Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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ZAP 7/2026, Die Hinweispfli... / 7. Adressat des Hinweises

Erstaunlicherweise regelt das Gesetz nicht ausdrücklich, wem der Rechtsanwalt den Hinweis erteilen soll. Dies ergibt sich erst aus dem Sachzusammenhang, dass der Hinweis „vor Übernahme des Auftrags” erteilt werden soll. Folglich ist der künftige Auftraggeber Adressat dieses Hinweises. Dritten, mit denen der Anwaltsvertrag nicht zustande kommt, muss der Rechtsanwalt den Hinwe...mehr

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ZAP 7/2026, Die Hinweispfli... / 1. Berufsrechtliche Folgen

Die in § 49b Abs. 5 BRAO geregelte Hinweispflicht steht im 3. Teil der BRAO, in dem die Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts bestimmt sind. Folglich kommen bei Verletzung der Hinweispflicht berufsrechtliche Konsequenzen in Betracht, über die die für den Rechtsanwalt zuständige Rechtsanwaltskammer zu entscheiden hat. Diese kann dem Rechtsanwalt etwa eine Belehrung nach § 73...mehr

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ZAP 7/2026, Die Hinweispfli... / 5. Inhalt des Hinweises

§ 49b Abs. 5 BRAO erfordert lediglich den Hinweis, dass sich die beim Rechtsanwalt anfallenden Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnen. Diese pauschale Information reicht aus (s. OLG Bamberg, Beschl. v. 5.3.2015 – 1 Ws 87/15, AGS 2015, 119). Etwaige weitere Hinweise muss der Rechtsanwalt seinem Mandanten erst auf dessen konkrete Nachfrage erteilen.mehr

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ZAP 7/2026, Die Hinweispfli... / c) Beweislast

Die Beweislast für den Schadenseintritt liegt beim Mandanten, der sowohl sein weiteres eigenes Verhalten nach Erteilung des unterbliebenen Hinweises als auch Grund und Höhe des Schadens darzulegen und zu beweisen hat (BGH, Beschl. v. 23.5.2019 – V ZB 196/17, zfs 2019, 520 m. Anm. Hansens = RVGreport 2019, 316; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.9.2008 – I-24 U 223/07, AGS 2009, 1...mehr

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ZAP 7/2026, Die Hinweispfli... / 2. Abrechnung nach dem Gegenstandswert

Die Hinweispflicht des Rechtsanwalts besteht nur, wenn sich die zu berechnenden Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnen. Dies betrifft viele der in den Teilen 2 und 3 VV RVG geregelten Anwaltstätigkeiten, kann jedoch auch für in den Teilen 4–6 VV RVG aufgeführte Angelegenheiten in Betracht kommen. Auch in Strafsachen kann somit eine Hinweispflicht bestehen, etwa wegen de...mehr

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ZAP 7/2026, Die Hinweispfli... / 11. Praktische Hinweise für den Rechtsanwalt

Da der Rechtsanwalt nach den vorstehenden Ausführungen die Erteilung des Hinweises nach § 49b Abs. 5 BRAO im Streitfall im Einzelnen darzulegen hat, sollte er in den Handakten vermerken, dass, wann und auf welche Weise er dem (künftigen) Auftraggeber auf die Abrechnung seiner Gebühren nach dem Gegenstandswert hingewiesen hat. Viel einfacher und sicherer ist es jedoch, wenn d...mehr

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ZAP 7/2026, Die Hinweispfli... / 2. Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO

Gelegentlich wird vom Erstattungspflichtigen geltend gemacht, sein erstattungsberechtigter Gegner schulde seinem eigenen Anwalt deshalb keine Vergütung, weil dieser ihn nicht nach § 49b Abs. 5 BRAO auf die Abrechnung mit dem Gegenstandswert hingewiesen habe. Dabei handelt es sich um einen materiell-rechtlichen Einwand, der im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu prüfen...mehr

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ZAP 7/2026, Aktuelle Entwic... / 3. Presserechtlicher Auskunftsanspruch in Bezug auf den Namen des Verteidigers in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren

Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens kann für die Presse von Interesse sein, von der Staatsanwaltschaft den Namen des Verteidigers des Tatverdächtigen zu erhalten. Es hängt davon ab, ob dieses Begehren vom presserechtlichen Auskunftsanspruch (im vorliegenden Fall: Art. 4 Abs. 1 S. 1 BayPrG) getragen wird. Pressegesetzlich darf die von der Presse geforderte...mehr

