Fachbeiträge & Kommentare zu Lüften

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Modernisierung durch Elektr... / 2 Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Das GEIG ist am 25.3.2021 in Kraft getreten und gilt für alle genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen baulichen Vorhaben (§§ 16, 17 GEIG). Sinn und Zweck des Gesetzes ist, die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern. Es sieht im Wesentlichen die Verpflichtung zur Bereitstellung von Leitungsinfrastruktur, insbesondere von Leerrohren, ferner von Ladeinfrastruktur (Wal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 94 Wirksamw... / 2.3 Beanstandungsrecht der Aufsichtsbehörde (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 Die Möglichkeit, die Richtlinien zu beanstanden, schiebt das Inkrafttreten der Richtlinien bis zum Ablauf der 2-monatigen bzw. 4-wöchigen Beanstandungsfrist hinaus. Eine Beanstandung gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss ist bindend. Dadurch wird eine präventive Kontrolle vor Inkrafttreten der Richtlinien gewährleistet. Verzichtet das BMG durch frühzeitige Erklärun...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 9 Mitbestimmung des Betriebsrats

Zuletzt stellt sich die Frage, inwieweit der Betriebsrat bei der Gewährung von Sonderzahlungen mitzubestimmen hat. Bei tarifvertraglichen Sonderzahlungen kann der Betriebsrat wegen § 87 Abs. 1 BetrVG und § 77 Abs. 3 BetrVG nicht mitbestimmen, sofern der Tarifvertrag keine Öffnungsklauseln enthält. Im Übrigen greift für Sonderzahlungen, die auf anderen Anspruchsgrundlagen beru...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 8 Härteeinwand des Mieters

Gemäß § 559 Abs. 4 BGB ist die Mieterhöhung ausgeschlossen, soweit sie auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Im Rahmen dieses Härteeinwands hat also grundsätzlich eine Abwägung stattzufinden. Gemäß § 55...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 3.2.1 Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag

Durch das Schuldrechtsmodifizierungsgesetz hat der Gesetzgeber zum 1.1.2002 alle (Formular-)Arbeitsverträge den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterworfen.[1] Werden Sonderzuwendungen in vom Arbeitgeber vorformulierten Klauseln im Arbeitsvertrag vereinbart, so gilt auch für die Vereinbarung einer Gratifikation das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Sa...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.7 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie

Rz. 83 Mit Wirkung zum 1.8.2012 ist die Richtlinie nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie) auch auf die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Organspende nach § 44a Satz 1 ausgedehnt worden, mit welchem zum selben Zeitpunkt die Erstattung des Ausfalls von Arbeitseinkünften von Spendern der Organe und Gewebe auf eine gesetzliche Grundlage gestellt...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.2 Regelungsbereiche der Richtlinien

Rz. 31 In Abs. 1 Satz 2 sind wesentliche Richtlinien aufgeführt, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen werden bzw. als vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen gelten. Die Auflistung bezieht sich auf Regelungsbereiche und nicht auf als Aufträge gesetzlich vorgegebene Richtlinien, weil diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu benennen sind, der als oberstes Gremium der...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.2 Leistungsanspruch

Rz. 10 Der durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) in Abs. 1 eingefügte Satz 2 hat klargestellt, dass Versicherte einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung der Produkte erfüllt. Diese Qualitätsanforderungen gelten auch für Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, si...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 3 Zeitlicher Wirkungsbereich der Beendigungsvereinbarung

Grundsatz: Zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis zulässigerweise mit Wirkung für die Zukunft aufheben können. Eine zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ist von allen Beteiligten zu akzeptieren. So sind insbesondere die Sozialversicherungsträger ab dem von den P...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung im Para... / 3 Wo kommen diese Trendthemen alle auf einmal her?

Seit der Frühzeit der Geschichte versucht der Mensch in die Zukunft zu blicken. Im modernen Geschäftsleben haben Forscher und Mathematiker die Rolle von Wahrsagern übernommen. Mittels statistischer und anderer wissenschaftlicher Verfahren werden Daten gesammelt, ausgewertet und interpretiert, Prognosen für künftige Entwicklungen getroffen. Je stabiler linear sich Ereignisse v...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / II. Kultur und Herkunft

Rz. 12 Nach § 1 AGG ist jede ungerechtfertigte Benachteiligung im Arbeitsverhältnis aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten. Auch Art. 6 Abs. 1 EUV i.V.m. Art. 21 EU-Grundrechte-Charta verbietet eine Diskriminierung aufgrund dieser und weit...mehr

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§ 19 AGG / II. Ethnische Herkunft

Rz. 19 Mit ethnischer Herkunft wird die Zugehörigkeit zu einer kulturellen räumlich begrenzten Völkergruppe oder einem Stamm beschrieben. Der Begriff wird weit gefasst. Dazu zählen nach der Gesetzesbegründung die Hautfarbe, die Abstammung, der nationale Ursprung oder das Volkstum. Ferner kann eine ethnische Herkunft aufgrund einer gemeinsamen Sprache und traditionellen Gewoh...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / D. Bedeutung von Sprache, Kultur und Herkunft der Ausländer

I. Sprache Rz. 10 Anders als in vielen ausländischen Rechtsordnungen sieht die deutsche Rechtsordnung keine zwingende Sprache für Arbeitsverhältnisse vor. Es herrscht daher der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der insb. auch nicht durch das NachwG eingeschränkt wird. D.h., Arbeitsverträge können in Deutschland in jeder beliebigen Sprache, selbst in einer Kunstsprache wie Esper...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schweißen und Schneiden / 3.1 Technische Maßnahmen

Auswahl schadstoffarmer Verfahren; Wahl günstiger Parameter bei verschiedenen Verfahren zum Schweißen und Schneiden; Absaugung an der Entstehungsstelle (mobil oder in Kabinen) oder Raumlüftung; Sauerstoffversorgung; Arbeiten in geschlossenen Kabinen bzw. Kammern; Schutz der in der Nähe arbeitenden Beschäftigten durch Abschirmung (z. B. Stellwände oder Schutzvorhänge gegen optisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Benzine / 2.2 Explosionsgefahr

Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische. Wegen der geringen Mindestzündenergie (z. B. Heptan: 0,24 mJ) und bei gleichzeitig niedrigem Flammpunkt besteht bei Funkenbildung erhöhte Brand- und Explosionsgefahr. Da sich Benzine selbst oder das Innere von Behältern elektrostatisch aufladen können und bei Entladung ausreichend Energie frei wird,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Elektronische Rechnungsstellung

Tz. 260 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Eine Rechnung kann auch – vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – elektronisch übermittelt werden (s. § 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 UStG, Anhang 5). Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung müssen aber gewährleistet sein. Eine elektronische Rechnung wird aber bis zum 30.06.2011 nur dann anerkannt, wenn sie...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / I. Umgang mit Gefahrstoffen

Rz. 54 Zunächst ergibt sich aus dem Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG), welche Stoffe – auch als Arbeitsstoffe – als gefährlich anzusehen sind (§ 3a ChemG i.V.m. § 3 Abs. 1 GefStoffV). Dafür sind vor allem Eigenschaften wie giftig, ätzend, reizend, explosionsgefährlich, entzündlich, krebserzeugend, fruchtschädigend, erbgutverändernd oder andere chronisch schä...mehr

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§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / E. Berichtsinhalte

Rz. 5 Das Unternehmen hat sich im Rahmen seines Reportings zumindest mit den in § 289c Abs. 2 HGB benannten Aspekten auseinanderzusetzen. Die Norm benennt über die spezifischen Umweltbelange hinaus Aspekte, die auch für den HR-Bereich von hoher Relevanz sind: Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. D...mehr

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§ 19 AGG / A. Allgemeines

Rz. 1 Das AGG ist am 18.8.2006 in Kraft getreten. Es basiert auf vier europäischen Richtlinien, die ihre Rechtsgrundlage in dem Diskriminierungsverbot des Art. 13 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft finden. Zunächst ist die europäische Antirassismus-RL 2000/43/EG v. 29.6.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied von Rasse und e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Auswahlgesichtspunkte

Rz. 1070 Die Auswahlgesichtspunkte unterliegen nach der Konkretisierung des § 95 Abs. 2 BetrVG insoweit der Mitbestimmung des Betriebsrates, als sie fachliche oder persönliche Voraussetzungen oder soziale Gesichtspunkte betreffen oder Verfahrensregelungen aufstellen (Einzelheiten vgl. Richardi/Thüsing, § 95 Rn 22 ff.). Rz. 1071 Weitere Voraussetzung für die Aufstellung von Ri...mehr

