Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Kapitalausstattung des Betriebs gewerblicher Art durch die juristische Person des öffentlichen Rechts

11.2.1 Angemessene Ausstattung mit Eigenkapital Tz. 210 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 In Bezug auf einen BgA gibt es – wegen der unbeschr Haftung der jur Pers d öff Rechts – keine dem Nenn-Kap einer Kap-Ges entspr EK-Größe, die die Funktion einer Haftungssubstanz hat, gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen unterliegt und von der Vermögenssphäre der Träger-Kö rechtlich getrennt is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.4 Haftungsschuldner

3.14.2.4.1 Allgemeines Tz. 275 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Aussteller der Bestätigung bzw der Veranlasser einer Fehlverwendung haftet für die entgangene St. Haftungsschuldner ist daher der Handelnde. Tz. 276 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Ausstellerhaftung trifft grds nur Kö, da § 50 Abs 1 EStDV ausdrücklich anordnet, dass Zuwendungsbestätigungen vom Empfänger auszustellen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Steuerliche Rückwirkung

4.2.2.1 Rückbeziehungsmöglichkeit des Formwechsels als Einbringung von Mitunternehmeranteilen Tz. 61 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen "gelten die §§ 20 bis 23 UmwStG entspr" (s § 25 S 1 UmwStG). Dieser (allumfassende) Verweis in § 25 S 1 UmwStG auf die §§ 20 ff UmwStG führt zwar grds auch zur Berücksichtigung der stlichen Rüc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.4 Durchführung des Kapitalertragsteuerabzugs

13.3.4.1 Steuersatz Tz. 279 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der KapSt-Satz für Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG beträgt 15 % (s § 43a Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG). Dieser St-Satz von 15 % soll nach dem Willen des Ges-Gebers (s BT-Drs 16/4841, 67) dem KapSt-Satz entsprechen, der bei Ausschüttungen einer Kap-Ges an eine jur Pers d öff Rechts nach der gemäß § 44a Abs 8 EStG v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Rückwirkender Einbringungsgewinn wegen fehlenden Nachweises (§ 22 Abs 3 UmwStG)

4.1 Allgemeines Tz. 84 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das Ges enthält in § 22 Abs 3 UmwStG eine besondere jährliche Nachwpfl für den Zeitraum der Sieben-Jahres-Frist (s Tz 19), die sich gegen den AE der aus einer Sacheinlage unterhalb des gW erhaltenen Anteile richtet. Dies ist der originäre Einbringende, dessen Rechtsnachfolger als fiktiver Einbringender (s Tz 106) oder der AE v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Einbringung eines Grundstücks in die Personengesellschaft vor dem Formwechsel

8.3.1 Übertragung durch Allein- oder Bruchteilseigentümer Tz. 101 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Fall der Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren Miteigentümern (als Bruchteilsgemeinschaft) oder von einem Alleineigentümer auf eine Pers-Ges, wird keine GrESt erhoben, soweit der übertragende Allein-/Miteigentümer seine (Mit-)Berechtigung am Grundstück im Gesamthand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Hoheitsbetriebe (§ 4 Abs 5 KStG)

6.1 Allgemeines zum Begriff des Hoheitsbetriebs Tz. 83 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Jur Pers d öff Rechts unterliegen nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG nur mit ihren BgA der unbeschr Stpfl, nicht jedoch mit den Tätigkeiten iR ihres Hoheitsbereichs. Die Definition des Begriff des BgA in § 4 Abs 1 KStG enthält einen Vorbehalt hinsichtlich der nach § 4 Abs 5 KStG nicht stpfl Hoheitsbetriebe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Die Spaltung darf keine Veräußerung oder deren Vorbereitung sein (§ 15 Abs 2 S 2–7 UmwStG)

4.7.1 Allgemeines Tz. 201 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Spaltung eines Rechtsträgers soll die Fortsetzung des bisherigen unternehmerischen Engagements in anderer Rechtsform ermöglichen (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.22), dh dass ungeachtet der Umstrukturierung auf der Gesellschaftsebene eine weitestgehende Kontinuität auf der AE-Ebene gefordert wird. Eine st-neutrale Aufspaltung, A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a. Anwendung des Investmentsteuergesetzes bei Organschaft (§ 15 S 1 Nr 2a KStG)

3a.1 Allgemeines Tz. 66a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Erweiterung des § 15 S 1 KStG um eine Nr 2a ist eine Folgeanpassung zum InvSt-RefG v 19.07.2016 (BGBl I 2016, 1730). Sie betrifft den Fall, dass in dem Organeinkommen Erträge iSd §§ 16 oder 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Anteilsveräußerung (§ 22 Abs 1 S 1 UmwStG)

2.2.1.1 "Veräußerung" der Anteile (vollentgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger) Tz. 27 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Begriff der Veräußerung ist weder in speziell in § 22 UmwStG noch allg im UmwStG definiert. Nach allg Grundsätzen zur Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an Kap-Ges (s § 21 UmwStG aF) und der Anteilsveräußerung im BV oder PV gem §§ 16 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 5 Abs 2 UmwStG

3.3.1 Allgemeines Tz. 30 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 5 Abs 2 UmwStG fingiert für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung eine Einlage der Anteile iSd §§ 17, 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges bzw natürlichen Person. MaW: Die Anteile werden nicht tats zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Übernehmerin eingelegt, sondern nur ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7.2 Änderungen durch die Einführung des § 2b UStG

Ausgewählte Literaturhinweise: Pithan, Umfassender Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung der öff Hand: § 2b UStG – Was nun? Was tun?, ZKF 2015, 271; Baldauf, Neuregelung der Unternehmereigenschaft öff Träger-Kö durch das StÄndG 2015 – Einführung eines neuen § 2b UStG, DStZ 2016, 355; Küffner/Rust, Reform der Umsatzbesteuerung der öff Hand, DStR 2016, 1633; Sterzinger, Änderung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.4.2 Entrichtung

13.3.4.2.1 Schuldner Tz. 280 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Schuldner der KapSt ist nach § 44 Abs 1 S 1 EStG der Gläubiger der Kap-Erträge. Im Zeitpunkt des Zuflusses der Kap-Erträge hat der Schuldner der Kap-Erträge (BgA) den St-Abzug für Rechnung des Gläubigers der Kap-Erträge vorzunehmen (s § 44 Abs 1 S 3 EStG). 13.3.4.2.2 Entstehung Tz. 281 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die KapSt en...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Auswirkungen einer Spaltung auf Verlustvortrag, Zinsvortrag, EBITDA-Vortrag uä (§ 15 Abs 1 S 1 und Abs 3 UmwStG)

7.1 Allgemeines Tz. 431 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 3 UmwStG regelt die Verringerung eines verbleibenden Verlustabzugs, Zinsvortrags, EBITDA-Vortrags usw bei einer Abspaltung. Nachdem durch das SEStEG der früher in § 12 Abs 3 S 2 UmwStG geregelte verschmelzungsbedingte Verlustübergang ersatzlos gestrichen wurde, schlägt dies gem § 15 Abs 1 S 1 UmwStG auf die Spaltung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5 Besteuerung der Kommanditaktionäre

2.5.5.1 Laufende Besteuerung Tz. 66 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Werden die Aktien der Kommanditaktionäre im PV gehalten, so stellen die hieraus erzielten Dividenden nicht Eink aus Gew, sondern – im Zeitpunkt des Zuflusses – Eink aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, nachdem sie zuvor als Teil des Gewinns der jur Pers der KSt unterlegen haben (s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Steuerliche Behandlung von Übernahmefolgegewinnen bei der Übernehmerin (§ 6 Abs 1 UmwStG)

2.1 Allgemeines Tz. 4 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bestehen zwischen der übernehmenden Pers-Ges bzw natürlichen Person und der übertragenden Kö Forderungen und Verbindlichkeiten, erlöschen diese bei der Umw durch Vereinigung, da eine Person nicht gleichzeitig eine Forderung und eine Verbindlichkeit gegen sich selbst haben kann. Hierzu s Tz 7 ff. Neben diesem Grundfall des Überna...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Regelungsbereich und Voraussetzungen von § 22 Abs 2 UmwStG

3.2.1 Tatbestand (Übersicht) Tz. 70 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Tatbestand, der die Rechtsfolgen des § 22 Abs 2 S 1 iVm S 2–4 UmwStG (s Tz 78 ff) auslöst, ist die unmittelbare, mittelbare oder fiktive Veräußerung (s Tz 70a–70b) oder die Verwirklichung gleichgestellter Vorgänge (s § 22 Abs 2 S 6 UmwStG; s Tz 71–71a) in Bezug auf die iRe qualifizierten Anteilstauschs gem § 21 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Sperrfristverhaftung anderer Anteile durch Mitverstrickung (§ 22 Abs 7 UmwStG)

8.1 Zweck der Regelung und Tatbestand Tz. 109 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Regelung in § 22 Abs 7 UmwStG dient ebenso wie die Bestimmung zum fiktiven Einbringenden im Fall der unentgeltlichen Anteilsübertragung gem § 22 Abs 6 UmwStG (s Tz 106) der Sicherstellung der vollständigen Sperrfristverhaftung aller stillen Reserven der maßgebenden Anteile (erhaltene bzw eingebrachte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9 Zuwendungsbestätigung als Voraussetzung für den Abzug von Zuwendungen nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

3.9.1 Allgemeines Tz. 172 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 50 Abs 1 EStDV dürfen Zuwendungen iSd § 10b EStG nur abgezogen werden, wenn der Zuwendende eine Zuwendungsbestätigung, die der Empfänger unter Berücksichtigung des § 63 Abs 5 AO nach amtl vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat, oder eine der in § 50 Abs 4 bis Abs 6 EStDV bezeichneten Unterlagen (hierzu s Tz 185 ff...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9. Sonderregelungen zum Austritt Großbritanniens und Nordirlands aus der EU (§ 22 Abs 8 UmwStG)

1. Ausgewählte Literaturhinweise: s vor Tz 49b 9.1 Regelungszweck und -inhalt Tz. 114 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG und § 22 Abs 2 S 6 UmwStG ordnen eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns an, wenn im Anschluss an eine Sacheinlage (s §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG) oder im Anschluss an einen Anteilstausch (s § 21 UmwStG) jeweils unter dem gW für de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Erhaltene neue Anteile an der "übernehmenden" Gesellschaft

6.1.1 Erwerb neuer Anteile Tz. 80 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die MU der formwechselnden Pers-Ges (Einbringende, s Tz 27) erhalten mit Wirksamkeit des Formwechsels eine Beteiligung an der Gesellschaft in neuer Rechtsform (im Tauschwege gegen die vormalige MU-Beteiligung); d. h. sie erwerben (vollentgeltlich) ertrstlich Anteile an einer Kap-Ges oder Gen. Erfolgt der Formwechsel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 "Wirtschaftliches Herausheben" der Einrichtung im Sinne des § 4 Abs 1 S 1 KStG

2.3.1 Von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze Tz. 29 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die wirtsch Tätigkeit der jur Pers d öff Rechts muss von einigem Gewicht sein, um als BgA beurteilt zu werden. Schon der RFH (s Urt des RFH v 22.10.1929, RStBl 1929, 666) verlangt zur Annahme eines Betriebs einer KöR, dass die von diesem entfaltete Tätigkeit von einigem Gewicht ist, so etwa,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Betrieb "Gewerblicher Art"

2.4.1 Allgemeines Tz. 38 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Tätigkeit der jur Pers d öff Rechts muss gew sein. Damit sollen im Grundsatz alle Einrichtungen der öff Hand der KSt unterworfen werden, die das äußere Bild eines Gew haben (s Tz 23). Insoweit gelten die Grundsätze des § 15 Abs 2 S 1 EStG entspr. Kraft ausdrücklich ges Regelung in § 4 Abs 1 S 2 KStG sind jedoch die Absic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1465 [Autor/Stand] Anders als das heute geltende Teileinkünfteverfahren, das auch zu einer Vereinfachung der Strafzumessung geführt hat, erforderte das frühere Anrechnungsverfahren eine Berücksichtigung der Ausschüttungsbelastung im Rahmen der Strafzumessung: Die Anrechnung der Ausschüttungsbelastung auf die Einkommensteuer des Anteilseigners (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a.F....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Rückblick: Anrechnungsverfahren für Altfälle

Rz. 1429 [Autor/Stand] Bis zum VZ 2001 galt nach dem Körperschaftsteuerrecht 1977 das sog. Anrechnungsverfahren [2]. Dadurch sollte eine Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne mit Körperschaftsteuer einerseits und Einkommensteuer andererseits vermieden werden. Die Körperschaftsteuer wird danach zweistufig berechnet. Da die vGA das Einkommen nicht mindern darf (§ 8 Abs. 3 Satz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Herzig/Liekenbrock, Zinsschranke im Organkreis, DB 2007, 2387; Köhler/Hahne, BMF-Schr zur Anwendung der stlichen Zinsschranke und zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Kap-Ges, DStR 2008, 1505; Herzig/Liekenbrock, Zum Zinsvortrag bei der Organschaft, DB 2009, 1949; Herzig/Liekenbrock, Konzernabgrenzung und Konzernbilanzierung nach §§ 4h EStG, 8a KStG bei Organschaft, Ubg 200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.4.2.2 Entstehung

Tz. 281 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die KapSt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kap-Erträge dem Gläubiger zufließen (s § 44 Abs 1 S 2 EStG). Zum Zeitpunkt des Zuflusses von Leistungen, die wirtsch mit GA vergleichbar sind, s § 44 Abs 2 EStG, der im Falle des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG anwendbar ist (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 9).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.3 Landesbetriebe

Tz. 20a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Landesbetriebe sind rechtlich unselbständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung, deren Tätigkeit erwerbswirtsch oder zumindest auf Kostendeckung ausgerichtet ist. Sie können auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (s § 14a Landesorganisationsges – LOG – NRW). Landesbetriebe haben grds einen Wirtschaftsplan aufzustellen, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Zusammenfassung der Ergebnisse wirtschaftlicher Betätigungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch sonstige Gestaltungen

Tz. 151 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Neben der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem einheitlichen (neuen) BgA kann die Verrechnung der Ergebnisse mehrerer BgA auch noch durch eine Reihe von Gestaltungen erreicht werden. Eine Zusammenfassung von BgA nach anderen als den in § 4 Abs 6 KStG niedergelegten Grundsätzen ist stlich nicht anzuerkennen (s Schr des BMF v 12.11.2009, BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10.3 Art und Inhalt der Buchungsbestätigung

Tz. 188 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Buchungsbestätigung kann es sich zB um den Kto-Auszug oder auch um eine sonstige Bestätigung des Kreditinstituts handeln. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kto-Nummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tats Durchführung der Zahlung ersichtl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.3.1 Laufende Besteuerung

Tz. 64 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der phG eine Kap-Ges (zur Zulässigkeit s Tz 10), so ist bei ihr schon aufgr des § 8 Abs 2 KStG die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich vorzunehmen. Das gilt auch für die Erfassung des Gewinns (eigentlicher Gewinnanteil und Sondervergütung) aus der Beteiligung an der KGaA als phG. Zur Behandlung der an die KGaA überlassenen WG im BV des p...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.2 Veräußerung der Kommanditaktien

Tz. 67 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gewinne aus der Veräußerung der Kommanditaktien sind nur iRd §§ 17, 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG, § 23 EStG aF der Besteuerung zu unterwerfen; auch für die Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten gelten die Beschränkungen dieser Vorschriften. Bei der Besteuerung ist ggf der Freibetrag nach § 17 Abs 3 EStG zu berücksichtigen. Gehören die Anteile...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.4 Keine Veräußerung nach § 22 Abs 1 InvStG bei bloßer Begründung oder Beendigung der Organschaft (§ 15 S 1 Nr 2a S 4 KStG)

Tz. 66g Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 15 S 1 Nr 2a S 4 KStG sind für die bloße Begründung oder Beendigung einer Organschaft nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nicht die Rechtsfolgen einer fiktiven Veräußerung nach § 22 InvStG zu ziehen. Ändert sich der Teilfreistellungssatz aus anderen Gründen (insbes durch Änderung der Anlagebedingungen des Investmentfonds oder weil der OT während...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4 Personengesellschaft als Organträger

Tz. 95e Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ist OT eine Pers-Ges, können bei ihr die kstlichen Einkommensermittlungsvorschriften des § 8 Abs 3 S 2 und § 8 Abs 7 KStG nicht angewendet werden (s Neumann in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 15 KStG Rn 41 und s Rödder/Liekenbrock, in R/H/N, KStG, § 15 Rn 143). Nach Neumann (aaO) und Rödder/Liekenbrock (aaO) sind § 8 Abs 3 S 2 KStG bzw § 8 Abs 7 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Abgrenzung anhand der erzielten Einnahmen?

Tz. 96 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Art oder Bezeichnung der erzielten Einnahmen spielt dem ggü keine Rolle. So kann ein BgA auch dann anzunehmen sein, wenn die Einnahmen aufgr eines Ges, einer VO oder einer öff-rechtlichen Satzung erhoben und als "Gebühren" bezeichnet werden (s Urt des BFH v 26.02.1957, BStBl III 1957, 146 und v 21.09.1989, BStBl II 1990, 95) oder durch V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4 Spenden des Betriebs gewerblicher Art an seine Trägerkörperschaft

Tz. 227 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Wegen der fiktiven Verselbständigung des BgA iRd Einkommensermittlung erkennt die Rspr grds auch eine stliche Berücksichtigung von Zuwendungen iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG an, die der rechtlich unselbständige BgA zugunsten der Träger-Kö leistet. Bei Kö stehen Spenden jedoch stets unter dem Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG, dh der Spendenabzug tritt h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.7 Gewerbesteuerliche Behandlung

Tz. 66j Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Für gewstliche Zwecke regelt § 20 Abs 5 InvStG, dass die Freistellungen nach § 20 Abs 1 bis 3 InvStG nur zur Hälfte zu berücksichtigen sind. Wegen der Nichtanwendung des § 20 Abs 1 bis 4 InvStG bei der OG infolge des § 15 S 1 Nr 2a KStG unterbleibt damit auch gewstlich eine Freistellung. Einer gesonderten Regelung, so die amtliche Ges-Begr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.1 Spende eines Betriebs gewerblicher Art als (offene) Einkommensverteilung

Tz. 236 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach dem Urt des BFH v 01.02.1989 (BStBl II 1989, 471) ist ein Spendenabzug dann ausgeschlossen, wenn eine Sparkasse den Teil des Jahresüberschusses gemeinnützigen Zwecken zuführt, auf dessen Auszahlung der Gewährträger zuvor verzichtet hat, weil in diesem Fall eine Einkommensverteilung iSd § 8 Abs 3 S 1 KStG anzunehmen sei (ebenso s Urt de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 "Nachhaltige" Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs 1 S 1 KStG

Tz. 39 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nachhaltigkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit während eines bestimmten Zeitraums mit der Absicht der Wiederholung ausgeübt wird. Besteht von vornherein eine Wiederholungsabsicht, genügt bereits ein einmaliges Tätigwerden. Nach der Rspr (s Urt des BFH v 21.08.1985, BStBl II 1986, 88) liegt eine (für die Annahme einer gew Betätigung) erforderli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3 Gewichtigkeit der technischen Verflechtung

Tz. 127e Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Hauptanlass für die Herausgabe des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) war das Bestreben, einheitliche Kriterien für das Vorliegen der Gewichtigkeit der wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtung zu schaffen (s Tz 125). Rn 5 des BMF-Schr (ergänzt durch die Rn 1 und 2) regelt die Voraussetzungen für das Vorliegen der technischen V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.6 Erstmalige Anwendung

Tz. 285 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 52 Abs 37a EStG idF des StSenkG ist die Vorschrift des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG erstmals auf Leistungen anzuwenden, die nach Ablauf des ersten Wj des BgA erzielt werden, für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist. Im Einzelnen s Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97, Rn 15).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Rechtsentwicklung, Verhältnis zu anderen Vorschriften und zeitliche Anwendung

Tz. 90 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG wurde durch das JStG 2009 in das KStG eingefügt. Die Erweiterung des § 15 S 1 KStG um eine Nr 4 steht in engem Zusammenhang mit den ebenfalls im JStG 2009 erfolgten Änderungen des § 8 KStG. Insoweit handelte es sich bei dem JStG 2009 um ein "NichtanwendungsGes" zur Rspr des BFH (insbes s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBI I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 23 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der unbeschr StPflicht nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG unterliegen nicht alle Betriebe von jur Pers d öff Rechts, sondern nur die Betriebe "gewerblicher Art". Dadurch, dass für die stpfl Betriebe (BgA) nicht die Bezeichnung "Gewerbebetriebe" oder "gewerbliche Betriebe" gewählt worden ist, wird klargestellt, dass bei ihnen nicht alle Voraussetzungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Organschaft

Tz. 159 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Zusammenfassung der Ergebnisse mehrerer BgA durch Einbringung in Kap-Ges und Begr von Organschaftsverhältnissen, wobei OT auch ein BgA sein kann, ist grds möglich, s R 4.2 S 4 KStR 2022. Damit kann der Gewinn oder Verlust der OG-Eigengesellschaft mit den Ergebnissen des OT-BgA verrechnet werden. Eine Zusammenfassung von Gewinn- und Verl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.1 Laufende Besteuerung

Tz. 68 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der phG gleichzeitig am Grundkap der KGaA beteiligt, gehören die Kommanditaktien weder zu der Gewinnbeteiligung des phG an der KGaA noch zu seinem (notwendigen) Sonder-BV (s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881). Die aus seiner Kap-Beteiligung erzielte Dividenden gehören bei ihm nicht zu den Eink aus Gew, sondern – wie bei den an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.6 Getrennte Betrachtung von Organgesellschaft und Organträger bei der Ermittlung der Beteiligungsgrenze nach § 30 Abs 2 Nr 2 InvStG (§ 15 S 1 Nr 2a S 6 KStG)

Tz. 66i Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 15 S 1 Nr 2a S 6 KStG regelt, dass für die Anwendung der Beteiligungsgrenze des § 30 Abs 2 Nr 2 InvStG die Beteiligungen der OG und des OT getrennt betrachtet werden. Diese Regelung entspr der in § 15 S 1 Nr 2 S 4 KStG enthaltenen und soll sicherstellen, dass zur Ermittlung der genannten Beteiligungsgrenze die Beteiligungen von OG und OT ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.6 Feststellung nach § 14 Abs 5 S 1 KStG

Tz. 96a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das Unterhalten von (begünstigten) Dauerverlustgeschäften iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG durch die OG ist eine mit dem dem OT zuzurechnenden Einkommen der OG zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlage, die nach § 14 Abs 5 S 1 KStG gesondert und einheitlich festzustellen ist (s § 14 KStG Tz 1532; ebenso s Urt des FG Münster v 06.06.2024, EFG 2024...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Handelsrecht

Tz. 59 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Formwechsel erlangt seine hr-liche Wirksamkeit mit der Eintragung (unabhängig von der Bekanntmachung) im maßgebenden (öffentlichen) Reg (s Tz 10). Dies ist bei Pers-Handels-Ges das (identische) HReg, in das auch die formwechselnde Pers-Ges eingetragen ist (s § 202 Abs 1 UmwG; im Fall der Umw einer Partnerschaftsgesellschaft, eGbR oder be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.1 Allgemeines

Tz. 18 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die lediglich rudimentäre ges Regelung zur Besteuerung des phG, dessen fiktive Behandlung "wie" ein MU und die – wohl in der geringen Anzahl der Gesellschaften dieser Rechtsform (s Tz 7) begründete – geringe Rspr-Dichte zur KGaA führten in der Praxis tw zu erheblichen Unklarheiten und Unsicherheiten bzgl der stlichen Behandlung der KGaA und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.5.2 Verlustabzug im Falle einer kommunalen Gebietsreform

Tz. 234a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 8 Abs 8 KStG gilt jedoch nur für den Fall, dass vd BgA einer Träger-Kö zu einem neuen einheitlichen BgA zusammengefasst werden. Kommt es im Zuge einer kommunalen Gebietsreform (zB durch Zusammenschluss mehrerer Gemeinden) zum Übergang eines BgA auf eine neue Träger-Kö (und dort ggf zur Zusammenfassung mit anderen BgA), so stellt sich die ...mehr