Fachbeiträge & Kommentare zu Interne Revision

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2021 Nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen / Erbschaftsteuerfinanzierung / §§ 13a, 13b, 28a ErbStG Die Unternehmensnachfolge kann mit hohen Belastungen von Erb- bzw. SchenkSt verbunden sein. Ursache hierfür sind z. B. nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen, Risiken im Rahmen des Verwaltungs- bzw. Finanzmitteltests oder beim jungen Verwaltungs- und Finanzmittelvermö... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.10 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)

• 2021 Junges Verwaltungsvermögen / Verfassungswidrigkeit / § 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 22.1.2020, II R 8/18 entschieden, dass der Begriff des jungen Verwaltungsvermögens i. S. d. § 13b Abs. 2 S. 3 ErbStG a. F. nicht nur die Einlagefälle umfasst, sondern alle Fälle, in denen ein Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens weniger als zwei Jahre zum Betrie... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ISO 14001: Anforderungen de... / 5.2 Überarbeitungsbedarf nach der Revision (ISO 14001:2026)

Für Organisationen mit einem bestehenden Zertifikat nach ISO 14001:2015 und einem wirkungsvollen gelebten Umweltmanagement, dürfte die Umstellung auf die ISO 14001:2026 keine große Herausforderung darstellen. Vielmehr kommt es darauf an, die bestehenden Regelungen zu überprüfen, zu präzisieren und an die überarbeiteten Anforderungen anzupassen. mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 4.4.3 Interne Revision

1 Erfordernis der Internen Revision (Tz. 1) Rz. 1 1 Jedes Institut muss über eine funktionsfähige Interne Revision verfügen. Bei Instituten, bei denen aus Gründen der Betriebsgröße die Einrichtung einer Revisionseinheit unverhältnismäßig ist, können die Aufgaben der Internen Revision von einem Geschäftsleiter erfüllt werden. 1.1 Vorgaben des Gesetzgebers und der Bankenaufsicht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BT 2.2 Grundsätze für die Interne Revision

1 Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Internen Revision (Tz. 1) Rz. 1 1 Die Interne Revision hat ihre Aufgaben selbständig und unabhängig wahrzunehmen. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass sie bei der Berichterstattung und der Wertung der Prüfungsergebnisse keinen Weisungen unterworfen ist. Das Direktionsrecht der Geschäftsleitung zur Anordnung zusätzlicher Prüfungen st... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 4.4.3 Interne Revision

Rz. 1 Jedes Institut muss über eine funktionsfähige Interne Revision verfügen. Planung, Methoden und Qualität der Revision sind regelmäßig und anlassbezogen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist der Internen Revision ein vollständiges und uneingeschränktes Informations- und Zugriffsrecht einzuräumen. Dies gilt auch bei der Begleitung wesent... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der Internen Revision

Rz. 1 Nach den nationalen und internationalen Revisionsstandards des Deutschen Institutes für Interne Revision (DIIR)[1] und des Institute of Internal Auditors (IIA)[2] ist die Tätigkeit der Internen Revision u. a. darauf gerichtet, die Geschäftsprozesse zu verbessern. Gemäß diesen Standards unterstützt die Interne Revision die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, in... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Interne Revision durch einen Geschäftsleiter

Rz. 19 Die Übertragung von einzelnen Tätigkeiten der Internen Revision auf externe Personen oder gar deren vollständige Auslagerung kommt unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich für alle Institute in Betracht (→ AT 9 Tz. 4, 5 und 10). Die Übernahme der Aufgaben der Internen Revision durch einen Geschäftsleiter ist hingegen nur Instituten gestattet, be... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5 Unabhängige Überprüfung durch die Interne Revision

Rz. 182 Die EZB erwartet, dass die Interne Revision unabhängig von den Aktivitäten der internen Validierungsfunktion Prüfungen der Validierungsfunktion, des Data-Governance-Rahmenwerkes, der Risikodatenaggregationskapazitäten und der Risikoberichterstattung sowie der Qualität der für die Risikoquantifizierung verwendeten Daten durchführt.[1] Diese Anforderung resultiert bere... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.3 Interne Revision als Kontrolleinheit im Sinne der Vergütungsverordnung

Rz. 76 Die angemessenen, transparenten und auf eine nachhaltige Entwicklung des Institutes ausgerichteten Vergütungssysteme sind laut § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 KWG Gegenstand der Prüfungshandlungen der Internen Revision. In der Konsequenz werden der Internen Revision in der Vergütungsverordnung an zahlreichen Stellen Verantwortlichkeiten zugewiesen bzw. ihre Einbindung gefor... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Funktionsfähigkeit der Internen Revision

Rz. 16 Jedes Institut muss über eine funktionsfähige Interne Revision verfügen. Diese Anforderung ergab sich schon aus dem bereits erwähnten "Revisionsbrief" der Bankenaufsicht aus dem Jahr 1976 und fand sich auch wortwörtlich in den mittlerweile durch die MaRisk abgelösten MaIR wieder.[1] Sie ergibt sich ferner unmittelbar aus dem Wortlaut des § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 KWG,... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.4 Regelungen zur Internen Revision

Rz. 31 Zu den Aufgaben der Internen Revision sind ebenfalls geeignete Regelungen in den Organisationsrichtlinien aufzunehmen. Infrage kommen z. B. Festlegungen zur organisatorischen Aufstellung der Internen Revision (→ AT 4.4.3 Tz. 2 und BT 2.2), zu den Aufgaben (→ AT 4.4.3 Tz. 3 und BT 2.1), zu den Informationsrechten (→ AT 4.4.3 Tz. 4 und 5), zur Begleitung von Projekten (... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Auslagerung der Internen Revision

Revisionsleistungen müssen sowohl im Interesse der Institute als auch der Bankenaufsicht qualitativ hochwertig sein – unabhängig davon, ob die Revisionsleistungen intern oder extern erbracht werden. Die BaFin wird daher darauf achten, dass bei Auslagerungen der Internen Revision eine qualitativ gleichwertige Erbringung der Revisionsleistungen sichergestellt ist. Bei Vollausl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.3.2 Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision (2000)

Rz. 33 Die am 17. Januar 2000 veröffentlichten Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision (MaIR) legten – im Unterschied zu den MaK und den MaH – ihren Schwerpunkt auf den prozessunabhängigen Bestandteil der internen Kontrollverfahren, also auf die Interne Revision. Mit der Entwicklung der MaIR und der Modernisierung der bis dahin geltenden Anforderungen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.1 Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Internen Revision

Rz. 396 Bei der Vollauslagerung der Internen Revision handelt es sich aufgrund der besonderen Stellung, die der Revision in den Instituten zukommt (→ AT 4.4.3 Tz. 2), um ein sensibles Thema, dass während der Integration der Auslagerungsregelungen in die MaRisk intensiv diskutiert wurde. Das Deutsche Institut für Interne Revision (DIIR) befürchtete, dass sich die Öffnung der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 Informationspflicht gegenüber der Internen Revision (Tz. 5)

Rz. 95 5 Weisungen und Beschlüsse der Geschäftsleitung, die für die Interne Revision von Bedeutung sein können, sind ihr bekannt zu geben. Über wesentliche Änderungen im Risikomanagement ist die Interne Revision rechtzeitig zu informieren. 5.1 Informationspflichten der Geschäftsleitung Rz. 96 Jene Weisungen und Beschlüsse der Geschäftsleitung, die für die Tätigkeit der Interne... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Abgrenzung zur Internen Revision

Rz. 64 Die Aufgaben der Compliance-Funktion können nicht von der Internen Revision wahrgenommen werden (→ AT 4.4.2 Tz. 3, Erläuterung).[1] Die Compliance-Funktion gehört zum internen Kontrollsystem und ist somit ein integraler Bestandteil der von der Internen Revision zu überwachenden Prozesse. Neben der Identifizierung der unter Compliance-Gesichtspunkten wesentlichen recht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Erfordernis der Internen Revision (Tz. 1)

Rz. 1 1 Jedes Institut muss über eine funktionsfähige Interne Revision verfügen. Bei Instituten, bei denen aus Gründen der Betriebsgröße die Einrichtung einer Revisionseinheit unverhältnismäßig ist, können die Aufgaben der Internen Revision von einem Geschäftsleiter erfüllt werden. 1.1 Vorgaben des Gesetzgebers und der Bankenaufsicht Rz. 2 Eine funktionsfähige Interne Revision... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Internen Revision (Tz. 1)

Rz. 1 1 Die Interne Revision hat ihre Aufgaben selbständig und unabhängig wahrzunehmen. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass sie bei der Berichterstattung und der Wertung der Prüfungsergebnisse keinen Weisungen unterworfen ist. Das Direktionsrecht der Geschäftsleitung zur Anordnung zusätzlicher Prüfungen steht der Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Internen Revision n... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Prüfung der Internen Revision im SREP

Rz. 10 Gemäß den einschlägigen Leitlinien der EBA sollten die zuständigen Behörden im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) bei der Bewertung der internen Governance und der institutsweiten Kontrollen im Einklang mit Vorgaben aus den EBA-Leitlinien zur internen Governance u. a. bewerten, ob im Instit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Besondere Rolle der Internen Revision

