Prof. Dr. Thilo Schülke
, Dr. Jan Faßhauer
Rz. 175
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Die Vorschriften über die Bilanzierung latenter Steuern ergänzen die Regelungen für die Erfassung laufender Steueraufwendungen und -erträge nach HGB. Die Konzepte für die Bilanzierung latenter Steuern auf nationaler (§§ 274, 306 HGB) und internationaler Ebene (IAS 12 Income Taxes) entsprechen sich weitestgehend (vgl. Tz. 177). Hierzu haben nicht zuletzt die Reformen des BilMoG im Jahr 2009 beigetragen. Fraglich ist jedoch, ob bzw. inwieweit in strittigen Auslegungsfragen der HGB-Bilanzierung auf die Regelungen des IAS 12 zurückgegriffen werden kann. Dies ist aufgrund der beschriebenen Nähe der Regelungen des § 274 HGB und IAS 12 – die auch in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck gebracht wurde – zu bejahen. Deshalb verweist diese Kommentierung zum Teil auf die Ausführungen zu den IFRS.
Rz. 176
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Steuerlatenzen entstehen aufgrund von temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanzansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten. Ziel der Latenzierung ist die zutreffende Erfassung zukünftiger Steuerbe- oder -entlastungen und die Korrespondenz von handelsrechtlichem Ergebnis und ausgewiesenem Steueraufwand/-ertrag, d. h. eine zutreffende Darstellung der Vermögens- und Ertragslage. Zu diesem Zweck sind zusätzlich zu den sich in den Steuerveranlagungen ergebenden laufenden Steuerschulden/-forderungen auch zukünftige Steuerschulden und Steuererstattungen in Form von latenten Steuern zu berücksichtigen.
Rz. 177
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
In der Theorie zur Steuerabgrenzung wird unterschieden zwischen der
- liability method mit dem bilanzorientierten temporary concept und der
- deferral method mit dem GuV-orientierten timing concept.
Das dynamische timing concept verfolgt das Ziel, den in de...