Fachbeiträge & Kommentare zu Internationale Rechnungslegung

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 3 Qualitative Merkmale von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 18 In einem gesonderten Kapitel enthält ESRS 1 Ausführungen zu "qualitativen Merkmalen" ("qualitative characteristics") von Nachhaltigkeitsinformationen. Diese werden eingeteilt in: grundlegende qualitative Merkmale von Informationen (fundamental qualitative characteristics of information): Relevanz (relevance) und wahrheitsgetreue Darstellung (faithful representation) so...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.6 ESRS S1-10 – Angemessene Entlohnung

Rz. 108 Mit der Offenlegungspflicht ESRS S1-10 soll ein Überblick geschaffen werden, ob Beschäftigte des berichtspflichtigen Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten, die mit geltenden Referenzwerten (Benchmarks) im Einklang steht (ESRS S1.68). Ist dies der Fall, wird eine entsprechende Angabe zu Erfüllung der Offenlegungspflicht als ausreichend erachtet, und es sin...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 16 Die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung entspricht der eigentlichen Standardisierungsfunktion des privaten Rechnungslegungsgremiums. Durch sie erhält das DRSC die Berechtigung, national und international als Standardsetzer aufzutreten.[1] Rz. 17 Die Beschränkung der Standardisierungsfunktion auf das Feld der Konzern...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 Dem Gesetzgeber war die Mitwirkung des privaten Standardisierungsgremiums in internationalen Gremien ein zentrales Anliegen: Der deutschen Stimme sollte Gehör bei der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen verschafft werden. Wie auch in der Literatur zutreffend festgestellt, hat die Mitwirkung dem Grunde nach zwei Facetten: Zum einen bietet sie die Möglich...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ziele und Zwecke des DRSC

Rz. 6 Der Präambel der aktuellen Vereinssatzung zufolge bestehen die mit dem DRSC verfolgten Ziele in derzeit vier Punkten. Danach sollen: die Fortentwicklung der Rechnungslegung – unter Rückgriff auf den präzisierten Standardisierungsvertrag – im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit (insb. der an der Rechnungslegung Be...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 22 Die zweite Aufgabe, die dem Rechnungslegungsgremium zugewiesen wird, besteht in der Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften. Diese Aufgabe dient der Möglichkeit, sich den Zugriff auf die Rechnungslegungskompetenz der (ursprünglich so nur) im Standardisierungsgremium vertretenen Personen nutzbar zu machen.[1] Sie ist im Standardisieru...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Entwicklung der Standards durch das DRSC

Rz. 14 Die Anerkennung des DRSC als legitimierter Standardsetzer auf dem Gebiet der Rechnungslegung setzt voraus, dass die Verlautbarungen satzungsgemäß "unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht."[1] Mit dem in der Gesetzesnorm genannten Verfahren ist der K...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Bekanntmachung der Empfehlungen durch das BMJ (Abs. 2)

Rz. 41 Werden vom DRSC entwickelte Standards durch das BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht, wird vermutet, dass die die Konzernrechnungslegung betreffenden GoB beachtet werden. Diese Vermutungswirkung quasi per Dekret auszusprechen, setzte ein hohes Vertrauen in die fachliche Expertise und Qualität aller am Prozess Beteiligten seitens des Gesetzgebers voraus. Ausweislich d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 132 Der Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" (§ 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB) stellt einen Sammelposten der GuV dar, in dem alle betrieblichen Aufwendungen auszuweisen sind, die keinem anderen Aufwandsposten des Gliederungsschemas zuzuordnen sind. Der Ausweis unter diesem Posten erfolgt ungeachtet der Regelmäßigkeit und Periodenzugehörigkeit der Aufwendungen oder einer gg...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.25 Geschäfte mit Nahestehenden (Nr. 21)

Rz. 129 Die Regelung des Nr. 21 verpflichtet mittelgroße und große KapG/KapCoGes zu Angaben zumindest über die wesentlichen marktunüblichen Geschäfte der Ges. mit nahestehenden Unt und Personen, einschl. der Angaben über deren Wertumfang und über die Art der Beziehung zu den nahestehenden Unt und Personen.[1] Außerdem sind weitere Angaben über solche Geschäfte zu machen, die...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards i. S. d. § 315e Abs. 1 HGB (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 33 Die letzte Aufgabe, die dem Standardsetzer übertragen wird, besteht in der Erarbeitung von Interpretationen der IFRS. Diese Aufgabe war im Aufgabenkatalog nach KonTraG 1998 nicht enthalten und erfolgte erst mit Verabschiedung des BilMoG im Jahr 2009. In der Zwischenzeit hatte das DRSC bereits das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) ins Leben gerufen, um e...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 213 Als HK sind die im Herstellungsbereich des Unt angefallenen Aufwendungen der verkauften Erzeugnisse und in Rechnung gestellten Leistungen auszuweisen. Dieser Ausweis ist unabhängig vom zeitlichen Anfall der Aufwendungen, da er sich allein daran orientiert, welche Aufwendungen zur Erzielung der Umsatzerlöse des betreffenden Gj beigetragen haben. Entscheidend ist der B...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Bewertung des zu konsolidierenden Eigenkapitals (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 50 Die nach dem HGB ausschl. zulässige Methode der Vollkonsolidierung (VollKons) für TU ist gem. § 301 HGB ebenso wie bei den IFRS[1] die Erwerbsmethode. Mit dieser Methode wird die Übernahme im Konzernabschluss so abgebildet, als wären keine Anteile an dem TU erworben worden, sondern die einzelnen VG, Schulden, RAP und Sonderposten. Diese Abbildung entspricht somit dem ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Umfang der Konzernrechnungslegungspflicht

Rz. 16 § 315e Abs. 1 HGB bestimmt den Umfang der anzuwendenden Vorschriften auf den internationalen Konzernabschluss eines MU, das einen organisierten Markt in Anspruch nimmt. Neben den internationalen Rechnungslegungsvorschriften sind auf diesen Konzernabschluss ergänzend auch nationale Vorschriften anzuwenden.[1] Die Angaben nach Abs. 1 müssen mit dem HGB und den IFRS zwei...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Informationsfunktion des Bilanzvermerks

Rz. 5 Die Funktionen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sind insb. in folgenden Bereichen zu sehen: Gläubigerschutz, Kapitalerhaltung, Ausschüttungsbemessung. Dagegen dient die internationale Rechnungslegung (IFRS) insb. der Informationsfunktion. Mit der Umsetzung des BilMoG wurde erstmals auch die "Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlusses...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.13 Angaben zu nahestehenden Personen (Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 86 Angaben sind zumindest über wesentliche marktunübliche Geschäfte des MU und der TU mit nahestehenden Unt und Personen, einschl. der Angaben über deren Wert, über die Art der Beziehung zu den nahestehenden Unt und Personen, in den Konzernanhang aufzunehmen. Dabei ist es freigestellt, ob nur über die wesentlichen marktunüblichen Geschäfte oder über alle Geschäfte mit na...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Prüfung des befreienden Konzernabschlusses (Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 3)

Rz. 14 Nach § 292 Abs. 1 Nr. 3 HGB wird für die befreiende Wirkung lediglich die Prüfung des befreienden Konzernabschlusses und nicht des Konzernlageberichts (sic!) durch einen zugelassenen Abschlussprüfer oder eine oder mehrere zugelassene Prüfungsgesellschaften verlangt.[1] Die Prüfung hat nach Maßgabe der einzelstaatlichen Regelungen zu erfolgen, denen das aufzustellende ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.3 Prospektive Effektivität

Rz. 37 Die Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung ist im Zeitpunkt ihrer Begründung und fortan zu jedem Abschlussstichtag prospektiv zu beurteilen.[1] Zu diesem Zweck hat der Bilanzierende abzuschätzen, ob und in welchem Umfang sich die gegenläufigen Wert- oder Zahlungsstromänderungen einer Bewertungseinheit am Bilanzstichtag und voraussichtlich in der Zukunft ausgleichen wer...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.1 Veränderung des Kapitalanteils ohne Änderung des Status als Tochterunternehmen

