Fachbeiträge & Kommentare zu KfW

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 216. Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v 21.12.2019, BGBl I 2019, 2886

Rn. 236 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Historie: Am 10.10.2019 veröffentlichte das BMF den Referentenentwurf. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 15.11.2019 in 2./3. Lesung. Der Bundesrat hat danach am 29.11.2019 beschlossen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs 2 GG mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes einberufen wird. Am 18.12.2019 erfol...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.4.4 Sicherstellung der Wirksamkeit

Rz. 128 Bewertet das Unternehmen die Wirksamkeit einer Maßnahme, indem es ein Ziel festlegt, so hat es nach ESRS S4.36 bei Offenlegung der in ESRS S4.32(c) geforderten Informationen ESRS 2 MDR-T zur Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben zu berücksichtigen. Rz. 129 Wenn das Unternehmen offenlegt, wie es die Wirksamkeit der Maßnahmen zum ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Entwicklungshilfe

Rz. 24 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Begünstigt ist die deutsche öffentliche technische oder finanzielle Entwicklungszusammenarbeit (Abschn I Nr 4 ATE). Als Träger der öffentlichen Entwicklungshilfe kommt vor allem die > Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Betracht (ergänzend bereits > Rz 8 aE). Entwicklungshilfe anderer Träger wie zB die DEG (Deutsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fördermittel-Radar für Unte... / 5 ERP-Förderkredite für Digitalisierung und Innovation

Seit dem 1.7.2025 unterstützt die KfW kleine und mittlere Unternehmen sowie den Mittelstand mit zwei neuen ERP-Förderkrediten gezielt bei der digitalen und innovativen Transformation. Der ERP-Förderkredit Digitalisierung und der ERP-Förderkredit Innovation bieten attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für Zukunftsprojekte – mit Krediten von bis zu 25 Mio. EUR und Förderzuschü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Baukindergeld

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Berufsausbildungsförderung

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Beitrag aus Finance Office Professional
Digitalisierung: Der Geschä... / 3 Geschäftsführungs-Aufgabe "Digitale Transformation"

Kleinere Unternehmen (Handwerk, Dienstleister) haben in der Regel keine Kapazitäten, um die Digitalisierung selbst zu organisieren. Dennoch: Auch hier muss die Geschäftsführung dafür sorgen, dass digitale Kompetenzen bereitgestellt werden, um so die Wettbewerbsfähigkeit mittel- und langfristig zu sichern. Die Geschäftsführung ist gefordert, diesen Prozess zu organisieren und...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebäudemodernisierungsgesetz statt "Heizungsgesetz": Was die Eckpunkte von Union und SPD für Immobilienverwalter jetzt praktisch bedeuten

A. Einführung Am 24. Februar 2026 haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ein Eckpunktepapier "zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz" (GMG) veröffentlicht. Die Kernbotschaft ist: Das politisch als "Heizungsgesetz" bezeichnete Regelungspaket im Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll in seiner jetzigen Ausgestaltung aufgehoben werden. Konkret sollen v. a. die 2023 von der Ampe...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Aufsichtsmitteilung zur Proportionalität im Risikomanagement

Die BaFin hatte bereits am 10. August 2023 in einem Schreiben an die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) Hinweise auf mögliche Erleichterungen im Risikomanagement für "kleinere Institute" gegeben, ohne diesen Begriff näher zu spezifizieren. Diese Hinweise wurden in ihrer am 26. November 2024 veröffentlichten Aufsichtsmitteilung zu proportionalen Erleichterungen im Risikomanagemen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Barrierefreiheitsstärkungsg... / 5 Umsetzung und Unterstützung

Da die Vorgaben zur Barrierefreiheit auf möglichst viele Fälle und Anwendungen zutreffen sollen, sind die jeweiligen Gesetzesvorgaben möglichst allgemein gehalten. Daher existieren keine konkreten Standards. Daher lassen die Vorgaben aus dem BSFG viel Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die mögliche Umsetzung und die gestalterischen Methoden. Um die Barrierefreiheit der eigenen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.2 Kreditinstitute und Kassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG)

Rz. 18 Durch § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG werden bestimmte namentlich aufgeführte Kreditinstitute und Kassen von der KSt befreit, die öffentliche Aufgaben zu erfüllen haben und deren Zweck demgemäß nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Diese Institute stehen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit anderen Kreditinstituten nicht im Wettbewerb. Daher wird die gesamte Tätigkeit diese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.16 Entschädigungs- und Sicherungseinrichtungen der Kredit- und Versicherungswirtschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 16 KStG)

