Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 "Echter" Teilbetrieb (§ 15 Abs 1 S 2 UmwStG)

4.4.1 Vorbemerkungen Tz. 86 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die hr-lichen Spaltungsregelungen für Kö führen, weil dafür ein Teilbetriebserfordernis nicht besteht, im Ergebnis zu einem Wahlrecht des Rechtsträgers zwischen der Veräußerung einzelner WG durch Einzelrechtsnachfolge und der Übertragung durch Sonderrechtsnachfolge (Spaltung). Der Unterschied liegt ausschl in den formalen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

1.1.1 Systematische Einordnung Tz. 1 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Achte Teil des UmwStG besteht nur aus einer Vorschrift, § 25 UmwStG. Hier wird bestimmt, dass sich die ertrstliche Behandlung im Fall des hr-lichen Formwechsels einer Pers-Ges oder eines vergleichbaren ausl Vorgangs in eine Kap-Ges oder Gen aus der entspr Anwendung der Regelungen des Sechsten Teils des UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Nachweispflicht (Sachlicher Bezug)

4.2.1 Nachweis bei Anteilen aus einer Betriebseinbringung iSd § 20 UmwStG Tz. 85 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Nachw ist im Fall der aus einer Betriebseinbringung iSd § 20 UmwStG erhaltenen Anteile darüber zu erbringen, welcher Pers die erhaltenen Anteile (für stliche Zwecke) zuzurechnen sind. Denn die durch eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG unterhalb des gW erworbenen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Sonderregelung für die Entflechtung bei Energieversorgungsunternehmen (Unbundling, § 6 Abs 2 EnWG)

8.1 Allgemeines Tz. 461 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bis zum 01.07.2004 musste aufgr EU-rechtlicher Vorgaben eine rechtliche und organisatorische Entflechtung (Legal and Organisational Unbundling) von Erdgasnetzbetreibern in nationales Recht umgesetzt werden. Danach müssen Netzbetreiber hinsichtlich ihrer Rechtsform, Organisation und Entsch-gewalt unabhängig von den übrigen Tät...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Steuerrecht (steuerlicher Übertragungsstichtag)

4.2.1 Grundsatz Tz. 60 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wird kein Antrag auf stliche Rückbeziehung des Formwechsels gestellt (s Tz 61 f), ist der Übergang des (wirtsch) Eigentums am Gesellschaftsvermögen der umwandelnden Pers-Ges auf die Übernehmerin (Rechtsträger in neuer Rechtsform) für den stlichen Zeitpunkt der Einbringung maßgebend (s UmwStE 2025 Rn 25.01 iVm 20.13 bzw 21.06)....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Abgrenzung der Steuerpflicht der KGaA und der persönlich haftenden Gesellschafter

2.5.2.1 Die gesetzliche Regelung Tz. 19 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Aus der Mischform der KGaA (s Tz 6) resultiert auch die Notwendigkeit einer differenzierten Besteuerung des Gewinns, soweit dieser bei der KGaA verbleibt, und des Gewinnanteils, der nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG an den phG auf seine nicht auf das Grundkap gemachten Einlagen (oder als Vergütung – Tantieme – für die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Versagung des Verlustabzugs (§ 15 S 1 Nr 1 KStG)

2.1 Unterschiedliche steuerliche Behandlung von Verlusten in organschaftlicher und in außerorganschaftlicher Zeit Tz. 3 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 15 S 1 Nr 1 S 1 KStG ist ein Verlustabzug iSd § 10d EStG bei der Ermittlung des Einkommens der OG nicht zulässig. Da Verluste der OG, die während der Organschaft anfallen, gem § 14 Abs 1 S 1 KStG dem OT zugerechnet werden, k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Die Anteile an der übertragenden Körperschaft haben am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen eines Gesellschafters gehört (§ 5 Abs 3 UmwStG)

4.1 Allgemeines Tz. 36 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 5 Abs 3 UmwStG gelten, wenn ein Gesellschafter der übertragenden Kö seine Beteiligung in einem BV hält, die Anteile für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung als zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person überführt. Für die Anwendung des § 5 Abs 3 UmwStG wird nicht mehr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Der formwechselnden Personengesellschaft gehörende Anteile an Gesellschaften mit Grundbesitz

8.2.1 Beteiligung an einer Personengesellschaft Tz. 98 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ist die formwechselnde Pers-Ges zu mind 90 % (mind 95 % für Erwerbsvorgänge, die vor dem 01.07.2021 realisiert wurden, § 23 Abs 18–20 GrEStG) an einer anderen inl Grundbesitz haltenden Pers-Ges beteiligt, führt die (quotenwahrende) formwechselnde Umw der (Ober-)Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14 Vertrauensschutz und Haftung (§ 9 Abs 3 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Wallenhorst, Spendenhaftung: Beantwortete und offene Fragen, DStZ 2003, 531; Nacke, Die estlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Rathke/Ritter, Die Spendenhaftung, NWB 42/2012, 3373; Fritz, Aktuelle Finanz-Rrspr zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, DStZ 2017, 190; Herkens, Falschbewertung von Sachspenden – Vertrauensschutz und Ha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Betriebe gewerblicher Art bei Beteiligung an Personen- oder Kapitalgesellschaften?

2.7.1 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft oder einer Mitunternehmerschaft 2.7.1.1 Allgemeines Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, deren Vorliegen ua auch die Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, begründet stets einen BgA (s Urt des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Nationaler oder europäischer Teilbetriebsbegriff?

4.4.3.1 Allgemeines Tz. 96 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG benutzt den Begriff des Teilbetriebs, ohne ihn eigenständig zu definieren. Eine Definition findet sich jedoch in Art 2 Buchst j FRL (dazu s Tz 104). Die FinVerw hat sich bereits im UmwSt-Erl 2011 von ihrer früheren These der deckungsgleichen Auslegung des Begriffs der wes Betriebsgrundlage in § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Spartenbezogene Verlustverrechnung bei Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Organgesellschaft – § 15 S 1 Nr 5 KStG

6.1 Rechtsentwicklung, Verhältnis zu anderen Vorschriften und zeitliche Anwendung Tz. 97 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 S 1 Nr 5 KStG wurde durch das JStG 2009 in das KStG eingefügt. Die Vorschrift ist eine ergänzende Regelung zu § 8 Abs 9 KStG, die wie die Nr 4 des § 15 S 1 KStG Verluste einer OG aus Dauerverlustgeschäften iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG betrifft. § 8 Abs 9 KStG rege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

13.4.2.1 Kapitalerträge bei Betrieben gewerblicher Art der Gruppe 1 Tz. 296 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Bemessungsgrundlage für den KapSt-Abzug bei BgA der Gruppe 1 (Gewinnermittlung durch BV-Vergleich/Überschreiten der Umsatz- oder Gewinngrenzen) gehören der nicht den Rücklagen zugeführte Gewinn des BgA (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG), die in späteren Zeiträumen erfol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Rechtslage ab Veranlagungszeitraum 2009

7.3.1 Allgemeines zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art ab Veranlagungszeitraum 2009 Tz. 112 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das JStG 2009 wurden mit der Einfügung des § 4 Abs 6 KStG die bisherigen Verw-Grds zur Zusammenfassung von BgA (s Tz 111) ges festgeschrieben. Nach der Ges-Begr zu dieser Vorschrift (s BT-Drs 16/11108, 33) geschah dies aus Gründen der Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Fünfjährige Vorbesitzzeit bei der Trennung von Gesellschafterstämmen (§ 15 Abs 2 S 8 UmwStG)

4.8.1 Allgemeines Tz. 331 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Regelung zur Trennung von Gesellschafterstämmen ist inhaltgleich von § 15 Abs 2 S 5 UmwStG aF durch das WachstumschancenG (Ges v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr. 108) in § 15 Abs 2 S 8 UmwStG überführt worden. Bei der Trennung von Gesellschafterstämmen setzt, so § 15 Abs 2 S 8 UmwStG (bzw S 5 der aF), die Anwendung des § 11...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.5.1 Allgemeines

Tz. 234 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zum Verlustabzug im Falle der Zusammenfassung von BgA s § 8 Abs 8 KStG Tz 1 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Zur Anwendung des § 8b KStG, des § 3 Nr 40 und des § 3c Abs 2 EStG in Organschaftsfällen (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG)

