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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 2. Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Prof. Dr. Christopher Almeling
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Rz. 833

[Autor/Zitation]

Der Abschlussprüfer muss geeignete Personen im Hinblick auf folgende Sachverhalte befragen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 45):

  • ob sie Kenntnisse von begangenen oder vermuteten Verstößen haben, die sich auf die elektronische Wiedergabe des JA, Lageberichts, Konzernabschlusses und Konzernlageberichts auswirken;
  • ob die Unternehmensleitung über die Funktion einer Internen Revision verfügt. Wenn dies der Fall ist, muss der Abschlussprüfer weitere Befragungen durchführen, um sich ein Verständnis der Tätigkeiten und Feststellungen der Internen Revision im Hinblick auf die elektronische Wiedergabe des JA, Lageberichts, Konzernabschlusses und Konzernlageberichts zu verschaffen;
  • ob die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs des Emittenten Sachverständige bei der Erstellung der elektronischen Wiedergabe nutzen.
 

Rz. 834

[Autor/Zitation]

Der Abschlussprüfung muss sich ein Verständnis der Auftragsumstände verschaffen, um (ISAE 3000 (Revised) Rz. 46R)

  • Risiken wesentlicher falscher Darstellungen der elektronischen Wiedergabe des JA, Lageberichts, Konzernabschlusses und Konzernlageberichts identifizieren und beurteilen zu können und
  • eine Grundlage für die Planung und Durchführung von Prüfungshandlungen zu schaffen und damit auf die beurteilten Risiken reagieren und hinreichende Sicherheit für das Prüfungsurteilt erlangen zu können.
 

Rz. 835

[Autor/Zitation]

Hierbei muss sich der Abschlussprüfer ein Verständnis der Internen Kontrollen verschaffen, die sich auf den Erstellungsprozess der elektronischen Wiedergabe des JA, Lageberichts, Konzernabschlusses und Konzernlageberichts beziehen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 47R). Für die Prüfung der ESEF-Unterlagen muss der Abschlussprüfer im Einzelnen von folgenden Umständen ein Verständnis erlangen (IDW PS 410 (06.2022) Rz. 28):

  • ...

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