Fachbeiträge & Kommentare zu Leasing

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Drohende Verluste

Rn. 66 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für schwebende Geschäfte gilt im Hinblick auf die Bildung von Drohverlustrückstellungen die Vermutung der Ausgeglichenheit, d. h., es wird zunächst einmal davon ausgegangen, dass die künftigen Leistungen und Gegenleistungen gleichwertig sind. Diese kann aber entkräftet werden. Ein Verlust aus einem schwebenden Geschäft ist dann zu erwarten, w... mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.2 Dem Unternehmen dienen

Die Gegenstände müssen einem Unternehmen für den Unternehmenszweck längerfristig zur Verfügung gestellt werden.[1] Dies kann etwa durch Pacht, Miete, Leihe oder Leasing geschehen. Nur kurzfristiges oder gelegentliches Überlassen reicht nicht aus, da die Gegenstände dann nicht dem Unternehmen dienen.[2] Nicht erforderlich ist aber, dass es sich bei den Gegenständen, die dem ... mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7 Fahrzeugkosten

Die Behandlung der Fahrzeugkosten wird immer dann kompliziert, wenn sich im Betriebsvermögen ein sowohl betrieblich als auch privat genutztes Fahrzeug befindet. Noch schwieriger wird es, wenn daneben auch nur betrieblich genutzte Fahrzeuge vorhanden sind. Ursache dafür ist die steuerliche Erfassung der Privatnutzung, wenn bei einem zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Fahrz... mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Von den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben sind zunächst einige Positionen hervorzuheben, die erst nachträglich in die Anlage EÜR eingefügt wurden, daher aus der Sicht der Finanzverwaltung wohl von besonderer Bedeutung sein dürften: Zeile 48: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeilen 41, 42), für Kraftfahrzeuge (Zeile 69) und für EDV (Zeile 5... mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich... mehr

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Mittelfristige Einsparpoten... / 6 Einsparpotenziale bei der Kapitalbeschaffung

Die Finanzierung des Unternehmens mithilfe von Fremdkapitalgebern wird durch steigende Zinsen teurer und ist für kleine und mittlere Unternehmen aufgrund fehlender Sicherheiten oft mit Schwierigkeiten verbunden. Wenn dann auch noch auf Marktveränderungen reagiert werden muss und sich die Kostenstruktur durch unterschiedliche Krisen verschlechtert, wird es nicht nur ungleich ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zur Miete gehörende Beträge

Rz. 25 [Autor/Stand] Zum Rohertrag gehört in erster Linie das Entgelt, das der Mieter oder Pächter für die Benutzung des bebauten Grundstücks nach den am Bewertungsstichtag geltenden vertraglichen Vereinbarungen, umgerechnet auf zwölf Monate, zu zahlen hat. Darüber hinaus können weitere Beträge als Rohertrag zu erfassen sein. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Mieter... mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.3 BFH, Urteil v. 12.3.2024, VIII R 1/21

Mit einer Frage der Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für die betrieblichen Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlagen hatte sich der BFH in seiner Entscheidung vom 12.3.2024 (VIII R 1/21) auseinander zu setzen. Der Kläger erzielte im Streitjahr unter anderem Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Vermietung und Verpachtung. Seinen Gewinn... mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.1 BFH, Urteil v. 19.9.2023, XI R 20/20

Mit einer Frage im Zusammenhang mit der bilanziellen Behandlung eines Leasing-Restwertmodells im Autohandel hatte sich der BFH in seiner Entscheidung vom 19.9.2023 auseinander zu setzen. Klägerin war eine Gesellschaft, die mit Fahrzeugen handelte und Leasingverträge zur Finanzierung abschloss. Der Automobilhersteller, für den die Klägerin tätig war, nutzte hierbei ein sog. Le... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6 Auswirkungen des § 5 Abs. 3 GrEStG bei Leasingverträgen

