Fachbeiträge & Kommentare zu Investitionszulage

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zulässigkeit und Umfang einer Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG); Aktivierung eines Anspruchs auf Investitionszulage

Leitsatz 1. § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG (i.d.F. seit StBereinG 1999) ist formell verfassungsgemäß. 2. "Gewinn" i.S. des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ist der Bilanzgewinn i.S. des § 4 Abs. 1 EStG und nicht der steuerliche Gewinn; § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG erlaubt daher eine Bilanzänderung lediglich in Höhe der sich aus der Steuerbilanz infolge der Bilanzänderung des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Anwendungsbereich der §§ 369–412 AO

Rz. 7 Das Steuerstrafrecht erfasst ausschließlich die Hinterziehung von Steuern i. S. von § 3 Abs. 1 bis 3 AO und die Erschleichung von Steuervorteilen (Erlass, Stundung usw.), so dass Manipulationen von steuerlichen Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO nicht tatbestandsmäßig ist.[1] Insoweit handelt es sich auch nicht um einen strafbaren Betrug.[2] Das Erschleichen von Su...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Behandlung einer Investitionszulage und nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

Leitsatz 1. Für Zwecke der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist der bilanzielle Gewinn nicht um eine steuerfreie Investitionszulage zu kürzen, da sich diese positiv auf die Kapitalentwicklung des Unternehmens auswirkt. 2. Nicht abziehbare Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG sind demgegenüber dem Gewinn für Zwecke der Berechnung der ...mehr

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Anhang I: Sonderfragen zur ... / 2.6 Investitionszulage

Rz. 776 Durch das Investitionszulagengesetz 2010 [1] werden in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (siehe § 3 Abs. 1 InvZulG 2010) betriebliche Investitionen der Betriebe des verarbeitenden Gewerbes der produktionsnahen Dienstleistungen; dazu gehören: Rückgewinnung, Bautischlerei und Bauschlosserei, Verlegen von Büch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 163 AO ist nach seinem ausdrücklichen Wortlaut anwendbar auf "Steuern" im Rahmen des § 1 AO, d. h. für alle Steuern, die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, und die durch Steuerbescheid nach § 155 AO festgesetzt werden. Daher sind Billigkeitsmaßnahmen auch bei einem Freistellungsbescheid nach § 155 Abs...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beginn der Herstellung nach § 6b Abs. 3 EStG; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Gewinnzuschlags bis 2009

Leitsatz 1. Der Herstellungsbeginn i.S. des § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG ist anzunehmen, wenn das Investitionsvorhaben "ins Werk gesetzt" wird. Dies kann vor den eigentlichen Bauarbeiten liegen. 2. Reine Vorbereitungsarbeiten in der Entwurfsphase reichen nicht aus, um von dem Beginn der Herstellung nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG ausgehen zu können. 3. Die Höhe des Gewinnzuschlags nac...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationale Gewinnabgren... / 3.1.3.3.1 Allgemeines

Tz. 365 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Ausgangspunkt für die Verrechnungspreise ist in einem solchen Fall die Bestimmung der maßgeblichen Kostenbasis und des anzuwendenden Gewinnaufschlags entspr dem Fremdvergleichsgrundsatz. Das bedeutet, dass von den Kosten des Lohnfertigers auszugehen ist, die er auch für die Preisbestimmung gegenüber fremden Dritten kalkulatorisch zugrunde ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationale Gewinnabgren... / 6.10.4.2 Gesetzliche Nachbesserungen ab 2017

Tz. 2076 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eine solche unterschiedliche Wirkung des Rückfalls des Besteuerungsrechts, je nachdem ob Eink gar nicht oder zu einem (ggf nur sehr kleinen) Teil der Besteuerung unterlegen haben, würde jedoch zu unbilligen Ergebnissen führen. Aufgrund der Zielrichtung der Regelungen zum Rückfall des Besteuerungsrechts, die tats Besteuerung bestimmter Eink ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
§ 33 Anhang / 8.3 Sonderfälle von Anschaffungsvorgängen

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
§ 33 Anhang / 5 Grundlegende GoB, handelsrechtliche Gewinnkonzeption

Rz. 90 Vorbemerkung: Obwohl in der Literatur seit Jahrzehnten umfangreiche Diskussionen über GoB-Systeme geführt wurden (vgl. Leffson 1987, Jüttner 1993, Euler 1996, Moxter 2007, Baetge/Kirsch/Thiele 2014) hat sich weder in Theorie noch in Praxis ein ›System‹ als konsensfähig herausgestellt. Neben unterschiedlichen Vorstellungen über den/die dominanten JA-Zweck(e) ist vor al...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
§ 33 Anhang / 7.3 Herstellungskosten

Rz. 237 Werden VG nicht fremdbeschafft sondern selbsterstellt, treten anstelle der AK die HK als Basiswert, der nicht überschritten werden darf. Als Herstellungsvorgang sind der Herstellung eines neuen VG auch Erweiterungen oder wesentliche Verbesserungen eines vorhandenen VG gleichgestellt (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Herstellung kann sowohl AV (zum Beispiel Maschinen, Softwa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einflussnahmen auf den ertragsteuerlichen Wert

Rz. 225 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige kann über den Steuerbilanzwert für das Gebäude die steuerliche Bemessungsgrundlage beeinflussen. Rz. 226 [Autor/Stand] Aus bewertungsrechtlicher Sicht lässt der Gesetzgeber somit Folgendes zu: a) Abschreibungsmöglichkeiten ausschöpfen Rz. 227 Abschreibungsmöglichkeiten sollten vor dem Bewertungsstichtag voll ausgeschöpft werden. In die...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beginn der Gebäudeherstellung im Investitionszulagenrecht

Leitsatz Ein Vertrag, mit dem ein Investor ein Architekten- und Ingenieurbüro mit der Überwachung des Baus eines noch zu errichtenden Gebäudes beauftragt, ist ein Leistungsvertrag, der i.S. von § 4 Abs. 2 Satz 5 InvZulG 2010 der Bauausführung zuzurechnen ist. Beginn der Herstellung eines Gebäudes ist somit spätestens der Zeitpunkt, zu dem ein solcher Vertrag abgeschlossen wo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Anlaufhemmung für antragsgebundene Festsetzungen von Steuern oder Steuervergütungen (§ 170 Abs. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 170 Absatz 3 AO verschafft der Finanzbehörde den erforderlichen zeitlichen Spielraum für die Bearbeitung von antragsgebundenen Steuer- und Steuervergütungsfestsetzung. Auf Antrag werden bspw. festgesetzt die ESt nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG, die Investitionszulage nach § 5 InvZulG. Erweist sich die Aufhebung oder Änderung einer solchen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 369–412

Schrifttum Kohlmann, Steuerstrafrecht, Loseblatt; Rolletschke/Kemper, Steuerverfehlungen, Loseblatt; Rolletschke, Steuerstrafrecht, 4. Aufl. 2012; Flore/Tsambikakis, Steuerstrafrecht, 1. Aufl. 2013; Wabnitz/Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl. 2013; Wannemacher, Steuerstrafrecht, 6. Aufl. 2013; Volk, Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erledigung des Steuerverwaltungsakts durch Zeitablauf oder auf andere Weise

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wirkung des Verwaltungsakts kann auch ohne besonderes Zutun durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt sein. So endet eine Stundung mit Ablauf des Stundungszeitraums, eine Aussetzung der Vollziehung mit dem Eintritt des im Verwaltungsakt bezeichneten Beendigungsgrundes oder ein Leistungsgebot durch Erlöschen des Zahlungsanspruc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Steuervergütungsbescheide (§ 155 Abs. 5 AO)

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften sind auf die Festsetzung einer Steuervergütung sinngemäß anzuwenden. Steuervergütungen, für die die AO gilt, sind keine Steuern i. S. des § 3 AO. Zum Begriff des Steuervergütungsanspruchs s. § 37 AO Rz. 3. Vergütungsbescheide sind auch Kindergeldfestsetzungen (§ 31 Satz 3 EStG). einig...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als rückwirkendes Ereignis im Sinne der Ausführungen in Rz. 15 gilt nach § 175 Abs. 2 Satz 1 AO auch der Wegfall einer Voraussetzung für eine Steuervergünstigung, sofern gesetzlich bestimmt ist, dass diese Voraussetzung für eine bestimmte Zeit gegeben sein muss, oder wenn durch Verwaltungsakt festgestellt worden ist, dass die Voraussetz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift begründet eine Haftung der Steuerhinterzieher und der Steuerhehler sowie der Teilnehmer an solchen Steuerstraftaten für die durch diese verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile. Als Steuerstrafe ist die Haftung nicht anzusehen, ihrer Rechtsnatur nach hat sie Schadensersatzcharakter (BFH v. 26.02.1991,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zuweisungen durch Bundesgesetz

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch Bundesgesetz ist der Finanzrechtsrechtsweg z. B. eröffnet für Streitigkeiten über die Zerlegung von KSt, LSt und Zinsabschlag (§ 11 ZerlG), über die Wohnungsbauprämie (§ 8 Abs. 3 WoPG), über die Eigenheimzulage (§ 15 Abs. 1 Satz 2 EigZulG), über die Investitionszulage (§ 7 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1996, § 6 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 169 AO regelt die Festsetzungsverjährung für Steueransprüche einschließlich der Steuererstattungen und der Steuervergütungen im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Satz 1 AO; s. § 1 AO Rz. 4 ff.). Die Vorschrift gilt unmittelbar für Steuerbescheide. Spezielle Regelungen enthalten §§ 174 Abs. 4 Satz 4, 175 Abs. 1 Satz 2 AO. Darüber hinaus ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 233a Abs. 1 Satz 1 AO beschränkt die Verzinsung auf die Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Nur wenn die Festsetzung dieser Steuern zu einer Steuernachforderung oder einer Steuererstattung führt, tritt Zinspflicht ein. Bei der Umsatzsteuer tritt die Zinspflicht auch ein, wenn der Stpfl. nachträglich auf die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Fett/Bank, Die Rückforderung von Investitionszulagen bei Subventionsnehmern und Haftungsschuldnern, DStZ 1999, 591; Kamps/Wulf, Neue Rechtsprechung zur Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im Verfahrensrecht der AO, DStR 2003, 2045; Pump Der Großhändler als Haftungsschuldner, StBp 2005, 356; Pflaum, Zu den Voraussetzungen der Haftung des Steuerhinterziehers, § 71 AO, wis...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Farr, Der Steuererlass als Beitrag zur Entschuldung privater Haushalte, BB 2002, 1989; Janssen, Erlass von Steuern auf Sanierungsgewinne, DStR 2003, 1055; Loose, Säumniszuschläge, AO-StB 2003, 193; Bartone, Der Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, AO-StB 2004, 356; Nieland, Die Unbilligkeit beim Steuererlass, AO-StB 2004, 284; Bartone, Der Erlass von Ansprüchen a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zinspflicht erstreckt sich nur auf Steuern i. S. des § 3 Abs. 1 AO, nicht auf die in § 3 Abs. 4 AO genannten steuerlichen Nebenleistungen. Folglich fallen keine Zinsen auf die Verzinsung hinterzogener Steuern an. Dementsprechend sind Hinterziehungszinsen festzusetzen (s. auch AEAO zu § 235 AO, Nr. 2) für verkürzte Steuern, einschließ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die strafbefreiende Selbstanzeige, die über den Rücktritt vom Versuch (s. § 24 StGB) hinaus auch die vollendete Tat betrifft, findet verschiedene Rechtfertigungen. So gibt es steuerpolitische Erwägungen: Wer eine dem FA unbekannte Steuerquelle zum Fließen bringt oder – nüchterner ausgedrückt – bisher nicht oder zu wenig gezahlte Steuern ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Verzinsung sind nur (Steuer-)Beträge, die von der Finanzbehörde mit Rücksicht auf die ganz oder teilweise Aufhebung der Anspruchsfestsetzung zurückgezahlt werden müssen oder Steuervergütungen, die von ihr aufgrund einer Gerichtsentscheidung oder im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren entrichtet werden müssen, obwohl d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Buciek, Erlasssituation und Haftungsverfahren, DB 1986, 2254; Fett/Bank, Die Rückforderung von Investitionszulagen bei Subventionsnehmern und Haftungsschuldner, DStZ 1999, 591; Haunhorst, Haftung ohne Grenze? DStZ 2002, 368; Haunhorst, Die Optionsausübung gemäß § 9 UStG als haftungsbegründende Pflichtverletzung? DStR 2003, 1907; Meier, Zur Haftung für Steuerschulden einer GmbH ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ausweiswahlrecht

Tz. 54 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte (government grants related to assets) sind in der Bilanz entweder als passivische Abgrenzung (deferred income) darzustellen oder bei der Feststellung des Buchwerts des Vermögenswerts abzusetzen (IAS 20.24). Darunter fallen Investitionszuschüsse und Investitionszulagen sowie nicht monetäre Zu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Berücksichtigung latenter Steuern

Tz. 50 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Steuerpflichtige Zuwendungen (Investitionszuschüsse, Aufwands-/Ertragszuschüsse) sind bei ihrer Gewährung (bzw. bei Aktivierung des Anspruchs) zu versteuern, wenn nicht mit steuerlicher Wirkung ein Passivposten (zB als Sonderposten, Rückstellung, Verbindlichkeit, Rechnungsabgrenzungsposten) gebildet oder eine Absetzung von den Anschaffungs- un...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Bestimmung des Periodisierungszeitraums

Tz. 33 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Nach IAS 20.12 sind finanzielle Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig (on a systematic basis) als Ertrag zu erfassen, und zwar im Verlauf der Perioden, in denen das Unternehmen die entsprechenden Aufwendungen erfasst, die sie kompensieren sollen. In IAS 20.12 wird das matching principle in einer Umkehrung (vgl. Uhlig, 1989, S. 249) angew...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Keine erfolgsneutrale Erfassung als Eigenkapital

Tz. 31 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 In IAS 20.14 werden die Argumente für eine Behandlung als Eigenkapital erörtert. Die Verfechter dieser Verfahrensweise sehen die finanziellen Zuwendungen als eine Finanzierungshilfe (financing device) und empfehlen, falls eine Rückzahlung nicht zu erwarten ist, sie unmittelbar dem Eigenkapital zuzuordnen. Eine Verrechnung mit den Aufwendungen,...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Periodisierung der Zuwendungen entsprechend dem Abschreibungsverlauf abnutzbarer Vermögenswerte

Tz. 38 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Zuwendungen für abschreibungsfähige Vermögenswerte (depreciable assets) werden nach IAS 20.17 grundsätzlich (usually) über die Abrechnungsperioden und in dem Verhältnis ertragswirksam vereinnahmt, in dem die Abschreibung auf diese Vermögenswerte angesetzt wird, also abschreibungsproportional. Unter die genannten Zuwendungen fallen sowohl Inves...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff.; BMF, Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen v. 02.09.1985, IV B 2–S 2133–27/85, DB 1985, S. 1918; BMF, Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen v. 06.12.2005, IV B 2 – S 2134a – 42/05,...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Absetzung vom Buchwert

Tz. 58 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Nach dieser Methode wird die Zuwendung bei der Feststellung des Buchwerts (in calculating the carrying amount) des Vermögenswerts abgezogen. Die Formulierung schließt auch die Berücksichtigung von nachträglich gewährten Zuwendungen ein, soweit sie zum Ausgleich künftiger Abschreibungen dienen. Diese Methode wird vom Standard – neben der Bildung...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Begrenzung der Bilanzänderung auf die sich aus der Steuerbilanz ergebende Gewinnänderung

Leitsatz Unter dem Begriff "Gewinn" i. S. d. § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ist der steuerliche Gewinn und nicht der Bilanzgewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 EStG zu verstehen, so dass § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG eine Bilanzänderung in Höhe der aus der Bilanzberichtigung resultierenden steuerlichen Gewinnauswirkung und nicht lediglich in Höhe der sich aus der Steuerbilanz ergebenden Gewinnänderu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Investitionszulage nach dem InvZulG 2005: Fortbestehen der KMU-Eigenschaft während des Verbleibenszeitraums

Leitsatz Ein Anspruch auf eine erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen nach § 2 Abs. 7 Satz 1 InvZulG 2005 besteht nicht, wenn das Unternehmen nicht während des gesamten fünfjährigen Verbleibenszeitraums die Begriffsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung 2003 der Europäischen Kommission erfüllt (entgegen BMF-Schreibe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Übliche Nebentätigkeiten beim Bergbau führen nicht zur Einstufung des Betriebs in das verarbeitende Gewerbe

Leitsatz Das Brechen, Mahlen und Mischen von Natursteinen zur Herstellung genormter Gemische ist eine einheitliche produzierende Tätigkeit, die jedoch dem nicht mit Investitionszulage begünstigten Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden und nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen ist. Sachverhalt Die Klägerin war im Wesentlichen in den Bereichen Gewinnung und Aufb...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abschluss eines Vertrags über Planungsarbeiten ist kein Baubeginn i. S. d. InvZulG 2010

Leitsatz Der über die Höhe der Investitionszulage entscheidende Baubeginn kann nur in den der direkten Bauausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsverträgen gesehen werden. Hierzu gehört ein Vertrag über bloße Planungsleistungen noch nicht, weil es dabei noch an der Bindung des Investors an der Durchführung der Investition fehlt. Sachverhalt Die Klägerin hatte im Ja...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag: Investitionszulage erhöht Betriebsgröße bei Betriebsvermögensvergleich

Leitsatz Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist der Anspruch auf Investitionszulage bei Bestimmung der Betriebsgröße gemäß § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG als Voraussetzung eines Investitionsabzugsbetrags zu berücksichtigen. Normenkette § 4, § 12, § 13 InvZulG 2007, § 4 Abs. 1, Abs. 3, § 5 Abs. 1, § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a und c, Abs. 7...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Investitionszulagen

Rz. 54 [Autor/Stand] Soweit sich der Gewinn durch Investitionszulagen erhöht hat, jedoch in Zukunft nicht mit weiteren zulagebegünstigten Investitionen in gleichem Umfang gerechnet werden kann, wird dies den von einem Käufer des Unternehmens prognostizierten Jahresertrag beeinträchtigen. Deshalb muss der Ausgangswert um die im Gewinn enthalten Investitionszulagen gekürzt wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Investitionszulagen

Rz. 43 [Autor/Stand] Soweit sich der Gewinn durch vereinnahmte Investitionszulagen nicht erhöht hat, jedoch auch in Zukunft mit weiteren zulagebegünstigten Investitionen in gleichem Umfang gerechnet werden kann, steigert dies den von einem Käufer des Unternehmens prognostizierten Jahresertrag. Deshalb muss eine Hinzurechnung zum Ausgangswert erfolgen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Rechtsgrundlagen

Rz. 17 [Autor/Stand] Zur Erläuterung des § 202 BewG bildet R B 202 ErbStR 2011 [2] eine weitere Rechtsgrundlage, der folgenden Wortlaut hat: Rz. 18 [Autor/Stand] (1) [1]Die einzelnen Betriebsergebnisse sind gesondert zu berechnen; Ausgangswert ist sowohl bei Personenunternehmen als auch bei Kapitalgesellschaften der Gewinn im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 EStG und nicht das zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Zurechnungen und Abrechnungen im Einzelnen

aa) Zurechnungen (R 99 Abs. 1 Nr. 1 ErbStR 2003) Rz. 579 [Autor/Stand] Dem Steuerbilanzgewinn sind insbesondere zuzurechnen Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen für Abnutzung – AfA – (vgl. hierzu z.B. die erhöhten AfA nach dem Einkommensteuerrecht – § 7a ff. EStG i.V.m. § 8 KStG), Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen. Zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Betriebszuordnung nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige – Abgrenzung "Verarbeitendes Gewerbe" von "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden"

Leitsatz 1. Ein Betrieb, der das im Steinbruch frisch abgebaute Gestein durch Brechen, Sieben, Trennen und Mischen zu Schüttgütern (Schotter) aufbereitet, ist nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen; dies gilt auch dann, wenn Sand und Wasser beigemischt werden. Eine abweichende Beurteilung folgt nicht aus den Senatsurteilen vom 23. Oktober 2002, III R 40/00 (BFHE 201, 36...mehr

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ZAP 1/2016, Anwaltsmagazin / Bundesrat will Änderungen an der Wohnungsbau-Offensive

Die Bundesregierung hat kürzlich beschlossen, mit einem Bündel von Maßnahmen dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland zu begegnen. Sie will hierzu u.a. das Baurecht ändern, die Baustandards absenken und mit einer steuerlichen Sonderabschreibung Investitionen in den Neubau fördern (vgl. im Einzelnen ZAP Anwaltsmagazin 7/2016, S. 330). An dem letztgenannten Punkt hat s...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / 2. Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch als Insolvenzforderung

Das Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung dient der gemeinschaftlichen Befriedigung aller persönlichen Gläubiger des Insolvenzschuldners, die einen zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen ihn haben (Insolvenzgläubiger, §§ 1 S. 1, 38 InsO). Es erfasst neben privatrechtlichen Ansprüchen auch Steuerforderungen, öffentliche Abgaben und so...mehr