Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.16 Steuerfreie Aktivrente

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 77. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990, vom 23.09.1990, BGBl II 90, 885 (speziell 974)

Rn. 91 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit der Herstellung der Deutschen Einheit – stl ab 01.01.1991 – sind die DDR-spezifischen Bestimmungen des EStG für 1990, aufgeführt unter Nr 75, gegenstandslos geworden. Es entfallen daher ab 1991 folgende Paragraphen: In die §§ 42 Abs 4, 42a Abs 2 u 46 Abs 2 Nr 8a w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Freibeträge für den verbleibenden Verlustabzug und Verluste aus anderen Einkunftsarten

Rz. 47 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Unbeschränkt können beim FA ferner Freibeträge auf der > Bemessungsgrundlage folgender Beträge beantragt werden, wie sie nach § 37 Abs 3 EStG bei der Festsetzung von > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu berücksichtigen sind (§ 39a Abs 1 Satz 1 Nr 5 EStG): Rz. 48 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 die Beträge, die nach Maßgabe des § 10d Abs 2 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 22. Zweites Steueränderungsgesetz 1971 vom 10.08.1971, BStBl I 71, 373

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Änderung des EStG, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Entwicklungshilfesteuergesetzes – Zweites StÄndG 1971 – bringt vor allem die durch den BVerfG-Beschl 11.05.1970, BGBl I 70, 1145 notwendig gewordene Klärung hinsichtlich der Frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 58. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz) vom 15.05.1986, BStBl I 86, 278

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ab 1987 wird grundsätzlich der Nutzungswert der vom Eigentümer selbst bewohnten bzw der unentgeltlich überlassenen Wohnung gem § 21 Abs 2 EStG nicht mehr besteuert mit einer Übergangsregelung für Altobjekte (§ 52 Abs 15 und 21 EStG); § 21a EStG entfällt ohne Übergangsregelung: sog "Konsumgutlösung" anstelle der bis dahin geltenden sog "Invest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Steueränderungsgesetz vom 23.12.1966, BStBl I 67, 2

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im wesentlichen wurde der Abzug der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kfz gekürzt (zB beim Pkw von 0,50 DM auf 0,36 DM für jeden Entfernungs- km), die bisher nur für Arbeitnehmer geltende Pauschalierung vor allem auch auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 68. Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21.02.1989, BGBl I 89, 233

Rn. 83 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 13 Abs 2 wurde durch eine Nr 3 dahin gehend ergänzt, daß zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch gehört "die Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit." Die steuerfreien Einnahmen in § 3 EStG werden durch eine neue Nr 27 erweitert, wonach der Grundbetrag der Pr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das LSt-Ermäßigungsverfahren, das vordem in § 40 EStG, §§ 17ff LStDV geregelt war, hat seit 1975 seine gesetzliche Grundlage in § 39a EStG; diese Vorschrift wurde durch das EStRG vom 05.08.1974 (BGBl 1974 I, 1769 = BStBl 1974 I, 530) in das EStG eingefügt. Danach ist § 39a EStG mehrfach geändert worden. Rz. 11 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Änder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zur Währungsumstellung 1948

Rn. 2 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Nach mehrfacher Änderung während des zweiten Weltkrieges, die hauptsächlich die Einführung von Kriegszuschlägen, die Schaffung der steuerlichen Vergünstigung des nichtentnommenen Gewinns nach § 3 StÄV, die Aufhebung der Bürgersteuer und außerhalb des EStG vor allem die Erfassung von Übergewinnen durch eine Mehreinkommensteuer und später Gewinn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 2.000 EUR eingeführt. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, durch steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.3.3 Abfälle

Rz. 118 Vergleichbar zu den ergänzenden Angaben zu Produkten und Materialien enthält der Abschnitt "Abfälle" weitere Angaben zu den allgemeinen Berichtspflichten zu Ressourcenabflüssen nach ESRS E5-5. Dieser Abschnitt ist den Angaben nach ESRS E5.34(b) inhaltlich zugeordnet. Gem. ESRS E5.37 hat das berichtende Unternehmen zur Gesamtmenge an Abfällen aus dem eigenen Betrieb fo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.2 Phase 2: Auswerten

Rz. 38 In Phase 2 "Auswerten" führt das Unternehmen die Auswertung der Auswirkungen und Abhängigkeiten für jeden wesentlichen Standort oder Sektor/Bereich, einschl. der Auswertung der Schwere und Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, durch (ESRS E2.AR6). Nach der TNFD umfasst Phase 2 "Auswerten" die folgenden Leitfragen für Unterne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.1 Verpflichtung zur Buchführung

