Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergeld

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Unterhalt / 4.1.2 Ehepartner

Bei Unterhaltsansprüchen des einen Ehegatten gegen den getrennt lebenden oder geschiedenen anderen Ehegatten werden vom bereinigtem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten zunächst die Unterhaltsansprüche (ohne Kindergeld) der minderjährigen Kinder und ihnen gleichgestellter volljähriger Kinder i. S. d. § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB abgezogen. Von dem danach verbleibenden Eink...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung privater Grunds... / a) Eigene Wohnzwecke

Der Ausdruck "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG setzt voraus, dass eine Immobilie zum Bewohnen geeignet ist und vom Steuerpflichtigen auch bewohnt wird[15]. Baurechtswidrig dauerhaft bewohntes Gartenhaus: Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG lieg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 10.6 Unterfall: Kindergeldausgleich

Rz. 308 Diese Konstellation erhält nur noch in seltenen Fällen praktische Bedeutung, weswegen hier nur ein grober Überblick gegeben werden soll. Es handelt sich um einen Ausgleich für eine einem Elternteil zugeflossene staatliche Leistung, die für beide Eltern zur Erleichterung des Kindesunterhalts bestimmt ist. Da das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG, §§ 1 ff. BKGG öffentlich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 3 Geschütztes Einkommen der unterhaltsverpflichteten "Kinder"

Gemäß 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit im Rahmen von § 1603 BGB. Die Düsseldorfer Tabelle enthält in Abschn. D I. seit dem J...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.1 Kindbezogenes Alg

Rz. 14 Die Vorschrift nimmt seit seiner Änderung durch das 2.SGB III-ÄndG auch auf § 32 Abs. 3 EStG Bezug, der die Berücksichtigung eines Kindes unter 18 Jahren für jeweils volle Kalendermonate regelt. Für das erhöhte Alg gilt seither nicht mehr das Tages-, sondern das Monatsprinzip. Für jeden Kalendermonat, an dem die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 (bzw. beim Eheg...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.1 Allgemeines und erhöhtes Alg

Rz. 9 Die Vorschrift bestimmt die Entgeltersatzquote des Alg. Es handelt sich um eine Nettoentgeltersatzquote, weil sie sich auf ein – allerdings pauschaliertes – Nettoentgelt im Bemessungszeitraum bezieht, das nach Maßgabe des § 153 ermittelt wird. Dieses Nettoentgelt bezeichnet die Regelung als Leistungsentgelt. Rz. 10 Das Gesetz unterscheidet zwischen allgemeinem und erhöh...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3 Erhöhtes Alg

Rz. 13 Ob der Arbeitslose Alg in Höhe der günstigeren Entgeltersatzquote von 67 % des Leistungsentgeltes erhalten kann, hängt davon ab, ob er oder unter bestimmten Voraussetzungen sein Ehegatte oder Lebenspartner (Lebenspartnerschaft bis 30.9.2017 begründet) ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3 bis 5 hat. Die redaktionelle Unrichtigkeit, beim Ehegatten oder Lebenspartner nur auf...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.1 Lohnsteuerklasse

Rz. 8a Das BVerfG hat den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (Beschluss v. 7.5.2013, 2 BvR 909/06). Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten der Ehe kann demnach die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern nicht rechtfertigen. Zwar darf der Gesetzgeber die Ehe grundsätzlich gegenüber...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.4 Volljährige Kinder

Rz. 27 Vollendet das bis dahin berücksichtigungsfähige Kind das 18. Lebensjahr, müssen neben dem Fortbestand des Kindschaftsverhältnisses weitere Voraussetzungen nach § 32 Abs. 4, 5 EStG zum Status des Kindes und seinem Alter erfüllt werden. Das 18. Lebensjahr wird mit Ablauf des Vortages des Geburtstages erfüllt, an dem das Kind 18 Jahre alt wird (§ 187 Abs. 2 Satz 2 BGB). E...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.3 Berücksichtigungsfähige Kinder

Rz. 23 Kinder i. S. d. § 32 EStG sind eheliche Kinder einschließlich angenommener Kinder, für ehelich erklärte Kinder und nichteheliche Kinder; diese Kinder sind im ersten Grad mit dem Arbeitslosen oder seinem Ehegatten/Lebenspartner verwandt, Pflegekinder in Pflegekindschaftsverhältnissen, die nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen worden sind. Die Kindschaftsverh...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 840 Löhne und Gehälter

Hierzu gehören sämtliche im Geschäftsjahr angefallenen Löhne und Gehälter für Arbeiter, Angestellte und Mitglieder der Geschäftsleitung, ganz gleich, für welche Leistung sie gezahlt wurden, und unabhängig davon, ob es sich um eine haupt- oder nebenamtliche Tätigkeit handelt. Sogenannte pauschale Aufwandsentschädigungen – auch an ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder bzw. G...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kindergeldanspruch bei auße... / Entscheidung

Der BFH gab dem Vater teilweise Recht und verpflichtete die Familienkasse, Kindergeld für August 2019 festzusetzen. Über die Folgemonate soll die Familienkasse erneut entscheiden. Übergangszeiten von höchstens vier Monaten zwischen Ausbildungsphasen, wie hier zwischen FSJ und Studium, gelten als ausbildungsfreie Zeiten und werden dem nachfolgenden Studienjahr zugerechnet. Die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kindergeldanspruch bei auße... / Hintergrund

Ein Vater beantragte Kindergeld für seine Tochter, die nach einem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) ab Oktober 2019 ein Studium im außereuropäischen Ausland aufnahm. Während des Übergangszeitraums zwischen FSJ und Studium lebte die Tochter im elterlichen Haushalt in Deutschland. Anschließend mietete sie für die Studienzeit eine Wohnung im Ausland. Die Familienkasse hob die Kind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.5.1 Übermittlung der Kontenverbindung (Abs. 10)

Rz. 15 Bei der Einspielung der Kontendaten differenziert das Gesetz seit der Änderung durch das Jahressteuergesetz 2024[1] nicht länger danach, ob der Inhaber der IDNr das 18. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 behandelt den Regelfall und legt fest, dass der Inhaber der IDNr – gleich welchen Alters – die Übermittlung anstoßen muss und diese nicht automatisch abgelegt wird. Hie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 3.2 Zur Beibehaltung und Nutzung

Rz. 15 Die äußeren Umstände müssen objektiv betrachtet auf eine Beibehaltung und Nutzung der Wohnung durch ihren Inhaber schließen lassen. Anders als nach dem Wortlaut der RAO bis zur Schaffung des § 13 StAnG ist ein Schluss aus den Umständen nicht mehr auf die Absicht der Beibehaltung der Wohnung ausgerichtet. Das Nutzungsverhältnis muss auf eine gewisse Dauer angelegt sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 139b AO befasst sich mit dem Identifikationsmerkmal für natürliche Personen, der Identifikationsnummer.[1] Obgleich die Zuteilung durch das BZSt nun schon einige Zeit zurückliegt und bisher wenig Beachtung erfahren hat, ist sie gerade in der jüngeren Vergangenheit in den Mittelpunkt des politischen Interesses gerückt. Zwei Kernpfeiler der Digitalisierung der Verwaltu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5 Grenzen der Verpflichtung (Abs. 3 S. 2)

Rz. 12 Eine Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Finanzbehörden bereits aufgrund anderer Vorschriften von den Vorgängen Mitteilung erhalten haben bzw. die Regeln der Abzugsbesteuerung hierauf Anwendung finden.[1] In diesen Fällen besteht kein weiterer Verifikationsbedarf, der ein zusätzliches Mitteilungsverfahren rechtfertigen könnte. Die Mitteilungspflicht gilt ferner ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anspruch auf Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG aF genannte Aufenthaltserlaubnis besitzen, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 62 Abs 2 Nr 3 EStG aF

Rn. 320 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 62 Abs 2 Nr 3 EStG aF erhielt ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, der eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG aF genannte Aufenthaltserlaubnis besaß, dann Kindergeld, wenn er sowohl die Voraussetzungen des § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst a EStG aF als auch die des § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG aF erfüllte. Das setzte zum einen vorau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anspruch auf Kindergeld ab dem vierten Monat nach Begründung eines Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts nur für EU/EWR-Ausländer mit ausreichendem Aufenthaltsrecht (§ 62 Abs 1a S 3 EStG)

Rn. 150n Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach Ablauf des in § 62 Abs 1a S 1 EStG genannten 3-Monatszeitraums ab Begründung eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland durch einen Unionsbürger oder einer Person aus dem EWR-Raum besteht grundsätzlich ein Kindergeldanspruch, dies gilt allerdings nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs 2 oder Abs 3 FreizügG/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Grundsätze des steuerlichen Kindergelds nach dem X. Abschnitt des EStG

