Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.1 Begriff des Eigenbetriebs

Tz. 321 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Eigenbetriebe sind organisatorisch und haushaltsmäßig verselbständigte Einrichtungen, die finanzwirtsch Sondervermögen der Träger-Kö sind (zB s § 86 Abs 1 GemO – RP). Zum Begriff des Eigenbetriebs s auch Tz 19, s Schüttler/Engels/Schmidt (DStR 2012, 1069); und s Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97 Rn 17).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Übersicht über die Spaltungsmöglichkeiten

Tz. 49 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 (s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.17) Das UmwG sieht folgende Spaltungsmöglichkeiten vor:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3.2 Entstehung eines vortragsfähigen Verlustes durch die Inanspruchnahme des Umsatz-, Lohn- und Gehaltsabhängigen Abzugsbetrags

Tz. 163 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zuwendungen können bis zur Höhe von 20 % des Einkommens iSd § 9 Abs 2 S 1 KStG oder 4 Promille der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter abgezogen werden (s Tz 154). Im Fall der zweiten Alt ist der Abzug der Zuwendungen nicht auf ein positives Einkommen iSd § 9 Abs 2 S 1 KStG (ggf abz des Verlustvortrags nach § 10d EStG) begrenzt. Das hat z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Nachträgliche Aufstockung der Wertansätze bei der Übernehmerin

Tz. 62 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die rückwirkende Festsetzung eines Einbringungsgewinns I hat auf der Besteuerungsebene der übernehmenden Gesellschaft (auf Antrag) eine Aufstockung der Werte der eingebrachten WG nach Maßgabe des § 23 Abs 2 UmwStG zur Folge. Tatbestandliche Voraussetzung ist jedoch, dass durch Vorlage einer amtl Bescheinigung die St-Entrichtung auf den rückw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.4.2 Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Haftende

Tz. 278 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Jur Pers d öff Rechts waren bis zum 31.12.1999 tw als Durchlaufstelle und Aussteller der Zuwendungsbestätigungen zwingend einzuschalten. Ab dem 01.01.2000 können sie aber weiterhin zwischengeschaltet werden (s R 10b.1 Abs 2 EStR 2012; s H 10b.1 "Durchlaufspendenverfahren" EStH 2019). Stellt die jur Pers d öff Rechts die Zuwendungsbestätigung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.1 Erstmalige Anwendung auf den Gewinn eines Regiebetriebs

Tz. 369 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 11.07.2007, BStBl II 2007, 841) werden der Gewinn des BgA iSd KStG und der Gewinn (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG zeitgleich bezogen, da BgA und Träger-Kö rechtlich identisch sind (s Tz 10). In seiner späteren Rspr, s Urt des BFH v 16.11.2011 (BStBl II 2013, 328) hat der BFH ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Die Anteile an der übertragenden Körperschaft sind solche iSd §§ 17, 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG und gehörten am steuerlichen Übertragungsstichtag nicht zum Betriebsvermögen des Anteilseigners (§ 5 Abs 2 UmwStG)

3.1 Allgemeines Tz. 24 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 5 Abs 2 UmwStG betrifft die Anteile an der übertragenden Kö iSd § 17 EStG und – bei Umwandlungen, deren stlicher Übertragungsstichtag nach dem 05.12.2024 liegt (s § 27 Abs 21 UmwStG) – iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG, die am stlichen Übertragungsstichtag nicht zu einem BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges bzw der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Rechtsfolgen; Änderung von Bescheiden

Tz. 49 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs 3 S 1 UmwStG vorliegen, entfällt die Anwendbarkeit des § 6 Abs 1 und 2 UmwStG rückwirkend, dh die nach § 6 Abs 1 bzw 2 UmwStG vorgenommene Rücklagenzuführung ist mit der Folge einer nachträglichen Gewinnerhöhung für das Wj, in dem der stliche Übertragungsstichtag liegt, rückgängig zu machen. In den Folgej...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4 Zuwendungsvortrag in Fällen eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c KStG

Tz. 171 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ein schädlicher Beteiligungserwerb iSd § 8c Abs 1 KStG führt uE nicht zu einem anteiligen oder vollständigen Untergang des festgestellten Zuwendungsvortrags, da dies im Ges nicht vorgesehen ist (ebenso s Märtens in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 9 Rn 41 und s Drüen, in F/D, KStG, § 9 Rn 69a). Wegen der (Nicht-)Anwendung des § 2 Abs 4 S 1 UmwStG au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 400 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das Nichtvorliegen der in § 15 Abs 1 und 2 UmwStG genannten Voraussetzungen hat unterschiedliche Rechtsfolgen (dazu auch s Tz 372): Liegen die Voraussetzungen des § 15 Abs 1 S 1 UmwStG (Vermögensübergang durch Sonderrechtsnachfolge) nicht vor, scheidet die sinngemäße Anwendung der §§ 11–13 UmwStG insges aus, dh es kommt zur Gewinnrealisierun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Zuordnung des Vermögens usw bei einer Spaltung

Tz. 46 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wenn man von Arbeitsverhältnissen und den daraus entstandenen Versorgungsverpflichtungen absieht, die gem § 324 UmwG zwingend derjenigen Kö zuzuordnen sind, auf die der verursachende Betrieb oder Betriebsteil überführt worden ist, können nach UmwR sämtliche Aktiva und Passiva unabhängig von evtl funktionalen Zusammenhängen frei zugeordnet we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.3 Zuführung des Gewinns des Eigenbetriebs zu Rücklagen

Tz. 323 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Da die Träger-Kö nicht unmittelbar auf den von einem Eigenbetrieb erzielten Gewinn zugreifen kann (s Tz 322), führen diese Gewinne, solange deren Überführung in den allg Haushalt der Träger-Kö noch nicht beschlossen wurde und sie auch nicht ohne einen entspr Beschl tats an die Träger-Kö zur allg Verwendung geleistet wurden, noch nicht zu Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.4 Zur Anwendung des § 8b Abs 9 KStG

Tz. 45 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zur Anwendung bzw Nichtanwendung des § 8b Abs 9 KStG bedarf es keiner ausdrücklichen Sonderregelung in § 15 S 1 Nr 2 KStG, weil der Abs 9 des § 8b KStG eine Annexvorschrift zu den in § 15 S 1 Nr 2 KStG angesprochenen Abs 7 und 8 ist. Die Rückausnahmevorschrift des § 8b Abs 9 KStG, wonach die Abs 7 und 8 des § 8b KStG auf Bezüge iSd MT-RiLi ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Anwendung der Bruttomethode auch auf den anteiligen Übernahmegewinn bzw -verlust bei Verschmelzung oder Formwechsel einer Kapitalgesellschaft, an der die Organgesellschaft beteiligt ist, auf eine Personengesellschaft (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG)

3.4.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG Tz. 55 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 15 S 1 Nr 2 KStG idF vor dem SEStEG war § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG nicht bei der Ermittlung des Organeinkommens, sondern erst auf der Stufe des OT anzuwenden. Nach § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG ist bei der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges ein Übernahmegewinn insoweit st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.3 Führung des steuerlichen Einlagekontos

Tz. 278 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nicht zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG gehören solche, für die Beträge aus dem stlichen Einlagekonto iSd § 27 KStG als verwendet gelten (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a iVm § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG). Der BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit hat daher für empfangene Einlagen ein stliches Einlagekto zu führen. Hierzu s § 27 KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 100 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der (quotenwahrende) Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen kann auf Grund seiner hr-lichen Einordnung als Fortführung der Identität des Rechtsträgers in neuer Rechtsform auch nicht zu einer Anteilsvereinigung iSd § 1 Abs 3 GrEStG führen, wenn die umgewandelte Pers-Ges an einer Kap-Ges mit Grundbesitz beteiligt ist (hA s Keuthen, in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3 Ergänzungsbilanzen für den persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA?

Tz. 60 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In der stlichen Fachlit war lange Zeit str, ob im Falle des Erwerbs bzw der Leistung einer Vermögenseinlage als phG einer KGaA eine Erg-Bil gebildet werden kann. Hierbei wurde tw unterschieden in Fälle, in denen eine bereits bestehende Vermögeneinlage entgeltlich erworben wurde, und in Fälle, in denen eine solche Einlage erstmals erbracht wu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2.2 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen als hoheitliches Hilfsgeschäft

Tz. 81 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Handelt es sich bei der Überlassung der wes Betriebsgrundlagen um ein hoheitliches Hilfsgeschäft, sollen die hierbei erzielten Einnahmen nicht in Folge der Annahme einer Betriebsaufspaltung besteuert werden. Überlässt zB ein Landkreis einer von ihm beherrschten Mülldeponiegas-Verwertungs-GmbH das Recht auf Gewinnung und Verwertung von Deponi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.3 Erstmalige Anwendung auf verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 371 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach – uE zutr – Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 68) fallen in 2001 erfolgte vGA (noch) nicht in den zeitlichen Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Inhalt des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG

Tz. 2 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 9 Abs 1 Nr 1 KStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Gewinnanteile, die bei einer KGaA oder einer vergleichbaren Gesellschaft an ihre phG verteilt werden. Bei diesen Gewinnanteilen handelt es sich dem Grundsatz nach um verteilte Gewinne iSd § 8 Abs 3 KStG , die das Einkommen nicht mindern dürfen. § 9 Abs 1 Nr 1 KStG trägt der Doppelnatur de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.1 Allgemeines

Tz. 121 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mitgliedsbeiträge sind die Beiträge, die von Mitgliedern einer Pers-Vereinigung (Verein) aufgr der Satzung lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden (s § 8 Abs 5 KStG). Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG sind grds Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung st-begünstigter Zwecke abzb. Die Abziehbarkeit von Mitglie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1.1 Förderung kultureller Zwecke oder kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen

Tz. 128 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Förderung kultureller Zwecke berechtigt grds auch zum Abzug von Mitgliedsbeiträgen. Bei der Förderung kulturellen Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, sind hingegen nur Spenden abzb. Grds werden solche Mitgliedsbeiträge vom Abzug ausgeschlossen, aus denen bei typisierender Betrachtung überwiegend Leistungen ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3 Das BMF-Schreiben v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880)

Tz. 52b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Ergebnis der Erörterungen innerhalb der Fin-Verw und unter Beteiligung der betroffenen Verbände wurden durch das Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880) zur stlichen Behandlung der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Pers-Ges schließlich insbes folgende Grundsätze geregelt (ausführlich zu diesem Schr – mit Bsp zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Voraussetzungen für die nachgelagerte Besteuerung des Anteilseigners

Tz. 26 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Tatbestand, der die Rechtsfolge des § 22 Abs 1 S 1 UmwStG (nämlich rückwirkende Besteuerung eines Gewinns aus der Einbringung für den Einbringenden, s Tz 25b) auslöst, ist die Veräußerung (s § 22 Abs 1 S 1 UmwStG, s Tz 27 ff) oder die Verwirklichung der einer Veräußerung gleichgestellten Vorgänge (s § 22 Abs 1 S 6 UmwStG, s Tz 39 ff) oder d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.4 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung

Tz. 324a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach den landesrechtlichen Vorschriften können Regiebetriebe auch nach den für Eigenbetriebe maßgeblichen Bestimmungen verwaltet werden, wenn deren Art und Umfang eine selbständige Wirtschaftsführung rechtfertigt (eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, s Tz 20). Hierzu zB s § 86 Abs 2 S 1 GemO – Rh-Pf und s § 107 Abs 2 GemO – NRW. Die Fin-Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 Die Beschlussphase

