Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Angelegenheit

Rz. 22 Der Abgeltungsbereich der Gebühren ist in § 15 RVG geregelt. Nach § 15 Abs. 1 RVG gelten die gesetzlichen Gebühren die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit ab.[43] Welchen zeitlichen oder sonstigen Umfang die Tätigkeit im Einzelfall hat, spielt für das Entstehen der Gebühr damit keine Rolle, sondern kann – bei Rahmengebü...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / B. Geschäftsgebühr

Rz. 2 Regelmäßiger Ansatzpunkt der Rechtsschutzversicherungen bei der Zurückweisung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV ist der Verweis auf die Schadensminderungspflicht des Versicherungsnehmers nach § 17 Abs. 5 Nr. c) cc) ARB 2010 und die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 2 RVG. Die außergerichtlichen Verhandlungen seien mit der Verfahrensgebühr abgegolten, da der Mandant...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / A. Einführung

Rz. 1 Für die Vergütung (= Gebühren und Auslagen, vgl. § 1 Abs. 1 RVG) der Tätigkeit von Rechtsanwälten bei arbeitsrechtlichen Mandaten sind seit dem 1.7.2004 die Maßgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu beachten; weitere Vorgaben enthält u.a. § 49b BRAO. Das RVG regelt allerdings nur die Höhe der Vergütung (wenn nichts anderes zwischen Mandant und Anwalt vereinb...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 5. Einlegung der Berufung und Prozesskostenhilfe

Rz. 38 Die Einlegung der Berufung unter einer Bedingung ist unzulässig.[58] Folglich kann die Berufung auch nicht unter der Bedingung eingelegt werden, dass dem Mandanten Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt wird.[59] Natürlich ist es möglich, unbedingt Berufung einzulegen, gleichzeitig PKH zu beantragen und bei negativer PKH-Entscheidung die Berufung wieder zurückzunehmen. Die...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Systematik

Rz. 40 Die Geschäftsgebühr entsteht nach der Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV für das anwaltliche Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung[73] bei der Gestaltung eines Vertrags. Entscheidend ist auch hier (nur), dass der Auftrag auf eine derartige Vertretung des Mandanten gerichtet ist;[74] ob der Anwalt dann letzten Endes tatsächlich nach außen...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Teilnahme des Arbeitnehmers an der Güteverhandlung

Rz. 69 Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Klägers nicht angeordnet, kann der Anwalt zusammen mit seinem Mandanten frei entscheiden, ob dessen Teilnahme an der Güteverhandlung sinnvoll ist. Der Anwalt wird zunächst für sich allein eine Einschätzung darüber treffen, ob der Mandant nach seinem Erscheinungsbild und Auftreten bei Gericht eher einen positiven oder nega...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Festlegung der Ziele

Rz. 53 Die im Kündigungsschutzverfahren verfolgten Ziele richten sich maßgeblich danach, welche Aussichten der Arbeitnehmer besitzt, zukünftig ein neues Beschäftigungsverhältnis begründen zu können. Rz. 54 In manchen Fällen ist es dem Arbeitnehmer bereits gelungen, ein Anschlussarbeitsverhältnis zu begründen. Teilweise haben Arbeitnehmer einen solchen Vertragsschluss noch nic...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / IV. Künftige Gehaltsansprüche im Kündigungsschutzprozess

Rz. 40 Werden mit der Kündigungsschutzklage zukünftig entstehende, noch nicht fällige Lohn- oder Gehaltsansprüche anhängig gemacht,[96] ist damit zu rechnen, dass der Versicherer sich auch hier bezüglich daraus entstehender Mehrkosten auf die Obliegenheit des Versicherten, unnötige Kosten zu vermeiden, berufen wird. Gelegentlich wird der Versicherte auch angewiesen (§ 82 Abs...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Anwaltliche Beratung

Rz. 32 Am Anfang des Mandats steht regelmäßig eine anwaltliche Beratung, aus der sich ergibt, ob und wie das Mandat weitergeführt wird. Zu Beginn dieser Beratung muss der Anwalt den Mandanten zwar nicht darüber belehren, dass seine Inanspruchnahme zu vergüten ist. Er muss aber gem. § 49b Abs. 5 BRAO und § 12a ArbGG auf die Vergütung nach Gegenstandswert und den Ausschluss de...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / A. Einführung

Rz. 1 2020 wurden in der Bundesrepublik 332.407 Klagen vor den Arbeitsgerichten eingereicht, gleichzeitig wurden 198.766 Kündigungsschutzklagen erledigt. Damit waren etwa 59 % aller von den Arbeitsgerichten erledigten Urteilsverfahren Kündigungsschutzklagen. Im Jahr 2020 wurden von den insgesamt 438.313 anhängigen Klagen 50 % durch Vergleich, 9 % durch Urteil und weitere 15 ...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / B. Gegenstandswert

Rz. 6 Die Höhe der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG bemisst sich nach dem Gegenstandswert, also dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit für den Mandanten hat, § 2 Abs. 1 RVG. Dieser Gegenstandswert ist in arbeitsrechtlichen Mandaten die Grundlage für die Wertgebühren, die nach Maßgabe des § 13 RVG i.V.m. Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG gestaffelt sind.[6] Der ...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / 3. Aufrechnung des Rechtsanwalts mit eigenen, nicht gedeckten Gebührenansprüchen

Rz. 15 Gelegentlich stellt sich für den Rechtsanwalt die Frage, ob er dem Anspruch der Rechtsschutzversicherung auf Herausgabe ihm zugeflossener Kostenerstattungsbeträge damit begegnen kann, dass er seinerseits mit eigenen Gebührenansprüchen – aus anderweitiger, nicht unter Versicherungsschutz stehender Geschäftsbesorgung für seinen Mandanten – aufrechnet. Dies scheitert jed...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 59 Die Verfahrensgebühr ist eine Wertgebühr i.S.d. § 13 RVG. Sie entsteht gem. Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und beträgt nach Nr. 3100 VV in der 1. Instanz grundsätzlich und ungeachtet des Umfangs und der Schwierigkeit der Tätigkeit 1,3. Sie umfasst die gesamte Tätigkeit des Anwalts vom Auftrag bis zum Ende...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / 1. Allgemeines

Rz. 10 Die Ansprüche aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag kann grundsätzlich nur der Versicherungsnehmer geltend machen und, wenn dieser nicht gem. § 15 Abs. 2 ARB 2010 (2.1.2. ARB 2012) widerspricht, der Mitversicherte. Handelt es sich bei dem Mitversicherten um den ehelichen beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner, so kann der Versicherungsnehmer der Interessenwahr...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Zurückweisung der Kündigung gem. § 174 S. 1 BGB

Rz. 7 So kann die Zurückweisung der Kündigungserklärung gem. § 174 S. 1 BGB Erfolg versprechen. Dazu ist zunächst festzustellen, ob die Kündigung nicht vom Arbeitgeber selbst bzw. von dessen Organvertreter, sondern von einem (vermeintlich oder tatsächlich) Bevollmächtigten ausgesprochen worden ist. Weiter ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Bevollmächt...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Unterbliebene Aufklärung/unterbliebene oder fehlerhafte Beratung

Rz. 90 Unterbleibt etwa der Hinweis an den vertretenen Arbeitnehmer, dass jedes Kündigungsschreiben dem Anwalt zur Kenntnis gebracht werden muss, auch wenn bereits eine Kündigungsschutzklage anhängig ist, so kann dies zur Haftung führen, insbesondere wenn kein allgemeiner Feststellungsantrag gestellt wird. Der BGH[52] bejaht eine Haftung dem Grunde nach, wenn ein Rechtsanwal...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Allgemeines

Rz. 15 Eine Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit sollte sofort – parallel zu dem Schreiben an den Arbeitgeber – beantragt werden. Aus zeitlichen Gründen und um die Rechtsschutzversicherung nicht zu sehr zu verstimmen, sollte zunächst kein Kostenvorschuss abgerechnet werden.[5] Rz. 16 Dem Antrag auf Erteilung einer Deckungszusage ist das Anschreiben an den Arbeit...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / 2. Kostenerstattungs- bzw. Herausgabeansprüche der Rechtsschutzversicherung

Rz. 14 Erhält der Rechtsanwalt, etwa im Zuge eines gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens, Erstattungsbeträge, so stehen diese – obwohl zugunsten des Mandanten festgesetzt – dem Versicherer zu, soweit dieser für die Kosten zuvor aufgekommen ist. Gem. § 17 Abs. 9 ARB 2010 (4.1.8 ARB 2012) gehen Ansprüche auf deren Erstattung "mit ihrer Entstehung auf diesen über". Demzufo...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Verfahrensdifferenzgebühr

Rz. 85 Einigen sich die Parteien im Kündigungsschutzprozess auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vergleich, werden nahezu immer auch sonstige streitige bzw. noch offene Ansprüche mitverhandelt und mitgeregelt, auch wenn diese bis dahin noch nicht vor Gericht gebracht wurden. Die Parteien wollen die Angelegenheit verständlicherweise ein für alle Mal umfassend klä...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / B. Mandatsannahme

Rz. 9 Der Erstkontakt mit dem potenziellen Mandanten erfolgt in den meisten Fällen via Telefon oder E-Mail oder immer öfter via Social Media bis hin zur WhatsApp. Diesen Erstkontakt allein den Anwaltssekretariaten zu überlassen, ist regressträchtig. Im Hinblick auf die Frist des § 4 KSchG und auf § 174 BGB ist es daher dringend geboten, den potenziellen Mandanten direkt zur ...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / A. Einführung

Rz. 1 Der vorliegenden Ausarbeitung liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) in den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. empfohlenen Fassungen von 2010 und 2012 zugrunde. Die Bedingungen von 2010 basieren mit einigen hier eher unbedeutenden Änderungen auf den ARB 1994, den letzten Bedingungen, die noch von der Aufsichts...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / II. Besprechungen und Korrespondenz mit der Gegenseite vor Erhebung der Kündigungsschutzklage

Rz. 38 Hier[87] stößt die Abrechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG bei den Rechtsschutzversicherern nicht selten auf Ablehnung. Vom Grundsatz her berufen die Versicherer sich auf die anwaltliche Verpflichtung aus dem Mandatsvertrag, im Interesse des Mandanten tunlichst das sicherste und zugleich kostengünstigste Vorgehen zu wählen[88] – zumal vor dem Arbeitsgerich...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / I. Ermittlung und Verdeutlichung des Risikos

Rz. 43 Mit dem Scheitern der Güteverhandlung tritt die Auseinandersetzung für den Arbeitgeber in eine kritische Phase. Eine zügige Einigung zu passablen Konditionen konnte nicht erreicht werden. Nun droht ein möglicherweise langwieriges arbeitsgerichtliches Verfahren, dessen regelgerechte Vorbereitung und Durchführung nicht nur Ressourcen bindet, sondern in dessen Verlauf au...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / VI. Wichtige Rechtsprechung des BAG

Rz. 72 Wichtig ist die Entscheidung des BAG vom 24.9.2003.[93] Erwirkt der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht die Verurteilung des Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits, so ist ihm mangels besonderer, von ihm darzulegender Umstände nicht unzumutbar (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 KSchG), der Aufforderung des Arbeitgeb...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / III. Rechtsschutz für Vertretungsorgane (Anstellungsverträge)

Rz. 24 Zum Deckungsbereich des Arbeits-Rechtsschutzes gehören nicht Auseinandersetzungen aus Anstellungsverträgen von AG-Vorständen und GmbH-Geschäftsführern mit den von ihnen vertretenen Unternehmen. Denn diesem Personenkreis fehlt es an der Arbeitnehmereigenschaft i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG. Dies gilt auch für den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer Kommanditgese...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / C. Beratungshinweise

Rz. 59 Im Grundsatz kann es weder dem Arbeitgeber noch dem Arbeitnehmer geraten werden, ein Angebot nach § 1a KSchG abzugeben bzw. anzunehmen. Rz. 60 Der Arbeitgeber wird durch Abgabe eines entsprechenden Angebots in aller Regel seine Rechtsposition verschlechtern. Nimmt der Arbeitnehmer das Angebot nicht an, sondern erhebt Kündigungsschutzklage, wird es dem Arbeitgeber schwe...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / II. Rechtsschutzformen mit Arbeits-Rechtsschutz

Rz. 21 Ob der Mandant über den Arbeits-Rechtsschutz verfügt, hängt von der Ausgestaltung seines Rechtsschutzvertrags ab. Die ARB 2010 beschreiben in ihrem (besonderen) Teil 4 verschiedene Rechtsschutzformen. Diese Vertragsgestaltungen sind inhaltlich auf den unterschiedlichen Rechtsschutzbedarf der jeweiligen Zielgruppe zugeschnitten und enthalten deshalb nicht immer als Bes...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / III. Erteilung eines Zeugnisses

Rz. 51 Immer wieder ist zu beobachten, dass ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer – zum Teil aus Verärgerung wegen erfolgter Kündigungsschutzklage – gar kein oder nur ein schlechtes Zwischen- oder Endzeugnis ausstellt. Das ist bei nüchterner Betrachtung als Verstoß gegen eigene Interessen zu bewerten. Der Arbeitnehmer bedarf regelmäßig eines wohlwollend abgefassten Zeugnisses sei...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / d) Begründung der Berufung schon bei ihrer Einlegung

Rz. 22 Für die Begründung der Berufung räumt das Gesetz dem Berufungsführer in § 66 Abs. 1 ArbGG eine Frist ein, die doppelt so lang ist wie die Einlegungsfrist und auf Antrag auch noch verlängert werden kann (siehe unten Rdn 44 ff.). § 520 Abs. 3 S. 1 ZPO erwähnt aber auch explizit die Möglichkeit, die Berufungsbegründung sogleich in die Berufungsschrift mit aufzunehmen. Vi...mehr

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Vorwort

20 Jahre Handbuch Kündigungsrecht – dem im Vorwort zur 1. Auflage formulierten Anspruch, in einem ausschließlich auf das kündigungsschutzrechtliche Mandat bezogenen Gesamtwerk die in diesem Rahmen interessierenden rechtlichen Aspekte umfassend zu behandeln und eine Brücke zu schlagen zwischen der Vollständigkeit der Informationsvermittlung in den vorhandenen Kommentierungen,...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Außergerichtliche/gerichtliche Vollmacht

Rz. 5 Um zu verdeutlichen, dass es dem Mandanten zunächst ausschließlich um die außergerichtliche Interessenwahrnehmung geht, empfiehlt sich die getrennte, zeitlich nacheinander folgende Unterzeichnung einer außergerichtlichen und einer gerichtlichen Vollmacht. Die außergerichtliche Vollmacht sollte, sofern möglich, noch vor Ausspruch der Kündigung oder unmittelbar nach Zuga...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / C. Sachverhaltserfassung

Rz. 15 Der Erfolg anwaltlicher Tätigkeit in Kündigungsschutzrechtstreitigkeiten hängt wesentlich davon ab, dass der zugrunde liegende Sachverhalt voll erfasst, bearbeitet und verwertet wird. Kein Kündigungsschutzrechtsfall ist wie der andere, auch wenn sich Stereotypen bilden lassen. Um bei der Mandatsannahme bereits den Sachverhalt voll zu erfassen, bietet es sich an, bei k...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 1. Allgemeines

Rz. 8 Bei Kündigungsrechtsstreitigkeiten empfiehlt es sich prozesstaktisch und entspricht es typischerweise dem Willen des Mandanten, sämtliche bestehenden Ansprüche (vgl. § 29 Rdn 1 ff.) durchzusetzen. Zu diesem Zweck ist es sinnvoll, den Arbeitgeber vor Klageerhebung aufzufordern, die bestehenden Ansprüche zu erfüllen bzw. dazu Stellung zu nehmen. Rz. 9 Bei der Abrechnung d...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / II. Teilnahme des Arbeitgebers an der Güteverhandlung

Rz. 27 Auch auf Arbeitgeberseite stellt sich die Frage, ob die Teilnahme des Arbeitgebers bzw. des Geschäftsführers oder eines sonstigen Mitarbeiters der Arbeitgeberin an der Güteverhandlung sinnvoll ist. Auch hier wird der Anwalt Überlegungen dazu anstellen, ob das Auftreten des betreffenden Mandanten bzw. arbeitgeberseitigen Vertreters einer günstigen vergleichsweisen Rege...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Checkliste für den Arbeitnehmeranwalt im kündigungsrechtlichen Mandat

Rz. 38 Das Vorgehen für einen Arbeitnehmeranwalt in Kündigungsschutzsachen lässt sich wie folgt zusammenfassen:mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / III. Fristen

Rz. 95 So trivial es auch sein mag, nicht zu selten wird die Drei-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes nicht gewahrt, weil der sachbearbeitende Anwalt diese Frist falsch berechnet.[59] Es ist äußerst haftungsträchtig, sich auf Angaben des Mandanten zum Zugang der Kündigungserklärung zu verlassen. Die wenigsten Mandanten können beurteilen, wann ein Kündigungsschreiben re...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 4. Alternative der Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung nach § 61 Abs. 2 ArbGG

Rz. 191 Nach § 61 Abs. 2 ArbGG kann das Arbeitsgericht auf gesonderten Antrag des Klägers neben der Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung festlegen, dass der Schuldner diese Handlung binnen einer bestimmten Frist vorzunehmen hat. Weiter kann festgelegt werden, dass der Schuldner nach fruchtlosem Fristablauf verpflichtet wird, eine vom Arbeitsgericht nach freiem Ermessen ...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / G. Haftungsfragen im kündigungsrechtlichen Mandat

Rz. 86 Seit der bahnbrechenden Entscheidung des BGH,[49] in der ausgeführt worden ist, dass ein Rechtsanwalt, der einen Arbeitsgerichtsprozess für einen Mandanten führt, nur dann die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet, wenn er sämtliche in der Entscheidungssammlung des BAG abgedruckten Urteile berücksichtigt, leben Anwälte gerade im Kündigungsschutzrecht unter dem st...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 3. Lohnzahlung und weitere Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 32 Liegt der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses vor dem Tag des Vergleichsschlusses, kann Regelungsbedarf bezüglich bislang nicht erbrachter Zahlungen des Arbeitgebers bestehen. Ist das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses noch nicht beendet, kann geregelt werden, wie für die restliche Zeitspanne mit den Verpflichtungen der Parteien aus dem ...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / C. Anwaltsgebühren

Rz. 20 Wurde keine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, richtet sich die Höhe der Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit nach dem RVG. Der Rechtsanwalt erhält dann pro Angelegenheit eine gesetzlich näher festgelegte Vergütung, nämlich Gebühren und Auslagen nach § 1 Abs. 1 RVG. Gebühren i.d.S. sind die Geschäftsgebühr, die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und die Einigungsg...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe bedingte Kündigungsschutzklage?

Rz. 32 Ist der Mandant nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, die Kosten der Prozessführung vollständig aufzubringen, wird der Anwalt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (im Folgenden: PKH) stellen. Die Klageerhebung kann zum einen unabhängig von der Gewährung der beantragten PKH erfolgen. Sie kann aber auch davon abhängig gemacht werd...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / I. Begriff, Deckungsbereich

Rz. 17 Beim arbeitsrechtlichen Mandat kommt es darauf an, ob der Mandant über einen Rechtsschutzvertrag verfügt, der auch den hier benötigten Arbeits-Rechtsschutz enthält. Dieser deckt dann gem. § 2 Buchst. b ARB (bzw. dem entsprechenden Baustein der ARB 2012) die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen. ...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Weiterbeschäftigungsantrag und arbeitgeberseitig angebotene Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Rz. 86 Spätestens im Vorfeld der Kammerverhandlung ist zu prüfen, inwieweit ein Antrag auf Weiterbeschäftigung sinnvoll erscheint. Dazu zählen fraglos diejenigen Fälle, in denen der Arbeitnehmer vor allem seinen Arbeitsplatz erhalten will. Der Weiterbeschäftigungsantrag kann auch ein Mittel darstellen, um im Rahmen von Abfindungsverhandlungen den Druck auf den Arbeitgeber zu...mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / V. Verfahrensrecht

1. Verfahrensbevollmächtigte müssen in einer mündlichen Verhandlung die Möglichkeit haben, Äußerungen ihrer Mandanten zu ergänzen oder zu erläutern (AK 7). 2. Mit dem Vollstreckungsgegenantrag sind in Unterhaltssachen nur Erfüllung und Erfüllungssurrogate geltend zu machen. Für alle anderen rechtlichen und tatsächlichen Änderungen ist der Abänderungsantrag eröffnet (AK 12).mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Allgemeines

Rz. 22 Wenn die Frist bis zur Erhebung der Kündigungsschutzklage abläuft, ohne dass eine vergleichsweise außergerichtliche Einigung zustande kommt, muss Kündigungsschutzklage erhoben werden. Dafür sollte vom Mandanten die bereits beschriebene Vollmacht für die gerichtliche Vertretung erteilt und mit der Klagerhebung ein Antrag auf Erteilung einer Deckungszusage für die geric...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / D. Umgang mit den Beteiligten des Kündigungsschutzprozesses

Rz. 28 Neben allen rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen ist es für die erfolgreiche Tätigkeit in Kündigungsschutzprozessen unerlässlich, den Umgang mit Mandanten, Gegnern, Gegnervertretern und Richtern möglichst professionell zu gestalten. Welchen Ausgang ein Verfahren nimmt, hängt auch von diesen "weichen Faktoren" ab. I. Umgang mit den Mandanten Rz. 29 Die anwaltlic...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Außergerichtliche Vertretung

Rz. 39 Wird der Anwalt außergerichtlich für den Mandanten tätig, verdient er regelmäßig eine Vergütung nach Abschnitt 3 VV, konkret: eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. 1. Systematik Rz. 40 Die Geschäftsgebühr entsteht nach der Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV für das anwaltliche Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung[73] bei der Gestaltung ...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 1. Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung

Rz. 6 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.1: Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung eines/einer Arbeitnehmers/in Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung In der Angelegenheit _________________________./._________________________ wg. Kündigung (und/oder: Entzug von Tätigkeiten, Freistellung, Bonus, Aktienoptionen, Pkw, ...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / F. Verhandlungsstrategie

Rz. 70 Im Jahr 2020 wurden, wie oben erwähnt, 198.766 Kündigungsschutzverfahren in Deutschland erledigt.[33] Im selben Jahr wurden 9 % aller arbeitsrechtlichen Urteilsverfahren durch Urteil beendet. In 65 % aller Fälle endete das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren aber durch Parteihandlungen (Vergleich, Klagerücknahme, Erledigung). Rz. 71 Diese Zahlen zeigen, dass es Sinn m...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Erstberatung, Verbraucher, Gebühren-/Vergütungsvereinbarung

Rz. 34 Haben die Parteien eine Vergütungsvereinbarung geschlossen, ergibt sich auch im Fall einer Erstberatung die Vergütung aus dieser Vereinbarung. Die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 S. 1, 2 RVG (= Textform) gelten für eine Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG nicht, § 3a Abs. 1 S. 4 RVG; eine solche Vereinbarung kann daher auch mündlich geschlossen werden.[66] Rz. 35 Für Ve...mehr