Fachbeiträge & Kommentare zu Mitunternehmerschaft

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.12 Internationale Besteuerung der GmbH & Co. KG

Rz. 247 Nachfolgend werden ausgewählte internationale Besteuerungsaspekte der GmbH & Co. G mit Bezug zur GmbH & Co. KG besprochen. Eine umfassende Darstellung der internationalen Besteuerung von Mitunternehmerschaften ist an dieser Stelle weder möglich noch gewollt. 4.12.1 Nationales Recht – beschränkte Steuerpflicht und ausländische Einkünfte Rz. 248 Im nationalen Recht ist i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Rahmenbedingungen

Rz. 1 Zu den wichtigsten Aufgaben der Betriebswirtschaft zählt es u. a., den Bestand eines Unternehmens für die Zukunft zu sichern. Dabei kommt es darauf an, einerseits erkannte Mängel zu beseitigen, andererseits vorhandene Stärken zu fördern. Für den Unternehmer ist damit regelmäßig der Wunsch verbunden, auch die materielle Vorsorge für die folgende Generation zu treffen. B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[1] mit Wirkung ab dem Vz 2022 in das EStG eingeführt worden und befreit die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.[2] Die Steuerbefreiung der Einkünfte aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen erfolgte, um einen Anr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.4 Vergütungen an Gesellschafter

Rz. 109 Wie bei allen Mitunternehmerschaften sind auch bei der GmbH & Co. Vergütungen an Beteiligte für Dienste und sonstige Leistungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, sondern zählen zum steuerlichen Gewinn. Das gilt für die Kommanditisten ebenso wie für die Komplementär-GmbH. Die dieser Beurteilung zugrundeliegende Vorschrift des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Hs. 2 EStG bi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Die Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen fallen in einer Mitunternehmerschaft an (§ 8b Abs 6 S 1 KStG)

8.1.1 Allgemeines Tz. 325 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 6 KStG gelten die Abs 1–5 auch für die dort genannten Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen, die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus einer MU-Schaft zugerechnet werden, sowie für Gewinne und Verluste, soweit sie bei der Veräußerung oder Aufgabe eines MU-Anteils auf Anteile iSd Abs 2 entfallen. Damit gilt für die Ze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.1 Mitunternehmerschaft nur bei Gesellschaftsverhältnis

Tz. 120 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 MU kann nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Pers-Ges oder "anderen Gesellschaften" ist oder – in Ausnahmefällen – eine diesem wirtsch vergleichbare Stellung (in einem Gemeinschafts-, Nießbrauchs-, Bruchteilseigentums- oder Treuhandverhältnis) innehat. Die Annahme einer faktischen MU-Schaft, also ohne ein zugrunde liegendes, gg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Die Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen fallen in einer Mitunternehmerschaft oder in einem Betrieb gewerblicher Art an (§ 8b Abs 6 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Halasz/Kloster/Kloster, Die GmbH & Co KGaA, GmbHR 2002, 77; Engel, § 3 Nr 40 EStG und § 8b KStG sind bereits bei der Eink-Ermittlung der MU-Schaft anwendbar, DB 2003, 1811; Griemla, Halb-Eink-Verfahren bei Pers-Ges – Zuständigkeit des Feststellungs- oder des Veranlagungs-FA? FR 2005, 719; Rohrer/Orth, Anwendung des Halb-Eink-Verfahrens auf Ebene ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.3 Mitunternehmerschaft iSd § 8b Abs 6 S 1 KStG

Tz. 332 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Anwendungsbereich des § 8b Abs 6 S 1 KStG umfasst sowohl MU-Schaften im Bereich der L + F, der Eink aus Gew als auch der Eink aus selbst Arbeit. Die StBefreiung gilt auch insoweit, als an der MU-Schaft beschr stpfl Kö beteiligt sind. Grotherr (IWB F 3 Gr 1, 1697, 1706) weist zutr daraufhin, dass § 8b Abs 6 S 1 KStG auch bei der Zwischens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Über eine Mitunternehmerschaft gehaltene Beteiligung (§ 8b Abs 4 S 4 und 5 KStG)

