Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 1 Annahme und Führung des... / b) Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter

Rz. 78 Auch bei der Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter ist das Entstehen einer Interessenkollision nicht auszuschließen. Zwar besteht zwischen Pflichtteilsberechtigten, die jeweils durch eine testamentarische Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, regelmäßig Einvernehmen hinsichtlich des Vorgehens gegen den/die Erben, jedoch kann sich auch hier wegen nac...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / I. Allgemeines

Rz. 304 Es ist die “hohe Kunst der Testamentsgestaltung die vielfältigen Problembereiche der Erbengemeinschaft durch weitblickende Regelungen nach Möglichkeit vollständig zu "neutralisieren".[586] Hierfür muss der Anwalt sich zunächst ein genaues Bild über die familiären Beziehungen seines Mandanten machen. Dies bedeutet nicht lediglich die Feststellung der familienrechtlich...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / III. Auseinandersetzungsvertrag (Teilungsvertrag)

Rz. 283 Der Vertrag, mit dem sich die Miterben auf eine Auseinandersetzung einigen, ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Zu beachten sind ggf. Formvorschriften, die sich bei der Übertragung einzelner Nachlassgegenstände im Rahmen der Auseinandersetzung ergeben.[554] Es liegt jedoch auf der Hand, dass in der Praxis schon aus Beweisgründen mindestens die Schriftform vorzu...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / C. Vor- und Nachteile der Ausschlagung

Rz. 21 Läuft die Ausschlagungsfrist noch und droht der Nachlass überschuldet oder zumindest wertlos zu sein, geht die Praxis in der Regel den Weg der Ausschlagung. Dies ist das Mittel, zu dem wohl die meisten Rechtsanwälte raten und den die meisten Mandanten wählen. Der Vorteil dieses Vorgehens ist nicht zu leugnen: Der Mandant hat mit der Abwicklung des Nachlasses und der H...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Amtliche Inverwahrnahme

Rz. 311 Muster 12.36: Antrag auf amtliche Inverwahrnahme Muster 12.36: Antrag auf amtliche Inverwahrnahme An das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – Nachlasssache: _________________________ Aktenzeichen: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten den Sohn des Erblassers. Es ist derzeit ungeklärt, wer Erbe ist. Unser Mandant ist aufg...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Dieselbe Angelegenheit im Erbrecht

Rz. 34 Sofern der Mandant dem Rechtsanwalt den Auftrag gibt, alle Erbschaftsangelegenheiten abzuwickeln, handelt es sich bei der Vertretung im Erbscheinsverfahren und der anschließenden Auseinandersetzung der Miterben um zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten.[78] Entsprechendes soll bei einem Auftrag im Erbscheinsverfahren und dem Auftrag, Pflichtteilsansprüche geltend zu ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Antrag des Erben auf Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 286 Wenn nach eingehender Beratung ein Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung gestellt werden soll (es empfiehlt sich der Abschluss einer Honorarvereinbarung mit Mindeststreitwert und zusätzlicher Stundenvergütung), sollte der Mandant (Antragsteller) nachweislich auf die dadurch entstehenden Kosten hingewiesen werden, bevor der Antrag gestellt wird. Es ist darauf hi...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsfallen... / B. Ausgangslage

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[4] und der Instanzgerichte[5] ist der Rechtsanwalt grundsätzlich zur allgemeinen, umfassenden und möglichst erschöpfenden Beratung des Auftraggebers verpflichtet. Unkundige muss er über die Folgen ihrer Erklärungen belehren und vor Irrtümern bewahren.[6] Anderes gilt nur, soweit der Mandant eindeutig zu erkennen gibt, "dass er d...mehr

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AGS 12/2023, Rechtliches Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Mit dieser Entscheidung liegt die erste obergerichtliche Entscheidung zu der Problematik vor. Nicht nur das ist zu begrüßen, sondern auch die Auffassung des OLG in der Sache, die i.Ü. so oder ähnlich auch noch vom LG Duisburg (NZV 2018, 291) und LG Rostock (DAR 2017, 400; vgl. auch Niehaus, in: Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl., 2021, Rn 2...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Miterbe ist Gläubiger

Rz. 190 Ist der Mandant Gläubiger einer gegen eine Erbengemeinschaft gerichteten Forderung, muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit sein, einerseits Zugriff auf den gesamten Nachlass zu erhalten, andererseits aber auch auf das Eigenvermögen der Miterben: Rz. 191 Für eine Zwangsvollstreckung in den ungeteilten Nachlass sind gem. § 747 ZPO alle Miterben gleichlautend zu verurt...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 183 Wenn der Mandant als Miterbe Schuldner einer Forderung ist, so muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit einerseits der Schutz des Nachlasses andererseits aber auf jeden Fall der Schutz des Eigenvermögens des Miterben sein.[430] Der Miterbe kann die Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen nur dann verhindern, wenn die Beschränkung seiner Haftu...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Siegelung

Rz. 310 Wenn mit einer schnellen Lösung der Erbfolge zu rechnen ist, sollte zur Kostenminimierung statt eines Antrags auf Anordnung der Nachlasspflegschaft die Siegelung beantragt werden. Muster 12.35: Antrag auf Siegelung Muster 12.35: Antrag auf Siegelung An das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – Nachlasssache: _________________________ Aktenzeichen: _____...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / a) Abgeltungsbereich

Für die Teilnahme des Rechtsanwalts an der Hauptverhandlung im Revisionsverfahren entsteht die Terminsgebühr Nr. 4132 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Terminsgebühr (Vorbem. 4 Abs. 3 VV).[36] Finden während des Revisionsverfahrens noch andere "gerichtliche Termine" außerhalb der Hauptverhandlung statt, wie z.B. eine Haftprüfung, entsteht dafür neben der Te...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 2. Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 11 Neben einem Familienstammbaum sollte der Berater bei Ermittlung der Ausgangslage das Vermögen des Mandanten in einem Nachlassverzeichnis erfassen. Hierbei sollte insb. nach Immobilien, Betriebsvermögen, Vermögen im Ausland, Geld bzw. Barvermögen und sonstigem Vermögen differenziert werden. Ebenso erfasst werden sollten Lebensversicherungen und Verträge zugunsten Dritt...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / III. Außergerichtliche Einigungsgebühr

Rz. 86 Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bestimmt sich nach Nr. 1000 VV RVG. Die Einigungsgebühr entsteht nur dann, wenn der Rechtsanwalt bei der Einigung auch mitgewirkt hat. Hierfür ist beispielsweise ausreichend, dass eine Beratung dahingehend erfolgt, einen widerruflich abgeschlossenen Vergleich nicht zu widerrufen. Die Mitwirkung muss für den späteren Vergleich ur...mehr

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ZErb 12/2023, Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall

Dieter Trimborn von Landenberg 4. Auflage 2023 187 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-138-4 Eine Vollmacht wird von vielen Personen in gesunden Tagen erteilt, um für den Fall vorzusorgen, dass diese nicht mehr selbst handeln können. Leider wird immer wieder im Alltag deutlich, dass dieses Instrument ausgenutzt wird, wenn Vollmachtgeber hilfebedürftig werden. Dies erfäh...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 3. Erbengemeinschaft

Rz. 70 Die Erbengemeinschaft (zur Erbengemeinschaft ausführlich siehe Rdn 81) entsteht unabhängig vom Willen der Erben kraft Gesetzes als Zufallsgemeinschaft mit dem Tod des Erblassers aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge. Sie ist auf Auseinandersetzung ausgerichtet. Das Vermögen ist gesamthänderisch gebunden. Der einzelne Erbe kann lediglich über seinen gan...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Einheitlicher Auftrag

Rz. 30 Zunächst muss daher ein einheitlicher Auftrag der anwaltlichen Tätigkeit zugrunde liegen. Ein einheitlicher Auftrag liegt grundsätzlich vor, wenn der Rechtsanwalt von dem Mandanten mit der Interessenwahrnehmung für einen ganz konkreten Sachverhalt beauftragt wird, der ein einheitliches Rechtsverhältnis betrifft.[62] Die Beurteilung der anwaltlichen Tätigkeit als einhe...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Mehrere Auftraggeber

Rz. 35 Schließlich konkretisiert § 7 Abs. 1 RVG den Abgeltungsbereich nach dem RVG für den Fall, dass der Rechtsanwalt durch mehrere Mandanten beauftragt wurde. Entsprechend § 15 Abs. 2 RVG erhält der Rechtsanwalt, wenn er für mehrere Auftraggeber tätig wird, nach § 7 Abs. 1 RVG die Gebühren nur einmal. Auf der Grundlage von Nr. 1008 VV RVG (Mehrvertretungszuschlag)[86] kann...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / d) Beratung der Parteien eines Übergabevertrags

Rz. 80 In der Beratung von Parteien bei lebzeitigen Vermögensübertragungen wird das Vorliegen von Interessengegensätzen regelmäßig sehr schnell deutlich. Zwar besteht zwischen Übergeber und Übernehmer regelmäßig grundsätzliches Einvernehmen hinsichtlich der gewünschten Überlassung, jedoch treten dann bei der Erörterung über die einzelnen Details der Übertragung nicht selten ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Zeithonorar

