Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Mandatierung beim P... / IV. Schriftverkehr mit Mandant, Versicherer, Rechtsschutz etc.

Rz. 16 Hinter diesem Trennblatt sollte der gesamte Schriftverkehr mit dem Mandanten, dem Versicherer und dem Rechtsschutzversicherer sowie sonstigen Dritten geführt werden. Die jeweiligen Anlagen dieser Schreiben sollten möglichst frühzeitig den Trennblättern zu den Themenbereichen Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden etc. zugeordnet werden. Dies schafft ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / II. Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Aufklärung des Mandanten

Rz. 111 Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur hat der Anwalt seinen Mandanten vor Abschluss des Vergleiches über den Inhalt sowie die Vor- und Nachteile umfassend aufzuklären (BGH NJW 2002, 292 ff. m.w.N.; OLG Celle, Urt. v. 6.5.2009 – 3 U 294/08 = OLGR Celle 2009, 661 ff.; AG Karlsruhe-Durlach AnwBl 2008, 793 ff.; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 3.12.2019 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / IV. Mandanten-Aufnahmebogen

Rz. 41 Zu Ihren Aufgaben zählt auch, den RA mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten in der Weise zu unterstützen, dass Sie ihm eine Reihe von Aufgaben abnehmen können, damit er in der Lage ist, sich auf seine eigentliche Arbeit zu konzentrieren. Rz. 42 Stellen Sie sich vor, ein neuer Mandant betritt die Kanzlei. Der RA hat gerade Zeit und bittet den Mandanten in das Besprechun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Prüfung der Erfolgsaussichten bei RSV des Mandanten

Rz. 368 Verfügt der Mandant über eine RSV, ist die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels durch den RA grds. vom Versicherungsschutz gedeckt.[43] Der Antrag auf Deckungsschutz kann daher auch noch nachträglich gestellt werden.[44]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 6. Weiterberechnung an Mandanten

Rz. 100 Die Reisekosten und Reisenebenkosten sind in der Kostennote an den Mandanten als Nettobetrag anzusetzen, da der RA zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und die in den Fremdrechnungen enthaltene Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung zurückerhält. Rz. 101 Anschließend erhebt der RA auf diese Kosten den Steuersatz von 19 %. Auch Kosten, die uns mit 7 % (z.B. f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / D. Aufklärung des Mandanten vor Abschluss eines Abfindungsvergleiches

I. Einleitung Rz. 108 Der den Personenschaden regulierende Anwalt ist häufig das letzte Glied einer Kette von Menschen, die dem Geschädigten über einen langen Zeitraum zur Seite gestanden haben, bevor dieser mit seiner veränderten Lebenssituation aufgrund des Schadensereignisses alleine klarkommen muss. Insoweit muss der Anwalt neben dem Risiko eines Abfindungsvergleiches für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren bei RSV des Mandanten

Rz. 414 Hat die RSV Kostendeckungszusage für die vorherigen Instanzen erteilt, ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass für das Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls eine Kostenübernahme erfolgt. Unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Rdn 368 muss bei der RSV erneut um Kostendeckung nachgesucht werden. Da die Tätigkeit des RAs gegenüber der RSV eine bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 7. Rechnungslegung bei einem rechtsschutzversicherten Mandanten

Rz. 58 Die Vergütungsrechnung ist dem Mandanten als Auftraggeber und Rechnungsempfänger zu erteilen mit dem Hinweis, dass eine Abschrift der Rechnung an die Rechtsschutzversicherung zum Ausgleich des Rechnungsbetrages übermittelt wurde. Die Kopie der Rechnung können Sie an die Rechtsschutzversicherung mit der Aufforderung um Zahlungsausgleich übermitteln.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / V. Musterfall zur außergerichtlichen Geltendmachung vermehrter Bedürfnisse

Rz. 296 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.2: Außergerichtliche Geltendmachung vermehrter Bedürfnisse Kfz-Haftpflichtversicherer Postfach 12345 Musterstadt 2.9.2024 Mandant ./. Versicherer Schaden-Nr.: _________________________ Unser Zeichen: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf die bisher in obiger Sache geführte Korresp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / VI. Muster: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten

Rz. 130 Alle in diesem Abschnitt genannten Fundstellen und Gerichtsurteile sind rein fiktiv und dienen lediglich der Veranschaulichung. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.4: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten Frau _________________________ (Geschädigte) A-Straße 1 12345 Musterstadt 1.2.2025 Unser Zeichen: _________________________ Sehr geehrte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / VII. Exkurs: Geschenke an Geschäftspartner (Mandanten)

Rz. 171 Geschenke an andere Personen, die nicht Arbeitnehmer der Kanzlei sind, sind vom Grundsatz her gem. § 4 Abs. 5 EStG vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, und wirken daher nicht gewinnmindert, auch wenn sie aus betrieblichen Gründen erfolgen. Rz. 172 Das Gesetz sieht lediglich eine einzige Ausnahme vor und zwar für Geschenke an Geschäftspartner, die betrieblich vera...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / I. Allgemeines

Rz. 24 Ein nicht zu unterschätzender Aufgabenbereich in einer Anwaltskanzlei ist die Betreuung und der Umgang mit Mandanten. So sind in erster Linie Sie Kontaktperson und Ansprechpartner der Mandanten. Rz. 25 So wie Sie erwarten, höflich behandelt zu werden, wenn Sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen, so hat auch der Mandant selbstverständlich einen Anspruch darauf, von Ihn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / III. Rechte der Mandanten

Rz. 277 Durch die DSGVO haben die Mandanten folgende Rechte:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Zuständigkeit

Rz. 102 Der PKH-Antrag folgt der Zuständigkeit für die Hauptsache. Dies gilt auch dann, wenn der PKH-Antrag gesondert eingereicht wird. Rz. 103 Beispiel 1: Mandant M erhebt eine sog. Kostenvorschussklage i.H.v. 2.500,00 EUR gegen seinen in Hanau wohnenden Vermieter aufgrund eines erheblichen Wasserschadens in der von ihm bewohnten Mietwohnung in Berlin-Kreuzberg (Der Mandant ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. PKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 111 In der Praxis kommt es mitunter sehr oft vor, dass die Erfolgsaussicht nicht von vornherein eingeschätzt werden kann. Ist ungewiss, ob das Gericht PKH bewilligen wird und will der Mandant den Prozess jedoch ohne die Bewilligung von PKH nicht fortführen, so ist zu empfehlen, zunächst den Antrag auf PKH zu stellen und die Klage nur in dem Fall von PKH an- bzw. rechtshä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Anhang / I. Beispiel – Schmerzensgeldbezifferung

Rz. 1 Sämtliche Angaben dienen lediglich einer beispielhaften Darstellung. Insbesondere die stichpunktartige Darstellung des Verletzungsbildes und der entsprechenden Therapien wurden sehr stark verkürzt dargestellt. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.1: Schmerzensgeld: 1.300.000,00 EUR zzgl. immaterieller Zukunftsschadensvorbehalt Nachfolgend erhalten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Einschränkungen des Versicherungsschutzes

Rz. 163 Nachstehend werden die "wichtigsten" Einschränkungen aufgeführt, die von dem Grundsatz des Versicherungsschutzes abweichen: Rz. 164 Die Rechtsschutzversicherung trägt nicht die Mehrkosten, die durch Beauftragung mehrerer RA bestehen. Rz. 165 Praxistipp: Auch in diesem Fall sollten Sie den Mandanten befragen, ob bereits eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / V. Anwaltliches Haftungsrisiko

Rz. 127 Leider ist es keine Seltenheit, dass Anwälte einzelne Schadensersatzpositionen vollkommen "vergessen", da sie ihnen schlicht nicht bekannt sind. Neben einer Vielzahl vermehrter Bedürfnisse des Mandanten wird auch heute immer noch der Haushaltsführungsschaden häufig übersehen oder aber falsch berechnet. Hier kann es leicht zu einem Schaden in sechsstelliger Höhe für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / III. Umgang mit Beschwerden

Rz. 39 Es lässt sich leider nicht immer vermeiden, dass sich einige Mandanten beschweren. Vielleicht kennen Sie das auch: häufig rechnet man, wenn man sich beschwert, mit einer "Abwehrhaltung" des anderen – frei nach dem Motto: Angriff ist die beste Verteidigung. Wie angenehm überrascht ist man, wenn genau das Gegenteil eintrifft. Rz. 40 Folgende Dinge sollten Sie berücksicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / III. Aufklärung über Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleiches und Prozessrisikos

Rz. 115 Weiterhin sind bei der Abwägung der Vor- und Nachteile eines Vergleiches neben rechtlichen auch wirtschaftliche und persönliche Interessen des Mandanten zu berücksichtigen. Rz. 116 Der Anwalt muss dem Mandanten auch das Prozessrisiko als Alternative zum Abschluss eines Abfindungsvergleiches aufzeigen und die Beweislage einschätzen. Rz. 117 Insbesondere dann, wenn der A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Kostendeckungszusage

Rz. 147 Die überwiegende Zahl der RA klärt die Kostendeckungsfrage für die anwaltliche Tätigkeit mit der Rechtsschutzversicherung für den Mandanten als einen kostenlosen Service. Dabei weiß der Mandant i.d.R. nicht einmal, dass diese Tätigkeit einen eigenen Vergütungsanspruch des RA begründet. Er geht vielmehr davon aus, dass diese Leistung als eine Art Nebentätigkeit in sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 8. Rechnungen ohne Umsatzsteuer (nicht steuerbare Umsätze)

Rz. 59 Grundsätzlich müssen alle an den Mandanten ausgestellten Rechnungen einen Umsatzsteuerausweis enthalten, da dieser "Endverbraucher" der Dienstleistung "Rechtsberatung/-vertretung" ist. Allerdings gibt es hierbei Ausnahmen zu beachten, sofern der Mandant seinen Wohnsitz oder Sitz nicht in Deutschland hat. Rz. 60 Die folgende Übersicht zeigt uns, ob in der Kostennote Umsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Mandatierung beim P... / A. Sachverhaltsermittlung

Rz. 1 Am Anfang des Mandates steht die gründliche und umfängliche Sachverhaltsermittlung. Um den Mandanten pflichtgemäß vor Schäden zu bewahren und ihn entsprechend zu beraten und zu belehren, bedarf es zuvor einer sorgfältigen Aufklärung des Sachverhaltes. Zu den grundlegenden Pflichten des Anwalts gehört es, den rechtlich zu beurteilenden Sachverhalt sorgfältig und vollstä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Kapitalisierung von Sch... / C. Aufklärungspflichten des Anwalts über den Kapitalisierungszinsfuß und den wichtigen Grund

Rz. 32 Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zum Anwaltsrecht (vgl. unter anderem OLG Celle, Urt. v. 6.5.2009 – 3 U 294/08, OLGR Celle 2009, 661 H) ist es als unabdingbar anzusehen, dass Rechtsanwälte ihre Mandanten im Rahmen einer schriftlichen Aufklärung darüber informieren, welche Zahlungen voraussichtlich gerichtlich zugesprochen werden könnten, sofern ein wichtiger Gru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Personenversicherungen / I. Einleitung

Rz. 1 Im Bereich der Personenschäden tritt zwangsläufig die Frage nach einer privaten Unfallversicherung auf. Jeder Rechtsanwalt, der Personenschäden bearbeitet, sollte daher seinen Mandanten fragen, ob dieser über Personenversicherungen, wie z.B. die private Unfallversicherung, verfügt. In größeren Kanzleien ist es manchmal üblich, dass ein Sachbearbeiter den Bereich des Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / C. Tipps für die optimale Gestaltung des Regulierungsgespräches

Rz. 85 Die im Nachfolgenden zusammengestellten Tipps für die Durchführung des Regulierungsgespräches basieren ausschließlich auf jahrelanger Erfahrung und Auswertung von mehreren Hunderten Regulierungsgesprächen der Verfasser beim Personenschaden. Literatur zu diesem Thema ist – soweit ersichtlich – bislang in dieser Form nicht vorhanden. Rz. 86 Wenn im Folgenden der Begriff ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Einwände des Versichere... / F. Vermehrte Bedürfnisse

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / 6. Differenzgebühr

Rz. 146 Die Differenzgebühr ist kein isolierter Gebührentatbestand nach dem RVG, sondern betrifft die Gebührendifferenz, die sich zwischen dem Abrechnungswert im Innenverhältnis zum Mandanten und dem Abrechnungswert im Außenverhältnis mit dem Haftpflichtversicherer ergibt. Bei Unfallangelegenheiten hat der Geschädigte im außergerichtlichen Bereich einen Anspruch auf Erstattu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / I. Allgemeines

Rz. 66 Ein in der Praxis wichtiges Arbeitsgebiet ist die PKH/VKH (zukünftig nur noch PKH) sowie der Umgang mit Mandanten, die u.U. einen Anspruch auf PKH haben. In diesem Kapitel ist dieses Thema mit der Hilfe von Beispielen und Musterformularen den Kanzleimitarbeitern eine Orientierungshilfe und Unterstützung, die evtl. in der Praxis bisher gar nicht oder sehr selten mit PK...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / VIII. Allgemeine Tipps zur Prüfung von medizinischen Gutachten

Rz. 222 In der Praxis ist es immer wieder zu beobachten, dass Anwälte lediglich das Fazit des Gutachters zur Kenntnis nehmen und dies zur Grundlage der weiteren Regulierung und ihrer Beurteilung machen. Dies ist zu kurz gegriffen. Es ist selbstverständlich die Pflicht des Anwalts, der Personenschäden bearbeitet, das Gutachten vollständig zu lesen und vollständig zur Kenntnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / IV. Aufklärung über Rechtsfolgen des Abfindungsvergleiches bzw. Rechtsfolgen vereinbarter Vorbehalte im Hinblick auf die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen und die Verjährung vorbehaltener Ansprüche

Rz. 120 Wenn der Versicherer keine Bereitschaft zeigt, einen Abfindungsvergleich mit Vorbehalt für Zukunftsschäden zu schließen, dann muss der Anwalt den Mandanten darüber besonders intensiv aufklären und ihm die Tragweite für die Zukunft aufzeigen. Zugleich ist bei der Bezifferung der Abfindungssumme auf deren angemessene Erhöhung als Gegengewicht für den Verlust des Vorbeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Einwände des Versichere... / E. Verdienstausfall

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Regulierung von Personenschäden wird in der Praxis häufig unterschätzt. Tatsächlich erfordert sie vertiefte Kenntnisse in einer Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter das allgemeine zivilrechtliche Haftungsrecht, das Verkehrsrecht, die Produkthaftung, die Arzthaftung, das Medikamenten- und Medizinproduktehaftungsrecht, die Tierhalterhaftung, das Luftfahrtrecht, das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Berufsrecht / V. Bewusstsein entwickeln

Rz. 12 Hin und wieder sollten Kanzleiabläufe überdacht werden, insbes., ob diese dem Erfordernis der Verschwiegenheit genügen. So ist es durchaus problematisch, wenn sich der Wartebereich direkt vor dem Schreibtisch der Rechtsanwaltsfachangestellten befindet und der wartende Mandant bei Telefonaten Teile des Gesprächs mit anderen Mandanten mithören kann. Auch sollte man Ausk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Einwände des Versichere... / G. Sonstiges

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 72 PKH erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits aus eigenen Mitteln aufzubringen. Grds. hat jede Partei, die einen Antrag auf Bewilligung von PKH stellt, ihr Einkommen und Vermögen einzusetzen, um den Prozess aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zum Einkomme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. Ablehnung der Kostendeckung

Rz. 156 Eine Rechtsschutzversicherung ist, wie andere Wirtschaftsunternehmen auch, auf eine "satte" Gewinnerzielung ausgerichtet. Wir dürfen uns nicht wundern, wenn die Rechtsschutzversicherung sich darin übt und versucht, Gebühren eigenmächtig zu kürzen. Oft verkennt sie dabei, dass nicht die Rechtsschutzversicherung, sondern der RA gem. § 14 RVG die Gebühr unter Berücksich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ansprüche bei Tötung / aa) Bedeutung

Rz. 38 Wenn man das Nettoeinkommen errechnet hat, sind hiervon die fixen Kosten abzusetzen. Die Fixkosten stellen das A und O der Unterhaltsberechnungen dar. Die fixen Kosten sind alle Kosten, die unabhängig von dem Wegfall des Getöteten im Haushalt weiterlaufen, vgl. BGH NJW 1998, 985 und NJW 2007, 506. Rechnerisch müssen die fixen Kosten vom Nettoeinkommen abgezogen werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / a) Erfolgsaussicht

Rz. 86 Mit seinem Antrag auf Bewilligung von PKH reicht der Antragsteller auch die Klage oder den Antrag ein, für den er PKH begehrt. Dabei kann es sich um eine Rechtsverfolgung des Antragstellers handeln (Antragsteller ist Kläger/Antragsteller) oder aber um eine Rechtsverteidigung (Antragsteller ist Beklagter/Antragsgegner). Rz. 87 Seitens des Gerichts (der Vorsitzende oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Kapitalisierung von Sch... / I. Anwendungshilfen für die Rechtspraxis

Rz. 21 Anwälte sind im Rahmen der Schadensregulierung verpflichtet, der Festlegung des Zinssatzes mit höchster Sorgfalt und Präzision zu begegnen. Während bei einzelnen Schadenspositionen in Absprache mit dem Mandanten gegebenenfalls Kompromisse möglich sind, sollte hinsichtlich des Zinssatzes eine möglichst niedrige Festsetzung angestrebt werden, da dieser Faktor die größte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / VI. Formulierungsbeispiel zur außergerichtlichen Geltendmachung des zukünftigen Erwerbsschadens eines im Unfallzeitpunkt 16 Jahre alten ungelernten Mannes

Rz. 163 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Außergerichtliche Geltendmachung des zukünftigen Erwerbsschadens Kfz-Haftpflichtversicherer Postfach 12345 12345 Musterstadt Per Fax/per E-Mail 02.01.2025 Mandant ./. Versicherer Unser Zeichen: _________________________ Schadennummer: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in Ergänzung zu dem bish...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / b) Mutwilligkeit

Rz. 92 Von Mutwilligkeit spricht man, "wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde."[1] Mutwillig handelt danach, wer den kostspieligeren von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen beschreitet.[2] Rz. 93 Beispiel 3: Die Ehefrau unseres Mandanten M, der die Scheidung begehrt, ist eine sehr erfolgreiche Geschäftsfrau, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / I. Grundlagen

Rz. 251 Die rechtlichen Grundlagen für die Behandlung von Fremdgeldern befinden sich in § 4 BORA, § 43 BRAO und §§ 2 Abs. 2 S. 2, 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 GwG (Geldwäschegesetz).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / VI. Vermeidbare Fehler

Rz. 15 Nicht zu jeder Zeit kann der Mandant seinen Anwalt sprechen, da dieser z.T. vormittags bei Gericht ist oder nachmittags Besprechungstermine hat. In solchen Fällen ist jedoch wichtig, den anrufenden Mandanten das Gefühl zu geben, dass sein Anliegen dennoch Gehör findet. Rz. 16 Problematisch sind daher z.B. folgende Formulierungen: Zitat "Es tut mir leid, Herr RA R diktier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Wirkung der PKH

Rz. 126 Die Wirkung der PKH ist in § 122 ZPO geregelt. Danach ist derjenige, dem PKH bewilligt wurde, von der Zahlung von Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, den eigenen Rechtsanwaltskosten sowie ggf. Sachverständigengebühren befreit. Eine Zweitschuldnerhaftung gem. § 31 Abs. 1 GKG scheidet bei bewilligter PKH auch aus. Rz. 127 Von der PKH sind jedoch die Kosten der Geg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / II. Möglichkeit von Verrechnung mit Vergütungsansprüchen

Rz. 253 Wird Fremdgeld veruntreut, drohen dem Anwalt zahlreiche Sanktionen, strafrechtlich (§ 266 StGB), zivilrechtlich (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB) und berufsrechtlich (§§ 43a Abs. 7, 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO). Die entscheidende Frage beim Fremdgeld ist jedoch, unter welchen Umständen Fremdgeldbeträge mit offenen Vergütungsansprüchen des RA verrechnet werden können. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Nachträglicher Antrag durch den RA

Rz. 36 Sofern der Rechtssuchende den direkten Weg zum RA wählt, ist der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe nachträglich innerhalb der 4-Wochen-Frist (vgl. Rdn 23) zu stellen. Hierzu ist ein Antragsformular zu verwenden. Rz. 37 Über den nachträglich gestellten Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet der Rechtspfleger beim AG. War der RA beratend tätig und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 3. Forderungsbuchhaltung

Rz. 20 Neben der Mandantenbuchhaltung (Verhältnis Mandant und RA) kann im Wege der Forderungsbuchhaltung (Verhältnis Mandant und Gegner), also bei Forderungen des Mandanten gegen einen Dritten oder umgekehrt, die gesonderte Abrechnung des Kontos durch den RA erfolgen (Zwangsvollstreckungsangelegenheiten). Aber auch hier steht eine direkte Verknüpfung zur Finanzbuchhaltung. Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / III. Forderungseinzug

Rz. 18 Zu den üblichen Aufgaben des RA gehört es, für seinen Auftraggeber Geldforderungen geltend zu machen. Handwerker, Unternehmen, Ärzte, Vermieter usw. beauftragen ihn, diese Forderungen einzutreiben, welche die "Kunden" der Mandanten nicht beglichen haben. Alle Mandanten befinden sich meist in der gleichen Lage: Sie sind verärgert über den nicht zahlenden Kunden und kön...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / 2. Verjährungsschutz beachten

Rz. 45 Vorbehalte wirken sich grundsätzlich nicht auf die Dauer der Verjährung aus. Der Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer verjährt wie der Anspruch gegen den Schädiger in drei Jahren (§ 115 Abs. 2 VVG, § 14 StVG, § 195 BGB, § 852 Abs. 1 BGB a.F.), gerechnet ab dem Zeitpunkt, in welchem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis ...mehr