Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

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Synopse GEG – GModG / § 41 Nachweis zur Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden

1Die Einhaltung der Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz nach § 40 Absatz 1 und 2 ist auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde nachzuweisen. 2Dies kann anhand eines Energieausweises oder in anderer geeigneter Weise erfolgen, wenn im Energieausweis oder in anderer geeigneter Weise die Gesamtenergieeffizienz des Nichtwohngebäudes ausgewiesen wird. 3Mit ein... mehr

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Synopse GEG – GModG / § 34 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften

(1) 1Außenbauteile eines bestehenden Gebäudes dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. 2Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe nach Anlage 7 betrifft. (2) Die Anforderun... mehr

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Synopse GEG – GModG / § 37 Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

(1) 1Der Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils nach § 36 wird unter Berücksichtigung der neuen und der vorhandenen Bauteilschichten berechnet. 2Für die Berechnung sind folgende Verfahren anzuwenden: mehr

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Synopse GEG – GModG / § 36 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

1Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen eines Gebäudes Außenbauteile im Sinne der Anlage 7 erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden, sind diese Maßnahmen so auszuführen, dass die betroffenen Flächen des Außenbauteils die Wärmedurchgangskoeffizienten der Anlage 7 nicht überschreiten. 2Ausgenommen sind Änderungen von Außenbauteilen, die nicht mehr als 10 Prozent d... mehr

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Synopse GEG – GModG / § 39 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

(1) 1Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf bei Wohngebäuden der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust der Außenbauteile der neu hinzukommenden beheizten oder gekühlten Räume das 1,2fache des entsprechenden Wertes des Referenzgebäudes gemäß der Anlage 1 nicht überschreiten ode... mehr

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Synopse GEG – GModG / § 39 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

(1) 1Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf bei Wohngebäuden der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust der Außenbauteile der neu hinzukommenden beheizten oder gekühlten Räume das 1,2fache des entsprechenden Wertes des Referenzgebäudes gemäß der Anlage 1 nicht überschreiten ode... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Synopse GEG – GModG / § 34 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften

(1) 1Außenbauteile eines bestehenden Gebäudes dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. 2Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe nach Anlage 7 betrifft. (2) Die Anforderun... mehr

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Synopse GEG – GModG / Abschnitt 1 Allgemeine Anforderungen an bestehende Gebäude

Streichung und Neuordnung Streichung Die §§ 34 bis 39 GEG werden gestrichen: § 34 (weggefallen) § 35 (weggefallen) § 36 (weggefallen) § 37 (weggefallen) § 38 (weggefallen) § 39 (weggefallen) Neu Die bisherigen §§ 46 bis 51 GEG werden zu §§ 34 bis 39 GModG. mehr

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Synopse GEG – GModG / § 36 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

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Synopse GEG – GModG / § 35 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

(1) 1Eigentümer eines Wohngebäudes sowie Eigentümer eines Nichtwohngebäudes, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass oberste Geschossdecken, die nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügen, so gedämmt sind, dass der Wärm... mehr

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Synopse GEG – GModG / § 37 Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

(1) 1Der Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils nach § 36 wird unter Berücksichtigung der neuen und der vorhandenen Bauteilschichten berechnet. 2Für die Berechnung sind folgende Verfahren anzuwenden: DIN V 18599-2: 2018-09 Abschnitt 6.1.4.3 für die Berechnung der an Erdreich grenzenden Bauteile, DIN 4108-4: 2017-03 in Verbindung mit DIN EN ISO 6946: 2008-04 für die Berechnu... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Einreichungspflicht beim Unternehmensregister

Rz. 36 Der Gesetzeswortlaut stellt seit den Änderungen durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auf die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG ab. Bis dahin wurde von den gesetzlichen Vertretern gesprochen. Diese Formulierung ist historisch zu erklären, weil die Norm ursprünglich nur für KapG galt und später auf die KapCoGes ausgeweitet wurde. Diese sind vom... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Jahresabschluss

Rz. 60 Erfasst wird der Abschluss nach § 242 Abs. 3 HGB (§ 242 Rz. 7 ff.). Folglich umfasst er die Bilanz und die GuV. Dieser wird gem. § 264 Abs. 1 HGB für alle KapG und KapCoGes um den Anhang ergänzt. Unerheblich ist, ob es sich um ein volles Gj oder um ein Rumpf-Gj handelt. Ferner zählen hierzu die Jahresbilanz i. R. d. Liquidation, die Abwicklungsbilanz nach § 279 Abs. 2... mehr

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Synopse GEG – GModG / § 3 Begriffsbestimmungen

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Synopse GEG – GModG / § 40 Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude

(1) 1Der Eigentümer eines bestehenden Nichtwohngebäudes hat mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Gesamtenergieeffizienz des Nichtwohngebäudes den Wert nicht überschreitet, der sich ergibt ab dem 1. Januar 2030 aus Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und ab dem 1. Januar 2033 aus Absatz 2 Satz 1 Nummer 2. 2Satz 1 ist nicht anzuwenden, soweit die Einhaltung der Anforderung nac... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Einreichungsfrist (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 90 Die offenlegungspflichtigen Unterlagen nach Abs. 1 Satz 1 sind spätestens ein Jahr nach dem Abschluss des Gj, auf das sie sich beziehen, an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln. Sofern die Unterlagen nach Abs. 1 Nr. 2 (Rz. 49) nicht innerhalb dieser Frist vorliegen, sind sie "unverzüglich" nach ihrem Vorliegen offenzulegen. Rz. 91 "Unverzüglich" ... mehr

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Synopse GEG – GModG / § 38 Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

(1) 1Die Anforderungen des § 36 gelten als erfüllt, wenn das geänderte Wohngebäude insgesamt den Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung den auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das geänderte Gebäude aufweist und ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 30 Die Regelungen bauen auf den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben auf. Diese sehen vor, dass die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs verpflichtet sind, einen Jahresabschluss aufzustellen.[1] Mit diesem muss sich der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung auseinandersetzen (§ 42 Abs. 2 GmbHG, § 111 Abs. 2 AktG). Neben diesen "internen" Informationsempfä... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.1 Normzweck und Grundgedanke

Rz. 1 § 11a verschiebt den Abzug begünstigten Erhaltungsaufwands, erweitert ihn aber nicht. Ist der Aufwand nach den allgemeinen Vorschriften als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abziehbar, darf der Stpfl. anstelle des grundsätzlich maßgeblichen Sofortabzugs eine gleichmäßige Verteilung auf 2 bis 5 Jahre wählen. Die Vorschrift schafft damit keinen selbstständigen Begünsti... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.3 Gleichgestellte Maßnahmen nach Satz 2

Rz. 23 Satz 2 erweitert den Maßnahmekreis für Gebäude, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen. Erfasst werden Aufwendungen für Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines solchen Gebäudes dienen, auch wenn die einzelne Arbeit nicht bereits als Modernisierungs- oder Instandset... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3 Ankündigung der Modernisierung

1.3.1 Frist Modernisierungsmaßnahmen müssen dem Mieter spätestens 3 Monate vor Ausführungsbeginn in Textform angekündigt werden (Modernisierungsankündigung, § 555c Abs. 1 BGB). Keine unerhebliche Einwirkung auf die Mietsache Nicht angekündigt werden muss eine Modernisierungsmaßnahme entsprechend der Rechtslage bei der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen, wenn sie nur mit einer... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1 Modernisierung

1.1 Einführung 1.1.1 Erhaltungsmaßnahmen Erhaltungsmaßnahmen umfassen die Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache, die den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung erhalten. Hierzu gehören insbesondere Reparaturen (Austausch oder Erneuerung schadhafter Teile). Ist der Vermieter gezwungen, im Rahmen eines erforderlichen Austauschs ein moderneres Bauteil zu verwenden, weil Or... mehr

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Modernisierung von Nichtwohngebäuden (GModG)

Zusammenfassung Überblick Da mit dem GModG auch die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) [1] umgesetzt werden müssen, sehen §§ 40 f. GModG Vorgaben für die Renovierung von Nichtwohngebäuden in zwei Stufen ab dem Jahr 2030 und 2033 vor. Das GModG 2026 kennt diese Verpflichtung noch nicht. Sie wird erst mit Inkrafttreten des GModG 2027 am 1.1.2027 virulent. 1 Grundsätze Der Be... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.4 Mieterhöhung nach Modernisierung unter Berücksichtigung von Drittmitteln

Textbaustein: Ausführungen zur Inanspruchnahme von Drittmitteln im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung [1] (...) Gemäß § 559a BGB verringert sich der Erhöhungsbetrag nach § 559 BGB um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung. Dieser wird errechnet aus dem Unterschied zwischen dem ermäßigten Zinssatz und dem marktüblichen Zinssatz für den Darlehensbetrag. Maßgebend ist der mar... mehr

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Modernisierung von Nichtwoh... / 2 Erfüllungsvorgabe

Konkret haben die Eigentümer von bestehenden Nichtwohngebäuden nach § 40 Abs. 1 GModG 2027 Maßnahmen zu ergreifen, sodass die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes ab dem 1.1.2030 das 3,5fache des Referenzgebäudes der Anlage 2 zum GModG 2027 nicht überschreitet. Ab dem 1.1.2033 darf der 2,95fache Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nicht überschritten werden. Hierzu hat de... mehr

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Modernisierung von Nichtwoh... / 4 Vom Anwendungsbereich ausgenommene Gebäude

Die Renovierungs- bzw. Modernisierungsvorgaben gelten nach § 40 Abs. 4 GModG 2027 zunächst nicht für bestehende Nichtwohngebäude, bei denen am 1.1.2030 bzw. 1.1.2033 feststeht, dass diese abgerissen werden oder der Betrieb des Nichtwohngebäudes aufgegeben oder derart geändert wird, dass es nicht mehr unter den Anforderungskatalog des § 40 Abs. 1 GModG 2027 fällt. Die Modernis... mehr

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Modernisierung von Nichtwoh... / Zusammenfassung

Überblick Da mit dem GModG auch die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) [1] umgesetzt werden müssen, sehen §§ 40 f. GModG Vorgaben für die Renovierung von Nichtwohngebäuden in zwei Stufen ab dem Jahr 2030 und 2033 vor. Das GModG 2026 kennt diese Verpflichtung noch nicht. Sie wird erst mit Inkrafttreten des GModG 2027 am 1.1.2027 virulent. mehr

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Modernisierung von Nichtwoh... / 1 Grundsätze

Der Bestand an Nichtwohngebäuden wurde europaweit im Jahr 2020 auf Grundlage verfügbarer Informationen ermittelt. Auf Grundlage dieses Bestandes wurden die Anforderungen an die energetisch schlechtesten 16 % (2030) bzw. 26 % (2033) abgeleitet. Um der sehr großen Vielfalt an Nichtwohngebäuden gerecht zu werden und das Wirtschaftlichkeitsgebot bei Renovierungspflichten abbilde... mehr

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Modernisierung von Nichtwoh... / 3 Erfüllungsfiktion

Von erheblicher Bedeutung ist die Vorschrift des § 40 Abs. 3 GModG 2027, wonach die Vorgaben des § 40 Abs. 1 GModG 2027 unter bestimmten Voraussetzungen als erfüllt gelten. Zunächst gilt die Einhaltung der Anforderung an die Gesamtenergieeffizienz als erfüllt, wenn das Nichtwohngebäude ab dem 1.1.1996 errichtet wurde. Wurde das Gebäude vor dem 1.1.1996 errichtet, gelten die Vo... mehr

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Modernisierung von Nichtwoh... / 5 Nachweis der Gesamtenergieeffizienz

Die Anforderungen an den Nachweis der Gesamtenergieeffizienz regelt § 41 GModG 2027. Die Bauämter der Stadt- und Kreisverwaltungen können einen Nachweis verlangen, dass die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz nach § 40 Abs. 1 GModG 2027 eingehalten sind. Der Nachweis kann insoweit anhand eines Energieausweises oder in anderer geeigneter Weise erfolgen. Beim Nachweis d... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.2 Ankündigung Außendämmung

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Außendämmung) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 1, 80000 München Modernisierungsankündigung gemäß § 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, im Anwesen Blumenstraße 1, 80000 München, sind folgende Modernisierungsmaßnahmen, durch di... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.1.2.1 Grundsätze

Maßnahmen der Modernisierung gehen über solche der Erhaltung hinaus. Sie stellen nach § 555b BGB bauliche Veränderungen dar. Ihre Duldungspflicht richtet sich nach §§ 555b ff. BGB. Unter der Voraussetzung ordnungsgemäßer Ankündigung hat der Mieter zunächst Maßnahmen zu dulden, durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (sog. energetische Modern... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3 Muster zur Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

1.3.3.1 Ankündigung Fensteraustausch Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Fensteraustausch) Mietverhältnis Hauptstraße 26 in 40627 Düsseldorf (2. OG) Hier: Ankündigung baulicher Maßnahmen wegen Fensteraustauschs Sehr geehrte/r ________________________, wie Ihnen bekannt ist,... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.5 Duldungserklärung des Mieters

Musterschreiben: Duldungserklärung des Mieters zu Modernisierungsankündigung Duldungserklärung Hiermit dulde ich die mit Schreiben vom 1.9.2026 angekündigten Modernisierungsmaßnahmen. München, den ______________ _____... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.3 Ankündigung Außen- und Innendämmung

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: umfassende Dämmmaßnahme) [1] Mietverhältnis ___________________ Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 555b, 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, ich beabsichtigte, nachfolgende Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 555... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.1.2.2 Modernisierungstatbestand des § 555b Nr. 1a BGB

Die Neuregelungen des GModG 2026 haben den Katalog der Modernisierungsmaßnahmen des § 555b BGB modifiziert. So gilt nach § 555b Nr. 1a BGB nicht mehr der Einbau oder das Aufstellen einer Heizungsanlage, die die Anforderungen des § 71 GEG erfüllt, als Modernisierungsmaßnahme, sondern der Einbau oder das Aufstellen einer Heizungsanlage nach § 42 GModG. Sowohl der bloße Austausc... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.4 Ankündigung Heizungstausch