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ZAP 7/2026, Anwaltsmagazin / 1 Anwaltstag befasst sich mit digitaler Zukunft

Auf dem diesjährigen Anwaltstag, der vom 8. bis zum 12. Juni virtuell sowie in Freiburg stattfand, stand vor allem die technologische Zukunft in den Kanzleien auf dem Programm. Unter dem Motto „Anwaltschaft im Aufbruch – Zukunft gestalten” erörterten die Teilnehmer neben dem Einsatz moderner Technologie auch die Frage, unter welchen Bedingungen anwaltliche Tätigkeit künftig ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 3.5.4 Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag

Seit dem 1.8.2022 ist im Gesellschaftsvertrag der Ausschluss von Gesellschaftern vorzusehen, die in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen Pflichten verstoßen, die im Steuerberatungsgesetz oder in der Berufsordnung nach § 89 Abs. 2 Nr. 2 StBerG bestimmt sind,.[1] Bei einer Beteiligung berufsfremder Gesellschafter ist durch geeignete gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / F. Die Forderungsabrechnung mit dem Mandanten

Rz. 82 Nachdem der RA eine Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung auftragsgemäß eingetrieben hat, muss er das vom Schuldner erhaltene Geld gegenüber seinem Auftraggeber abrechnen. Hierbei sind gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Zum einen ist zu berücksichtigen, dass sich die Hauptforderung inzwischen um Kosten und Zinsen erhöht hat. Zum anderen wird häufig die Gesamtfo...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Auslagen

Rz. 215 Ein RA erbringt gegenüber seinen Mandanten einen steuerpflichtigen Umsatz. Umsatz ist das Entgelt, das der RA für seine Tätigkeit erhält, wozu jedenfalls die Gebühren gehören. Bei den Auslagen kommt es darauf an, ob es sich um durchlaufende Posten handelt, also Beträge, die der RA lediglich als Mittelsperson weiterleitet. Der RA ist dann weder Gläubiger noch Schuldne...mehr

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Aufgabenteil / 8. Auslagen (→ § 2 Rdn 192 ff.)

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / C. Die Beratungsgebühr

Rz. 73 → Dazu Aufgaben Gruppe 13 Die Beratungsgebühr entsteht für das auftragsgemäße Erteilen eines Rates oder einer Auskunft durch den RA. Wichtig ist, dass der Auftraggeber von dem RA nicht mehr verlangt, als einen Rat oder eine Auskunft. Jede vom Mandanten erwünschte bzw. beauftragte und darüber hinausgehende Tätigkeit des RA führt dazu, dass eine andere Gebühr als die Ber...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Anrechnung gegenüber einem erstattungspflichtigen Dritten (§ 15a Abs. 3 RVG)

Rz. 145 Durch den § 15a RVG wird die Wirkung der Anrechnung sowohl im Innenverhältnis zwischen Mandant und RA (Abs. 1) als auch im Außenverhältnis gegenüber erstattungspflichtigen Dritten (Abs. 3) geregelt. Insbesondere kann sich nach § 15a Abs. 3 RVG ein Dritter grundsätzlich nicht auf die Art der Anrechnung berufen und so keine ungerechtfertigten Vorteile für sich heraussc...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / IV. Steuerliche Vorschriften für Vergütungsrechnungen

Rz. 109 Für die Wirksamkeit einer Vergütungsrechnung sind zwei verschiedene Aspekte zu unterscheiden. Zum einen geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Rechnung gegenüber dem Zahlungspflichtigen zivilrechtlich wirksam ist, und zum anderen besteht das Problem, dass die Rechnung bestimmte steuerrechtliche Vorgaben erfüllen muss, damit der Zahlungspflichtige – w...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / I. Die Vereinbarung der Beratungsgebühr

Rz. 82 Gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 RVG kann der RA seine Gebühr für eine Beratung ohne jede gesetzliche Vorgabe mit dem Mandanten frei zu vereinbaren. Für die Vereinbarung spielt es keine Rolle, ob der Mandant Verbraucher oder Unternehmer ist. Allerdings "soll" der RA mit dem Mandanten (sinnvollerweise schon vor der Beratung) über die Höhe der entstehenden Beratungsgebühr spreche...mehr

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Aufgabenteil / 11. Die Grundsätze des § 15 RVG (→ § 2 Rdn 124 ff.)