Tz. 53 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Eine rechtswirksame Spaltung setzt voraus, dass die AE der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften dem Spaltungsvertrag/-plan mit einer 3/4-Mehrheit zustimmen (s § 125 UmwG). Bei einer nicht verhältniswahrenden Auf- oder Abspaltung (dazu s Tz 43 ff, 411 ff) bedarf es der Zustimmung aller Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers (s §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 270 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zu den Eink aus KapV gehören gem § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG Leistungen eines nicht von der KSt befreiten BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der sachliche Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG erstreckt sich auf alle Leistungen, die den GA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtsch vergleichbar sind. (hierzu s Schr des BMF v 28.01...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.4 Stundung der Steuern auf den Einbringungsgewinn I

Tz. 59e Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Besondere Stundungs- oder Erlassregelungen für die St (ESt, KSt; GewSt) aus dem rückwirkend versteuerten Einbringungsgewinn I enthält das UmwStG nicht. Gleiches gilt für Regelungen zur abw Festsetzung der St aus Billigkeitsgründen. Es gelten die allg Grundsätze (s §§ 162, 222 und 227 AO). Stundungsregelungen fehlen auch in den Fällen der Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5.3 Nichtanwendungserlass des BMF zu dem Urteil des BFH vom 29.08.2024 (BStBl II 2025, 460)

Tz. 137c Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das BMF hat mit Schr v 06.06.2025 (BStBl I 2025, 1453) angeordnet, dass das Urt des BFH v 29.08.2024 (BStBl II 2025, 460) über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden sei und hält somit an seiner Rechts-Auff zu den "Kettenzusammenfassungen" (s Tz 134 ff) fest. Das BMF begründet seine Rechts-Auff damit, dass "anderer" BgA, mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.4.1 Steuersatz

Tz. 279 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der KapSt-Satz für Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG beträgt 15 % (s § 43a Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG). Dieser St-Satz von 15 % soll nach dem Willen des Ges-Gebers (s BT-Drs 16/4841, 67) dem KapSt-Satz entsprechen, der bei Ausschüttungen einer Kap-Ges an eine jur Pers d öff Rechts nach der gemäß § 44a Abs 8 EStG vorzunehmenden Entla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.10 Keine Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art mit Hoheitsbetrieben (§ 4 Abs 6 S 2 KStG) oder mit Kapitalgesellschaften

Tz. 147 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Zusammenfassung von BgA mit Hoheitsbetrieben ist stlich nicht zulässig (s § 4 Abs 6 S 2 KStG). Diese Regelung hat uE nur klarstellende Wirkung, da nur die Zusammenfassung von BgA zulässig ist und Hoheitsbetriebe nach § 4 Abs 5 KStG nicht hierzu gehören (s Tz 83 ff). Hierzu s auch Urt des BFH v 10.07.1962 (BStBl III 1962, 448); ebenso s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Ausgewählte Literaturhinweise:

Geyer/Ullmann, Sonderprobleme des Brexit im UmwStR– Rückwirkungsfiktion und Erfüllung eines Ersatzrealisationstatbestands, FR 2017, 1069; Häck, Wegzug natürlicher Pers mit sperrfristbehafteten Anteilen iSv § 22 Abs 1 UmwStG, IStR 2018, 929; Holle/Weiss, Der Entw eines Brexit-StBG – Rettende Hilfe des dt Ges-Gebers, IWB 2018, 800; Jordan, Der EU-Austritt des Vereinigten Königrei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.5 Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 327a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Stellt die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kap-Ges einen BgA dar (hierzu s Tz 55), so ist dieser – mangels rechtlicher Verselbständigung – als Regiebetrieb zu beurteilen (s Schiffers, DStZ 2017, 562). Ist eine solche Beteiligung ein eigenständiger BgA oder – notwendiges oder gewillkürtes – BV eines (anderen) BgA (s Tz 185 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.5 Erstmalige Anwendung auf den Gewinn öff-rechtlicher Rundfunkanstalten aus der Veranstaltung von Werbesendungen

Tz. 373 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die KapSt-Pflicht für den Gewinn aus der Veranstaltung von Werbesendungen durch inl öff-rechtl Rundfunkanstalten gilt nach § 52 Abs 37a Satz 3 EStG idF des StSenkG bereits für Gewinne (3/4 des Einkommens) des VZ 2001 (§ 52 Abs 53 S 3 EStG idF des StSenkG enthält die entspr Anwendungsregelung für § 44 Abs 6 S 3 EStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.1 Allgemeines

Tz. 66a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Erweiterung des § 15 S 1 KStG um eine Nr 2a ist eine Folgeanpassung zum InvSt-RefG v 19.07.2016 (BGBl I 2016, 1730). Sie betrifft den Fall, dass in dem Organeinkommen Erträge iSd §§ 16 oder 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthalten sind. Gem § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Inhalt des § 9 Abs 2 KStG

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 9 Abs 2 KStG definiert in S 1 den Begriff des Einkommens iSd Vorschrift als eine der BMG für den Höchstbetrag des Zuwendungsabzugs. Hierzu s Tz 156 ff. Die S 2 bis 5 enthalten Regelungen hinsichtlich der "Sachspenden" (S 2 und 3) und hinsichtlich der "Aufwandsspenden" (S 4 und 5). Zu den "Sachspenden" ausführlich s Tz 191 ff und zu den "Aufwa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.3 Ermittlung des angemessenen Eigenkapitals

Tz. 215 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für die Berechnung der EK-Quote ist von den Bw des Aktivvermögens in der strechtlichen Gewinnermittlung am Anfang des Wj auszugehen. Das Aktivvermögen ist um Baukostenzuschüsse und passive Wertberichtigungsposten zu kürzen. IHd Baukostenzuschüsse ist keine Finanzierung, weder durch EK noch durch FK, notwendig. Diese Behandlung hat jedoch ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Zuwendungsbegünstigte Zwecke im Sinne des § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 130 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG verweist bzgl der Zwecke, für die Zuwendungen stlich abzb sind, in vollem Umfang auf die st-begünstigten Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO. Abzb sind hiernach Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke (s § 52 AO); hierzu s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 19 ff; abzb sind Zuwendungen für alle gemeinnützigen Zwecke iSd § 52 Abs 2 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 30 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 5 Abs 2 UmwStG fingiert für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung eine Einlage der Anteile iSd §§ 17, 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges bzw natürlichen Person. MaW: Die Anteile werden nicht tats zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Übernehmerin eingelegt, sondern nur für Zwecke der Üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.3 Die Vollzugsphase

Tz. 55 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Spaltung ist – unter Beifügung der auf den Übertragungsstichtag zu erstellenden Schluss-Bil – zur Eintragung in das HReg sowohl der übertragenden als auch der übernehmenden Kö anzumelden (s § 128 UmwG). Die Reihenfolge der Eintragung ist so, dass (genau umgekehrt im Vergleich zur Verschmelzung) zuerst die Veränderungen bei dem übernehmen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Voraussetzungen für die St-Neutralität einer Spaltung sind deutlich strenger als die für eine st-neutrale Verschmelzung. Wenn § 15 Abs 1 S 1 UmwStG die entspr Geltung der §§ 11–13 UmwStG anordnet, bedeutet das, dass auch bei einer Spaltung die in den §§ 11–13 UmwStG genannten Voraussetzungen für eine St-Neutralität auf der Ebene der Kö u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.4.2.1 Schuldner

Tz. 280 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Schuldner der KapSt ist nach § 44 Abs 1 S 1 EStG der Gläubiger der Kap-Erträge. Im Zeitpunkt des Zuflusses der Kap-Erträge hat der Schuldner der Kap-Erträge (BgA) den St-Abzug für Rechnung des Gläubigers der Kap-Erträge vorzunehmen (s § 44 Abs 1 S 3 EStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2 Organisationsformen der öffentlichen Hand

Tz. 16 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für stliche Zwecke ist es tw erforderlich, die wirtsch Tätigkeiten der öff Hand nach ihren vd Organisationsformen zu unterscheiden. So wird zB unterschieden in BgA mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Diese Unterscheidung ist insbes für die Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a und b EStG entsch (hierzu s Tz 249 ff). Tz. 17 Stand: EL 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.12 Rechtsfolgen einer steuerlich nicht anzuerkennenden Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Tz. 150 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Ges nicht geregelt sind die Folgen, die sich ergeben, wenn BgA nach anderen als den in § 4 Abs 6 KStG genannten Grundsätzen zusammengefasst werden. UE ist in diesen Fällen jeder der vd BgA mit dem von ihm erzielten Ergebnis zu besteuern. Aus der nicht "erlaubten" Zusammenfassung sind keine weiteren Folgerungen zu ziehen. Insbes kommt es ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.1 Laufende Besteuerung

Tz. 66 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Werden die Aktien der Kommanditaktionäre im PV gehalten, so stellen die hieraus erzielten Dividenden nicht Eink aus Gew, sondern – im Zeitpunkt des Zuflusses – Eink aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, nachdem sie zuvor als Teil des Gewinns der jur Pers der KSt unterlegen haben (s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881). Die Dividend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Tatbestand (Übersicht)

Tz. 70 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Tatbestand, der die Rechtsfolgen des § 22 Abs 2 S 1 iVm S 2–4 UmwStG (s Tz 78 ff) auslöst, ist die unmittelbare, mittelbare oder fiktive Veräußerung (s Tz 70a–70b) oder die Verwirklichung gleichgestellter Vorgänge (s § 22 Abs 2 S 6 UmwStG; s Tz 71–71a) in Bezug auf die iRe qualifizierten Anteilstauschs gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG eingebrachte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Abgrenzung bei gemischter Tätigkeit

Tz. 94 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Einbeziehung gew Tätigkeiten in einen überwiegend mit hoheitlichen Aufgaben betrauten, organisatorisch gesondert geführten Betrieb einer öff Verwaltung schließt für sich allein nicht aus, dass die einbezogene Betätigung gesondert beurteilt und rechtlich als eigenständige Einheit von dem sie organisatorisch tragenden Hoheitsbetrieb unters...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Erwerb neuer Anteile

Tz. 80 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die MU der formwechselnden Pers-Ges (Einbringende, s Tz 27) erhalten mit Wirksamkeit des Formwechsels eine Beteiligung an der Gesellschaft in neuer Rechtsform (im Tauschwege gegen die vormalige MU-Beteiligung); d. h. sie erwerben (vollentgeltlich) ertrstlich Anteile an einer Kap-Ges oder Gen. Erfolgt der Formwechsel mit stlicher Rückbeziehun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.5 Anwendung des § 8a KStG bei Betrieben gewerblicher Art?

Tz. 217 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Zur Anwendung des § 8a KStG idF des URefG 2008 (Zinsschranke) auf BgA s § 8a KStG Tz 48; s § 8a KStG Tz 80; und s Paetsch (in R/H/N, KStG, § 4 Rn 64 ff). Nach Döring (in Sch/F, KStG, 2. Aufl, § 4 Rn 229) verdrängt die ges Regelung zur Zinsschranke die oa Verw-Regelung zum Mindest-EK eines BgA.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Rücklage nach § 6b EStG

Tz. 226 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 195) handelt es sich bei der Bestimmung des § 6b EStG um eine Gewinnermittlungsvorschrift. Diese ist nach § 8 Abs 1 KStG auch bei der Einkommensermittlung von Kö und damit von BgA zu berücksichtigen. Es bestehen daher keine Bedenken, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6b EStG von...mehr