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Austausch von Gaseinzelöfen durch Anschluss an eine Zentralheizung) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 1, 80000 München Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 555b, 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, es ist beabsicht... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.2 Mieterhöhung nach Wärmedämmung

Musterschreiben: Modernisierungsmieterhöhung (hier: Wärmedämmung, Maßnahme nach § 36 GModG) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 6, 80000 München hier: Mieterhöhung nach Durchführung einer energetischen Modernisierung (§§ 559 ff. BGB) Sehr geehrte/r ____________, die Maßnahmen zur energetischen Modernisierung sind nun durch Anbringung des W... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.2 Inhalt

Gemäß § 555c Abs. 1 Satz 2 BGB muss die Modernisierungsankündigung Angaben enthalten über: die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen, den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Maßnahme, den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine Erhöhung nach § 559 oder § 559c BGB verlangt werden soll, sowie die... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.1.2.3 Wahlrecht des Vermieters

Die nach GModG erforderlichen Maßnahmen dienen allein der Energieeinsparung. Dabei ist es unerheblich, ob bestimmte Nachrüstpflichten zu erfüllen sind. Da sie in aller Regel der nachhaltigen Energieeinsparung dienen, können sie auch eine Modernisierung nach § 555b Nr. 1 oder Nr. 2 BGB darstellen, auch wenn es sich um Maßnahmen handelt, die der Mieter ohnehin zu dulden hat, w... mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.2.4 Verfehlte Mehrheit

Werden die Maßnahmen übererfüllt, nicht aber die Mehrheit des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG erreicht, haben die überschießenden Kosten nur diejenigen Wohnungseigentümer zu tragen, die für die sich nicht mehr amortisierende Übererfüllung gestimmt haben. Nun gilt zwar im Recht der baulichen Veränderung der Grundsatz, dass – mit Ausnahme der Fälle des § 21 Abs. 2 Satz 1 WEG – di... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.1 Einführung

1.1.1 Erhaltungsmaßnahmen Erhaltungsmaßnahmen umfassen die Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache, die den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung erhalten. Hierzu gehören insbesondere Reparaturen (Austausch oder Erneuerung schadhafter Teile). Ist der Vermieter gezwungen, im Rahmen eines erforderlichen Austauschs ein moderneres Bauteil zu verwenden, weil Originalteile ni... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.1 Frist

Modernisierungsmaßnahmen müssen dem Mieter spätestens 3 Monate vor Ausführungsbeginn in Textform angekündigt werden (Modernisierungsankündigung, § 555c Abs. 1 BGB). Keine unerhebliche Einwirkung auf die Mietsache Nicht angekündigt werden muss eine Modernisierungsmaßnahme entsprechend der Rechtslage bei der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen, wenn sie nur mit einer unerheblic... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.1 Mieterhöhung nach Fensteraustausch

Musterschreiben: Modernisierungsmieterhöhung (hier: Fensteraustausch) [1] Mietverhältnis Blumenstr. 6, 80000 München, 2. OG links Hier: Mieterhöhung nach §§ 559, 559a BGB Sehr geehrte/r ________________________, im Zeitraum vom 19.10.2026 bis 23.10.2026 wurde in Ihrer Wohnung eine Modernisierung der Fenster durchgeführt. Der Einbau der... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.2 Duldungspflichten

1.2.1 Mieter Der Mieter hat sämtliche Maßnahmen zu dulden, die in Erfüllung des GModG erforderlich sind, da sie aufgrund rechtlicher Verpflichtung erforderlich sind.[1] Rechtsgrundlage stellt hier § 555b Nr. 6 BGB dar, wonach zu den vom Mieter zu duldenden Modernisierungsmaßnahmen auch solche gehören, die aufgrund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu ... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.1 Ankündigung Fensteraustausch

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Fensteraustausch) Mietverhältnis Hauptstraße 26 in 40627 Düsseldorf (2. OG) Hier: Ankündigung baulicher Maßnahmen wegen Fensteraustauschs Sehr geehrte/r ________________________, wie Ihnen bekannt ist, besteht Instandsetzungsbedarf sowoh... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.1.2 Modernisierungsmaßnahmen

1.1.2.1 Grundsätze Maßnahmen der Modernisierung gehen über solche der Erhaltung hinaus. Sie stellen nach § 555b BGB bauliche Veränderungen dar. Ihre Duldungspflicht richtet sich nach §§ 555b ff. BGB. Unter der Voraussetzung ordnungsgemäßer Ankündigung hat der Mieter zunächst Maßnahmen zu dulden, durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (sog. e... mehr