Rz. 2 Das Prinzip der Unabhängigkeit ist sowohl für die organisatorische Einbindung der Internen Revision als auch für ihre tägliche Arbeit von maßgeblicher Bedeutung. Sichergestellt wird es vor allem durch die besondere Stellung der Internen Revision aufgrund ihrer engen Anbindung an die Geschäftsleitung (→ AT 4.4.3 Tz. 2). Die Unabhängigkeit der Internen Revision wird auch... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Beteiligung der Internen Revision

Rz. 61 Da die Interne Revision als Instrument der Geschäftsleitung für die prozessunabhängige Überprüfung des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen zuständig ist, sollte sie nur insoweit eingebunden werden, wie ihre Unabhängigkeit sichergestellt bleibt (→ AT 4.4.3 Tz. 3). Ungeachtet dessen soll die Interne Revision ihre Expertise in ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Prüfungsgegenstand der Internen Revision

3.3.1 Grundsätzliche Vorgaben Rz. 68 Im Kontext der MaRisk erhält die Prüfung und Beurteilung der Wirksamkeit und Angemessenheit des "Risikomanagements im Allgemeinen" und des "internen Kontrollsystems im Besonderen" seitens der Internen Revision eine besondere Gewichtung. Für die Interne Revision geht es also insbesondere um die Prüfung und Beurteilung des internen Kontrolls... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6 Wechsel der Leitung der Internen Revision (Tz. 6)

Rz. 101 6 Wechselt die Leitung der Internen Revision, ist das Aufsichtsorgan rechtzeitig vorab unter Angabe der Gründe für den Wechsel zu informieren. 6.1 Information des Aufsichtsorgans Rz. 102 Das Aufsichtsorgan ist auf Vorschlag des DIIR im MaRisk-Fachgremium seit der vierten MaRisk-Novelle bei einem Wechsel der Leitung der Revisionsfunktion zu informieren. Es ging dabei bi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Abgrenzung zur Internen Revision

Rz. 9 Bei den Kreditbearbeitungskontrollen handelt es sich um prozessabhängige Kontrollen (→ AT 1 Tz. 1), d. h. die für diese Kontrollaufgaben zuständigen Mitarbeiter sind an den jeweiligen Arbeitsprozessen beteiligt und häufig auch für das Ergebnis der zu kontrollierenden Prozesse verantwortlich. Die Mitarbeiter der Internen Revision sind im Rahmen ihrer Aufgaben hingegen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Einbindung der Internen Revision

Rz. 207 In den Überwachungsprozess ist im Rahmen ihrer Aufgaben auch die Interne Revision eingebunden. So muss z. B. sichergestellt sein, dass kurzfristig notwendige Sonderprüfungen anlässlich deutlich gewordener Mängel oder bestimmter Informationsbedürfnisse jederzeit durchgeführt werden können (→ BT 2.3 Tz. 4). Die Interne Revision hat, im Gegensatz zur OpRisk-Einheit, di... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3 Vollauslagerung der Internen Revision

Rz. 394 Den Funktionstrennungsprinzipien zufolge dürfen Mitarbeiter, die in anderen Organisationseinheiten des Institutes beschäftigt sind, in begründeten Einzelfällen aufgrund ihres Spezialwissens zeitweise für die Interne Revision tätig werden (→ BT 2.2 Tz. 3). Für die Einschaltung unternehmensinterner Personen, die nicht zur Internen Revision gehören, existieren also klar... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Beratende Tätigkeit der Internen Revision (Tz. 2)

Rz. 10 2 Die in der Internen Revision beschäftigten Mitarbeiter dürfen grundsätzlich nicht mit revisionsfremden Aufgaben betraut werden. Sie dürfen insbesondere keine Aufgaben wahrnehmen, die mit der Prüfungstätigkeit nicht im Einklang stehen. Soweit die Unabhängigkeit der Internen Revision gewährleistet ist, kann sie im Rahmen ihrer Aufgaben für die Geschäftsleitung oder an... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Zuständigkeit der Internen Revision (Tz. 3)

Rz. 62 3 Die Interne Revision hat risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse zu prüfen und zu beurteilen, unabhängig davon, ob diese ausgelagert sind oder nicht. BT 2.1 Tz. 3 bleibt hiervon... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.7 Festlegung angemessener Informations- und Prüfungsrechte der Internen Revision (lit. h)