3.3.1 Nichtanwendung des § 8b Abs 1 bis 6 KStG bei der Organgesellschaft (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG) Tz. 22 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG ist § 8b Abs 1–6 KStG bei der OG nicht anzuwenden. In mehrstufigen Organschaften gilt die Nichtanwendung für jede OG in der Organschaftskette. GlA s Rödder/Liekenbrock (in R/H/N, 2. Aufl, § 15 KStG Rn 51) und s Neumann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2 Die Grundzüge der Besteuerung der KGaA und des persönlich haftenden Gesellschafters in der BFH-Rechtsprechung

2.5.2.2.1 Die "Wurzeltheorie" des BFH Tz. 20 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Im Urt v 21.06.1989, (BStBl II 1989, 881) hat der BFH (unter Hinw auf einen Aufsatz von Becker in StuW 1936, Teil I, Sp 97) die heute so genannte "Wurzeltheorie" begründet, indem er ausführt, dass die Einkommenbesteuerung des phG (soweit dieser nicht auch Kommanditaktionär ist; s Tz 68 ff) "an der Wurzel ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5 Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu einem Teilbetrieb

4.4.5.1 Geltende Rechtslage Tz. 132 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Hinblick darauf, dass die nach überwiegendem Verständnis (inkl insbes der FinVerw) seit der Änderung des UmwStG durch das SEStEG der europäische Teilbetriebsbegriff der FRL für maßgebend erachtet wird (s Tz 101), sind seitdem nachfolgende Zuordnungsregeln maßgeblich. Der UmwSt-Erl 2025 knüpft insoweit nahtlos a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Anwendung der Spartenrechnung im Falle der Organschaft

6.3.1 Keine Anwendung des § 8 Abs 9 KStG bei der Organgesellschaft – § 15 S 1 Nr 5 S 1 KStG Tz. 99 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 15 S 1 Nr 5 S 1 KStG ist § 8 Abs 9 KStG bei der OG nicht anzuwenden. Dh bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens erfolgt keine spartenweise Ermittlung des GdE, sondern das Organeinkommen ist – unter Verrechnung der in den vd ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Entsprechende Anwendung des § 6 Abs 1 UmwStG (§ 6 Abs 2 S 1 UmwStG)

3.1.1 Allgemeines Tz. 28 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Abs 1 gilt nach § 6 Abs 2 UmwStG entspr, wenn sich der Gewinn eines Gesellschafters des übernehmenden Rechtsträgers dadurch erhöht, dass eine Forderung oder Verbindlichkeit der übertragenden Kö gegenüber ihm auf die Übernehmerin übergeht oder dass infolge des Vermögensübergangs eine Rückstellung aufzulösen ist. Wegen der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Rückwirkende Nichtanwendung des § 6 Abs 1 und 2 UmwStG (§ 6 Abs 3 UmwStG)

4.1 Allgemeines Tz. 38 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Regelung des § 6 Abs 3 UmwStG war vor Inkrafttreten des SEStEG in § 26 Abs 1 UmwStG enthalten. Als missbräuchlich sah bereits der Gesetzgeber des § 24 UmwStG 1969 den Sachverhalt an, dass die mit einer Umw verbundenen stlichen Erleichterungen in Anspruch genommen wurden, obwohl das Unternehmen nach der Umw seine neue Organ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5 Transparente oder intransparente Besteuerung des persönlich haftenden Gesellschafters?

2.5.3.5.1 Darstellung des Problems Tz. 42 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage der transparenten oder intransparenten Besteuerung des phG und der KGaA beschäftigt schon seit längerem die stliche Fachlit, die Rspr und die FinVerw. Im Folgenden soll diese Frage am Bsp von Kap-Erträgen erläutert werden, die die KGaA aus der Beteiligung an TG erzielt. Fraglich ist, ob der phG für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis des § 15 UmwStG zu anderen Vorschriften

1.4.1 Verhältnis zum EU-Recht Tz. 17 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das Verhältnis des § 15 UmwStG zur FRL der EU (RL v 23.07.1990 idF des RL 2005/19/EG v 17.02.2005, ABl NrL 58, 19) erscheint nicht abschließend geklärt (s Tz 103). Da die FRL nur Auf- und Abspaltungen regelt, an denen Gesellschaften aus zwei oder mehr Mitgliedstaaten beteiligt sind, nicht jedoch den reinen Inl-Fa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3 Nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abziehbare Beträge

2.5.3.1 Gewinnanteil des persönlich haftenden Gesellschafters, der auf seine nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen verteilt wird Tz. 21 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Hat sich der phG an der KGaA mit einer Kap-Einlage beteiligt, so ist der hierauf entfallende Gewinnanteil, den er zB entspr seiner prozentualen Beteiligung am EK der KGaA oder zur Verzinsung seiner Einlage e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns

2.3.1.1 Grundsätze Tz. 54 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 1 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist löst objektiv (und unwiderlegbar) einen nachträglichen Einbringungsgewinn im VZ des stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 5 S 1 iVm Abs 6 UmwStG) aus (s Tz 1–1a). Dieser ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1 Abs 4 S 1 UmwStG)

1.3.1 Gesellschaft neuer Rechtsform/"übernehmende" Gesellschaft Tz. 20 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Anwendung des § 25 UmwStG auf den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen wird von einer ges Anwendungsregelung in pers Hinsicht abhängig gemacht (s § 1 Abs 4 S 1 UmwStG). Dies folgt aus der Europäisierung des Tatbestands der Einbringung. Nach der bisherigen Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.4 Durchführung des Kapitalertragsteuerabzugs

13.4.4.1 Steuersatz Tz. 359 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Besteuerung wird in den Fällen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG im Wege des KapSt-Abzugs vorgenommen (s § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG). Der KapSt-Satz für Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG beträgt 15 % (s § 43a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG). Zur Höhe des St-Satzes gelten die Ausführungen zur Höhe des KapSt-Satzes für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7 Steuersubjekt

1.7.1 Die juristische Person des öffentlichen Rechts als Steuersubjekt wegen jedes einzelnen BgA Tz. 10 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Unbeschr kstpfl sind nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG nicht die jur Pers d öff Rechts, sondern "BgA von jur Pers d öff Rechts". Hieraus folgert die BFH-Rspr (s Urt des BFH v 13.03.1974, BStBl II 1974, 391), dass nicht der BgA St-Rechtssubjekt iSd § 1 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.3.2 Verschulden

Tz. 274 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wegen des für den Eintritt der Veranlasserhaftung notwendigen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens s Tz 269.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.4.2 Entrichtung

13.4.4.2.1 Schuldner Tz. 360 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Durch § 43 Abs 2 EStG wird klargestellt, dass in den Fällen des § 43 Abs 1 Nr 7c EStG die Identität von Gläubiger und Schuldner dem St-Abzug vom Kap-Ertrag nicht entgegensteht. Die Vorschrift des § 44 Abs 6 S 1 EStG fingiert für die Durchführung des KapSt-Abzugs die jur Pers d öff Rechts als Gläubiger und den BgA als Schu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Abzug von Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke

3.3.4.1 Allgemeines Tz. 110 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter den Begriff der Spenden fallen alle Ausgaben, die freiwillig und ohne Gegenleistung des Empfängers oder eines Dritten erbracht werden und die weder BA noch WK darstellen. Der BFH (s Urt des BFH v 02.08.2006, BStBl II 2007, 8) hat einer Spende, die im Zusammenhang mit der Aufnahme in einen Golfclub geleistet wurde, de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5 Weiterzusammenfassung von nach § 4 Abs 6 S 1 KStG zusammengefassten Betrieben gewerblicher Art – "Kettenzusammenfassungen"

7.3.5.1 Verwaltungsauffassung Tz. 134 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach Verw-Auff sind die einzelnen in § 4 Abs 6 S 1 KStG aufgeführten Zusammenfassungstatbestände jeweils getrennt zu prüfen. Das Schr des BMF v 12.11.2009 (BStBl I 2009, 1303 Rn 5 ff) enthält hierzu folgende Grundsätze: Sind BgA nach einem Tatbestand zusammengefasst worden, so kann für diesen zusammengefassten Bg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Steuerliche Folgen des Vorliegens oder Nichtvorliegens der Spaltungsvoraussetzungen

5.1 Allgemeines Tz. 371 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 1 und 2 UmwStG knüpft die st-neutrale Spaltung an eine Reihe von Voraussetzungen, die hr-lich nicht bestehen. Liegen alle Voraussetzungen des § 15 UmwStG vor, sind – vorbehaltlich des S 2 des § 15 Abs 1 und des § 16 UmwStG – auf den Vermögensübergang durch Spaltung bzw Teilübertragung auf eine andere Kö die §§ 11–13 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Persönlicher Anwendungsbereich

1.3.1 Inhaber von Anteilen aus einer steuerbegünstigten Betriebseinbringung (§ 22 Abs 1 UmwStG) Tz. 20 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 1.3.1.1 Beteiligter bei einer Einbringung oder einem Formwechsel (originärer Einbringender) § 22 Abs 1 UmwStG regelt die Besteuerungsebene des Einbringenden, der als Gegenleistung Anteile aus einer st-begünstigten Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2 Steuerbefreiungen außerhalb des KStG

1.7.2.1 Finanzmarktstabilisierungsfonds, Finanzmarktstabilisierungsanstalt und Abwicklungsanstalten Tz. 12 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der durch das Finanzmarktstabilisierungsfondsges – FMStFG – errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds unterliegt nach § 14 Abs 1 FMStFG nicht der KSt. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine StBefreiung außerhalb des KStG . Krit hierzu s Wa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Gewinne und Leistungen von Betrieben gewerblicher Art als Kapitalerträge der Trägerkörperschaft (§ 20 Abs 1 Nr 10 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Kessler/Fritz/Gastl, Auswirkungen des UntStFG auf die ertragstliche Behandlung von BgA, BB 2002, 1512; Leippe, Die Bildung von Rücklagen bei BgA, ZfK 2003, 50; Schiffers, KapSt bei BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, BB 2003, 398; Kessler/Fritz/Gastl, Besteuerung der öff Hand – Auswirkungen aktueller Ges-Änderungen, BB 2004, 2325; Leippe, Aktuelle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Fiktive Teilbetriebe müssen mindestens drei Jahre vor der Spaltung bestanden haben (§ 15 Abs 2 S 1 UmwStG)

4.6.1 Allgemeines Tz. 181 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 2 S 1 UmwStG als spezielle Missbrauchsnorm enthält eine wichtige Zusatzvoraussetzung für die Teilbetriebseigenschaft von MU-Anteilen und von 100%igen Beteiligungen an Kap-Ges, die für fiktive Teilbetriebe iSd § 15 Abs 1 S 3 UmwStG, nicht hingegen für echte Teilbetriebe gilt. Danach stellen MU-Anteile und 100%ige Ka...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG)

5.1.1 Regelungsinhalt Tz. 94 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 Abs 4 UmwStG betrifft nur die stliche Behandlung des Gewinns aus der (tats) Veräußerung von "sperrfristverhafteten" Anteilen iSd § 22 Abs 1 UmwStG, wenn Einbringender und zugleich AE der erhaltenen Anteile eine jur Pers d öff Rechts ist. Die Regelung ist daher die einzige Bestimmung des § 22 UmwStG, die die Besteuer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.1 Öffentliche Investitions- und Ertragszuschüsse

10.5.1.1 Allgemeines Tz. 197 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zuschüsse für die Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern sind nach R 6.5 Abs 2 EStR 2012 entweder als BE anzusetzen oder erfolgsneutral zu behandeln; in diesem zweiten Fall dürfen die WG, für die die Zuschüsse gewährt worden sind, nur mit den AK oder HK bewertet werden, die der Stpfl selbst, also ohne Berücksichtig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Betrieben gewerblicher Art und ihrer Trägerkörperschaft

11.1 Allgemeines Tz. 205 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Grds sind zwischen jur Pers d öff Rechts und deren BgA zivilrechtlich wirksame Verträge nicht möglich, weil der BgA Teil der jur Pers d öff Rechts, also kein selbständiges Rechtssubjekt ist. Aus der stlichen Verselbständigung der BgA auch iRd Einkommensermittlung folgern jedoch Rspr und Fin-Verw auch die stliche Anerkennung v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Steuerliche Folgen des Vorliegens der in § 15 UmwStG genannten Voraussetzungen (außer § 15 Abs 3 UmwStG)

5.2.1 Übertragende Körperschaft Tz. 373 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bei Vorliegen der in § 15 UmwStG genannten Voraussetzungen kann die übertragende Kö in ihrer stlichen Übertragungs-Bil das übergehende BV anstelle mit gW auf Antrag mit den Bw oder mit Zwischenwerten ansetzen (s Tz 74 ff). Die Ausführungen zu § 11 UmwStG Tz 27 ff gelten für die Spaltung entspr. Das bei einer S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4 Die Besteuerung des persönlich haftenden Gesellschafters

2.5.4.1 Laufende Besteuerung Tz. 49 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen der Abgrenzung der StPflicht der KGaA und des phG s Tz 19 ff. Bei dem phG stellen die Gewinnanteile, soweit sie nicht auf Anteile am Grundkap entfallen, und die Vergütungen, die er von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Steuerliche Folgen des Nichtvorliegens der in § 15 UmwStG genannten Voraussetzungen

5.3.1 Allgemeines Tz. 400 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das Nichtvorliegen der in § 15 Abs 1 und 2 UmwStG genannten Voraussetzungen hat unterschiedliche Rechtsfolgen (dazu auch s Tz 372): Liegen die Voraussetzungen des § 15 Abs 1 S 1 UmwStG (Vermögensübergang durch Sonderrechtsnachfolge) nicht vor, scheidet die sinngemäße Anwendung der §§ 11–13 UmwStG insges aus, dh es kommt zur ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8 Begriff der "Juristischen Personen des öffentlichen Rechts"

1.8.1 Allgemeines Tz. 14 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der in § 1 Abs 1 Nr 6, § 4 KStG (seit 1977) verwendete Begriff der "jur Pers d öff Rechts" ist weiter gefasst als der der KöR und umfasst neben diesen alle Gebilde, die aufgr öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind. Als öff-rechtlich sind solche jur Pers anzusehen, die diese Eigenschaft entweder nach Bu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Definition des Hoheitsbetriebs

6.2.1 Gesetzliche Aufgabenzuweisung, Art der Leistung und öffentlich-rechtlicher Benutzungszwang Tz. 87 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bereits der RFH (s Gutachten des RFH v 09.07.1937, RStBl 1937, 1306) hat nur solche Leistungen einer jur Pers d öff Rechts als Ausübung hoheitlicher Tätigkeit klassifiziert, die ihr "eigentümlich und vorbehalten" sind. Dieser Definition ist der BF...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Überblick über den Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 9 KStG ist mit "abzb Aufwendungen" überschrieben; die Vorschrift ergänzt – wie zB auch § 10 KStG – die Regelungen in § 8 KStG zur Einkommensermittlung. 1.1 Inhalt des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG Tz. 2 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 9 Abs 1 Nr 1 KStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Gewinnanteile, die bei einer KGaA oder einer vergleichbaren Gesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Unentgeltliche Rechtsnachfolge (§ 22 Abs 6 UmwStG)

7.1 Anteile aus einer Betriebseinbringung Tz. 106 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Mit Ausnahme der unentgeltlichen Übertragung der erhaltenen Anteile auf eine Kap-Ges oder Gen (dazu s Tz 40) oder auf eine in einem Drittstaat ansässige Pers (dazu s Tz 50 f) führt die Übertragung dieser Anteile ohne Gegenleistung durch den Einbringenden innerhalb der siebenjährigen "Sperrfrist" nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Abzug von Mitgliedsbeiträgen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke

3.3.5.1 Allgemeines Tz. 121 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mitgliedsbeiträge sind die Beiträge, die von Mitgliedern einer Pers-Vereinigung (Verein) aufgr der Satzung lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden (s § 8 Abs 5 KStG). Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG sind grds Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung st-begünstigter Zwecke abzb. Die Abzieh...mehr