Rz. 17 Zwei Fallgestaltungen sind denkbar, bei denen die Anwendung des § 5 GrEStG im Zusammenhang mit Leasing relevant wird. Der Leasingnehmer gründet gemeinsam mit einer Objektgesellschaft eine KG, an der er als Kommanditist zu 90 % beteiligt ist. Die KG erwirbt von dem Kommanditisten das Grundstück; einige Zeit später überträgt der Kommanditist seinen Anteil auf Mitgesellsc... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 10 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL. Danach haben die Mitgliedstaaten "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden", von der USt zu befreien. Die Regelung unterscheidet also zwischen den Versicherungsumsätzen an sich und den damit ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einzelfälle

Rz. 58 Durch den Abschluss eines (sog. unechten) Gruppenversicherungsvertrags zwischen einem Verein bzw. Berufsverband und einem Versicherungsunternehmen erlangen weder die Vereinsmitglieder noch die Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz. Diesen erhalten die Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer erst durch den Abschluss des individuellen Versicherungsvertrags. Durch den Abschl... mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Carsharing

Begriff Immer häufiger erhalten Arbeitnehmer über ein Buchungsportal kurzfristig Fahrzeuge zur privaten Nutzung. Dies ist aus Arbeitnehmersicht insbesondere interessant für die Nutzung am Wochenende oder z. B. bei stundenweiser Anmietung eines Transportfahrzeugs zur Beförderung sperriger Güter. Der Arbeitgeber schafft die Möglichkeit zur Fahrzeugbuchung und ist damit Leasin... mehr

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Photovoltaik: Steuerpflicht... / 9.4.1 Voraussetzungen des Steuersatzes mit 0 %

Der Steuersatz mit 0 % gilt für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Neben den Modulen werden auch alle wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage und ausdrücklich auch ein Speicher erfasst. Gleichfalls gilt der Nullsteuersatz für die Einfuhr oder den innergemeinschaftlichen Erwerb von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten, einschl... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.3 Verschiedene Bestimmungen

Rz. 188 Art. 90–92 MwStSystRL enthalten verschiedene Bestimmungen betreffend nachträglicher Entgeltminderungen, die Umrechnung ausländischer Werte und die Behandlung von Warenumschließungen. Bei Regelungen im Zusammenhang mit der Uneinbringlichkeit des Entgelts müssen die Mitgliedstaaten Forderungen auf Geld- und Sachleistungen gleich behandeln.[1] Die Art. 90 Abs. 1 und Art... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Die 13. EWG-Richtlinie

Rz. 424 In der Dreizehnten Richtlinie des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren der Erstattung der MwSt an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1] – ist analog zur RL 2008/9/EG (für EU-Unternehmer) die Erstattung von USt an Drittlandsunternehmer geregelt.[2] Das Verfahren gilt – wie n... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13 Steuerschuldner

Rz. 307 Steuerschulder ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen steuerpflichtigen Umsatz bewirkt.[1] Rz. 308 Die EU-Mitgliedstaaten können Regelungen treffen, nach denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (sog. Reverse-Charge-System), wenn der Umsatz von einem nicht im Inland ansässigen Unternehmer erbracht wird.[2] Zu den ab 1.1.2010 geltenden Neuregelungen aufgr... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich... mehr

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§ 20 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 113 § 580 BGB gleicht in weiten Teilen den Regeln des § 564 BGB. Insoweit wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen (siehe Rdn 70 ff.). § 580 BGB ist eine Regelung, die kein zwingendes Recht enthält und demzufolge dispositiv ist.[166] Davon wird in Leasingverträgen gerne Gebrauch gemacht, um so die Debatte, ob § 580 BGB für Leasingverträge überhaupt anzuwenden ist,[16... mehr

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§ 9 Insolvenzplanverfahren / C. Planvorlagerecht und -inhalt

