Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergeld

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Versorgungsfreibetrag für Kinder (Abs. 2)

Rz. 17 [Autor/Stand] Bei Kindern ist der Versorgungsfreibetrag nach dem Alter der Kinder gestaffelt. Der Freibetrag wird höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs gewährt. Das Alter zum Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG) ist maßgeblich. Anders als beim Kindergeld verlängert sich die Frist bei schwerbehinderten Kindern nicht über die Vollendung des 27. Lebensj...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen etc (Nr 6).

Rn 20 Die Ansprüche sollen den Schuldner bei Erziehung, Schul- oder Berufsausbildung oder Studium unterstützen, zu Fortbildungsaufwendungen vgl Rn 9. Sie werden auf privatrechtlicher Grundlage etwa durch ArbG und Stiftungen, aber auch auf öffentlich-rechtlicher Basis erbracht. Dazu gehören Leistungen von Unternehmen mit dem Ziel, dass der Empfänger nach Abschluss eines Studi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Überwiegende Belange des Gläubigers.

Rn 30 Der pfändungsfreie Betrag darf nur erhöht werden, wenn sonst eine Unterdeckung für den Lebensunterhalt besteht oder besondere Bedürfnisse des Schuldners bzw besondere Unterhaltspflichten dies erfordern und dem keine überwiegenden Belange des Gläubigers entgegenstehen. Hierfür ist eine differenzierende Beurteilung erforderlich. Abzustellen ist einerseits darauf, welche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Teleologie.

Rn 1 Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bildet einen zentralen Baustein für einen systematisch ausgeformten Schutz der Lebensgrundlagen bei Forderungspfändungen (Überblick bei Ahrens NJW 10, 2001). Der gesetzliche Pfändungsschutz setzte zuvor bei der Quelle der Einkünfte an, §§ 850–850c, 850i, 851c, 851d, § 54 SGB I. Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen und Altersrenten wur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Herabsetzung des pfändungsfreien Guthabens, Abs 1.

Rn 3 Wird wegen einer privilegierten Forderung aus §§ 850d, 850f II das Kontoguthaben gepfändet, tritt nach Abs 1 S 1 an die Stelle der nach den §§ 899 I, 902 S 1 pfändungsfreien Beträge der vom Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss belassene Betrag. Die Vorschrift baut auf dem Inhalt des bisherigen § 850k III über die bisherige Regelung für Unterhaltsforderungen auf. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift definiert den gesetzlichen Begriff der Unterhaltssachen. Die in Abs 1 genannten ›klassischen‹ Unterhaltsverfahren (vgl Zö/Feskorn § 231 Rz 1) sind Familienstreitsachen iSv § 112 Nr 1, die grds nach den Vorschriften der ZPO geführt werden. Bei den in Abs 2 genannten Verfahren zur Bestimmung der für den Bezug des Kindergeldes berechtigten Person nach § 3 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Unterhaltssachen (§ 111 Nr 8 FamFG).

Rn 12 Die Legaldefinition findet sich in § 231 FamFG. Danach sind Unterhaltssachen Verfahren, die auf durch Verwandtschaft oder Ehe begründeten Unterhaltspflichten beruhen (§ 231 I Nr 1 u 2 FamFG), einschließlich der entspr Ansprüche aufgrund einer im Ausland geschlossenen unwirksamen Minderjährigenehe nach § 1305 I BGB, oder Unterhaltsansprüche eines Elternteils, der mit de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags § 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer § 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion § 815 ZPO 5; § 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung § 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung § 6 MediationsG 4 Zession § 50 ZPO 34 Zessionar § 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung § 373 ZPO 7 Abgrenzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschlussinhalt.

Rn 5 Der Festsetzungsbeschluss muss zunächst die in dem gem § 113 I 1 unmittelbar anzuwendenden § 38 II genannten Angaben enthalten. Gem § 38 III ist der Beschluss zu begründen, sofern nicht einer der in § 38 IV genannten Ausnahmefälle vorliegt (Anerkenntnisbeschluss; vgl aber § 38 V), zu unterschreiben (vgl aber § 258 II) sowie mit einem Erlassvermerk zu versehen. Findet au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren, die die gesetzliche Unterhaltspflicht ›betreffen‹ – Unterhaltsverfahren kraft Sachzusammenhangs.

Rn 5 Der Wortlaut des § 231 lässt es ausreichen, dass das Verfahren die gesetzliche Unterhaltspflicht lediglich betrifft. Diese allg gehaltene Formulierung war bereits in § 621 I Nr 4, 5 und Nr 11 ZPO aF sowie in § 23b I 2 Nr 5, 6 GVG aF verwendet worden (vgl dazu zB Zö/Philippi § 621 ZPO Rz 4). Es ist ausreichend, wenn die Einordnung als Unterhaltssache nach Sinn und Zweck ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2 Steuerfestsetzung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 § 165 Abs. 1 S. 1 und 2 AO sind unmittelbar auf Steuerfestsetzungen anwendbar. Sinngemäß gelten die Regelungen für Steuervergütungen i. S. d. § 155 Abs. 3 AO, wie die Investitionszulage[1] oder das Kindergeld;[2]; die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 181 Abs. 1 S. 1 AO [3]; Messbescheide i. S. d. § 184 Abs. 1 S. 1 AO [4]; Zerlegungsbescheide i. S. d...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.4 Unterhaltsberechtigte Personen

Nachdem nunmehr das pfändbare Nettoeinkommen ermittelt ist, besteht der nächste Schritt darin, anhand der amtlichen Lohnpfändungstabelle den pfändungsfreien Betrag festzustellen. Maßgebend hierfür ist die Anzahl der kraft Gesetzes unterhaltsberechtigten Personen, denen auch tatsächlich Unterhalt geleistet wird. Unterhaltsberechtigt sind Ehegatte, früherer Ehegatte, Verwandte in ...mehr

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Pfändung von Lohn / 16 Das Pfändungsschutzkonto nach § 851k ZPO

Üblicherweise erfolgt die Lohnzahlung bargeldlos auf das Girokonto des Arbeitnehmers. Bei Vorliegen einer Lohnpfändung überweist der Arbeitgeber den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens auf dieses Konto. Pfändet nun der Gläubiger auch dieses Girokonto, greift er auf dieses Einkommen des Schuldners zu, da der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen hier nicht mehr besteht. De...mehr

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Sachbezüge-ABC / Steuerberatungskosten

Die Übernahme von Steuerberatungskosten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber führt grundsätzlich zu Arbeitslohn. Hierzu gehören insbesondere sämtliche Leistungen, die mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers oder seiner Angehörigen in Verbindung stehen (z. B. Erstellung der Steuererklärung, Vorbereitungsgespräche, Beantwortung der Fragen des Finan...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 53 Mil... / 3 Wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit

Rz. 4 § 53 Nr. 2 AO legt die Grenzen der wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit fest. Ausgangspunkt ist der Regelsatz der Sozialhilfe nach § 28 SGB XII. Es dürfen danach grundsätzlich nur Personen unterstützt werden, deren Bezüge das Vierfache dieses Regelsatzes nicht überschreiten. Etwaige im SGB XII vorgesehene Zuschläge wegen eines Mehrbedarfs (Erwerbsunfähige, werdende Mütt...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 6 Strafbefreiende Erklärung/ Kontenabrufverfahren

§ 93b AO eröffnet den Finanzämtern über das Bundeszentralamt für Steuern die Möglichkeit, auf Kundenstammdaten [1] der Kreditinstitute auch aus steuerlichen Gründen zuzugreifen. Der Zugriff erlaubt aber nicht die Feststellung von einzelnen Kontobewegungen oder -ständen. Hier sind weitere Ermittlungen nach §§ 93 ff. AO durch die Finanzbehörden möglich. § 93 Abs. 8 AO schafft da...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.2 Beschäftigung im Privathaushalt im Inland oder EU/EWR

