Fachbeiträge & Kommentare zu Mitunternehmerschaft

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 9.1 Einführung einer Ertragsteuerbefreiung mit dem Jahressteuergesetz 2022 und Anpassung der kWp-Leistungen mit dem Jahressteuergesetz 2024

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)[1] wurde der § 3 Nr. 72 EStG neu eingeführt. Hiernach sind grundsätzlich alle Einnahmen und Entnahmen ertragsteuerfrei, die aus dem Betrieb einer PV-Anlage erwirtschaftet werden, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ gegeben sind: § 3 Nr. 72 a) EStG: Betrieb einer PV-Anlage auf, an oder in privat genutzten Einfamilienhäusern inklu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirtschaft / 3.2 Unentgeltliche Ausgliederung von Wirtschaftsgütern

Bei Neugliederungen und Nachfolgeregelungen insbesondere im Zusammenhang mit der Planung von Unternehmensnachfolgen von Betrieben auf die nächste Generation stellt die BFH-Rechtsprechung darauf ab, Gewinnrealisierungen möglichst zu vermeiden. Dies gelingt insbesondere bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft nac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5 Sondervergütungen bei Mitunternehmerschaften, Abs. 10

5.1 Allgemeines 5.1.1 Einführung und Inkrafttreten der Vorschrift Rz. 189 § 50d Abs. 10 EStG ist durch G. v. 19.12.2008 eingefügt worden.[1] Da die Vorschrift infolge unzureichender Regelungen gegenstandslos war, wurde sie durch G. v. 26.6.2013 neu gefasst.[2] Rz. 190 Nach § 52 Abs. 59a S. 10 EStG soll die durch das G. v. 26.6.2013 vorgenommene Neuregelung für alle noch nicht b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.2.1 Sonderbetriebsvermögen I

Rz. 215 § 50d Abs. 10 S. 2 EStG bestimmt, dass die Qualifikation als Teil des Unternehmensgewinns auch für die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen gelten soll, die selbst keine Sondervergütungen sind. Diese Regelung geht als selbstverständlich von dem nationalen Regime des Sonderbetriebsvermögens aus. Siehe hierzu § 15 EStG Rz. 415ff. Auffä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.2 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 192 § 50d Abs. 10 EStG ist eine besondere Vorschrift zur Auslegung der DBA, die die Besteuerung bestimmter grenzüberschreitend gezahlter Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG regeln soll. Erfasst wird der Fall, dass eine Personengesellschaft Sondervergütungen an einen Gesellschafter zahlt. Dem Wortlaut nach gilt die Vorschrift sowohl für di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.1 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 203 Die Vorschrift bezieht sich auf Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG, die an Mitunternehmer gezahlt werden. Daraus ergibt sich, dass eine Personengesellschaft vorliegen muss, die Mitunternehmerschaft ist. Einbezogen ist damit die atypische stille Gesellschaft. Soweit keine Mitunternehmerschaft vorliegt, also die Personengesellschaft nu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.3 Besondere Anwendungsfälle

Rz. 162 Der praktisch wohl häufigste Fall der Anwendung des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG (und wohl auch der Fall, der den Gesetzgeber zur Schaffung der Vorschrift veranlasst hat) ist der Fall der Beteiligung eines unbeschränkt Stpfl. an einer ausl. Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft), wenn in DBA-Fällen Sondervergütungen (insbes. Darlehenszinsen) von der Personengese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.3 Anwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs bei dem Zurechnungssubjekt, Abs. 11 S. 2

Rz. 263 § 50d Abs. 11 S. 2 EStG enthält eine Ausnahme von der Nichtanwendbarkeit des Schachtelprivilegs. Würde dem Zurechnungssubjekt das internationale Schachtelprivileg nach dem DBA zustehen, wenn er Zahlungsempfänger gewesen wäre, steht ihm die Freistellung zu. Diese Ausnahme von der Regel des S. 1 ist gerechtfertigt, da Abs. 11 verhindern soll, dass Personen in den Genus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.5 Anrechnung ausländischer Steuern, Abs. 10 S. 5, 6

Rz. 231 § 50d Abs. 10 S. 5 EStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die Besteuerung der Sondervergütungen des beschr. stpfl. Gesellschafters im Inland zu einer Doppelbesteuerung führt. Werden nach § 50d Abs. 10 S. 1–4 EStG die Einkünfte aus den Sondervergütungen und die mit Sonderbetriebsvermögen zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge dem Gesellschafter der Mitunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.2 Nichtanwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs, Abs. 11 S. 1

Rz. 259 Nach § 50d Abs. 11 S. 1 EStG ist das internationale Schachtelprivileg nur insoweit anwendbar, als die Gewinnausschüttung nach nationalem Recht nicht einer anderen Person als dem Zahlungsempfänger zugerechnet wird. Die Steuerfreistellung erfolgt also nicht, soweit die Ausschüttung nicht bei dem Zahlungsempfänger, sondern bei einer anderen Person, dem Komplementär der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3 Rechtsfolgen

5.3.1 Rechtsfolgen für Sondervergütungen, Abs. 10 S. 1 Rz. 211 Als Rechtsfolge bestimmt § 50d Abs. 10 S. 1 EStG, dass die Sondervergütungen für Zwecke der Anwendung des Abkommens ausschließlich als Teil des Unternehmensgewinns nach Art. 7 OECD-MA zu qualifizieren sind. Durch die Qualifizierung als "Teil" des Unternehmensgewinns wird zum Ausdruck gebracht, dass der Unternehmen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2 Tatbestand der Vorschrift, Abs. 10 S. 1, 2

5.2.1 Persönlicher Regelungsbereich Rz. 203 Die Vorschrift bezieht sich auf Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG, die an Mitunternehmer gezahlt werden. Daraus ergibt sich, dass eine Personengesellschaft vorliegen muss, die Mitunternehmerschaft ist. Einbezogen ist damit die atypische stille Gesellschaft. Soweit keine Mitunternehmerschaft vorlieg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.2 Sachlicher Regelungsbereich

5.2.2.1 Sondervergütungen Rz. 205 In sachlicher Hinsicht setzt § 50d Abs. 10 S. 1 EStG voraus, dass Vergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG bzw. nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG vorliegen. Erfasst werden daher Dienstleistungsvergütungen, Darlehenszinsen, Miet- und Pachtzinsen für die Überlassung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter und Lizenzgebühr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.2 Rechtsfolgen für Aufwendungen und Erträge, Abs. 10 S. 2

5.3.2.1 Sonderbetriebsvermögen I Rz. 215 § 50d Abs. 10 S. 2 EStG bestimmt, dass die Qualifikation als Teil des Unternehmensgewinns auch für die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen gelten soll, die selbst keine Sondervergütungen sind. Diese Regelung geht als selbstverständlich von dem nationalen Regime des Sonderbetriebsvermögens aus. Siehe h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.6 Besondere Bestimmungen, Abs. 10 S. 7

5.6.1 Ausnahme für gewerblich geprägte Personengesellschaften Rz. 244 Nach § 50d Abs. 10 S. 7 Nr. 1 EStG werden von Personengesellschaften geleistete Sondervergütungen, die nur aufgrund einer gewerblichen Prägung Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, aus der Regelung ausgeschlossen. Diese Personengesellschaften erzielen nach deutschem Recht zwar Einkünfte aus Gewerbebetrieb,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1 Allgemeines

5.1.1 Einführung und Inkrafttreten der Vorschrift Rz. 189 § 50d Abs. 10 EStG ist durch G. v. 19.12.2008 eingefügt worden.[1] Da die Vorschrift infolge unzureichender Regelungen gegenstandslos war, wurde sie durch G. v. 26.6.2013 neu gefasst.[2] Rz. 190 Nach § 52 Abs. 59a S. 10 EStG soll die durch das G. v. 26.6.2013 vorgenommene Neuregelung für alle noch nicht bestandskräftige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.3 Verhältnis zu § 1 Abs. 5 AStG

