Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6 Verlust der Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs 4 UmwStG (§ 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG)

1. Ausgewählte Literaturhinweise: Geyer/Ullmann, Sonderprobleme des Brexit im UmwStR– Rückwirkungsfiktion und Erfüllung eines Ersatzrealisationstatbestands, FR 2017, 1069; Häck, Wegzug natürlicher Pers mit sperrfristbehafteten Anteilen iSv § 22 Abs 1 UmwStG, IStR 2018, 929; Holle/Weiss, Der Entw eines Brexit-StBG – Rettende Hilfe des dt Ges-Gebers, IWB 2018, 800; Jordan, Der EU-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2 Haftung (§ 9 Abs 3 S 2 und 3 KStG)

3.14.2.1 Allgemeines Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Mit dem Vertrauensschutz korrespondiert die Haftungsregel in § 9 Abs 3 S 2 und 3 KStG. Danach haftet für die entgangene St, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt (1. Alt) oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zwecken verwendet we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Rechtsfolgen der "schädlichen" Anteilsveräußerung oder Realisierung der Ersatztatbestände

2.3.1 Rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns 2.3.1.1 Grundsätze Tz. 54 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 1 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist löst objektiv (und unwiderlegbar) einen nachträglichen Einbringungsgewinn im VZ des stlichen Übertragungsstichtags (s §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Verpachtungstätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

5.1 Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art (§ 4 Abs 4 KStG) Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als BgA gilt auch die Verpachtung eines solchen Betriebs (s § 4 Abs 4 KStG). Verpachtung eines BgA ist jede entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten, die beim Verpächter einen BgA darstellen würden (s R 4.1 Abs 5 S 6 KStR 2015 und s Urt des BFH v 25.10.19...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Es handelt sich um einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF (§ 27 Abs 3 S 1 Nr 1 UmwStG iVm § 5 Abs 4 UmwStG aF)

5.1 Allgemeines Tz. 51 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 5 Abs 4 UmwStG aF, wonach einbringungsgeborene Anteile an der Überträgerin für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung als zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der übernehmenden Pers-Ges eingelegt gelten, ist durch das SEStEG wegen des Konzeptwechsels bei den §§ 20 ff UmwStG entfallen. Aber auch nach dem im Einbringungste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an einen Betrieb gewerblicher Art

5.2.2.1 Allgemeines Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Bereich der privaten Wirtschaft verhindert das Instrument der Betriebsaufspaltung, dass im Falle der Aufteilung eines einheitl Unternehmens in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft durch die Zahlung von Mieten oder Pachten von der Betriebs- an die Besitzgesellschaft St – insbes GewSt – gespart werden können. Zu den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei einem Regiebetrieb

13.4.2.1.2.1 Begriff des Regiebetriebs Tz. 302 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Ein Regiebetrieb ist eine rechtlich unselbständige Einheit der Träger-Kö, die finanzwirtsch nicht Sondervermögen der Gemeinde darstellt. Er ist Teil des Haushalts der Gemeinde. Entsteht im Regiebetrieb ein Überschuss, geht dieser in den Abschluss des Gesamthaushalts ein und verbessert somit das Abschluss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Der übernehmende Rechtsträger hat alle oder einzelne Anteile an der übertragenden Körperschaft nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft oder er hat ausscheidende Gesellschafter abgefunden (§ 5 Abs 1 UmwStG)

2.1 Allgemeines Tz. 9 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Hat der übernehmende Rechtsträger (Pers-Ges oder natürliche Person) Anteile an der übertragenden Kö nach dem stlichen Übertragungsstichtag angeschafft oder findet er einen AE ab, ist der (Übernahme-)Gewinn so zu ermitteln, als hätte er die Anteile an diesem Stichtag angeschafft. Die Anschaffung von Anteilen durch eine übernehme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Anwendung der sogenannten Bruttomethode auch auf nach einem Doppelbesteuerungsabkommen freigestellte Schachteldividenden (§ 15 S 2–4 KStG)

7.1 Rechtsentwicklung, Allgemeines Tz. 103 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 15 Nr 2 KStG 1999 waren bei der Ermittlung des Organeinkommens die Vorschriften eines DBA, nach denen Gewinne aus der Beteiligung an einer ausl Gesellschaft außer Ansatz bleiben, nur anzuwenden, wenn der OT zu den durch diese Vorschriften begünstigten Stpfl gehört. Diese Sonderregelung war erforderli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4 Blockheizkraftwerke (BHKW) als besondere Form der engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung

7.3.3.4.1 Allgemeines Tz. 124 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Installation eines BHKW ist eine der gebräuchlichsten Gestaltungen zur Herstellung der erforderlichen engen wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtungen zwischen einem Versorgungs- und einem Bäderbetrieb. Ausführlich hierzu – auch zu den zu erbringenden Nachw – s Vfg der OFD Ffm v 27.07.1995 (StEK KStG 1977, § 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Spaltung im Handelsrecht

2.1 Der Begriff der Spaltung Tz. 31 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Unter einer Spaltung wird die Aufteilung eines bisher einheitlichen Unternehmens in mehrere Unternehmen verstanden. Die Spaltung ist bei Pers-Ges ebenso denkbar wie bei den hier nur interessierenden Kö. Wie nachstehend erläutert, ist zu unterscheiden zwischen der Aufspaltung, dem Umkehrfall der Verschmelzung, bei d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Verpachtung einzelner Wirtschaftsgüter durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts

5.2.1 Allgemeines Tz. 70 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Verpachtung einzelner WG durch eine jur Pers d öff Rechts ist grds der Vermögensverwaltung zuzuordnen (s Tz 48). Sie ist stlich nur dann relevant, wenn WG verpachtet werden, die wes Betriebsgrundlagen eines (anderen) BgA der jur Pers d öff Rechts oder einer Eigen-Gesellschaft der jur Pers d öff Rechts sind (zur Verpachtu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Formwechsel einer Personengesellschaft als steuerliche Einbringung

2.1 Entsprechende Anwendung der §§ 20 bis 23 UmwStG Tz. 26 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Vorschriften der §§ 20 bis 23 UmwStG gelten in den Fällen des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen iSd § 190 UmwG (oder vergleichbarer ausl Vorgänge) entspr (s § 25 S 1 UmwStG). Es stellt sich die Frage, ob durch die Verweisung in § 25 UmwStG die Rechtsfolgen der §§ 20 ff...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.4 Auf erhaltenen oder eingebrachten Anteilen "beruhende Anteile"

1.2.2.4.1 Auf Weitereinbringung beruhende Anteile Tz. 15 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Werden originäre Anteile (s Tz 6–7) oder derivative Anteile (s Tz 8–14) gegen andere Anteile an Kap-Ges oder Gen innerhalb der durch die "Ersteinbringung" in Gang gesetzten Sperrfrist (s Tz 19) getauscht und löst die Weitereinbringung gem § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 UmwStG keinen nachträglichen Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6. Auswirkungen für die Gesellschafter der formwechselnden Personengesellschaft

6.1 Erhaltene neue Anteile an der "übernehmenden" Gesellschaft 6.1.1 Erwerb neuer Anteile Tz. 80 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die MU der formwechselnden Pers-Ges (Einbringende, s Tz 27) erhalten mit Wirksamkeit des Formwechsels eine Beteiligung an der Gesellschaft in neuer Rechtsform (im Tauschwege gegen die vormalige MU-Beteiligung); d. h. sie erwerben (vollentgeltlich) ertrstl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8 Vortrag von Zuwendungen, die im Jahr ihrer Leistung die Höchstbeträge überschreiten

3.8.1 Allgemeines Tz. 165 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 9 und S 10 KStG sind abzb Zuwendungen, die die Höchstbeträge nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG überschreiten, iRd Höchstbeträge in den folgenden VZ abzuziehen. § 10d Abs 4 EStG gilt entspr. Hiernach sind alle Zuwendungen, die im Jahr der Zuwendung die Höchstbeträge (s Tz 154) überschreiten, unabhängig von de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7. Auswirkungen bei der Übernehmerin