Rz. 250 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 16 KStG sind KSt-Subjekte steuerbefreit, die von einem Verband der Kreditinstitute getragen werden und nach ihrer Satzung (und, wie sinngemäß ergänzt werden muss, nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung) nach dem Anlegerentschädigungsgesetz v. 16.7.1998[1] ausschließlich den Zweck haben, die Erfüllung der Verpflichtung der Kredit- und Finanzdien...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.12 Öffentliche Fördermittel

Unternehmensgründer, aber auch junge, innovative Unternehmen stehen häufig vor dem Problem, das notwendige Startkapital für eine erfolgreiche Gründung zu beschaffen bzw. ihr weiteres Wachstum mithilfe von Fremdkapital zu finanzieren. Dies liegt insbesondere daran, dass es ihnen häufig an einer entsprechenden Eigenkapitalausstattung fehlt, die aus Sicht eines Kreditinstituts ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zinsen aus Forderungen gegen bestimmte Schuldner (sog b-Fälle, § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst b EStG)

Rn. 135 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der KapSt unterliegen die KapErtr aus den sonstigen Kapitalforderungen iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, die weder unter § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG noch unter § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst a EStG fallen und sich gegen bestimmte inländische Schuldner richten. Schuldner muss ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Interbankengeschäfte (§ 43 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 260 Stand: Ist Gläubiger der KapErtr aus der Forderung gegen das inländische Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut oder die inländische Zweigstelle eines entsprechenden ausländischen Instituts seinerseits ein inländisches Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Wertpapierinstitut einschließlich der Deutschen Bundesbank, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Postbank A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Anders als die handelsrechtlichen Vorschriften des HGB sind die §§ 331–335c Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeiten- sowie des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Aus ihrer Einfügung in das HGB kann nicht auf eine Zugehörigkeit zum Handels- und damit zum Privatrecht geschlossen werden. Sie sind Vorschriften des Straf- und Verwaltungsstrafre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 3. Teilweiser Ausschluss der Förderung beim Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (Wohn-Riester)

Neu geregelt hat das BMF auch das Verhältnis zur Eigenheimrenten-Förderung (Zulage nach § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG). Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kann u.a. für die Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus oder ab 1.1.2024[3] auch für energetische Sanierungsmaßnahmen in oder an einer selbst genutzten Wohnung verwendet werden. Da die steuerliche Förderung nach § 92a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026

Das Mietrecht wird weiter verschärft, die Grundsteuer kommt wieder auf den Prüfstand, die große Reform des Baugesetzbuchs wird vollendet – welche Änderungen Immobilieneigentümer, Vermieter, Verwalter & Co. im Jahr 2026 erwarten. Einige Gesetze hat der Bundestag im alten Jahr noch beschlossen, manche haben den Bundesrat noch im Dezember passiert. Andere Vorhaben wurden auf den...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2 KfW Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)

Förderabsicht Das KfW-Programm 296 ist ein zinsverbilligtes Kreditprogramm des Bundes. Gefördert werden flächeneffiziente, klimafreundliche Neubauwohnungen im sogenannten Niedrigpreissegment. Der Fokus liegt auf dauerhaft niedrigen Energie- und Lebenszykluskosten bei klar definierten baulichen Mindeststandards. Unterstützt wird der Neubau und der Ersterwerb klimafreundlicher W...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5 KfW Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308)

Familie mit Kind Das KfW-Förderprogramm 308 richtet sich an Familien mit Kindern, die eine ältere Wohnimmobilie erwerben, selbst nutzen und energetisch sanieren möchten. Gefördert wird der Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie in Deutschland, wenn diese beim Erwerb energetisch besonders schlecht ist und anschließend deutlich verbessert wird. Voraussetzung ist, dass das Gebäude ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4 KfW Wohneigentum für Familien – Neubau (300)

Familie mit Kind Das KfW-Förderprogramm 300 "Wohneigentum für Familien, Neubau" richtet sich gezielt an Familien mit Kindern, die ein klimafreundliches Eigenheim bauen oder erstmals erwerben möchten. Gefördert wird ausschließlich selbst genutztes Wohneigentum in Deutschland. Voraussetzung ist, dass der Neubau bestimmte ökologische Standards erfüllt. Förderfähig sind die Standa...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 1 Schnellübersicht

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.8 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Grundsätzlich ist die Kombination mit anderen Krediten, Zuschüssen oder Zulagen möglich, sofern die Summe aller Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht kombinierbar für dasselbe Objekt sind insbesondere die Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW 261/461) und die Bundesförderung "Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297/298, 299, 498, 49...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.7 Antragstellung

Energieexperte erforderlich Vor Antragstellung ist zwingend eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein -Experte aus der BEG-Expertenliste einzubinden, der die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) erstellt. Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse, Bausparkasse, Vermittler oder Versicherung) bei der KfW zu stellen; maßgeblich ist der Eingang be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3 KfW Klimafreundlicher Neubau – Wohnungen (297/298)

Investoren Die Programme 297 und 298 sind Teil der Bundesförderung "Klimafreundlicher Neubau, Wohngebäude" (KFN). Während Programm 297 auf selbstnutzende private Bauherren ausgerichtet ist, richtet sich Programm 298 an sonstige Investoren. Gefördert werden Neubauvorhaben und Ersterwerbe klimafreundlicher Wohngebäude in Deutschland. Neben der dauerhaften Reduzierung von Treibha...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 1 Schnellübersicht über die Programme

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.6 Welchen Umfang die Finanzierung hat

Bis zu 150.000 EUR Die KfW finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der maximale Kreditbetrag je Wohneinheit ist jedoch begrenzt: 100.000 EUR für "Klimafreundliches Wohngebäude" 150.000 EUR für "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG" 100.000 EUR für "Effizienzhaus 55, Wohngebäude". Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten. Eine nachträgliche Aufstockung des b...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.2 Voraussetzungen an das Objekt

Eigene Wohnzwecke Gefördert werden ausschließlich Wohngebäude, die sich in Deutschland befinden und zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Das Vorhaben muss den in Deutschland geltenden umweltrechtlichen und sozialrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die KfW knüpft die Förderung damit an die Einhaltung der allgemein anerkannten rechtlichen Standards, ohne darüber hinausgehe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.5.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Der Kredit wird zu 100 % des zugesagten Betrags ausgezahlt. Die Auszahlung kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt zunächst 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate für noch nicht abgerufene Beträge. Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt für nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision v...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.7 Wie die Antragstellung erfolgt

Hausbankverfahren Der Antrag ist vor dem Erwerb der Genossenschaftsanteile bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen, etwa bei einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung. Die KfW vergibt den Kredit ausschließlich über diese Institute, die auch die Haftung übernehmen. Im Antrag ist die Produktnummer 134 anzugeben. Nach Durchführung des Vorhabens sind das ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.6 Welchen Umfang die Finanzierung hat

100.000 EUR Die KfW finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 100.000 EUR pro neu errichteter oder zu erwerbender Wohneinheit. Maßgeblich ist die Anzahl der Wohneinheiten. Wichtig Nachträgliche Erhöhungen Eine nachträgliche Erhöhung des bewilligten Kreditbetrags ist nicht möglich. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Vorhaben werden ausschließlich Nettokosten ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.7 Nutzungsbedingungen

10-Jahres-Frist Die geförderten Wohngebäude bzw. Wohneinheiten müssen mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden. Bei einer Veräußerung innerhalb dieses Zeitraums sind die Erwerber über die Förderung, die Nutzungspflicht sowie das Verschlechterungsverbot der energetischen Qualität nach den §§ 46 und 57 GEG zu informieren. Bei Nutzungsänderung, Aufgabe oder Abriss kann d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.6.1 Zinsbindungen

Zinsbindung ab 5 Jahre Der Zinssatz wird wahlweise für die ersten 5 oder 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Dies ermöglicht eine verlässliche Kalkulation der Finanzierung in der Anfangsphase. Bei endfälligen Krediten mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren werden die Zinsen für die gesamte Laufzeit fest vereinbart. Eine Prolongation durch die KfW ist in diesen Fällen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.7 Wie die Antragstellung erfolgt

Hausbankverfahren Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein durchleitendes Finanzierungsinstitut, etwa eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung. Dieses Institut übernimmt auch die Haftung für den Kredit gegenüber der KfW. Wichtig Antrag vor Beginn Wichtig ist, dass der Antrag zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Als Vorhabensbeginn gilt beim Bau...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.5.1 Welche Zinsbindungen es gibt

Der Zinssatz kann wahlweise für 5 oder 10 Jahre festgeschrieben werden. Die Zinsverbilligung des Bundes gilt jedoch nur für diese erste Zinsbindungsfrist. Bei einer längeren Gesamtlaufzeit erhält das durchleitende Finanzierungsinstitut vor Ablauf der Zinsbindung ein Prolongationsangebot der KfW. Dieses erfolgt allerdings ohne erneute Bundesverbilligung, sodass der Zinssatz da...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.4 Das gilt als Wohnung