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§ 32 Abwicklung / c) Bewertung der Schlussformel

Rz. 239 Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die gute Zusammenarbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht (BAG v. 20.2.2001 – 9 AZR 44/00, ArbRB 2001, 10 m. Anm. Berscheid = BAGReport 2001, 12 = BB 2001, 1957 m. Anm. Schleßmann = NZA 2001, 843; bestätigt durch BAG ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Kategorisierungsversuche von Mobbinghandlungen

Rz. 1185 Basierend auf den grundlegenden Arbeiten des Mobbingforschers Leymann wird der Versuch unternommen, einzelne Mobbinghandlungen zu kategorisieren und zu katalogisieren. Die von Leymann (Mobbing, S. 33 f.) herausgestellten 45 Handlungsweisen werden im Folgenden beispielhaft aufgeführt. Die Liste ist nicht abschließend, wie Esser/Wolmerath mit ihrem Katalog von 100 Mob...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Zukünftige Lohnhöhe

Rz. 816 Von besonderer Praxisrelevanz ist die Frage, welchen Lohn der Arbeitgeber dem vermeintlichen freien Mitarbeiter in Zukunft nach (gerichtlicher) Klärung, dass dieser in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer ist, zahlen muss (vgl. zur Einkommenssituation in der IT-Branche Wank, RdA 2019,196). Rz. 817 Zur Transparenz der Vergütung können Tarifverträge und ggf. das Entgelttranspa...mehr

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§ 19 AGG / I. Unmittelbare Benachteiligung

Rz. 27 Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, § 3 Abs. 1 AGG. Eine Benachteiligung ist eine wegen eines in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmales ungünstige Behandlung, die e...mehr

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AGS 08/2023, Anrechnung von... / IV. Zukünftige Vergütungsansprüche sind unerheblich

Einen darüber hinausgehenden Anspruch hat er nicht. Er möchte von der Staatskasse die volle PKH-Vergütung i.H.v. 463,15 EUR haben und zudem die von seinem Mandanten gezahlten 200,00 EUR behalten, um möglicherweise in der Zukunft noch anfallende Gebühren abzudecken. Seine diesbezügliche Argumentation, der Kläger habe seine Zahlung nicht auf die entstandenen Rechtsanwaltsgebüh...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Vorrang des Gesetzes

Rz. 1501 Weiter darf eine Betriebsvereinbarung auch nicht gegen zwingendes staatliches Recht verstoßen. Dies umfasst nicht nur Gesetze, Verordnungen und andere Vorschriften, sondern auch die durch Richterrecht gestalteten Rechtsgrundsätze. Auch das BetrVG selbst darf in einer Betriebsvereinbarung nicht missachtet werden, und zwar unabhängig davon, ob die Betriebsvereinbarung...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtliche Bedeutung

Rz. 171 Begreift man die Arbeitsordnung als geschriebenen oder ungeschriebenen Kanon von Normen eines Betriebes, Unternehmens oder Konzerns, welche die betriebliche Ordnung und das Verhalten der Arbeitnehmer lenken, kann man folgende Herkunft dieser Normen unterscheiden: aa) Zwingende gesetzliche Regelungen Rz. 172 Teilweise wird das soziale Verhalten der Arbeitnehmer bereits ...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / III. Allgemeine Aufgaben des Sprecherausschusses

Rz. 14 Der Sprecherausschuss vertritt nach § 25 Abs. 1 S. 1 SprAuG die Belange der leitenden Angestellten des Betriebs. Hierbei haben Arbeitgeber und Sprecherausschuss darüber zu wachen, dass alle leitenden Angestellten des Betriebs nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insb., dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen...mehr

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§ 32 Abwicklung / 11. Schlussformel

Rz. 182 Es ist vielfach üblich, als Abschluss eines Zeugnisses eine "Dankes-Bedauern-Formel mit Zukunftswünschen" anzubringen. Der Dank für geleistete Arbeit und/oder Bedauern über das Ausscheiden (den Verlust) des Mitarbeiters, wird vereinzelt noch durch eine Würdigung bleibender Verdienste, eine ausdrückliche Einstellungsempfehlung, ein Wiedereinstellungsversprechen oder d...mehr

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AGS 08/2023, Widerruf der Z... / II. Vorbringen des Klägers

Der Kläger hatte geltend gemacht, dass der Anwaltsgerichtshof seinen Vortrag, durch seine ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger sei eine Gefährdung der Rechtsuchenden i.S.v. § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ausgeschlossen, nicht ausreichend und rechtlich nicht zutreffend gewürdigt habe. Da er seit 24 1/2 Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig sei und seine Arbeitswe...mehr

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Sicheres Arbeiten in Laboren / 5.1.3 Lüftungsanlagen

Labore müssen eine ausreichende, jederzeit wirksame technische Lüftungseinrichtung haben. Der notwendige Luftwechsel beträgt grundsätzlich 25 m³/m² in der Stunde – das bedeutet bei einer Raumhöhe von 3 m stündlich einen ca. 8-fachen Luftwechsel (Abschn. 6.2.5 TRGS 526/DGUV-I 213-850). Praxis-Tipp Reduzierte Luftwechselrate Die Luftwechselrate kann reduziert oder sogar eine nat...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zum AGG

Rz. 856 Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wird nicht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verdrängt (Hinrichs/Zwanziger/Maier/Mehlich, DB 2007, 574; a.A. Maier/Mehlich, DB 2007, 110). Nach § 2 Abs. 3 S. 1 AGG wird die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung durch das AGG nicht berührt. Das AGG zielt auf die Verh...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / A. Verträge im Inland mit Ausländern

Rz. 1 Bei der Beschäftigung von Ausländern im Inland, ohne dass ein weiterer grenzüberschreitender Bezug des Arbeitsverhältnisses vorhanden ist (vgl. zu diesen Fällen unter § 65 Rdn 1 ff.), sind folgende Punkte zu differenzieren:mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / f) Beachtung des AGG

Rz. 184 Zusätzlich ist das AGG beim Abschluss von Aufhebungsverträgen mit Arbeitnehmern zu beachten. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unzulässig. Dies gilt sowohl für unmittelbare ( § 3 Abs. 1 ...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 1. BDSG

Rz. 17 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 Var.1 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Die Regelung entspricht insoweit § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG a.F., den sie fortführen soll, sodass auch auf die dazu ergangene Rechtsprechung Bezug genommen werden kann. Vor Begründung des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gewöhnlicher Geschäftsverkehr

Rz. 106 [Autor/Stand] § 9 BewG enthält keine Definition des Begriffs des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs. Unter gewöhnlichem Geschäftsverkehr ist ein Marktgeschehen zu verstehen, bei dem der Preis eines Wirtschaftsgutes auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage der Marktteilnehmer bestimmt wird.[2] Entscheidend dafür ist, dass die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten...mehr

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§ 76 Einrichtung einer Besc... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein weiteres Mittel, um eine effektive Compliance-Organisation einzuführen bzw. abzusichern, ist – unabhängig von der Einrichtung eines Whistleblowing-Systems – die Einrichtung einer allgemeinen Beschwerdestelle für die Mitarbeiter eines Unternehmens. Nach § 13 AGG haben die Beschäftigten in jedem Betrieb das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unt...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Inhaltliche Besonderheiten bei den Diskriminierungstatbeständen

Rz. 514 Hinsichtlich der einzelnen Diskriminierungstatbestände sind zudem folgende relevante inhaltliche Besonderheiten zu beachten:mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Auswirkungen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Rz. 505 Die EU hat seit dem Jahre 2000 insgesamt vier Richtlinien erlassen (ausführlich hierzu Langohr-Plato, BetrAV 2006, 451 ff.), die sich mit Fragen des Diskriminierungsschutzes befassen. Diese sog. Antidiskriminierungsrichtlinien verpflichten die BRD zur Transformation der darin niedergelegten Vorgaben in innerstaatliches Recht. Mit dem AGG (v. 18.8.2006, BGBl I, 1897) ...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / I. Sprache

Rz. 10 Anders als in vielen ausländischen Rechtsordnungen sieht die deutsche Rechtsordnung keine zwingende Sprache für Arbeitsverhältnisse vor. Es herrscht daher der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der insb. auch nicht durch das NachwG eingeschränkt wird. D.h., Arbeitsverträge können in Deutschland in jeder beliebigen Sprache, selbst in einer Kunstsprache wie Esperanto abgef...mehr