Tz. 294 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Beteiligungen, die eine Kö über eine MU-Schaft hält, werden entspr dem bei MU-Schaften geltenden Transparenzprinzip dem MU nach § 8b Abs 4 S 4 KStG anteilig zugerechnet und gelten für Zwecke des § 8b Abs 4 KStG als unmittelbare Beteiligung (s § 8b Abs 4 S 5 KStG). Bei mehrstöckigen MU-Schaften wird für die Anwendung des § 8b Abs 4 KStG die B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2 Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft

Tz. 119 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 MU ist diejenige natürliche Pers, Kö oder Pers-Ges, die aufgr eines Gesellschaftsvertrags oder eines damit wirtsch vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses MU-Initiative entfalten kann und MU-Risiko trägt (grds s Urt des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751, 769f und v 03.05.1993, BStBl II 1993, 616, unter C.III.6.a). Der Begriff des MU iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3 Betriebe mit Anteilen an einer Mitunternehmerschaft

Tz. 34 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gehört ein MU-Anteil zum Vermögen des eingebrachten Betriebs der natürlichen Pers (s Tz 24–27), einer Kö (s Tz 28–29) oder einer Pers-Ges (s Tz 39) und wird der Betrieb im Ganzen inkl der Beteiligung an der MU-Schaft in eine Kap-Ges/Gen eingebracht, sind – unabhängig von der Höhe der MU-Beteiligung – stets mehrere eigenständige Sacheinlagevo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.3 Einbringung durch eine gewerbliche Mitunternehmerschaft

Tz. 289 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Betriebseinbringung Der Gewinn aus der Einbringung des Betriebs der MU-Schaft nach § 20 Abs 1 UmwStG (Betriebsveräußerung durch tauschähnlichen Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff) gehört grds nicht zum Gewerbeertrag der MU-Schaft gem § 7 S 1 GewStG (Ausnahmen: verschmelzungsgeborener Betrieb oder Betrieb eines gew Grundstückshandels, s T...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Rz. 290 [Autor/Stand] Alle Gesellschafter oder Mitglieder der Gemeinschaft müssen Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sein. Es muss sich somit um aktive Land- und Forstwirte handeln. An der Gemeinschaft darf keine Person beteiligt sein, die selbst keine aktive land- und forstwirtschaftliche Betätigung ausübt. Andererseits kann sich auch eine land- und forstw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.7 Ausländische Kapitalertragsteuer

Tz. 341 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 6 S 1 KStG verhindert als innerstaatliche dt Regelung nicht die Erhebung ausl KapSt nach dem Recht des Ansässigkeitsstaats der TG. Wenn die Ausl-Beteiligung nicht von einer dt Kö unmittelbar, sondern nur mittelbar über eine Pers-Ges gehalten wird, ist eine solche Quellenbesteuerung idR nicht zu verhindern. Wegen der StBefreiung der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.5 Veräußerung oder Aufgabe des Mitunternehmeranteils

Tz. 337 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das UntStFG ist § 8b Abs 6 S 1 KStG dahingehend erweitert worden, dass die Abs 1–5 des § 8b KStG nicht nur auf Dividenden und VG, die die MU-Schaft erzielt, anwendbar sind, sondern auch auf Gewinne und Verluste aus der Veräußerung oder Aufgabe des MU-Anteils selbst, soweit sie auf im mitunternehmerischen BV gehaltene Anteile an Kö ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.2 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 329 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Wie bereits erläutert (s Tz 61ff, s Tz 143), schlägt die StBefreiung nach § 8b Abs 2 KStG bei Kö auf die GewSt durch, nicht jedoch die des § 8b Abs 1 KStG in Fällen des Streubesitzes. Der durch das EURLUmsG mit Wirkung ab dem EHZ 2004 eingefügte § 7 S 4 GewStG regelt, dass § 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.6 Rechtsfolgen