Nach § 141 AO ist ein gewerblicher Unternehmer verpflichtet, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, sofern die erzielten Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 UStG, 800.000 EUR, im Kalenderjahr übersteigen oder der Gewinn aus Gewerbebetrieb mehr als 80.000 EUR, im Wirtschaftsjahr b...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Gesetzesradar Öffentlicher ... / 3.19 Steuerfreie Aktivrente

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktivrente / 1.4 Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung

Weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Arbeitgeber für diese Leistungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten hat. In Betracht kommen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (und bei denen die Beiträge von den Versicherten und von den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen werden)[1], Beschäftigte im sog. Übergangsbereich (i...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke. Hiervon abweichend muss der Hebesatz für die Grundsteuer gem. § 1 Abs. 1 S. 1 NWGrStHsG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einhei...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.3 Geltungsbereich

Rz. 9 § 1 NWGrStHsG gilt für in Nordrhein-Westfalen belegene wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes, also sowohl für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens als auch für Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. Die Vorschriften des NWGrStHsG sind gem. § 3 NWGrStHsG erstmals au...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 1 Abweichungskompetenz der Länder – sog. Länderöffnungsklausel

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b) v. 15.11.2019[1] wurde einerseits zur grundgesetzlichen Absicherung des Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019[2] die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer durch eine Änderung des Art. 105 Abs. 2 GG auf den Bund übertragen, ohne dass für deren Ausübung die Voraussetzungen des Ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.1 Grundkonzeption / Leitgedanke

Rz. 17 Beim Bodenwertmodell wird die tradierte Auffassung einer wertabhängigen verbundenen Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage neben dem Grund und Boden auch die Gebäude einschließt, aufgegeben. Steuer- und damit Bewertungsgegenstand des – reinen – Bodenwertmodells (bzw. der „reinen Bodenwertsteuer“) ist allein der Grund und Boden. Das Bodenwertmodell wurde bislang allein ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Gründe für die Steuerermäßigungen

Rz. 9 Aus dem Grundgedanken, der der Steuerermäßigung bei der Einführung des MwSt-Systems in Deutschland zum 1.1.1968 zugrunde lag, ergab sich, dass der ermäßigte Steuersatz immer nur im Hinblick auf ein begünstigungswürdiges Interesse des privaten Letztverbrauchers gerechtfertigt war. Die Frage, welche Bereiche des Allgemeinbedarfs im Interesse des privaten Verbrauchers als...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.2.2 Materielle Verfassungsmäßigkeit

Rz. 93 Die landesgesetzlichen Regelungen über die von § 25 Abs. 4 GrStG abweichende Erweiterung der kommunalen Hebesatzmöglichkeiten begegnen auch in materiell-rechtlicher Hinsicht keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. In den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wird grundsätzlich das bundesgesetzlich reformiert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 3 Überblick über die Inanspruchnahme der Länderöffnungsklausel

Rz. 12 Von der Abweichungskompetenz nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG haben bislang 14 Länder Gebrauch gemacht. Im Bereich der sog. Grundsteuer A (Steuergegenstand: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens) übernehmen – abgesehen von geringfügigen punktuellen Abweichungen – alle Länder die bundesgesetzl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die den Gemeinden in § 1 NWGrStHsG landesgesetzlich eingeräumte Möglichkeit, die Hebesätze für die Grundsteuer auch innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (S. Allgemeine Ausführungen z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.2.2.3 Verfassungsrechtliche Einwände

Rz. 56 In der Fachkommentierung werden hinsichtlich der wertunabhängigen Flächenmodelle nach der hier vertretenen Auffassung zurecht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. So wird gegen die wertunabhängigen Flächenmodelle insbesondere eingewandt, dass die Grundsteuer als Flächensteuer durch das Äquivalenzprinzip weder im Sinne einer Kosten- noch einer Nutzenäquiv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.1 Grundkonzeption / Leitgedanke

Rz. 85 Nachdem sich im Laufe des Jahres 2024 anhand der festgestellten Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und der darauf aufbauenden festgesetzten Grundsteuermessbeträge auf den 1.1.2025 unter der Prämisse einer aufkommensneutralen Reform der Grundsteuer (Rz. 71) teilweise abzeichnete, dass sich infolge der verfassungsrechtlich gebotenen relations- und realitätsgerechten Bewe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Forschungsgutachten vom September 2010

Rz. 35 Das BMF hatte auf Bitten des BT-Finanzausschusses im September 2009 ein weiteres Forschungsprojekt zu den Umsatzsteuerermäßigungen in Auftrag gegeben. Unter Projektleitung von Prof. Kaul (Universität des Saarlandes) wurde dem BMF im September 2010 das Forschungsgutachten "Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung u...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Vibrationen / 2 Vorkommen

