Fachbeiträge & Kommentare zu Investitionszulage

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.3 Beschränkung bei Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 45a Nach § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind Schuldzinsen unter den Voraussetzungen der Sätze 2-6 steuerlich nicht abzugsfähig, wenn Überentnahmen getätigt werden, d. h. wenn die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigen (sog. Eigenkapitalmodell).[1] Liegt keine Überentnahme vor, sind die Zinsen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Diese Regelung folgt dem Grun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / O. Literaturverzeichnis

Rn. 924 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart. Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2008), Stellungnahme zu dem Entwurf eines BilMoG: Einzelfragen zum materiellen Bilanzrecht, in: BB 2008, S. 209–216. Arbeitskreis Steuern und Revision im Bundesver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zulagen, Zuschüsse und Subventionen

Rn. 63 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die bilanzielle Behandlung von Subventionen, Zuschüssen und Zulagen war in der Vergangenheit überaus uneinheitlich. Zulagen wurden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften (vgl. § 13 InvZulG (2010)) i. d. R. nicht als AK-Minderung erfasst. Bei Subventionen in direkter Form und Zuschüssen war es grds. zulässig, einen Abzug von den AH...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 7.2 Umfang der Haftung

Die Haftung nach § 74 AO erstreckt sich nur auf Steuern, bei denen die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Es muss sich also um Steuern handeln, die nur ein Unternehmer schulden kann.[2] Gehaftet wird deshalb für: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, in Herstellungsbetrieben anfallende Verbrauchssteuer wie Tabaksteuer oder Kaffeesteuer, Rückzahlung der Investition...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 8.2 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung nach § 75 AO ist sachlich und zeitlich begrenzt. Sachliche Schranken sind hierbei: Nach § 75 AO wird nur gehaftet für: Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Das sind: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben, Rückforderung von Investitionszulage, Versicherungssteuer bei Versic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 15 sowie 19 bis 21 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 17 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 15 und 16 zwisch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Verfahren

Rz. 731 Noch mehr als die übrigen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung setzt die Pfändung derartiger landwirtschaftlicher Fördermittel ein Höchstmaß an Information des Gläubigers voraus. In dem Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist der Anspruch des Schuldners möglichst genau zu bezeichnen. Es dürfte deshalb nicht genügen, wenn ein "Anspruch auf Zahlun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Dauerverlustgeschäft als wirtschaftliche Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt

Tz. 28 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG setzt voraus, dass eine wirtsch Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt unterhalten wird. Nach Geißelmeier/Bargenda (s DStR 2009, 1333, 1338) ist insoweit eine Totalgewinnprognose auf Vollkostenbasis zu erstellen, die ua auch die AfA berücksichtigt. GlA s Meier (FR 2010, 169) und s Meier/Semelk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 12 Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Betriebsausgaben und Werbungskosten Stehen Steuerbe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.5 Investitionszulage

Rz. 39 Was die Investitionszulage anbetrifft, so ist im Fall einer Betriebsaufspaltung, bei der das Besitzunternehmen gewerbesteuerpflichtig bleibt, weil es sich über das Betriebsunternehmen weiterhin am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt, das Besitzunternehmen zur Inanspruchnahme der Investitionszulage auch für Wirtschaftsgüter, Ausbauten und Erweiterung berecht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbfall und vorweggenommene... / 5.1 Verbleibensfristen und Vorbesitzzeiten bei Investitionszulagen

Rz. 48 Sofern sich die vorweggenommene Erbfolge als eine unentgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen darstellt, werden die Verbleibungsfristen, z. B. im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Investitionszulagen, beim Rechtsvorgänger und beim Rechtsnachfolger zusammengerechnet. Liegt dagegen ein entgeltlicher Erwerb vor, kommen also Anschaffungskosten zum Tragen, werden neu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrückstellungen

Rn. 131 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Zahlungsverpflichtungen aus den laufenden Steuern, die sich auf das abgelaufene GJ beziehen, sind bereits bei der Bilanzaufstellung zu erfassen. Eine Veranlagung zu der einzelnen Steuerart liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aber noch nicht vor, da die HB eine wesentliche Grundlage für die Anfertigung der Steuererklärung ist, die wi...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.1.3 Geltungsbereich

Rz. 431 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich von IAS 12 wird in der Kommentierung in Kapitel 8 dargestellt. Der gegenwärtige Anwendungsbereich nach IFRS 15 wird in Kapitel 9 kommentiert. Rz. 432 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich von IAS 20 umfasst in erster Linie Zuwendungen der öffentlichen Hand ( government grants and [...] other forms of governance ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.1.1 Überblick

Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschriften über die Bilanzierung latenter Steuern ergänzen die Regelungen für die Erfassung laufender Steueraufwendungen und -erträge nach HGB. Die Konzepte für die Bilanzierung latenter Steuern auf nationaler (§§ 274, 306 HGB) und internationaler Ebene (IAS 12 Income Taxes) entsprechen sich weitestgehend (vgl. Tz. 177). Hierzu haben n...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.2.1 Allgemeine Vorgaben

Rz. 222 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Steuerabgrenzung beruht auf dem bilanzorientierten temporary concept, nach dem latente Steuern im IFRS-Abschluss auf temporären Differenzen zwischen dem Bilanzansatz in der IFRS- und Steuerbilanz beruhen. Für weitere Ausführungen vgl. Tz. 176 ff. Differenzen zwischen IFRS- und Steuerbilanzwert beim erstmaligen Zugang führen nicht zwangslä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.6 Steuerfreie Vermögensmehrungen

Handelsrechtlich werden alle Erträge der GmbH ohne Rücksicht darauf erfasst, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Deshalb müssen Geschäftsführer Erträge, die steuerfrei bleiben bzw. nicht zu den Einkünften rechnen, bei der steuerlichen Gewinnermittlung wieder neutralisieren. Das gilt vor allem für der GmbH gewährte Investitionszulagen; Ausschüttungen anderer Kapitalgesellsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.2 Abgrenzung zwischen gewerblich geprägter und gewerblich tätiger KG

Rz. 430 Es gelten folgende Grundsätze: Ist die KG, bei der eine GmbH als Komplementärin beteiligt ist, bereits ein gewerbliches Unternehmen kraft gewerblicher Betätigung (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG), so bedarf es keiner weiteren gewerblichen Prägung, damit die Gesellschafter – sofern sie die Voraussetzung der Mitunternehmergesellschaft erfüllen – Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 8.5 Investitionszulagen

Rz. 386 Investitionszulagen für Gebäude siehe "Zuwendungen/Zuschüsse".mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.7 Öffentliche Zuschüsse

Rz. 408 Öffentliche Investitionszuschüsse (auch Investitionszulagen) sind buchmäßig als Kompensation der zugehörigen Abschreibungen zu behandeln (IAS 20.16, IAS 20.17). Die in R 6.5 Abs. 2 EStR mögliche sofortige erfolgswirksame Behandlung kommt nicht in Betracht. Rz. 409 Die Periodisierung proportional zum Abschreibungsverlauf kann in zweifacher Form buchtechnisch dargestell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.8 Investitionszulage

Rz. 36 Der Anspruch auf Investitionszulage entsteht nach § 13 S. 1, § 4 InvZulG 2007 mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Investitionen vorgenommen worden sind.[1]mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Begriff der Einnahmen für die Besteuerungsfreigrenze

Tz. 7 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Einnahmen i. S. v. § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) sind Einnahmen aus den wirtschaftlichen Betätigungen (Eintrittsgelder, Verkaufserlöse und dgl. einschließlich Umsatzsteuer). Dazu zählen auch erhaltene Anzahlungen; Vorauszahlungen, die für Leistungen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gezahlt werden. Die geleisteten Vorau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.5 Anschaffungspreisminderungen und -erhöhungen (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)

Rz. 120 Anschaffungspreisminderungen sind nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB von den Anschaffungskosten abzusetzen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs. Ob eine Minderung der Anschaffungskosten vorliegt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die als Anschaffungskosten zu beurteilenden Aufwendungen zu erbringen sind. Eine He...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtungen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmittelbar durch sie betrieben wird. Das gilt auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Ertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1.7 Investitionszulage

Bei der Gewährung von Investitionszulagen gelten für Gebäude und Gebäudeteile einerseits und Betriebsvorrichtungen andererseits unterschiedliche Regelungen.[1] , [2]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / Zusammenfassung

Begriff Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (Gebäudes) bilden und ihrer Natur nach unbeweglich sind. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmitte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.3.2 Unbedingt aktive Einkünfte

Rz. 141 Die in § 8 Abs. 1 Nr. 2 AStG genannten Tätigkeiten führen stets zu aktiven Einkünften. Da das Gesetz keine Rückausnahmen enthält, ist die Aktivität der Einkünfte vorbehaltlos.[1] Die Einkünfte werden somit unabhängig von deren steuerlicher Behandlung im Ausland nie der Hinzurechnungsbesteuerung unterworfen.[2] Rz. 142 Im Rahmen der funktionalen Betrachtungsweise (s. R...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Tabelle zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens

Tz. 69 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Das zu versteuernde Einkommen einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist wie nachfolgend zu ermitteln (s. R 7.1 Abs. 1 KStR 2022):mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Immaterielle Wirtschaftsgüter / Zusammenfassung

Begriff Immateriell (unkörperlich) sind die Wirtschaftsgüter (handelsrechtlich: Vermögensgegenstände), die nicht durch unmittelbare Anschauung erfahrbar sind. Voraussetzung für ihre Erfassung ist, dass sie abgrenzbar sind und einen wirtschaftlichen Wert verkörpern, der nach der Verkehrsanschauung selbstständig ermittelt werden kann. Ein immaterielles Wirtschaftsgut muss nich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.2 Abwicklungs-Endvermögen

Abwicklungs-Endvermögen ist das zur Verteilung kommende Vermögen, vermindert um die steuerfreien Vermögensmehrungen, z. B. Investitionszulage, offene und verdeckte Einlagen, die im Abwicklungszeitraum zugeflossen sind.[1] Die Bewertung des Abwicklungs-Endvermögens erfolgt nach den Regelungen der §§ 5 und 6 EStG. Da sämtliche stille Reserven aufzudecken und zu besteuern sind,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinn oder Gewinn – das is... / c) Auffassung der Finanzverwaltung

Nach Meinung der Finanzverwaltung ist der Gewinn i.S.d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG der Betrag, der ohne Berücksichtigung von Abzügen und Hinzurechnungen gem. § 7g Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 EStG der Besteuerung zugrunde zu legen ist (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 4 bis 5 sowie 6 bis 7i EStG). (Andere) außerbilanzielle Korrekturen der Steuerbilanz sowie Hinzu- und Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.16 Investitionszulagen

Sie sind steuerfrei nach § 3a EStG, bei der EÜR nicht zu erfassen und es erfolgt keine Kürzung der AfA-Bemessungsgrundlagen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 2.1 Investitionszulage

Die Investitionszulage nach dem InvZulG gehört ausdrücklich nicht zu den Einkünften i. S. d. EStG. Sie ist daher nicht als Betriebseinnahme zu erfassen.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaften: Grundsätze ... / 2 Schnellübersicht der Einkommensermittlung

Ein Überblick zur körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung lässt sich anhand des folgenden Schemas[1] gewinnen, das die Ermittlung ausgehend von der Handelsbilanz für die häufigsten Positionen zusammenfasst:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Betriebsvermö... / 4.2 Bewertung in der Steuerbilanz

Die Bewertung des Grund und Bodens erfolgt steuerlich ebenfalls grundsätzlich und maximal mit seinen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der wahlweise Ansatz eines niedrigeren Teilwerts erfordert – unabhängig von der Einstufung als Anlage- oder Umlaufvermögen – das Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Im Gegensatz zum Grund und Boden unterliegen Gebäude...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / K. Anhangangaben

Rz. 213 [Autor/Zitation] In sinngemäßer Anwendung von § 313 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 sind im Konzernanhang die zur Ermittlung der Steuerabgrenzungsposten nach § 306 verwandten Methoden anzugeben. Die Angaben betreffen die GuV-wirksamen Konsolidierungsmaßnahmen, die Anwendung und Beschreibung der Verbindlichkeitsmethode, unterschiedliche Steuerbelastungen für Thesaurierung und Auss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konzept der Steuerabgrenzung: Temporary- statt Timing-Konzept

Rz. 25 [Autor/Zitation] Zur Abgrenzung latenter Steuern werden in der Literatur mit dem Timing- und dem Temporary-Konzept zwei unterschiedliche Konzepte diskutiert. Im Gegensatz zu den bis BilMoG zulässigen GuV-orientierten timing differences werden die sog. temporären Differenzen beim Temporary-Konzept bilanzorientiert ermittelt. Dabei werden handelsrechtliche Vermögensgegen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 1 Auswirkung der Zuordnung zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen

Die richtige Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist in der bilanziellen Praxis von großer Bedeutung. Die Unterscheidung ist insbesondere bei der nach der erstmaligen Aktivierung anstehende Folgebewertung ausschlaggebend. Abnutzbares Anlagevermögen ist planmäßig über die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben, während Umlaufver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Andere Erträge, für die kein spezieller Posten im Gliederungsschema vorgesehen ist

Rn. 48 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bis zur Verabschiedung des BilRUG hat § 275 Abs. 2 (a. F.) zwischen "Sonstige[n] betriebliche[n] Erträge[n]" (Posten Nr. 4) und "a.o. Erträge[n]" (Posten Nr. 15) unterschieden. Unter Posten Nr. 4 wurden lediglich diejenigen Erträge erfasst, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultierten, für die das Gliederungsschema jedoch keinen g...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rücklage für Zuschüsse / 4 Einzelfälle von Zuschüssen:

Baukostenzuschüsse bei Energieversorgungsunternehmen: Nicht zurückzahlbare Beiträge (Baukostenzuschüsse), die Versorgungsunternehmen ihren Kunden als Endabnehmern im Zusammenhang mit der Herstellung von Versorgungsanschlüssen in Rechnung stellen, sind Zuschüsse im Sinne dieser Regelung. Das gilt auch für Baukostenzuschüsse von Betreibern von Windkraftanlagen entsprechend.[1]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 383 AO erfasst den geschäftsmäßigen und gem. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO unzulässigen Erwerb von Steuererstattungs- und -vergütungsansprüchen und verfolgt den Zweck, bestimmten Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität, insbesondere den Missbräuchen bei der Koppelung von steuerlicher Beratung und Kreditgeschäften, vorzubeugen. Nach der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / aa) Hinzurechnungen

Rz. 279 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhende Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[415] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfasst neben der lineare...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / j) Hinzurechnung "jungen Betriebsvermögens"

Rz. 293 Gesondert ist nach § 200 Abs. 4 BewG auch das sogenannte junge Betriebsvermögen[442] zu bewerten. Dabei handelt es sich um solche Wirtschaftsgüter und Schulden, die innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag eingelegt wurden, am Bewertungsstichtag "ihrem Wert nach" noch vorhanden sind und nicht wieder entnommen oder ausgeschüttet wurden.[443] Die Anschaffun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / bb) Kürzungen

Rz. 283 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen Ertrags k...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leasingunternehmen / 4.4 Immobilienleasing (unbewegliche Wirtschaftsgüter)

Die ertragsteuerliche Abgrenzung richtet sich im Wesentlichen nach den Grundsätzen der Finanzverwaltung.[1] Bei der Beurteilung von Leasingverträgen geht es zunächst regelmäßig um die Frage, wem ertragsteuerlich das Wirtschaftsgut zuzurechnen ist: dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer. In der Praxis werden Leasingverträge in der Regel so gestaltet, dass das Wirtschaftsgut d...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtungen: Was ... / Wo die Probleme sind:

Abschreibung Abgrenzung zu Gebäuden Abgrenzung zum Zubehör Umsatzsteuer Investitionszulagemehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sonderabschreibung: Vorauss... / 6 Voraussetzung für die Sonderabschreibung: Verbleib in einer inländischen Betriebsstätte

§ 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG verlangt, dass das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr vermietet wird oder in einer inländischen Betriebsstätte des Unternehmers (fast) ausschließlich betrieblich genutzt wird. Seit 2020 ist die Vermietung des Wirtschaftsguts nicht schädlich. Im Übrigen kann die Voraussetzung nur dann erfüllt w...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.6 Investitionszulagengesetz: Betriebsvorrichtungen können begünstigt sein

Zur Abgrenzung für Zwecke der Investitionszulage ist zu beachten, dass bewegliche Wirtschaftsgüter – und damit auch Betriebsvorrichtungen – nur dann begünstigt sind, wenn sie u. a. zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte eines begünstigten Betriebs des Anspruchsberechtigten selbst gehören. Hinweis Verwendung des Gebäudes im Betrieb als Begünstigungsgrund Ei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtungen: Was ... / 6 Außenanlagen zählen zum Grundvermögen

Außenanlagen gehören stets zum Grundvermögen .[1] Das bedeutet: Sie werden bei der Wertermittlung von Grundstücken mit erfasst. Unter Außenanlagen versteht man alle solche auf dem Grundstück befindlichen Bauwerke, die weder als Gebäude bzw. Gebäudebestandteil noch als Betriebsvorrichtung einzustufen sind. Außenanlagen sind insbesondere Einfriedungen, Bodenbefestigungen, Be- ...mehr