Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 6 (SEStEG) Gewinnerhöhung durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten

Ausgewählte Literaturhinweise: Eilers, Gemeinschaftsrechtliche Anwendungsrestriktionen für § 42 AO, DB 1993, 1156; Centrale-Gutachtendienst, Umw einer GmbH in eine Einzelfirma und Konfusion von Verbindlichkeiten und Forderungen, GmbHR 1998, 826; Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner Pers-Ges, BB 1998, 1557; Gosch, Pensionszusage bei Umw der Gesellschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 15 Ermittlung des Einkommens bei Organschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Grotherr, Organschaftsfragen bei Ausl-Beziehungen, FS Flick (1997), 757; Förster/Ottersbach, Nachgeschaltete Ausl-Beteiligungen von inl BetrSt beschr stpfl Kö, IStR 1998, 521; Pyszka, Kstliche Organschaft bei einer OG mit BetrSt oder Beteiligungen an Pers-Ges im Ausl: Überlegungen zum Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO), IStR 1998, 333; Walter/Stümp...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Körperschaftsteuer und Verdeckte Gewinnausschüttung

Schrifttum: Beyer, Die vGA-Falle – ein häufiger Fehler in Steuerstrafverfahren, NWB 2016, 1894; Binnewies, Steuerrechtliche Behandlung von Gewinnausschüttungen, GmbH-StB 2009, 255; Böcher, Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung?, DB 1989, 999; Brüggemann, ErbStR 2019: Verdeckte Gewinnausschüttung als Schenkung, ErbStR 2019, 156; Buse, Steuerstrafrechtliche Fol...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.17.2 Körperschaftsteuer und Erbschaftsteuer

Rz. 232 Unter den Voraussetzungen der §§ 5 Abs. 1 Nr. 3, 6 KStG i. V. m. §§ 1–3 KStDV sind Pensions- und Unterstützungskassen ganz oder teilweise von der Körperschaftsteuer befreit. Dabei darf das Kassenvermögen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten (s. § 6 KStG), andernfalls kommt es insoweit zu einem Verlust der Körperschaftsteuerbefreiung (Überdotierung). Diesen Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.5 Einbringungsgewinn I bei der Körperschaftsteuer

Tz. 59f Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Erfolgt die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils durch eine Kö oder sind Kö im Fall der Einbringung durch eine Pers-Ges als MU beteiligt, unterliegt der Einbringungsgewinn I der KSt. Die Erfassung des Einbringungsgewinns erfolgt bei der KSt-Veranlagung für den VZ der (originären) Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 54) unmi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 80 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 StPflicht/Eink Der Einbringungsgewinn II ist ein Gewinn aus der "Veräußerung von Anteilen" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG); dies gilt nicht nur beim Anteilstausch, sondern auch im Fall der Betriebseinbringung unter Einschluss von Anteilen an Kap-Ges oder Gen. Haben die eingebrachten Anteile zum PV einer natürlichen Pers gehört, liegen Eink aus Gew ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. 14.5.2004 — IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl. I 2004, Sondernummer 1(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes— Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 12 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG stammen und die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Die Frage, welche Tätigkeiten einer ausländis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8. Grunderwerbsteuer

8.1 Der formwechselnden Personengesellschaft gehörende Grundstücke Tz. 95 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Geht bei einer Umw Vermögen auf einen anderen Rechtsträger über und gehören zu dem Vermögen auch inl Grundstücke, führt dies regelmäßig zu einem grestpfl Erwerbsvorgang. Da beim Formwechsel nur ein Rechtsträger beteiligt ist, kommt es in Ermangelung eines Vermögensübergangs ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Versteuerung des Einbringungsgewinns

6.2.1 Einbringungsgewinn bei der ESt/KSt Tz. 82 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Gewinn oder Verlust aus dem MU-Anteil an der formwechselnden Pers-Ges wird gem seiner Entstehung, Höhe und Zeitpunkt gesondert festgestellt (s Tz 73; Ausnahme nur Formwechsel einer vermögensverwaltenden Pers-Ges, s Tz 74). Der MU hat diesen Gewinn bezogen und damit iSd § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (ggf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Einzelfragen zur Einkommensermittlung bei Betrieben gewerblicher Art

12.1 Entnahmen bei einem Betrieb gewerblicher Art? Tz. 218 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Jur Pers d öff Rechts haben – im Gegensatz zu Kap-Ges – neben dem betrieblichen (BgA) auch einen nicht-betrieblichen (hoheitlichen) Bereich. Es stellt sich daher die Frage, ob ein zur Gewinnrealisierung führender Entnahmetatbestand vorliegt, wenn WG, die zum BV eines BgA gehören, ohne eine a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2 Nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen als Zuwendungsempfänger (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst b KStG)

3.5.2.1 Tatsächliche Steuerbefreiung als Voraussetzung für den Zuwendungsabzug Tz. 135 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst b KStG sind abzb Zuwendungen an eine nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse. Hierunter fallen nur Zuwendungen an unbeschr oder an beschr Stpfl, da nur für diese eine tats StBefreiung nach § 5 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10 Vereinfachter Zuwendungsnachweis

3.10.1 Vereinfachter Zuwendungsnachweis in Katastrophenfällen Tz. 185 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 50 Abs 4 S 1 Nr 1 Buchst a EStDV genügt für den Spendenabzug der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen innerhalb eines Zeitraums, den die obersten Fin-Beh der Länder im Benehmen mit dem B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Spaltung (§ 15 Abs 1 und 2 UmwStG)

4.1 Allgemeines Tz. 71 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Voraussetzungen für die St-Neutralität einer Spaltung sind deutlich strenger als die für eine st-neutrale Verschmelzung. Wenn § 15 Abs 1 S 1 UmwStG die entspr Geltung der §§ 11–13 UmwStG anordnet, bedeutet das, dass auch bei einer Spaltung die in den §§ 11–13 UmwStG genannten Voraussetzungen für eine St-Neutralität auf der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Regelungsbereich

1.1 Allgemeines 1.1.1 Systematische Einordnung Tz. 1 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Achte Teil des UmwStG besteht nur aus einer Vorschrift, § 25 UmwStG. Hier wird bestimmt, dass sich die ertrstliche Behandlung im Fall des hr-lichen Formwechsels einer Pers-Ges oder eines vergleichbaren ausl Vorgangs in eine Kap-Ges oder Gen aus der entspr Anwendung der Regelungen des Sechsten T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12 Sachspenden, Zuwendung von Nutzungen und Leistungen, Aufwands- und Rückspenden

Ausgewählte Literaturhinweise: Schleder, Sachspenden im StR, DB 1988, 1132; Hüttemann, Das Bw-Privileg bei Sachspenden nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 5 EStG, DB 2008, 1590; Muth, Zukunft des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts, StuB 2008, 957; Seer, Entnahme zum Bw bei unentgeltlicher Übertragung von WG auf eine gGmbH oder Stiftung, GmbHR 2008, 785; Emser, Änderungen der Voraussetzungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Amtshilfe/Beistandsleistungen

6.6.1 Allgemeines Tz. 98 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zur Ausübung öff (= hoheitlicher) Gewalt gehören auch die sog Amtshilfe bzw Beistandsleistungen. Nach Art 35 Abs 1 GG "leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe". In § 4 Abs 1 VwVfg ist die Amtshilfe als "ergänzende Hilfe einer Behörde gegenüber einer Anderen auf deren Ersuchen" d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.6 Mehr als 20%ige Anteilsveräußerung innerhalb von fünf Jahren (§ 15 Abs 2 S 5 UmwStG)

4.7.6.1 Allgemeines Tz. 281 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 15 Abs 2 S 5 UmwStG ist, wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag Anteile an einer an der Spaltung beteiligten Kö veräußert werden, die mehr als 20 % der vor Wirksamwerden der Spaltung an der Kö bestehenden Anteile ausmachen, davon auszugehen, dass durch die Spaltung die Voraussetzungen fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Exkurs: abweichende Entwicklungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Annahme eines BgA im Umsatzsteuerrecht

6.7.1 Rechtslage bis einschließlich Besteuerungszeitraum 2016 Tz. 108 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Das UStG in der bis einschl Besteuerungszeitraum (= Kj) 2016 geltenden Fassung stellte hinsichtlich der Voraussetzungen zur Annahme eines BgA auf die kstliche Definition ab: nach § 2 Abs 3 UStG in dieser Fassung des Gesetzes "sind die jur Pers d öff Rechts nur im Rahmen ihrer BgA ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Veräußerungsersatztatbestände (§ 22 Abs 1 S 6 UmwStG)

2.2.2.1 Gemeinsame Grundsätze Tz. 39 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 In § 22 Abs 1 S 6 UmwStG sind die der Veräußerung der nach § 22 Abs 1 S 1 UmwStG maßgebenden Anteile gleichgestellten Ereignisse abschließend aufgezählt (ebenso s Nitzschke in B/H, § 22 UmwStG 2006 Rn 59; s Bilitewski, in H/M/B, 6. Aufl, § 22 UmwStG Rn 147; s Stangl, in R/H/vL, 3. Aufl, § 22 UmwStG Rn 336; s Schm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4 Auflösung und Kapitalrückzahlung (§ 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG)

2.2.2.4.1 Allgemeines Tz. 43 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das einer Veräußerung in § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG gleichgestellte und damit "sperrfritschädliche" Ereignis enthält drei Sachverhalte. Die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns wird ausgelöst durch Fälle der Liquidation mit Abwicklung (s Tz 44–45), der Auskehrung iRd Kap-Herabsetzung (s Tz 46–47a) oder der Rüc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Sachlicher Anwendungsbereich (§ 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG)

1.2.1 Eröffnungsbereich Tz. 6 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der sachliche Anwendungsbereich ergibt sich aus § 25 UmwStG iVm § 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG (s Tz 3). Danach gelten die Sacheinlagevorschriften des Sechsten Teils des UmwStG (§ 25 S 1 iVm §§ 20 bis 23 UmwStG, ggf iVm § 1a Abs 2 S 2 KStG) nur für den Formwechsel einer Pers-Ges iSd § 190 UmwG mit inl Rechtsträgern (s Tz 8 ff) od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft oder einer Mitunternehmerschaft

2.7.1.1 Allgemeines Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, deren Vorliegen ua auch die Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, begründet stets einen BgA (s Urt des RFH v 08.11.1938, RStBl 1939, 301, und s Urt des BFH v 09.05.1984, BStBl II 1984, 726). Die mitunternehmerische Betätigung der ju...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Dauerdefizitäre Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Organgesellschaft

5.3.1 Keine Anwendung des § 8 Abs 3 S 2 und Abs 7 KStG bei der Organgesellschaft – § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG Tz. 94 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 vorläufig frei Tz. 95 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG sind bei der OG auf Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG die Vorschriften des § 8 Abs 3 S 2 KStG und des § 8 Abs 7 KStG nicht anzuwenden. Da nach den §§ 14,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3 Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (Aufwandsspenden) bzw auf einen sonstigen Anspruch (Rückspenden)

3.12.3.1 Allgemeines Tz. 210 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 2 S 4 und 5 KStG sind Aufwendungen zugunsten einer zum Empfang stlich abzb Zuwendungen berechtigten Kö nur abzb, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet worden ist. Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Einzelfragen zur Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art

10.1 Allgemeines Tz. 175 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 St-Subjekt ist nicht der BgA der jur Pers d öff Rechts, sondern die jur Pers d öff Rechts selbst. Hat die jur Pers d öff Rechts mehrere BgA, ist sie wegen jedes einzelnen BgA (oder mehrerer zusammengefasster Betriebe) Subjekt der KSt (s Tz 10). BgA, die nicht selbst jur Pers d öff Rechts sind (s § 4 Abs 2 KStG und s Tz 58), st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (§ 4 Abs 6 KStG)

7.1 Allgemeines Tz. 110 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 St-Subjekt ist die jur Pers d öff Rechts wegen jedes einzelnen BgA (s Tz 10). Ein Zusammenrechnen der Ergebnisse von vd BgA einer jur Pers d öff Rechts iRd Einkommensermittlung darf daher nicht erfolgen. Damit ist auch ein Gewinn- und Verlustausgleich zwischen den einzelnen BgA ausgeschlossen. Für die jur Pers d öff Rechts bes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

1.1 Systematische Stellung; Rechtsentwicklung Tz. 1 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Spaltung als Rechtsinstitut zur Aufsplittung des BV einer übertragenden Kö auf mehrere Gesellschaften ist das Gegenstück zur Verschmelzung, die der Zusammenführung des BV mehrerer Kö bei einer Übernehmerin dient. § 15 UmwStG regelt die stliche Behandlung der spaltungsbedingten Vermögensübertragu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Anwendung des § 8b KStG, des § 4 Abs 6 und des § 12 Abs 2 UmwStG, des § 3 Nr 40 und des § 3c Abs 2 EStG bei Organschaft (Bruttomethode, § 15 S 1 Nr 2 KStG)

3.1 Allgemeines Tz. 19 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Es bedurfte mehrerer gesetzgeberischer Anläufe, dem § 15 S 1 Nr 2 KStG seine heutige Fassung zu geben. Die Vorgängervorschrift des heutigen § 15 S 1 Nr 2 KStG war der durch das StMBG eingefügte und durch das StBereinG 1999 geänderte § 15 KStG aF. IRd Systemwechsels vom kstlichen Anrechnungs- zum Halb-Eink-Verfahren übernahm das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art

12.6.1 Allgemeines Tz. 235 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auf das Verhältnis zwischen BgA und Träger-Kö werden – aufgr ihrer engen Beziehungen zueinander – im Allgemeinen die Grundsätze angewandt, die für das Verhältnis zwischen Kap-Ges und ihrem (beherrschenden) AE gelten (s H 8.2 "Vereinbarungen" KStH 2015). Dies gilt auch für die Annahme von vGA: nach der BFH-Rspr ist, soweit b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5. Auswirkungen des Formwechsels auf die "übertragende" Personengesellschaft

5.1 Aufstellung einer steuerlichen Übertragungsbilanz (§ 25 S 1 iVm § 9 S 2 UmwStG) Tz. 68 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die stliche Existenz der Pers-Ges wird – ungeachtet der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Formwechsels – mit Ablauf des (ggf rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags (s Tz 60 ff) beendet (s § 25 S 1 und 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 und § 9 S 2 und 3 UmwStG). Aufgr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 5 Abs 3 UmwStG

4.3.1 Allgemeines Tz. 42 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 5 Abs 3 S 1 UmwStG fingiert für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung eine Überführung der in einem (inl oder ausl) BV gehaltenen Anteile zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Übernehmerin. MaW: Die Anteile werden nicht tats zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges bzw der natürlichen Person eingel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Handelsrechtlicher Formwechsel

1.2.2.1 Grundlagen Tz. 8 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Fünften Buch des UmwG (Formwechsel, s §§ 190–304) ist der Formwechsel von Rechtsträgern geregelt. Erstmals wird ab 1995 hr-lich der Wechsel der Rechtsform von einer Gesamthandsgemeinschaft (Pers-Ges) in eine Kap-Ges oder Gen zugelassen (heterogener, kreuzender oder inkongruenter Formwechsel). Die Umw von Unternehmen durch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2a Übertragung eines verbleibenden Sanierungsertrags der Organgesellschaft auf den Organträger (§ 15 S 1 Nr 1a KStG)

2a.1 Allgemeines Tz. 18j Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 1 Nr 1a KStG enthält Regelungen für den Fall, dass der Sanierungsertrag einer OG einen bei ihr im Sanierungsjahr eingetretenen Verlust zuzüglich eines vororganschaftlichen Verlustvortrags übersteigt. Der die Verluste übersteigende verbleibende Sanierungsertrag iSd § 3a Abs 3 S 4 EStG der OG wird auf den OT "übertragen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Rückwirkender Einbringungsgewinn II (Versteuerung)

3.3.3.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Tz. 80 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 StPflicht/Eink Der Einbringungsgewinn II ist ein Gewinn aus der "Veräußerung von Anteilen" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG); dies gilt nicht nur beim Anteilstausch, sondern auch im Fall der Betriebseinbringung unter Einschluss von Anteilen an Kap-Ges oder Gen. Haben die eingebrachten Anteile zum PV einer nat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2 Besonderheiten bei einer Betriebsaufspaltung im Verhältnis zu einer Eigengesellschaft

5.2.3.2.1 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine gemeinnützige Eigengesellschaft Tz. 80 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird ein gemeinnütziger BgA (Eigenbetrieb) in eine Eigen-Ges umgewandelt und wes Betriebsgrundlagen bei der jur Pers d öff Rechts zurück behalten, werden bei der jur Pers d öff Rechts die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung nicht gezogen (s Vfg de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8 Gewerbesteuerliche Behandlung der KGaA und ihrer Gesellschafter

2.5.8.1 Gewerbesteuerliche Besonderheiten der KGaA Tz. 74 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei der GewSt als Objekt-St müssen die für Zwecke der Pers-St (KSt) aus der BMG der KGaA ausgegliederten Bestandteile, die auf den phG entfallen, wieder eingegliedert werden, da der phG idR nicht selbst Gewerbetreibender iSd GewStG ist (s Tz 76). Daher müssen die nach § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

1.2.1 Regelungsbereich Tz. 3 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 UmwStG regelt die Besteuerung des AE. Gegenstand der Bestimmungen ist die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns im Wj der Einbringung, wenn innerhalb eines Sieben-Jahres-Zeitraums die aus der Einbringung erhaltenen bzw die iRd Einbringung übertragenen Anteile veräußert werden oder wenn andere Vorgänge r...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines zur Besteuerung der Betriebe gewerblicher Art

1.1 Überblick über den Inhalt der Vorschrift des § 4 KStG Tz. 1 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 § 4 Abs 1 KStG enthält die Definition des in § 1 Abs 1 Nr 6 KStG als unbeschr kstpfl benannten BgA einer jur Pers d öff Rechts. Diese Definition beinhaltet einen Vorbehalt hinsichtlich der nach § 4 Abs 5 KStG nicht stpfl Hoheitsbetriebe. Da ein BgA nach der Definition in § 4 Abs 1 KStG id...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Einbringungsgewinn

5.2.1 Ermittlung (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 3 und § 21 Abs 2 UmwStG) Tz. 70 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Einbringungsgewinn aus dem Formwechsel einer mitunternehmerischen Pers-Ges ermittelt sich nach den Grundsätzen des § 16 Abs 2 EStG (ggf. iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 S 2 EStG). Einbringungsgewinn oder –verlust ist die Differenz zwischen dem gW des Sacheinlagegegenstands (dh MU-An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13 Sonderfälle des Spendenabzugs

3.13.1 Spendenabzug bei abweichendem Wirtschaftsjahr, Rumpfwirtschaftsjahr und Liquidation Tz. 223 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei abw Wj kommt es gem R 9 Abs 3 KStR 2015 auf die in diesem abw Wj geleisteten Spenden an (s Drüen in H/H/R, KStG, § 9 Rn 51 und s Märtens in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 9 Rn 31a). Dieser Grundsatz gilt entspr, wenn in Fällen der Umstellung des Wj in ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Rechtsfolgen der Nachweispflicht

4.6.1 Erfüllung der Nachweispflicht des § 22 Abs 3 S 1 UmwStG Tz. 91b Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wird der Nachw iSd § 22 Abs 3 S 1 UmwStG fristgerecht erbracht, wird das FA nähere Erläuterungen einfordern, wenn die stliche Zurechnung der maßgebenden Anteile nicht hinreichend klar ist (s Tz 90a). Die Veräußerungsfiktionen des § 22 Abs 3 S 2 UmwStG greifen nicht ("Erbringt er d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Betriebsvermögen, Betriebseinnahmen und -ausgaben bei Betrieben gewerblicher Art