Rz. 71 Die Gebührenabrechnung auf der Grundlage einer Zeitvereinbarung ist mittlerweile in der Praxis üblich und häufig auch gewünscht.[184] Im erbrechtlichen Mandat wird die Zeitvereinbarung bevorzugt, weil sie den angemessenen Ausgleich zwischen Arbeitsaufwand und der Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts darstellt. Speziell im Bereich der beratenden Tätigkeit kann durch di...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 80 Für den Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit, mit dem Mandanten im Ausnahmefall unter den Voraussetzungen von § 4a RVG eine erfolgsabhängige Vergütung zu vereinbaren.[221] In erster Linie soll mittellosen Auftraggebern, die von der Inanspruchnahme von Prozesskosten- und Beratungshilfe ausgeschlossen sind, der Zugang zum Recht über das Erfolgshonorar ermöglicht werden....mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / a) Beauftragung durch eine Erbengemeinschaft

Rz. 77 Nicht selten wird der Rechtsanwalt durch mehrere Erben beauftragt, sie im Rahmen der Erbauseinandersetzung zu unterstützen. Eine gleiche Situation ergibt sich bei der Beauftragung des Rechtsanwalts zur Vertretung mehrerer Erben gegen einen Testamentsvollstrecker. Auch wenn in derartigen Situationen häufig gerade zu Beginn des Mandats durchaus Einvernehmen zwischen den...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Testament

Rz. 94 Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein Testament zu entwerfen, handelt es sich jeweils um eine einseitige Willenserklärung des künftigen Erblassers. Wohingegen in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO das Entwerfen von Urkunden noch ausdrücklich aufgeführt war, ist nun der Wortlaut in der Nachfolgevorschrift Nr. 2300 VV RVG anders gefasst. Gemäß Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr. 2300 VV RV...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / II. Ausschlagung bei nur vermeintlich überschuldetem Nachlass – was nun?

Rz. 27 Der Weg der Ausschlagung wird oft beschritten aufgrund der doch eher vagen Vermutung oder Angst, der Nachlass sei überschuldet, etwa weil der Erblasser sich lebzeitig in diese Richtung geäußert hat. Wenn sich dann später herausstellt, dass der Schein getrogen hat und der Nachlass doch nicht überschuldet oder wertlos ist, wird der Mandant "sein Erbe" zurückhaben wollen...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Haftungsfalle Verjährung

Rz. 355 Die Verjährungsproblematik bringt für den Anwalt aufgrund der zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnenden Fristen hinsichtlich des ordentlichen Pflichtteils und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs erhebliche Haftungsrisiken mit sich. Auch die praktische Schwierigkeit, den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von Erbfall und beeinträchtigender Verfügung des Erblassers zu ...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / b) Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 101 Praxishinweis Die Gebühren des Rechtsanwalts berechnen sich nach §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG. Erfahrungsgemäß ist jedoch zu empfehlen, vorab zu prüfen, ob durch die Abrechnung der Leistungen nach dem RVG eine ausreichende Honorierung möglich ist. Gerade bei sehr komplexen Erbrechtssituationen, einer Vielzahl von Beteiligten, absehbaren Schwierigkeiten in der Bescha...mehr

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FF 12/2023, Gebührenrechtli... / IV. Zusammenfassung

Die Entscheidung des IX. ZS des BGH vom 29.10.2020 hat vor allem in der außergerichtlichen Bearbeitung familienrechtlicher Mandate eine erhebliche Bedeutung. Letztlich ist entscheidend die Frage, wie der konkrete Auftrag lautet, der vom anwaltlichen Vertreter erfüllt werden soll. Da der BGH in seiner Entscheidung hervorhebt, die Bestimmung des Umfangs einer gebührenrechtlich...mehr

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AGS 12/2023, Erstattung der... / II. Anwalt im Gerichtsbezirk ist erstattungsfähig

Die Argumentation der Erinnerungsführerin überzeugt nicht. Zwar steht die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts nach § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO unter dem Vorbehalt des § 162 Abs. 1 VwGO, wonach es sich um zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen handeln muss, und ist der daraus herzuleitende Grundsatz der Kostenminimierung bei der Anwaltswah...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / IV. Verkauf eines Miterbenanteils

Rz. 329 Der beurkundende Notar eines Erbteilkaufvertrages muss auf das Vorkaufsrecht gem. §§ 17, 20 BeurkG der Erben hinweisen,[625] nicht hingegen auf die Ausübungsfrist von zwei Monaten.[626] Rz. 330 Anders sieht es beim Rechtsanwalt aus, der einen vorkaufsberechtigten Erben vertritt und von einem zum Vorkauf berechtigenden Verkauf erfährt: Praxishinweis Hier muss der Rechts...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 5. Haftung des Anwalts

