Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

dd) Nutzung von Rahmenwerken

Prof. Dr. Peter Kajüter
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn. 277

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung können UN anerkannte nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke zur Nachhaltigkeits- oder UN-Berichterstattung als Orientierungshilfe nutzen (vgl. § 289d). Der Gesetzgeber schreibt dabei kein bestimmtes Rahmenwerk vor, sondern überlässt die Auswahl den berichtspflichtigen UN. Gemäß den Beispielen, die in der CSR-R, den unverbindlichen Leitlinien der EU-KOM und der Begründung zum CSR-RUG genannt werden, kommen u. a. die GRI-Standards der Global Reporting Initiative, der UN Global Compact, das RK des IIRC zum Integrated Reporting oder der Deutsche Nachhaltigkeitskodex als anerkannte Rahmenwerke in Betracht (vgl. Erwägungsgrund (9) der CSR-R; ABl. EU, C 215/19 vom 05.07.2017; BT-Drs. 18/9982, S. 46, 52). Nach § 289d Satz 2 ist in der nichtfinanziellen Erklärung anzugeben, welches Rahmenwerk genutzt wurde, oder, sofern kein Rahmenwerk verwendet wurde, warum nicht. Diese "apply-or-explain"-Regelung war im RegE zum CSR-RUG noch nicht enthalten und wird von der CSR-R auch nicht verlangt. Mit ihr verleiht der Gesetzgeber der Nutzung von anerkannten Rahmenwerken gleichwohl besonderen Nachdruck (vgl. Kajüter DB 2017, S. 617 (623); Rimmelspacher/Schäfer/Schönberger, KoR 2017, S. 225 (229)).

 

Rn. 278

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Aus dem Gesetzeswortlaut ("anzugeben, ob [...] ein Rahmenwerk genutzt hat") könnte geschlossen werden, dass UN sich für ein Rahmenwerk entscheiden und dieses dann angeben sollen. Indes erscheint es aufgrund der sehr unterschiedlichen Inhalte der Rahmenwerke auch sachgerecht, wenn UN bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung mehrere Rahmenwerke gleichzeitig nutzen, sofern diese Rahmenwerke entsprechend angegeben werden (vgl. DRS 20.300; Kajüter, DB 2017, S. 61...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
    1
  • § 8 Frameworks, Standards, Guidance / 2 Guidance
    0
  • Änderung des vereinfachten Beschaffungsverfahrens für belgische Truppen
    0
  • Agile Methoden für die Zusammenarbeit in Teams / 1.4 Bewertung der Prozesse und Aufgaben im Finanzbereich für den Einsatz agiler Organisationsformen
    0
  • Ansparrücklage setzt bei Herstellungskosten im Zusammenhang mit Gebäuden die Abgabe eines Bauantrages voraus
    0
  • Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht
    0
  • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
    0
  • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Minderheitengesellschafterrecht
    0
  • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.3.11 Wertgarantien bei Veräußerungsgeschäften
    0
  • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 3 Beginn und Ende der Buchführungspflicht
    0
  • Berufsausbildung: Der Besuch lediglich der Berufschule ist keine Berufsausbildung
    0
  • Berufsordnung Steuerberater / B. Verbrauchsteuerrecht
    0
  • Beyond Budgeting: Managementmodell und Implementierung a ... / 1.2 Möglichkeiten der Implementierung von Beyond Budgeting
    0
  • Biozidprodukte, Bereitstellung auf dem Markt und Verwend ... / Art. 12 - 16 KAPITEL III VERLÄNGERUNG UND ÜBERPRÜFUNG DER GENEHMIGUNG EINES WIRKSTOFFS
    0
  • Branntweinmonopolgesetz [bis 31.12.2017] / §§ 17 - 19 Zweiter Titel Mitwirkung anderer Behörden bei der Verwaltung des Monopols
    0
  • Checkliste Jahresabschluss 2025 / 17.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
    0
  • Controlling-Prozesskennzahlen / 4.10.1 Kurzdarstellung des Prozesses
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
Bild: Haufe Shop

Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren