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Anlage AUS (Ausländische Einkünfte) 2024 / 1 Verwendung der Anlage AUS

Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Happe
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Wichtig

Im Inland steuerpflichtige ausländische Einkünfte

Die Anlage AUS benötigen Sie in folgenden Fällen:

Sie haben Einkünfte (außer Kapitalerträge) aus dem Ausland bezogen, die

  • auch im Inland steuerpflichtig sind und wollen die ausländische Steuer auf Ihre ESt anrechnen lassen;
  • in Deutschland steuerfrei sind, aber den Steuersatz der inländischen Einkünfte verändern (Progressionsvorbehalt).

Liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, kommt eine Eintragung in der Anlage AUS nur in Betracht, wenn die tarifliche ESt Anwendung findet (Eintragungen in den Zeilen 27 bis 34 und 49 ff. der Anlage KAP bzw. in den Zeilen 30 und 31 der Anlage KAP-BET).

Jeder Ehegatte mit ausländischen Einkünften benötigt eine eigene Anlage AUS. Die Angaben müssen für jeden Staat und jede Einkunftsart getrennt vorgenommen werden.

[Überblick]

 
Im Bedarfsfall ausfüllen
Seite 1

Steuerpflichtige ausländische Einkünfte (Zeilen 4–11)

Im Inland steuerpflichtige Einkünfte sind auf den Anlagen der entsprechenden Einkunftsart (z. B. Anlage V) einzutragen.

Durch die Eintragung der ausländischen Einkünfte auf der Anlage AUS (Zeilen 12–13) beantragen Sie die Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Einkommensteuer.
Seite 2

Hier sind die Eintragungen vorzunehmen, die bei einer Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG erforderlich sind (Zeilen 17–22).

Zudem werden hier Angaben für Familienstiftungen vorgenommen (Zeilen 23–28).

Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG (Zeilen 29-33)

Durch eine Eintragung erreichen Sie eine Verrechnung ausländischer Verluste mit positiven gleichartigen Einkünften aus demselben Land in Vor- oder Folgejahren.
Seite 3

Nach DBA steuerfreie Einkünfte/Progressionsvorbehalt (Zeilen 34-42)

Diese Einkünfte sind nur auf der Anlage AUS einzutragen. Sie beeinflussen ...

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