Rz. 196 § 50d Abs. 10 EStG regelt die Zuordnung von Einkünften für Sondervergütungen im Verhältnis zwischen Personengesellschaft oder KGaA und dem Gesellschafter. § 1 Abs. 5 AStG regelt ebenfalls die Zuordnung von Einkünften, allerdings allgemein, nicht bezogen auf Sondervergütungen. Sie können sich in ihren Regelungsbereichen überschneiden. Keine Überschneidung tritt ein, s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.3 Zuordnung zu einer Betriebsstätte, Abs. 10 S. 3

Rz. 224 Die Einordnung der Sondervergütungen als Teil des Unternehmensgewinns nach Abs. 10 S. 1 genügt jedoch nicht, um das deutsche Besteuerungsrecht zu sichern. Das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik für die Sondervergütungen nach den DBA ist von zwei Voraussetzungen abhängig, nämlich der Qualifikation als Unternehmensgewinne und zusätzlich die Zugehörigkeit der Sonderve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.1 Einführung und Inkrafttreten der Vorschrift

Rz. 189 § 50d Abs. 10 EStG ist durch G. v. 19.12.2008 eingefügt worden.[1] Da die Vorschrift infolge unzureichender Regelungen gegenstandslos war, wurde sie durch G. v. 26.6.2013 neu gefasst.[2] Rz. 190 Nach § 52 Abs. 59a S. 10 EStG soll die durch das G. v. 26.6.2013 vorgenommene Neuregelung für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle gelten. Die Vorschrift legt sich daher ec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.6.1 Ausnahme für gewerblich geprägte Personengesellschaften

Rz. 244 Nach § 50d Abs. 10 S. 7 Nr. 1 EStG werden von Personengesellschaften geleistete Sondervergütungen, die nur aufgrund einer gewerblichen Prägung Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, aus der Regelung ausgeschlossen. Diese Personengesellschaften erzielen nach deutschem Recht zwar Einkünfte aus Gewerbebetrieb, originär, d. h. ohne die Qualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 § 50d EStG ist durch Gesetz v. 2.6.2021[1] neu konzipiert worden. Dabei wurden die bisher in dieser Vorschrift in den Abs. 1–2, 4–6 enthaltenen Regeln über die Entlastung vom Steuerabzug nach § 43b, § 50g EStG oder DBA in den neuen § 50c EStG überführt. In dieser Vorschrift wurden die verfahrensrechtlichen Regeln über Steuerabzug, Erstattungs- und Freistellungsverfahre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.7 Zusammenhang mit Abs. 9 S. 1 Nr. 1, § 50d Abs. 10 S. 8

Rz. 249 Nach § 50d Abs. 10 S. 8 EStG bleibt die Regelung des Abs. 9 S. 1 Nr. 1 unberührt. Abs. 10 erfasst Sondervergütungen, die von inländischen Personengesellschaften an ihre ausl Gesellschafter, und Sondervergütungen, die von ausl. Personengesellschaften an ihre inländischen Gesellschafter gezahlt werden. Die Qualifikation als Unternehmensgewinne kann bei von ausl. Person...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.2.2 Grenzüberschreitende Beziehung und Anwendbarkeit eines DBA

Rz. 207 Ohne dass dies im Gesetzestext ausdrücklich geregelt ist, muss die Beziehung zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft bzw. KGaA grenzüberschreitend sein, weil anderenfalls ein DBA nicht anwendbar wäre. Der Gesellschafter muss also in einem anderen Staat ansässig sein als die Personengesellschaft, die KGaA oder die Betriebsstätte der Personengesellschaft oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.1 Rechtsfolgen für Sondervergütungen, Abs. 10 S. 1

Rz. 211 Als Rechtsfolge bestimmt § 50d Abs. 10 S. 1 EStG, dass die Sondervergütungen für Zwecke der Anwendung des Abkommens ausschließlich als Teil des Unternehmensgewinns nach Art. 7 OECD-MA zu qualifizieren sind. Durch die Qualifizierung als "Teil" des Unternehmensgewinns wird zum Ausdruck gebracht, dass der Unternehmensgewinn eine einheitliche Größe ist, also nicht mehrer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.2.2 Sonderbetriebsvermögen II

Rz. 222 Nicht klar geregelt ist, ob § 50d Abs. 10 EStG auch Aufwendungen und Erträge aus dem Sonderbetriebsvermögen II erfasst.[1] Sonderbetriebsvermögen II dient nicht der Personengesellschaft. Für dieses Sonderbetriebsvermögen werden daher keine Sondervergütungen i. S. d. S. 1 gezahlt. Sonderbetriebsvermögen II dient vielmehr der Beteiligung des Gesellschafters an der Pers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Ausdehnung des Tatbestandes auf mehrstöckige Personengesellschaften und nachträgliche Einkünfte, Abs. 10 S. 4

Rz. 229 In der ursprünglichen Fassung der Vorschrift war die Frage nicht eindeutig geregelt, ob auch Sondervergütungen, die im Rahmen einer doppelstöckigen oder mehrstöckigen Personengesellschaft gezahlt werden, unter den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen sollten. Ein mittelbar im Rahmen einer solchen mehrstöckigen Konstruktion beteiligter Gesellschafter gilt nach § 15...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.2.1 Sondervergütungen

Rz. 205 In sachlicher Hinsicht setzt § 50d Abs. 10 S. 1 EStG voraus, dass Vergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG bzw. nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG vorliegen. Erfasst werden daher Dienstleistungsvergütungen, Darlehenszinsen, Miet- und Pachtzinsen für die Überlassung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter und Lizenzgebühren für die Überlassung vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.6.2 Anwendung auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 246 Nach § 18 Abs. 4 EStG gelten die Vorschriften des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG (Regelungen über Sondervergütungen) entsprechend für Gesellschafter, die Einkünfte aus einer Personengesellschaft als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielen. Hieran anschließend bestimmt § 50d Abs. 10 S. 7 Nr. 2 EStG, dass die S. 1–6 für diese Sondervergütungen nach § ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 197 Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit des § 50d Abs. 10 EStG können sich daraus ergeben, dass es sich um ein Treaty Override handelt. Diese Frage ist umstritten. Gegen den Charakter als Treaty Override spricht, dass der Vorschrift die charakteristische Bestimmung fehlt, die Vorschrift solle "ungeachtet der Vorschriften eines DBA" gelten. Auch die Begründung des Gesetze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.16 Verjährung des Erstattungsanspruchs, Abs. 14

Rz. 196 Abs. 14 ist durch Gesetz v. 19.12.1985, BStBl I 1985, 735[1] eingefügt worden. Die Vorschrift gilt für alle Festsetzungsfristen, die bei Inkrafttreten des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 am 1.1.1987 noch nicht abgelaufen waren.[2] Nach Abs. 14 läuft die Festsetzungsfrist für eine Steuerfestsetzung nicht ab, soweit ein Erstattungsanspruch des Stpfl. aus derselben Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.1 Wirksame Außenprüfung

Rz. 64 Eine Hemmung nach Abs. 4 tritt ein, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen wird. Damit setzt das Gesetz (ungeschrieben) voraus, dass überhaupt eine Außenprüfung erfolgt. Kommt es nicht zu einer Außenprüfung, kann die Außenprüfung nicht "begonnen" sein. Eine nur geplante, nicht erfolgte Außenprüfung hat die Wirkung der Ablaufhemmung nicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.2 Verzicht aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

Im Zusammenhang mit einem gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht auf eine Versorgungszusage ergeben sich Besonderheiten, wenn die zusageerteilende Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und unmittelbar nach der Umwandlung oder erst während der folgenden Mitunternehmerschaft des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Zusage verzichtet w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.2 Grenze von 26.000.000 EUR

Auch hier ist die Grenze von 26.000.000 EUR zu beachten.[1] Praxis-Beispiel Auswirkungen beim Überschreiten der Prüfschwelle (nur neues Recht) Schenker S überträgt lebzeitig seiner Tochter T einen Mitunternehmeranteil (im Dezember 2017). Für diesen wurde ein Steuerwert von 12.500.000 EUR festgestellt. Die Voraussetzungen des Vorababschlags gem. § 13 Abs. 9 ErbStG sollen nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Familienstiftung v... / b) Einkommensteuer

Vermögensübertragungen an eine liechtensteinische Stiftung können überdies Einkommensteuer auslösen. Eine Zuwendung von Anteilen an Personen- oder Kapitalgesellschaften kann ertragsteuerlich zur Aufdeckung der stillen Reserven und hierdurch zu einer Einkommensteuerbelastung beim Stifter führen. Im Hinblick auf Kapitalgesellschaftsanteile kann durch die Vermögensübertragung di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4 Unternehmerlohn (§ 31 Abs. 5 GewStG)

Rz. 39 Nach § 31 Abs. 5 GewStG sind bei Unternehmen, die nicht von juristischen Personen betrieben werden, für die im Betrieb tätigen Unternehmer oder Mitunternehmer insgesamt 25.000 EUR jährlich als Arbeitslohn i. S. d. § 31 GewStG anzusetzen. Durch diese Regelung wird die Beteiligung der Gemeinden, in der allein Unternehmer oder Mitunternehmer tätig sind, an der Zerlegung ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger

Leitsatz Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Die eigene freiberufliche Betätigung eines Mitunternehmers kann auch in Form der Mit- und Zusammenarbeit stattfinden. Normenkette § 18 Abs. 1 Nr. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 – 111/99 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze; Auszug der Tz. 1]), BStBl. I 1999, 1076

Rz. 8 [Autor/Stand] 1. Rechtsgrundlagen zur Besteuerung von gewerblichen Betriebsstätten 1.1 Nationales Steuerrecht Bei der Prüfung und Anwendung von nationalen Vorschriften zur Besteuerung von Betriebsstätten gewerblich tätiger Unternehmen ist zunächst zu untersuchen, ob die DBA das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einschränken, denn die DBA werden durch das j...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 4.9 Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung der Mitunternehmerschaft

Die vorherige Einbringung der Anteile an einer Mitunternehmerschaft in andere Personengesellschaften steht einer Realteilung der Mitunternehmerschaft mit Buchwertfortführung nicht entgegen, wenn an den anderen Personengesellschaften vermögensmäßig nur die Personen beteiligt sind, die zuvor auch an der Mitunternehmerschaft vermögensmäßig beteiligt waren.[1] Verwaltungsseitig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 4.6.2 Überführung einzelner Wirtschaftsgüter in das steuerliche Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen Mitunternehmerschaft

Nach überholter Auffassung der Finanzverwaltung sollte eine Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des steuerlichen Gesamthandsvermögens in das steuerliche Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der der Realteiler ebenfalls beteiligt ist, zu Buchwerten nicht möglich sein, auch wenn Beteiligungskongruenz besteht, es sich also um eine personen- und beteilun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 7.3 Übergangsbesteuerung bei Mitunternehmerschaften mit Einnahmenüberschussrechnung

Veräußert ein Unternehmer, der seinen Gewinn bislang durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt hatte, seinen Betrieb, so muss er nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich[1] übergehen. Die dabei – zur Vermeidung von Doppel- und Nichterfassungen von Erträgen und Aufwendungen – gebotenen Übergangskorrekturen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 2.1 Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft unter Übernahme eines Teilbetriebs

Der Begriff der "Realteilung" wird vom Gesetz nur vorausgesetzt, aber nicht definiert.[1] Der BFH[2] und die Finanzverwaltung verstanden unter Realteilung ertragsteuerlich – in Anlehnung an das Zivilrecht – lange Zeit die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern, bei der zumindest einer der bisherigen Mitunterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 3.3 Unechte Realteilung: Ausscheiden von Mitunternehmern aus einer fortbestehenden Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung in ein Betriebsvermögen

Eine "unechte" Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG liegt vor, wenn ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft gegen Übertragung von Wirtschaftsgütern ausscheidet, die beim ausscheidenden Mitunternehmer zumindest teilweise weiterhin Betriebsvermögen darstellen, während die verbleibenden Mitunternehmern die Mitunternehmerschaft fortführen [1...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 3.1 Neuere Rechtsprechung

Nach neuerer Rechtsprechung[1] finden die Regelungen über die Realteilung nach § 16 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 (und auch der neue Satz 5) EStG sowohl – wie bisher – bei Auflösung der Mitunternehmerschaft und Verteilung des Betriebsvermögens ("echte Realteilung") als auch dann Anwendung, wenn (mindestens) ein Mitunternehmer unter Mitnahme von mitunternehmerischem Vermögen aus einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 4.6.1 Übertragung in das Betriebsvermögen des jeweiligen Realteilers

Voraussetzung für die Buchwertfortführung ist, dass die Gegenstände der Realteilung "in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertragen werden". Es ist nicht erforderlich, dass die Realteiler bereits vor der Realteilung außerhalb der real zu teilenden Mitunternehmerschaft noch Betriebsvermögen haben, z. B. im Rahmen eines Einzelunternehmens. Es ist aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 3.2 Echte Realteilung: Auflösung der Personengesellschaft unter Verteilung des Vermögens auf die Mitunternehmer

Unter "echter" Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG wird nach neuerem Verständnis des BFH und der Finanzverwaltung[1] die Auflösung der Personengesellschaft unter Auskehrung des Vermögens an die Realteiler verstanden. Da es sich bei der Realteilung um einen Sonderfall der Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG handelt, ist bei der echten Realteilung der G...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 4.4 Begünstigte Realteilung

Jeder Realteiler muss einen Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, Mitunternehmerteilanteil oder Einzelwirtschaftsgüter (nicht zwingend notwendige Betriebsgrundlagen) erhalten. Es ist nicht erforderlich, dass jeder Realteiler wesentliche Betriebsgrundlagen des steuerlichen Gesamthandsvermögens erhält.[1] Wesentliche Betriebsgrundlage i. S. d. § 16 Absatz 3 Satz 3 EStG s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 8.4.3 Gewerbesteuerliche Behandlung

Gewerbesteuerrechtlich ist zu beachten, dass die "echte" Realteilung auch nach Gewerbesteuerrecht eine Betriebsaufgabe ist. Die nachträgliche Aufdeckung stiller Reserven bei einem Verstoß gegen die Sperrfrist ist diesem Vorgang zuzuordnen.[1] Entsteht also ein Gewinn, weil Wirtschaftsgüter innerhalb der Sperrfrist veräußert oder ins Privatvermögen übertragen werden, zählt di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 4.5 Einbeziehung von Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen

Die Realteilung umfasst das steuerliche Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft. Das Sonderbetriebsvermögen ist wie erwähnt nur insoweit Gegenstand der Realteilung, als es im Rahmen der Realteilung auf einen anderen Mitunternehmer, d. h. in dessen (Sonder-)Betriebsvermögen, übertragen wird. Die buchwertneutrale Überführung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermöge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 3.4 Zusammenfassung

Nach der neueren Rechtsprechung des BFH[1] ist zu unterscheiden zwischen der "echten Realteilung" (zivilrechtliche Auflösung der Mitunternehmerschaft und Auskehrung des Vermögens an die Realteiler) und der "unechten Realteilung" (Ausscheiden von Mitunternehmern aus der fortbestehenden Gesellschaft gegen Sachwertabfindung, auch in Form von einzelnen Wirtschaftsgütern). Die Grund...mehr