Rz. 112
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Mit der Globalisierung und dem Zusammenwachsen der Kapitalmärkte ergibt sich das Bedürfnis nach international standardisierten und vereinheitlichten Rechnungslegungsgrundsätzen. Denn die bislang bestehenden nationalen Unterschiede in Grundverständnis, Funktion und Methode der Rechnungslegung führen zu teilweise erheblichen qualitativen und quantitativen Ausweisdifferenzen. Dies wurde durch den Gang deutscher Unternehmen an den New York Stock Exchange besonders deutlich. So ergibt der Vergleich der Abschlüsse etwa von Daimler-Benz im Jahre 1993 einen Gewinn nach HGB von 615 Mio. DM und einen Verlust nach US-GAAP von 1,839 Mrd. DM. Die dadurch hervorgerufene Verunsicherung der Anleger, das Bedürfnis nach weltweiter Vergleichbarkeit von Abschlüssen und die erhebliche Doppelbelastung der Unternehmen fördern die Bemühungen um internationale Rechnungslegungsstandards.
Rz. 113
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
International einheitliche Rechnungslegung erleichtert den Zugang zu ausländischen Kapitalmärkten. International agierende Konzerne profitieren von einer Standardisierung im Hinblick auf die Konzernabschlüsse, weil im Rahmen der Konzernabschlusserstellung die Aufbereitung und Anpassung der Einzelabschlüsse auf das Rechnungslegungsrecht des Mutterunternehmens entfällt. Grenzüberschreitend agierende Investoren, Analysten, Gläubiger und Ratingagenturen erhalten international vergleichbare Abschlussinformationen. Zugleich wird durch die Anwendung eines weltweit verbreiteten Standards die Globalisierungsfähigkeit erhöht. Die Kosten der Transformation der Daten in ein anderes System entfallen. Für international agierende WP-Gesellschaften kann die Standardisierung die Einsatzfähigkeit ihrer Prüfer erhöhen, während sich auf nationaler Ebene die Überpr...