Fachbeiträge & Kommentare zu Investitionszulage

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.3.1 Bemessung der Besteuerungsgrenze

Rz. 19 Durch das Vereinsförderungsgesetz v. 18.12.1989[1] ist ab 1.1.1990 ist die Besteuerungsgrenze in Abs. 3 eingeführt worden. Danach unterliegt der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nur der KSt und GewSt, wenn die Einnahmen einschließlich der USt 45.000 EUR im Jahr übersteigen. Bemessungsgrundlage sind die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der Körperschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.2.3 Rücklagen

Rz. 93 Bei der übertragenden Körperschaft gebildete gewinnmindernde Rücklagen – z. B. nach § 5 Abs. 7 EStG, § 6b Abs. 3, 8 und 10 EStG, § 6 UmwStG oder R 6.6 Abs. 4 EStR – führt der übernehmende Rechtsträger so fort, wie sie von der übertragenden Körperschaft hätte fortgeführt werden können bzw. müssen.[1] Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die für die Schaffung der Rü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Sog. Vorspiegelungsstraftaten (§ 385 Abs. 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 18 Ziff. 1 Satz 2 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 18). a) Begriff der "Vorspiegelungsstraftat" Rz. 18 [Autor/Stand] Gemäß § 385 Abs. 2 AO finden die verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 385–408 AO bei dem "Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts gegenüber der FinB oder einer anderen Behörde auf die E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gleichgestellte andere Straftaten

Rz. 14 [Autor/Stand] Den FinB ist aus Gründen der Sachnähe teilweise auch die Verwaltung von Prämien und Zulagen sowie von Subventionen übertragen worden. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung finden daher bei Verstößen gegen die gewährenden, nichtsteuerlichen Gesetze die für das Steuerstrafverfahren maßgeblichen Vorschriften der §§ 385–408 AO entsprechende Anwendung....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2 Steuerfestsetzung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 § 165 Abs. 1 S. 1 und 2 AO sind unmittelbar auf Steuerfestsetzungen anwendbar. Sinngemäß gelten die Regelungen für Steuervergütungen i. S. d. § 155 Abs. 3 AO, wie die Investitionszulage[1] oder das Kindergeld;[2]; die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 181 Abs. 1 S. 1 AO [3]; Messbescheide i. S. d. § 184 Abs. 1 S. 1 AO [4]; Zerlegungsbescheide i. S. d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.4 Investitionszulage

Für Investitionen in das Anlagevermögen[1] kann eine Investitionszulage beantragt werden.[2] Voraussetzung für die Gewährung ist u. a., dass das geförderte Anlagegut innerhalb der maßgeblichen Frist Anlagevermögen bleibt und auch nicht vorübergehend dem Umlaufvermögen zugeführt wird.[3]mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Leitungsnetze

Versorgungsunternehmen unterhalten verschiedenartige Leitungsnetze, und zwar für Wasser, Gas, Elektrizität, Fernwärme. Ferner gibt es Telefonleitungen, Pipelines u. Ä. Die Versorgungsanlage eines (Energie-)Versorgungsunternehmens besteht aus mehreren Wirtschaftsgütern. Sie sind nach der Funktion abzugrenzen, die sie innerhalb der gesamten Anlage erfüllen. Die jährlichen Aufw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsen / 6 Betrieblicher Zinsaufwand: Wann diese begrenzt abzugsfähig sind

Vor Einschränkung des Abzugs von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist in einem ersten Schritt zu klären, ob und inwieweit die Schuldzinsen überhaupt betrieblich veranlasst sind.[1] Der BFH hat entschieden, dass Avalprovisionen bzw. Provisionen für eine von einem Tankstellenpächter zur Sicherung offener Forderungen des Tankstellenverpächters gestellte Bankbürgschaft Schuldz...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Zusammenfassung

Überblick Wirtschaftsgüter sind zu unterscheiden nach solchen des Anlage- oder des Umlaufvermögens, danach, ob sie selbstständig genutzt werden können, ob sie beweglich oder unbeweglich sind, ob sie neu oder gebraucht sind und ob es sich um materielle oder um immaterielle Wirtschaftsgüter handelt. Nach diesen Kriterien richtet sich vor allem die Bilanzierung, Bewertung, Absc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / 1.1.2 Grund der Unterscheidung

Die Unterscheidung in Anlage- und Umlaufvermögen hat folgende Bedeutung: Aktivierungswahlrecht/Aktivierungsverbot: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, mit deren Entwicklung in Geschäftsjahren begonnen wird, die nach dem 31.12.2009 beginnen,[1] können in der Handelsbilanz mit ihren Herstellungskosten[2] aktiviert werden. Das gilt nicht für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.3.1 Allgemeines

Rz. 437 § 163 BewG regelt die Ermittlung der Wirtschaftswerte für die einzelnen Nutzungen i. S. d. § 160 Abs. 2 BewG, die in ihrer Summe den Wert des Wirtschaftsteils ergeben. Die Wirtschaftswerte werden durch Kapitalisierung des jeweiligen Reingewinns mit dem Kapitalisierungsfaktor 18,6 ermittelt, der einem Kapitalisierungszinssatz von 5,5 % entspricht.[1] Der Reingewinn wir...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.3.3 Reingewinne für die übrigen Nutzungen, Nebenbetriebe und sonstigen Wirtschaftsgüter (§ 163 Abs. 4–10 BewG)

Rz. 445 Da für die forstwirtschaftliche Nutzung nicht auf die Agrarberichterstattung (BMELV-Testbetriebsbuchführung) zurückgegriffen werden kann, wird die flächenmäßige Bindung beibehalten. Der Reingewinn für die forstwirtschaftliche Nutzung bestimmt sich nach den Flächen der jeweiligen Nutzungsart und den Ertragsklassen.[1] Die jeweilige Nutzungsart umfasst nach § 163 Abs. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 2 Abgrenzung des Umlaufvermögens

Rz. 2 Die Abgrenzung des Umlaufvermögens vom Anlagevermögen ist aus mehreren Gründen von Bedeutung: für beide Vermögenskategorien gelten verschiedene Ansatz- und Bewertungsvorschriften; die Ergebnisse einer finanz- oder liquiditätsorientierten Bilanzanalyse werden entscheidend von den Größen Anlage- und Umlaufvermögen beeinflusst, da Anlagevermögen regelmäßig als langfristig g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewinnermittlungsstufen

Rn. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "Arithmetik" der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG bzw § 5 Abs 1 EStG sieht eine zweistufige Gewinnermittlung nach folgendem Schema mit Korrekturen inner- sowie außerhalb der StB vor. Der Gewinn iS § 4 Abs 1 EStG bzw § 5 Abs 1 EStG ist zum letztlich stpfl Gewinn iS § 2 Abs 2 Nr 1 EStG durch weitere außerbilanzielle Korrekturen fortzue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Rechtsprechungs-Entwicklung

Rn. 182p Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Grundproblematik: Die steuerliche Ausgangsproblematik der zutreffenden bilanziellen Behandlung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden verdeutlicht ein (höchst seltenes) BGH-Urteil zum Bilanzrecht (BGH v 06.11.1995, II ZR 164/94, NJW 1996, 458), in dem die Frage zu klären war, wie die Aufwendungen, die eine KG zur Errichtung eines Gebäude...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Privateinlagen / 3.1.2 Nachweis der Herkunft bei Einzahlungen vom Privat- auf Geschäftskonto des Unternehmers

Bei diversen Einzahlungen vom Privatkonto auf das Geschäftskonto reicht es nicht, diese als Privateinlagen zu verbuchen. Mangels Vorlage der kompletten Kontoauszüge des Unternehmers und fehlender Feststellbarkeit, ob es sich um Privateinlagen oder weitergeleitete Betriebseinnahmen gehandelt hat, kann das Finanzamt Zuschätzungen bei den Betriebseinnahmen vornehmen.[1] Ungeklär...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 00 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

Hierunter gehören die auf eigenem Grund und Boden und auf Erbbaugrundstücken selbst erstellten, der Nutzung zugeführten sowie erworbene Miethäuser, Wohnheime, Altenwohnanlagen. Ferner sind hier die nach der Verkehrsanschauung als Teile der Wohnanlage anzusehenden Kindergärten, Parkplätze, Garagen, Jugendheime, Gemeinschaftshäuser, Stätten der Begegnung und Privatstraßen zu b...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.4 Klasse 3: Eigenkapital/ Rückstellungen

Die Klasse 3 gliedert sich in drei Gruppen auf. Die erste Gruppe umfasst die Eigenkapitalkonten. Dafür sind die Kontengruppen 30 bis 34 vorgesehen. Die für die Kapitalgesellschaften bedeutsame Kontengruppe der ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital und der Eigenen Anteile ist der Klasse 3 zugeordnet. Ein Ausweis auf der Aktivseite ist nicht mehr möglich. In der zwe...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 66 Sonstige betriebliche Erträge

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 3Eigenkapital/Rückstellungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 35 Sonderposten

Durch die Aufhebung des Grundsatzes der umgekehrten Maßgeblichkeit sind steuerliche Vorschriften handelsbilanziell nicht mehr zu berücksichtigen. Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte erfolgt nunmehr ausschließlich in der Steuerbilanz. Nach Art. 66 Abs. 5 EGHGB durften letztmals für das vor dem 01.01.2010 beginnende Geschäftsjahr Sonderposten mit Rücklageanteil im handelsrecht...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 6Erträge

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Investitionszulage

I. Gesetzliche Grundlagen Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Gesetzliche Grundlage ist das Investitionszulagengesetz 2007 vom 15.07.2006, BGBl I 2006, 1624, geändert durch das Gesetz zur Schaffung einer Nachfolgeregelung und Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 (Investitionszulagengesetz 2010) vom 07.12.2008, BGBl I 2008, 2350 (s. BMF vom 08.05.2008 BStBl I 2008, 590),...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. "Fortsetzung" der Investitionszulage

Tz. 24 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Investitionszulage 2010 ist zum 31.12.2013 ausgelaufen. Der Gesetzgeber hatte in Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) (BR-Drs. 588/23) ein sog. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Investitionen in den Klimaschutz (Klimas...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Genehmigung der EU-Kommission

Tz. 19 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Das Gesetz wurde durch die Europäische Kommission genehmigt. Darüber hinaus stehen die betrieblichen Investitionen hinsichtlich verschiedener Regelungen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die EU-Kommission, insbesondere gilt: Die Investitionszulage für Investitionen, die zu einem großen Investitionsvorhaben gehören, die die Anmeldevoraus...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Antragsfristen und sonstige steuerliche Hinweise

Tz. 21 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Beantragung muss innerhalb der regelmäßigen Festsetzungsfrist erfolgen (s. § 13 InvZulG 2007 bzw. § 14 InvZulG 2010 i. V. m. §§ 169ff. AO, Anhang 1b). Tz. 22 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften i. S. d. EStG. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungkosten (s. § 12 InvZul...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Sonderregelung für Berlin

Tz. 18 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Für die Anlage 1 zum InvZulG 2007 aufgeführten Teile des Landes Berlin sind die o. a. Förderbedingungen nur anzuwenden bei Investitionen, die zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören, mit dem der Anspruchsberechtigte vor dem 01.01.2007 begonnen hat. Für Erstinvestitionsvorhaben, mit denen der Anspruchsberechtigte nach dem 16.10.2007 und vor ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Höhe der Förderung

Tz. 16 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Höhe der Förderung beträgt nach § 5 Abs. 1 InvZulG 2007 für Tz. 17 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Für kleine und mittlere Unternehmen erhöht sich die ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Anspruchsberechtigte

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Eine Förderung in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (s. § 1 Abs. 2 InvZulG 2007 bzw. § 1 Abs. 2 InvZulG 2010) ist möglich nach § 2 Abs. 1 InvZulG 2010 für Betriebe des verarbeitenden Gewerbes; der folgenden produktionsnahen Dienstleistungen; Rückgewinnung, Bautischlerei und Bauschlosser...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gesetzliche Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Gesetzliche Grundlage ist das Investitionszulagengesetz 2007 vom 15.07.2006, BGBl I 2006, 1624, geändert durch das Gesetz zur Schaffung einer Nachfolgeregelung und Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 (Investitionszulagengesetz 2010) vom 07.12.2008, BGBl I 2008, 2350 (s. BMF vom 08.05.2008 BStBl I 2008, 590), zuletzt geändert durch A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Investitionsfristen und drohende Förderlücken (§ 3 InvZulG 2007)

Tz. 20 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Alle bis 31.12.2006 abgeschlossenen Investitionen fallen unter das Investitionszulagengesetz 2005 (gilt nicht für das Beherbergungsgewerbe). Bis 31.12.2006 entstandene Teilherstellungskosten oder Teillieferungen für Investitionen, die nach dem 31.12.2006 abgeschlossen werden, werden auch nach dem Investitionszulagengesetz 2005 gefördert (gilt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Förderfähige Investitionen

Tz. 8 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Im Rahmen von Investitionsvorhaben sind begünstigt; die Anschaffung und Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (s. § 2 Abs. 1 InvZulG 2007 bzw. § 2 Abs. 1 InvZulG 2010); die Anschaffung neuer Gebäude, Eigentumswohnungen. In Teileigentum stehender Räume und anderer Gebäudeteile, die selbständige unbew...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Passivseite der Bilanz

Rz. 70 [Autor/Zitation] Bei isolierter Betrachtung ergeben sich in folgenden Fällen aktive latente Steuern: Handelsrechtlich sind Rückstellungen mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu bewerten. Dieser schließt etwaige Kosten- und Preissteigerungen mit ein. Steuerlich besteht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG ein Verbot zur Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bewertung der sonstigen Verpflichtungen

Rz. 110 [Autor/Zitation] Nr. 3a enthält keinen besonderen Hinweis darauf, wie der Gesamtbetrag der Verpflichtungen zu ermitteln ist. Maßgeblich ist die Bewertung und damit die Feststellung des Gesamtbetrags zum Abschlussstichtag. Da die Angabe nach Nr. 3a eine Ergänzung zu den zu passivierenden oder den unter der Bilanz anzugebenden Verpflichtungen darstellt, hat sich die Bew...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Sonstige Vermögensgegenstände (B.II.4.)

Rz. 236 [Autor/Zitation] Die "sonstigen Vermögensgegenstände" (B.II.4.) stellen einen Sammelposten dar, der alle VG des Umlaufvermögens aufnimmt, die keinem anderen Posten zuzuordnen sind (Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 HGB Rz. 128; Marx/Dallmann in BKT, Bilanzrecht, § 266 HGB Rz. 84 [7/2022]; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 421). Rz. 237 [Autor/Zitation] Im Einzelnen z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.1 Überblick zu Fördermitteln

Steuerberater, die sich das Beratungsfeld Fördermittelberatung erschließen möchten, stehen einer Vielzahl unterschiedlicher Fördermöglichkeiten gegenüber. Dabei tauchen oft Fragen wie" Was sind Fördermittel?", "Was sind Beihilfen?" oder "Was sind Subventionen?" auf. Diese Begriffe sind nicht immer klar definiert und werden häufig missverstanden. a) Fördermittel und Beihilfen L...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rücklagen im Abschluss nach... / 5.4 Zuschussrücklage nach R 6.5 EStR

Rz. 42 Werden Anlagegüter mit Zuschüssen aus öffentlichen oder privaten Mitteln angeschafft oder hergestellt, so hat der Steuerpflichtige nach R 6.5 Abs. 2 EStR grundsätzlich ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als Betriebseinnahmen ansetzen; in diesem Fall werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Wirtschaftsgüter durch die Zuschüsse nicht berührt. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Zuständigkeiten, Aufgaben (Abs. 2 S. 1 und 2)

Rz. 3 Die Zuständigkeit ergibt sich zunächst aus der Abgrenzung zwischen Art. 108 Abs. 1 und 2 GG. Die Finanzämter sind sachlich zuständig für die Steuern, die nicht Zölle oder bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern sind.[1] Sodann schränkt sich ihre Zuständigkeit insoweit ein, als von den Möglichkeiten des Art. 108 Abs. 4 S. 1 oder 2 GG Gebrauch gemacht worden ist, die...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sonstige Vermögensgegenstände / 12 Weitere Fälle der sonstigen Vermögensgegenstände

Neben den bereits genannten Beispielen, gehören regelmäßig auch folgende Fälle zu den sonstigen Vermögensgegenständen: - Emissionsberechtigungen gem. Treibhausgasemmissionshandelsgesetz (TEHG) (wenn nicht zu den Vorräten zugehörig), - geleistete Kautionen (sofern kurzfristige Laufzeiten), - Ansprüche auf Investitionszulagen, - Ansprüche auf Überbrückungshilfen oder Corona-Sofort...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 7 Investitionszulage

Leasingunternehmen als Leasinggeber beweglicher Wirtschaftsgüter können i. d. R. keine Investitionszulagen in Anspruch nehmen. Bewegliche Wirtschaftsgüter müssen gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvZulG während der 5-jährigen Bindungsfrist zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte der begünstigten Wirtschaftszweige des Anspruchsberechtigten gehören und in einer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 2.6.1 Öffentliche Finanzierungshilfen

Für die Förderung von Existenzgründern (aber auch für bestehende Unternehmen) gibt es viele öffentliche Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder. Der Umfang und die Konditionen dieser Fördermittel unterliegen einem ständigen Wandel. Es ist daher stets aktuell und zeitnah zur prüfen, welche Fördermittel im konkreten Einzelfall für das betreffende Gründungsvorhaben (je n...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

Leitsatz Ein Teilurteil im Sinne des § 6 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist auch dann ergangen, wenn der Senat in der mündlichen Verhandlung zunächst einen noch nicht zur Entscheidung reifen Teil des Streitgegenstands abgetrennt und anschließend über den verbliebenen Teil des Streitgegenstands durch (Voll-)Urteil entschieden hat. Die Sperre des § 6 Abs. 2 FGO steht in dieser Situation einer Einzelrichterübertragung im abgetrennten Verfahren nicht entgegen. Normenkette § 6, § 73, § 98, § 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 2.4 Forderungen

Forderungen aus Lieferungen ergeben sich aus Kauf-, Werklieferungs- und Tauschgeschäften, Forderungen aus Leistungen v.a. aus Dienstverträgen. Sie treten mit der Gewinnrealisierung in Erscheinung. Zuvor sind sie als schwebende Geschäfte nicht auszuweisen. Uneinbringliche Forderungen sind nicht auszuweisen. Unsichere Forderungen sind mit dem niedrigeren Teilwert anzusetzen. Wi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen nach EStG / 1.3 Arten der Betriebseinnahmen

Rz. 7 Betriebseinnahmen können wie Betriebsausgaben[1] nicht nur während des laufenden Betriebs, sondern auch vor Beginn oder nach Beendigung des Betriebs anfallen. Im Falle von nachträglichen Betriebseinnahmen ist der Gewinn auch dann nach § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln, wenn die Gewinnermittlung vor Betriebsaufgabe durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erfolg...mehr