Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergeld

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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AGS 08/2025, Berücksichtigu... / I. Sachverhalt

Die Mutter hat für das Beschwerdeverfahren betreffend den Umgang mit einer Minderjährigen Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt. Sie arbeitet als Pflegekraft mit Nacht- und Wochenenddiensten und verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen i.H.v. 1.852,01 EUR zzgl. 250,00 EUR Kindergeld. Die geltend gemachten Versicherungsbeiträge der Mutter betragen insgesamt 101,83 EUR. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 38 EGZPO – [Informationspflicht aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes].

Gesetzestext Die Kreditinstitute haben die Inhaber der bei ihnen geführten Konten darüber zu unterrichten, dass Pfändungsschutz für Kontoguthaben und Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld ab dem 1. Januar 2012 nur für Pfändungsschutzkonten nach § 850k der Zivilprozessordnung in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. S 2 Nr 1: Zeitraum und Höhe des Unterhalts; kindbezogene Leistungen.

Rn 7 Es sind der Beginn der Unterhaltszahlung und die Höhe des verlangten Unterhalts anzugeben. Nach lit a müssen die nach dem Alter des Kindes zu berechnenden Zeiträume, für die eine Festsetzung des Unterhalts nach dem Mindestunterhalt der 1., 2. und 3. Altersstufe infrage kommt, bezeichnet werden. Im Fall des § 1612a Abs 1 BGB muss nach lit b neben dem konkreten Unterhalts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Antragsziel.

Rn 11 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 249 I können Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, soweit sie vor dem Vorwegabzug des Kindergelds (§ 1612b BGB) oder anderer kindbezogener Leistungen iSv § 1612c BGB das 1,2-Fache (120 %) des Mindestunterhalts nach § 1612a I BGB nicht übersteigen. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ist die bedarfsdeckende Kindergeldanrechnun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzmasse.

Rn 6 Eine Unterbrechung findet nur statt, wenn die Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO) betroffen ist, wobei ein mittelbarer Bezug (BGH NJW 10, 2213; NJW-RR 13, 1461; NZI 15, 127 und 173; MDR 21, 260 = BeckRS 20, 37271 Rz 18; WM 23, 525; Frankf ZInsO 15, 2240; BAG NJW 22, 3242 Rz 17; NZA 24, 1292 Rz 16; 20, 1091) und auch eine abstrakte Eignung genügen (FG Köln NZI 17, 118 [FG Kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 563,– anzusetzen. Kosten für (Mobil-)Telefon, Internet, Kabelfernsehen und GEZ müssen aus diesem Betrag finanziert ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Unterhaltsfestsetzung (Abs 3).

Rn 7 Die Vorschrift dient dazu, dem minderjährigen Kind in einem einfachen und schnellen Verfahren einen (ersten) Unterhaltstitel gg seinen potenziellen Vater zu verschaffen (vgl BGH MDR 03, 994 [BGH 07.05.2003 - XII ZR 140/01] mwN). Dementsprechend beschränkt Abs 3 die zulässigen Einwendungen des Antragsgegners, zugleich aber auch den zuzusprechenden Unterhalt auf den Minde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pfändungsschutz für Nachzahlungen.

Rn 4 Für die Nachzahlung laufender Geldleistungen sieht § 904 einen dreistufigen Pfändungsschutz vor. Die Regelung erfasst sowohl Nachzahlungen, die sich auf den Grundfreibetrag als auch auf einen Erhöhungsbetrag beziehen. Auf der ersten Stufe sind bestimmte, einzeln aufgeführte Geldleistungen auch bei einer Nachzahlung in vollem Umfang unpfändbar. Auf der zweiten Stufe sind...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Versorgungsfreibetrag für Kinder (Abs. 2)

Rz. 17 [Autor/Stand] Bei Kindern ist der Versorgungsfreibetrag nach dem Alter der Kinder gestaffelt. Der Freibetrag wird höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs gewährt. Das Alter zum Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG) ist maßgeblich. Anders als beim Kindergeld verlängert sich die Frist bei schwerbehinderten Kindern nicht über die Vollendung des 27. Lebensj...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen etc (Nr 6).

Rn 20 Die Ansprüche sollen den Schuldner bei Erziehung, Schul- oder Berufsausbildung oder Studium unterstützen, zu Fortbildungsaufwendungen vgl Rn 9. Sie werden auf privatrechtlicher Grundlage etwa durch ArbG und Stiftungen, aber auch auf öffentlich-rechtlicher Basis erbracht. Dazu gehören Leistungen von Unternehmen mit dem Ziel, dass der Empfänger nach Abschluss eines Studi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Teleologie.

Rn 1 Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bildet einen zentralen Baustein für einen systematisch ausgeformten Schutz der Lebensgrundlagen bei Forderungspfändungen (Überblick bei Ahrens NJW 10, 2001). Der gesetzliche Pfändungsschutz setzte zuvor bei der Quelle der Einkünfte an, §§ 850–850c, 850i, 851c, 851d, § 54 SGB I. Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen und Altersrenten wur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Überwiegende Belange des Gläubigers.

Rn 30 Der pfändungsfreie Betrag darf nur erhöht werden, wenn sonst eine Unterdeckung für den Lebensunterhalt besteht oder besondere Bedürfnisse des Schuldners bzw besondere Unterhaltspflichten dies erfordern und dem keine überwiegenden Belange des Gläubigers entgegenstehen. Hierfür ist eine differenzierende Beurteilung erforderlich. Abzustellen ist einerseits darauf, welche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Herabsetzung des pfändungsfreien Guthabens, Abs 1.

Rn 3 Wird wegen einer privilegierten Forderung aus §§ 850d, 850f II das Kontoguthaben gepfändet, tritt nach Abs 1 S 1 an die Stelle der nach den §§ 899 I, 902 S 1 pfändungsfreien Beträge der vom Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss belassene Betrag. Die Vorschrift baut auf dem Inhalt des bisherigen § 850k III über die bisherige Regelung für Unterhaltsforderungen auf. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Forderungen und Beweismittel (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 15 Anzugeben sind Forderungen auf Arbeitseinkünfte (s § 850 Rn 11 ff) und sonstige Einkünfte wie Renten und Pensionen, Unterhaltsrenten, Mieteinkünfte, Kontoguthaben, Versicherungsleistungen, Mieteinnahmen etc (s § 850 Rn 11 ff, § 850i Rn 7 ff). Ebenfalls anzugeben sind sonstige Rechte (s §§ 857, 859). Jeweils sind die Auskünfte mit den die Identifizierung ermöglichenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sorgerecht pp.

Rn 137 Im Streit um das Sorgerecht, den Umgang mit dem Kind und die Herausgabe des Kindes bestimmt § 45 FamGKG idF d KostBRÄG 2025 (BGBl Nr 109) außerhalb des Verbundes einen Verfahrenswert von 5.000 EUR (bis 31.5.25: 4.000 EUR). Auch bei mehreren Kindern, derentwegen innerhalb einer der in Abs 1 aufgeführten Verfahren gestritten wird, liegt nach Abs 2 nur ein Gegenstand vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer § 60 GVG 4 Kammer für Handelssachen § 93 GVG 1; § 349 ZPO 1; § 731 ZPO 2 auswärtige Kammer § 93 GVG 5 Befugnisse des Vorsitzenden § 349 ZPO 2 Berufungsverfahren § 100 GVG 1 Besetzung § 105 GVG 1 Beweisaufnahme § 349 ZPO 2 Beweiserhebung § 349 ZPO 2 Errichtung § 93 GVG 4 Handelssachen § 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt § 102 GVG 1 Rechtsmittel § 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift definiert den gesetzlichen Begriff der Unterhaltssachen. Die in Abs 1 genannten ›klassischen‹ Unterhaltsverfahren (vgl Zö/Feskorn § 231 Rz 1) sind Familienstreitsachen iSv § 112 Nr 1, die grds nach den Vorschriften der ZPO geführt werden. Bei den in Abs 2 genannten Verfahren zur Bestimmung der für den Bezug des Kindergeldes berechtigten Person nach § 3 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Unterhaltssachen (§ 111 Nr 8 FamFG).

Rn 12 Die Legaldefinition findet sich in § 231 FamFG. Danach sind Unterhaltssachen Verfahren, die auf durch Verwandtschaft oder Ehe begründeten Unterhaltspflichten beruhen (§ 231 I Nr 1 u 2 FamFG), einschließlich der entspr Ansprüche aufgrund einer im Ausland geschlossenen unwirksamen Minderjährigenehe nach § 1305 I BGB, oder Unterhaltsansprüche eines Elternteils, der mit de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags § 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer § 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion § 815 ZPO 5; § 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung § 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung § 6 MediationsG 4 Zession § 50 ZPO 34 Zessionar § 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung § 373 ZPO 7 Abgrenzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschlussinhalt.

Rn 5 Der Festsetzungsbeschluss muss zunächst die in dem gem § 113 I 1 unmittelbar anzuwendenden § 38 II genannten Angaben enthalten. Gem § 38 III ist der Beschluss zu begründen, sofern nicht einer der in § 38 IV genannten Ausnahmefälle vorliegt (Anerkenntnisbeschluss; vgl aber § 38 V), zu unterschreiben (vgl aber § 258 II) sowie mit einem Erlassvermerk zu versehen. Findet au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren, die die gesetzliche Unterhaltspflicht ›betreffen‹ – Unterhaltsverfahren kraft Sachzusammenhangs.

Rn 5 Der Wortlaut des § 231 lässt es ausreichen, dass das Verfahren die gesetzliche Unterhaltspflicht lediglich betrifft. Diese allg gehaltene Formulierung war bereits in § 621 I Nr 4, 5 und Nr 11 ZPO aF sowie in § 23b I 2 Nr 5, 6 GVG aF verwendet worden (vgl dazu zB Zö/Philippi § 621 ZPO Rz 4). Es ist ausreichend, wenn die Einordnung als Unterhaltssache nach Sinn und Zweck ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2 Steuerfestsetzung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 § 165 Abs. 1 S. 1 und 2 AO sind unmittelbar auf Steuerfestsetzungen anwendbar. Sinngemäß gelten die Regelungen für Steuervergütungen i. S. d. § 155 Abs. 3 AO, wie die Investitionszulage[1] oder das Kindergeld;[2]; die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 181 Abs. 1 S. 1 AO [3]; Messbescheide i. S. d. § 184 Abs. 1 S. 1 AO [4]; Zerlegungsbescheide i. S. d...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Kindergeldanspruch bei "reisender" Familie

Leitsatz Eine Wohnung im Inland gilt auch bei Auslandsaufenthalten als beibehalten, wenn sie weiterhin nutzbar und vollständig eingerichtet ist. Ob die Wohnung künftig tatsächlich genutzt werden soll, muss im Einzelfall anhand der Umstände beurteilt werden; rein gelegentliche Besuche reichen dafür nicht aus. Selbst häufige Aufenthalte führen nicht zu einem gewöhnlichen Aufenthalt, wenn sie nur kurzzeitig und vorübergehend sind. Die Familienkasse prüft die Voraussetzungen eigenständig; eine steue...mehr

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Pfändung von Lohn / 16 Das Pfändungsschutzkonto nach § 851k ZPO

Üblicherweise erfolgt die Lohnzahlung bargeldlos auf das Girokonto des Arbeitnehmers. Bei Vorliegen einer Lohnpfändung überweist der Arbeitgeber den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens auf dieses Konto. Pfändet nun der Gläubiger auch dieses Girokonto, greift er auf dieses Einkommen des Schuldners zu, da der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen hier nicht mehr besteht. De...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.4 Unterhaltsberechtigte Personen

Nachdem nunmehr das pfändbare Nettoeinkommen ermittelt ist, besteht der nächste Schritt darin, anhand der amtlichen Lohnpfändungstabelle den pfändungsfreien Betrag festzustellen. Maßgebend hierfür ist die Anzahl der kraft Gesetzes unterhaltsberechtigten Personen, denen auch tatsächlich Unterhalt geleistet wird. Unterhaltsberechtigt sind Ehegatte, früherer Ehegatte, Verwandte in ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Steuerberatungskosten

Die Übernahme von Steuerberatungskosten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber führt grundsätzlich zu Arbeitslohn. Hierzu gehören insbesondere sämtliche Leistungen, die mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers oder seiner Angehörigen in Verbindung stehen (z. B. Erstellung der Steuererklärung, Vorbereitungsgespräche, Beantwortung der Fragen des Finan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 53 Mil... / 3 Wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit

Rz. 4 § 53 Nr. 2 AO legt die Grenzen der wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit fest. Ausgangspunkt ist der Regelsatz der Sozialhilfe nach § 28 SGB XII. Es dürfen danach grundsätzlich nur Personen unterstützt werden, deren Bezüge das Vierfache dieses Regelsatzes nicht überschreiten. Etwaige im SGB XII vorgesehene Zuschläge wegen eines Mehrbedarfs (Erwerbsunfähige, werdende Mütt...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 6 Strafbefreiende Erklärung/ Kontenabrufverfahren

§ 93b AO eröffnet den Finanzämtern über das Bundeszentralamt für Steuern die Möglichkeit, auf Kundenstammdaten [1] der Kreditinstitute auch aus steuerlichen Gründen zuzugreifen. Der Zugriff erlaubt aber nicht die Feststellung von einzelnen Kontobewegungen oder -ständen. Hier sind weitere Ermittlungen nach §§ 93 ff. AO durch die Finanzbehörden möglich. § 93 Abs. 8 AO schafft da...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.2 Beschäftigung im Privathaushalt im Inland oder EU/EWR

Weitere Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das haushaltsnahe Arbeitsverhältnis in einem inländischen oder in der EU bzw. im EWR liegenden Privathaushalt ausgeübt wird.[1] Bei Pflege- oder Betreuungsleistungen müssen die örtlichen Voraussetzungen in Bezug auf den Haushalt der gepflegten oder betreuten Person erfüllt sein. Für die Inanspruchnahme von Pflege- oder...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.2 "Zahlbetrag" der Versorgungsbezüge

Rz. 7 Der Begriff "Zahlbetrag" ist im Gesetz nicht ausdrücklich definiert. Auch hier gilt das im Sozialrecht grundsätzlich geltende Bruttoprinzip (vgl. BSG, Urteil v. 4.9.2018, B 12 KR 20/17 R). Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist bei den Versorgungsbezügen, wie auch bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der unter Anwendung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruh...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46 Schneider, Versorgungsbezüge – Beitragspflichtige und beitragsfreie Versorgungsbezüge von A bis Z, DOK 1983, 890. Rz. 47 Die Einbeziehung von Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis als DO-Angestellter in die Beitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar: BSG, Urteil v. 18.12.1984, 12 RK 33/83. Es ist mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den hergebrac...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fortbildungskosten: So werd... / 7.2 Gestaltung beim Kindergeld/keine Erwerbseinkünfte

Gestaltungsmöglichkeiten gibt es im Bereich des Kindergelds bzw. der Kinderfreibeträge. Es ist möglich, Einkünfte auf das Kind zu übertragen, ohne Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Praxis-Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören nicht zu den Erwerbseinkünften Der volljährige Sohn von Herrn Huber beginnt einen BA-Studiengang, den er mit einem MBA-Studium fort...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fortbildungskosten: So werd... / 7 Was beim Kindergeld beachtet werden muss

7.1 Unterscheidung zwischen erster und weiterer Berufsausbildung für volljährige Kinder Eine Überprüfung der Einkommensgrenze ist nicht mehr erforderlich. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn das volljährige Kind (über den Besuch einer allgemeinbildenden Schule, z. B. eines Gymnasiums, hinaus) mehr als eine Berufsausbildung absolviert. Während der ersten Berufsausbildung des Kinde...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fortbildungskosten: So werd... / 3 Berufsausbildung oder Fortbildung: Warum diese Unterscheidung wichtig ist

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer erstmaligen Berufsausbildung und einer weiteren Berufsausbildung. Diese Unterscheidung ist steuerlich aus diesen Gründen von besonderer Bedeutung: Hat jemand seine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen, dann ist jede weitere Berufsausbildung (also auch ein Erststudium) als Fortbildung einzustufen. Konsequenz ist, dass die Aufw...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fortbildungskosten: So werd... / 7.1 Unterscheidung zwischen erster und weiterer Berufsausbildung für volljährige Kinder

Eine Überprüfung der Einkommensgrenze ist nicht mehr erforderlich. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn das volljährige Kind (über den Besuch einer allgemeinbildenden Schule, z. B. eines Gymnasiums, hinaus) mehr als eine Berufsausbildung absolviert. Während der ersten Berufsausbildung des Kindes bzw. während des Erststudiums erhalten die Eltern Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge, ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fortbildungskosten: So werd... / 8 Abgeschlossene Berufsausbildung: Beispiele zur Abgrenzung

Die Kosten einer weiteren Ausbildung bzw. eines weiteren Studiums sind als Fortbildungskosten zu 100 % abziehbar, wenn vorher bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen wurde. Das gilt auch für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung. Die Abgrenzung, ob mehr als eine Berufsausbildung vorliegt, ist ebenfalls für das Kind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Gleichstellung von Kindergeld und vergleichbaren Leistungen (§ 65 S 2 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 65 S 2 EStG bestimmt, dass die in § 65 S 1 Nr 1–2 EStG genannten Leistungen dem Kindergeld gleichstehen, soweit es für die Anwendung von Vorschriften des EStG auf den Erhalt von Kindergeld ankommt. Mit dem Regelungszweck des § 65 EStG, unerwünschte kindbezogene Doppelleistungen zu vermeiden, steht die Vorschrift in keinem Zusammenhang, Wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Kindergeld in Höhe eines Unterschiedsbetrags

Rn. 84 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Unterliegt eine Person den deutschen Rechtsvorschriften und stehen für ein Kind Familienleistungen eines anderen EU-/EWR-Staates oder der Schweiz zu, kann ein Anspruch auf einen Kindergeldunterschiedsbetrag nach den Regelungen VO (EG) Nr 883/2004 und Nr 987/2009 bestehen, A 29 Abs 2 S 2 DA-KG 2024. Sind auf eine Person die Rechtsvorschriften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Ermächtigung der Datenstelle der Rentenversicherung zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 Abs 1a und 2 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen sowie Ermächtigung der Träger der Leistungen nach SGB II und III zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen – jeweils in einem automatisierten Abrufverfahren –, Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 7 EStG)

A. Ermächtigung der Datenstelle der Rentenversicherung zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 Abs 1a und 2 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen in einem automatisierten Abrufverfahren (§ 68 Abs 7 S 1 EStG) Rn. 86 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs 19/8691 Art 9) war die Einfügung des § 68 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermächtigung der Träger der Leistungen nach SGB II und III zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 EStG erforderlichen Daten in einem automatisierten Abrufverfahren an die Familienkassen (§ 68 Abs 7 S 2 EStG)

Rn. 101 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Auch insoweit handelt es sich um eine Ermächtigung iSd § 30 AO, die die Träger der Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und nach dem SGB III (Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld) dazu befugt, die zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen zu übermitteln. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermächtigung der Datenstelle der Rentenversicherung zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 Abs 1a und 2 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen in einem automatisierten Abrufverfahren (§ 68 Abs 7 S 1 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs 19/8691 Art 9) war die Einfügung des § 68 Abs 7 EStG nicht vorgesehen, diese erfolgte aufgrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in der BT-Drs 19/10683, 35. Die Regelung enthält eine Ermächtigung iSd § 30 AO an die Datenstelle der Rentenversicherung. Diese darf den Familienkassen in ei...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von Kindergeld sowie der Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Prozesskostenhilfe

§ 115 Abs. 1 ZPO; § 82 Abs. 1 S. 6 SGB XII Leitsatz Ist das Einkommen der Prozesskostenhilfepartei so hoch, dass das für ein minderjähriges Kind gezahlte Kindergeld nicht zur Deckung dessen notwendigen Lebensunterhaltes benötigt wird, wird dieses als Einkommen des Elternteils angesehen, an den das Kindergeld gezahlt wird. Die Höhe des notwendigen Lebensunterhalts des Kindes be...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / III. Einzusetzendes Einkommen, § 115 Abs. 1 ZPO

1. Allgemeines Im Rahmen des PKH-Überprüfungsverfahren sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der PKH-Partei, insbesondere im Hinblick auf Vermögen und Einkommen, erneut zu überprüfen. Es ist dabei zu beachten, dass die PKH eine Form der staatlich gewährten Sozialhilfe für den Bereich der Rechtspflege darstellt und nicht uneingeschränkt für alle zur Verfügung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitteilung der vorläufigen Einstellung der Zahlung des Kindergeldes und der dafür maßgebenden Gründe an den Berechtigten (§ 71 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 37 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 71 Abs 2 S 1 EStG verpflichtet die Familienkasse dazu, dem Berechtigten unverzüglich die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes sowie die dafür maßgebenden Gründe mitzuteilen, soweit die Kenntnis der Familienkasse von den nach § 71 Abs 1 EStG erheblichen Tatsachen nicht auf den Angaben des Berechtigten, der das Kindergeld erhä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Nachholung der vorläufig eingestellten Zahlung des Kindergeldes (§ 71 Abs 3 EStG)

Rn. 48 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Wird die Festsetzung, aus der sich der Kindergeldanspruch ergibt, nicht innerhalb von 2 Monaten nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung des Kindergeldes mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben oder geändert, hat die Familienkasse die vorläufig eingestellte Zahlung des Kindergeldes unverzüglich nachzuholen. Die vorläufige Einstellun...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / Leitsatz

Ist das Einkommen der Prozesskostenhilfepartei so hoch, dass das für ein minderjähriges Kind gezahlte Kindergeld nicht zur Deckung dessen notwendigen Lebensunterhaltes benötigt wird, wird dieses als Einkommen des Elternteils angesehen, an den das Kindergeld gezahlt wird. Die Höhe des notwendigen Lebensunterhalts des Kindes bemisst sich nach dem Freibetrag gem. § 115 Abs. 1 S...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / I. Sachverhalt

Dem Beschwerdeführer war durch Beschluss des ArbG Chemnitz vom 15.1.2020 Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Anordnung von monatlichen Raten bewilligt. Im Rahmen des PKH-Überprüfungsverfahrens hat das ArbG den Beschwerdeführer aufgefordert, eine Erklärung über seine derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorzulegen. Nach Einreichung der angeforderten Erklärung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. (Vorläufiger) Rechtsschutz gegen die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes nach § 71 Abs 1 EStG

Rn. 60 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Da die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes ohne Bescheid erfolgt, kann dagegen kein Einspruch mit nachfolgender Anfechtungsklage erhoben werden. Begehrt der Kindergeldberechtigte, an den die Familienkasse die Zahlung des Kindergeldes vorläufig eingestellt hat oder dem die Familienkasse die vorläufige Einstellung der Zahlung d...mehr