Rz. 167 Droht der Verlust des aufschiebend bedingten Vermächtnisanspruchs auf Übertragung eines Grundstücks oder Miteigentumsanteils an einem Grundstück, ist der Anwalt verpflichtet, eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zu beantragen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, tritt mit dem Verlust dieser Möglichkeit einer grundbuchrechtlichen Absicheru...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Rechtsanwalt und Notar

Rz. 103 Werden Vertrags- oder Urkundenentwürfe von Anwälten gefertigt, die zugleich Notare sind, fällt die Geschäftsgebühr nur an, wenn sie als Anwalt tätig geworden sind.[273] In anderen Fällen ergibt sich die Vergütung aus § 119 GNotKG. Die Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit als Anwalt und einer Tätigkeit als Notar ist gem. § 24 Abs. 2 BNotO vorzunehmen. Praxishinweis Die ...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 3. "Belohnung von Wohlverhalten"

Rz. 127 Der Wunsch, "Wohlverhalten" der weiterlebenden Verwandten mit der Zuwendung des Vermögens zu verbinden, ist weit verbreitet. Er ist emotional nachzuvollziehen und sollte in der Gestaltungsberatung stets angehört und ernstgenommen werden. Der Wunsch, dass das Elternhaus nicht verkauft werden soll, ist sicher der am weitesten verbreitete im privaten Nachlassbereich. Ne...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / II. Rechtsanwaltskosten

Rz. 85 Der Entwurf eines Pflichtteilsverzichts ist keineswegs eine rein notarielle Aufgabe – im Gegenteil. Der Rechtsanwalt kann und muss den Aufwand betreiben, um den Sachverhalt und die Interessen ausreichend aufzuklären und die für den Mandanten individuell passende Formulierung zu finden. Als Parteivertreter kann und muss er insbesondere hinsichtlich des Kausalgeschäfts ...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / a) Personen und Verwandtschaftsverhältnisse

Rz. 16 Bei der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate hat es sich als bewährt erwiesen, die einzelnen beteiligten Personen in einer Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers zu erfassen. Anhand dieses Familienstammbaums lässt sich gerade bei der Bearbeitung einer größeren Anzahl von erbrechtlichen Mandaten jeweils schnell die im vorliegenden Mandat bestehende Ausga...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / VII. Tragen der Kosten und Lasten bei laufender Verwaltung, § 2038 Abs. 2 i.V.m. § 748 BGB

Rz. 142 Die Erbengemeinschaft hat die Lasten des Gesamthandsvermögens, einzelner Nachlassgegenstände, Verwaltungs- und Erhaltungskosten sowie Auslagen für eine gemeinsame Benutzung von Erbschaftsgegenständen im Verhältnis ihrer Erbquoten zu tragen. Dies bestimmt § 748 BGB auf den § 2038 Abs. 2 BGB verweist. Die Verpflichtung ist zunächst auf das im Nachlass vorhandene Vermög...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 1. Beginn

Das Revisionsverfahren beginnt mit der Einlegung der Revision nach § 341 StPO. Die Einlegung der Revision selbst gehört allerdings für den Verteidiger, der bereits in der ersten Instanz tätig war, nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG noch zum gerichtlichen Verfahren der vorhergehenden Instanz.[3] Jede danach für den Mandanten erbrachte Tätigkeit führt aber zur Verfahrensgebühr N...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 22 Der Erwerber tritt – lediglich – in die vermögensrechtliche Position des veräußernden Miterben und wird nicht anstelle des Veräußernden Miterbe,[55] da er keine Rechtsbeziehung zum Erblasser hat. Er übernimmt vom Miterben die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses,[56] und ihn treffen auch die Beschränkungen und Beschwer...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / A. Geldwäschegesetz ab dem 1.1.2020

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GWG sind Rechtsanwälte Verpflichtete, wenn sie in Ausübung ihres Berufs für den Mandanten an der Planung oder Durchführung u.a. von folgenden Geschäften mitwirken, exemplarischmehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Vorsicht bei Ehescheidung und gemeinschaftlichem Testament

Rz. 72 Nach der Rechtsprechung des BGH[99] behalten über § 2268 Abs. 2 BGB fortgeltende wechselbezügliche Verfügungen auch nach Scheidung der Ehe ihre Wechselbezüglichkeit und können nicht gemäß § 2271 Abs. 1 S. 2 BGB durch einseitige Verfügung von Todes wegen aufgehoben werden. Praxishinweis Somit können wechselbezügliche Verfügungen, die nach § 2268 Abs. 2 BGB fortgelten, n...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / F. Zusammenfassung

Rz. 176 "Nach der Lektüre wird man freilich jedem Erblasser von der Verwendung dieses Rechtsinstituts noch dringender abraten als zuvor."[214] Die Problematik der Vor- und Nacherbschaft liegt in der Praxis weniger in der Gestaltungsberatung als im Umgang mit privatschriftlichen Testamenten, die oft – ohne dass die Erblasser es wussten – Vor- und Nacherbschaft mit Bedingungen ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / c) Terminsgebühr im außergerichtlichen Mandat?

Rz. 108 Gemäß der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG entsteht die Terminsgebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen fürmehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / A. Grundsätze

Rz. 1 Bei Miterben besteht die Besonderheit,[1] dass die Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen bis zur Teilung des Nachlasses,[2] der ihnen in gesamthänderischer Verbundenheit zusteht,[3] getrennt bleiben und damit die oben bereits genannte Ratio für die unbeschränkte Haftung auch mit dem Eigenvermögen entfällt. Rz. 2 Ferner können einzelne Miterben alleine die Nachlassv...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Verfahren und Zustimmungen

Rz. 197 Der Adoptionsantrag ist durch den Notar oder die Beteiligten beim zuständigen Familiengericht einzureichen, in dessen Bezirk der Annehmende oder einer der Annehmenden seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 187 FamFG). Der Antrag muss von dem/den Annehmenden und dem anzunehmenden Volljährigen gemeinsam gestellt werden. Die Notariatsgebühren richten sich in diesem Fall n...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / VII. Testamentsvollstreckung

Rz. 61 Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses ist mangels einer Regelung und der fehlenden Möglichkeit einer analogen Anwendung von § 49 Abs. 1 FamFG nicht möglich.[36] Ohnehin würde der Einzug des Testamentsvollstreckerzeugnisses rechtlich keine Vorteile bringen, da der Testamentsvollstrecker sein Recht nicht ...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Änderungen durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Rz. 142 Plant der Unternehmer sein minderjähriges Kind zum Erben einzusetzen,[215] ist danach zu differenzieren, in welcher Rechtsform das Unternehmen[216] geführt wird. Zudem können dann weitere Probleme dadurch entstehen, wenn z.B. der gesetzliche Vertreter Mitunternehmer ist. Durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sind ab dem 1.1.2023 zahlreiche Änderung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.3 Zeitfaktoren / Kundenbeziehungen

Tz. 915 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Chancen, die ein Gesellschafter einer Kap-Ges bereits vor Gründung der Gesellschaft hatte, sind stets dem Gesellschafter und nicht der Kap-Ges zuzurechnen (zuletzt s Urt des BFH v 20.08.2008, BFH/NV 2009, 49 zu einem günstigen Mietvertrag; im Urt-Fall hatte der Gesellschafter ein Grundstück zum Marktentgelt an die Kap-Ges vermietet, obwohl e...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / e) Erbscheinsverfahren

Rz. 138 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach § 23 Abs. 1 RVG. Maßgebend ist zunächst der vom Gericht festgesetzte Geschäftswert. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Geschäftswert für den beteiligten Anwalt nur dann gilt, wenn sein Mandant auch am gesamten Verfahrensgegenstand beteiligt ist, also wenn er geltend macht, Alleinerbe zu sein, bzw. wenn...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / e) Anordnungen durch einen Bestattungsvorsorgevertrag

Rz. 63 Die Regelung der Totenfürsorge und die Art und Weise der Bestattung können auch in einem Bestattungsvorsorgevertrag von dem Betroffenen bestimmt werden. Der Bestattungsvorsorgevertrag wird wie der normale Bestattungsvertrag mit einem Bestattungsunternehmer geschlossen. Während jedoch der Bestattungsvertrag i.d.R. von den Angehörigen aus Anlass des Todesfalles mit dem ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VIII. Möglichkeiten der Haftungsvermeidung

Rz. 403 Befreiungsvermächtnisse, Vermächtnisse mit Anspruch auf Entlastung oder ein Vermächtnis auf Verkürzung der Verjährungsfrist aufgrund des Umgehungsverbots des § 2220 BGB hinsichtlich der Haftung sind unwirksam. Als probates Mittel zur Klärung der eigenen Haftung als Testamentsvollstrecker im Vorfeld eignet sich die Einwilligungsklage nach § 2206 Abs. 2 BGB. Rz. 404 Für...mehr