10.4.1 Abgrenzung des Betriebsvermögens der Betriebe gewerblicher Art Tz. 182 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Entspr der kstlichen Verselbständigung des einzelnen BgA ist iRd stbilanziellen Gewinnermittlung auch ein eigenes BV anzuerkennen, auch wenn die Zuordnung von WG nach § 8 Abs 1 KStG iVm §§ 2 ff EStG wegen der fehlenden zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit des BgA allein unter s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Abziehbare Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke

Ausgewählte Literaturhinweise: Vorderwülbecke, Die Spendenkompetenz der Geschäftsführung, BB 1989, 505; Zeller, Stliche Beurteilung der Spenden von Sparkassen, DB 1989, 1991; Graf, Das Verfahren bei Durchlaufspenden über die Gemeinde als Durchlaufstelle, ZKF 1991, 4; Kreppel, Keine "Spende", wenn ein St-Strafverfahren auch ohne die dem Beschuldigten auferlegte Zahlung hätte eing...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Gewinnerhöhung bei einem Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft (§ 6 Abs 2 UmwStG)

3.1 Entsprechende Anwendung des § 6 Abs 1 UmwStG (§ 6 Abs 2 S 1 UmwStG) 3.1.1 Allgemeines Tz. 28 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Abs 1 gilt nach § 6 Abs 2 UmwStG entspr, wenn sich der Gewinn eines Gesellschafters des übernehmenden Rechtsträgers dadurch erhöht, dass eine Forderung oder Verbindlichkeit der übertragenden Kö gegenüber ihm auf die Übernehmerin übergeht oder dass inf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsbereich

1.1 Allgemeines (Grundsätze, Zielrichtung und Kritik) Tz. 1 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Neuregelung durch SEStEG § 22 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch regelt und komplettiert das System der Besteuerung der Sacheinlagetatbestände gem §§ 20 und 21 UmwStG. Gegenstand der Rechtsnorm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Anforderungen an die Anteile (§ 22 Abs 1, 2 und 7 UmwStG)

1.2.2.1 Von § 22 UmwStG erfasste Anteile (Grundsätze) Tz. 5 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bei der Bestimmung des sachlichen Anwendungsbereichs des § 22 UmwStG in Bezug auf die von den Regelungen erfassten Beteiligungen ist zu differenzieren, ob es sich bei dem zu Grunde liegenden Sacheinlagevorgang um eine Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder um einen Anteilstausch iSd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6 Beschränkte Steuerpflicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

1.6.1 Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts Tz. 8 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Inländische jur Pers d öff Rechts unterliegen nach § 2 Nr 2 KStG mit den inl Eink, die dem St-Abzug vollständig oder tw unterliegen, der beschr KSt-Pflicht. Dazu im Einzelnen s Tz 257 und s § 2 KStG Tz 204 ff. 1.6.2 Ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts Tz. 9 Stand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7 Abziehbarkeit von Konzessionsabgaben

12.7.1 Allgemeines Tz. 238 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Damit ein Versorgungsunternehmen die Bevölkerung mit Energie (Strom, Gas, Wärme) oder Wasser beliefern kann, muss zunächst ein umfassendes Leitungsnetz aufgebaut werden. Hierzu sind Eingriffe in die Rechte und Interessen der hierdurch jeweils betroffenen Grundstückseigentümer erforderlich, bei denen es sich entweder um priv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Rechtsfolgen

9.3.1 "Abs 1 S 6 Nr 6 und Abs 2 S 6 sind mit der Maßgabe anzuwenden" (§ 22 Abs 8 S 1 UmwStG) Tz. 120 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Rechtsfolgen des § 22 Abs 8 S 1 UmwStG aus dem Brexit betr ausschl die Anwendung des sperrfristschädlichen Ersatztatbestands gem § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 und Abs 2 S 6 UmwStG (Verlust der pers Anwendungsvoraussetzungen wegen passiver Entstrickung). Hi...mehr