Fachbeiträge & Kommentare zu Internationale Rechnungslegung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Wesentlichkeit

Rz. 335 [Autor/Zitation] Gemäß § 317 Abs. 1 Satz 3 ist die Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden (vgl. Rz. 240 ff.)....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Alternative Offenlegung eines Einzelabschlusses auf Basis der IAS/IFRS (Abs. 2a Satz 1)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Die Offenlegungsmöglichkeit nach Satz 1 steht nur großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3) offen; alle anderen Rechtsformen können ebenfalls einen Einzelabschluss auf Basis der IAS/IFRS erstellen, werden dadurch aber nicht von der Offenlegungspflicht des Abs. 1 befreit (ebenso Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 32). Dieser beschränkte Anwendun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Beurteilung der während der Abschlussprüfung identifizierten falschen Darstellungen

Rz. 600 [Autor/Zitation] Basierend auf den Prüfungshandlungen, die als Reaktion des Abschlussprüfers auf die beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen erlangt wurden, regelt der internationale Prüfungsstandards ISA 450 "Evaluation of Misstatements identified during the Audit" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 450: "Beurteilung der während der Abschlussprüfung ident...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Ausreichende angemessene Prüfungsnachweise

Rz. 305 [Autor/Zitation] Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard zu Prüfungsnachweisen im Rahmen der Prüfung von JA und Konzernabschlüssen ist ISA 500 "Audit Evidence" (deutscher Titel gemäß ISA [DE] 500: "Prüfungsnachweise"; vgl. auch Küster/Bernhardt, WPg 2015, 1212). ISA 500 ist anwendbar auf die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume beginnend am oder nach dem 15.1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Einbindung von Sachverständigen

Rz. 420 [Autor/Zitation] Mit der Einbindung von Sachverständigen (englisch: experts) können auf wirksame und wirtschaftliche Weise Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in bestimmten komplexen Sachverhalten identifiziert werden. Über die in Rz. 410 angesprochenen geschätzten Werte hinaus können solche Sachverhalte bspw. die Bewertung von Finanzinstrumenten, Fragen im Zu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gewissenhafte Prüfung

Rz. 28 [Autor/Zitation] Abs. 1 erlegt dem Abschlussprüfer wie auch seinen gesetzlichen Vertretern und Gehilfen die zentrale Pflicht zur gewissenhaften Prüfung auf (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 29). Das deckt sich für Berufsangehörige mit § 43 Abs. 1 WPO , nach dem sie ihren Beruf ua. gewissenhaft und eigenverantwortlich auszuüben haben (Merkt, NJW 2022, 574, 577). Sie un...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund doloser Handlungen (Verstöße)

Rz. 430 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 3 fordert, dass die Prüfung so anzulegen ist, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. Verstöße iSd. Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung (going concern)

Rz. 455 [Autor/Zitation] Abs. 4a stellt klar, dass sich die Prüfung, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht darauf zu erstrecken hat, ob der Fortbestand der geprüften KapGes. zugesichert werden kann. Wenngleich damit der Fortbestand des Unternehmens kein selbständiger Prüfungsgegenstand ist und der Abschlussprüfer dementsprechend kein Prüfungsurteil abgeben muss, ist der F...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Auftragsannahme und -fortführung

Rz. 320 [Autor/Zitation] Die Bestellung, dh. die Wahl und Beauftragung des Abschlussprüfers ist in § 318 geregelt; zu Einzelheiten vgl. § 318 Rz. 44 ff. Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard für die Auftragsannahme und -fortführung ist ISA 210 "Agreeing the Terms of Audit Engagements" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 210: "Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Prüfungsplanung

Rz. 326 [Autor/Zitation] Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard für die Planung der Abschlussprüfung ist ISA 300 "Planning an Audit of Financial Statements" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 300: "Planung einer Abschlussprüfung"). ISA 300 ist anwendbar auf die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume beginnend am oder nach dem 15.12.2009. In der Einleitung des Standards we...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Accountancy Europe, Dynamics Influencing Auditor Choice in the Public Interest Entity Market, 2023 (https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/220608_Dynamics-influencing-auditor-choice-in-the-PIE-market_publication.pdf; Klebba, Unabhängige Bilanzprüfung, Die Arbeit 1932, 376; Adler, Bestellung des Bilanzprüfers nach der Durchführung der Pflichtprüfung, WT 1936, 66;...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verhältnis zu § 342r

Rz. 30 [Autor/Zitation] § 342r (zuvor § 342a) ist subsidiär zu § 342q, weil kein Rechnungslegungsbeirat beim BMJ gebildet wird, soweit das BMJ ein privates Rechnungslegungsgremium nach § 342 Abs. 1 anerkannt hat (Justenhoven/Holland in Beck BilKomm.14, § 342r HGB Rz. 1). Die Entstehungsgeschichte dieser Paragrafen hat gezeigt, dass der Gesetzgeber einer privaten Einrichtung e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 139 [Autor/Zitation] Durch Abs. 2a wird die Möglichkeit der befreienden Offenlegung eines Einzelabschlusses und damit eine Öffnung für die IAS/IFRS jenseits des Konzernabschlusses geschaffen; damit hat Deutschland von der Option des Art. 5 Buchst. a IAS-VO Gebrauch gemacht (zum Hintergrund ausführlich Mock, Finanzverfassung der Kapitalgesellschaften und internationale Rec...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verhältnis zu § 342q

Rz. 10 [Autor/Zitation] § 342r (zuvor § 342a) ist subsidiär zu § 342q, weil nach § 342r Abs. 9 kein Rechnungslegungsbeirat beim BMJ gebildet wird, soweit das BMJ ein privates Rechnungslegungsgremium nach § 342 Abs. 1 anerkannt hat (Mock in HKMS3/4, § 342r Rz. 14 [9/2024]). Die Entstehungsgeschichte dieser Paragrafen hat gezeigt, dass der Gesetzgeber einer privaten Einrichtung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 98 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 1 Satz 1 verlangt, dass ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz als einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen hat. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für die Bilanz als Teil des JA geltenden Vorschriften anzuwenden; mit ihr beginnt die laufende Buchführung und si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung (Abs. 1a)

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die durch den europäischen Gesetzgeber initiierte CSR-Richtlinie soll Unternehmen von öffentlichem Interesse, zu denen Versicherungsunternehmen gehören, dazu zu verpflichten, ausführlich über nichtfinanzielle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten und somit eine höhere Transparenz hinsichtlich der unternehmerischen Betätigungen herzustellen, die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Anwendung internationaler Prüfungsgrundsätze (Abs. 1a)

Rz. 172 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 1a verlangt, dass Abschlussprüfer bei der Erstellung des Bestätigungsvermerks die internationalen Prüfungsstandards anwenden, die von der EU-Kommission im Verfahren nach Art. 26 Abs. 3 APrRL angenommen worden sind (vgl. auch Rz. 97). Inhaltlich korrespondiert diese Norm in Bezug auf die Erstellung des Betätigungsvermerks mit § 317 Abs. 5, w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 355 [Autor/Zitation] Der Kern des risikoorientierten Prüfungsansatzes bildet die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen sowie Reaktionen auf die beurteilten Risiken. Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard für Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen bei der Prüfung von JA und Konzerna...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsverkauf: Factorin... / 5.2 Bilanzierung von Asset-Backed-Securities nach HGB