Weitere Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das haushaltsnahe Arbeitsverhältnis in einem inländischen oder in der EU bzw. im EWR liegenden Privathaushalt ausgeübt wird.[1] Bei Pflege- oder Betreuungsleistungen müssen die örtlichen Voraussetzungen in Bezug auf den Haushalt der gepflegten oder betreuten Person erfüllt sein. Für die Inanspruchnahme von Pflege- oder...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.2 "Zahlbetrag" der Versorgungsbezüge

Rz. 7 Der Begriff "Zahlbetrag" ist im Gesetz nicht ausdrücklich definiert. Auch hier gilt das im Sozialrecht grundsätzlich geltende Bruttoprinzip (vgl. BSG, Urteil v. 4.9.2018, B 12 KR 20/17 R). Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist bei den Versorgungsbezügen, wie auch bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der unter Anwendung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruh...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46 Schneider, Versorgungsbezüge – Beitragspflichtige und beitragsfreie Versorgungsbezüge von A bis Z, DOK 1983, 890. Rz. 47 Die Einbeziehung von Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis als DO-Angestellter in die Beitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar: BSG, Urteil v. 18.12.1984, 12 RK 33/83. Es ist mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den hergebrac...mehr

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Fortbildungskosten: So werd... / 7.2 Gestaltung beim Kindergeld/keine Erwerbseinkünfte

Gestaltungsmöglichkeiten gibt es im Bereich des Kindergelds bzw. der Kinderfreibeträge. Es ist möglich, Einkünfte auf das Kind zu übertragen, ohne Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Praxis-Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören nicht zu den Erwerbseinkünften Der volljährige Sohn von Herrn Huber beginnt einen BA-Studiengang, den er mit einem MBA-Studium fort...mehr

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Fortbildungskosten: So werd... / 7 Was beim Kindergeld beachtet werden muss

7.1 Unterscheidung zwischen erster und weiterer Berufsausbildung für volljährige Kinder Eine Überprüfung der Einkommensgrenze ist nicht mehr erforderlich. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn das volljährige Kind (über den Besuch einer allgemeinbildenden Schule, z. B. eines Gymnasiums, hinaus) mehr als eine Berufsausbildung absolviert. Während der ersten Berufsausbildung des Kinde...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Fortbildungskosten: So werd... / 3 Berufsausbildung oder Fortbildung: Warum diese Unterscheidung wichtig ist

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer erstmaligen Berufsausbildung und einer weiteren Berufsausbildung. Diese Unterscheidung ist steuerlich aus diesen Gründen von besonderer Bedeutung: Hat jemand seine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen, dann ist jede weitere Berufsausbildung (also auch ein Erststudium) als Fortbildung einzustufen. Konsequenz ist, dass die Aufw...mehr

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Fortbildungskosten: So werd... / 7.1 Unterscheidung zwischen erster und weiterer Berufsausbildung für volljährige Kinder

Eine Überprüfung der Einkommensgrenze ist nicht mehr erforderlich. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn das volljährige Kind (über den Besuch einer allgemeinbildenden Schule, z. B. eines Gymnasiums, hinaus) mehr als eine Berufsausbildung absolviert. Während der ersten Berufsausbildung des Kindes bzw. während des Erststudiums erhalten die Eltern Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge, ...mehr

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Fortbildungskosten: So werd... / 8 Abgeschlossene Berufsausbildung: Beispiele zur Abgrenzung

Die Kosten einer weiteren Ausbildung bzw. eines weiteren Studiums sind als Fortbildungskosten zu 100 % abziehbar, wenn vorher bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen wurde. Das gilt auch für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung. Die Abgrenzung, ob mehr als eine Berufsausbildung vorliegt, ist ebenfalls für das Kind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Gleichstellung von Kindergeld und vergleichbaren Leistungen (§ 65 S 2 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 65 S 2 EStG bestimmt, dass die in § 65 S 1 Nr 1–2 EStG genannten Leistungen dem Kindergeld gleichstehen, soweit es für die Anwendung von Vorschriften des EStG auf den Erhalt von Kindergeld ankommt. Mit dem Regelungszweck des § 65 EStG, unerwünschte kindbezogene Doppelleistungen zu vermeiden, steht die Vorschrift in keinem Zusammenhang, Wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Kindergeld in Höhe eines Unterschiedsbetrags

Rn. 84 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Unterliegt eine Person den deutschen Rechtsvorschriften und stehen für ein Kind Familienleistungen eines anderen EU-/EWR-Staates oder der Schweiz zu, kann ein Anspruch auf einen Kindergeldunterschiedsbetrag nach den Regelungen VO (EG) Nr 883/2004 und Nr 987/2009 bestehen, A 29 Abs 2 S 2 DA-KG 2024. Sind auf eine Person die Rechtsvorschriften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Ermächtigung der Datenstelle der Rentenversicherung zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 Abs 1a und 2 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen sowie Ermächtigung der Träger der Leistungen nach SGB II und III zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen – jeweils in einem automatisierten Abrufverfahren –, Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 7 EStG)

A. Ermächtigung der Datenstelle der Rentenversicherung zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 Abs 1a und 2 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen in einem automatisierten Abrufverfahren (§ 68 Abs 7 S 1 EStG) Rn. 86 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs 19/8691 Art 9) war die Einfügung des § 68 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermächtigung der Träger der Leistungen nach SGB II und III zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 EStG erforderlichen Daten in einem automatisierten Abrufverfahren an die Familienkassen (§ 68 Abs 7 S 2 EStG)

Rn. 101 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Auch insoweit handelt es sich um eine Ermächtigung iSd § 30 AO, die die Träger der Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und nach dem SGB III (Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld) dazu befugt, die zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen zu übermitteln. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermächtigung der Datenstelle der Rentenversicherung zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 Abs 1a und 2 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen in einem automatisierten Abrufverfahren (§ 68 Abs 7 S 1 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs 19/8691 Art 9) war die Einfügung des § 68 Abs 7 EStG nicht vorgesehen, diese erfolgte aufgrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in der BT-Drs 19/10683, 35. Die Regelung enthält eine Ermächtigung iSd § 30 AO an die Datenstelle der Rentenversicherung. Diese darf den Familienkassen in ei...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von Kindergeld sowie der Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Prozesskostenhilfe

§ 115 Abs. 1 ZPO; § 82 Abs. 1 S. 6 SGB XII Leitsatz Ist das Einkommen der Prozesskostenhilfepartei so hoch, dass das für ein minderjähriges Kind gezahlte Kindergeld nicht zur Deckung dessen notwendigen Lebensunterhaltes benötigt wird, wird dieses als Einkommen des Elternteils angesehen, an den das Kindergeld gezahlt wird. Die Höhe des notwendigen Lebensunterhalts des Kindes be...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / III. Einzusetzendes Einkommen, § 115 Abs. 1 ZPO

1. Allgemeines Im Rahmen des PKH-Überprüfungsverfahren sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der PKH-Partei, insbesondere im Hinblick auf Vermögen und Einkommen, erneut zu überprüfen. Es ist dabei zu beachten, dass die PKH eine Form der staatlich gewährten Sozialhilfe für den Bereich der Rechtspflege darstellt und nicht uneingeschränkt für alle zur Verfügung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitteilung der vorläufigen Einstellung der Zahlung des Kindergeldes und der dafür maßgebenden Gründe an den Berechtigten (§ 71 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 37 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 71 Abs 2 S 1 EStG verpflichtet die Familienkasse dazu, dem Berechtigten unverzüglich die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes sowie die dafür maßgebenden Gründe mitzuteilen, soweit die Kenntnis der Familienkasse von den nach § 71 Abs 1 EStG erheblichen Tatsachen nicht auf den Angaben des Berechtigten, der das Kindergeld erhä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Nachholung der vorläufig eingestellten Zahlung des Kindergeldes (§ 71 Abs 3 EStG)