Rz. 188 Kapitalerhöhungen beim TU sind für den Fall, dass alle Gesellschafter in gleicher Höhe beteiligt sind und es somit nicht zu einer Verschiebung der Eigentumsverhältnisse kommt, für die Kapitalkonsolidierung unerheblich (DRS 23.166). Es ist lediglich darauf zu achten, dass der Buchwert der Beteiligung am TU in der Bilanz des MU in gleicher Höhe steigt wie das anteilig...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Risiken- und Chancentragung (Zweckgesellschaften) (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 46 Erklärtes Ziel der Änderung des § 290 HGB durch das BilMoG war es, die Einbeziehungspflicht auf ZweckGes. auszuweiten. ZweckGes. sind Unt, die im Interesse eines MU oder TU (sog. Sponsor) tätig sind. Sie werden gegründet, um ein enges und genau definiertes Ziel zu erreichen und können die Rechtsform einer KapG, eines Treuhandfonds (unselbstständiges Sondervermögen), e...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bisher mögliche Rahmenwerke

Rz. 3 In den Erwägungsgründen zur CSR-RL ist beispielhaft eine Vielzahl von nationalen, unionsbasierten wie auch internationalen Rahmenwerken aufgeführt,[1] die genutzt werden können.[2] Dazu gehören das auf der europäischen EMAS-Verordnung[3] und der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001[4] basierende "Eco-Management and Audit Scheme" (EMAS) oder auf internationaler ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Erstmaliger Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 23 Ausgeschlossen ist die Bildung einer Steuerlatenz aus dem erstmaligen Ansatz eines GoF bzw. eines passiven Unterschiedsbetrags im Konzernabschluss (§ 306 Satz 3 HGB). Da der GoF die Residualgröße der Kaufpreisallokation darstellt, führt der Ansatz passiver latenter Steuern zu einer Erhöhung des GoF, was wiederum eine zusätzliche Abgrenzung latenter Steuern bedingen w...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.1 Nicht wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 76 Zu den wesentlichen Bewertungsannahmen gehört die Verwendung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Eine Eigenschaft von Pensionsverpflichtungen ist es, dass die Leistungspflicht durch biologische Ereignisse wie Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser die Leistungspflicht auslösenden Ereignisse sind nach den Regeln der Ver...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Künftiges Rahmenwerk des International Sustainability Standards Boards

Rz. 12 Die IFRS Foundation kündigte im März 2021 an, einen internationalen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten.[1] Auf dem Weltklimagipfel in Glasgow im gleichen Jahr gab sie die Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) bekannt, das den entsprechenden Standard ausarbeiten soll. Der neue Standard des ISSB soll einen globalen Min...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Adrian, Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Anwendung von § 1 AStG auf Teilwertabschreibungen, StuB 2020, 477; Andresen, Unrühmliches "Ende einer Dienstfahrt" – Verfassungswidrigkeit des BFH-Urteils I R 73/16 und Unwirksamkeit des BFH-Urteils I R 32/17, Ubg 2021, 23; Andresen, Finanzierungsbeziehungen im Konzern im Spannungsfeld zwischen fortentwickelter BFH-Rechtsprechung und V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar — Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Arlt, Die Anknüpfung der Vermögenszuwachsbesteuerung an die Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG — Probleme bei "Drittstaatenfällen" durch die Einbeziehun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Schrifttum:

Literaturverzeichnis: Ackerman/Halbach, Wirtschaftliche Bewertungsverfahren als eine neue Disziplin?, ISR 2014, 423; Ackerman/Halbach, Einfluss von Handlungsalternativen auf die Aufteilung von Synergien bei Funktionsverlagerungen, DB 2013, 2582; Ackerman/Stock/Halbach, Angemessenheitsdokumentation unter Berücksichtigung der ex-ante- und ex-post-Sicht, DB 2014, 567; Ahmadov, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Standortvorteile, Synergieeffekte und alternative Handlungsmöglichkeiten

