anwendungsbereich dieser sog. Einpersonen-GmbH ist nicht auf bestimmte Zwecke beschränkt, sondern entspricht dem der von mehreren Personen gegründeten GmbH. Die praktische Bedeutung und Verbreitung ist folglich nicht unbedeutend, insbesondere zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 3.2 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Voraussetzung für die Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses ist, dass die Auslandstätigkeit für einen inländischen Lieferanten, Hersteller, Auftraggeber oder Inhaber ausländischer Mineralaufsuchungs- oder -gewinnungsrechte im Zusammenhang steht mit der Planung, Errichtung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung, Instandsetzung, Modernisierung, Überwachung oder Wartung vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Unternehmereigenschaft bei Erzeugung regenerativer Energien

Rz. 166 Die Erzeugung regenerativer Energien ist in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. In Ermangelung ausdrücklicher umsatzsteuerrechtlicher Regelungen mussten sich die Rechtsprechung und die FinVerw bezüglich der Unternehmereigenschaft und der sich daraus ergebenden Leistungsbezüge intensiv mit diesen Fragen auseinandersetze...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / VI. Kosten der Erhaltungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum (Instandhaltung und Instandsetzung) und Modernisierung (§ 16 Abs. 2 Fall 2)

1. Kosten für die Erhaltungsmaßnahmen und Modernisierungskosten a) Allgemeines und Erhaltungs- und Modernisierungskosten Rz. 92 Zu den Kosten der ordnungsmäßigen Erhaltungsmaßnahmen zählen diejenigen Kosten, die für die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich sind. Anders als dies noch bei § 16 Abs. 4 a.F. der Fall war, macht die in § 16...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Ankündigung von Modernisierungen und baulichen Maßnahmen

1. Voraussetzung für das Entstehen der Duldungspflicht Rz. 22 Auch eine Modernisierungs- oder bauliche Baumaßnahme muss gemäß Nummer 2 Halbs. 1 angekündigt worden sein. Sie ist damit auch bei Nummer 2 Tatbestandsvoraussetzung für die Duldungspflicht. Ohne sie ist die Duldungspflicht wie bei Erhaltungsmaßnahmen nicht nur nicht fällig. Sie entsteht vielmehr gar nicht erst (oben...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Kosten für die Erhaltungsmaßnahmen und Modernisierungskosten

a) Allgemeines und Erhaltungs- und Modernisierungskosten Rz. 92 Zu den Kosten der ordnungsmäßigen Erhaltungsmaßnahmen zählen diejenigen Kosten, die für die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich sind. Anders als dies noch bei § 16 Abs. 4 a.F. der Fall war, macht die in § 16 Abs. 2 S. 2 neu geregelte Beschlusskompetenz keine Vorgaben fü...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Zuführungen zur Erhaltungsrücklage und Sonderumlagen

a) Umlageschlüssel und Erhaltungsrücklage Rz. 112 Unter die finanziellen Leistungspflichten i.S.d. § 16 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 16 Abs. 1 S. 2 fällt auch die allgemein verpflichtende Befüllung der Erhaltungsrücklage durch die Wohnungseigentümer.[368] Die Pflicht der Wohnungseigentümer zur Bildung (und Erhaltung) der Erhaltungsrücklage ergibt sich aus § 19 Abs. 2 Nr. 4 (zur Erhal...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Anwendung

Rz. 150 Zwangsläufig mit Modernisierungen verbundene Umstände reichen nach dem Willen des Gesetzgebers für sich allein nicht aus, sondern es müssen darüber hinausgehende Nachteile entstehen, die bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den erstrebten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer nicht zugemutet werden können.[499] Keine unbillige Beeinträchtigung begr...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / (a) Einwände des Drittnutzers

Rz. 33 Nach Nummer 2 Halbs. 2, § 555d Abs. 2 BGB kann der Drittnutzer in inhaltlicher Hinsicht nur Härten im Hinblick auf die Duldungspflicht geltend machen. Härten im Hinblick auf eine mögliche Mieterhöhung kann er nach Nummer 2 Halbs. 2, § 555d Abs. 2 Satz 2 BGB nicht geltend machen. Sie könnten nur im Mieterhöhungsverfahren berücksichtigt werden und spielt im Rahmen von §...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Sonderumlagen und Umlageschlüssel

Rz. 113 Sonderumlagen bilden einen Nachtrag zum beschlossenen Vorschuss auf der Basis des Wirtschaftsplans.[376] Auch Sonderumlagen können nicht frei und ohne Sachbezug festgelegt werden. Nach zutreffender Auffassung muss über sie zweckgebunden beschlossen werden (weiterer Vorschuss). Der Maßstab für den auf die Sonderumlage[377] entfallenden Vorschuss nach § 28 Abs. 1 S. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Seit dem Erscheinen der Vorauflage vor sechs Jahren ist nicht nur eine Vielzahl von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, sondern auch eine weitreichende Reform des Wohnungseigentumsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) vom 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Regulärer Umlageschlüssel

Rz. 98 Die Kosten der Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (Instandhaltung und Instandsetzung) werden nach § 16 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 16 Abs. 1 S. 2 nach Miteigentumsanteilen (§ 47 GBO) auf die Miteigentümer verteilt (zum Umlageschlüssel im Allgemeinen auch Rdn 22 ff.).[313] Die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung kann vorsehen, dass ein anderer Umlageschlüssel für d...mehr