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§ 19 AGG / VI. Religion oder Weltanschauung

Rz. 24 Auch für die Begriffe der Religion und Weltanschauung gibt es keine Legaldefinition. Daher muss die deutsche Rspr. zu Art. 4 GG herangezogen werden. Die Begriffe sind weit zu verstehen, damit nicht bereits im Wege einer Definition diskriminiert und der Schutzbereich des AGG unzulässig verkürzt wird. Die Rspr. versucht diese Begriffe als eine mit der Person des Mensche...mehr

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§ 19 AGG / F. Darlegungs- und Beweislast für Benachteiligungen

Rz. 74 In § 22 AGG wird die Beweislastverteilung für Rechtsstreitigkeiten nach dem AGG geregelt. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Indizien, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt gem. § 22 AGG diejenige Partei, die sich auf eine solche Benachteiligung beruft. § 22 AGG sieht ein zweistufiges Verfahren vor. ...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / X. Religion, Weltanschauung und sexuelle Identität

Rz. 33 Die Frage nach der Religion, der Weltanschauung und der sexuellen Identität galt bereits in der Vergangenheit als unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre des Bewerbers (vgl. Schaub, ArbRHB, § 26 Rn 40). Die Unzulässigkeit der Frage folgt heute unmittelbar aus §§ 1, 7 AGG. Eine Ausnahme besteht bei Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Bereich oder bei konfessionsgebun...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (2) Freiwilligkeitsvorbehalt

Rz. 403 In der Rspr. des BAG ist anerkannt, dass ein Freiwilligkeitsvorbehalt, der sich nicht in dem bloßen Hinweis erschöpft, dass sich der Arbeitgeber "freiwillig" zur Erbringung der Leistung verpflichtet, ohne dazu durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz gezwungen zu sein (BAG v. 13.5.2015 – 10 AZR 266/14) wirksam das Entstehen eines Rechtsanspruches des Zuwe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Provisionen

Rz. 1491 Angestellte Vertriebskräfte erhalten regelmäßig zusätzlich zum Festgehalt einen leistungsbezogenen Anteil in Form von Provisionen: Dies sind Erfolgsvergütungen. Ist eine solche erfolgsbezogene Vergütung vereinbart, liegt eine Provisionsvereinbarung vor, gleichgültig wie die Parteien sie bezeichnet haben (vgl. BAG v. 14.11.1966 – 3 AZR 158/66, EversOK Ls. 28). Die Pr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zeitlicher Umfang der Bindung; Änderung oder Aufhebung der Anrufungsauskunft

Rn. 74 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Da die Anrufungsauskunft ein feststellender VA ist, entfaltet sie Bindungswirkung bis zu ihrer Aufhebung (Rücknahme und Widerruf, vgl BMF vom 12.12.2017, BStBl I 2017, 1656 Tz 15) oder Änderung, Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42e EStG Rz 38 (Mai 2022). Auch kann die Anrufungsauskunft befristet erteilt werden, BMF vom 12.12.2017, BStBl I 2...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Rechtsmissbrauch/Verwirkung/Treu und Glauben

Rz. 834 Die Geltendmachung des Arbeitnehmerstatus durch den Freien Mitarbeiter kann an Treu und Glauben scheitern. Es verstößt allerdings grds. nicht gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr abgegebenen Willenserklärung beruft und ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreift. Widersprüchliches V...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / B. Antrag

Rz. 3 Das Beschlussverfahren wird gem. § 81 Abs. 1 ArbGG auf Antrag eingeleitet. Die Antragsschrift muss einen bestimmten Sachantrag enthalten und eine Begründung. Der Antrag bestimmt das mögliche Ergebnis des Verfahrens. Auch das ArbG ist im Beschlussverfahren an § 308 ZPO gebunden und daran gehindert, über den Antrag des Antragstellers hinauszugehen (BAG v. 8.11.1983, AP N...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (2) Heutige Rechtsprechung

Rz. 360 Seit der grundlegenden Entscheidung des BAG v. 4.6.1997 (AP Nr. 137 zu § 626 BGB m. Anm. Felderhoff) wird eine Abmahnung vor Ausspruch jeder Kündigung für erforderlich gehalten, wenn es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (BAG v. 4.6.1997, AP Nr. 137 zu § 626 BGB; BAG v. 10.2.1999, AP Nr. ...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr