Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

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Sauer, SGB IX § 119 Gesamtp... / 2.5 Aufwendungen der Teilnehmer an der Gesamtplankonferenz

Rz. 8 Regelungen zum Ersatz von Aufwendungen der Konferenzteilnehmer enthält das SGB IX nicht. Der Gesetzesbegründung ist ebenfalls nichts zu entnehmen. Wehrhahn (in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 119 Rz. 17 und 22) schlägt die analoge Anwendung der Regelung in § 21 Abs. 3 Satz 4 SGB X vor. In diesem Fall wird in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs-...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.1.3 Vergütung/Mindestlohn

Grundsätzlich unterliegen freiwillige Praktika der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns. Da das Orientierungspraktikum als freiwilliges Praktikum eingestuft wird, wäre normalerweise auch hier Mindestlohn fällig. Allerdings besteht eine Ausnahme nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MiLoG, welche dem Arbeitgeber erlaubt, in diesem speziellen Fall keinen Mindestlohn zu zahlen.[1] Sollt...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Beschäftigung von Praktikanten muss unterschieden werden: Ist die Beschäftigung ein zwingender Teil einer schulischen oder universitären Ausbildungsordnung, finden arbeitsrechtliche Bestimmungen weitgehend keine Anwendung, da es sich um Pflichtpraktika handelt. In anderen Fällen, also freiwilligen Praktika, gelten gemäß § 26 BBiG überwiegend die Vorschrifte...mehr

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Rabatte und Zugaben / 1.2.3 Berichtigung der Umsatzsteuer

Das Entgelt kann sich nachträglich ändern. Das kann durch eine Erlösschmälerung (Preisnachlass, Gutschrift, Rabatt, Skonto oder Bonus) geschehen. Damit ändert sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer und mit ihr die auf den Umsatz entfallende Steuer. Die Minderung der Bemessungsgrundlage setzt nicht voraus, dass ein Preisnachlass oder eine Preiserstattung auf allen S...mehr

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B. AVB D&O / VIII. Erledigung auf Verlangen des Versicherers durch Anerkenntnis, Befriedigung, Vergleich (A-6.7 AVB D&O)

Rz. 93 Die Regelung in A-6.7 AVB D&O knüpft daran an, dass eine Erledigung der Haftpflichtfrage möglich ist. Befürwortet der Versicherer die Erledigung, so räumt A-6.7 AVB D&O dem Versicherer zwei Möglichkeiten ein für sich die Regulierung zu begrenzen bzw. zu erledigen. Die erste Variante knüpft daran an, dass die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspru...mehr

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B. AVB D&O / I. Überblick

Rz. 1 Nach der VVG Reform 2008 darf durch Einführung des § 108 Abs. 2 VVG die Abtretung des Freistellungsanspruchs durch Versicherungsbedingungen an den geschädigten Dritten nicht mehr ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme gilt nach bestrittener Auffassung auch nicht dann, wenn ein Großrisiko vorliegt (§ 210 VVG).[1] Die Abtretung des Freistellungsanspruches hat in der Praxis...mehr

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B. AVB D&O / A-8 Versicherung für fremde Rechnung

A-8.1 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich den versicherten Personen zu; dies gilt nicht in den Fällen gem. A-3. A-8.2 Rückgriffsansprüche der versicherten Personen und deren Ansprüche auf Kostenersatz, auf Rückgabe hinterlegter und auf Rückerstattung bezahlter Beträge sowie auf Abtretung gem. § 255 BGB gehen in Höhe der vom Versicherer ge...mehr

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B. AVB D&O / V. Rückgriffsansprüche der versicherten Personen

Rz. 36 A-8.2 AVB D&O ordnet an, dass Rückgriffsansprüche der versicherten Personen und deren Ansprüche auf Kostenersatz, auf Rückgabe hinterlegter und auf Rückerstattung bezahlter Beträge sowie auf Abtretung gem. § 255 BGB in Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung ohne weiteres auf diesen übergehen. Der Versicherer kann die Ausstellung einer den Forderungsübergang nach...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 59 Die Haftung des Geschäftsführers setzt voraus, dass er bei der Pflichtverletzung schuldhaft gehandelt hat. Bezugspunkt für das Verschulden ist die Pflichtverletzung, darüber hinaus ist z. B. ein Schädigungsbewusstsein nicht erforderlich.[1] Daher ist es wichtig die Pflichtverletzung bzw. das Verhalten, das diese begründen soll. präzise darzulegen. An diese wird sodann...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

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zfs 03/2025, zfs Aktuell / 2.1 Kostenerstattung bei Konzern-Inkasso

Mit Urt. v. 19.2.2025 hat der BGH (VIII ZR 138/23) im Rahmen eines Musterfeststellungsverfahrens entschieden, dass eine Inkassovergütung auch dann einen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellt, wenn es sich bei dem vom Gläubiger mit der Einziehung der Forderung beauftragten Inkassodienstleister um ein mit ihm im Sinne von § 15 AktG verbundenes Unternehmen handelt (sog. Konzer...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Mietereinbauten und sonstige Ein-, Um- oder Ausbaumaßnahmen am Leasinggegenstand

Tz. 65d Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Leasingnehmer können – sofern der Leasinggeber als rechtlicher Eigentümer des underlying asset zustimmt – Ein-, Um- oder Ausbaumaßnahmen an diesem von ihm gemieteten Vermögenswert vornehmen. Nimmt der Leasingnehmer eine solche Baumaßnahme an dem zugrunde liegenden Vermögenswert auf eigene Rechnung vor und sind die damit verbundenen Kosten ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.1 Übersicht

Tz. 219 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Tz. 220 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zur Abgrenzung unbezahlter/bezahlter Sportler iSd § 67a Abs 3 AO gilt bei Zahlungen an Sportler des Vereins Folgendes: Ein Vereinssportler ist nach § 67a Abs 3 S 1 Nr 1 AO für die Beurteilung der ZwB-Eigenschaft der sportlichen Veranstaltungen nicht als bezahlter Sportler anzusehen, wenn er für seine gesamt...mehr

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AGS 03/2025, Kosten eines D... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Deutschlandticket Die Entscheidung ist zutreffend. Grds. zählen die Kosten für ein Deutschlandticket zu den allgemeinen Geschäftskosten nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV, weil sie nicht mandatsbezogen sind. Können diese Kosten aber nicht schon mit dem Auftraggeber abgerechnet werden, kommt eine Kostenerstattung erst recht nicht in Betracht. 2. Bahncard 100 a) Grundsatz Insoweit gilt d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Volkszählung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Zähler bei der Volkszählung 1987 galten als Aufwandsentschädigung iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (§ 10 Abs 9 Volkszählungsgesetz 1987 – BGBl 1985 I, 2078) und blieben in vollem Umfang steuerfrei. Eine entsprechende Regelung enthielt § 6 Mikrozensusgesetz vom 17.01.1996, BGBl 1996 I, 34. Aufwandsentschädigun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.7 Unzulässigkeit zweckfremder Ausgaben und unverhältnismäßig hoher Vergütungen (§ 55 Abs 1 Nr 3 AO)

Tz. 66 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Allgemeines: Nach § 55 Abs 1 Nr 3 AO darf die Kö keine Pers durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Vorschrift entspr etwa der in § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO für die Mitglieder getroffenen Regelung. Die Ausführungen in Tz 60 zu § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO gelten daher entspr. Die Vorschrift betrifft uE e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Personalrat

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwandsentschädigungen an freigestellte Mitglieder des Personalrats (§ 46 Abs 5 Bundespersonalvertretungsgesetz iVm § 1 der VO vom 18.07.1974, BGBl 1974 I, 1499, und entsprechende landesrechtliche Vorschriften), die aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlt und als > Aufwandsentschädigungen im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind idR nach...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 3c EStG)

Rz. 70 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 § 3c EStG ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes: Der Stpfl soll neben dem Vorteil steuerfreier Einnahmen nicht noch den Abzug der unmittelbar damit zusammenhängenden Aufwendungen (> Rz 18 ff) beanspruchen. Deshalb dürfen Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als WK bei der Er...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pegelbeobachter

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die ehrenamtlichen Helfer im gewässerkundlichen Messdienst sind > Arbeitnehmer. Ihre Aufwandsentschädigung ist nicht nach § 3 Nr 12 Satz 1 EStG steuerfrei, wohl aber im Rahmen von § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 Satz 2 Nr 2 LStR (FinMin TH vom 23.09.1997, FR 1998, 33). Zum steuerfrei bleibenden Betrag > Aufwandsentschädigungen Rz 45 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Polizei

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bestimmte Sachbezüge und andere Zuwendungen des Dienstherrn an Polizeibeamte sind steuerfrei , und zwar Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Rz. 3 Stand: EL 141 – ET: 03/2025mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Preisermittler

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die von den Statistischen Ämtern oder Gemeinden nebenamtlich zur Marktbeobachtung eingesetzten Preisermittler sind je nach Vertragsgestaltung im Einzelfall nichtselbständig oder selbständig tätig (> Arbeitnehmer Rz 9 ff). In einigen Bundesländern erhalten sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung iSv § 3 Nr 12 EStG; > Aufwandsentschädigungen Rz 63...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kontoführungsgebühren

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ersetzen ArbG ihren ArbN die für ein Gehaltskonto bei einem Kreditinstitut entstehenden Kontoführungsgebühren, so sind die Vergütungen in voller Höhe stpfl Arbeitslohn; sie sind kein steuerfreier Auslagenersatz (> R 19.3 Abs 3 Satz 2 Nr 1 LStR; > Arbeitslohn Rz 60 ff; > Auslagenersatz Rz 1, 2). Zu Besonderheiten bei ArbN eines Kreditinstituts...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wachhund

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen für einen Wachhund können bei bestimmten Berufsgruppen > Werbungskosten sein. Das gilt idR nicht für die von einem Hausmeister aufgewendeten Futterkosten für seinen privaten Wachhund (BFH/NV 1991, 234; Anschluss an BFH 127, 530 = BStBl 1979 II, 512). Ergänzend > Arbeitsmittel Rz 20 Blindenhund , > Forstleute, > Personenschutz Rz 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2025, Zusätzliche Ve... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Sie entspricht der schon bisher vorliegenden Rspr. des BGH zur Nr. 4142 VV in der Revisionsinstanz (zum Abgeltungsbereich BGH RVGreport 2019, 102 = NStZ-RR 2019, 127; zum Gegenstandswert u.a. BGH RVGreport 2019, 431; Beschl. v. 9.6.2021 – 5 StR 43/20; BGH, Beschl. v. 18.8.2021 – 1 StR 363/18; BGH, Beschl. v. 27.8.2024 – 5 StR 297/24, NStZ-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.7 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs 1 AO)

Tz. 147 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Neben der Satzung muss auch die tats Geschäftsführung auf die ausschl und unmittelbare Erfüllung der st-begünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entspr (s § 63 Abs 1 AO). Ebenso hierzu s Urt des FG Ddf v 09.05.1989 (EFG 1990, 2); insbes darf danach die tats Geschäftsführung grds nicht über den Satzungszweck hinausgehe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Einnahmen für die Pflege eines Verwandten, die aus familiären Gründen und nicht um des Entgelts willen übernommen wird, führen idR nicht zu besteuerbaren Einkünften iSv § 22 Nr 3 EStG (BFH 189, 424 = BStBl 1999 II, 776; ergänzend zur Abgrenzung > Arbeitnehmer Rz 80 ff, 105 ff). Das gilt auch dann, wenn die gepflegte Person (vgl § 14 SGB XI)...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Notarkasse

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Notarkasse für BY in München und die Ländernotarkasse für die neuen Bundesländer in Leipzig sind Anstalten des öffentlichen Rechts (§ 113 Abs 1, 2 BNotO). Sie sind > Juristische Person des öffentlichen Rechts und können im Rahmen von § 3 Nr 12 Satz 2 EStG steuerfreie Aufwandsentschädigungen zahlen (> Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff). Eine Eink...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Waffen

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitsmittel Rz 20 Waffen, > Forstleute Rz 20, > Auslagenersatz Rz 20 Forstleute.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wach- und Schließgesellschaft

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Vor allem > Bewachungsgewerbe. Ferner: Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Entschädigungen an Wachmänner für die Benutzung eigener Fahrräder bei Dienstgängen > Auslagenersatz Rz 20 Bewachungsgewerbe . Zum Ersatz der Aufwendungen für die Fütterung und Pflege eines Wachhunds > Wachhund Rz 2. Aufwendungen für ein > Fahrrad und für typische > Berufsklei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. BFH-Definition

Rz. 12 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Für den BFH enthält der Begriff "Werbungskosten" nicht nur eine Abgrenzung zu den Aufwendungen für die > Lebensführung iSv § 12 EStG (> Rz 16), sondern beschränkt den WK-Begriff auch auf Ausgaben, denen besteuerbare > Einnahmen gegenüberstehen, die mithin durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind (BFH/NV 2006, 1068 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wasser- und Bodenverbände

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Selbst wenn diese Verbände bei der KSt als Betriebe gewerblicher Art einer > Juristische Person des öffentlichen Rechts behandelt werden, sind > Aufwandsentschädigungen nicht steuerfrei gemäß § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (BFH 160, 221 = BStBl 1990 II, 679). Zur – differenzierten – Behandlung der Einkünfte der > Organe > Vorstandsmitglieder Rz 1.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wassergenossenschaften

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Kasse einer Wassergenossenschaft ist keine > Öffentliche Kasse iSv § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (H 3.11 LStH). Der Vorsteher eines Wasserversorgungs- und Wasserbeschaffungsverbands leistet zudem keine öffentlichen Dienste iSv § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (BFH 160, 221 = BStBl 1990 II, 679). Ergänzend > Aufwandsentschädigungen Rz 23, 30ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Juristische Person; außerdem > Aufwandsentschädigungen, > Beamte, > Behörden als Arbeitgeber, > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten, > Öffentliche Kasse, > Religionsgemeinschaften, > Reisekostenvergütungen, > Spenden, > Umzugskosten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Personenstand

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Familienstand. Zur statistischen Erhebung von Personenstandsdaten sowie der steuerlichen Behandlung von > Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche > Erhebungsbeauftragter. Ergänzend > Mikrozensus, > Volkszählung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegekosten

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen für die Pflege des Stpfl selbst und seines Ehegatten/Lebenspartners gehören bei Personen, die akut erkrankt oder pflegebedürftig oder in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI), zu den > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit. Neben den Aufwendungen für den Arzt, Medikamente, das Kranke...mehr

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AGS 03/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 97 ff.) berichtet Volpert über die neue PKH-Bekanntmachung 2025. Mit der Berechnung der anwaltlichen Vergütung, also den Formalien einer ordnungsgemäßen Abrechnung unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage befasst sich in einem weiterem Beitrag Burhoff (S. 99 ff.). Wie bei einem zweiten Versäumnisurteil abzurechnen ist, insbesondere mit der Frage, ob übe...mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war geschieden. Die Eltern sind vorverstorben. Der Beteiligte zu 1) ist der einzige Sohn des Erblassers. Der Beteiligte zu 1) hat neben seinen am XX.XX.2013 ehelich geborenen Sohn einen weiteren Sohn, Vorname1 A, aus einer vorhergehenden Beziehung. Mit Erklärung vom 20.12.2023 gegenüber dem Nachlassgericht hat der Beteiligte zu 1) zugleich mit seiner Ehefrau f...mehr

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AGS 03/2025, Klarstellung b... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Bedenken gegen die Entscheidung des OLG München Den Gedankengängen des OLG München kann ich nicht so recht folgen. Nach Auffassung des OLG hätte die Rechtspflegerin bereits in ihrem zweiten Kostenfestsetzungsbeschl. v. 10.9.2024 einen Hinweis auf das teilweise Fortbestehen der Wirksamkeit des ersten Kostenfestsetzungsbeschlusses aufnehmen müssen, was sie nicht getan hat. D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Erweiterte steuerliche Arbeitgeberfunktion bei drittbezogenem Arbeitnehmereinsatz

Rz. 25 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ist ein gewerblicher Verleiher von Arbeitskräften im > Inland nicht ansässig, ist er also kein > Inländischer Arbeitgeber (> Rz 20), verpflichtet ihn § 38 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG gleichwohl als "ausländischen Verleiher" zum LSt-Abzug. Zu Einzelheiten > R 42d.2 LStR sowie > Arbeitnehmerüberlassung Rz 6 ff. Rz. 26 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zu d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.4 Nutzungsgebundenes Vermögen; Erwerb aus zeitnah zu verwendenden Mitteln möglich

In Anbetracht der Neuregelungen in § 57 Abs 3 und § 58 Nr 1 AO und unter Berücksichtigung der Ges-Begr zu § 58 Nr 1 S 2 AO sollten WG, die anderen gemeinnützigen Organisationen oder jur Pers d öff Rechts in Verfolgung eines eigenen gemeinnützigen Satzungszwecks unentgeltlich oder verbilligt, dh gegen reinen Kostenersatz, überlassen werden, nutzungsgebundenes Vermögen darstel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / 2. Sanktionen und Kostenersatzansprüche

Als leistungsrechtliche Reaktion auf zurechenbare Pflichtverletzungen von Sozialhilfeempfängern finden sich sowohl im SGB II als auch im SGB XII normierte Sanktionsmöglichkeiten.[16] Bewirkt der Sozialhilfeempfänger seine eigene Teilhabe am Nachlass bzw. wirkt er daran mit, kann eine solche Rechtsgestaltung ein entsprechendes Risiko darstellen und muss deshalb bei dessen Eff...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wagenpflegepauschale

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine Haltern beamteneigener Kfz gezahlte Wagenpflegepauschale bleibt als > Auslagenersatz nach § 3 Nr 50 EStG steuerfrei (BFH 196, 165 = BStBl 2001 II, 844). Die FinVerw lehnt es ab, eine Wagenpflegepauschale für private ArbN bei Überlassung eines Firmenwagens (allgemein > Kraftfahrzeuggestellung) steuerfrei zu belassen, wenn nicht die Voraussetzun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verwarnungsgeld

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Geldbußen und Verwarnungsgelder, die vom > Arbeitgeber übernommen werden, sind regelmäßig stpfl > Arbeitslohn. Ein rechtswidriges Tun ist keine beachtliche Grundlage einer betriebsfunktionalen Zielsetzung (BFH 243, 520 = BStBl 2014 II, 278). Leistet der ArbG als Halter eines Kfz die Zahlung eines Verwarnungsgelds wegen einer ihm erteilten Verwarnun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Erstattung von Werbungskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 109 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen des ArbN, die ihrer Natur nach WK sind, darf der ArbG grundsätzlich nicht steuerfrei erstatten. Erhält der ArbN einen Ausgleich für seine Aufwendungen, so handelt es sich vielmehr um zusätzlichen steuerpflichtigen > Arbeitslohn , der um WK zu mindern ist (vgl zB BFH 198, 545 = BStBl 2002 II, 823). Es könnte sonst, weil alle ArbN...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kommunale Spitzenverbände

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Als kommunale Spitzenverbände werden Zusammenschlüsse von Kommunen bezeichnet, die gegründet worden sind, um die Interessen der Kommunen auf Landes- und Bundesebene zu vertreten. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Deutschen Städtetag, den Deutschen Landkreistag, den Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie den Bayerischen Bezirketag. Diese...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verwaltungsrat

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur internationalen Besteuerung insbesondere > Doppelbesteuerung Rz 250 ff sowie zu den Regelungen der konkreten DBA jeweils die einzelnen Länderstichworte, zudem > Ausland Rz 37, > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 28. Ferner vor allem zur nationalen Besteuerung > Arbeitnehmer Rz 75/1; > Aufsichtsrat Rz 2; > Aufwandsentschädigungen Rz 33 f, Rz 63 Deut...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vollziehungsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Vollzugsentschädigungen/Vollstreckungsvergütungen (§ 49 BBesG iVm der VollstrVergV) der Vollziehungsbeamten der FinVerw gehören zum stpfl > Arbeitslohn (vgl die Stichworte bei > Außendienstentschädigung). Über die Gebühren der > Gerichtsvollzieher > Justizverwaltung. Zur sog Außendienstpauschale > Zehrgelder Rz 2. Ergänzend > Polizei. Rz....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Zusätzliche Werbungskosten-Pauschbeträge für bestimmte Berufsgruppen

Rz. 104 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Pauschbeträge, mit denen früher der besondere Aufwand bestimmter Berufsgruppen zusätzlich zum > Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgegolten werden sollte, sind letztmals für 1999 gewährt worden. Eine Überprüfung der tatsächlich durchschnittlich entstehenden abziehbaren Aufwendungen durch das BMF hat ergeben, dass auch innerhalb derselben Berufsgru...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Notarkammer

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine Notarkammer ist eine > Juristische Person des öffentlichen Rechts. Zur steuerlichen Behandlung von Beiträgen der Mitglieder sowie von Aufwandsentschädigungen > Berufsstände und Berufsverbände. Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Teil der Abgaben der Notare an die Notarkammer oder > Notarkasse, der aufgrund gesetzlicher Verpflichtung als ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vormund

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ein Vormund wird vom Familiengericht bestellt, wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht oder die Eltern weder zur Personensorge noch zur Vermögenssorge berechtigt sind oder sein Familienstand nicht zu ermitteln ist (vgl § 1773ff BGB). Grundsätzlich ist jeder geeignete Deutsche zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet (§...mehr