Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Zum 1.1.2026 erhöhten sich der gesetzliche Mindestlohn, die Minijobgrenze und auch die Mindestausbildungsvergütung. Neuerungen ergaben sich außerdem bei der betrieblichen Altersversorgung sowie im Hinblick auf die sachgrundlose Befristung von Rentnern, die erleichtert wurde.
Weitere Änderungen sind in derzeit noch laufenden Gesetzgebungsverfahren enthalten. Dies betrifft beispielsweise die Schaffung eines Bundestariftreuegesetzes. Im Verlauf des Jahres 2026 ergeben sich Neuerungen zudem aus der europäischen KI-Verordnung sowie insbesondere aus der bevorstehenden Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie, die neben Informations-, Auskunfts- und Berichtspflichten für Arbeitgeber auch strengere Regelungen bei Bewerbungsverfahren sowie Abhilfepflichten im Fall von geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden vorsieht. Dargestellt werden außerdem die bereits im Jahr 2025 in Kraft getretenen Änderungen zum erweiterten Mutterschutz nach Fehlgeburten.
Neben diesen gesetzlichen Änderungen werden wichtige sowie richtungsweisende Urteile aus den zurückliegenden Monaten dargestellt, etwa zum Kündigungsrecht, zum Schwerbehindertenrecht, zu den Auswirkungen verspäteter Zielvorgaben sowie zur Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts.