Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 18.3 Abschaffung der Exkulpationsmöglichkeit

Rz. 94 Die Exkulpationsregelung des § 45a Abs. 7 S. 3 EStG, wonach der Aussteller nicht haftet, wenn er die ihm nach § 45a Abs. 6 EStG obliegenden Verpflichtungen (Verpflichtung zur Rückforderung unrichtiger Steuerbescheinigungen) erfüllt hat, wurde durch das AbzStEntModG mit Wirkung ab 2024 aufgehoben. Die Exkulpationsregelung gem. § 45a Abs. 7 S. 3 ist daher in der Praxis ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.2 Meldepflicht für nicht ausgestellte Steuerbescheinigungen für unbeschränkt Steuerpflichtige bzw. nicht übermittelte Angaben (Abs. 6 S. 1)

Rz. 64 § 45b Abs. 6 S. 1 EStG normiert eine Meldepflicht für nicht ausgestellte Steuerbescheinigungen für unbeschränkt Stpfl. bzw. nicht übermittelte Angaben. Wurde für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a und Nr. 2 S. 4 EStG zwar KapESt einbehalten und abgeführt, aber für diesen Steuerabzug bis zum 31.7. des auf das Zuflussjahr folgenden Jahres weder eine Beschei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 13.2 Meldepflicht (Abs. 7 S. 1)

Rz. 69 Gem. § 45b Abs. 7 S. 1 EStG sind die inländischen und ausl. Verwahrstellen sowie die Depotbank und der Treuhänder, die die Wertpapiere für den Gläubiger der Kapitalerträge unmittelbar verwahren, für die Zwecke des § 45b Abs. 2 bis 5 EStG verpflichtet, ihrer jeweiligen Verwahrstelle die Angaben nach § 45b Abs. 2 Nr. 1, 2, 5 bis 9 und Abs. 3 S. 2 EStG vollständig und ri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.6 Angaben zu Wertpapierleihen oder Wertpapierpensionsgeschäften: Veräußerung/Rückübertragung (Nr. 7)

Rz. 23 Zudem sind gem. § 45b Abs. 2 Nr. 7 EStG Angaben zur Veräußerung der Wertpapiere oder zu ihrer Rückübertragung auf der Grundlage einer Wertpapierleihe oder eines Wertpapierpensionsgeschäftes zu machen. Soweit die Wertpapiere innerhalb von 45 Tagen nach Fälligkeit der Kapitalerträge veräußert oder rückübertragen wurden, sind jeweils das Datum des Handelstags, das Datum ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.1 Allgemein

Rz. 16 Gem. § 45b Abs. 2 EStG, der zentralen Vorschrift des § 45b EStG, sind bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a und Nr. 2 S. 4 EStG, d. h. Dividenden auf depotverwahrte Aktien und beteiligungsähnliche Wertpapiere deutscher Emittenten, für jeden Gläubiger der Kapitalerträge die in einer Steuerbescheinigung auszuweisenden Angaben um die in § 45b Abs. 2 Nr. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.8.1 Allgemein

Rz. 29 Schließlich sieht § 45b Abs. 2 Nr. 9 EStG die verpflichtende Angabe der Konto- oder Depotnummer des Gläubigers der Kapitalerträge vor. Bisher sehen § 45a Abs. 2 EStG und die amtlichen Muster für Steuerbescheinigungen gem. der Muster I-III des BMF-Schreibens vom 11.11.2020[1] keine Angabe von Konto- oder Depotnummer vor. Für die vom Gesetz vorgesehene verpflichtende Um...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.8.3 Auslandsfälle

Rz. 31 Anders verhält es sich in Fällen der Depotführung im Ausland: Die KapESt wird in diesen Fällen von der letzten inländischen auszahlenden Stelle i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG abgeführt und die KapESt bescheinigt. Diese unterhält keine Vertragsbeziehung zu dem Kunden der ausl. Depotbank und ist auf die Mitwirkungspflicht der Kreditinstitute in der Verwahrkette angewies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 11.2.2 Frist

Rz. 59 Die Übermittlung hat nach dem Verlangen des Gläubigers "unverzüglich", also in Anlehnung an § 121 Abs. 1 S. 1 BGB "ohne schuldhaftes Zögern" der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle zu erfolgen. Unverzüglich meint aber keine sofortige Handlung, sondern es ist eine angemessene Überlegungs- und Prüfungsfrist einzuräumen. Der BGH geht davon aus, dass eine nach den Umst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 17.2.3 Tatbestand des § 50e Abs. 2 Nr. 3 EStG

Rz. 89 § 50e Abs. 2 Nr. 3 EStG enthält eine Bußgeldvorschrift für den Fall, dass Mitteilungspflichten in Zusammenhang mit Hinterlegungsscheinen nicht beachtet werden oder Zwischenverwahrer von Wertpapieren ihre Mitwirkungspflichten bei Ausstellung von Steuerbescheinigungen verletzen. Aufgrund der Verwahrstruktur von Wertpapieren sind zwischen der, die Kapitalerträge auszahle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7.1 Allgemein

Rz. 11 Nach § 45b Abs. 1 Alt. 1 EStG sind in allen Fällen, in denen gem. § 45a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG die die Kapitalerträge auszahlende Stelle i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG Steuerbescheinigungen erstellt, die Bescheinigungen mit einer sog. "individuellen Ordnungsnummer" zu versehen. Nach § 45b Abs. 1 Alt. 2 EStG gilt dies bei "jedem nach § 45b Abs. 5 zu übermittelnden Date...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.8.2 Inlandsfälle

Rz. 30 Die Information über ID-Nr., Konto- und Depotnummer des Gläubigers der Kapitalerträge oder seines Treuhänders (bzw. über dessen ID-Nr.) liegt der meldepflichtigen Stelle bei Inlandssachverhalten regelmäßig vor, da diese Daten von den depotführenden Kreditinstituten im Rahmen der Konto-/Depoteröffnung verpflichtend nach § 154 Abs. 2 S. 1 und Abs. 2a AO erhoben werden m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.6.1 Grundlagen

Rz. 46 Sind die Kapitalerträge nach Maßgabe des § 43a Abs. 3 S. 2 EStG mit anderen negativen Kapitaleinkünften auszugleichen, ist nach § 45b Abs. 4 S. 3 EStG durch die inländische auszahlende Stelle die nach Verlustausgleich verbleibende und dem Stpfl. bescheinigte einbehaltene und abgeführte KapESt zu übermitteln. Die zusätzlichen Angaben sollten nach hier vertretener Auffa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 14.2.2 Maßgaben zur Anwendung des § 93c Abs. 3 AO

Rz. 74 Abweichende Bestimmungen zu § 93c Abs. 3 AO in den Einzelgesetzen gehen ausdrücklich vor (§ 93c Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 AO: "vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in den Steuergesetzen"). § 45b Abs. 8 Nr. 1 EStG ist eine solche "abweichende Bestimmung" i. S. d. § 93c Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 AO und ordnet folgende Maßgaben zur Anwendung des § 93c Abs. 3 AO an: Der übermitte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 11.3 Anwendbarkeit des § 93c Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO (Abs. 5 S. 1 Halbs. 1)

Rz. 60 Nach dem Wortlaut des § 45b Abs. 5 S. 1 Halbs. 1 EStG muss die Übermittlung der Daten – wie auch in der Verweisung des § 45b Abs. 4 EStG – "nach Maßgabe des § 93c Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO" – erfolgen. Demnach ist beispielsweise der Gläubiger über die übermittelten Daten entsprechend dem ebenfalls anwendbaren § 93c Abs. 1 Nr. 3 AO zu informieren. Da allerdings die Übermit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.1 Allgemein

Rz. 63 § 45b Abs. 6 EStG sieht in S. 1 und 2 zwei verschiedene Meldepflichten an das BZSt vor: § 45b Abs. 6 S. 1 EStG begründet zunächst für die inländische auszahlende Stelle die Pflicht zur Meldung von Kapitalerträgen, wenn zwar ein Steuerabzug vorgenommen, aber bis zum 31.7. des auf das Zuflussjahr folgenden Jahres noch keine Bescheinigung erteilt bzw. veranlasst wurde. A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 13.4 Vorliegen von Daten der Zwischenverwahrer als Bedingung für die Erstellung einer Steuerbescheinigung (Abs. 7 S. 3)

Rz. 71 Nach § 45b Abs. 7 S. 3 EStG darf die auszahlende Stelle eine Steuerbescheinigung nur dann ausstellen, wenn ihr die von den Zwischenverwahrern zu meldenden Daten nach § 45b Abs. 2 und 3 EStG vollständig vorliegen. Da den Zwischenverwahrern – dazu Rz. 5, 7, 69 – die gesetzlich geforderten Daten aktuell nicht vorliegen, dürfte dies im Ergebnis für die Praxis bedeuten, da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1 Allgemein

Rz. 1 § 45b EStG wurde durch Art. 1 des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 2.6.2021[1] m. W. v. 9.6.2021 (siehe Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG) eingefügt.[2] § 45b EStG bildet zusammen mit dem ebenfalls neu eingefügten § 45c EStG (sog. "zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der KapESt") und den durch das AbzStEntModG erfolgten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Intention des Gesetzgebers

Rz. 4 Mit § 45b EStG wird insb. bei Kapitalerträgen aus girosammelverwahrten Aktien der Umfang der in Steuerbescheinigungen auszuweisenden Angaben erweitert. Um die Finanzverwaltung frühzeitig über die in den Steuerbescheinigungen enthaltenen Daten in Kenntnis zu setzen, sind diese nach Maßgabe des § 93c AO an das BZSt zu übersenden.[1] Dem BZSt sind zudem durch die auszahle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.3 Angaben zu Hinterlegungsscheinen (Abs. 3 S. 1 und 2)

Rz. 35 Wenn die Kapitalerträge i. S. d. § 45b Abs. 2 EStG aufgrund eines Hinterlegungsscheines bezogen wurden, sind nach § 45b Abs. 3 S. 1 EStG auch die Angaben nach § 45b Abs. 2 EStG auf diesen Hinterlegungsschein zu beziehen. Laut der Begründung des AbzStEntModG könnten in den USA aufgelegte Hinterlegungsscheine auf deutsche Aktien (ADR) in der Vergangenheit benutzt worden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.7.1 Allgemein

Rz. 24 § 45b Abs. 2 Nr. 8 EStG verlangt eine umfassende Übermittlung von Angaben über Verwahrketten durch die meldepflichtigen Stellen. Konkret werden nach § 45b Abs. 2 Nr. 8 EStG folgende Angaben verlangt: die Firma, die Rechtsform, die Anschrift und der Legal Entity Identifier ("LEI") der jeweils in die Verwahrkette nacheinander eingebundenen inländischen oder ausl. Zwischenverw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.3 Höhe des jeweils angewendeten Steuersatzes (Nr. 4)

Rz. 19 Gem. § 45b Abs. 2 Nr. 4 EStG ist zudem die "Höhe des jeweils angewendeten Steuersatzes" anzugeben. Da die Gesetzesbegründung keine weitere Erläuterung zu dem Wortlaut des § 45b Abs. 2 Nr. 4 EStG enthält ist sowohl der Regelungsinhalt als auch der Regelungszweck unverständlich. Fraglich ist aus Sicht der Praxis, ob als "jeweils angewendeter Steuersatz". 1. der Regelsteu...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Nutzungsersatz für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen nach Widerruf eines Darlehens

Der aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs anlässlich des Widerrufs eines Darlehens erhaltene Nutzungsersatz für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen stellt steuerpflichtige Kapitalerträge des Darlehensnehmers nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar. Denn unter den Begriff der Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fallen alle auf eine Geldleistung gerichteten For...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 16.1 Allgemein

Rz. 82 § 45b Abs. 10 EStG enthält eine Erlaubnis für die Finanzverwaltung zur Speicherung, Analyse und Verarbeitung der erhobenen Daten. § 45b Abs. 10 S. 1 EStG schreibt dem BZSt zunächst im Rahmen einer Aufgabenbeschreibung vor, die nach § 45b Abs. 4 bis 6 und Abs. 9 EStG übermittelten Daten zur Ermittlung der auf die Kapitalerträge einbehaltenen und abgeführten KapESt zu sp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 16.2.1 Allgemein

Rz. 83 § 45b Abs. 10 S. 1 EStG enthält nach dem klaren Wortlaut ("Das BZSt speichert […]") keine Befugnis zur Speicherung und Analyse (also kein "kann"), sondern ein klares Gebot (ein "hat" zu speichern). Darauf folgt, dass das BZSt ab Anwendbarkeit des § 45b Abs. 10 EStG, d. h. für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31. Dezember 2024 zufließen. die Daten speichern u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.4 Frist

Rz. 66 Nach § 45b Abs. 6 S. 3 EStG schließlich muss die Datenübermittlung nach § 45b Abs. 6 S. 1 und 2 EStG "abweichend von § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO" bis spätestens zum 31.7. des auf den Zufluss des Kapitalertrages folgenden Kalenderjahres erfolgen. Nach dem Wortlaut des § 45b Abs. 6 S. 3 EStG wird daher ausdrücklich von der Frist des § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO, wonach eigentlich bi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6 Zeitliche Anwendbarkeit

Rz. 10 § 45b EStG i. d. F. des AbzStEntModG ist nach Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG am 9.6.2021 in Kraft getreten, aber gem. § 52 Abs. 44b EStG erstmals für Kapitalerträge anzuwenden, die ab dem 1.1.2025 zufließen. Die Anwendung ab 2025 wurde erst durch den Finanzausschuss des Bundestages eingefügt.[1] Im Regierungsentwurf war ursprünglich eine Anwendung ab 2024 vorgesehen.[2] ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 18.2 Einzelregelungen

Rz. 93 Gehaftet wird für Bescheinigungen, die den zu liefernden Angaben des § 45b Abs. 1 bis 4 EStG nicht entsprechen. Gehaftet wird für die aufgrund der falschen/unvollständigen Bescheinigung verkürzten Steuern oder zu Unrecht gewährten Steuervorteile. Entsprechend gilt dies gem. § 45a Abs. 7 S. 1 Halbs. 2 EStG für die, die Kapitalerträge auszahlende Stelle im Hinblick auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.3.1 Daten nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG

Rz. 41 Nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG sind die auf den Steuerbescheinigungen nach § 45b Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 auszuweisenden Angaben und nachfolgend genannten dem BZSt auf elektronischem Weg nach Maßgabe des § 93c AO zu übermitteln: Ordnungsnummer i. S. d. § 45b Abs. 1 EStG, Identifikationsnummer, Bruttobetrag, KapESt, Steuersatz, Angaben zu Wertpapierleihe oder Wertpapi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 15.3.1 Allgemein

Rz. 78 Die Begründung des AbzStEntModG verweist darauf, dass nach § 20 Abs. 5 EStG der Anteilseigner die Dividendeneinkünfte erzielt.[1] Anteilseigner ist danach diejenige Person, der nach § 39 AO die Anteile zuzurechnen sind. Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Inländische börsennotierte Gesellschaften befinde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 11.1 Allgemein

Rz. 57 § 45b Abs. 5 S. 1 EStG sieht (ausschließlich) bei Verlangen des Gläubigers der Kapitalerträge eine weitere Meldepflicht an das BZSt nach Maßgabe der allgemeinen Vorschrift des § 93c AO vor. Die Vorschrift des § 45b Abs. 5 S. 1 EStG regelt die Einzelheiten der Übermittlung der Bescheinigungsdaten nach § 45a Abs. 2a EStG, die bei der Mehrzahl der beschränkt Stpfl. die b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 18.1 Allgemein

Rz. 93 Der Aussteller einer Steuerbescheinigung haftet nach dem durch das AbzStEntModG verschärften § 45a Abs. 7 S. 1 EStG für unrichtige oder nicht vollständige Steuerbescheinigungen. Der verschärfte § 45a Abs. 7 S. 1 EStG ist – entsprechend der zeitlichen Anwendbarkeit der §§ 45b und c EStG ab 2025 – gem. § 52 Abs. 44a S. 4 EStG erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7.3.1 Allgemein

Rz. 13 Nach dem Wortlaut des § 45b Abs. 1 EStG ist die Ordnungsnummer nach "amtlichem Muster" zu erstellen. Ein amtliches Muster muss ähnlich dem in einem BMF-Schreiben veröffentlichten amtlichen Muster für Steuerbescheinigungen[1] von der Finanzverwaltung im BStBl veröffentlicht werden. Auch nach der Gesetzbegründung werden Inhalt und Struktur der Ordnungsnummer durch das B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.4 Frist der Datenübermittlung § 45b Abs. 4 S. 2 EStG i. V. m. § 93c Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO

Rz. 44 § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO regelt zwar mit Ende Februar des Folgejahres einen einheitlichen Übermittlungstermin. Nach § 45b Abs. 4 S. 2 EStG ist diese Frist aber ausdrücklich nicht anwendbar.[1] Danach ist die Datenübermittlung nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG abweichend von § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO bis spätestens zum 31.7. des auf den Zufluss des Kapitalertrags folgenden Kalender...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 15.1 Allgemein

Rz. 76 § 45b Abs. 9 EStG normiert eine Meldepflicht der inländischen Emittenten, die in Verbindung mit dem Informationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären gem. § 67d AktG steht. Nach § 45b Abs. 9 EStG "haben" inländische börsennotierte Gesellschaften dagegen gem. § 67d AktG Informationen über die Identität ihrer Aktionäre zum Zeitpunkt ihres Gewinnverteilungsbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.2.1 Ausgangspunkt

Rz. 33 Zu der Thematik von Hinterlegungsscheinen speziell zu der Besteuerung von American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien, hatte sich das BMF für ab 2014 zufließende Kapitalerträge bereits umfassend durch das BMF-Schreiben vom 24.5.2013, das durch das BMF-Schreiben vom 18.12.2018 [1] geändert wurde, geäußert. Die Ausführungen der Finanzverwaltung sind entspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 16.2.2 Zweckbindungen

Rz. 84 Die Vorschrift enthält zwei Zweckbindungen: Zum einen ist die Speicherung nur erlaubt, soweit diese zur Ermittlung der auf die Kapitalerträge einbehaltenen und abgeführten KapESt notwendig ist. Die Zweckbindung hinsichtlich der "Ermittlung" ist sehr weit gefasst. Zudem ist die Analyse der Daten dagegen nur zulässig "im Hinblick auf missbräuchliche Steuergestaltungsmod...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 11.5 Praxishinweise und kritische Bewertung der Vorschrift

Rz. 62 § 45b Abs. 5 EStG kann in der Praxis nur so verstanden werden, dass für Steuerausländer (Fälle des § 45a Abs. 2a EStG) anstelle der Steuerbescheinigung eine Meldung der in § 45b Abs. 2 und 3 EStG genannten Daten an das BZSt erfolgen soll. Nicht praktikabel erscheint dabei die Voraussetzung, dass die Meldung – bezogen auf den einzelnen Dividendenzufluss – "auf Verlange...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4.2 Unzulässige Inpflichtnahme der depotführenden Stellen durch § 45b EStG

Rz. 6 Die auszahlenden Stellen i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG werden vom Staat nach den Grundsätzen der Inpflicht- bzw. Indienstnahme als "Erfüllungsgehilfen"[1] verpflichtet, den KapESt-Abzug nach den §§ 43ff. EStG vorzunehmen. Das BVerfG hat diese Inpflichtnahme bisher regelmäßig gebilligt.[2] Die auszahlenden Stellen (etwa Kreditinstitute) sind als inländische juristische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.4.2 Schriftliche Versicherung als Bedingung für Erteilung einer Steuerbescheinigung gegenüber Inhaber eines Hinterlegungsscheins (Abs. 3 S. 4)

Rz. 38 § 45b Abs. 3 S. 4 EStG legt eine weitere Voraussetzung für die Erteilung einer Steuerbescheinigung in Bezug auf Kapitalerträge, die auf einem Hinterlegungsschein beruhen, fest. Die Steuerbescheinigung darf dem Inhaber des Hinterlegungsscheins nach § 45b Abs. 3 S. 4 EStG "nur" dann erteilt werden, wenn der Emittent des Hinterlegungsscheins dem Aussteller schriftlich ve...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Auskunftsanspruch zwischen Eltern und Kindern

Rz. 204 Ein Kind kann von demjenigen Auskunft über seine Einkünfte fordern, der ihm Barunterhalt schuldet. Das Kind muss mit Hilfe der Auskunft eine Einordnung in die Regelbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle vornehmen können. Damit wird dann die Höhe der Barunterhaltspflicht bestimmt. Die gilt nicht nur "im Ausnahmefall",[211] sondern grundsätzlich auch dann, wenn feste Bed...mehr

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Anwendungsfragen nach Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO

Kommentar Das BMF hat zu den geänderten Bestimmungen im Zusammenhang mit der Verzinsung von Steueransprüchen Stellung genommen. Neuregelung der Vollverzinsung Jede gesetzliche Neuregelung wirft stets Fragen auf. Insofern ist es zu begrüßen, dass das BMF verschiedene Aspekte der neuen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Verzinsung darstellt. Diese Ausführungen ergänzen ganz au...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 5. Einkommen und Vermögen des Kindes

Rz. 106 Eigenes Einkommen des Kindes mindert grundsätzlich seine Bedürftigkeit.[104] Dies gilt nicht in gleicher Weise für das Kindesvermögen. Grundsätzlich mindert jede Art des eigenen Einkommens des Kindes dessen Bedürftigkeit. Ausnahmsweise ist dies jedoch bei subsidiären Sozialleistungen nicht der Fall.[105] Rz. 107 Anrechenbare Einkünfte[106] des Kindes sind aber vor alle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1 Steueranspruch

Rz. 10 Steueranspruch ist der Anspruch des Steuergläubigers gegen den Steuerschuldner[1] auf Zahlung einer Steuer i. S. v. § 3 Abs. 1 AO. Zum Steueranspruch gehören auch die Ansprüche auf Vorauszahlungen.[2] Steuern sind auch die Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK.[3] Allerdings ergeben sich für diese aus dem EU-Recht zum Teil besondere Regelungen, die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.2 Abzugsteuern

Rz. 52 Bei Abzugsteuern steht der Erstattungsanspruch grundsätzlich nicht dem Entrichtungspflichtigen, sondern dem Steuerschuldner zu, für dessen Rechnung die Steuer einbehalten und an das FA abgeführt wurde.[1] Es macht dabei keinen Unterschied, ob der Entrichtungspflichtige aufgrund einer von ihm abgegebenen Steueranmeldung oder aufgrund eines als Folge der Nichtabgabe der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.5 Erstattungsanspruch

Rz. 14 Erstattungsansprüche sind der (allgemeine) Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO sowie die in den Einzelsteuergesetzen geregelten (besonderen) Erstattungsansprüche. Zu den besonderen Erstattungsansprüchen gehören z. B. die Ansprüche gemäß § 36 Abs. 4 S. 2 EStG für Abrechnungsüberschüsse zugunsten des Stpfl. aus der ESt-Veranlagung, § 44b Abs. 5 EStG für Kapitalertragst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.4 Steuervorauszahlungen und Steuerabzug

Rz. 55 Die Leistung von Steuervorauszahlungen [1] bringt nur die Vorauszahlungsschuld, nicht aber die Steuerschuld zum Erlöschen.[2] Die Steuerschuld erlischt erst mit der Anrechnung der Vorauszahlungen auf die Steuerschuld.[3] Entsprechendes gilt für die durch Steuerabzug erhobene ESt. Die Einbehaltung und Abführung der LSt und der Kapitalertragsteuer durch den zum Abzug Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.2 Beginn der Außenprüfung

Rz. 72 Der Ablauf der Festsetzungsfrist wird nach Abs. 4 durch den Beginn der Außenprüfung gehemmt. Allgemein zum Beginn der Außenprüfung s. § 198 AO Rz. 2. Ist mit einer Außenprüfung begonnen, so läuft die Festsetzungsfrist nicht ab, bevor die aufgrund der Außenprüfung erlassenen Steuerbescheide bestandskräftig geworden sind. Das gilt auch, wenn die Bescheide angefochten we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.7 Anlaufhemmung bei ausländischen Kapitalerträgen, Abs. 6

Rz. 75 § 170 Abs. 6 AO [1] enthält eine besondere Anlaufhemmung für die Besteuerung von Kapitalerträgen, die aus dem Ausland stammen. Diese Anlaufhemmung greift nach Art. 97 § 10 Abs. 13 EGAO für alle Festsetzungsfristen ein, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Nach Abs. 1 beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Da Abs. 6 d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1a Die Vorschrift wurde durch die AO 1977 [1] eingeführt. Danach wurde die Vorschrift folgendermaßen geändert: Durch Gesetz v. 21.12.1993[2] wurden in Abs. 2 Nr. 1 S. 1 die Worte "auf Grund gesetzlicher Vorschriften" gestrichen (vgl. Rz. 12). Abs. 3 wurde auf Berichtigungen nach § 129 AO erweitert (vgl. Rz. 56). Abs. 4 wurde neu gefasst und auf jeden Fall des Hinausschiebe...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / I. Einführung

Die neuen Ländererlasse zur Berücksichtigung von Steuerberatungskosten für Steuerangelegenheiten des Erblassers sowie für die Haushaltsauflösung des Erblassers (vgl. gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 9.2.2022 – S 3810, BStBl. I 2022, 224) gehen auf eine BFH Entscheidung v. 14.10.2020 – II R 30/19, ErbStB 2021, 133 [Halaczinsky], zurück, der fol...mehr