Fachbeiträge & Kommentare zu Internationale Rechnungslegung

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Segmentberichterstattung na... / 2.3.2 top-down approach vs. bottom-up approach

Rz. 21 Hinsichtlich der Hierarchieebene, von der ausgehend die Segmentdaten abgeleitet werden, kann man den top-down approach und den bottom-up approach unterscheiden.[1] Beim top-down approach werden die auf Konzernebene bzw. Unternehmensebene ermittelten Werte auf die Segmente heruntergebrochen.[2] Dies bedeutet, dass sich hinsichtlich der Ableitung der Segmentergebnisse du...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.6.2 Zwischenberichterstattung

Rz. 125 Die IFRS-Rechnungslegung schreibt explizit keine Zwischenberichterstattung vor, sondern verweist hierzu auf die national geltenden Regeln.[1] Sofern jedoch die nationalen Regeln die Veröffentlichung von Zwischenberichten nach Maßgabe der IFRS vorschreiben, sind hierauf die Regeln des IAS 34 anzuwenden. Nach deutschem Recht sind gemäß § 115 Abs. 1 WpHG i. V. m. § 117 W...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.3.1.1 Berichtsgrößen zur GuV

Rz. 67 Segmenterlöse Sowohl nach IFRS 8 als auch nach DRS 28 sind die Erlöse für die anzugebenden Segmente zu berichten. Dabei schreiben sowohl IFRS 8.23 Satz 3 a) und IFRS 8.23 Satz 3 b) als auch DRS 28.35 a) jeweils einen unterteilten Ausweis von Erlösen mit Externen und von Erlösen mit anderen Segmenten vor. Die Erlöse stellen die einzige GuV-Berichtsgröße dar, für welche ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.3 Wahlrechte im Rahmen des Übergangs auf die IFRS-Rechnungslegung

Rz. 57 Die durch den IFRS 1 beim Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung eröffneten Wahlrechte, die den Einzelabschluss betreffen, strahlen ebenso auf die zeitlich nach der IFRS-Eröffnungsbilanz aufzustellenden IFRS-Jahresabschlüsse aus. Im Wesentlichen handelt es sich dabei insbesondere um folgende Wahlrechte: Rz. 58 Verwendung von beizulegenden Zeitwerten oder Neuwerten für S...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 8 Weiterführende Literatur

Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlusspolitik, 27. Aufl. 2024; Kirsch, IFRS-Abschlussanalyse – Finanz- und erfolgswirtschaftliche Aspekte, 5. Aufl. 2023; Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS Kommentar, 22. Aufl. 2024; Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, 11. Aufl. 2021mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 9 Weiterführende Literatur

Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 17. Aufl. 2024. Böcking/Gros/Oser/Scheffler/Thormann, Beck’sches Handbuch der Rechnungslegung, HGB und IFRS, LBW, Stand: 2024. Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse. Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundlagen. HGB, IFRS, US-GAAP, DRS, CSRD/ESRS, 27. Aufl. 2024. Dusem...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 7 Würdigung der Bilanzpolitik nach IFRS

Rz. 144 Durch die Orientierung an der Informationsfunktion und die übergeordnete Stellung der Generalnorm war und ist Bilanzpolitik nach deutschem Verständnis nach den IFRS qua Definition ausgeschlossen (Rz. 3a). Offene und verdeckte Wahlrechte sollen vom Bilanzierenden so genutzt werden, dass die bestmögliche (tatsachengetreue) Abbildung für die Adressaten herauskommt. Glei...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.1 Ermittlung des goodwill auf Ebene der berichtenden Einheit

Rz. 117 Zum erstgenannten Themenkomplex zählen dabei insbesondere: die Abgrenzung von Unternehmenszusammenschlüssen, Ansatz und Bewertung von identifizierbarem Nettovermögen sowie im Falle der Anwendung der Full-Goodwill-Methode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts für die Anteile nich...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Jahresabschlusspolitik hat allgemein die Aufgabe, das "Rohmaterial" eines Jahresabschlusses im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten durch geeignete Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismaßnahmen [1] so aufzubereiten, dass die vom Unternehmen bzw. Konzern gewünschten oder beabsichtigten Schlussfolgerungen möglichst durch die Jahresabschlussanalysten, z. B....mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.2 Aktive latente Steuern

Rz. 75 Aktive latente Steuern resultieren bei IFRS entweder aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert und dem steuerlichen Buchwert von Vermögenswerten und Schulden, z. B. höherer Wert für Pensionsrückstellungen nach IAS 19 im Vergleich zu § 6a EStG, die sich spätestens bis zur Liquidation des Unternehmens ausgleichen, oder aus dem ökonomischen Vort...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.1 Folgebewertung für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

Rz. 4 Die IFRS eröffnen grundsätzlich sowohl für Sachanlagen (ausgenommen Finanzinvestitionen) als auch immaterielle Vermögenswerte ein generelles Wahlrecht in der Folgebewertung zwischen der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Ansatz des Neubewertungsbetrags.[1] Rz. 5 Nach der Anschaffungs- oder Herstellungskostenmethode sind Sachanlagen ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.2.3 Hedge Accounting

Rz. 102 Wie bereits unter Rz. 27 ausgeführt, besteht gegenwärtig ein Wahlrecht in der Anwendung der Regelungen des IAS 39 und des IFRS 9 zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen.[1] Die verdeckten Wahlrechte unterscheiden sich in Abhängigkeit von IAS 39 und IFRS 9. Rz. 103 hedge accounting nach IAS 39 Eine nach den Regeln des hedge accounting zu bilanzierende Sicherungsbeziehun...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.1 Ermittlung von Wertminderungen und Wertaufholungen im langfristigen Vermögen

Rz. 85 Obwohl auch bei der Ermittlung von Wertminderungsaufwendungen nach IFRS im Prinzip der Einzelbewertungsgrundsatz gilt, ist von diesem Grundsatz abzuweichen, wenn einem Vermögenswert keine Zahlungsströme aus der betrieblichen Nutzung zugeordnet werden können, die von anderen Vermögenswerten unabhängig sind.[1] Bewertungseinheiten für die Durchführung des Asset-Impairme...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.3 Kundenverträge

Rz. 108a Die Erlösrealisierung aus Kundenverträgen erfolgt mittels eines aus 5 Stufen bestehenden Erlösrealisierungsmodells: Identifikation von Verträgen mit Kunden, Identifikation separater Leistungsverpflichtungen, Ermittlung des Transaktionspreises, Allokation des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen und Erfolgsrealisierung bei Erfüllung der Leistungs...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.3 Verdeckte Ausweiswahlrechte in der Ergebnisrechnung

Rz. 113 Wie unter Rz. 56b dargestellt, enthält IFRS 18 gewisse Ermessensspielräume in Bezug auf die Untergliederung der GuV-Rechnung in die Kategorien und damit in Bezug auf die Abgrenzung der Kategorien (Rz. 114), die Untergliederung der Aufwendungen in der betrieblichen Kategorie (Rz. 115) und den Postenausweis innerhalb der Kategorien (Rz. 115a). Rz. 114 IFRS 18 grenzt die be...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.4 Bewertungswahlrechte bei Finanzinstrumenten

Rz. 26 Unter Berücksichtigung der Übergangswahlrechte zu IFRS 9 enthält IFRS 9 für Finanzinstrumente gegenwärtig folgende offene Wahlrechte: die Wahl zwischen dem Ansatz von finanziellen Vermögenswerten zum Handelstag oder zum Erfüllungstag bei Vorhandensein einer zeitlichen Divergenz zwischen Handels- und Erfüllungstag (Ausweiswahlrecht);[1] die Designation bestimmter finanzi...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.3 Bewertung von Beteiligungen im separaten Einzelabschluss

Rz. 18 Für die Bewertung der Beteiligungen im separaten Einzelabschluss besteht gemäß IAS 27.10 Satz 1 folgendes Wahlrecht: Entweder werden die Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen (ausgenommen gemeinschaftliche Tätigkeiten[1]) sowie assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten, in Übereinstimmung mit IFRS 9 oder unter Anwendung der Equity-Methode nac...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.2.1 Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

Rz. 93 Abgrenzung der Geschäftsmodelle für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte IFRS 9 unterscheidet die 4 unter Rz. 28 genannten Kategorien finanzieller Vermögenswerte. Entscheidend für die Primärzuordnung von finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte und der erfolgsneutral zum beizule...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.6 Bewertungswahlrechte aus Praktikabilitätserwägungen

Rz. 39a Die erst seit wenigen Jahren anzuwendenden IFRS 15 und IFRS 16 enthalten eine Reihe von aus Praktikabilitätsgründen aufgenommenen Bewertungswahlrechten. Rz. 39b In IFRS 15 "Erlöse aus Kundenverträgen" können als echte Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte eingestuft werden: Nach IFRS 15.63 darf auf die Herausrechnung eines Finanzierungskostenanteils aus der Gegenleis...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1 Schrifttum

Acker, Umsatzlegung komplexer Verträge – Wechselwirkungen zwischen IFRS 15 und IFRS 16 bei variablen Preisvereinbarungen am Beispiel der Labordiagnostik. Teil 1: Variable Gegenleistungen nach IFRS 15 und variable Leasingzahlungen nach IFRS 16, IRZ 2017, S. 305–310; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards. Kommentar, Loseblatt, Stuttgart, Stand: 7...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Ballwieser, IVS wie IFRS? – Globalisierungsbestrebungen bei der Unternehmensbewertung, in: Dutzi/Gros/Nowak/Roese (Hrsg.), Corporate Governance, Rechenschaft und Abschlussprüfung, Festschrift Böcking, München 2021, S. 745–758; Ballwieser, International Valuation Standards (IVS) – Bedarf, Rei...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1 IFRS-GuV-Rechnung und sonstiges Gesamtergebnis als Bestandteil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 In Deutschland ist die EU-Verordnung, welche die Anwendung der IAS/IFRS-Standards ab 2005 für kapitalmarktorientierte Konzerne grundsätzlich verpflichtend vorsieht,[1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) umgesetzt worden. Neben der sich ber...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3 Ergänzende Prinzipien der GuV nach IFRS

Rz. 29 Entsprechend wie in der HGB-Rechnungslegung gelten für die IFRS-GuV-Rechnung die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen, die im Wesentlichen im Conceptual Framework niedergelegt sind. Im Gegensatz zur HGB-Rechnungslegung enthalten die IFRS keine spezifischen Gliederungsvorschriften für Unternehmen, die in einer bestimmten Rechtsform geführt werden o...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Steueraufwand

Rz. 106 Unter dem Steueraufwand nach IFRS 18.75 a) (iv) sind sowohl die Ertragsteueraufwendungen als auch die Ertragsteuererträge auszuweisen,[1] die nicht auf aufgegebene Geschäftsbereiche (m. a. W. auf das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen) entfallen. Die Ertragsteuern umfassen dabei sowohl die effektiven, d. h. die tatsächlich zu leistenden, Ertragsteuern als...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.2 Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges

Rz. 140 Cashflow Hedges haben die Absicherung von Zahlungsstromänderungen zum Gegenstand. Die Risiken aus schwankenden Cashflows können aus folgenden Grundgeschäften herrühren: bereits bilanzierte Vermögenswerte und Schulden (z. B. die Absicherung variabel verzinslicher Forderungen und Verbindlichkeiten mittels eines Zinsswaps gegen Zinsänderungsrisiken) oder geplante Transakt...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.1 Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Rz. 124 Nach IAS 16.31 und IAS 38.75 hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen die Möglichkeit, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie immaterielle Vermögenswerte bei Vorhandensein eines aktiven Marktes für letztgenannte Vermögenswerte zu Neuwerten anzusetzen. Die Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten werden im ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.3 Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 14 Die IFRS anwendenden Unternehmen haben bei der Überleitung von den Erlösen auf das Betriebsergebnis (Zwischenergebnis der in der betrieblichen Kategorie erfassten Erträge und Aufwendungen) in der GuV-Rechnung die grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren,[1] je nach dem, welche Darstellungsform zur nützlichsten str...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Erlöse

Rz. 49 Ausgangsgröße der IFRS-GuV sind gemäß IFRS 18.75 a) die (Umsatz-)Erlöse. IFRS 15. Appendix A definiert Erlöse als Ertrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Eine nähere Präzisierung des Begriffs der "gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" oder Abgrenzung von den nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählenden Erträgen fehlt in IFRS 15. Zudem dürf...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.4 Bewertungsergebnisse aus der durch die Veränderung des eigenen Kreditrisikos induzierten Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 132 Nach IFRS 9. Kapitel 5.7.1 c) i. V. m. 5.7.7 ist die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, welche aus der Veränderung des eigenen Kreditrisikos resultiert, grundsätzlich nicht im Periodenergebnis zu erfassen, sondern als Bestandteil des sonstigen Gesamtergebnisses aus nie zu reklassifizierenden Posten [1] darzustellen. Ausnahmen bestehen nur für Finanzgarantien und...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.4 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe

Rz. 146 Für die Umrechnung eines in funktionaler Währung erstellten bzw. umgerechneten (Einzel-)Abschlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs[1] in eine von der funktionalen Währung abweichenden Berichtswährung gelten folgende Grundsätze: Die Vermögens- und Schuldposten sind mit dem jeweiligen Stichtagskurs, die Aufwands- und Ertragsposten der GuV-Rechnung und des sonstig...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.3 Bewertungsergebnisse aus Zeitwertänderungen von nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten

Rz. 130 Bei Anwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten können (unwiderrufliche Option!) Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, bei ihrer erstmaligen Erfassung unwiderruflich der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente" zugeordnet werden.[1] Das für diese Ei...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.1 Bewertungsergebnisse aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 136 Die Kategorie der "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte" des IFRS 9.Kapitel 4.1.2A zeichnet sich dadurch aus, dass in diese nur solche finanziellen Vermögenswerte klassifiziert werden, welche sowohl die entsprechende Geschäftsmodellbedingung (Ziele sind sowohl die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch die V...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.4 Erträge und Aufwendungen aus sonstigen Vermögenswerten der investiven Kategorie

Rz. 96 Sofern es sich nicht um eine angegebene Hauptgeschäftstätigkeit handelt, zählen insbesondere die als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, die zu fortgeführten Anschaffungskosten und die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten zu den sonstigen Vermögenswerten, die eigenständig und weitestgehend unabhängig von den anderen R...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Ergebnisbeiträge aus sonstigen Beteiligungen

Rz. 95 Unter der Voraussetzung, dass das Investment in sonstige Beteiligungen (d. h. weder assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen noch nicht konsolidierte Tochterunternehmen) keine Hauptgeschäftstätigkeit darstellt, erfolgt der Ausweis deren Ergebnisbeiträge in der investiven Kategorie.[1] Hierbei handelt es sich entweder um erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwe...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2 Gliederung der IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 20 Im Unterschied zum Vorgängerstandard IAS 1 gibt IFRS 18 branchenübergreifend eine Struktur für die Untergliederung der GuV-Rechnung nach Kategorien vor. Nach IFRS 18.47 sind sämtliche in der IFRS-GuV-Rechnung abzubildenden Erträge und Aufwendungen in einer der folgenden 5 Kategorien zu erfassen: die operative bzw. betriebliche Kategorie, die investive Kategorie, die Fina...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.2 Spezifische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 38 Nach IAS 8.27A hat eine Berichterstattende Einheit wesentliche Angaben zu seinen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu machen. Die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind dann wesentlich, wenn bei gemeinsamer Betrachtung mit anderen im Abschluss enthaltenen Informationen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass diese Entscheidungen...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.5 Steueraufwand

Rz. 140 Nach IAS 12 sind folgende auf den in der GuV-Rechnung bzw. im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung dargestellten (Ertrag-)Steueraufwand (IFRS 18.75 a( (iv)) bezogenen Angaben zu beachten und – Wesentlichkeit vorausgesetzt – zu erfüllen: Hauptbestandteile des Steueraufwands bzw. -ertrags (IAS 12.79), steuerliche Überleitungsrechnung nach IAS 12.81c sonstige Angaben z...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.7 Finanzinstrumente

Rz. 109 IFRS 7 fordert umfangreiche Angaben über die Finanzinstrumente. Zweck dieser Offenlegungspflicht ist das Erkennen und das Beurteilen der Bedeutung der Finanzinstrumente für die finanzielle Situation und die Ertragslage des Unternehmens sowie der Art und des Umfangs der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken, einschließlich der vom Unternehmen ergriffenen Risik...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.3 Angaben zu den verdeckten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten

Rz. 72 Instrumente der Abschlusspolitik nach IFRS sind sowohl offene als auch verdeckte Wahlrechte in Bilanzierung und Bewertung. Im hier verwendeten Sprachgebrauch bezeichnen "offene" Wahlrechte die Möglichkeit des Bilanzierenden, sich für unterschiedliche Bilanzierungs- und Bewertungsalternativen bei bestimmten Sachverhalten zu entscheiden. Die verdeckten Wahlrechte zeichn...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.1 Relevanz

Rz. 6 Eine relevante Finanzinformation besitzt die Eigenschaft, Unterschiede in den Entscheidungen der Abschlussadressaten bewirken zu können (Conceptual Framework. Kap. 2. 6 Satz 1). Eine konkrete Verhaltens- bzw. Entscheidungsbeeinflussung wird jedoch nicht gefordert; begründet wird diese eher zurückhaltend scheinende Formulierung damit, dass sich bestimmte Reaktionen kaum...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.4 Ergebnis je Aktie

Rz. 183 Gem. IAS 33 hat das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen das unverwässerte Ergebnis je Aktie und das verwässerte Ergebnis je Aktie im IFRS-Abschluss offenzulegen. Sowohl das unverwässerte als auch das verwässerte Ergebnis je Aktie bezieht sich auf das Netto-Periodenergebnis,[1] welches den Stammaktionären zuzuordnen ist. Falls in der GuV- bzw. Gesamtergebnisrechnun...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.4 Nachprüfbarkeit

Rz. 17 Conceptual Framework. Kap. 2.30 Satz 2 definiert Nachprüfbarkeit derart, dass verschiedene sachkundige und unabhängige Beobachter im Wesentlichen darin übereinstimmen, dass eine bestimmte Abbildung (eines ökonomischen Phänomens) eine glaubwürdige Darstellung ist. Conceptual Framework. Kap. 2.31 unterscheidet die direkte und indirekte Nachprüfbarkeit als Formen. Erstge...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.3.2 Prognosen des Managements

Rz. 76 IAS 8.31A verlangt die Offenlegung von Informationen über die zentralen Annahmen bezüglich der zukünftigen Entwicklung und anderer zentraler Quellen der Schätzung von Unsicherheiten am Bilanzstichtag, welche einen signifikanten Einfluss auf den Buchwert von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres haben können. IAS 8.31A fordert hinsichtlich...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.10.1 Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen

Rz. 122 Für die Bereitstellung von Anhangangaben zu den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen fällt den Bilanzierenden die Aufgabe zu, innerhalb des vorgegebenen Rahmens Informationsrelevanz und Detaillierungsgrad gegeneinander abzuwägen,[1] wobei erkennbar die Berichterstattung über die aus den leistungsorientierten Versorgungsplänen resultierenden Risiken eine zent...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.5 Beteiligungen

Rz. 99 Hinsichtlich der Anhangangaben für Beteiligungen ist zwischen dem Konzernabschluss und dem separaten Einzelabschluss zu unterscheiden. Auch wenn IAS 27.3 nicht die Aufstellung eines separaten Einzelabschlusses fordert, so sind im Falle seiner Aufstellung dennoch eine Anteilsbesitzliste der wesentlichen Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 4.1 Aktivierung von Zinsaufwendungen als Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten

Rz. 51 Die bilanzielle Behandlung von Fremdkapitalkosten (borrowing costs) im Rahmen der Erfassung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (IAS 23 (rev. 2017))[1] gestaltet sich nach den IFRS – anders als in der nationalen Rechnungslegung – einheitlich. Gem. IAS 23.8 besteht für Fremdkapitalkosten, die sich direkt (also Einzelkosten!)[2] dem Erwerb, dem Bau oder d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Internationale Tendenzen

Rn. 10 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Kapitalmarktorientierte UN haben für GJ ab 01.01.2005 nach Art. 4 der EG-VO Nr. 1606/2002 die IAS/IFRS in der jeweils übernommenen Fassung verb. anzuwenden (§ 315a HGB), allerdings nur für den KA. Der EA ist außer im Fall der Offenlegung nach § 325 Abs. 2a HGB nicht betroffen. Dies gilt (mit Ausnahme für Übergangsfälle) für MU, die Wertpapier...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 457 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 BaFin (2023), Rundschreiben 05/2023 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/fcjf52sh (Stand: 03.10.2023). BDI/EY (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Berlin. BDI/EY/DHBW (2011), Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in der Praxis mittelständischer Unternehmen, Berlin. Biener/Berneke (1986), B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abzinsungssatz

Rn. 333 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Im Interesse der Bilanzobjektivierung hat der Gesetzgeber den Abzinsungssatz in mehrfacher Hinsicht normiert. Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen "mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen". Die Verwendung eines Durchschnittszinssatzes soll Ergebnissch...mehr