Rn. 48 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Wird die Festsetzung, aus der sich der Kindergeldanspruch ergibt, nicht innerhalb von 2 Monaten nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung des Kindergeldes mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben oder geändert, hat die Familienkasse die vorläufig eingestellte Zahlung des Kindergeldes unverzüglich nachzuholen. Die vorläufige Einstellun...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / I. Sachverhalt

Dem Beschwerdeführer war durch Beschluss des ArbG Chemnitz vom 15.1.2020 Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Anordnung von monatlichen Raten bewilligt. Im Rahmen des PKH-Überprüfungsverfahrens hat das ArbG den Beschwerdeführer aufgefordert, eine Erklärung über seine derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorzulegen. Nach Einreichung der angeforderten Erklärung ...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / Leitsatz

Ist das Einkommen der Prozesskostenhilfepartei so hoch, dass das für ein minderjähriges Kind gezahlte Kindergeld nicht zur Deckung dessen notwendigen Lebensunterhaltes benötigt wird, wird dieses als Einkommen des Elternteils angesehen, an den das Kindergeld gezahlt wird. Die Höhe des notwendigen Lebensunterhalts des Kindes bemisst sich nach dem Freibetrag gem. § 115 Abs. 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. (Vorläufiger) Rechtsschutz gegen die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes nach § 71 Abs 1 EStG

Rn. 60 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Da die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes ohne Bescheid erfolgt, kann dagegen kein Einspruch mit nachfolgender Anfechtungsklage erhoben werden. Begehrt der Kindergeldberechtigte, an den die Familienkasse die Zahlung des Kindergeldes vorläufig eingestellt hat oder dem die Familienkasse die vorläufige Einstellung der Zahlung d...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / VI. Bedeutung für die Praxis

Im Einklang mit dem BGH (a.a.O.) wird nach der überwiegenden Meinung in Rspr. und Lit. – wie oben unter II. 2. dargestellt – gem. § 82 Abs. 1 S. 6 SGB XII als Ausnahmevorschrift zu den einkommenssteuerrechtlichen Regelungen im Rahmen des PKH- bzw. VKH-Rechts bei Minderjährigen das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zugerechnet, soweit es bei diesem zur Deckung des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Ausschluss des Kindergelds nach dem X. Abschnitt (§ 65 1 S 1 EStG)

A. Voraussetzungen des Ausschlusses Rn. 26 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Ausschlusstatbestand des § 65 1 S 1 EStG hat nicht zur Voraussetzung, dass die dem Kindergeld vergleichbare Leistung tatsächlich gezahlt wird, BFH v 27.11.1998, VI B 120/89, BFH/NV 1999, 614. Der Ausschlusstatbestand ist bereits dann gegeben, wenn diese Leistung zu zahlen ist oder bei Antragstellung zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 71 Vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes

Schrifttum: Schwarz, Missbrauchsbekämpfung beim Kindergeld, Der Familien-Rechts-Berater 2019, 417 Verwaltungsanweisungen: H 71 EStH 2024; BZSt v 17.09.2021, BStBl I 2021, 1598 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2021); BZSt v 30.06.2022, BStBl I 2022, 1010 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisung zum K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes ohne Erteilung eines Bescheides (§ 71 Abs 1 EStG)

A. Vorläufige Zahlungseinstellung (§ 71 Abs 1 Hs 1 EStG) Rn. 18 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 71 Abs 1 EStG eröffnet der Familienkasse die Möglichkeit, die Zahlung des Kindergeldes bei Vorliegen der in § 71 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG genannten Voraussetzungen vorläufig einzustellen, obwohl eine Kindergeldfestsetzung als Grundlage für einen entsprechenden Kindergeldanspruch noch bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Mitteilung der vorläufigen Einstellung der Zahlung des Kindergeldes und der dafür maßgebenden Gründe an den Berechtigten, Gelegenheit zur Äußerung (§ 71 Abs 2 EStG)

A. Mitteilung der vorläufigen Einstellung der Zahlung des Kindergeldes und der dafür maßgebenden Gründe an den Berechtigten (§ 71 Abs 2 S 1 EStG) Rn. 37 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 71 Abs 2 S 1 EStG verpflichtet die Familienkasse dazu, dem Berechtigten unverzüglich die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes sowie die dafür maßgebenden Gründe mitzuteilen, soweit ...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / IV. Ermittlung der zu berücksichtigten Wohn- und Heizkosten, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 ZPO

Kosten für Unterkunft und Heizung sind gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 ZPO in voller tatsächlich anfallender Höhe einschließlich der weiteren umlagefähigen Mietnebenkosten abzusetzen (Lissner/Dietrich/Schmidt, a.a.O., Rn 59). Zunächst ist dies der Mietzins. Ferner sind die Betriebskosten abzuziehen. Hinzu kommen die Heizkosten. Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausländische Leistungen (§ 65 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 51 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Ausland gewährte Leistungen iSd § 65 S 1 Nr 1 EStG müssen ihrer Zweckbestimmung nach dem Kindergeld iSd X. Abschn des EStG oder der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 217 Abs 3 SGB VII in der bis zum 30.06.2020 geltenden Fassung oder dem Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 270 SGB VI in d...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / II. Änderungsverfahren gem. § 120a ZPO

Die PKH-Partei muss jederzeit auf Verlangen des Gerichts gem. § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO erklären, ob eine Veränderung ihrer Verhältnisse eingetreten ist. Wegen nachträglicher Verschlechterung oder Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse können z.B. die bei der Bewilligung gem. § 120 Abs. 1 ZPO festgesetzten Zahlungen im Nachhinein abgeändert werden. Voraussetzung ist abe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kreft, Kindergeld für Grenzpendler, entsandte ArbN Selbstständige und Alleinerziehende, PISTB 2010, 51; Bauhaus, Anmerkung zum Urt des FG München EFG 2012, 1943 (BFH und EuGH zum Kindergeld), EFG 2012, 1944; Günther, BFH und EuGH zum Kindergeld, EStB 2012, 262; Viessmann/Merkel, Die europarechtliche Koordination von Familienleistungen nach der VO (EG) Nr 883/2004, NZS 2012, 572...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Pflicht zur Veränderungsanzeige (§ 68 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Für den Fall der Änderung der für die Kindergeldzahlung erheblichen Verhältnisse statuiert § 68 Abs 1 S 1 EStG Alt 1 eine besondere Anzeigepflicht. Dies war erforderlich, weil § 153 Abs 1 AO sich nach hM nur auf Fälle bezieht, in denen die ursprüngliche Unrichtigkeit einer Erklärung nachträglich erkannt wird, und § 153 Abs 2 AO sich nur auf S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lindwurm, Kindergeld, Steuerhinterziehung und Verfolgungsverjährung – Die Wiederbelebung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs 7 AO, AO-StB 2012, 339; Blesinger, Der Schutz des Familienleistungsausgleichs ab dem 01.01.1996 durch das Steuerstrafrecht, wistra 1996, 255; Kahlen, Erschleichung von Kindergeld als Steuerstraftat, DStR 1999, 92; Görke, Anmerkung zu BFH v 13.09.2018, II R 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Kindergeldauszahlungsbescheinigung der Familienkasse (§ 68 Abs 3 EStG)

Rn. 41 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zieht das FA bei der ESt-Veranlagung die Freibeträge für Kinder (§ 32 Abs 6 EStG) ab, erhöht sich die ESt um den Anspruch auf Kindergeld. Besteht beim FA bei der Steuerfestsetzung ein Zweifel daran, ob ein Anspruch auf Kindergeld bestand, so soll es entweder bei der Familienkasse anfragen oder vom StPfl die Vorlage einer Bescheinigung nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schwarz, Missbrauchsbekämpfung beim Kindergeld, Der Familien-Rechts-Berater 2019, 417 Verwaltungsanweisungen: H 71 EStH 2024; BZSt v 17.09.2021, BStBl I 2021, 1598 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2021); BZSt v 30.06.2022, BStBl I 2022, 1010 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld n...mehr