Rz. 36 Die Behandlung der Bilanzierung von Asset-Backed-Securities ist im deutschen Handelsgesetzbuch – wie auch das Factoring – nicht gesondert geregelt. Die Bedeutung der bilanziellen Behandlung stieg durch das Rundschreiben 4/97 des damaligen Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen, das Kriterien für eine eigenkapitalentlastende Veräußerung von Kreditforderungen im Rahmen vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 63 [Autor/Zitation] Zu den zivilrechtlichen Folgen der Verletzung von § 325a vgl. die Ausführungen zu § 325 (§ 325 Rz. 197 ff.), wobei allerdings zu beachten ist, dass sich insofern erhebliche Probleme im Hinblick auf das internationale Privat- und das internationale Zivilprozessrecht ergeben.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzgeberischer Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Geht man nach der Begründung des Rechtsausschusses in seiner Empfehlung und im Bericht zum KonTraG v. 4.3.1998, hielt der Gesetzgeber zunächst grds. ein privates Rechnungslegungsgremium für wünschenswert, weil private Standardsetzer international üblich waren und nur hierüber genügend Einfluss auf die internationale Entwicklung zu erlangen war (BT-Druck...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 46 [Autor/Zitation] Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien ist nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ebenfalls Aufgabe eines vom BMJ anerkannten privaten Rechnungslegungsgremiums. Im Wesentlichen geht es darum, über das Gremium die Interessen betroffener deutscher Stakeholder (Unternehmen, Nutzer, WP, gemeinnützige Organisation...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen

Rz. 560 [Autor/Zitation] Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard für die Durchführung aussagebezogener analytischer Prüfungshandlungen als Reaktion auf beurteilte Risiken ist ISA 520 "Analytical Procedures" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 520: "Analytische Prüfungshandlungen"). ISA 520 ist anwendbar auf die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume beginnend am oder nach d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Änderungen durch das KonTraG

Rz. 84 [Autor/Zitation] Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Finanzierung großer börsennotierter deutscher Unternehmen über internationale Kapitalmärkte zielte das KonTraG ua. darauf ab, die Tätigkeit der Aufsichtsräte zu verbessern, Transparenz zu erhöhen, die Kontrolle durch die HV zu stärken, die Zusammenarbeit zwischen Abschlussprüfer und AR zu verbessern sowie die Quali...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzgeberischer Zweck

Rz. 5 [Autor/Zitation] Geht man nach der Begründung des Rechtsausschusses in seiner Empfehlung und im Bericht zum KonTraG v. 4.3.1998, hielt der Gesetzgeber zunächst grds. ein privates Rechnungslegungsgremium für wünschenswert, weil private Standardsetzer international üblich waren und nur hierüber genügend Einfluss auf die internationale Entwicklung zu erlangen war (BT-Druck...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Weitere Änderungen der Vorschrift

Rz. 38 [Autor/Zitation] Durch Art. 1 Nr. 86 des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) wurde in § 342 Abs. 1 Satz 1 die Nr. 4 angefügt, die als neue Aufgabe eines privaten Rechnungslegungsgremiums die Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards iSd. § 315a (heute § 315e) vorsah. In Satz 2 der Vorschrif...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Geßler, Prüfungsrechte gegenüber anderen Unternehmen?, WPg 1964, 400; Kropff, Aktiengesetz, Textausgabe mit Begründung des Regierungsentwurfs und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags, 1965; Baumbach/Hueck, Aktiengesetz, 13. Aufl. 1968; Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl. 1973 ff.; Schulze-Osterloh, Der Umfang der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, Eigenständige StB und modifizierte Überschussrechnung – Gutachten für das BMF, 2004; Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, WPg 2005, 211; Schön, Steuerliche Maßgeblichkeit in Deutschland und Europa 2005; Endres et al., The Determination of Corporate Taxable Income in the EU-Member States, 2006; Gehm/Kirsch, Der IFRS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensspielräume, Schätzerfordernisse

Rn. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Objektivierbarkeit der Gewinnermittlung findet ihre Grenze, insoweit Ermessens- u Schätzspielräume bestehen, die auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen ausgefüllt werden müssen. Diese bestehen sowohl auf der Ansatz- als auch insb auf der Bewertungsebene. Praxis-Beispiel Bilanzierungsfall einer ‹Krisen-GmbH›: Momentaufnahme v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Breidenbach, Steuerliche Probleme im Zusammenhang mit Werkzeugen, WPg 1975, 73; Knapp, Mietereinbauten und -umbauten sowie Gebäude auf fremdem Grund in der Handelsbilanz, BB 1975, 1103; Claussen, Der Genussschein und seine Einsatzmöglichkeiten, in Hadding/Immenga/Mertens/Pleyer/Schneider (Hrsg.), Handelsrecht und Wirtschaftsrecht in der Bankpraxis, FS Winfried Werner, 1984, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Definition der Beteiligung, wie sie in § 271 Abs. 1 enthalten ist, hat ihren Ursprung im Aktiengesetz aus dem Jahr 1937, und zwar in dessen § 131 Abs. 1 A.II.6., in dem sie neu geschaffen wurde. Später wurde diese Regelung im Rahmen des Aktiengesetzes aus dem Jahr 1965 in dessen § 152 Abs. 2 übernommen. Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Definition der verb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Bilanz-RL (2013/34/EU) enthält in Art. 13 iVm. Anhang V und VI ein Mitgliedstaatenwahlrecht zur Gliederung der GuV. Danach können Mitgliedstaaten vorschreiben, die GuV entweder nach dem GKV oder dem UKV aufzustellen, wobei die Staffelform jeweils zwingend ist. Schon die 4. EG-RL sah ein Wahlrecht zwischen GKV und UKV vor, erlaubte aber auch die Auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 342 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht geht auf das BilMoG zurück. Ziel war es, die handelsrechtlichen Berichtspflichten an die internationale Rechnungslegung anzunähern und die Informationsfunktion des JA zu verbessern. Durch die Verbesserung der Information soll Gefahren für die Vermögenslage des Unternehmens, die aus Transaktionen mit nahestehenden Personen oder Unte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 [Autor/Zitation] Obwohl die Beteiligungsdefinition in das Dritte Buch des HGB und somit in die speziell für die KapGes. geltenden Rechnungslegungsvorschriften übernommen wurde, hat sie dennoch keinen rechtsformspezifischen Charakter, sondern die Zuordnung erfolgte vielmehr aus systematischen Gründen wegen der Anknüpfung an das Bilanzgliederungsschema in § 266. Demnach ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 330 [Autor/Zitation] Gemäß Nr. 20 sind zu mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten verschiedene Angaben im Anhang erforderlich. Nr. 20 soll die Informationsfunktion und damit die internationale Vergleichbarkeit von HGB-Jahresabschlüssen stärken (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 184 [9/2024]). Im Hinblick auf den Konzernanhang hat Nr. 20 ein Äquivalent...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Diversitätskonzept und dessen Umsetzung (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 130 [Autor/Zitation] Nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 müssen börsennotierte AG, KGaA und Europäische Aktiengesellschaften (SE), die gem. § 267 Abs. 3 Satz 1 als "groß" gelten, Angaben zum Diversitätskonzept für ihre Leitungs- und Überwachungsorgane machen. Auf diese Weise soll die Vielfalt erhöht werden, um durch ein Überwinden von Gruppendenken die Corporate Governance zu verbes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Steuerliche Verlustnutzung

Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung können Verluste vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Diese Verlustverrechnung kann in künftigen Rechnungsperioden zu einer Minderung der Steuerlast führen, weshalb steuerlichen Verlustvorträgen ein wirtschaftlicher Wert zukommt. Obwohl es sich nicht um Differenzen im eigentlichen Sinn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente

Rz. 315 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht setzt voraus, dass die berichtende Gesellschaft Finanzinstrumente ausgewiesen hat und nicht bereits eine Berichtspflicht nach Nr. 26 besteht (vgl. Rz. 313). Der Begriff des Finanzinstruments ist im HGB und in den Bilanzrichtlinien – insbes. der alten Fair-Value-Richtlinie – nicht definiert. Heranziehen lassen sich die im Wesentlich...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, Presentation of Financial Statements – Das Reformprojekt des IASC und seine Auswirkungen, WPg 1997, S. 117–126; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Alvarez, Unterjährige Erfolgsermittlung nach IFRS, PiR 2006, S. 220–228; Alvarez/Wotschofsky, Zwischenberichterstattung nach Börsenrecht/DRS, IAS und US-GAAP,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Organisation des Verkaufs

Rz. 124 [Autor/Zitation] Bei der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsgebieten oder geografisch bestimmten Märkten aufgrund erheblicher Unterschiede ist die Organisation des Verkaufs zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber legt seiner Gesetzesformulierung damit wohl die Annahme zugrunde, dass unterschiedliche Tätigkeitsbereiche der Gesellschaft oder unterschiedliche geog...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, "Presentation of Financial Statements" – Das Reformprojekt des IASC und seine Auswirkungen, WPg 1997, S. 117ff.; ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar (ADS Int 2002), Stuttgart 2002; Anders, Klassifizierung von Schulden mit Covenants, PIR 2022, S. 1ff.; Amshoff/Jungius, Neuregelung der Darstellung der Gesamtergebnisrechnung, PiR 2...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Rechnungslegungsmethoden im Zwischenbericht

Tz. 80 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Ein Unternehmen muss im Zwischenbericht die gleichen Rechnungslegungsmethoden anwenden, die es auch im letzten jährlichen Abschluss angewendet hat (IAS 34.28). Hiervon ausgenommen sind Änderungen der Rechnungslegungsmethoden, die nach dem letzten Abschlussstichtag vorgenommen wurden und die im nächsten Abschluss eines Geschäftsjahres angewend...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / Schrifttum:

Goerdeler, Probleme des Publizitätsgesetzes, in Bartholomeyczik (Hrsg.), Beiträge zum Wirtschaftsrecht, Festschrift Heinz Kaufmann, 1972, 169; Kaligin, Das internationale Gesellschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland, DB 1985, 1449; Biener/Berneke, Bilanzrichtliniengesetz, 1986; Hartmann, Das neue Bilanzrecht und der Gesellschaftsvertrag der GmbH, Diss. 1986; Hommelhoff/...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 474 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 AFRAC (2023), Stellungnahme Nr. 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB), URL: https://tinyurl.com/3eja488n (Stand: 17.01.2025). BaFin (2024), Rundschreiben 06/2024 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/yxws66zd (Stand: 17.01.2025). Berger/Wildner/Merz (2023), § 55. Rechnungslegung von Deriv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 483 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2023), Finanzierung, 4. Aufl., München. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2025), Investition, 4. Aufl., München. Biergans (1992), Einkommensteuer und Steuerbilanz, 6. Aufl., München/Wien. Breithecker/Klapdor/Haberstock (2016), Einführung in die Betriebswirtschaftlich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a

Rn. 47a Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die EA nach § 325 Abs. 2a wurden durch das BilReG eingefügt. § 325 Abs. 2a sieht vor, dass große KapG bzw. denen qua § 264a gleichgestellte haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 267 Abs. 3 für Zwecke der Offenlegung im UN-Register anstelle des JA einen EA übermitteln können (vgl. HdR-E, HGB § 324a, Rn. 5ff.), der nach den in § 315e Abs. 1 bez...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1 Allgemeines

Für den Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen, sind die "internationalen Rechnungslegungsstandards" IAS/IFRS für Geschäftsjahre, die nach dem 1.1.2005 beginnen, zwingend zu beachten. IAS ist der International Accounting Standard, IFRS sind International Financial Reporting Standards. Es handelt sich um von der EU...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Segmentberichterstattung na... / 1 Zielsetzung und Nutzen der Segmentberichterstattung

Rz. 1 Allgemeine Zielsetzung der Segmentberichterstattung ist die Gewährung von entscheidungsrelevanten Informationen über Teilbereiche (Segmente) des berichtenden Unternehmens bzw. Konzerns. Gerade in diversifizierten Unternehmen und Konzernen spiegeln die Daten von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung ausschließlich...mehr