Rz. 316 Um eine ordnungsgemäße Interne Revision auch im Fall der Auslagerung sicherzustellen, sind im Auslagerungsvertrag Informations- und Prüfungsrechte zugunsten der Internen Revision des auslagernden Institutes zu vereinbaren. Die Interne Revision prüft und beurteilt die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse eines Institutes, unabhängig davon, ob... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BT 2 Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision

1 Einführung und Überblick 1.1 Bedeutung der Internen Revision Rz. 1 Nach den nationalen und internationalen Revisionsstandards des Deutschen Institutes für Interne Revision (DIIR)[1] und des Institute of Internal Auditors (IIA)[2] ist die Tätigkeit der Internen Revision u. a. darauf gerichtet, die Geschäftsprozesse zu verbessern. Gemäß diesen Standards unterstützt die Interne... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BT 2.1 Aufgaben der Internen Revision

1 Prüfungsumfang und risikoorientierter Prüfungsansatz (Tz. 1) Rz. 1 1 Die Prüfungstätigkeit der Internen Revision hat sich auf der Grundlage eines risikoori­entierten Prüfungsansatzes grundsätzlich auf alle Aktivitäten und Prozesse des Institutes zu erstrecken. 1.1 Umfassendes Aufgabenspektrum und Risikoorientierung Rz. 2 Gegenstand von Revisionshandlungen sind auf der Basis ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.5 Auslagerung der Internen Revision und Intra-Group-Auslagerung

Rz. 111 Nach den Auslagerungsregelungen der MaRisk können Aktivitäten und Prozesse grundsätzlich ausgelagert werden, solange die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht beeinträchtigt wird. Die teilweise oder vollständige Auslagerung der Internen Revision ist daher – unabhängig von der Größe des auslagernden Institutes – grundsätzlich möglich. Ob und ggf. inwieweit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Übergangsfrist beim Wechsel von Mitarbeitern zur Internen Revision

Rz. 24 Bei der Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation ist sicherzustellen, dass miteinander unvereinbare Tätigkeiten durch unterschiedliche Mitarbeiter durchgeführt und auch bei Arbeitsplatzwechseln Interessenkonflikte vermieden werden (→ AT 4.3.1 Tz. 1). Derartige Interessenkonflikte können insbesondere dann vorliegen, wenn Mitarbeiter aus anderen Organisationsein... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 Interne Kontrollverfahren

Rz. 6 Mit Blick auf § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 KWG fällt auf, dass ein wesentlicher Begriff aus dem Gesetzestext, nämlich die "internen Kontrollverfahren", in der Gliederung dieses Moduls gar nicht auftaucht. Im KWG werden als Kernbestandteile eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements an erster Stelle die Risikotragfähigkeit, die Strategien und die "internen Kontroll... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6 Zusammenspiel zwischen Konzernrevision und Interner Revision (Tz. 6)

Rz. 99 6 Die Konzernrevision hat im Rahmen des Risikomanagements auf Gruppenebene ergänzend zur Internen Revision der gruppenangehörigen Unternehmen tätig zu werden. Dabei kann die Konzernrevision auch die Prüfungsergebnisse der Internen Revisionen der gruppenangehörigen Unternehmen berücksichtigen. Es ist sicherzustellen, dass für die Konzernrevision und die Internen Revisi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4 Gemeinsamkeiten zwischen Compliance und Interner Revision

Rz. 100 Die Berichte der Internen Revision und der Compliance-Funktion können in einer Gesamtbetrachtung wichtige Hinweise für die Geschäftsleitung liefern, weil sie die Beachtung der zahlreichen Vorgaben und Regelungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln prüfen und beurteilen. Beide Funktionen sind daher von der Geschäftsleitung in ähnlicher Weise über anstehende Veränderung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.2 Prüfungsaufträge aus anderen Regelwerken

Rz. 72 Seit der Umsetzung der Anforderungen von Basel III in europäisches Recht weist die Bankenverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) der Internen Revision – unter Berücksichtigung der Anpassungen im Jahr 2024 – insbesondere folgende Aufgaben explizit zu, die mehr ins Detail gehen: Gemäß Art. 191 CRR prüft die Interne Revision oder eine andere vergleichbare unabhä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Beratungstätigkeit

Rz. 14 Mitarbeiter der Internen Revision dürfen nach den MaRisk grundsätzlich nur für die Interne Revision tätig werden. In der Praxis ist eine solch strikte Aufgabenzuweisung allerdings kaum umsetzbar und auch nicht in jedem Fall sinnvoll. Das Fachwissen und die Erfahrung der Internen Revision müssen – wie bei der Projektbegleitung (→ BT 2.1 Tz. 2) – im Interesse des Instit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Unabhängigkeit und Objektivität aus Sicht der Berufsverbände

Rz. 4 Die einzelnen Facetten des Prinzips der Unabhängigkeit werden u. a. durch die von den Berufsverbänden auf nationaler und internationaler Ebene ausgearbeiteten Grundsätze für die berufliche Praxis der Internen Revision verdeutlicht. Dort wird die Unabhängigkeit ebenfalls an den Anfang der Überlegungen gestellt. Diesen Prinzipien zufolge muss die Interne Revision unabhän... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Projektbegleitung

Rz. 8 Notwendige Anpassungen der institutsinternen Strukturen (z. B. aufgrund veränderter Marktbedingungen oder eines Strategiewechsels) lassen sich in vielen Fällen nicht auf der Basis etablierter Regelprozesse umsetzen. Um der Komplexität solcher Anpassungsprozesse Genüge zu tun, werden daher häufig Projekte initiiert. Ein "Projekt" ist ein komplexes Vorhaben, welches zeit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Wahrung der Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten

Rz. 13 Bei der Projektbegleitung stellt sich stets die Frage nach der Unabhängigkeit der Revision, die mit dem zweiten Teil des allgemeinen Grundsatzes zur Tätigkeit der Internen Revision verbunden ist, nämlich ihrer "Prozessunabhängigkeit" (→ AT 4.4.3 Tz. 3). Schließlich werden die als Ergebnis der Projektarbeit entwickelten Strukturen, Tätigkeiten oder Prozesse zu gegebene... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Alternativen

Rz. 24 Für den Fall des Verzichtes auf Prüfungshandlungen der Internen Revision des auslagernden Institutes kommen verschiedene Alternativen in Betracht. Die Revisionstätigkeit kann durchgeführt werden von (→ BT 2.1 Tz. 3, Erläuterung): der Internen Revision des Auslagerungsunternehmens, der Internen Revision eines oder mehrerer der auslagernden Institute im Auftrag der auslag... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Direktes Auskunftsrecht des Aufsichtsorgans

Rz. 39 Nach einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Regelungen besteht die Hauptaufgabe des Aufsichtsorgans darin, die Geschäftsführung durch den Vorstand zu überwachen (AktG, Sparkassengesetze der Länder, GenG). Die Interne Revision hat als Instrument der Geschäftsleitung risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Informationen als Arbeitsgrundlage

Rz. 87 Ohne ausreichende Informationsbasis ist die effektive Durchführung von Prüfungshandlungen durch die Interne Revision schlichtweg unmöglich. Daher ist es essenziell, dass der Internen Revision von vornherein ein Informationsrecht eingeräumt wird, das die unmittelbare Einholung der notwendigen Informationen bei Mitarbeitern anderer Bereiche gewährleistet, ohne langwieri... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Risikoorientierte Prüfungsplanung

Rz. 7 Das grundlegende Prinzip besteht darin, zunächst das Institut nach bestimmten Kriterien in verschiedene Prüfungsobjekte aufzuteilen und anschließend deren Risikogehalt und Relevanz zu analysieren und zu bewerten, um auf dieser Basis eine risikoorientierte Prüfungsplanung aufzustellen. Die Einteilung der Prüfungsobjekte kann sich in Abhängigkeit vom verwendeten (prozess... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Prozessunabhängige Prüfung

Rz. 66 Die Interne Revision kann ihre Aufgaben nicht sachgerecht wahrnehmen, wenn ihre Mitarbeiter in die zu prüfenden Aktivitäten und Prozesse eingebunden sind. Zwangsläufig würden Interessenkonflikte auftreten, die sich dementsprechend in der Qualität der Prüfungstätigkeit niederschlagen könnten. Vor diesem Hintergrund wird sowohl vom Gesetzgeber als auch von der BaFin die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Instrument der Geschäftsleitung

Rz. 29 In den MaRisk wird der Charakter der Internen Revision als Instrument der Geschäftsleitung besonders betont. Diese Betonung hat allerdings eher deklaratorischen Charakter, als dass es um die Statuierung einer echten Anforderung geht. Die Interne Revision kann nur dann sachgerecht prüfen, wenn sie unabhängig von den zu prüfenden Organisationseinheiten agiert. Eine orga... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Umfassendes Aufgabenspektrum und Risikoorientierung

Rz. 2 Gegenstand von Revisionshandlungen sind auf der Basis eines risikoorientierten Prüfungsansatzes grundsätzlich alle Aktivitäten und Prozesse des Institutes. Damit wird in "Kurzform" zunächst ein Teil des allgemeinen Grundsatzes wiederholt, wonach die Interne Revision risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allg... mehr