Fachbeiträge & Kommentare zu Jahreswechsel

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Straub, Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, NWB F 27, 4919; Eilts, Schwangerschaft, Mutterschutz und Ausgleich der ArbG-Aufwendungen, NWB F 26, 4565; Kopp, Das Teilarbeitslosengeld, NWB F 27, 6467; Figge, Beitrags- und versicherungsrechtliche Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2009/2010, DB Beil Nr 8/2009; Figge, Beitrags- und versicherungsr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zugangsbewertung: Anschaffungskosten

Rn. 919 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Börsengängige Wertpapiere ohne Beteiligungscharakter (s Rn 671 ff) werden zu AK (s Rn 150 ff) bewertet. Im Einzelnen: Anschaffungszeitpunkt (Jahreswechsel) s Rn 156, Umfang der AK s Rn 160, Nebenkosten, Erwerbskosten s Rn 166f, wobei zu den Anschaffungsnebenkosten typischerweise der Ausgabeaufschlag gehört, Aufspaltung des Kaufpreises bei Kapit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 246. Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) v 23.12.2024, BGBl I 2024, Nr 449

Rn. 266 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der in der letzten Sitzung des Finanzausschusses des BT vor dem Jahreswechsel am 19.12.2024 gefundene Kompromiss beschränkte sich auf eine inflationsbedingte Tarifanpassung für 2025 und 2026 sowie die Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge, was verfassungsrechtlich auch notwendig war. Restliche Punkte betreffend das Steuerrecht...mehr

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Gesetzesradar / 3.9 Mindestlohn & Geringfügigkeitsgrenze

Gesetzestitel: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Der gesetzliche Mindestlohn wird stufenweise angehoben: zum 1.1.2026 von derzeit 12,82 EUR auf 13,90 EUR (+ 8,42 %), zum 1.1.20...mehr

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Gesetzesradar / 3.2 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2)

Gesetzestitel: 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Änderungen bzgl. der betrieblichen Altersversorgung Nichttarifgebundene Arbeitgeber ...mehr

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Gesetzesradar Öffentlicher ... / 3.14 Mindestlohn & Geringfügigkeitsgrenze

Gesetzestitel: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Der gesetzliche Mindestlohn wird stufenweise angehoben: zum 1.1.2026 von derzeit 12,82 EUR auf 13,90 EUR (+ 8,42 %), zum 1.1.20...mehr

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Aktuelle Rechtsentwicklungen

Verschaffen Sie sich hier einen Schnellüberblick über Gesetzesvorhaben sowie weitere Rechtsentwicklungen: Jahreswechsel 2025/2026: Sozialversicherungsrechtliche Änderungen Jahreswechsel 2025/2026: Lohnsteuerliche Änderungen Jahreswechsel 2025/2026: Arbeitsrechtliche Änderungen Steuer Check-up 2026 Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick Steueränderungsgesetz 2025 Geset...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) § 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 2, Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO: Versand eines elektronischen Dokumentes ohne qualifizierte Signatur

Das FG München hatte die Frage zu entscheiden, ob eine Klageschrift auch dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg aus einem elektronischen Postfach i.S.d. § 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 2, Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO eingereicht wird, wenn die den Schriftsatz verantwortende Person das Dokument nicht selbst versendet. Die von einem Dritten elektronisch übermittelte Klage betraf eine...mehr

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HR Digitalisierung: So geli... / 1.4 Leitfragen zur Analyse der Pain Points

Nachdem alle HR-Aufgaben aufgeführt und grob geclustert sind, geht es im zweiten Schritt darum, zu analysieren, in welchen Bereichen der größte Bedarf an Digitalisierung besteht und womit am besten gestartet werden sollte. Hier empfiehlt es sich, auf Grundlage des jetzt vorhandenen Überblicks (Schritt 2.3) vom „Großen ins Kleine“ zu denken. Dafür wird nun ein Gesamtprozess be...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.6 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2021 Einnahmen-Überschuss-Rechnung/Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen/Zweistufigkeit der Gewinnermittlung/§ 4 Abs. 3 EStG Im Rahmen von § 11 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt als kurzer Zeitraum der Zeitraum vom 22.12. bis 10.1. des jeweiligen Jahres. Geltung hat dies auch dann, wenn das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Auch die Fälligk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Einbringung im Schnittpunkt der Jahre

Tz. 161 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 IdR erfolgen bei kalendergleichem Wj Einbringungen nach § 24 UmwStG zum Jahreswechsel. Hier bildet nämlich die reguläre Schlussbil (oder Schluss-Rechnung inkl der Verzeichnisse iSd § 4 Abs 3 S 5 EStG) die Grundlage für die Umstrukturierungsmaßnahme. Auf diese Weise werden Zwischenabschlüsse zur unterjährigen Ergebnisabgrenzung, des Bestands...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.4 Bilanzansatz auch bei Buchwertfortführung?

Tz. 121 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt für die Einbringung gem § 24 Abs 1 UmwStG eine Bewertung zum gW oder einem Zwischenwert (§ 24 Abs 2 S 1 UmwStG oder auf Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG), hat die aufnehmende Pers-Ges die eingebrachten WG dementspr in einer St-Bil auszuweisen (s Tz 125). Der Einbringende, der bisher seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG (Einnahmen-Übers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Auswirkungen des Einbringungsstichtags bei Einzelübertragung

Tz. 165a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit Ablauf des Einbringungsstichtags (s Tz 159) gehen die WG des eingebrachten BV auf die Pers-Ges über (wie bei § 16 EStG). Es endet die stliche Zurechnung beim Einbringenden; gleichzeitig wird der (stliche) Erwerbszeitpunkt bei der Übernehmerin bestimmt. Nicht mit eingebrachte WG der Sachgesamtheit werden zum Einbringungsstichtag vom Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.3 Wahl/Wechsel der Gewinnermittlungsart

Tz. 176 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt eine Einbringung mit Aufdeckung stiller Reserven, wird der Ansatz der eingebrachten WG (dem Umfang und der Höhe nach) in einer Einbringungsbil oder Eröffnungsbil dargestellt (s Tz 125). Dies gilt auch bei einer Bw-Einbringung, wenn der Einbringende seinem Gewinn nach den §§ 4 Abs 1, 5 Abs 1 EStG ermittelt oder wenn dieser freiwillig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Wechsel des ermäßigten Steuersatzes für Gastronomieumsätze von 5 % auf 7 % zum 1.1.2021

Rz. 46 Die Absenkung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 % lief zum 31.12.2020 aus, weil der Gesetzgeber diese Maßnahme von vornherein nur für das 2. Halbjahr 2020 vorgesehen hatte (Rz. 2). Somit musste auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 1.1.2021 wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 % angewendet werden. Für den Jahreswe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Wiedereinführung der Steuerermäßigung für Gastronomieumsätze ab 1.1.2026

Rz. 48 Zum 1.1.2026 hat der Gesetzgeber die Steuerermäßigung für die Abgabe von Speisen im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – diesmal jedoch ohne zeitliche Befristung – durch das StÄndG 2025 wieder eingeführt, indem § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG neu gefasst wurde[1] (Rz. 18 – 27). Damit ist auf die Abgabe von Speisen in der Gastronomie ab dem 1.1.2026 wieder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Auslaufen der Steuerermäßigung für Gastronomieumsätze zum 31.12.2023

Rz. 47 Nach zweimaliger Verlängerung bis schließlich zum 31.12.2023 (Rz. 4 – 10) ist die Steuerermäßigung für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 31.12.2023 ausgelaufen (Rz. 11 – 17). Damit war ab dem 1.1.2024 auf diese Umsätze wieder der allgemeine Steuersatz von 19 % anzuwenden. Auch beim Auslaufen der ermäßigten Besteuerung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Zeitpunkt der Ausführung einer Restaurantdienstleistung

Rz. 43 Sowohl beim Wechsel des Steuersatzes für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurantdienstleistungen von 19 % auf 7 % als auch von 7 % auf 19 % stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt konkret eine Restaurantdienstleistung als ausgeführt gilt. Von steuerlicher Auswirkung ist diese Frage bei Bewirtungen in Restaurants und Gaststätten, die bei einer Steuersatzänderung...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.1 Steuergestaltung durch Doppelzahlung in die private Krankenversicherung

Die Beratungssituation Wie viele andere Vorsorgeaufwendungen auch, können Krankenversicherungsbeiträge (egal ob gesetzlich oder privat) nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Sie fallen unter den Begriff des sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwands", sind aber nach § 10 Abs. 4 EStG betragsmäßig begrenzt. Je nach sozialversicherungsrechtlicher Ste...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 2.3 Zeitrahmen für die Wartezeit

Rz. 7 Die Wartezeit muss nicht in einem Kalender- oder Urlaubsjahr zurückgelegt werden, sondern kann sich auch über den Jahreswechsel hinziehen. Für das erste von der Wartezeit betroffene Kalenderjahr sind für die Entstehung und Übertragung des Teilurlaubsanspruchs nach § 5 BUrlG dessen Voraussetzungen zu beachten. Rz. 8 Die Wartezeit muss in einem zusammenhängenden Dienst- o...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Beitrag aus Personal Office Premium
Mahlzeiten in der Entgeltab... / 1 Mahlzeiten im Betrieb

Für Mahlzeiten, die der Arbeitnehmer arbeitstäglich kostenlos oder verbilligt im Betrieb einnehmen kann, bestimmt die Sozialversicherungsentgeltverordnung für den Lohnsteuerabzug bindend den Ansatz mit dem amtlichen Sachbezugswert. Er beträgt 2026 für ein Mittag- oder Abendessen einheitlich für alle Bundesländer 4,57 EUR (2025: 4,40 EUR).[1] Nach dem beim Arbeitslohn maßgeben...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandsreisekosten / Zusammenfassung

Überblick Die gesetzliche Festlegung der steuerlichen Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen umfasst auch berufliche Auswärtstätigkeiten, die im Ausland ausgeübt werden (§ 9 Abs. 4a EStG). Für die steuerliche Behandlung von Auslandsreisen gelten dieselben Grundsätze wie für inländische Dienstreisen. Die Regelungen machen keinen Unterschied zwischen inländischen un...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Fälligkeitstermine für Sozialversicherungsbeiträge 2026

Tz. 103 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Für 2026 gelten folgende Abgabe- und Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen

Tz. 44 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Bei der Prüfung, ob die Zeiträume von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen überschritten werden, sind die Zeiten mehrerer aufeinander folgender kurzfristiger Beschäftigungen zusammenzurechnen. Erfüllt eine Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, so wird diese Beschäftigung nicht angerechnet. Di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 26 Abs. 2 Satz 2 normiert unter den entsprechend anzuwendenden Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 (nicht: Satz 3 wie der Gesetzestext in der bis zum 30.4.2025 geltenden Fassung verlautbarte)[1] die Verschiebung des Regelbemessungszeitraums auf den vorangegangenen abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum, wenn im zunächst maßgeblichen Bemessungszeitraum...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Solarpflicht für Wohngebäude: Weitere Regeln in Kraft

Mehr als die Hälfte der Bundesländer hat eine Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern – mal mehr, mal weniger streng. Wo zum Jahreswechsel strengere Regeln in Kraft getreten sind. Eine bundesweite Photovoltaikregel für private Hausdächer war mit dem Ampel-Aus erst einmal vom Tisch. Aber immer mehr Bundesländer haben eigene Gesetze und ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 1 Der Einstieg ins neue Vereinsjahr 2026

Der Bundesgesetzgeber, damit der Bundestag und auch der Bundesrat, hat erst knapp vor dem Jahreswechsel 2025/2026 das für die Gemeinnützigkeit und damit die Vereinsbesteuerung wichtige Steueränderungsgesetz 2025 auf parlamentarischer Ebene abschließend verabschiedet. Nunmehr können die vielen Einzeländerungen und Neuvorgaben tatsächlich noch rechtzeitig zum 1. Januar 2026 in...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.4 Kalenderjahrüberschreitende Beschäftigung

Die versicherungsrechtliche Beurteilung wird immer vorausschauend für die gesamte Beschäftigungsdauer vorgenommen. Das gilt insbesondere dann, wenn diese über den Jahreswechsel hinaus andauert und mit Beginn des neuen Kalenderjahres dem Grunde nach ein neuer Beurteilungszeitraum beginnt. Anzurechnen sind alle befristeten Beschäftigungen desselben Kalenderjahres, sowohl in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Sozialversicherungsrechtlich ist eine Beschäftigung kurzfristig, wenn sie von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Diese Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei. Der lohnsteuerliche Begriff einer kurzfristigen Beschäftigung unterscheidet sich vom sozi...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 4.2 Zeitgrenze zur Bestimmung der Berufsmäßigkeit

Beschäftigungen, die nur gelegentlich ausgeübt werden, sind grundsätzlich von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und daher nicht berufsmäßig. Wiederholen sich allerdings solche Beschäftigungen, ist Berufsmäßigkeit ohne weitere Prüfung anzunehmen, wenn die Beschäftigungszeiten im Laufe eines Kalenderjahres insgesamt mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage betragen. Folg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / 4 Zusammenrechnung

Bei der Prüfung, ob die Zeitgrenzen[1] überschritten werden, sind die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen zusammenzurechnen. Dies gilt auch, wenn die Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt wurden. Die versicherungsrechtliche Beurteilung wird immer vorausschauend für die gesamte Beschäftigungsdauer vorgenommen. Das gilt auch dann...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Kurzfristige Besch... / 5 Meldungen für kurzfristig Beschäftigte

Für kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich die gleichen Meldungen zu erstatten wie für versicherungspflichtig Beschäftigte. Darüber hinaus ist in der Anmeldung bzw. bei gleichzeitiger An- und Abmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung verpflichtend anzugeben, wie der Arbeitnehmer für die Beschäftigungsdauer krankenversichert ist. Zudem meldet die Minijob-Zentrale bei Ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.4.1 Anrechnung der Vorbeschäftigungszeit

Ist die Dauer von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen bei Beginn einer kalenderjahrüberschreitenden Beschäftigung unter Hinzurechnung von Vorbeschäftigungen noch nicht erreicht, bleibt die kalenderjahrüberschreitende Beschäftigung versicherungsfrei, wenn sie auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Praxis-Beispiel Vorbeschäftigungszeiten führen zur Versicherungspflicht Eine ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Kurzfristige Besch... / Zusammenfassung

Überblick Das Steuerrecht unterscheidet für die Frage der Steuerpflicht nicht nach der Beschäftigungsform. Für Dienstverhältnisse kurzfristig Beschäftigter sind grundsätzlich dieselben steuerlichen Vorschriften anzuwenden wie für übliche Dienstverhältnisse. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer vom Arbeitslohn kurzfristig Beschäftigter (Aushilfskräfte) allerdings unter gewisse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 2.2 Zeitliche Abgrenzung

Allerdings sind Werbekosten zeitlich über einen Aktivposten abzugrenzen, wenn eine Anzeigenserie oder ein Werbespot über den Bilanzstichtag hinaus eingesetzt wird bzw. wenn langfristige Werbeverträge abgeschlossen werden, z. B. über mehrjährige Bandenwerbung in einem Fußballstadion. Praxis-Beispiel Schaltung von Anzeigen über längeren Zeitraum Mit der Regionalzeitung wurde unt...mehr

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Mindestlohn-Erhöhung: Auswi... / 2 Auswirkungen einer Mindestlohn-Erhöhung darstellen – mit Excel-Anwendung

Bei der Überprüfung, in welcher Höhe sich eine Mindestlohn-Erhöhung auf ein Unternehmen auswirkt, kann die zum Beitrag gehörende Excel-Arbeitshilfe "Mindestlohn-Erhöhung: Analyse von Auswirkungen auf Gewinn und Deckungsbeitrag" unterstützen. Sie bietet zum einen die Möglichkeit, darzustellen, wie sich das Betriebs- und Unternehmensergebnis durch die Mindestlohn-Erhöhung insg...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 3 Kurzfristige Beschäftigung über den Jahreswechsel

Sachverhalt Eine Hausfrau wird für 6 Tage in der Woche (jeweils 4 Stunden) für Reinigungsarbeiten eingestellt, das Entgelt beträgt 650 EUR monatlich. Die Beschäftigung ist von vornherein befristet vom 15.11.2026 bis 28.2.2027 (insgesamt 106 Kalendertage bzw. 72 Arbeitstage). Eine Wiederholungsabsicht besteht nicht. Die eingestellte Mitarbeiterin war zuvor noch nicht kurzfris...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kurze Zeit vor oder nach dem Jahreswechsel

Rn. 61 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach der Rspr ist als kurze Zeit iSd § 11 Abs 1 S 2 EStG ein Zeitraum von höchstens 10 Tagen – vor und nach dem Jahreswechsel – anzusehen, BFH v 11.11.2014, VIII R 34/12, BStBl II 2015, 285; BFH v 24.07.1986, IV R 309/84, BStBl II 1987, 16; BFH v 10.12.1985, VIII R 15/83, BStBl II 1986, 342; BFH v 27.06.2018, VIII R 23/17, BFH/NV 2020, 613);...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung / 5.2 Aufnahme-/Entlassungstag/Verlegung/Jahreswechsel

Bei der Zuzahlung gibt es einige Besonderheiten zu beachten: Für den Aufnahme- und den Entlassungstag sind jeweils 10 EUR an Zuzahlung zu entrichten. Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus ist die Zuzahlung für diesen Tag nur einmal zu leisten und vom aufnehmenden Krankenhaus einzuziehen. Bei Verlegung in eine stationäre Rehabilitationseinrichtung ist für diesen Tag ebenfalls...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 2 Kurzfristige Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber vor und nach dem Jahreswechsel

Sachverhalt Eine Aushilfe nimmt eine Beschäftigung in der Adventszeit vom 1.11. bis 20.12.2026 (insgesamt 50 Kalendertage bzw. 35 Arbeitstage) auf. Im Jahr 2026 gab es keine Vorbeschäftigungen. Bei demselben Arbeitgeber wird am 2.1.2027 erneut eine bis zum 31.3.2027 befristete Beschäftigung aufgenommen (insgesamt 90 Kalendertage bzw. 63 Arbeitstage). Handelt es sich um 2 kur...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2 Besonderheiten zum Jahreswechsel

Besonderheiten gelten, wenn die Lohnabrechnung für den letzten Lohnzahlungszeitraum des abgelaufenen Kalenderjahres erst im nachfolgenden Kalenderjahr erfolgt. Wenn die Lohnabrechnung innerhalb von 3 Wochen (3-Wochenfrist) nach Ablauf des Kalenderjahres vorgenommen wird, handelt es sich noch um Arbeitslohn und einbehaltene Lohnsteuer des abgelaufenen Kalenderjahres. Beide si...mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / Zusammenfassung

Überblick Zum Jahreswechsel fallen in der Entgeltabrechnung einige Arbeiten turnusmüßig jedes Jahr an. Dazu zählen z. B. die Jahresmeldungen. Besondere Konstellationen können sich dabei ergeben, soweit die Beschäftigung nicht ganzjährig bestand oder unterbrochen wurde. Außerdem sind Arbeitgeber und Betriebe am Ende eines Kalenderjahres verpflichtet festzustellen, ob die Mitar...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1 Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze

Im Jahr 2026 sind Arbeitnehmer von Beginn einer Beschäftigung an krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus der zu beurteilenden Beschäftigung, bei vorausschauender Betrachtungsweise, die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 77.400 EUR (2025: 73.800 EUR) übersteigt. Die Regelung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, also auch für solche, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen

Rn. 57 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Einnahmen sind dann als regelmäßig wiederkehrend iSd § 11 Abs 1 S 2 EStG anzusehen, wenn sie aufgrund des zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisses (vgl BFH v 06.07.1995, IV R 72/94, BFH/NV 1996, 209) regelmäßig wiederkehrend am Beginn oder am Ende eines Kj zu erbringen sind, wie dies bei Mietzahlungen, Zinsen, Renten und Gehältern der Fall ist...mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / 5 Dauer-Beitragsnachweis

Werden die monatlich zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge gegenüber den Einzugsstellen vom Arbeitgeber per Dauer-Beitragsnachweis nachgewiesen, ist der Dauer-Beitragsnachweis zum Jahreswechsel zu prüfen. Die im Dauer-Beitragsnachweis gemeldeten Beträge sind anzupassen, wenn sich Rechengrößen oder Beitragssätze in der Sozialversicherung oder die an die Beschäftigten ...mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / 3.1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

Eine Jahresmeldung ist für jeden über den 31.12. eines Jahres hinaus versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, also der Januarabrechnung, zu erstatten. Auch für versicherungsfreie geringfügig entlohnt Beschäftigte sind Jahresmeldungen zu erstellen. Die Meldung muss spätestens bis zum 15.2. des folgenden Jahres erfolgt sein. Da der 15.2.2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr