Fachbeiträge & Kommentare zu Internationale Rechnungslegung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 8.1 Grundlagen

Rz. 293 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ganz allgemein ist das Instrumentarium zur Durchsetzung bilanzrechtlicher Pflichten und Vorschriften relativ schwach ausgeprägt. Das gilt sowohl für die nationale also für die europäische und besonders für die internationale Ebene.[1] Hinzu kommt, dass sich das Sanktionsregime aus disparaten Sanktionsformen unterschiedlichster Natur und Stär...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.3.2 Beratung bei Gesetzesvorhaben, § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB

Rz. 694 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als zweite Aufgabe des DRSC ergibt sich aus § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB die Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben über die Konzernrechnungslegung. Diese Aufgabe ist im Standardisierungsvertrag konkretisiert. Dort heißt es: Das DRSC informiert das BMJ durch sein Rechnungslegungsgremium über das nationale und internationale Standardisi...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Seit die internationale Rechnungslegung an Bedeutung in Deutschland gewonnen hat, wird diskutiert, ob eine Teilgewinnrealisierung bei Auftragsfertigung mit dem HGB vereinbar ist. Da durch BilMoG keine neuen Vorschriften hierzu eingeführt wurden und in der Gesetzesbegründung explizit betont wird, dass für eine Teilgewinnrealisierung bei Fertig...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 4.1 Problemstellung

Rz. 196 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Sachverhalten mit Auslandsbezug kann sich die Frage ergeben, ob ein Einzelkaufmann bzw. eine Gesellschaft deutsches Rechnungslegungsrecht anzuwenden hat. Darunter ist das autonome Rechnungslegungsrecht nach HGB ebenso wie das in Umsetzung von EU-Richtlinien geschaffene Recht (etwa das BilRUG) und das unmittelbar qua EU-Verordnung geltende...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 4.4.3 Konzernrechnungslegung

Rz. 215 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Konzernrechnungslegung unterliegt dem Recht am Sitz der Niederlassung des Mutterunternehmens. Hingegen ist insoweit das Recht der Niederlassung des Tochterunternehmens wegen des nach deutschem Recht geltenden Weltabschlussprinzips ohne Bedeutung.[1] Dabei folgt das deutsche Recht seit der Reform durch das BilMoG im Jahre 2009 dem interna...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.1 Erstbewertung

Rz. 498 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen sind beim erstmaligen Ansatz mit dem bestmöglichen Schätzwert (best estimate) der Ausgaben anzusetzen, die zum Abschlussstichtag zur Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtung notwendig sind (IAS 37.36). Der Erfüllungsbetrag (expenditure required to settle) entspricht dabei dem geschätzten Betrag, den das Unternehmen bei v...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.1.1 Rahmenkonzept

Rz. 163 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Rahmenkonzept (framework) liefert Indizien für das innere System der IFRS in der Vorstellungswelt des IASB. Es enthält Aussagen über: Informationsadressaten, Zweck und Zielsetzung von Abschlüssen (IASC F.9–.21 [1989]; IASB CF.OB1–.OB11 [2010]; CF 1.1.–1.21 [2018]) Zugrunde liegende Annahmen (IASC F.22–.23 [1989]; IASB CF.OB17, .4.1 [2010];...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.1.1 Überblick

Rz. 611 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff des Geschäfts- oder Firmenwertes (goodwill) lässt sich nicht nur in der internationalen, sondern auch in der nationalen Rechnungslegung vortrefflich und intensiv diskutieren. Mit Einführung des BilMoG wurden die intensiven Diskussionen der Vor-BilMoG-Ära über den Charakter des goodwill ad acta gelegt. Seitdem unterliegt der goodw...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.2 Einleitender Abschnitt

Rz. 211 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BilRUG wurde die vorherige überwiegende Praxis eines einleitenden Abschnittes gesetzlich verankert. Mindestbestandteile des einleitenden Abschnittes sind nach Abs. 1 Satz 3 eine Beschreibung des Prüfungsgegenstandes und die Angabe der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze. Als Gegenstand der Prüfung sind der Jahresabschluss unter Ein...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.6.1 Anwendungsbereich

Rz. 342 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Darstellung von Abschlüssen in Ländern mit Hochinflation auf Basis nominaler Werte führt zu nicht informativen Ansätzen in der Rechnungslegung (IAS 29.2). IAS 29 sieht daher für Länder mit Hochinflation eine Bilanzierung nach dem Prinzip der Realkapitalerhaltung vor. Dabei erfolgt die Anpassung nicht monetärer Abschlussposten unter Verwe...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2 IFRS als Rechnungslegungssystem für börsennotierte Kapitalgesellschaften

Rz. 252 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS sind als Rechnungslegungsstandards für kapitalmarktorientierte Unternehmen konzipiert, vgl. Art. 4 der IAS-VO.[1] Als kapitalmarktorientierte Unternehmen, genauer: Unternehmensträger, kommen prinzipiell nur Kapitalgesellschaften, nicht hingegen Personengesellschaften oder Einzelkaufleute in Betracht. Die Beschränkung auf kapitalmark...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 613 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit Einführung des BiRiLiG (1985) wurde erstmalig die Behandlung des Unterschiedsbetrags mit Vorschriften versehen und vollständig in nationales Recht umgesetzt.[1] Die Regelung vor BilMoG (2009) enthielt Wahlrechte, welche mit Umsetzung des BilMoG gestrichen wurden. Neben der pauschalierten Abschreibung von einem Viertel pro Geschäftsjahr, ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 655 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Überlegungen zur Schaffung eines Rates zur Entwicklung und Fixierung von GoB (GoB-Rat) lassen sich bis in die siebziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts zurückverfolgen.[1] Die Initiative zur Einrichtung eines deutschen Standardsetzer-Gremiums ging dann in den späten neunziger Jahren auf das International Accounting Standards Board (IASB, ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.3 Besonderer Teil zur Prüfungsdurchführung

Rz. 189 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Abschlussprüfer hat nach Abs. 3 in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu erläutern und dabei auch auf die angewandten Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze einzugehen. Dies soll die Adressaten des Prüfungsberichts in die Lage versetzen, die Prüfungstätigkeit des Abschlussprüfers bess...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.6 Bedeutung über die IFRS hinaus – Zinsschranke nach § 4h EStG

Rz. 117 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch die im Zuge des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 eingeführte Zinsschranke des § 4h EStG kommt es – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – zur Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands.[1] In Bezug auf die Abzugsbeschränkung liegen drei Ausnahmen vor, von denen neben der durch § 4h Abs. 2 Satz 1 lit. a) EStG...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.1 Überblick

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 243 HGB bildet seit dem Bilanzrichtliniengesetz v. 19.12.1985[1] für alle Kaufleute das Fundament der handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss. Die Regelung verweist in Abs. 1 durch eine Generalnorm des Handelsbilanzrechts auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Sie steckt in Ab...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.3 Systeme

Rz. 6 Als Buchführungssystem wird das formale System von Regelungen bezeichnet, das die Ordnung, Verknüpfung und Verdichtung der aufzeichnungspflichtigen Vorgänge festlegt.[1] Rz. 7 Historisch bedingt besteht die doppelte Buchführung aus verschiedenen Arten von Büchern: Grund- und Hauptbuch sowie Nebenbüchern. Im Grundbuch werden die einzelnen Geschäftsvorfälle in chronologis...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.1.2 Definitionsmerkmale immaterieller Vermögenswerte und Abgrenzungen

Rz. 80 Das Kriterium der Identifizierbarkeit (Identifiability) setzt voraus, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert identifiziert werden kann. Somit lässt sich ein immaterieller Vermögenswert von einem Geschäfts- oder Firmenwert, der im Rahmen eines Unternehmenserwerbs der Unternehmung oder im Falle eines Konzerns dem Konzernvermögen zugeflossen ist, ...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.2.2 Neubewertungsmethode

Rz. 100 Die Neubewertungsmethode kommt nur bei solchen immateriellen Vermögenswerten zur Anwendung, deren beizulegender Wert auf Basis eines aktiven Marktes ermittelt werden kann. Diese als Objektivierungskriterium gedachte Anwendungsvoraussetzung schränkt die Anwendung der Neubewertungsmethode im Gegensatz zu den Bewertungsvorschriften bei Sachanlagen, für die gemäß IAS 16....mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.2.1 Erworbene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 85 Neben den Definitionskriterien (abstrakte Bilanzierungsfähigkeit) müssen nach IAS 38.18 für den bilanziellen Ansatz des immateriellen Vermögenswerts zusätzlich – in Anlehnung an das Rahmenkonzept – die kodifizierten Ansatzkriterien (konkrete Bilanzierungsfähigkeit) vorliegen:[1] Es muss hinreichend wahrscheinlich sein, dass dem Unternehmen der erwartete zukünftige Nutz...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.2.2 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 87 Nach IAS/IFRS sind selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktivierungspflichtig. Da insbesondere die Aktivierungsfähigkeit von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten schwierig zu beurteilen ist, sind neben den allgemeinen Bestimmungen für den Ansatz und die erstmalige Bewertung die besonderen Vorschriften der IAS 38.52-67 anzuwenden (IAS 38.51). Auf...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.4 Offenlegungspflichten

Rz. 103 In IAS 38.118 – 128 werden umfassende angabepflichtige Informationen über immaterielle Vermögenswerte gefordert. Für jede Gruppe (Class) von immateriellen Vermögenswerten wie z. B. Markenzeichen, Lizenzen, Patente etc. sind insbesondere folgende zusätzliche Angaben gemäß IAS 38.118 notwendig:[1] Abschreibungsdauer und -methode bei den immateriellen Vermögenswerten mit...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.1 Erstbewertung

Rz. 92 Ein aktivierungsfähiger immaterieller Vermögenswert ist bei der Erstbewertung mit den Anschaffungs- bzw. mit den Herstellungskosten anzusetzen (IAS 38.24). Die Zusammensetzung der Anschaffungskosten einzeln erworbener immaterieller Vermögenswerte entspricht jener des Sachanlagevermögens gemäß IAS 16.16 ff. [1] Rz. 93 Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Untern...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.1.1 Überblick

Rz. 78 Die bilanzielle Behandlung von immateriellen Vermögenswerten (Intangible Assets) richtet sich im Rahmen der internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS nach IAS 38, der den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis immaterieller Vermögenswerte des Anlagevermögens regelt. Ferner sind bei der Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte die Vorschriften zu außerplanmä...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9 Internationale Rechnungslegung nach IFRS

9.1 Grundsätzliches Rz. 389 IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und macht eine gedankliche Aufspaltung der Anschaffung u. a. von Gebäuden und Gebäudeteilen in eigenbetrieblich genutzte Immobilien (owner-occupied properties), die vorrangig nach IAS 16 zu bewerten sind, und Anlageimmobilien (investment properties), deren Bewertung sich...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3 Nicht betrieblich genutzte Gebäude und Gebäudeteile im Betriebsvermögen (investment properties) nach IFRS

9.3.1 Regelungsinhalt, Definition Rz. 419 Bei investment properties (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) handelt es sich um Immobilien, die von ihren Eigentümern oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasing-Verhältnisses gehalten werden, um Miet- oder Pachterträge und/oder eine Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals zu erzielen (IAS 40.7). Rz. 420 Die...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke und Gebäudeteile

9.2.1 Definition und Ansatzvoraussetzungen Rz. 390 IAS 16.6 definiert Sachanlagen als materielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die erwartungsgemäß länger als ein Geschäftsjahr genutzt werden. Dies entspricht der Regelung in § 247 ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.3 Zugangsbewertung

Rz. 394 Gemäß IAS 16.15 hat der erstmalige Ansatz eines Gebäudes oder Gebäudeteils zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu erfolgen. Rz. 395 Der Anschaffungskostenbegriff nach IFRS entspricht in weiten Teilen demjenigen des HGB. Eine nennenswerte Abweichung besteht allerdings bei der Aktivierung künftiger Abbruch- und Abräumkosten sowie Rückbau- und Entfernungskosten,...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.1 Grundsätzliches

Rz. 389 IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und macht eine gedankliche Aufspaltung der Anschaffung u. a. von Gebäuden und Gebäudeteilen in eigenbetrieblich genutzte Immobilien (owner-occupied properties), die vorrangig nach IAS 16 zu bewerten sind, und Anlageimmobilien (investment properties), deren Bewertung sich nach IAS 40 richte...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.7 Öffentliche Zuschüsse

Rz. 408 Öffentliche Investitionszuschüsse (auch Investitionszulagen) sind buchmäßig als Kompensation der zugehörigen Abschreibungen zu behandeln (IAS 20.16, IAS 20.17). Die in R 6.5 Abs. 2 EStR mögliche sofortige erfolgswirksame Behandlung kommt nicht in Betracht. Rz. 409 Die Periodisierung proportional zum Abschreibungsverlauf kann in zweifacher Form buchtechnisch dargestell...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.2 Als Finanzinvestitionen gehaltene Anlageimmobilien

Rz. 422 Beispiele für als Finanzinvestitionen gehaltene "Anlageimmobilien" bzw. "Renditeliegenschaften", wobei inzwischen auch jeweils die Herstellungs- und Bauphase einbezogen werden kann: Grundstücke und Gebäude, die langfristig für Wertzuwächse statt für einen kurzfristigen Verkauf gehalten werden (IAS 40.8a); Grundstücke und Gebäude, die für eine gegenwärtig unbestimmte kü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.5 Zugangsbewertung

Rz. 428 Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden im Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet (IAS 40.20). Gehen die Immobilien mit einem einheitlichen Anschaffungspreis zu, bedarf es einer Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits. Eine Besonderheit bei der Ermittlung von Anschaffu...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.5 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 399 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind dem Buchwert eines schon bilanzierten Gebäudes oder Gebäudeteils nach Maßgabe der IAS 16.12 ff. hinzuzurechnen (Aktivierungspflicht). Im Gegensatz hierzu sind regelmäßig wiederkehrende Reparatur- und Instandhaltungskosten ("costs of the day-to-day servicing"), die lediglich dazu dienen, die aktuell vorhandene Er...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.4 Tausch

Rz. 397 Nach IFRS stützt sich die Grundkonzeption der Zugangsbewertung beim Tausch von Gebäuden und Gebäudeteilen auf das fair-value-Konzept mit der Folge einer Gewinn- bzw. Verlustrealisierung bei Abweichen der Bemessungsgrundlage für den hingegebenen Vermögenswert von dessen Buchwert (IAS 16.24). Rz. 398 Dazu ist eine zweigliedrige Tatbestandsanalyse notwendig, nämlich den ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.2 Bilanzausweis

Rz. 393 Es sind weiterhin getrennt voneinander zu bilanzieren: Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Grund und Boden Gebäude und Gebäudeteile. Auch wenn Grund und Boden (Grundstück) und Gebäude zusammen erworben werden, handelt es sich dennoch um verschiedenartige Vermögenswerte, die getrennt voneinander zu bilanzieren sind. Nach wie vor unterliegt der Grund und Boden in sein...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.6 Komponentenansatz

Rz. 401 Die IFRS verfolgen eine Tendenz zur sinnvollen Bewertung von Vermögenswerten, was auch die Aufteilung auf Komponenten beinhaltet. Diese Praxis steht im Gegensatz zur laufenden BFH-Rechtsprechung zur Bilanzierung von Gebäuden und Gebäudeteilen (R 7.1 EStR). Hier wird auf das Bestehen eines einheitlichen Funktionszusammenhangs abgestellt: Gebäudeteile, die dem Zweck de...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.1 Regelungsinhalt, Definition

Rz. 419 Bei investment properties (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) handelt es sich um Immobilien, die von ihren Eigentümern oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasing-Verhältnisses gehalten werden, um Miet- oder Pachterträge und/oder eine Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals zu erzielen (IAS 40.7). Rz. 420 Die Immobilien dienen folglich allei...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.4 Klassifizierung bei gemischter Nutzung

Rz. 425 Eine eindeutige Abgrenzung zwischen investment properties und betrieblich eigengenutzten Immobilien wird durch eine gemischte Nutzung erschwert. Zur Klassifizierung eines Gebäudes oder Gebäudeteils als investment property oder "normales Grundstück" andererseits sind folgende Regeln zu beachten: Bei gemischter Nutzung eines Grundstücks ist zu untersuchen, ob der fremd ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.3 Nicht unter IAS 40 fallende Immobilien

Rz. 424 Nicht unter den Regelungsinhalt von IAS 40 fallen folgende Immobilien: die mit der Absicht erworben oder errichtet wurden, um sie im normalen Geschäftsverlauf in naher Zukunft zu veräußern – geregelt im Vorratsvermögen in IAS 2; Bauten, die Gegenstand von Fertigungsaufträgen gem. IFRS 15 sind; Eigenbetrieblich genutzte Immobilien, insbesondere betriebliche Ersatzgrundstü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.6 Folgebewertung

Rz. 431 Nur im Zeitpunkt des Zugangs erfolgt der Ansatz zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. An den folgenden Bilanzstichtagen kann auch der beizulegende Zeitwert (fair value) angesetzt werden (IAS 40.33). Rz. 432 IAS 40 räumt für die Folgebewertung von investment properties dem Bilanzierenden ein Wahlrecht für die Bewertung der Gebäude und Gebäudeteile ein. Gemäß IAS 40...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.1 Definition und Ansatzvoraussetzungen

Rz. 390 IAS 16.6 definiert Sachanlagen als materielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die erwartungsgemäß länger als ein Geschäftsjahr genutzt werden. Dies entspricht der Regelung in § 247 Abs. 2 HGB. Rz. 391 Für den Ansatz als Verm...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.4 Angaben im Anhang

Rz. 436 Im Anhang sind nach Maßgabe der in der Bilanz vorgenommenen Gliederung für das Sachanlagevermögen[1] und die Anlageimmobilien[2] bestimmte Angaben zu machen. Nach IFRS ist ein Anlagespiegel für das Sachanlagevermögen vorgeschrieben.[3] Der Anlagenspiegel nach IFRS ersetzt zugleich die gegenüber dem HGB regelmäßig fehlende bilanzielle Untergliederung des Anlagevermöge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.8 Folgebewertung

Rz. 410 Wie im HGB sind auch nach IFRS abnutzbare Vermögenswerte planmäßig abzuschreiben. Zur planmäßigen Abschreibung fordert IAS 16.50 bei Gebäuden und Gebäudeflächen, das Abschreibungsvolumen auf systematischer Grundlage über die Nutzungsdauer zu verteilen (IAS 16.41 und IAS 16.48). Eine planmäßige Abschreibung ist auch dann vorzunehmen, wenn aus exogenen Gründen – Inflat...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach internationalen Standards 2011, Abschnitt 5: Währungsumrechnung (The Effects of Changes in Foreigen Exchange Rates); Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff., §§ 253, 298, 303; Anders, Bilanzoptimierung bei Desinvestitionen, in: PiR 2016, S. 269–277; Beiersdorf/Driesch/Ramscheid, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 3.1 Aussagekraft von Cashflow-Informationen

Rz. 89 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Kapitalflussrechnung als sog. dritte Jahresrechnung wichtige Informationen für Management, Shareholder und weitere Stakeholder bereithält. Im Einzelnen werden für den Betrachtungszeitraum insbesondere erkennbar: die selbst erwirtschafteten Finanzmittel (Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit), die zur Schuldentilgung und A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wessel/Ziegenhain, Sitz und Gründungstheorie im internationalen Gesellschaftsrecht, GmbHR 1988, 423; Dötsch, Kstliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Sandrock, Sitztheorie, Überlagerungstheorie und der EWG-Vertrag: Wasser, Öl und Feuer, RIW 1989, 505; Buyer, Die "Repatriierung" ausl beschr stpfl Kap-Ges ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grund und Boden im Abschlus... / 5 Internationale Rechnungslegung nach IFRS

5.1 Grundsätzliches Rz. 209 Nach der internationalen Rechnungslegung erfolgt für Immobilien eine Unterscheidung innerhalb des Anlagevermögens zwischen Immobilien, die für eigene Zwecke des Unternehmers gehalten werden (eigenbetrieblich genutzte Immobilien, over-occupied properties; Regelung in IAS 16) und Immobilien, die als Finanzinvestitionen einzuordnen sind (Anlageimmobil...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grund und Boden im Abschlus... / 5.1 Grundsätzliches

Rz. 209 Nach der internationalen Rechnungslegung erfolgt für Immobilien eine Unterscheidung innerhalb des Anlagevermögens zwischen Immobilien, die für eigene Zwecke des Unternehmers gehalten werden (eigenbetrieblich genutzte Immobilien, over-occupied properties; Regelung in IAS 16) und Immobilien, die als Finanzinvestitionen einzuordnen sind (Anlageimmobilien oder Renditelie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grund und Boden im Abschlus... / 5.4 Angaben zum Anhang

Rz. 226 Im Anhang sind nach Maßgabe der in der Bilanz vorgenommenen Gliederung für jede Gruppe von Sachanlagen im Abschluss bestimmte Angaben erforderlich. Einzelheiten sind aus IAS 16.73–79 zu entnehmen. Rz. 227 Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens bedienen sich die deutsche und die internationale Rechnungslegungspraxis des sog. Anlagespiegels oder -gitters. N...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grund und Boden im Abschlus... / 5.2 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke

Rz. 210 Die Bilanzierung richtet sich nach den allgemeinen Kriterien des Frameworks. Eher im Sinne einer Klarstellung verlangt IAS 16.7, dass der Grund und Boden als Vermögenswert ausschließlich des sachlichen Anlagevermögens anzusehen ist, wenn mit Wahrscheinlichkeit künftiger ökonomischer Nutzen für das Unternehmen dem Grund und Boden zugeordnet werden kann und die Anschaffu...mehr