Fachbeiträge & Kommentare zu Mitunternehmerschaft

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 8.2 Gesetzliche Neuregelung

Durch Artikel 3 des JStG 2024[1] wurde § 6 Abs. 5 EStG geändert. Der neu eingefügte § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG ordnet die Buchwertfortführung an, soweit ein Wirtschaftsgut unentgeltlich zwischen den Gesamthandsvermögen verschiedener Mitunternehmerschaften derselben, identisch beteiligten Mitunternehmer übertragen wird. § 6 Abs. 5 Satz 4 ff. EStG schränkt die Buchwer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 2.3 Personenvereinigungen

Rz. 10 Die Personengesellschaften und -gemeinschaften des HGB und des BGB sind keine Körperschaften und daher keine Körperschaftsteuersubjekte. Sie sind andererseits auch keine natürlichen Personen und sind daher selbst auch keine Einkommensteuersubjekte. Sie können aber als Unternehmen umsatzsteuerpflichtig oder als Gewerbetreibende gewerbesteuerpflichtig sein. Die Einkünft...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 2 Bilanzierungsregeln für Sonderbilanzen

In der Handelsbilanz darf Sonderbetriebsvermögen nicht ausgewiesen werden, weil es kein Gesellschaftsvermögen, sondern gesellschaftsfremdes Vermögen ist. Es wird deshalb regelmäßig in einer Sonderbilanz des Gesellschafters ausgewiesen und geht insoweit in die Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft ein.[1] Für das Sonderbetriebsvermögen ist die Personengesellschaft gem. § 141 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 8 Exkurs: Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften

Nach bisheriger Rechtslage konnten Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG nicht unentgeltlich zum Buchwert aus dem steuerlichen Gesamthandvermögen einer Mitunternehmerschaft in das steuerliche Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen Mitunternehmerschaft übertragen werden. Das BVerfG[1] hat jedoch entschieden, dass § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insoweit gegen den all...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 5 Übertragung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Für die unentgeltliche Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens gibt es in § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG spezielle gesetzliche Regelungen. Die Buchwertfortführung ist danach zwingend, wenn ein Wirtschaftsgut aus einem eigenen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen in dessen Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft oder umgekehrt oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 7.3.2 Verletzung der Behaltefrist durch den Übernehmer

Problematisch ist, welche Steuerfolgen sich ergeben, wenn vom Übernehmer gegen die Behaltefrist von 5 Jahren verstoßen wird, der übernommenen Mitunternehmeranteil ganz oder teilweise also innerhalb von 5 Jahren nach Übertragung veräußert oder aufgegeben wird. Fraglich ist, ob etwa die Aufgabe des ganzen Mitunternehmeranteils des Übertragenden vorliegt oder nur die Aufgabe de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 4.1 Begriff Sonderbetriebseinnahmen"

Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG verwendet den Begriff der Sonderbetriebseinnahmen nicht, sondern spricht von "Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat". Der Umfang der gewerblichen Einkünfte einer Mitunte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 7.1.1 Mitübertragung des Sonderbetriebsvermögens ist nicht erforderlich

Wird nur der Bruchteil eines Mitunternehmeranteils übertragen, stellt sich die Frage, ob der Gesellschafter "quotengleich" hierzu auch einen entsprechenden Bruchteil seines funktional zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehörenden Sonderbetriebsvermögens übertragen muss, damit die Buchwerte fortgeführt werden können. Das ist zu verneinen. Der Gesetzgeber[1] hat zwingend di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 1.5.1 Aktives Sonderbetriebsvermögen I

Der BFH unterscheidet zwischen aktivem und passivem Sonderbetriebsvermögen I und II. Um als Sonderbetriebsvermögen qualifiziert zu werden, muss zunächst ein (bilanzierungsfähiges) Wirtschaftsgut gegeben sein, das im zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum des Mitunternehmers steht. Notwendiges Sonderbetriebsvermögen I sind Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 6.1 Übertragung des gesamten Anteils und des Sonderbetriebsvermögens

Die Vorschrift des § 6 Abs. 3 EStG regelt die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen ("betriebliche Sachgesamtheiten"). Sie gilt auch bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung.[1] Der Begriff des Mitunternehmeranteils i. S. d. § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG umfasst dabei nicht nur den Anteil am Vermögen der Gesellsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 1.5.4 Passives Sonderbetriebsvermögen II

Zum passiven Sonderbetriebsvermögen II gehört z. B. ein Darlehen, das zum Erwerb einer zum aktiven Sonderbetriebsvermögen II gehörenden Beteiligung eines Mitunternehmers aufgenommen wurde.[1] Die dafür geleisteten Schuldzinsen sind Sonderbetriebsausgaben dieses Mitunternehmers. Weil die Sonderbetriebsergebnisse der Mitunternehmer einschließlich des Sonderbetriebsvermögens II...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 1.4 Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen in die steuerliche Gewinnermittlung

Handelsrechtlich gibt es kein Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft.[1] Ein Mitunternehmeranteil i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG umfasst demgegenüber nicht nur den Anteil des Mitunternehmers am Vermögen der Gesellschaft, sondern auch etwaiges funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters.[2] Ein Mitunternehmeranteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 4.5 Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben in der Feststellungserklärung

Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben haben Einfluss auf den Gewinn der Mitunternehmerschaft und müssen im Rahmen der Feststellungserklärung geltend gemacht werden. Sonderbetriebsaufwendungen können nur im Rahmen der Feststellung des Sondergewinns des Mitunternehmers, der den Aufwand getragen hat, berücksichtigt werden. [1] Der Sonderbetriebsgewinn geht in den Gesamtgewinn ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / Zusammenfassung

Begriff Zum Betriebsvermögen i. S. d. § 4 Abs. 1 und § 5 EStG gehört bei Mitunternehmerschaften mit steuerlichem Gesamthandsvermögen (OHG, KG, Erben-/Gütergemeinschaft) neben dem Betriebsvermögen der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft, das in der Gesellschafts-/ Gemeinschaftsbilanz ausgewiesen wird, auch das im zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschafter s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 7.1.2 Fünfjährige Behaltefrist für den übernommenen Teilgesellschaftsanteil

§ 6 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 EStG macht die Buchwertfortführung im Fall der nur unterquotalen Übertragung von – zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehörenden - Wirtschaftsgütern bei der unentgeltlichen Übertragung von Teilanteilen bzw. Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen allerdings davon abhängig, dass der Rechtsnachfolger den übernomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 1.5.5 Wirtschaftsgüter im Miteigentum als Sonderbetriebsvermögen

Betriebsvermögen können nur solche Wirtschaftsgüter sein, die dem Betriebsinhaber bzw. Mitunternehmer als eigene zuzurechnen sind. Es kommt vor, dass der Personengesellschaft zur Nutzung überlassene Wirtschaftsgüter zum Teil im Miteigentum von anderen Personen stehen, die nicht Mitunternehmer sind. Diese Wirtschaftsgüter gehören nur insoweit zum Sonderbetriebsvermögen, als s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 1.5.2 Aktives Sonderbetriebsvermögen II

Zum notwendigen aktiven Sonderbetriebsvermögen II gehören Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft eingesetzt werden.[1] Vermietet der Gesellschafter einer Personengesellschaft einem Dritten ein Gebäude, damit dieser es der Gesellschaft zur betrieblichen Nutzung überlässt, so ist das Gebäude...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.1 Feststellung bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften

Rz. 59 Bei mehrstöckigen Personengesellschaften ist der "Steuerpflichtige" und damit Inhaltsadressat, dem die Besteuerungsgrundlagen der nachgeordneten Mitunternehmerschaft zuzurechnen sind, diejenige Personengesellschaft, die an der nachgeordneten Mitunternehmerschaft beteiligt ist. Das gilt, obwohl eine Personengesellschaft nicht Steuerschuldner sein kann. Sie ist aber Stp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Ob die Einkünfte steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, ob also eine transparente Besteuerung erfolgt, hängt nicht von der Rechtsfähigkeit der Personenvereinigung ab, sondern beruht auf de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.1 Allgemeiner sachlicher Regelungsbereich

Rz. 50 Nach dem Wortlaut des § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO werden die "Einkünfte" festgestellt , d. h. Gewinn und Verlust aus den betrieblichen Einkunftsarten bzw. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten und Verlust aus den übrigen Einkunftsarten. Darüber hinaus hat sich die Notwendigkeit ergeben, auch weitere Besteuerungsgrundlagen gesondert und einheitlich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.2 Sachlicher Regelungsbereich bei mehrstufigen (doppelstöckigen) Personengesellschaften

Rz. 79 Ist eine Mitunternehmerschaft an einer anderen Mitunternehmerschaft beteiligt (doppelstöckige Personengesellschaft), ist ein zweistufiges Feststellungsverfahren durchzuführen, da die Gesellschafter der Obergesellschaft nicht unmittelbar Gesellschafter der Untergesellschaft sind (zur Ausnahme Rz. 79a). Gesellschafter der Untergesellschaft ist also nur die Obergesellsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.3 Gesonderte Feststellung bei § 6b EStG

Rz. 82a Bei § 6b EStG ist aufgrund der gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise eine Übertragung der stillen Reserven sowohl zwischen Anlagegütern der Personengesellschaft als auch zwischen denen der Personengesellschaft und Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens oder eines eigenen Betriebs des Mitunternehmers möglich, jeweils in Höhe der Beteiligungsquote des Mitunt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Gesonderte Feststellungen nach dem EStG

Rz. 8 § 2a Abs. 1 S. 5 EStG: Nach dieser Vorschrift können bestimmte ausländische Verluste nur mit Verlusten derselben Art aus demselben Staat ausgeglichen werden. Danach nicht ausgeglichene Verluste können vorgetragen werden und sind zum Schluss jedes Kalenderjahrs gesondert festzustellen.[1] Rz. 9 § 3a Abs. 4 EStG: Hat eine gesonderte Feststellung für Einkünfte aus Land- un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 47 In persönlicher Hinsicht erfasst der einheitliche Feststellungsbescheid diejenigen Personen, die an dem Gegenstand der Feststellung steuerlich beteiligt sind,[1] sowie diejenigen Personen, deren Beteiligung verneint worden ist.[2] Der Feststellungsbescheid ist für diese Personen seinem Inhalt nach bestimmt; sie sind die Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheids. De...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.6 Nebenentscheidungen

Rz. 71 In dem Gewinnfeststellungsbescheid sind außerdem bestimmte Nebenentscheidungen zu treffen. Diese Nebenentscheidungen können Faktoren betreffen, die nicht von den Mitunternehmern gemeinschaftlich verwirklicht worden sind (z. B. Spenden). Gemeinschaftlich müssen nur die Einkünfte sein, nicht die sonstigen festzustellenden Faktoren. Ist bei der Personengesellschaft ein Sa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.1 Atypische stille Gesellschaft

Rz. 64 Für eine atypische stille Gesellschaft, bei der der stille Mitunternehmer ist, gelten die Regeln über mehrstöckige Gesellschaften entsprechend. Für die atypische stille Gesellschaft ist daher eine Gewinnfeststellung nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO durchzuführen, die für die Besteuerung des Tätigen und des Stillen bindend ist.[1] Besteht die atypische stille ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 6 Inhalt des Feststellungsbescheids

Rz. 80 Der Inhalt des Feststellungsbescheids richtet sich danach, welche Besteuerungsgrundlagen nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung gesondert festzustellen sind. Der sachliche Geltungsbereich des Feststellungsbescheids hängt daher von der jeweiligen gesetzlichen Regelung ab. Gesondert festgestellt werden können, eine gesetzliche Regelung vorausgesetzt, grundsätzlich al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.1 Begriff der einheitlichen Feststellung

Rz. 28 Sind an dem Gegenstand der Feststellung mehreren Personen beteiligt, hat die gesonderte Feststellung diesen Personen gegenüber nach § 179 Abs. 2 S. 2 AO einheitlich zu erfolgen. Die gesonderte Feststellung wird zur einheitlichen und gesonderten Feststellung. Die einheitliche Feststellung verwirklicht in besonderem Maß den Grundsatz, dass die gesonderte Feststellung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.3 Steuerpflicht und Steuerfreiheit

Rz. 59 In der gesonderten Gewinnfeststellung ist auch über die Steuerpflicht [1] oder Steuerfreiheit der Einkünfte zu entscheiden. Damit ist auch darüber zu entscheiden, ob Liebhaberei vorliegt[2], ob Teile der Einkünfte unter einen Tatbestand des § 3 EStG fallen und ggf. welche Aufwendungen nach § 3c EStG nicht abgezogen werden können. In den Fällen der Steuerfreiheit oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.4 Sonderfälle

Rz. 31 Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft aus oder überträgt er bei einer zweigliedrigen Mitunternehmerschaft seinen Anteil auf einen neu eintretenden Gesellschafter, bleibt die Identität der Mitunternehmerschaft gewahrt. Der Ausscheidende ist daher am Feststellungsverfahren für den Feststellungszeitraum des Ausscheidens noch beteiligt....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.2 Ausnahme für einheitliche Feststellungen

Rz. 59 Die Regelung des Abs. 5 hat in erster Linie den Fall im Auge, dass nur ein Stpfl. von der gesonderten Feststellung betroffen ist. Die rechtspolitische Rechtfertigung hierfür liegt darin, dass die gesonderte Feststellung kein Selbstzweck ist, sondern die Festsetzung der Steuer ermöglichen und erleichtern soll.[1] Von diesem Grundgedanken ausgehend ist es nicht gerechtf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 8.1.1 Zulässigkeit des Ergänzungsbescheids

Rz. 96 Nach Abs. 3 kann eine Feststellung, die in einem Feststellungsbescheid hätte getroffen werden müssen, aber unterblieben ist, in einem Ergänzungsbescheid nachgeholt werden. Der Zweck des Ergänzungsbescheids liegt nur in der Vereinfachung des Verfahrens. Die Notwendigkeit einer Aufhebung und eines Neuerlasses des Feststellungsbescheids soll auf gravierende Fälle beschr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Negativer Feststellungsbescheid

Rz. 43 Entgegen dem Wortlaut des § 179 Abs. 2 AO können auch Personen Beteiligte i. S. d. § 78 AO sein, denen der Gegenstand der Feststellung nicht zuzurechnen ist (negativer Feststellungsbescheid). Es ist daher zu unterscheiden zwischen beteiligten am Gegenstand der Feststellung und Beteiligten am Feststellungsverfahren. Ebenso kann ein Feststellungsbescheid inhaltlich nega...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.4 Verhältnis der gesonderten Feststellungen zueinander

Rz. 54a Sind für einen Steuerfall zwei oder mehr gesonderte Feststellungen vorzunehmen, ist ihr Verhältnis zueinander zu bestimmen. Ein Feststellungsbescheid kann Grundlagenbescheid für einen anderen Feststellungsbescheid sein. Mehrere Feststellungsbescheide können in einer Urkunde miteinander verbunden werden, etwa wenn Verluste nach § 15 Abs. 4 EStG oder § 15b EStG von ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4.1 Rechtsformabhängige Steuerfreistellungen und -ermäßigungen

Rz. 69a Eine besondere Problematik ergibt sich, wenn die Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) Einkünfte bezieht, die steuerlich freigestellt sind oder ermäßigt besteuert werden, bei denen die Steuerfreistellung oder -ermäßigung aber von der Rechtsform des Stpfl. abhängt. In diesem Fall richtet sich die Anwendbarkeit der Steuerfreistellung oder der Steuerermäßigung nicht nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.2 Verpflichtung zur Feststellungserklärung, Abs. 2

Rz. 13 § 181 Abs. 2 AO enthält besondere Bestimmungen zur Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärungen. Die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Einheitswerte bzw. Grundsteuerwerte[1] ist nicht in Abs. 2 geregelt, sondern in § 28 BewG für die Einheitswerte und in § 228 BewG für die Grundsteuerwerte. Danach hat derjenige, dem die wirtschaftliche Einheit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4 Feststellung bei Treuhandverhältnissen

Rz. 70 Es kommt vor, insbesondere bei Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalanlagen, dass Gesellschafter (bei einer KG z. B. die Kommanditisten) nur treuhänderisch für einen oder eine Mehrzahl von Treugebern tätig werden. Zivilrechtlich halten die Treuhänder nach außen eine uneingeschränkte Gesellschafterstellung, sind im Innenverhältnis jedoch durch die Treuhandabrede ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.2 Feststellung bei Unterbeteiligung

Rz. 60 Abs. 2 S. 3 ermöglicht eine eigene Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, wenn eine Person nur über eine andere Person, also mittelbar, an dem Gewinnermittlungssubjekt, also der Mitunternehmerschaft, beteiligt ist. Das ist bei Vorliegen einer Unterbeteiligung in Form der Mitunternehmerschaft der Fall. Das Gesetz bezeichnet die Feststellung für das Verhältnis des mit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.1.4 Betreiben, Benutzen und Halten durch mehrere Personen

Rz. 120 Liegen die in Rz. 117, 118 geschilderten Voraussetzungen vor, ermöglicht § 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO die gesonderte Feststellung in zwei Fallgruppen. In der ersten Fallgruppe[1] kann die Feststellung erfolgen, wenn die Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen von mehreren Personen betrieben, genutzt oder gehalten werden. Voraussetzung für diese Feststellung ist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.5 Steuerliche Bedeutung

Rz. 35 Generell sind, trotz Vorliegens der sonstigen Voraussetzungen, gesonderte Feststellungen der Einkünfte nur zulässig, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sein können. Die gesonderte Feststellung ist kein Selbstzweck, sondern soll die Durchführung der Besteuerung erleichtern.[1] Die gesonderte Feststellung übernimmt mit der Ermittlung und Feststellung bestimmter ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.1 Sachlicher Regelungsbereich bei der GmbH & Co. KG

Rz. 76 Bei einer GmbH & Co. KG [1] sind im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der KG alle Entscheidungen zu treffen, die sich auf die von der KG bezogenen Einkünfte beziehen. Dazu gehören in erster Linie die auch sonst bei Mitunternehmerschaften zu treffenden Feststellungen über das Bestehen der Mitunternehmerschaft und den Kreis der Beteiligt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.2 Feststellung von Einkünften

Rz. 20 Eine gesonderte Feststellung von Einkünften wird nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a durchgeführt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Eine Feststellung erfolgt nicht nur bei bestimmten Einkunftsarten, sondern ist bei allen sieben einkommensteuerrechtlichen Einkunftsarten zulässig. Da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4 Steuerermäßigungen

Rz. 64 Festzustellen ist auch die Höhe der Steuerermäßigungen für die Beteiligten, die ihren Grund im Betrieb der Mitunternehmerschaft haben. In die Feststellung aufzunehmen sind danach die Höhe des begünstigten Gewinnanteils und dessen Zurechnung für den Freibetrag nach § 14a EStG; soweit der Freibetrag an persönliche Merkmale des Stpfl. anknüpft (Einkünfte, Grund der Aufga...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.2 Feststellung, wenn die Einkünfte bei den Beteiligten zu verschiedenen Einkunftsarten gehören ("Zebragesellschaften")

Rz. 37 Zu Problemen bei der einheitlichen Feststellung kann es kommen, wenn die gemeinschaftlich verwirklichten Besteuerungsgrundlagen bei den einzelnen Gesellschaftern bzw. Gemeinschaftern zu unterschiedlichen Einkunftsarten gehören. Zu unterschiedlichen Einkunftsarten kann es z. B. kommen, wenn bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft einer oder mehrere der Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Verfahrensrechtliche Folgen der einheitlichen Feststellung

Rz. 36 Eine einheitliche Feststellung ist durchzuführen, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen. Unterbleibt die Feststellung, liegt ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor, der vom Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen ist. Die Notwendigkeit, durch einen positiven oder negativen einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid zu entscheiden besteht auch d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.5 Einkunftsart

Rz. 70 In dem Gewinnfeststellungsbescheid sind ebenfalls bindende Entscheidungen zu treffen über die Einkunftsart, zu der die Einkünfte gehören ("Artfeststellung").[1] Die Feststellung einer falschen Einkunftsart stellt eine Beschwer für den Spfl. dar, auch wenn sich im Einzelfall hieraus keine negativen steuerlichen Konsequenzen ergeben.[2] Bei den Gewinneinkünften kommen a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 7.1 Wirksamkeit des Feststellungsbescheids

Rz. 87 Der Feststellungsbescheid kann nach den allgemeinen Regeln des § 125 AO nichtig sein. Das ist insbesondere der Fall, wenn er inhaltlich nach § 119 Abs. 1 AO nicht hinreichend bestimmt ist. Er ist ebenfalls nichtig, wenn die Person, der gegenüber die Feststellung vorgenommen wird, zum Zeitpunkt des Ergehens des Feststellungsbescheides bereits verstorben war. In diesem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Typische stille Gesellschaft

Rz. 67 Eine gesonderte Feststellung der Einkünfte ist nur in den Fällen möglich, in denen Beteiligter und Unterbeteiligter die Stellung von Mitunternehmern haben (z. B. atypische stille Gesellschaft, GbR). Soweit eine solche mitunternehmerische Stellung des Unterbeteiligten nicht vorliegt, d. h. bei einer typischen stillen Beteiligung, ist eine gesonderte Feststellung nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 10 Feststellung anrechenbarer Steuer, Abs. 5 Nr. 2

Rz. 207 Durch Gesetz v. 21.12.1993[1] ist in Abs. 5 die Nr. 2 angefügt und damit die Möglichkeit geschaffen worden, anrechenbare Steuerbeträge gesondert festzustellen. Diese Feststellung ist sinnvoll, soweit die Erträge mehreren gemeinschaftlich zustehen und damit auch die anrechenbare Steuer auf mehrere Stpfl. zu verteilen ist. Da für die Stpfl. mehrere FÄ zuständig sein kö...mehr