Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.4.3 Möglichkeit der Fortführung des Betriebs

Rz. 92 Der Verpächter muss den Betrieb im Wesentlichen nach der Verpachtung wieder aufnehmen oder fortführen können. Modernisierungen, Umstellungen im Warensortiment, Umstellung von Einzelhandel zu Großhandel, Strukturwandel von gewerblichen zu land- und forstwirtschaftlichen Einkünften u. Ä. durch den Pächter sind allerdings unschädlich. Werden dagegen die wesentlichen Betr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 2 Verschonungsregelung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Zu Wohnzwecken vermietete Gebäude sind für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach den Vorschriften des BewG (§§ 157 ff. BewG) zu bewerten, im Regelfall erfolgt die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren. Der nach diesen Vorschriften ermittelte Wert – gegebenenfalls ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG – ist nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bew...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bis zu 330 Euro höhere Heizkosten für 2024 erwartet

Die Preise für Gas, Öl und Fernwärme sind zwischen 2021 und 2024 deutlich gestiegen, wie eine Analyse von ista zeigt – erwartet werden Mehrkosten beim Heizen von bis zu 330 EUR im Dreijahresvergleich. Mieter würden demnach sparen, wenn sie zeitnahe Informationen über den Verbrauch hätten. Seit 2021, dem Jahr vor der Energiekrise, haben sich die Preise für Gas, Heizöl und Fern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.2 Leistungen nach § 4 Nr. 12 UStG (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG)

Rz. 200 Zu den in § 4 Nr. 12 UStG ausdrücklich bezeichneten sonstigen Leistungen gehören die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Diese praxisrelevanten sonstigen Leistungen gelten schon aufgrund der gesetzlichen Verweisung in § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG als im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht[1]; im Übrigen werden sie auch ausdrücklich in Art. 31...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.3 Kurzfristige Vermietung bestimmter Fahrzeuge zur Nutzung im Drittlandsgebiet (§ 3a Abs. 7 UStG)

Rz. 545 Die Regelung des § 3a Abs. 7 UStG sieht eine Verlagerung des Leistungsorts vom Inland in das Drittland vor, wenn ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Inland aus betreibt, ein Schienenfahrzeug, einen Kraftomnibus oder ein ausschließlich zur Beförderung von Gegenständen bestimmtes Straßenfahrzeug vermietet und dieses Fahrzeug im Drittland genutzt wird; hierbei han...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.10 Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 10 UStG)

Rz. 439 § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 10 UStG [1] regelt den Ort der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände an im Drittlandsgebiet ansässige "Nichtunternehmer"; ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung ist die Vermietung von Beförderungsmitteln; für diese gilt – je nach Sachverhaltsvariante – grundsätzlich die Ortsbestimmung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG, u. U. aber auch die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bedarf von 320.000 neuen Wohnungen pro Jahr bis 2030

Mit 320.000 neuen Wohnungen pro Jahr bis 2030 bleibt der Bedarf in Deutschland hoch, so die Prognose des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Je nach Region zeigen sich große Unterschiede. Wo muss gebaut werden? Den höchsten absoluten Bedarf an neuen Wohnungen sieht das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in den deutschen Großstädten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.6 Weitere Einzelfragen des Orts der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken nach § 3a Abs. 3 UStG

Rz. 232 Die Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG war schon in ihrer bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung von vielen Einzelfragen geprägt. Da auch die Bestimmung des Leistungsorts nach der Regelung ab dem 1.1.2010 von erheblicher praktischer Bedeutung ist, weil sie allen anderen Leistungsorten nach § 3a UStG vorgeht, werden alle bisher von der Rechtsprechung geklärten Fragen d...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Aufwandsentschädigung des A... / 4.1 Werbungskostenabzug für die Kosten der doppelten Haushaltsführung

Müssen Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben ihrem Erstwohnsitz am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung nehmen, können sie die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen als Werbungskosten abziehen.[1] Danach sind die tatsächlichen Kosten für die Zweitwohnung anzuerkennen, soweit sie notwendig und angemessen sind. Zu den notwendigen Aufwendungen für die Zweitwohnung geh...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuerfreie Kompensationszahlungen für die Eingehung eines Vertrags

Leitsatz Wenn ein IT-Dienstleister seinem Kunden Kompensation dafür zahlt, dass dieser einen neuen Dienstleistungsvertrag abschließt, kann dies eine umsatzsteuerfreie Begründung einer Geldverbindlichkeit sein (§ 4 Nr. 8 Buchst. g) UStG). Sachverhalt Eine Genossenschaftsbank (Klägerin) wechselte im Streitjahr 2019 - ebenso wie offenbar weitere 400 Institutionen der genossenschaftlichen Finanzgruppe - ihr Kernbanksystem. Diese Migration war erforderlich geworden, weil verbundpolitisch die Entscheid...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenverordnung: Verstoß / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Wohnungseigentumsanlage, bei der die durch § 5 Abs. 7 HeizkostenV vorgeschriebene Vorerfassung (noch) nicht stattfindet. Dann könnte man nach § 9a HeizkostenV vorgehen. Das AG findet den Weg über eine Differenzberechnung näher am tatsächlichen Verbrauchsverhalten. Und das ist auch so. BGH, Urteil v. 16.9.2022, V ZR 214/21, hat insoweit...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohngemeinschaft / 1 Vertrag mit allen Mitgliedern der Gemeinschaft

Bei dem in der Praxis wohl häufigsten Modell sind alle Mitglieder der Wohngemeinschaft Partei des Mietvertrags. Beim Abschluss des Mietvertrags ist die Mitwirkung aller Mitglieder der Gemeinschaft erforderlich. Soll ein einzelnes Mitglied der Gemeinschaft zur Vertretung der übrigen befugt sein, so muss dies vereinbart werden. Hinsichtlich der Pflichten aus dem Mietvertrag sin...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohngemeinschaft / 3 Haftung für Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis

Die Haftung der Bewohner für die Miete, die sonstigen Vertragspflichten und für eventuelle Mietschäden richtet sich nach dem jeweiligen Vertragsmodell. Hinweis Nur Mietvertragspartei haftet Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter nur diejenigen Personen in Anspruch nehmen kann, die Partei des Mietvertrags sind. Bei einem Vertrag wie unter Abschn. 2 beschrieben, haben Sie somit ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohngemeinschaft / 4 Hausrecht der WG-Mitglieder

Für die Ausübung des Hausrechts gelten folgende Grundsätze [1]: Das Hausrecht steht demjenigen zu, der zum Besitz der Räume berechtigt ist und die tatsächliche Sachherrschaft über die Wohnung ausübt. Die Rechtsstellung des jeweiligen Bewohners als Eigentümer, Mieter, Untermieter oder sonstiger Nutzer spielt keine Rolle. Hinsichtlich der den einzelnen Mitgliedern zugewiesenen Zi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.10 Besonderheiten bei Dauerleistungen

Rz. 60 Die Absenkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 hat Auswirkungen auf solche Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (Dauerleistungen), wenn die Steuersatzänderungen in den für die Leistung vereinbarten Zeitraum fallen. Bei Dauerleistungen kann es sich sowohl um sonstige Leistungen (z. B. Vermietungen, Leasing, Wartungen, Überwachungen, laufen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohngemeinschaft / 2 Mietvertrag mit einem Mitglied der Gemeinschaft

Die zweite Möglichkeit zur Vertragsgestaltung ist, dass ein Mitglied der Wohngemeinschaft den Mietvertrag abschließt und hierbei vereinbart, dass er das Recht haben soll, weitere Mitglieder in die Räume aufzunehmen. Das zwischen den Bewohnern bestehende Innenverhältnis kann als Untermiete (falls den Mitgliedern einzelne Räume zur ausschließlichen Benutzung vermietet werden) o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.1 Wesentliche Minderung des normalen Rohertrags des bebauten Grundstücks

Rz. 12 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt zunächst voraus, dass der normale Rohertrag des bebauten Grundstücks (s. Rz. 13) um mehr als 50 % oder um 100 % (s. Rz. 21) gemindert ist. Als Auslöser für eine Rohertragsminderung kommen bei bebauten Grundstücken insbesondere ein Leerstand von Wohnungen oder Geschäftsräumen infolge mangelnder Mieternachfrage, ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 21 Änderun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Sowohl im Interesse der Gemeinden als Steuergläubiger als auch der Steuerschuldner können die Bescheide über die Neuveranlagung oder die Nachveranlagung von Steuermessbeträgen bereits vor dem maßgebenden Veranlagungszeitpunkt erteilt werden (Rz. 5). Diese Bescheide sind zu ändern oder aufzuheben, wenn sich bis zum maßgebenden Veranlagungszeitpunkt für die Neu- oder Nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.1.2 Ermittlung des Ausmaßes der Rohertragsminderung

Rz. 16 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt voraus, dass gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG der normale Rohertrag (s. Rz. 13) um mehr als 50 % oder um 100 % gemindert ist. Nach dem Wortlaut des § 34 Abs. 1 GrStG bleibt offen, um welche Referenzgröße der normale Rohertrag zu mindern ist, um das Ausmaß der Minderung des Rohertrags zu ermitteln. Erst anhand de...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Ein Fettabscheider steht der erweiterten Kürzung in der Gewerbesteuer nicht entgegen

Leitsatz Wird ein Fettabscheider als Betriebsvorrichtung mitvermietet, stellt dies ein nicht schädliches Nebengeschäft zu der Grundstücksverwaltung und Grundstücksnutzung dar. Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG vermietete ausschließlich eine größere Gewerbeimmobilie. Dazu gehörten auch an mehrere Gastronomiebetriebe vermietete Räumlichkeiten. In der Gewerbesteuererklärung hatte die Klägerin die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG geltend gemacht, da sie ausschließlich eigenen Grundbesitz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.4 Bundeseisenbahnvermögen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 54 Grundbesitz, der zum Bundeseisenbahnvermögen gehört und von diesem für Verwaltungszwecke benutzt wird, ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GrStG von der Grundsteuer befreit. Die Befreiungsvorschrift ist insbesondere aus ihrem historischen Kontext heraus zu erklären. Ausgehend von einer Analyse und Abwägung der bisherigen Steuerbefreiungen für die Deutsche Bundesbahn hat si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.1.1 Normaler Rohertrag

Rz. 14 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt zunächst voraus, dass der normale Rohertrag des bebauten Grundstücks in einem bestimmten Ausmaß (s. Rz. 21) gemindert ist. Den Begriff des normalen Rohertrags hat der Gesetzgeber im Rahmen des Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019[1] unter Berücksichtigung des reformierten Bewertungsrechts fortentwickelt und d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 2 Steuerschuldner (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 10 Abs. 1 GrStG ist derjenige Schuldner der Grundsteuer, dem der Steuergegenstand (§ 2 GrStG) bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist. Die Zurechnung des Steuergegenstandes bei der Feststellung von Grundsteuerwerten i. S. d. § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG richtet sich nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Wirtschaftsgüter sind gem. § 39 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 2 Haftung des Nießbrauchers und bei nießbrauchähnlichen Rechten (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 11 Abs. 1 GrStG haftet insbesondere der Nießbraucher des Steuergegenstandes neben dem Steuerschuldner für die auf den Steuergegenstand oder Teil des Steuergenstandes entfallende Grundsteuer. Der Grundgedanke dieses Haftungstatbestandes setzt daran an, dass der Nießbraucher dem Steuergegenstand die wirtschaftliche Substanz entzieht, in dem er die Nutzungen abschö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.2 (Nicht-)Vertretenmüssen der wesentlichen Ertragsminderung

Rz. 18 Ein Erlass der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt des Weiteren gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des tatsächlichen Rohertrags (s. Rz. 11ff.) nicht zu vertreten hat. Hierin liegt häufig die Krux der Erlassregelung, denn in Fällen wird sich die Ertragsminderung letztlich auf ein Verhalten des Steuerschuldners (Grundstückseige...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 4 Verhältnis zu anderen Mietern

4.1 Modernisierungsankündigung Nach Ansicht des OLG München gilt die Regelung des § 555b Abs. 1 BGB auch für die Mietermodernisierung. Nach dieser Meinung ist der Vermieter verpflichtet, den Mietern auch solche Modernisierungsarbeiten mitzuteilen, die ein anderer Mieter in seinen Räumen auf seine Kosten durchführen lässt. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um Arbeiten hand...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 1 Modernisierungszustimmung

Grundsätzlich muss der Vermieter einem Modernisierungsvorhaben seines Mieters nicht zustimmen. Dies gilt auch für Maßnahmen, die zur Modernisierung führen oder den Wohnkomfort erhöhen.[1] Sein freies Ermessen kann lediglich auf Missbrauch kontrolliert werden. Ausgangspunkt der Missbrauchskontrolle ist die Erwägung, dass der Eigentümer mit der Mietsache nach Belieben verfahren...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 3.1 Modernisierungsrecht/Modernisierungspflicht

Praxis-Tipp Widerspruchsfrist vereinbaren Soll die Modernisierung dem Mieter freigestellt sein, ist es ratsam, wenn vereinbart wird, dass der Vermieter seine Zustimmung innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen kann, falls der Mieter die Modernisierungsmaßnahme nicht in Angriff nimmt. Fehlt ein Widerrufsvorbehalt, so ist der Vermieter an die erteilte Zustimmung gebunden. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 4.2 Gewährleistung

Werden die übrigen Mieter durch die Modernisierungsarbeiten gestört, so können sie die Miete mindern. Es ist deshalb ratsam, diese Rechtsfolge beim Abschluss der Modernisierungsvereinbarung mit zu bedenken. Denkbar ist beispielsweise eine Regelung, wonach der modernisierungswillige Mieter den Vermieter von Gewährleistungsansprüchen anderer Mieter freistellt.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 3.4 Wegnahmerecht bei Vertragsende

Im Modernisierungsvertrag sollte geregelt werden, was mit der modernisierten Wohnung im Fall der Beendigung des Mietverhältnisses geschehen soll. Die Frage wird vom Gesetz nur unzureichend geregelt. Die Vorschriften der §§ 539, 552 BGB betreffen nur Einrichtungen. Einrichtungen darf der Mieter beim Auszug wegnehmen. Das Wegnahmerecht verpflichtet den Vermieter, die Aufhebung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 2.2 E-Mobilität

§ 554 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB betrifft bauliche Veränderungen im Zusammenhang mit der E-Mobilität. Konkreter geht es hierbei um den Anspruch des Mieters, vom Vermieter die Gestattung baulicher Veränderungen zur Errichtung einer Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf eigene Kosten (des Mieters) zu verlangen.[1] Hierzu gehört nicht nur die Ersteinrichtung, so...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 3.2 Kündigungsausschluss

Der Ausschluss des Rechts des Vermieters zur ordentlichen und außerordentlichen befristeten Kündigung wird Bestandteil jeder vernünftigen Modernisierungsvereinbarung sein. Eine Modernisierungsmaßnahme ist für den Mieter nur dann sinnvoll, wenn sichergestellt ist, dass er die von ihm geschaffenen Einrichtungen über einen bestimmten Zeitraum hinweg nutzen kann. Es versteht sic...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / Zusammenfassung