Rn. 10 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der X. Abschn des EStG beinhaltet die Regelungen über das einkommensteuerrechtliche Kindergeld. Dieses stellt nach der Auffassung des BVerfG v 09.04.2003, 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01, NJW 2003, 2733; BVerfG v 08.06.2004, 2 BvL 5/00, HFR 2004, 1139) zugleich eine Sozialleistung dar. Soweit das Kindergeld über die Steuerfreistellung des elterlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Eichenhofer, Europarechtliche Anforderungen an das deutsche Kindergeld, StuW 1997, 341; Heuermann, Kindergeldanspruch für Ausländer, DStR 1997, 1631; Kanzler, Die Zukunft der Familienbesteuerung, FR 2001, 921; Hillmoth, Der Bezug ausländischen Kindergelds und seine Folgen, INF 2002, 424; Bergkemper, BFH-Rspr zum Kindergeld im Jahr 2005, NWB F 3a 2353; Felix, Die Familie zwischen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vereinbarkeit mit dem Europarecht

Rn. 150 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch die Regelung in § 62 Abs 1a EStG wird für EU/EWR Ausländer für den Zeitraum der ersten 3 Monate nach einer Wohnsitznahme im Inland bzw der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland ein grundsätzlicher Leistungsausschluss bestimmt. Von diesem Grundsatz besteht nach § 62 Abs 1a S 2 EStG eine Ausnahme für zugezogene Personen, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sonderfälle zu § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 65 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Ausländische Mitglieder und Beschäftigte diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen im Inland sowie deren zum Haushalt gehörende Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder und Eltern) sind nach dem Wiener Übereinkommen v 18.04.1961 über diplomatische Beziehungen bzw nach dem Wiener Übereinkommen v 24.04.1963 über konsularische Bezi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat (§ 62 Abs 2 Nr 2 EStG aF)

Rn. 300 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Anspruchsberechtigt waren – mit den in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst a, b und c EStG aF genannten Ausnahmen – auch Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat. Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der zu einem im AufenthG genannten Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausländer aus Staaten, mit denen Sozialabkommen bestehen

Rn. 178 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Für ArbN aus Staaten, mit denen zwischenstaatliche Abkommen bestehen, bedarf es nicht der Inhaberschaft eines der in § 62 Abs 2 EStG genannten Aufenthaltstitels, A 4.5 Abs 1 S 1 DA-KG 2024; BFH v 21.02.2008, III R 79/03, BStBl II 2009, 916. Abkommensstaaten sind: Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Türkei und Tunesien, vgl A 4.5 Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsentwicklung

Rn. 31 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 EStG ist zusammen mit den anderen Vorschriften des X. Abschn durch das JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 2970) in das EStG eingefügt worden. Rn. 32 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch das 1. SGB III ÄndG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2970) hat § 62 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG eine Änderung insoweit erfahren, als der Begriff der Beitragspflicht in A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zum Begriff des nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers

Rn. 175 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer erhalten Kindergeld nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 62 Abs 2 EStG gegeben sind. Nach § 1 Abs 2 AuslG ist jeder Ausländer, der nicht Deutscher iSd Art 116 Abs 1 GG ist. Auch Staatenlose und Kontingentflüchtlinge sind nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, BFH v 22.11.2007, III R 60/99, B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausländer aus Staaten, mit denen überstaatliche Abkommen bestehen

Rn. 179 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Aus überstaatlichen Abkommen, die zwischen der EU und Drittstaaten geschlossen wurden, können sich von § 62 Abs 2 EStG abweichende Regelungen ergeben. Für türkische ArbN gilt der Beschluss Nr 3/80 des Assoziationsrats v 19.09.1980, ABl EG C 110 v 25.04.1983, 1. Der Anspruch auf Kindergeld darf danach für türkische ArbN, vgl zum ArbN-Begriff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 1 S 1 EStG regelt, welche Personen Anspruch auf das Kindergeld nach dem X. Abschn haben. Hinsichtlich der Kinder, für die ein Anspruch auf das steuerliche Kindergeld bestehen kann, verweist § 62 Abs 1 EStG auf § 63 EStG, der die berücksichtigungsfähigen Kinder benennt. Rn. 2 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 1 S 2 EStG nennt als wei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Besitz einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte, einer Mobiler-ICT-Karte oder einer Aufenthaltserlaubnis, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen oder berechtigt haben oder diese erlauben (§ 62 Abs 2 Nr 2 EStG)

Rn. 200 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Kindergeldberechtigt sind für Zeiträume, die nach dem 29.02.2020 beginnen, nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 61 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Anspruch auf Kindergeld hat nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG nur derjenige, der im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Vorschrift beinhaltet eine Ausprägung des Territorialitätsprinzips, welche sachgerecht und verfassungsgemäß ist, BFH v 07.04.2011, III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351. Die Anknüpfung an den Wohnsitz des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freizügigkeitsberechtigte Ausländer

Rn. 176 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Erfordernisse des § 62 Abs 2 EStG gelten nicht für solche Ausländer nebst Angehörigen, die freizügigkeitsberechtigt sind, so zB ein polnischer ArbN mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, BFH v 07.04.2011, III R 89/08, BFH/NV 2011, 1324. Es sind dies die Staatsangehörigen der EU-Staaten und ihre Familienangehörigen, deren Rechtsstellung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 62 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 191 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 62 Abs 2 Nr 1 EStG erhält ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer Kindergeld, wenn er eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Die Niederlassungserlaubnis (nach den §§ 9, 18c Abs 1, 26 Abs 3 oder 4, 28 Abs 2 AufenthG oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG) stellt nach dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 50 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten für das Kindergeld nach dem X. Abschn. Ein Anspruch besteht dann, wenn ein Elternteil die in § 62 EStG bezeichneten persönlichen Voraussetzungen erfüllt und bei ihm mindestens ein Kind zu berücksichtigen ist, für das weder ein Ausschlusstatbestand nach § 65 EStG noch nach über- bzw zwisc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Rn. 86 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG hat derjenige Anspruch auf Kindergeld, der ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland unbeschränkt stpfl ist (erweiterte unbeschränkte StPfl, § 1 Abs 2 EStG), vgl auch A 2.2.1 Abs 1–3 DA-KG 2024). Rn. 87 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Dazu gehören deutsche Staatsangehörige, die als entsandter Beamter, R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b EStG

Rn. 120 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG regelt die Kindergeldberechtigung von StPfl, die auf ihren Antrag von den FinBeh nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt estpfl behandelt werden, BFH v 12.01.2001, VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231. Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland können nach § 1 Abs 3 EStG einen Antrag auf Behandlung als...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Identifizierung des Berechtigten durch die an ihn vergebene ID-Nr (§ 139b AO, § 62 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Materielle Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld ist nach § 62 Abs 1 S 2 EStG, der durch das Gesetz zur Änderung des FreizügigkeitsG/EU und weiterer Vorschriften v 02.12.2014 (BGBl I 2014, 1922) eingefügt worden ist, zudem, dass der Berechtigte sowie das Kind (§ 63 Abs 1 S 3 EStG) durch die an den Berechtigten sowie an das Kind verg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG bei Erwerbstätigkeit (§ 62 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 2 Nr 3 EStG erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten um Personen, denen eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG genannte Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde (s Rn 208) und die im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sind oder Elternzeit nach § 15 BEEG oder laufende Geldleistungen nach dem SGB III in Anspruch nehmen, A 4.1 Abs 2 S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Treu und Glauben

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der aus dem Zivilrecht (§ 242 BGB) stammende Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch für das öffentliche Recht. Er besagt, dass alle Beteiligten, also das FA, ein > Steuerpflichtiger und als Haftende in Betracht kommende Personen wie zB der > Arbeitgeber und selbst die Gerichte (vgl BFH 241, 206 = BStBl 2013 II, 669) sich so verhalten müssen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 EStG findet ebenso wie die anderen Vorschriften des X. Abschn ab dem VZ 1996 Anwendung. § 62 Abs 2 EStG ist in der durch das ZuwanderungsG v 30.07.2004 (BGBl I 2004, 1950) geänderten Fassung ab dem VZ 2005 anzuwenden (§ 52 Abs 61a EStG aF); bis 2004 gilt § 62 Abs 2 S 1 EStG. § 62 Abs 2 idF des Art 2 Nr 2 des Gesetzes v 13.12.2006, BGBl I...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Türkei

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Türkei (Hauptstadt: Ankara; Amtssprache: Türkisch) ist ein Staat in Südeuropa und Vorderasien zwischen dem Schwarzen Meer im Norden sowie dem Mittelmeer im Westen und Süden mit Landgrenzen zu > Griechenland und > Bulgarien im Nordwesten, > Georgien im Nordosten, > Armenien im Osten > dem Irak im Osten und Süden sowie > Syrien im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorbemerkung

Rn. 160 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zusätzlich zu den Anspruchsvoraussetzungen nach § 62 Abs 1 EStG müssen nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer die Anspruchsvoraussetzungen des § 62 Abs 2 EStG erfüllen. Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer hat danach nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz eines der in § 62 Abs 2 Nr 1–4 EStG genannten Aufenthaltstit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Besitz einer Niederlassungserlaubnis (§ 62 Abs 2 Nr 1 EStG aF)

Rn. 275 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Ausführlich zur Niederlassungserlaubnis s Rn 191. Nach § 62 Abs 2 Nr 1 EStG aF erhält ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer Kindergeld nur, wenn er eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Eine Niederlassungserlaubnis konnte nach § 19 AufenthG aF auch einem hoch qualifizierten Ausländer erteilt werden. Eine Niederlassungserlaubnis konn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Verfassungsmäßigkeit der Anwendungsvorschrift des § 52 Abs 61a S 2 EStG aF

Rn. 261 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gegen die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs 61a S 2 EStG aF, die die Anwendung des neu gefassten § 62 Abs 2 EStG aF vom Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss v 13.12.2005 auf alle noch offenen Verfahren anordnet, bestehen keine verfassungsrecht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG wegen Aufenthaltsdauer (§ 62 Abs 2 Nr 4 EStG)

Rn. 235 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften hat mit Wirkung ab dem 01.03.2020 in § 62 Abs 2 EStG die Nr 4 neu eingefügt. Danach erhalten Drittstaatsangehörige, die eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG genannte Aufenthaltserlaubnis besitzen, aus verfassungsrechtlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Vereinbarkeit mit Europarecht

Rn. 262 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 2 EStG aF verstößt nicht gegen RL 2004/83 EG, BFH v 19.01.2011, III S 44/09 (PKH), BFH/NV 2011, 598; BFH v 23.10.2009, III S 72/08 (PKH), BFH/NV 2010, 203; das Kindergeld gehört nicht zu den Sozialhilfeleistungen iSd Art 28 der genannten Richtlinie. Rn. 263–274 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 vorläufig freimehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geburt eines Kindes

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zu den Aufwendungen der Eltern > Krankheitskosten Rz 10 Geburt sowie > Beihilfen Rz 13 ff, 41 ff und > R 3.11 Abs 1 Nr 1 LStR. Zur Berücksichtigung des Kindes iRd > Lohnsteuerabzugsmerkmale vgl > Kommunale Meldebehörde Rz 1, > Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz 10. Zu weiteren Steuervorteilen > Geschenke Rz 15, > Kinderadditive, > Kinderbetreuung, > Kinde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausschluss des Kindergeldanspruchs

Rn. 150d Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 62 Abs 1a S 1 EStG hat ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaats der EU oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum – EWR – Anwendung findet (Island, Norwegen und Liechtenstein), der im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründet, für die ersten drei Monate ab Begründung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Wohnsitz des Kindes

Rn. 121 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 63 Abs 1 S 3 Hs 2 EStG werden Kinder, die weder im Inland, in einem Mitgliedstaat der EU noch in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet oder in der Schweiz, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht berücksichtigt, es sei denn, sie leben im Haushalt eines Berechtigten iSd § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausnahme vom Ausschluss des Kindergeldanspruchs für EU/EWR-Ausländer nach § 62 Abs 1a S 1 EStG für Personen, die inländische Einkünfte iSd § 2 Abs 1 S 1 Nr 1–4 EStG – mit Ausnahme von Einkünften nach § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG – erzielen (§ 62 Abs 1a S 2 EStG)

Rn. 150h Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 1a S 2 EStG enthält eine Ausnahmeregelung zu dem in § 62 Abs 1a S 1 EStG normierten Ausschluss vom Kindergeldbezug für die ersten 3 Monate nach Begründung eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts durch einen Unionsbürger oder eine Person aus dem EWR-Raum. Nach § 62 Abs 1a S 2 EStG gilt der Ausschluss des Kindergeldansp...mehr