Prof. Dr. Thilo Schülke
, Dr. Jan Faßhauer
1.1 HGB
1.1.1 Grundlagen der Leasingbilanzierung
Rz. 1
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Eine besondere Zurechnungsfrage stellt sich bei Abschluss von Leasingverträgen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die zivilrechtliche Eigentumslage und das Tragen der wirtschaftlichen Chancen und Risiken an einem Vermögensgegenstand teilweise auseinanderfallen. Es stellt sich deshalb hier besonders die Frage, in wessen Bilanz das Leasinggut auszuweisen ist. Im deutschen Handelsrecht selbst finden sich – anders als in der internationalen Rechnungslegung – keine konkreten Vorgaben zur bilanziellen Abbildung. Eine im Zuge des BilMoG geplante Annäherung an die internationalen Vorschriften wurde nicht weiterverfolgt. Hilfsweise kann daher nur auf die steuerrechtlichen Vorgaben aus den Leasingerlassen und eine Verlautbarung des IDW, die allerdings nur im Entwurf vorliegt (IDW ERS HFA 13) und für die eine Finalisierung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, zurückgegriffen werden.
1.1.1.1 Allgemeine Grundsätze der Leasingbilanzierung
Rz. 2
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Rechtlicher Eigentümer ist der Leasinggeber, der das Leasingobjekt entweder im Hinblick auf das Leasinggeschäft extra erwirbt oder bereits hat. Er überlässt das Objekt dem Leasingnehmer gegen Zahlung der Leasingraten. Unterschiede bestehen hinsichtlich der Dauer der Gebrauchsüberlassung, ihrem Zweck und der Frage, wer die Chancen und Risiken trägt. Das Schrifttum zu den Einzelfragen ist kaum noch überschaubar. In der Praxis spielen die Leasing-Erlasse der Steuerverwaltung eine beherrschende Rolle (dazu sogleich). Grob können folgende Typen des Leasings unterschieden werden:
Rz. 3
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Kurzfristige Nutzungsüberlassung, Operating-Leasing: Es handelt sich um ein vertragliches Verhältnis, das zur Nutzung einer Sache berechtigt, aber mit kurzen Kündigungsfristen: die Risiken bleiben beim Leasinggeber, der hierfür...