Hand-Arm-Vibrationen treten z. B. auf "beim Arbeiten mit handgehaltenen oder handgeführten Arbeitsgeräten mit rotierenden oder oszillierenden Teilen, aber auch durch handgehaltene Werkstücke, durch handgehaltene schwingende Bedienelemente oder bei Geräten mit Einzelauslösung (z. B. Nagler, Bolzensetzer)" (Kap. 4.1 Allgemeines TRLV Vibrationen). Kap. 4.1.2 Teil 1 TRLV Vibrati...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Gemeinsames zu § 46 Abs 3 EStG und § 70 EStDV

Rz. 150 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Beträge von 410 EUR bzw 820 EUR sind veranlagungsbezogen; sie verdoppeln sich nicht bei Zusammenveranlagung von > Ehegatten oder > Lebenspartner, werden aber bei der Einzelveranlagung (> Rz 7; > Ehegattenbesteuerung Rz 35–44) bei jedem der Ehegatten bzw Lebenspartner berücksichtigt (> Rz 152). Rz. 151 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bestehen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 12 Ausgleich-Prozentsätze nach der Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger

Art. 295ff. MwStSystRL ermöglichen eine umsatzsteuerliche Pauschalregelung für Landwirte, bei denen die Anwendung der Regelbesteuerung auf Schwierigkeiten stoßen würde, zum Ausgleich der Vorsteuerbelastung auf die vom Pauschallandwirt bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen. Zum pauschalen Ausgleich der Mehrwertsteuervorbelastung werden Pauschalausgleich-Prozentsätze best...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte und dem Progressionsvorbehalt unterliegende Bezüge von jeweils über 410 Euro (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rz. 37 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 Abs 2 Nr 1 EStG enthält zwei voneinander unabhängige Veranlagungstatbestände. Haben ArbN ein > Einkommen, das ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein LSt-Abzug vorgenommen worden ist (> Rz 25), so werden sie von Amts wegen veranlagt, wenn Rz. 37/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 8 Kleinunternehmergrenzen (bis 31.12.2024)/Pauschalregelungen der EU-Mitgliedstaaten

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Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.10 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar) – alte EU-Mitgliedstaaten

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Steuerpflichtige Nebeneinkünfte

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Summe der Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, ist der Unterschiedsbetrag zwischen den positiven und negativen sog Nebeneinkünften. Beispiel 4:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Spanien / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Unter die so genannte Ausgleichsabgabenregelung (régimen especial del recargo de equivalencia) fallen Einzelhändler (natürliche Personen oder juristische Personen, die nach einer besonderen Einkommensteuerregelung veranlagt werden), die Gegenstände oder Erzeugnisse jeder Art, die nicht besonders von der Regelung ausgenommen sind, verkaufen. Die von dieser Regelung erfassten ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 10. Arbeitnehmer mit Auslandsbezug (§ 46 Abs 2 Nr 7 EStG)

Rz. 100 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorgesehen ist eine Veranlagung von Amts wegen für verheiratete EU-/EWR-ArbN, deren Ehegatte in einem EU-/EWR-Staat wohnt, wenn die LSt nach Steuerklasse III erhoben worden ist. EU-/EWR-ArbN idS sind nach § 1 Abs 1 EStG im > Inland unbeschränkt steuerpflichtige ArbN, für die die Steuerklasse III festgestellt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Land- und Forstwirtschaft

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2024

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2024

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.2.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Rz. 34 Für Körperschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gilt aufgrund der in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Verweisung § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG und Abs. 2 Nr. 1 EStG (vgl. Rz. 24). Nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 EStG ist der Gewinn des Wirtschaftsjahrs auf das Kj., in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das Kj., in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.23 § 13 EStG (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft)

• 2022 Neue Produktionsverfahren/Aquakultur/Hydroponik/Aquaponik/Agroforstwirtschaft/Agrophotovoltaik/§ 13 EStG In der Land- und Forstwirtschaft haben sich neue Produktionsverfahren etabliert. Hierzu gehören die Aquakultur, die Hydroponik, die Aquaponik, die Agroforstwirtschaft und die Agrophotovoltaik. Aquakultur ist die kontrollierte Aufzucht von im Wasser lebenden Organism...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.3.3 Besonderheiten bei Körperschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

Rz. 22 Betreibt eine Kapitalgesellschaft[1], eine Genossenschaft[2] oder ein Versicherungs- und Pensionsfondsverein a. G.[3] einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, gelten nach § 8 Abs. 2 KStG alle Einkünfte, auch die aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bezogenen, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Eine solche Körperschaft kann Abschlüsse für ein vom Kj. a...mehr