Rz. 8 Das Planvorlagerecht besteht nach § 218 Abs. 1 S. 1 InsO sowohl für den Insolvenzverwalter als auch für den Schuldner. Im Nachlassinsolvenzverfahren besteht zusätzlich ein Planinitiativrecht des Nachlasspflegers als gesetzlichem Vertreter des Erben.[8] Der Schuldner hat die Möglichkeit, seinen Plan schon mit dem Insolvenzantrag einzureichen (§ 218 Abs. 1 S. 2 InsO). Da... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Sicherungsanordnung (§ 50a Abs 7 EStG)

Rn. 76 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Soweit nicht schon nach anderen Vorschriften ein Steuerabzug durchzuführen ist, ist das FA gem § 50a Abs 7 EStG berechtigt, zur Sicherstellung des Steueranspruchs die (teilweise) Entrichtung der ESt von beschränkt stpfl Einkünften durch einen Abzug an der Quelle gegenüber dem Vergütungsschuldner für Rechnung des Steuerschuldners anzuordnen. ... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 545 Unter einer Pkw-Überlassungspauschale ("Car-Allowance") wird eine Zahlung an einen Arbeitnehmer verstanden, der sich verpflichtet hat, sein privates Kfz für dienstliche Zwecke zu nutzen. Mit der Car-Allowance sollen alle Ansprüche des Arbeitnehmers aus und im Zusammenhang mit dieser Nutzung abgegolten werden.[1353] Für Unternehmen und Arbeitnehmer stellt sich oft die ... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.55: Geschäftsführervertrag mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.14 [Miete/Leasing → Zeile 47]

Zu erfassen sind die Kosten für Miete/Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter. Nicht in Zeile 47 gehören Kfz-Leasingkosten (Zeile 68) oder Raummiete (Zeile 39). mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3 [Kapitalerträge ohne Steuerabzug → Anlage KAP Zeilen 18–26]

In diesen Zeilen sind Kapitalerträge zu erklären, bei denen keine Steuer einbehalten worden ist, die aber dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen und deshalb im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nachversteuert werden müssen. Dazu zählen vor allem Zinsen, die Sie für privat gegebene Darlehen erhalten haben (Zeile 18; vgl. aber auch Anmerkungen zu den Zeilen 27 ff. be... mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 20]

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a... mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.28 [Kfz-Kosten → Zeilen 68–73]

Zu unterscheiden sind die Aufwendungen für: Kfz-Leasing (Zeile 68) Steuern, Versicherungen und Maut (Zeile 69) sonstige Fahrtkosten (Zeile 70) In Zeile 70 gehören alle übrigen festen und laufenden Kosten (z. B. Kraftstoffkosten, Reparaturkosten etc.), allerdings nicht die AfA und Zinsaufwendungen. Ferner sind Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel, die für betriebliche Zwec... mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2024... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.4.3 Materielle Grundsätze

Rz. 29 Materielle Grundsätze der Buchführung enthalten § 239 Abs. 2 HGB, § 146 Abs. 1 AO mit der Bestimmung, dass die Eintragungen vollständig und richtig sein müssen. Im Einzelnen sind daraus folgende Regeln abzuleiten: Vollständigkeit bedeutet die lückenlose Aufnahme aller Wertbewegungen mit den notwendigen Angaben (Datum, Gegenstand, Betrag, angesprochene Konten, Hinweis ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.1 Begriff der Drohverlustrückstellung

Rz. 442 Nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB sind auch Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Zur bilanziellen Behandlung der schwebenden Geschäfte vgl. Rz. 79. Leistung und Gegenleistung, die in synallagmatischer Beziehung zueinander stehen, sind danach nicht zu erfassen, solange für sie die Vermutung der gegenseitigen Ausgewogenheit gilt. Der Grun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.2 Inhalt des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rz. 47 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 EStG ist nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung auszuweisen ist. Dadurch wird die Steuerbilanz an die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) gebunden. Die Bindung ist insowe... mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.4.3 Hardwareleasing

Rz. 47 Entscheidend für die Zuordnung von Hardware zum Leasinggeber oder -nehmer ist steuerrechtlich (und auch handelsrechtlich) nach den allgemeinen Kriterien der Leasingerlasse – neben der Problematik "Spezialleasing" und dem Überwälzen von Risiken – vorrangig das Verhältnis der unkündbaren Grundmietzeit zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Darüber hinaus ist bei Verträ... mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.3 Softwareleasing

Rz. 106 Softwareleasing[1] erfolgt regelmäßig dergestalt, dass ein "Softwarehaus" einem Leasinggeber ein nicht ausschließliches, auf einen Dritten übertragbares Nutzungsrecht, jedoch kein freies Verfügungs- oder Verwertungsrecht einräumt. Zugleich schließt der Leasinggeber mit dem Leasingnehmer einen Vertrag, der Letzerem die Anwendung der überlassenen Software erlaubt.[2] R... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

Leitsatz 1. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ist eine Leasingsonderzahlung den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zuzuordnen (Änderung der Rechtsprechung). 2. Auch andere (Voraus-)Zahlungen, die sich wirtschaftlich auf die Dauer des Le... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 42 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Baetge/Kirsch/Thiele (2007), Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Bauer (1981), Schwebende Geschäfte im Steuerrecht, Diss., Erlangen-Nürnberg. Bieg (1977), Schwebende Geschäfte in Handels- und Steuerbilanz, Frankfurt am Main/Bern. Bieg (1983), Bankbilanzen und Bankenaufsicht, München. Bieget... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Angaben nach der Taxonomie-VO (EU) 2020/852

Rn. 282a Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Weitere Berichtspflichten in der nichtfinanziellen Erklärung resultieren unmittelbar aus der sog. EU-Tax-VO 2020/852 (ABl. EU, L 198/13ff. vom 22.06.2020) und in deren Folge erlassenen delegierten Rechtsakten (vgl. EU-KOM (2021b) und EU-KOM (2021c)). Nach Art. 8 der Tax-VO müssen UN, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b v... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Betriebskosten richtig zuor... / 3.4.1.7 Kosten für die Ausstattung zur Verbrauchserfassung

Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattungen zu verwenden.[1] Es dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die entweder über eine sachverständige Bestätigung verfügen, wonach sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder ... mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
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Steuerliche Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen für Beschäftigte

Kommentar In zahlreichen Branchen unterliegen insbesondere leitende Beschäftigte einer Gefährdung. Durch Personenschutz und/oder Einbauten in Häusern und Fahrzeugen entstehen Aufwendungen, die oftmals der Arbeitgeber übernimmt. In einem aktuellen Erlass nimmt die Finanzverwaltung zur lohn- und einkommensteuerlichen Behandlung Stellung. Die Verwaltung ist (erneut) gefragt word... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Kreislaufwirtschaft: Strate... / 3.3 Geschäftsprozesse und Geschäftsmodell

Die Einführung neuer Geschäftsmodelle, die auf Prinzipien der Kreislaufwirtschaft basieren, ist für Unternehmen zunehmend unverzichtbar, erfordert jedoch eine ganzheitliche Überarbeitung bestehender Geschäftsmodelle. Unternehmen müssen in Erwägung ziehen, ihre Geschäftsmodelle so anzupassen, dass sie Dienstleistungen wie Sharing, Leasing, Reparaturdienste aber auch Rückwärts... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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§ 11 Klage und selbstständi... / a) Übersicht

Rz. 29 Die Bestimmung der Aktivlegitimation bereitet grundsätzlich keine Schwierigkeiten. Die Klage ist stets von demjenigen zu erheben, der Inhaber der geltend zu machenden Ansprüche ist. Bei Fahrzeugschäden ist dies allein der Eigentümer, was nicht nur bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen gewissenhafter Prüfung bedarf. mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Private Sachverständige, Abs. 1 f bzw. Nr. 2.3.1.3 und 2.3.2.2 ARB 2012