Wohngebäude nach GEG Förderfähig ist jeweils eine einzelne Wohneinheit, die nach dem KfW-Merkblatt als Wohngebäude oder Wohnung im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes genutzt wird und rechtlich als Wohnimmobilie im Grundbuch eingetragen ist. Je Förderfall kann höchstens eine Wohneinheit über das Produkt 300 finanziert werden. Voraussetzung ist zudem, dass mindestens eine anspruc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.8 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Grundsätzlich kann Programm 308 mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, sofern die Summe aller Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Für die energetische Sanierung bietet sich insbesondere eine zusätzliche Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude an, etwa in Form eines Kredits oder Zuschusses. Nicht möglich ist eine er...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.6.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags und kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt zunächst 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate für noch nicht abgerufene Beträge. Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt für nicht abgerufene Kreditbeträge eine Bereitstellungsprovision von 0...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.3 Was gefördert wird

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb förderfähiger Wohngebäude und Wohneinheiten, sofern der Erwerb innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme erfolgt. Zu den förderfähigen Kosten zählen insbesondere: Bauwerkskosten Kosten für Fachplanung und Baubegleitung Aufwendungen für Lebenszyklusanalyse Kosten der Nachhaltigkeitszertifizierung bei QNG-Vorhaben. Hinweis Eigenleistunge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.6.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags und kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt auf noch nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Abgerufene Mittel sind innerhalb von...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / Zusammenfassung

Überblick Mit den KfW-Förderprogrammen 124, 134, 300 und 308 verfolgt der Bund eine klar strukturierte Förderlogik. Es geht nicht darum, jeden Immobilienerwerb zu subventionieren, sondern bestimmte politische Ziele über Finanzierungsvorteile zu steuern.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.4 Das gilt als Wohnung

Dauerhaft zu Wohnzwecken Als Wohnung gelten Wohneinheiten, die aus in sich abgeschlossenen, zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmten Räumen bestehen. Erforderlich ist ein eigener, abschließbarer Zugang. Zudem müssen Räume vorhanden sein, die die Führung eines selbstständigen Haushalts ermöglichen. Dazu zählen insbesondere Wohn- oder Schlafräume, eine Küche oder Kochnische sowie ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.5 Umfang der Finanzierung

Bis zu 150.000 EUR bei 3 Kindern Die Höhe des maximal möglichen Kreditbetrags richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder: bei einem Kind bis zu 100.000 EUR, bei zwei Kindern bis zu 125.000 EUR, ab drei Kindern bis zu 150.000 EUR. Der Kreditbetrag ist zusätzlich durch den tatsächlichen Kaufpreis der Immobilie begrenzt. Eine spätere Aufstockung über den beantragte...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.6 Umfang der Finanzierung

Max. 100.000 EUR Der maximale Kreditbetrag aus dem Programm 124 beträgt 100.000 EUR je Vorhaben. Beim Bau können unter anderem Grundstückskosten berücksichtigt werden, sofern der Grundstückserwerb höchstens sechs Monate vor Antragstellung erfolgt ist. Darüber hinaus sind die eigentlichen Baukosten, Baunebenkosten sowie die Kosten für Außenanlagen förderfähig. Die Finanzierung ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.1 Wer antragsberechtigt ist

Natürliche Personen Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Voraussetzung ist, dass die geförderte Genossenschaftswohnung selbst genutzt wird. Die Wohnung muss dabei der Haupt- oder alleinige Wohnsitz des Kreditnehmers sein. Eine Nutzung zu Vermietungszwecken oder als Zweitwohnung ist nicht zulässig.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.3 Was gefördert wird

Erwerb von Anteilen Gefördert werden die Kosten für den Erwerb der Genossenschaftsanteile, soweit diese für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erforderlich sind. Das Programm kann sowohl bei der Neugründung einer Wohnungsgenossenschaft als auch beim Beitritt zu einer bereits bestehenden Genossenschaft genutzt werden. Nicht gefördert werden hingegen andere Kosten, etw...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.5 Welchen Umfang die Finanzierung hat

b Bis zu 100.000 EUR Der Kredit kann einmalig bis zu 100.000 EUR je selbst genutzter Wohneinheit betragen. Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen, zinsverbilligten Kredits. Zusätzlich wird der bereits erwähnte Tilgungszuschuss gewährt, der die Rückzahlung entsprechend reduziert. 3.5.1 Welche Zinsbindungen es gibt Der Zinssatz kann wahlweise für 5 oder 10 Jahre festges...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.5.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung des Kredits erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags. Sie kann entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt 36 Monate ab Kreditzusage. Ab dem 13. Monat fällt für noch nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Bereits ausgezahlte Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten zweckent...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.8 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags, entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf noch nicht abgerufene Beträge an. Abgerufene Mittel sind innerhalb von 12 Mona...mehr