Tz. 338 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch die Anordnung in § 8b Abs 6 S 1 KStG "Die Abs 1–5 gelten auch für ..., die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus der MU-Schaft zugerechnet werden" werden im Ergebnis bei MU in der Rechtsform einer nach § 8b Abs 1 oder 2 KStG begünstigten Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen iSd Abs 1–5 des § 8b KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.1 Allgemeines

Tz. 325 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 6 KStG gelten die Abs 1–5 auch für die dort genannten Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen, die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus einer MU-Schaft zugerechnet werden, sowie für Gewinne und Verluste, soweit sie bei der Veräußerung oder Aufgabe eines MU-Anteils auf Anteile iSd Abs 2 entfallen. Damit gilt für die Zeit nach Inkrafttr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.4 Zurechnung von Bezügen, Gewinnen und Gewinnminderungen im Rahmen eines Gewinnanteils

Tz. 336 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 6 S 1 KStG sind die Abs 1–5für die dort genannten Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen anzuwenden, die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus einer MU-Schaft zugerechnet werden. Fraglich erscheint, ob der Begriff Gewinnanteil nur den Gewinnanteil iSd § 15 Abs 1 Nr 2 S 1, 1. HS EStG umfasst oder auch die Sondervergütungen iSd § 15 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.2 Mitunternehmerinitiative

Tz. 121 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 MU-Initiative bedeutet vor allem Teilhabe an unternehmerischen Entsch, wie sie zB Gesellschaftern oder diesen vergleichbaren Pers als Geschäftsführern, Prokuristen oder anderen leitenden Angestellten obliegen. Die Möglichkeit, Gesellschaftsrechte auszuüben, die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten angenähert sind, die ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Halasz/Kloster/Kloster, Die GmbH & Co KGaA, GmbHR 2002, 77; Engel, § 3 Nr 40 EStG und § 8b KStG sind bereits bei der Eink-Ermittlung der MU-Schaft anwendbar, DB 2003, 1811; Griemla, Halb-Eink-Verfahren bei Pers-Ges – Zuständigkeit des Feststellungs- oder des Veranlagungs-FA? FR 2005, 719; Rohrer/Orth, Anwendung des Halb-Eink-Verfahrens auf Ebene einer KGaA, BB 2007, 1594; Kuster...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.3 Mitunternehmerrisiko

Tz. 122 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 MU-Risiko bedeutet gesellschaftsrechtliche Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Dieses Risiko wird regelmäßig durch Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Gesellschaftsvermögens einschl des Geschäftswerts vermittelt (s Urt des BFH v 09.10.1986, BStBl II 1987, 124; v 13.07.1993, BStBl II 1994, 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Die Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen sind einem Betrieb gewerblicher Art mittelbar über eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts zuzurechnen (§ 8b Abs 6 S 2 KStG)

Tz. 342 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 6 S 2 KStG gelten die Abs 1 bis 5für Bezüge und Gewinne entspr, die einem BgA einer jur Pers d öff Rechts über andere jur Pers d öff Rechts zufließen, über die sie mittelbar an der leistenden Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse beteiligt ist und bei denen die Leistungen nicht iR eines BgA erfasst werden. Entspr gilt für d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachliche Voraussetzungen

Rz. 300 [Autor/Stand] Der Zweck des Zusammenschlusses von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung erfordert, dass die Mitglieder der Gemeinschaft die ihnen je nach dem Umfang ihrer regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Fläche zustehende Möglichkeit zur Tiererzeugung oder Tierhaltung ganz oder teilweise auf die Gemeinschaft, Gesellschaft oder den Verein übertragen (§ ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Die "Ketten-vGA"

Tz. 816 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Beteiligungsketten können vGA entweder jeweils von Stufe zu Stufe oder über mehrere Stufen hinweg an zwischengeschalteten Konzerngesellschaften vorbei erfolgen. In der Praxis häufiger anzutreffen ist die Var b), da schuldrechtliche Verträge im Konzern idR nicht über mehrere Stufen, sondern unmittelbar zwischen dem Leistenden und dem vorgese...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Liebhaberei

Aufwendungen für das persönliche Hobby sind nicht abziehbare Lebenshaltungskosten. Das gilt auch bei nur gelegentlicher Einnahmeerzielung, z. B. für den Hobbysegler, der für die Vermittlung von Segelverkäufen steuerpflichtige[1] Provisionseinnahmen bezieht.[2] Darüber hinaus sind nach ständiger Praxis auch in den Rahmen einer Einkunftsart fallende Aufwendungen wegen sog. Lieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Übertragung von Wirtschaftsgütern zu Buchwerten (Abs. 5)

Rz. 26 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl zu Buchwerten nach § 6 Abs. 5 S. 1 bis 3 EStG führt unter den Voraussetzungen des § 34a Abs. 4 EStG zu einer Nachversteuerung, d. h., die Überführung ist eine Entnahme zu Buchwerten und beim aufnehmenden Betrieb eine Einlage, erhöht beim abgebenden Betrieb den Nachversteuerungsbetrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.2 Entnahmen und Einlagen

Rz. 18 Der Gewinn abzüglich des positiven Saldos der Entnahmen und Einlagen (zzgl. der GewSt) bildet den begünstigungsfähigen Gewinn. Zugleich ist der positive Saldo der Entnahmen und Einlagen Ausgangspunkt zur Berechnung einer möglichen Nachversteuerung nach § 34a Abs. 4 EStG. Rz. 18a Die Begriffe "Entnahmen" und "Einlagen" entsprechen denen des § 4 Abs. 1 S. 2 bis 8 EStG. N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 8 Betriebsübertragung (Abs. 7)

Rz. 28 Bei unentgeltlicher Übertragung eines ganzen Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG, z. B. im Wege vorweggenommener Erbfolge, geht auch der nachversteuerungspflichtige Betrag auf den Rechtsnachfolger über, der ihn fortzuführen hat. Entsprechendes gilt für die Einbringung eines ganzen Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils nach § 24 UmwStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7 Nachversteuerung bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe (Abs. 6)

Rz. 27 Zur Nachversteuerung des nachversteuerungspflichtigen Betrags nach § 34a Abs. 4 EStG führen gem. § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 bis 5 EStG [1] die Betriebsveräußerung oder -aufgabe i. S. d. §§ 14, 16 Abs. 1 und 3 EStG sowie des § 18 Abs. 3 EStG (§ 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG), die Einbringung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genosse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.1 Allgemeines

Rz. 12 Der nicht entnommene Gewinn des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist gem. § 34a Abs. 2 S. 1 EStG zunächst der nach § 4 Abs. 1 S. 1 EStG oder § 5 EStG durch Bestandsvergleich ermittelte Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen vermehrt um die Gewerbesteuer des Wirtschaftsjahres.[1] Zum Gewinn gehören auch Ergebnisse aus Ergebnisabführungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 2 § 34a Abs. 1 EStG enthält das Wahlrecht für die Steuerermäßigung bei Gewinneinkünften, den Steuersatz von 28,25 %, den Ausschluss der Begünstigung sowie Einschränkungen bei Mitunternehmerschaften. Abs. 2 definiert den nicht entnommenen Gewinn. In Abs. 3 wird der Begünstigungsbetrag definiert, der für die Berechnung des nachversteuerungspflichtigen Betrags von Bedeutung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 10 Zuständigkeitsregelungen (Abs. 9–11)

Rz. 31 Der nachversteuerungspflichtige Betrag ist nach § 34a Abs. 3 S. 3 EStG für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil jährlich gesondert festzustellen. Der begünstigungsfähige Gewinn umfasst nicht die nicht abziehbaren Betriebsausgaben.[1] Rz. 32 Nach § 34a Abs. 9 S. 1 EStG ist für den Feststellungsbescheid über den nachversteuerungspflichtigen Betrag das Wohnsitz-FA zust...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.3 Antrag

Rz. 11 Die Ausübung des Wahlrechts für die ermäßigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, soweit sie im zu versteuernden Einkommen enthalten sind, erfordert einen Antrag des Stpfl. (Abs. 1 S. 1). Der Antrag kann sich auf den gesamten Gewinn oder nur auf einen Teil des Gewinns beziehen. Unterhält ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.2 Personengemeinschaft

Rz. 28 Befindet sich die Beteiligung im Gesamthandseigentum mehrerer Personen (Personenhandelsgesellschaft, GbR), ist zu unterscheiden, ob die Personengesellschaft die Beteiligung veräußert, oder ob die Beteiligung an der Personengesellschaft veräußert wird. In beiden Fällen kann § 17 EStG nur eingreifen, wenn die Personengemeinschaft nicht im Bereich der Gewinneinkünfte, und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.6 Einlage und Entnahme bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Rz. 167 Legt der Stpfl. die Beteiligung ganz oder teilweise in sein Betriebsvermögen (Einzelgewerbebetrieb) ein oder entnimmt er sie ganz oder teilweise aus dem Betriebsvermögen, so handelt es sich bei diesen Vorgängen grundsätzlich weder um eine Veräußerung noch um eine Anschaffung, da die Rechtszuständigkeit sich nicht ändert.[1] Grundsätzlich sind Anteile im Betriebsvermö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.4 Unmittelbare und mittelbare Beteiligung

Rz. 80 Nach § 17 Abs. 1 S. 3 EStG kann die wesentliche Beteiligung unmittelbar oder mittelbar sein. Eine unmittelbare Beteiligung liegt vor, wenn der Stpfl. selbst an der Kapitalgesellschaft zu mindestens 1 % beteiligt ist. Eine mittelbare Beteiligung besteht, wenn der Stpfl. nicht selbst an der fraglichen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, sondern an einer anderen juristisc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4.3 Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rz. 141 Auch die Übertragung einer Beteiligung auf eine Kapitalgesellschaft, an der der Übertragende beteiligt ist, ist eine Veräußerung i. S. d. § 17 EStG, wenn die Übertragung gegen ein wie unter unabhängigen Dritten ausgehandeltes Entgelt erfolgt. Dann liegt eine (entgeltliche) Veräußerung vor, die nach den allgemeinen Regeln der Besteuerung nach § 17 EStG unterliegt. Erfo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.1 Systematische Stellung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Das Einkommensteuerrecht wird von dem Grundsatz des Dualismus der Einkunftsarten beherrscht, wonach im Betriebsvermögen realisierte Vermögensmehrungen steuerlich erfasst werden (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG; Vermögenszuwachstheorie), im Privatvermögen realisierte Vermögensmehrungen dagegen grundsätzlich nicht (§§ 8, 9 EStG; Quellentheorie). Dieser Grundsatz ist im Laufe der Zei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.2 Beteiligung am Nennkapital

Rz. 59 Maßgebend dafür, ob eine unter § 17 EStG fallende Beteiligung vorliegt, ist nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG die Beteiligung am Kapital der Gesellschaft. Darin kommt der gesetzliche Zweck der Vorschrift zum Ausdruck, wonach die Beteiligung an der Substanz der Kapitalgesellschaft der Steuerverstrickung unterworfen sein soll. Die Beteiligung nach § 17 EStG besteht in den, in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2.2 Ähnliche Beteiligungen

Rz. 39 § 17 Abs. 1 S. 3 EStG erfasst nicht nur die jeweils gesellschaftstypischen Mitgliedschaftsrechte, sondern auch "ähnliche Beteiligungen". Sprachlich bezieht sich dieser Ausdruck nicht auf die unmittelbar davor stehenden "Genussscheine", sondern auf alle in S. 3 aufgezählten Anteilsrechte. "Ähnliche Beteiligungen" sind also den Aktien, GmbH-Anteilen und Genussscheinen ä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.1 Umfang des Gewinns bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 81 Für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG tritt die Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, z. B. insbesondere eine Kommanditgesellschaft[1] als typische Rechtsform einer Schiffsgesellschaft, an die Stelle des Stpfl., § 5a Abs. 4a S. 1 EStG. Gesellschaft i. S. d. § 5a EStG ist auch die atypisch stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft. Sowohl der Antrag als auc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 5 § 5a EStG ist nach einhelliger Auffassung eine Subventionsvorschrift, die in den Mantel einer Gewinnermittlungsvorschrift, vergleichbar § 13a EStG, gekleidet worden ist.[1] Die einzelnen Absätze der Norm haben folgenden Inhalt: Abs. 1 regelt, dass auf unwiderruflichen Antrag Gewerbebetriebe mit Geschäftsleitung im Inland den Gewinn von Handelsschiffen im internationalen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Aus dem Sonder-BV entnommene Miteigentumsanteile an Grundstücken

Werden bei Aufgabe des Betriebs einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft Miteigentumsanteile an Grundstücken aus dem Sonderbetriebsvermögen (Sonder-BV) eines Mitunternehmers vor dem 17.12.2020 überführt, so gehen die Miteigentumsanteile an den betreffenden Grundstücken notwendig in das Privatvermögen über, wenn sich keine Eigenbewirtschaftung, sondern eine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.2.3 GmbH-Anteil

Rz. 97e Eine begünstigte Übertragung von GmbH-Anteilen setzt voraus, dass ein Anteil von mindestens 50 % übertragen wird (vom Stammkapital, nicht die Übertragung der Stimmrechte), der Vermögensübergeber zuvor als Geschäftsführer tätig war und der Vermögensübernehmer die Geschäftsführungstätigkeit nach der Übertragung übernimmt. Begünstigt ist auch die Übertragung von Anteile...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2 Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich (§ 32b Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 6 Bei allen Tatbeständen des Progressionsvorbehalts (Rz. 3) werden in persönlicher Hinsicht i. d. R. nur unbeschränkt Stpfl. erfasst; nur in Sonderfällen ist der Progressionsvorbehalt auch bei beschränkt Stpfl. anzuwenden.[1] Der Progressionsvorbehalt ist auch anzuwenden, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG oder, auf Antrag, nach § 1 Abs. 3 EStG best...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aufwandsentschädigung: Steu... / Entscheidung

Die Revision ist begründet. Die als Sonderbetriebseinnahmen erfassten Aufwandsentschädigungen wurde zu Unrecht nicht in voller Höhe als steuerfrei behandelt. Nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG sind Zahlungen steuerfrei, wenn sie als Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen an Personen geleistet werden, die öffentliche Dienste ausführen. Diese Zahlungen sind steuerfrei, solange ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.3 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Rz. 171l Es ist nur noch die Übertragung folgender Wirtschaftsgüter begünstigt: Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft eine Tätigkeit i. S. d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG oder des § 18 Abs. 1 EStG ausübt, Betrieb oder Teilbetrieb, ein mindestens 50 % betragender Anteil an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 2.1.2 Sonderbetriebsausgaben

Rz. 15 § 4i S. 1 EStG beschränkt den Abzug von Sonderbetriebsausgaben. Eine Definition des Begriffs der Sonderbetriebsausgaben enthält weder § 4i EStG noch findet sie sich an anderer Stelle im EStG. Es muss deshalb auf die Rspr. des BFH zurückgegriffen werden (§ 15 EStG Rz. 447).[1] Vom Abzugsverbot des § 4i S. 1 EStG werden sämtliche Aufwendungen erfasst, die durch die unmi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 2.2.2 Tatsächliche Besteuerung im Inland und im Ausland

Rz. 31 Die Ausnahme vom Abzugsverbot verlangt, dass die Aufwendungen i. S. d. § 4i S. 1 EStG Erträge des Stpfl. mindern, die sowohl der inländischen Besteuerung unterliegen als auch nachweislich einer tatsächlichen Besteuerung im Ausland. Der Wortlaut von § 4i S. 2 EStG verlangt damit nicht, dass die Erträge mit den Sonderbetriebsausgaben i. S. v. § 4i S. 1 EStG korrespondie...mehr