Rz. 342 Grundsätzlich erstattet der Rechtsschutzversicherer die Kosten für Sachverständige nur insoweit, als es sich um Sachverständige handelt, die von einem Gericht herangezogen worden sind (§ 5 Abs. 1 c ARB). Im Bereich der Inlandsfälle macht § 5 Abs. 1 f ARB hiervon für zwei Sachverhalte eine Ausnahme: Rz. 343 Schaltet der Versicherungsnehmer einen öffentlich bestellten t... mehr

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§ 4 Quotenbildung / b) Einzelne Unfallvarianten

Rz. 79 Ausgehend von diesen Urteilen zeigt sich, dass ggf. zwischen den einzelnen Unfallkonstellationen zu unterscheiden ist, damit beurteilt werden, kann ob dem nicht haltenden Eigentümer gegenüber Einwendungen zu einer Mithaftung dem Grunde nach erhoben werden können. Angesichts der besonderen Bedeutung des Kfz-Leasings wird der nicht haltende Eigentümer im Folgenden als L... mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.3 Zugangs- und Folgebewertung beim Leasing

1.1.3.1 Zuordnung des Leasinggutes zum Leasinggeber (Operating Leasing) Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Darstellung beim Leasinggeber In der Praxis werden Leasingbeziehungen regelmäßig so ausgestaltet, dass das Leasinggut (weiterhin) dem Leasinggeber als rechtlichem Eigentümer zuzuordnen ist und daher von ihm bilanziert wird (vgl. Kapitel 5 Tz. 33 ff.). Das Leasinggeschäft se... mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.2.2.2 Zusammenfassung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten

Rz. 51 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Leasingverhältnis kann neben einer oder mehrerer Leasingkomponenten auch Nichtleasingkomponenten enthalten, die grundsätzlich getrennt voneinander zu bilanzieren sind. IFRS 16 folgt dabei dem Grundsatz der Einzelbetrachtung jedes identifizierbaren Leasingverhältnisses (IFRS 16.12). Die Nichtleasingkomponenten sind hierzu gemäß den einschl... mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1 Leasing

1.1 HGB 1.1.1 Grundlagen der Leasingbilanzierung Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine besondere Zurechnungsfrage stellt sich bei Abschluss von Leasingverträgen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die zivilrechtliche Eigentumslage und das Tragen der wirtschaftlichen Chancen und Risiken an einem Vermögensgegenstand teilweise auseinanderfallen. Es stellt sich deshalb hier besond... mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.3.1 Zuordnung des Leasinggutes zum Leasinggeber (Operating Leasing)

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Darstellung beim Leasinggeber In der Praxis werden Leasingbeziehungen regelmäßig so ausgestaltet, dass das Leasinggut (weiterhin) dem Leasinggeber als rechtlichem Eigentümer zuzuordnen ist und daher von ihm bilanziert wird (vgl. Kapitel 5 Tz. 33 ff.). Das Leasinggeschäft selbst stellt ein schwebendes Geschäft dar und ist als solches nicht zu b... mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.1.1 Allgemeine Grundsätze der Leasingbilanzierung

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rechtlicher Eigentümer ist der Leasinggeber, der das Leasingobjekt entweder im Hinblick auf das Leasinggeschäft extra erwirbt oder bereits hat. Er überlässt das Objekt dem Leasingnehmer gegen Zahlung der Leasingraten. Unterschiede bestehen hinsichtlich der Dauer der Gebrauchsüberlassung, ihrem Zweck und der Frage, wer die Chancen und Risiken t... mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.3.2 Zuordnung des Leasinggutes zum Leasingnehmer (Finanzierungsleasing)

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Darstellung beim Leasingnehmer Ist der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen, sodass dieser ihn in seiner Bilanz ausweisen muss (vgl. Kapitel 5 Tz. 33 ff.), hat der Leasingnehmer als Anschaffungskosten den Barwert der Leasingraten, abgezinst auf den Bewertungstag, anzusetzen.[1] Dabei ist ein nach Laufzeit und Risikolage angemessener... mehr