Rz. 919 [Autor/Stand] Standortvorteile. Unter Standortvorteilen versteht man gemeinhin diejenigen Vorteile, die sich aus der Ausübung unternehmerischer Aktivitäten an bestimmten Standorten ergeben, wobei die alternativen Standorte die jeweilige Referenz darstellen. Hierbei sind es insbesondere die gestaltbaren Standortfaktoren, über die der internationale Standortwettbewerb ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einführung.

Rn 1 Das IntGesR ist für die Lösung von Fällen mit Auslandsbezug von zentraler Bedeutung: An internationalen wirtschaftsrechtlichen Transaktionen und Prozessen sind häufig Gesellschaften aus unterschiedlichen Staaten beteiligt. Selbst wenn der Schwerpunkt eines Falles nicht im Gesellschaftsrecht sondern zB im Schuldrecht liegt, sind wesentliche gesellschaftsrechtlich zu qual...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Ermittlung der marktüblichen Handelsspanne

Rz. 743 [Autor/Stand] Ermittlung durch tatsächlichen oder hypothetischen Fremdvergleich. Während der mit dem unabhängigen Käufer tatsächlich vereinbarte Preis einen objektivierten Wert und somit ein "Datum" darstellt, besteht die Schwierigkeit der Wiederverkaufspreismethode in der Bestimmung der "marktüblichen" Handelsspanne.[2] Zur Bestimmung der Handelsspanne kann zunächst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Schrifttum:

Literaturverzeichnis: Baumhoff, Verrechnungspreise für Dienstleistungen, Köln u.a. 1986; Baumhoff, Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise bei der Existenz von Preisbandbreiten, in Gocke/Gosch/Lang (Hrsg.), Körperschaftsteuer, Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerung, Festschrift für Franz Wassermeyer, München 2005, 347; Baumhoff, Die steuerliche Bewertung von T...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Ursprung des Begriffs

Rz. 2690 [Autor/Stand] Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 3c Satz 2. § 1 Abs. 3c Satz 2 enthält erstmals eine Legaldefinition des Begriffs des immateriellen Werts. Hinzuweisen ist darauf, dass damit auch in deutsch-steuerlicher Hinsicht eine Begriffserweiterung über den von der Rechtsprechung konkretisierten Begriff des immateriellen Wirtschaftsguts hinaus erfolgt, was der Begri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zweckgesellschaften: Rechnu... / 2.2 Die Besonderheiten für Zweckgesellschaften

Rz. 16 Zweckgesellschaften bildeten nach diesem Gesetzesstand ein konsolidierungspflichtiges Tochterunternehmen, wenn zwischen diesen und dem Initiator ein Mutter-Tochter-Verhältnis i. S. d. § 290 HGB bestand.[1] Allerdings war es nur selten möglich, Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis einzubeziehen, da sie regelmäßig weder einen Anwendungsfall des Konzepts der e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4.2 Vermögenswertbezogene Zuwendungen

Rz. 75 IAS 20.24 erlaubt für den bilanziellen Ausweis von öffentlichen Zuwendungen für Vermögenswerte im Zugangszeitpunkt zwei formal gleichwertige Darstellungsalternativen.[1] Zum einen besteht die Möglichkeit, den Zuwendungsbetrag in voller Höhe vom Buchwert des bezuschussten Vermögenswerts abzusetzen (Nettomethode). Zum anderen darf die Zuwendung in einem passivischen Abg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.2.2 Zum Wahrscheinlichkeitsmaßstab "reasonable assurance" im Konkreten

Rz. 66 Die Aktivierung eines Zuwendungsanspruchs ist an das notwendige, aber nicht hinreichende Kriterium der angemessen sicheren Erfüllung der Zuwendungsbedingungen geknüpft. Sofern während der Aufstellung des IFRS-Abschlusses der Nachweis geführt werden kann, dass die Zuwendungsbedingungen eingehalten wurden, steht der Aktivierung des Anspruchs auf die Zuwendung nichts ent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.8 Anhangangaben