Begriff Der Mieter ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht zu baulichen Veränderungen berechtigt. Dies gilt auch dann, wenn die Mietsache durch die Baumaßnahme verbessert wird. Die Vertragsparteien können sich aber dahingehend einigen, dass der Mieter auf seine Kosten Modernisierungsarbeiten durchführen darf. In diesem Fall ist eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 4.1 Modernisierungsankündigung

Nach Ansicht des OLG München gilt die Regelung des § 555b Abs. 1 BGB auch für die Mietermodernisierung. Nach dieser Meinung ist der Vermieter verpflichtet, den Mietern auch solche Modernisierungsarbeiten mitzuteilen, die ein anderer Mieter in seinen Räumen auf seine Kosten durchführen lässt. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um Arbeiten handelt, die nur mit Zustimmung de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 2 Gesetzliche Fälle der Mietermodernisierung

In § 554 BGB sind besondere Fälle der Mietermodernsierung gesetzlich geregelt. Die Regelung stellt eine gesetzliche Ausnahme zu dem allgemeinen Grundsatz dar, wonach Mieter nach Vertragsschluss keinen Anspruch auf Erweiterung ihres Nutzungsrechts an der Mietsache haben. Ursprünglich war die Ausnahme lediglich für bauliche Maßnahmen vorgesehen, die dem behindertengerechten Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 2.4 Steckersolargeräte

Im Zuge der vom Gesetzgeber angestrebten Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien wurden zum 1.1.2024 Steckersolargeräte,[1] auch "Balkonkraftwerke" genannt, zu den pivilegierten baulichen Veränderungen in § 554 Abs. 1 Satz 1 Alt. 4 BGB aufgenommen.[2] Die Installation kann verschiedene bauliche Eingriffe erfordern. Hierunter fallen die feste Verankerung an Balkonen oder Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 2.1 Barrierereduzierung

§ 554 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB regelt die Voraussetzungen, unter denen ein Mieter bauliche Veränderungen vornehmen darf, um die Nutzung der Mietsache für Menschen mit Behinderung zu erleichtern. Dabei ist entscheidend, dass die geplante bauliche Maßnahme tatsächlich der Nutzung durch eine Person mit Behinderung dient, also die Nutzung erleichtert oder verbessert.[1] Der Begr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 3.6 Mustervertrag

Für die Regelung der Mietermodernisierung steht eine vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene "Mustervereinbarung Modernisierung durch Mieter" zur Verfügung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. Umstandsmeldung

Rz. 19 Der Situation, dass bis zur Beendigung einer Versicherungsperiode oder bis zur Beendigung des Versicherungsvertrags häufig noch nicht feststeht, ob es zu einer Inanspruchnahme der Organperson kommt, trägt die Umstandsmeldung Rechnung. Diese ist in A-5.4 AVB D&O vereinbart (sog. Notice of Circumstance). Teils werden auch Begriffe wie die vorsorgliche Anzeige oder Meldu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 2.3 Einbruchschutz

Zu den privilegierten baulichen Veränderungen gehören nach § 554 Abs. 1 Satz 1 Art. 3 BGB zudem solche, die dem Einbruchschutz dienen. Hierzu gehören bauliche Veränderungen, die darauf abzielen, den unbefugten Zugang zu den Mieträumen zu verhindern, zu erschweren oder zumindest weniger wahrscheinlich zu machen.[1] Der Anspruch des Mieters ist räumlich nicht auf den Innen- un...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 3.3 Mieterhöhung

Im Modernisierungsvertrag sollte geregelt werden, ob die vom Mieter geschaffenen Verbesserungsmaßnahmen bei späteren Mieterhöhungen zu berücksichtigen sind. Fehlt eine derartige Regelung, wird die Wohnung im Mieterhöhungsverfahren so behandelt, als wäre die Modernisierung nicht erfolgt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 3.5 Entschädigungsregelung