7.1 Steuerliche Eröffnungsbilanz (§ 25 S 2 iVm § 9 S 2 UmwStG) Tz. 87 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die aus dem Formwechsel hervorgehende Kap-Ges oder Gen hat für ertrstliche Zwecke auf den (ggf rückbezogenen) Einbringungsstichtag eine (stliche) Eröffnungsbil zu erstellen (s § 25 S 1 iVm § 9 S 2 UmwStG; s Bilitewski, in H/M/B, 6. Aufl, § 25 UmwStG Rn 111; s Nitzschke, in B/H, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3 Besteuerung des Einbringungsgewinns I

2.3.1.3.1 Besteuerungsgrundsätze Tz. 59 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Einbringungsgewinn I ist "als Gewinn des Einbringenden iSd § 16 EStG zu versteuern" (s § 22 Abs 1 S 1 UmwStG). Es handelt sich folglich nicht um den Gewinn aus Anteilen an der Übernehmerin; dh einem Gewinn aus Veräußerung oder anderer Entstrickungsvorgänge von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen. Denn der Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Fiktiver Teilbetrieb (§ 15 Abs 1 S 3 UmwStG)

4.5.1 Allgemeines Tz. 161 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 1 S 3 UmwStG erklärt per ges Fiktion 100%ige Beteiligungen an Kap-Ges sowie MU-Anteile zu Teilbetrieben. Abgesehen davon, dass § 15 Abs 2 S 1 UmwStG für diese fiktiven Teilbetriebe in bestimmten Konstellationen eine dreijährige Bestandszeit vor dem Spaltungsstichtag fordert (s Tz 181 ff), werden die fiktiven Teilbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Einbringungsgegenstand

2.3.1 Formwechsel als Einbringung von Mitunternehmeranteilen (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG) Tz. 28 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Auf Grund des in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Rechtsgrundverweises (s Tz 26) ist zusätzlich zu einem hr-rechtlich wirksamen inl Formwechsels(s Tz 8–14) oder vergleichbaren ausl Vorgangs (s Tz 16–19) bei einem Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Verpachtung wesentlicher Betriebs-Grundlagen an eine Eigengesellschaft

5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung Tz. 78 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Per...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Juristische Person oder steuerbefreite Körperschaft als Anteilseigner sperrfristverhafter Anteile (§ 22 Abs 4 UmwStG)

5.1 Juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG) 5.1.1 Regelungsinhalt Tz. 94 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 Abs 4 UmwStG betrifft nur die stliche Behandlung des Gewinns aus der (tats) Veräußerung von "sperrfristverhafteten" Anteilen iSd § 22 Abs 1 UmwStG, wenn Einbringender und zugleich AE der erhaltenen Anteile eine jur Pers d öff Rechts ist. Die Rege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5 Behandlung von Zuschüssen bei der Gewinnermittlung

10.5.1 Öffentliche Investitions- und Ertragszuschüsse 10.5.1.1 Allgemeines Tz. 197 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zuschüsse für die Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern sind nach R 6.5 Abs 2 EStR 2012 entweder als BE anzusetzen oder erfolgsneutral zu behandeln; in diesem zweiten Fall dürfen die WG, für die die Zuschüsse gewährt worden sind, nur mit den AK oder HK bewertet ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Inhaber von Anteilen aus einer steuerbegünstigten Betriebseinbringung (§ 22 Abs 1 UmwStG)

Tz. 20 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 1.3.1.1 Beteiligter bei einer Einbringung oder einem Formwechsel (originärer Einbringender) § 22 Abs 1 UmwStG regelt die Besteuerungsebene des Einbringenden, der als Gegenleistung Anteile aus einer st-begünstigten Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG, aus dem Formwechsel einer Pers-Ges iSd § 25 UmwStG oder der Option gem § 1a KStG an der überneh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Mitunternehmers

2.3.1.2.1 Funktional unwesentliche Betriebsgrundlagen Tz. 34 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ist bei der formwechselnde Pers-Ges zwar Sonder-BV vorhanden, umfasst dieses aber keine (funktional) wes Betriebsgrundlagen (zum Begriff s § 20 UmwStG Tz 135 ff), werden durch den Formwechsel alle MU-Anteile iSd § 20 Abs 1 UmwStG in die Übernehmerin eingebracht unabhängig davon, ob das Son...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Steuerbereite Körperschaften (§ 22 Abs 4 Nr 2 UmwStG)

5.2.1 Regelungsinhalt Tz. 98 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 Abs 4 UmwStG betrifft nur die stliche Behandlung des Gewinns aus der (tats) Veräußerung von "sperrfristverhafteten" Anteilen iSd § 22 Abs 1 UmwStG, wenn Einbringender und zugleich AE der erhaltenen Anteile eine st-befreite Kö ist. Die Fälle, dass eine st-befreite Kö Übernehmerin sperrfristverhafteter Anteile iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Exkurs: Einbringungsgeborene Anteile alten Rechts im Anwendungsbereich des § 22 UmwStG vor dem 01.01.2025

1.4.1 Einbringungsgeborene Anteile aus Alteinbringungen originär nicht sperrfristverhaftet nach § 22 UmwStG Tz. 24 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die "Fälle einer Sacheinlage", auf die im Klammerzusatz in § 22 Abs 1 S 1 UmwStG Bezug genommen wird ("§ 20 Abs 2 S 2"), sind nur Einbringungsvorgänge unter Anwendung des UmwStG idF ab SEStEG . Folglich können nur solche einbringungsbedi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9 Der handelsrechtliche Ablauf einer Spaltung

2.9.1 Die Vorbereitungsphase Tz. 51 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ausgangspunkt einer Spaltung ist bei der Spaltung zur Aufnahme der Spaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der zu spaltenden Kö und der bzw den übernehmenden Kö (s §§ 125, 126 UmwG) bzw bei einer Spaltung zur Neugründung der Spaltungsplan, dessen Wesen, Funktion und Inhalt dem Spaltungsvertrag entspr (s § 136 Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3 Leistungen eines Betriebs gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG)

13.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich Tz. 267 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Unter § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG fallen nur die BgA, die selbst eine eigene Rechtspersönlichkeit nach den Grundsätzen des öff Rechts besitzen (s § 4 Abs 2 KStG), zB Zweckverbände oder (rechtsfähige) AöR (Versorgungsbetriebe, Sparkassen, Landesbanken, Versicherungen usw). Hierzu s Schr des BMF v 28.01....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Rechtsfolgen der schädlichen Veräußerung oder Verwirklichung der Ersatztatbestände

3.3.1 Rückwirkender Einbringungsgewinn II (Entstehung und Ermittlung) Tz. 78 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die Übernehmerin iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 2 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist (zum Tatbestand s Tz 70 und s Tz 71, 71a) oder die Nichterbringung des Nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Exkurs: Einkünfte aus der Anteilsveräußerung und weitere steuerliche Auswirkungen

2.4.1 Veräußerungsgewinn Tz. 64 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 UmwStG trifft idR keine Aussagen zu der Ermittlung und Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile gem § 22 Abs 1 UmwStG (Ausnahme nur bei jur Pers d öff Rechts und st-befreiten Kö, s Tz 94). Hier gelten ausschl die allg Grundsätze. Dies gilt insbes für den Zeitpunkt der Veräußerung, die E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.2 Kapitalerträge bei Betrieben gewerblicher Art der Gruppe 2

13.4.2.2.1 Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG 1995 Tz. 344 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Veräußert eine jur Pers d öff Rechts einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG 1995, so führt der Gewinn iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995 zu Eink der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 letzter Hs EStGaF. Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile gilt nach § 21 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Definition des Begriffes "Betrieb gewerblicher Art" (§ 4 Abs 1 KStG)

2.1 Allgemeines Tz. 23 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der unbeschr StPflicht nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG unterliegen nicht alle Betriebe von jur Pers d öff Rechts, sondern nur die Betriebe "gewerblicher Art". Dadurch, dass für die stpfl Betriebe (BgA) nicht die Bezeichnung "Gewerbebetriebe" oder "gewerbliche Betriebe" gewählt worden ist, wird klargestellt, dass bei ihnen nicht alle ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Veräußerung von Anteilen aus einer Anteilseinbringung (§ 22 Abs 2 UmwStG)

3.1 Allgemeines (Zielsetzung, Kritik, Handlungsempfehlungen) Tz. 69 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wie bei den aus einer Betriebseinbringung erhaltenen Anteilen (s § 22 Abs 1 UmwStG) wurde auch beim Anteilstausch die bisherige Besteuerungskonzeption der einbringungsgeborenen Anteile (§ 21 UmwStG aF) auf der Ebene des Einbringenden durch eine nachträgliche Besteuerung eines Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3. Bewertung des Gesellschaftsvermögens bei der "übernehmenden" Körperschaft (§ 25 S 1 iVm §§ 20 Abs 2, 21 Abs 1 UmwStG)

3.1 Grundsatz des gemeinen Werts Tz. 45 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Aufgr des St-Subjektwechsels beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen und der mit der Eintragung im H-Reg (bzw Gen-Reg) verbundenen Umqualifizierung von Gesamthandsvermögen in Alleineigentum bei der übernehmenden Gesellschaft, wird der Formwechsel in entspr Anwendung der §§ 20 ff UmwStG so beha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Nachträgliche Einbringungsgewinnversteuerung: Sperrfristverletzende Verfügung über Anteile aus einer Betriebseinbringung (§ 22 Abs 1 UmwStG)

2.1 Allgemeines Tz. 25 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Besteuerungskonzeption des § 22 UmwStG sieht auf der Ebene des Einbringenden eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns vor. Diese nachgelagerte Besteuerung der originären Einbringung dient der Verhinderung einbringungsbedingt gestalteter stlicher Statusverbesserungen (s Tz 1a und s Tz 1d) und wird durch eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Zinsschranke und Organschaft (§ 15 S 1 Nr 3 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Herzig/Liekenbrock, Zinsschranke im Organkreis, DB 2007, 2387; Köhler/Hahne, BMF-Schr zur Anwendung der stlichen Zinsschranke und zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Kap-Ges, DStR 2008, 1505; Herzig/Liekenbrock, Zum Zinsvortrag bei der Organschaft, DB 2009, 1949; Herzig/Liekenbrock, Konzernabgrenzung und Konzernbilanzierung nach §§ 4h EStG, 8a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.3 Kapitalgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter

2.5.4.3.1 Laufende Besteuerung Tz. 64 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der phG eine Kap-Ges (zur Zulässigkeit s Tz 10), so ist bei ihr schon aufgr des § 8 Abs 2 KStG die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich vorzunehmen. Das gilt auch für die Erfassung des Gewinns (eigentlicher Gewinnanteil und Sondervergütung) aus der Beteiligung an der KGaA als phG. Zur Behandlung der an die KG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Einlage einer Beteiligung an einer Eigengesellschaft in einen Betrieb gewerblicher Art

7.4.2.1 Einlage einer Nicht-100%igen Beteiligung Tz. 155 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit besteht darin, eine Ertrag bringende Beteiligung an einer Eigengesellschaft als gewillkürtes BV in einen Verlust bringenden BgA einzubringen Wegen der St-Befreiung der GA der GmbH auf der Ebene des BgA nach § 8b Abs 1 KStG kommt es durch eine solche Gestaltu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Wahlrecht zur Bewertung unterhalb des gemeinen Werts

3.2.1 Antragsstellung Tz. 46 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Stellt sich nach der Rechtsgrundverweisung des § 25 S 1 UmwStG für den jeweiligen Gesellschafter der Formwechsel stlich als MU-Anteilseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 28 ff) oder als qualifizierter Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG (s Tz 39–40) dar, kann der Formwechsel st-neutral bzw st-begünstigt erfolgen....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Gewinnanteil des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA

Ausgewählte Literaturhinweise: Hundertmark, Die KGaA, BB 1968, 1285; Menzel, Die Entgelte der Pers-Ges und der KGaA an ihre unmittelbar haftenden Gesellschafter, DStR 1972, 562 u 594; Bacher, Die Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1985, 2117; Jünger, Zur Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1988, 1969; Hesselmann, Die kapitalistische KGaA, BB 1989, 2344; Mathiak, Rspr zum Bi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Empfänger von Zuwendungen iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Ausgewählte Literaturhinweise: NN, IDW-Stellungnahme zum Ref-Entw für ein Ges zur Umsetzung stlicher EU-Vorgaben sowie weiterer stlicher Regelungen, Ubg 2009, 903; Stalleiken, Drittmittelforschung im Ertrag-StR, FR 2010, 781; Fischer, Mitwirkungspflichten des Stpfl bei der Geltendmachung von Ausl-Spenden, jurisPR-SteuerR 33/2011; Förster, Grenzüberschreitende Gemeinnützigkeit – ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG bei einer Organgesellschaft – § 15 S 1 Nr 4 KStG

5.1 Rechtsentwicklung, Verhältnis zu anderen Vorschriften und zeitliche Anwendung Tz. 90 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG wurde durch das JStG 2009 in das KStG eingefügt. Die Erweiterung des § 15 S 1 KStG um eine Nr 4 steht in engem Zusammenhang mit den ebenfalls im JStG 2009 erfolgten Änderungen des § 8 KStG. Insoweit handelte es sich bei dem JStG 2009 um ein ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6 Besteuerung des persönlich haftenden Gesellschafters, der gleichzeitig Kommanditaktionär der KGaA ist

2.5.6.1 Laufende Besteuerung Tz. 68 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der phG gleichzeitig am Grundkap der KGaA beteiligt, gehören die Kommanditaktien weder zu der Gewinnbeteiligung des phG an der KGaA noch zu seinem (notwendigen) Sonder-BV (s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881). Die aus seiner Kap-Beteiligung erzielte Dividenden gehören bei ihm nicht zu den Eink aus G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Wirksamkeit (Zeitpunkt) des Formwechsels

4.1 Handelsrecht Tz. 59 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Formwechsel erlangt seine hr-liche Wirksamkeit mit der Eintragung (unabhängig von der Bekanntmachung) im maßgebenden (öffentlichen) Reg (s Tz 10). Dies ist bei Pers-Handels-Ges das (identische) HReg, in das auch die formwechselnde Pers-Ges eingetragen ist (s § 202 Abs 1 UmwG; im Fall der Umw einer Partnerschaftsgesellscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Steuerrechtliche Behandlung

2.5.1 Allgemeines Tz. 18 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die lediglich rudimentäre ges Regelung zur Besteuerung des phG, dessen fiktive Behandlung "wie" ein MU und die – wohl in der geringen Anzahl der Gesellschaften dieser Rechtsform (s Tz 7) begründete – geringe Rspr-Dichte zur KGaA führten in der Praxis tw zu erheblichen Unklarheiten und Unsicherheiten bzgl der stlichen Behandl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.5 Verlustabzug bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 228–233 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 vorläufig frei 12.5.1 Allgemeines Tz. 234 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zum Verlustabzug im Falle der Zusammenfassung von BgA s § 8 Abs 8 KStG Tz 1 ff. 12.5.2 Verlustabzug im Falle einer kommunalen Gebietsreform Tz. 234a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 8 Abs 8 KStG gilt jedoch nur für den Fall, dass vd BgA einer Träger-Kö zu einem neuen einheitliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Zur Anwendung des § 15 S 2 KStG

7.2.1 Allgemeines Tz. 105 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften v 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) wurde § 15 um die S 3 und 4 erweitert. Die beiden neuen S betreffen nach DBA stfrei gestellte Erträge der OG aus einem ausl Investmentfonds (dazu näher s Tz 120). G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Ausgewählte Literaturhinweise:

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3 Entgeltliche Übertragung durch Einbringungsvorgänge (§ 22 Abs 1 S 6 Nr 2 UmwStG)

2.2.2.3.1 Sperrfristverletzende Veräußerung und unschädliche Anteilseinbringung zum Buchwert Tz. 41 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 UmwStG gelten die S 1–5 entspr, wenn die maßgebenden Anteile "entgeltlich übertragen" werden (s § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 Hs 1 UmwStG). Zum Verhältnis des "Ersatztatbestands" der "entgeltlichen Übertragung" als inhaltliche Umschreib...mehr