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / X. Die Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber (§ 11 RVG)

Rz. 82 → Dazu Aufgaben Gruppe 15 Vorbemerkung: Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 RVG erhält der RA eine Vergütung, die sich aus Gebühren und Auslagen zusammensetzt (vgl. § 1 Rdn 4 ff.). Im Verhältnis zwischen RA und Mandant kann die dem RA zustehende Vergütung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gerichtlich festgesetzt werden. Dagegen werden im Verhältnis der Prozessparteien ...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft z. B. die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Strafsachen (§§ 51 bis ...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars

Rz. 84 Eine Gebührenvereinbarung für Beratungstätigkeit lässt sich so gestalten, dass der RA ein festes Pauschalhonorar für die Beratung erhalten soll. Mit der Bezahlung dieses Pauschalbetrages wird dann die gesamte Beratungsleistung des RA abgegolten. Der Vorteil für den Mandanten liegt bei dieser Art der Berechnung darin, dass von Anfang an feststeht, welchen Betrag er dem ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / C. Die Gebühren des Wahlverteidigers und des Pflichtverteidigers

Rz. 9 Der Wahlverteidiger und der Pflichtverteidiger erhalten im Grunde dieselben Gebühren, nur dass die jeweilige Gebühr für den Pflichtverteidiger niedriger ausfällt als für den Wahlverteidiger. Mathematisch ausgerechnet erhält der Pflichtverteidiger genau 80 % der Mittelgebühr eines Wahlverteidigers aus der Staatskasse. Außerdem sind die Gebühren für den Wahlverteidiger B...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Berechnung der Beratungsgebühr gegenüber Verbrauchern

Rz. 92 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG kann der RA auch mit einem Verbraucher (Definition in § 13 BGB) eine Gebührenvereinbarung abschließen. Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Nur wenn dies nicht gesch...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Mehrere Rechtsanwälte (§ 6 RVG)

Rz. 31 Ein Mandant kann mehrere Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung seiner Interessen in derselben Angelegenheit beauftragen. Dies wird nur in schwierigen Fällen geschehen. Werden diese RAe nebeneinander jeweils mit einer besonderen Hauptvollmacht tätig, so kann jeder RA für sich die volle Vergütung verlangen. In der Praxis kommt es z. B. vor, dass in Strafsachen ein Angeklagt...mehr

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Aufgabenteil / 3. Gebühren für außergerichtliche Vertretung (→ § 4 Rdn 2 ff., § 2 Rdn 185 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 3mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (§ 4a RVG)

Rz. 26 Das anwaltliche Standesrecht erklärt es in § 49b Abs. 1 S. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) grundsätzlich für unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als im RVG vorgesehen sind. Die Vorschriften des RVG über Gebühren und Auslagen schreiben also die jeweilige Mindestvergütung vor, die in der Regel nicht unterschritten werden darf....mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / II. Einfache Schreiben (Nr. 2301 VV RVG)

Rz. 43 Bei der Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben nach Nr. 2301 VV RVG handelt es sich um eine Modifikation der Geschäftsgebühr in Nr. 2300 VV RVG. Hierdurch soll die Vergütung des RA für Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, herabgesetzt werden. Ob ein einfaches Schreiben durch den RA zu erstellen ist, ergibt sich aus dem Auftrag des Mandant...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG)

Rz. 185 → Dazu Aufgaben Gruppe 4 Die Prozessvollmacht, deren Umfang in § 81 ZPO gesetzlich geregelt ist, ermächtigt den RA nur zur Empfangnahme der vom unterlegenen Gegner oder aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten. Zur Empfangnahme von anderem Geld benötigt der RA neben der gewöhnlichen Prozessvollmacht des § 81 ZPO eine besondere Vollmacht, eine Geldempfangsvollmacht. ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Reisekosten (Nrn. 7003 bis 7006 VV RVG)

Rz. 208 Reisekosten werden dem RA nur ersetzt, wenn er bei einer Geschäftsreise den Ort, in dem seine Kanzlei oder seine Wohnung liegt, verlassen hat (Vorbemerkung 7 Abs. 2 VV RVG). Für Geschäfte an seinem Wohnort oder am Ort, in dem seine Kanzlei liegt, darf der RA Reisekosten nicht berechnen. Auch der Weg von der Kanzlei zu dem am selben Ort liegenden Gericht lässt keinen ...mehr

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Aufgabenteil / 13. Gebühren für Beratung und Gutachten (→ § 4 Rdn 73 ff., § 4 Rdn 96 ff.)

