Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergeld

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.1 Alleinstehende Person

Rz. 16 Alleinstehend sind nach § 24b Abs. 3 S. 1 EStG Stpfl., die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens erfüllen oder die verwitwet sind. Demnach sind anspruchsberechtigt nur: Stpfl., die während des gesamten Veranlagungszeitraums nicht verheiratet (ledig oder geschieden) sind, Verheiratete, die während des gesamten Veranlagungszeitraums dauernd ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2.2.1 Begriff der Haushaltsgemeinschaft

Rz. 19 Nach der gesetzlichen Definition in § 24 Abs. 3 S. 2 EStG liegt eine Haushaltsgemeinschaft vor, wenn der Stpfl. mit der anderen Person in der gemeinsamen Wohnung gemeinsam wirtschaftet. Entscheidend ist allein das gemeinsame Wirtschaften ("aus einem Topf") in der Wohngemeinschaft. Auf die Dauer des Zusammenlebens kommt es nicht an. Auch setzt die Haushaltsgemeinschaft...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.3 Nicht von der Ausschlussfrist erfasste Ansprüche

Von der Ausschlussfrist werden nicht erfasst: Bestimmte Schadensersatzansprüche. Nach § 309 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Zwölftelung (Abs. 4)

Rz. 32 Nach § 24b Abs. 4 EStG ermäßigt sich der Entlastungsbetrag für das erste Kind von 4.260 EUR für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, um ein Zwölftel, d. h. monatlich um 355 EUR. Für die etwaigen weiteren Kinder gilt für den Entlastungserhöhungsbetrag i. H. v. jährlich je 240 EUR pro Kind gem. § 24b Abs. 2 S. 2 EStG entsprechen...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kein Kindergeld für volljähriges Enkelkind im Fall der gesonderten Wohnung im selben Mehrfamilienhaus

Leitsatz Verlässt ein volljähriges Enkelkind sein innerhalb der Wohnung der Großmutter befindliches Kinderzimmer in einem Mehrfamilienhaus der Großmutter und bezieht es als alleinige Hauptmieterin zu fremdüblichen Konditionen eine weitere, in sich abgeschlossene Wohnung in diesem Mehrfamilienhaus, wobei die Miete für das Enkelkind vom SGB-II-Sozialträger an die Großmutter gezahlt wird, so fällt die nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG für die Berücksichtigung des Kinds erforderliche Haushaltsaufna...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 2.3.3 Unterbringung eines Kindes zur Pflege in einem Heim

Bei der krankheits- bzw. pflegebedingten Unterbringung eines Kindes in einem Heim sind die gesamten Kosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Eine Aufteilung in einen mit dem Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld abgegoltenen Anteil für die Unterbringung und einen darüber hinaus nach § 33 EStG zu berücksichtigenden Pflegeanteil ist nicht vorzunehmen. Vielmehr gehören zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / 2.6 Zumutbare Belastung

Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (d. h. i. S. v. § 33 EStG) führen (anders als bei § 33a und § 33b EStG), auch wenn sie zwangsläufig entstanden sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten, nur insoweit zu einer Steuerermäßigung, als sie die zumutbare Belastung übersteigen. Diese Regelung beruht auf der Erwägung, dass dem Steuerpflichtigen entsprechend ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / 1 Sinn und Zweck des Gesetzes

Der Gesetzeszweck liegt darin, den existenznotwendigen außergewöhnlichen Lebensbedarf, der infolge ungewöhnlicher Umstände über dem regelmäßigen Lebensbedarf (Existenzminimum) liegt, den Steuerpflichtigen belastet und den er selbst endgültig tragen muss, steuermindernd zu berücksichtigen. Die steuerliche Entlastung tritt im Veranlagungszeitraum der Aufwendungen und damit auc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.4 Anspruch auf Kinderfreibetrag/Kindergeld

Der Steuerpflichtige kann nur dann den Ausbildungsfreibetrag beanspruchen, wenn er für das in Berufsausbildung stehende Kind (alternativ) entweder einen Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag sowie Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) oder auf Kindergeld hat. Nicht erforderlich ist, dass der Steuerpflichtige da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.1 Volljährigkeit des Kindes

Erreicht das Kind im VZ das 18. Lebensjahr, steht der Ausbildungsfreibetrag anteilig [1] nur ab dem Kalendermonat zu, in dem das Kind volljährig geworden ist (Monatsprinzip). Bei einem am 1. eines Monats geborenen Kind wird das 18. Lebensjahr mit dem Ablauf des vorigen Monats vollendet, sodass bereits für den Vormonat der Freibetrag zusteht.[2] Eine erweiternde Auslegung auf ...mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 1 Voraussetzungen

Der Freibetrag hat nur eine ergänzende Bedeutung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs. Er dient lediglich dazu, den über den allgemeinen Ausbildungsbedarf, der bereits mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nach § 32 Abs. 6 EStG i. H. v. 1.464 EUR berücksichtigt wird, hinaus entstehenden Sonderbedarf für volljährige auswärts unterg...mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 2.1 Grundsatz

Der Ausbildungsfreibetrag von 1.200 EUR wird zusätzlich zum Kindergeld bzw. zu den Freibeträgen des § 32 Abs. 6 EStG berücksichtigt. Auch wenn dieser Freibetrag, wie der BFH für den Betrag von 924 EUR entschieden hat, schon in Anbetracht von Studiengebühren kaum realitätsgerecht ist, werden keine verfassungsrechtlichen Bedenken anerkannt, da der Freibetrag lediglich eine Kom...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 1 Maßgebende Steuerklassen

Die Steuerklassen sind für die Höhe der im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge von entscheidender Bedeutung. Die für die Lohnsteuerberechnung erforderlichen persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers werden zentral vom Bundeszentralamt für Steuern in der sog. ELStAM-Datenbank verwaltet und dem Arbeitgeber auf Abruf in...mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.2 Berufsausbildung

Das Kind muss sich in Berufsausbildung befinden.[1] Der Begriff der Berufsausbildung wird von der Rechtsprechung weit ausgelegt. Er umfasst jede Ausbildung zu einem künftigen Beruf, solange das Berufsziel noch nicht erreicht ist und die Vorbereitung darauf ernsthaft und nachhaltig betrieben wird. Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten un...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / Zusammenfassung

Überblick Die Lohnsteuerklassen teilen die Arbeitnehmer nach ihren persönlichen Verhältnissen in 6 Gruppen – Steuerklassen I bis VI – für die Berücksichtigung der zutreffenden Besteuerungsmerkmale ein. Die Steuerklasse II steht für den Steuerentlastungsbetrag, den der Gesetzgeber für Alleinerziehende gewährt. Alleinstehende mit Kindern, für die sie Kindergeld oder die Freibe...mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.7 Abgeltungswirkung

Die Inanspruchnahme des Freibetrags setzt nicht voraus, dass dem Steuerpflichtigen tatsächlich Aufwendungen für die Berufsausbildung des Kindes entstanden sind. Liegen die persönlichen Voraussetzungen in der Person des Kindes vor, wird typisierend ein Sonderbedarf unterstellt, auch wenn feststeht, dass tatsächlich keine Aufwendungen entstanden sind.[1] Demnach können z. B. E...mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.5 Aufteilung auf mehrere Anspruchsberechtigte

Erfüllen mehrere Steuerpflichtige für dasselbe Kind die Anspruchsvoraussetzungen eines Ausbildungsfreibetrags nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG, kann dieser insgesamt nur einmal abgezogen werden (Grundsatz der Einmalgewährung[1]). Dies gilt sowohl für Elternteile, die nach dem Splittingtarif oder einzeln zur Einkommensteuer veranlagt werden, als auch für andere Elternpaare. Bei Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kindergeld.

Rn 7 Kindergeld ist gem § 1612b I und II nunmehr bedarfsdeckend anzurechnen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1612b BGB – Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld.

Gesetzestext (1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden: In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes. (2) Ist das Kindergeld wegen der Berücksichtigung eines nicht g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines zum Kindergeld.

I. Rechtliche Grundlagen. Rn 1 Entspr Grundlagen finden sich im EStG und BKGG. Letzteres betrifft nur beschränkt Steuerpflichtige und Kinder, die Kindergeld für sich beanspruchen, wenn sie Vollwaisen sind, den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen oder niemandem sonst ein Kindergeldanspruch zusteht. II. Anspruchsberechtigte. Rn 2 Nach § 63 EStG sind anspruchsberechtigt die Elter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Höhe des Kindergeldes.

Rn 4 Seit dem 1.1.25 beträgt das Kindergeld im Monat für jedes Kind je 255 EUR. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gewährt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kind mit eigenem Haushalt.

Rn 8 Das Kindergeld erhält gem § 64 III 1 EStG der Elternteil, der dem Kind alleine oder den höheren Barunterhalt zahlt. Da auch hier das Kindergeld auf den Bedarf des volljährigen Kindes angerechnet wird, muss der Elternteil nach Berechnung seines Haftungsanteils das volle Kindergeld an das Kind auskehren. Das Kind darf auf keinen Fall weniger als den festen Bedarfssatz erh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zählkindvorteil nach II.

Rn 11 Zählkinder sind Kinder, für ein Elternteil zwar einen Anspruch auf Kindergeld hat, nicht aber die Bezugsberechtigung für Kindergeld. Da alle Kinder bei der Bemessung der Höhe des Kindergeldes mitgezählt werden, soll der Zählkindvorteil dem Elternteil allein zugutekommen, der eine zusätzliche Unterhaltslast für ein nicht gemeinschaftliches Kind trägt. Dies wirkt sich we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Volljährige Kinder.

Rn 6 Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet. Dies bedeutet, dass bei der Berechnung der Haftungsanteile nur der um das gesamte Kindergeld gekürzte Restbedarf von den Eltern sichergestellt werden muss. Auf diese Weise kommt das Kindergeld dem Elternteil, der den höheren Haftungsanteil zu tragen hat, mehr zugute als dem anderen E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kind im Haushalt eines Elternteils.

Rn 7 Das Kindergeld erhält der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, § 64 II EStG. Gleichwohl wird das Kindergeld in voller Höhe auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, hat es aus diesem Grunde zu dem von ihm zu tragenden Haftungsteil an das Kind auszukehren.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wechselmodell.

Rn 9 Beim Wechselmodell rechnet der BGH das hälftige Kindergeld auf den Bedarf des Kindes an (FamRZ 16, 1053). Dies ist mit dem Wortlaut des § 1612b nicht zu vereinbaren und lässt sich auch mit einer unbewussten Regelungslücke nicht rechtfertigen, da auch im Januar 2008 ein Wechselmodell bekannt und problematisch war, der Gesetzgeber sich aber ausdrücklich zu der Regelung ›i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auswirkungen der Bedarfsdeckung.

Rn 10 Da das Kindergeld bedarfsdeckend angerechnet wird, bedarf es einer Regelung zur Anrechnung des Kindergeldes im Mangelfall nicht mehr. Die Mangelfallberechnung ist eine Auswirkung der eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Da die Leistungsfähigkeit erst nach der Feststellung des Bedarfs und der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten geprüft w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bezugsberechtigte.

Rn 3 Kindergeldbezugsberechtigt bei mehreren Anspruchsberechtigten ist nach § 64 II die Person, in deren Haushalt das Kind lebt. Lebt das Kind im eigenen Haushalt ist nach III 1 bezugsberechtigt derjenige, der dem Kind Barunterhalt zahlt. Bei Barunterhaltszahlungen beider Eltern steht das Kindergeld demjenigen zu, der den höheren Unterhalt leistet. Bei gleich hohem Unterhalt...mehr

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FF 09/2025, Rechtsprechung ... / 12.1 BFH, Urt. v. 20.2.2025 – III R 10/24

1. Kindergeld, das für ein volljähriges Kind zugunsten eines Elternteils festgesetzt worden ist, kann nicht an das Kind ausgezahlt werden, wenn das Kind aufgrund eigener Einkünfte oder Bezüge nicht unterhaltsbedürftig ist. 2. Eine analoge Anwendung des § 74 Abs. 1 EStG kommt bei fehlender Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes mangels planwidriger Gesetzeslücke nicht in Betracht....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden: In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes. (2) Ist das Kindergeld wegen der Berücksichtigung eines nicht gemeinschaftl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 – Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtliche Grundlagen.

Rn 1 Entspr Grundlagen finden sich im EStG und BKGG. Letzteres betrifft nur beschränkt Steuerpflichtige und Kinder, die Kindergeld für sich beanspruchen, wenn sie Vollwaisen sind, den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen oder niemandem sonst ein Kindergeldanspruch zusteht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1612c BGB – Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen.

Gesetzestext § 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen. Rn 1 Kindergeldersetzende Leistungen sind in §§ 65 EStG, 4 BKGG geregelt. Dafür gelten Vorschriften über die Kindergeldanrechnung entspr. Die Anrechnung der Höhe nach ist auf ein fiktives Kindergeld beschränkt. Darüber hinausgehen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruchsberechtigte.

Rn 2 Nach § 63 EStG sind anspruchsberechtigt die Eltern, uU auch Pflegeeltern. Der Anspruch entfällt bei einem bestimmten Einkommen des Kindes gem §§ 32 IV 2 EStG. Das Alter der Kinder, die das Kindergeld vermitteln ist geregelt in § 32 IV 1 EStG.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mangelfallberechnung.

Rn 7 Bei der Mangelfallberechnung gleichrangiger Unterhaltsberechtigter ist zunächst von dem für Unterhaltszwecke zur Verfügung stehenden Einkommen des Unterhaltspflichtigen sein notwendiger oder angemessener Selbstbehalt abzuziehen. Dabei handelt es sich um die Verteilungsmasse. Zu ermitteln sind außerdem die Einsatzbeträge. Dies sind bei minderjährigen Kindern die Zahlbetr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Minderjährige Kinder.

Rn 5 Das Kindergeld wird nicht mehr auf den Anspruch angerechnet, sondern auf den Bedarf des Kindes. Damit hat es bedarfsdeckende Wirkung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Lohn-(Entgelt-)ersatzleistungen

Rz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Lohnersatzleistungen sind zwar staatliche Leistungen, werden aber in bestimmten Fällen über den ArbG an den ArbN ausgezahlt. Sie bleiben nach § 3 Nr 2 EStG steuerfrei, unterliegen aber im Rahmen einer ggf zu diesem Zweck durchzuführenden > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 38, 55 ff dem > Progressionsvorbehalt des § 32b Abs 1 EStG. Zu diesem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Formulierung der Anträge.

Rn 4 Ein dynamisierter Unterhaltstitel setzt einen entspr Antrag voraus. Er muss den Prozentsatz für die jeweilige Altersstufe bis zum 18. Lebensjahr des Kindes enthalten. Bezugspunkt für den Prozentsatz ist der Mindestbedarf. Es ist ferner zu beantragen, dass darauf das halbe Kindergeld in der jeweils gültigen Höhe, zZ 250 EUR, anzurechnen ist.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Meisterprüfung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Kosten eines ArbN (Gesellen) für die Meisterprüfung entstehen nach der beruflichen Erstausbildung und sind deshalb grundsätzlich > Werbungskosten (> Bildungsaufwendungen Rz 12 ff, 22 ff, 34 ff). Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Ausbildung zum Meister gehört in Handwerksberufen im Allgemeinen nicht mehr zur Berufsausbildung iSv § 32 Abs 4 S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unterhaltspflicht (Abs 4).

Rn 10 Die wirtschaftlich wohl stärkste Auswirkung hat die Einwilligung auf die Unterhaltspflicht. Das Gesetz stellt auf die Einwilligung als solche und die Aufnahme des Kindes in die Obhut des Annehmenden ab. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, ist der Annehmende vorrangig vor den Eltern und sonstigen grds unterhaltspflichtigen Verwandten zur Unterhaltsgewährung verpflichtet...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs bei Berufsausbildung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Für den normalen Ausbildungsbedarf eines Kindes bis zum 25. Lebensjahr erhalten die Eltern während des laufenden Jahres > Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag (vgl § 32 Abs 6 EStG; > Kinderfreibeträge Rz 35). Den zusätzlichen Sonderbedarf eines volljährigen auswärts untergebrachten Kindes berücksichtigt der > Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs 2 ES...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Marokko

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das Königreich Marokko (Hauptstadt: Rabat; Amtssprachen: Arabisch und Tamazight) ist ein nordwestafrikanischer Staat am Atlantik im Westen sowie dem Mittelmeer im Norden. Landgrenzen bestehen zu > Algerien im Osten und Südosten sowie zur Westsahara im Süden, einem Territorium bzw Gebiet, das von Marokko beansprucht wird, dessen völkerrechtlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mindestunterhalt.

Rn 2 Der Mindestunterhalt wird seit dem 1.1.2016 nicht mehr nach dem Kinderfreibetrag nach § 32 VI 1 EStG entnommen. Maßgeblich ist vielmehr das sachliche Existenzminimum eines minderjährigen Kindes, das jeweils angepasst wird, wenn das Existenzminimum nach einer alle zwei Jahre erscheinenden Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums angepasst wird. Damit wird der umstän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB U

Umdeutung § 2033 BGB 37 außerordentliche Kündigung § 626 BGB 20 einer unwirksamen Kündigung § 623 BGB 5 Kündigungserklärung § 542 BGB 14 Verhältnis zur Auslegung § 157 BGB 39 Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts § 133 BGB 6; § 140 BGB 1 Auslegung § 140 BGB 2 Ersatzgeschäft § 140 BGB 8 hypothetischer Wille § 140 BGB 10 Umfang Haftung § 1584 BGB 3 Nacherbenrecht § 2110 BGB 1 Umgang Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mehrbedarf.

Rn 17 Mehrbedarf ist der Teil des Lebensbedarfs, der regelmäßig, jedenfalls während eines längeren Zeitraums, anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit Regelsätzen nicht erfasst werden kann, aber kalkulierbar ist und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden kann (BGH FamRZ 06, 612). Auf die Regelmäßigkeit stellt der BGH wieder ab ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 5. Steuerklassenbildung bei Ehegatten

Rz. 14 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ändert sich der Familienstand eines Arbeitnehmers, z. B. durch Eheschließung, Tod des Ehegatten oder Scheidung, übermitteln die Meldebehörden die melderechtlichen Änderungen des Familienstands automatisch an die Finanzverwaltung. Eheschließung Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Heiraten Arbeitnehmer, teilen die zuständigen Meldebehörden der Fin...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 7. Berücksichtigung von Kindern

Rz. 28 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Lohnsteuerabzugsmerkmal Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt im laufenden Kalenderjahr bei Arbeitnehmern über das Kindergeld. Die Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal wirken sich nur auf die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) aus. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wird für Zwecke der Zuschlagsteuern der Kinderfre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Vorbemerkungen

Rz. 1500 [Autor/Stand] Relevanz. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Inland sind die lokalen Anknüpfungspunkte für die unbeschränkte und erweitert unbeschränkte und damit im Umkehrschluss auch für die beschränkte und erweitert beschränkte Steuerpflicht. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in niedrig besteuernden Gebieten sind zusätzliche Voraussetzungen für das Eingreif...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamtenanwärter aller Laufbahngruppen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte auf Widerruf: Sie üben eine Tätigkeit aus, die zu dem gewählten Beruf hinführt (> Ausbildungsdienstverhältnis). Die Unterhaltszuschüsse sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 105, 274 = BStBl 1972 II, 643). Die > Einnahmen sind durch das Dienstverh...mehr