Hinweis Zeitwert vereinbaren In der Regel wird in Modernisierungsverträgen eine Entschädigung nach dem Zeitwert vereinbart. Anstelle einer Entschädigung nach Zeitwert kann auch vereinbart werden, dass der Vermieter verpflichtet sein soll, dem Mieter im Fall des Auszugs die tatsächlichen Kosten der Modernisierung zu ersetzen und dass sich der Entschädigungsbetrag für jedes Jahr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 3 Modernisierungsvereinbarung

Sind sich die Vertragsparteien dahingehend einig, dass der Mieter auf seine Kosten Modernisierungsarbeiten durchführen soll, ist eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung zu empfehlen. Darin sollten folgende Punkte geregelt werden: 3.1 Modernisierungsrecht/Modernisierungspflicht Praxis-Tipp Widerspruchsfrist vereinbaren Soll die Modernisierung dem Mieter freigestellt sein, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / I. Überblick

Rz. 1 Die D&O-Versicherung ist eine Versicherung auf bzw. für fremde Rechnung i. S. d. §§ 43 ff. VVG.[1].Versicherungsschutz wird damit den Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten als versicherten Personen gewährt (§ 44 Abs. 1 Satz 1 VVG). Die Versicherten sind materiell-rechtlich Inhaber der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Bei einem Haftpflichtversicherungsv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.4 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 228 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die nachstehende Übersicht zeigt, wie nach Auff der FinVerw einzelne Leistungen des Vereins aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind. Hinsichtlich der Definition eines Mitglieds wird auf AEAO Nr 12 zu § 67a verwiesen. Danach ist es für Gastmitgliedschaften nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitgl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wirtschaftsgebäude

Rz. 110 [Autor/Stand] Wirtschaftsgebäude gehören dabei auch dann zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wenn sie vorübergehend oder dauernd leer stehen. Beispiel hierzu ist der Viehstall, der wegen der Umstellung auf eine viehlose Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht mehr genutzt wird. Dies gilt jedoch nur unter der Einschränkung, dass di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Maßgeblichkeit des Bewertungsgesetzes

Rz. 10 [Autor/Stand] Zu den Bewirtschaftungskosten, die zur Ermittlung des Reinertrags vom Rohertrag abzuziehen sind, gehören die bei gewöhnlicher Bewirtschaftung nachhaltig entstehenden folgenden Kosten: Verwaltungskosten Betriebskosten Instandhaltungskosten Mietausfallwagnis Rz. 11 [Autor/Stand] Die Bewirtschaftungskosten sind mit den Einzelansätzen für Verwaltungs- und Instand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1)

Rz. 21 [Autor/Stand] Die in § 158 Abs. 1 BewG gewählte Bezeichnung "Land- und Forstwirtschaft", beinhaltet einen Sammelbegriff, der nicht nur die eigentliche Land- und Forstwirtschaft, sondern alle Zweige der Bewirtschaftung des Grund und Bodens und alle sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen umfasst. Der Begriff der Land- und Forstwirtschaft in diesem Sinne umf...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Eigentümergenutzte Immobilien

Tz. 8 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Eine eigentümergenutzte Immobilie ist eine vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer als Nutzungsrecht zur Produktion oder dem Angebot von Gütern und Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke gehaltene Immobilie (IAS 40.5). Tz. 9 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der Unterschied zwischen Finanzinvestitionen in Immobilien und eigentümergenutzten Immobilie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnzwecke

Rz. 20 [Autor/Stand] Eine Vermietung zu Wohnzwecken setzt eine Wohnung i.S.d. § 181 Abs. 9 BewG voraus. Darunter wird eine baulich abgetrennte, in sich geschlossene Wohneinheit mit selbständigem Zugang verstanden, die über eigene Nebenräume wie Küche, Bad bzw. Dusche und Toilette verfügt und eine Mindestwohnfläche von 23 qm aufweist.[2] Die Überlassung von Räumen für betreut...mehr