Hinweis: Bei den Aufgaben dieser Gruppe wird unterstellt, dass keine Vereinbarungen über die Gebühren getroffen worden sind, falls nicht ausdrücklich angegeben. Bei Zeitvergütungen wird grundsätzlich von einem Stundensatz von 200,00 EUR ausgegangen. Aufgabenteil Gruppe 13mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 3. Die Ermittlung des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr

Rz. 15 Das anwaltliche Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag ist ein in der Praxis häufig vorkommender Anwendungsfall für die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Zu unterscheiden sind das Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag, das nach Nr. 2300 VV RVG abgerechnet wird, und das Aufforderungsschreiben mit Klageauftrag, das nach Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG abgerechnet wird ...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / I. Die Gebühren des Verkehrsanwalts

Rz. 78 Wenn für einen Prozess ein auswärtiges Gericht örtlich zuständig ist, dann hat der Kläger drei Alternativen, sich anwaltlich vertreten zu lassen:mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Vereinbarung eines Zeithonorars

Rz. 86 Bei der Vereinbarung von Zeithonoraren sind hauptsächlich Stundensatzvereinbarungen üblich. Der Vorteil für den Auftraggeber und gleichermaßen auch den RA liegt darin, dass der Arbeitsaufwand des RA für die Höhe der Gebühr maßgebend ist. Ist die Beratung zeitaufwendig, erhält der RA eine hohe Gebühr. Ist die Dauer der Beratung kürzer, so ist auch die Gebühr niedriger....mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / I. Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag

Rz. 7 In einem Aufforderungsschreiben ohne Klageandrohung ist sinngemäß folgender Satz enthalten: "Sollten Sie nicht … zahlen, werde ich meinem Mandanten empfehlen, gegen Sie Klage einzureichen." Damit bringt der RA zum Ausdruck, dass ihm ein Auftrag, gegen den Schuldner gerichtliche Schritte einzuleiten, noch nicht vorliegt und dass sein Auftraggeber erst einmal die Reaktio...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Anrechnungswahlrecht des Rechtsanwalts (§ 15a Abs. 1 RVG)

Rz. 144 Verschiedentlich sieht das RVG vor, dass Gebühren aufeinander anzurechnen sind, wenn der RA in derselben Sache mehrere Aufträge nacheinander erhält. So ist die außergerichtliche Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens (hälftig) anzurechnen. Die im Mahnverfahren entstehende Verfahrensgebü...mehr

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Aufgabenteil / 16. Selbstständiges Beweisverfahren (→ § 7 Rdn 64 ff.)

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 5. Neuer Auftrag in derselben Angelegenheit

Rz. 138 In § 15 Absatz 5 RVG wird bestimmt, dass ein RA, dem zunächst für Einzeltätigkeiten wie Schriftsatzanfertigung, Terminsvertretung oder Tätigkeit als Verkehrsanwalt Gebühren erwachsen sind, sich diese Gebühren dann anrechnen lassen muss, wenn er später in derselben Angelegenheit erneut mit Einzeltätigkeiten beauftragt wird, oder wenn er später als Bevollmächtigter für...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Einstellung des Verfahrens (Erledigungsgebühr)

Rz. 49 Nach Nr. 4141 VV RVG ist vorgesehen, dass ein Verteidiger, der durch seine Bemühungen dazu beiträgt, dass das Strafverfahren endgültig eingestellt und damit die Hauptverhandlung entbehrlich wird, zur Belohnung eine zusätzliche Gebühr verdient. Das Gleiche gilt, wenn sich das Verfahren durch Zurücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl, der Berufung oder der Revi...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / H. Gebühren mit Zuschlag wegen Haft

Rz. 46 In Vorbemerkung 4, Abs. 4 VV RVG ist geregelt, dass die Gebühren mit Zuschlag entstehen, wenn der Beschuldigte sich in Haft oder Unterbringung befindet. Bei den Gebühren mit Zuschlag ist die Höchstgebühr des Gebührenrahmens um 25 % gegenüber der Gebühr ohne Zuschlag angehoben worden, sodass sich eine höhere Mittelgebühr ergibt. Bei inhaftierten Mandanten hat der RA ei...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (§ 58 Abs. 3 RVG)

Rz. 69 Der Pflichtverteidiger muss sich grundsätzlich alle Zahlungen des Beschuldigten oder eines Dritten (z. B. des Ehegatten) an ihn auf die ihm aus der Staatskasse zustehende Vergütung anrechnen lassen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Zahlungen vor oder nach der Bestellung erfolgt sind. Sind die Zahlungen erst erfolgt, nachdem der RA Gebühren aus der Staatskasse erhalte...mehr

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Aufgabenteil / 20. Gebühren in der Zwangsvollstreckung (→ § 8 Rdn 2 ff.)

Aufgabenteil Gruppe 20 Hinweis: Alle Aufträge zur Zwangsvollstreckung werden mit der Post versandt, falls in einzelnen Aufgaben nicht anders angegeben.mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / II. Aufforderungsschreiben mit Klageauftrag

Rz. 20 In einem Aufforderungsschreiben mit Klageandrohung ist dem Sinn entsprechend folgender Satz enthalten: "Sollten Sie nicht … zahlen, werde ich gegen Sie die Klage einreichen, zu der ich bereits Prozessauftrag habe." Mit dieser Aussage wird dem Schuldner gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass er ohne Weiteres damit rechnen muss, dass gerichtliche Schritte gegen ihn einge...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 1. Die Entstehung der Mahnverfahrensgebühr

Rz. 3 Für die Tätigkeit im Mahnverfahren erhält der RA des Antragstellers eine 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV RVG). Diese 1,0 Mahnverfahrensgebühr ist eine Verfahrenspauschgebühr, die von der Auftragsannahme bis einschließlich der Mitteilung des Widerspruchs an den Auftraggeber alle Einzeltätigkeiten abgilt und damit Ähnlichkeit mit der Verfahrensgebühr im Zivilprozess ha...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 3. Das Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht

Rz. 109 Nach § 17 Ziff. 11 RVG sind das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren verschiedene Angelegenheiten. Das heißt, dass für die Tätigkeit des RA im Verwaltungsverfahren und im nachfolgenden Hauptverfahren jeweils eine gesonderte Vergütungsrechnung anzufertigen ist. Die Verfahrensgebühr für das Verfahren vor der Verwaltu...mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / III. Aufforderungsschreiben mit Auftrag zum Mahnverfahren

Rz. 23 Anstelle einer Klageandrohung kann ein Aufforderungsschreiben auch die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens enthalten, was z. B. in folgendem Satz zum Ausdruck gebracht werden kann: "Sollten Sie nicht … zahlen, werde ich gegen Sie das gerichtliche Mahnverfahren beantragen, zu dem ich bereits beauftragt bin." Mit dieser Aussage wird dem Schuldner gegenüber zum ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV RVG)

Rz. 195 Die von einem RA z. B. zur Unterrichtung seines Auftraggebers gefertigten Schreiben oder die an das Gericht gerichteten Schriftsätze fallen nach den geltenden Grundsätzen mit unter die allgemeinen Geschäftskosten im Sinne der Vorbemerkung 7 Abs. 1 S. 1 VV RVG, die mit der pauschalen Betriebsgebühr (Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr) bereits abgegolten sind und fo...mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / B. Die Arten von Aufforderungsschreiben

Rz. 3 Ein von einem RA verfasstes Mahnschreiben oder eine Zahlungsaufforderung nennt man anwaltliches Aufforderungsschreiben. Meistens hat der RA den Auftrag, einen Schuldner schriftlich zu mahnen und zur Zahlung seiner Schulden anwaltlich aufzufordern. Für ein solches anwaltliches Aufforderungsschreiben sprechen in der Regel zwei Gründe, die sich aus der Berücksichtigung ges...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / I. Die Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeiten

Rz. 3 Besondere Bedeutung für die Berechnung der außergerichtlichen Anwaltstätigkeiten hat die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Der Anwendungsbereich der Geschäftsgebühr lässt sich im Wesentlichen in vier Gruppen unterteilen:mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 12. Die Tätigkeit des Anwaltsnotars

Rz. 42 In den Bundesländern bzw. Teilen von Bundesländern (z. B. in NRW im Bereich der Rheinischen Notarkammer), in denen der RA gleichzeitig Notar (Anwaltsnotar) ist, muss insbesondere beim Entwerfen von Urkunden geprüft werden, ob er die Urkunde als RA oder als Notar entworfen hat. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass der Entwurf einer Urkunde zum Bereich der vorsorgenden...mehr