Rz. 92 Gem. IAS 20.39(a) sind die für Zwecke der bilanziellen Erfassung und Abbildung von Zuwendungen herangezogenen Ansatz- und Bewertungsmethoden im Anhang (notes) anzugeben. Dementsprechend sind die Adressaten des IFRS-Abschlusses darüber zu informieren, über welchen Zeitraum erfasste Zuwendungen erfolgswirksam zu verteilen sind. Ferner ist anzugeben, welche der in IAS 20...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.1 Geltungsbereich des Standards und Begriffsdefinitionen

Rz. 61 Sachlich umfasst IAS 20 die bilanzielle Behandlung von Zuwendungen der öffentlichen Hand (government grants) beim Zuwendungsempfänger sowie die damit verbundenen Angabepflichten. Zudem sind Vorschriften zu Anhangangaben bilanziell nicht erfassbarer staatlicher Beihilfen (government assistance) enthalten.[1] Explizit vom Anwendungsbereich des IAS 20 ausgeschlossen sind:...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.2.1 Zum Wahrscheinlichkeitsmaßstab "reasonable assurance" im Allgemeinen

Rz. 63 Die Aktivierung eines Anspruchs auf öffentliche Zuwendungen setzt die Erfüllung zweier, kumulativ zu erfüllender Kriterien voraus. Es muss mit angemessener Sicherheit feststehen, dass einerseits der Zuwendungsempfänger die an die Gewährung der Zuwendung geknüpften Bedingungen erfüllt und andererseits die Zuwendung dem Empfänger tatsächlich gewährt wird.[1] Da auf eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.7.2 Erfolgsbezogene Zuwendungen

Rz. 87 Zur Erfassung einer Rückzahlungsverpflichtung bei erfolgsbezogenen Zuwendungen ist grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren heranzuziehen. Im ersten Schritt ist der Rückzahlungsbetrag gegen die bilanziell in einem passivischen Abgrenzungsposten ausgewiesenen Zuwendungsbeträge aufzurechnen.[1] Übersteigt die Rückzahlungsverpflichtung die passivisch abgegrenzten Beträge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.3.2 Erfassung unbedingter Zuwendungen

Rz. 100 IAS 41.34 schreibt vor, dass die unbedingten Zuwendungen als Ertrag zu erfassen sind, sofern sie einforderbar werden. Die Einforderbarkeit einer Zuwendung bedingt, dass dem Empfänger ein durchsetzbarer Anspruch auf Zahlung der Zuwendung zustehen muss. Demnach wird eine unbedingte Zuwendung grundsätzlich dann angesetzt und unmittelbar erfolgswirksam erfasst, wenn dere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4.3 Erfolgsbezogene Zuwendungen

Rz. 78 Der bilanzielle Ausweis erfolgsbezogener Zuwendungen, die künftige Aufwendungen eines Unternehmens kompensieren sollen, ist in IAS 20 nicht explizit geregelt. Da es sich bei "grants related to income" um solche Zuwendungen handelt, die sich nicht auf einen Vermögenswert beziehen, ist eine Verrechnung mit einem Vermögenswert gerade nicht möglich. Folglich verbleibt für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.9 Vorschriften des IAS 20 zur Behandlung sonstiger Beihilfen der öffentlichen Hand

Rz. 95 IAS 20 befasst sich nicht nur mit der Behandlung bilanziell erfassbarer Zuwendungen, sondern auch mit der Darstellung "sonstiger Beihilfen" der öffentlichen Hand, die unmittelbar zu einem wirtschaftlichen Vorteil eines Unternehmens führen, aber nicht im (IFRS-)Abschluss erfasst werden dürfen. Dabei handelt es sich einerseits um Zuwendungen, die einer angemessenen Bewe...mehr