Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2.2 Entbehrlichkeit des Leistungsgebots

Rz. 13 § 254 Abs. 2 AO normiert abschließend die Fälle, in denen es eines Leistungsgebots ausnahmsweise nicht bedarf. Dies ist zunächst nach § 254 Abs. 2 S. 1 AO der Fall, wenn Säumniszuschläge und Zinsen zusammen mit der Steuer vollstreckt werden, für die sie angefallen sind. Die Ausnahme vom Grundsatz wird in § 254 Abs. 2 S. 2 AO zudem für solche Vollstreckungskosten, die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Da es sich bis auf wenige Ausnahmen bei den Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung um Verwaltungsakte handelt, ist das Rechtsmittel des Einspruchs nach § 347 AO gegeben. Soweit es sich um vollziehbare Verwaltungsakte handelt, z. B. Pfändungsverfügungen, erfolgt der vorläufige Rechtsschutz durch die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 bzw. § 69 FGO im finan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.2 Einwendungen gegen einzelne Maßnahmen

Rz. 6 Nach der AO wird Rechtsschutz nur gegen einzelne Vollstreckungsmaßnahmen gewährt.[1] Dabei sind solche Einwendungen zulässig, die sich nicht gegen die Entstehung und Festsetzung des zu vollstreckenden Verwaltungsakts richten.[2] Einige der möglichen Einwendungen sind in § 257 AO aufgeführt.[3] Demgemäß kann der Vollstreckungsschuldner etwa nicht geltend machen, dass de...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / 1. Vermögensschäden

Aufwendungen zur Beseitigung von Vermögensschäden sind, sofern sie nicht durch unabwendbare Ereignisse wie Krieg, Naturkatastrophen etc. verursacht wurden, in der Regel nicht als agB abziehbar. Aufwendungen im Zusammenhang mit Wildtierschäden: So hat der BFH z.B. entschieden, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit einem "Biberschaden" keine agB sind, da Wildtierschäden als sol...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Rückstellung für Insolvenzverwaltervergütung

Für die Insolvenzverwaltervergütung kann vor Abschluss des Insolvenzverfahrens keine Rückstellung gebildet werden. Sofern der Insolvenzschuldner auch private Schulden hat, ist ein – auch anteiliger – Betriebsausgabenabzug aufgrund der privaten Veranlassung ausgeschlossen. FG Rheinland-Pfalz v. 19.9.2023 – 5 K 1800/19, EFG 2023, 1779, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 35/23mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 2.1 Rechtsfähigkeit

Eine OHG ist rechtsfähig (§ 105 Abs. 2 HGB i. d. F. des Personengesellschaftsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) vom 10.8.2021, BGBl. 2021 I S. 3436). Als Personengesellschaft kann sie damit insbesondere nach außen als rechtlich selbstständige Einheit auftreten, dabei eigene Rechte und Pflichten erwerben und auch eigene Verbindlichkeiten eingehen. Zudem kann in das Gesellschaftsverm...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 6 Beendigung einer OHG

Eine OHG wird insbesondere dadurch aufgelöst (§ 138 HGB), dass ein Beschluss der Gesellschafter zur Auflösung gefasst wird, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das OHG-Vermögen erfolgt, ein zuvor vereinbarter Zeitablauf eintritt oder eine gerichtliche Entscheidung dies anordnet. Als Folge der Auflösung findet im Regelfall eine Liquidation statt (§ 143 HGB), die dem Ausgl...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.2 Ende der GbR

Bei der Gründung einer GbR wird an deren Auflösung meist noch nicht ernsthaft gedacht. Doch auch hierzu ist dringend zu konkreten Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu raten. Das Ende einer GbR kann gem. §§ 729 ff. BGB durch folgende Ereignisse ausgelöst werden: der Ablauf der vereinbarten Zeit; die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GbR; eine Kündigung de...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.3 Meldeanlässe nach § 28a SGB IV

Rz. 56 Die Meldeanlässe listet § 28a Abs. 1 unter den Nr. 1 bis 20 auf. Die Vorschrift ist insoweit abschließend. Ungeachtet dessen folgen aus der DEÜV weitere Meldeanlässe, die neben jede des § 28a Abs. 1 treten. Das bedeutet jedoch nicht, dass in jedem der angeführten Fälle eine Meldung zu erstatten ist. Es gibt vielmehr Sachverhalte, bei denen auch nach der DEÜV keine Mel...mehr

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Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2.2 Beitragsfiktion (Abs. 2)

Rz. 13 § 203 Abs. 2 regelt, dass ein Beitrag als gezahlt gilt (= Beitragsfiktion), wenn Versicherte glaubhaft machen, dass der auf sie entfallende Beitragsanteil von ihrem Arbeitsentgelt abgezogen worden ist. Die Anerkennung von Beitragszeiten (§ 55 Abs. 1) ist danach auch zulässig, wenn Versicherte zwar die Ausübung einer versicherten Beschäftigung nachweisen, die Abführung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.4.2 Meldetatbestände

Rz. 82 Nach § 6 DEÜV ist eine Anmeldung zu erstatten, wenn eine Beschäftigung aufgenommen wird, die zumindest in einem Versicherungszweig der Versicherungspflicht unterliegt oder für die der Arbeitgeber einen Beitragsanteil zu entrichten hat. Auch geringfügig Beschäftigte (§ 8 SGB IV) sind anzumelden. Eine Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn nach einer Unterbrechung d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Inhalt des Anspruchs

Rz. 7 Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gem. § 20 Abs. 1 ist eine aus dem Arbeitsverhältnis herrührende Lohnersatzleistung, nämlich ein gesetzlich begründeter Anspruch auf teilweise Fortzahlung des Arbeitsentgelts. [1] Es handelt sich um einen privatrechtlichen Anspruch, der erforderlichenfalls vor den Gerichten für Arbeitssachen geltend zu machen ist, § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbG...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Da § 278 Abs. 1 AO nur die Vollstreckung aus dem im Wege der Zusammenveranlagung ergangenen Steuerbescheid beschränkt, wird der Erlass eines Haftungsbescheids nach § 71 AO gegen den Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung nicht dadurch ausgeschlossen, dass wegen der Aufteilung der Steuerschuld nach § 278 Abs. 1 AO gegen diesen nicht als Steuerschuldner volls...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.6 Verfahren

Rz. 12 Die Erweiterung der Haftung nach § 278 Abs. 2 AO tritt kraft Gesetzes ein, ohne dass es eines besonderen Verwaltungsakts bedürfte.[1] Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesamtschuldners hindert daher nicht die Anwendung des § 278 Abs. 2 AO hinsichtlich des anderen, nicht vom Insolvenzverfahren betroffenen Gesamtschuldners.[2] Der Erlass ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1 Abstrakter Tatbestand

Rz. 4 Tatbestand i. S. d. § 38 AO ist die Gesamtheit der in den materiellen Rechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen, bei deren Vorliegen im konkreten Fall ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis entsteht.[1] Der Tatbestand ist damit das abstrakte Spiegelbild des konkreten Lebenssachverhalts, an dessen Verwirklichung die Entstehung des Anspruchs anknüpft.[2] D...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 2.1.1 Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 5 Nach § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG – eingefügt durch das am 1.11.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) – ist das Rückzahlungsverbot des § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG nicht auf die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens anzuwenden. Damit erfolgte eine Gleichstellung von Gesellschafterdarlehen mit Darlehensf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2a Zum Teil enthalten die Einzelsteuergesetze Sondervorschriften, die die Regelung des § 38 AO wiederholen, konkretisieren, modifizieren oder ergänzen (s. Rz. 25-34). Besonderheiten gelten für die Vorauszahlungen auf bewertungsunabhängige Jahressteuern (s. Rz. 19) und für steuerliche Nebenleistungen (s. Rz. 23f.), deren Festsetzung in das Ermessen der Finanzbehörde geste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft...mehr

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Betriebsrat / 12.2 Wirtschaftsausschuss

Grundsätzliches In Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden (§ 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Die Errichtung ist zwingend vorgeschrieben.[1] Wird er vom Betriebsrat trotz Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorsätzlich nicht errichtet, kann darin ein grober Verstoß gegen das BetrVG gesehen werden m...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.5 Fälligkeit, Vollstreckung, Zahlungsverjährung

Rz. 132 Der VZ wird mit Bekanntgabe der Festsetzung sofort fällig, sofern nicht im Leistungsgebot ein anderer Termin genannt ist.[1] Ist die VZ-Festsetzung mit einer Steuerfestsetzung verbunden, so wird die Zahlungsfrist i. d. R. mit der Zahlungsfrist für eine Abschlusszahlung übereinstimmen. Erfolgt die VZ-Festsetzung gesondert z. B. für eine Steueranmeldung, so hat die Fina...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) § 17 EStG: Gesellschafterbürgschaft als nachträgliche AK

Streitig ist, ob der Ausfall von Bürgschaftsregressforderungen als nachträgliche AK i.R.d. (im Übrigen bereits verbeschiedenen) Auflösungsverlustes gem. § 17 Abs. 4 EStG Berücksichtigung finden kann. Das FG entschied: Durch das MoMiG ist das Eigenkapitalersatzrecht, das durch eine weitgehende Gleichbehandlung der eigenkapitalersetzenden Finanzierungsleistungen mit dem nach §§...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.1 Beseitigung und Abwendung von Arbeitslosigkeit

Rz. 13 § 81 sieht eine Förderung nur für Arbeitnehmer vor. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass jedenfalls nach dem SGB III das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium dem Personenkreis zuzurechnen ist, der grundsätzlich zur Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung gehört, also jedenfalls zukünftig wieder arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt werden ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 411 Berlit, Die Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe, NDV 2017, 67. Buschoff, Die soziale Sicherung (Solo-) Selbstständiger: Handlungsbedarf und Optionen, SoSich 2016, 301. Deibel, Abschiebungsstopp und Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH 2017, 734. ders., Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsrecht...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.3 Insolvenzgeld

Rz. 10 Abs. 2 verpflichtet den Insolvenzverwalter, in Insolvenzverfahren das Insolvenzgeld auszurechnen und auszuzahlen, wenn die Agentur für Arbeit dies von ihm verlangt und ihm die erforderlichen Geldmittel ohne Verwaltungskosten zur Verfügung stellt. Es liegt demnach im Ermessen der Agentur für Arbeit, die gesetzliche Regelung in Anspruch zu nehmen. Die Regelung gewährlei...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.7 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Wirkung im Insolvenzverfahren

Rz. 130 Die harte interne Patronatserklärung beseitigt die Überschuldung nur, wenn sie der Gesellschaft einen eigenen durchsetzbaren Anspruch gegen den Patron einräumt.[276] Außerdem ist erforderlich, dass die Leistungen des Patrons der Gesellschaft endgültig verbleiben, dass also nicht nur ein aufschiebend bedingtes, in der Krise zu gewährendes Darlehen vereinbart ist. Dahe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Insolvenzverfahren

Rz. 529 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die GmbH aufgelöst (§ 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG). Dadurch wird ein spezifisches insolvenzrechtliches Abwicklungsverfahren eingeleitet. Sofern nicht Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO angeordnet wird,[1804] werden die Geschäftsführer der GmbH durch den Insolvenzverwalter aus ihrer Zuständigkeit verdrängt,[1805] die Organs...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / k) Eigenes Insolvenzverfahren

Rz. 506 Unter Umständen bleibt dem Geschäftsführer nur die Durchführung eines eigenen Insolvenzverfahrens über sein eigenes Vermögen mit anschließender Restschuldbefreiung. Hier sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Restschuldbefreiung Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nicht erfasst, sofern sie als aus solchem Rechtsgrund resultierend zur In...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / III. Erwerb im eröffneten Insolvenzverfahren

Rz. 189 Gem. § 80 Abs. 1 InsO geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens[187] die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Gemeinschuldners vollumfänglich auf den Insolvenzverwalter über.[188] Ab diesem Zeitpunkt verliert der Schuldner bzw. die Geschäftsführung seine bzw. ihre Entscheidungsbefugnis, sämtliche unternehmerischen Entscheidungen werden, vorbehal...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 2.1 Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Insolvenzereignis ist der Tag, an dem das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet worden ist. Bei einer Personengesellschaft ist es nicht erforderlich, dass über das Privatvermögen der persönlich haftenden Gesellschafter ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. In den Fällen, in denen der Antrag auf Verfahrenseröffnung abgewiesen wird, ist das Insolv...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Auflösung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 138Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Rz. 588 Auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft löst die OHG auf (§ 138 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Demgegenüber führt die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (§ 26 InsO) nur dann zu einer Auflösung, wenn kein Fall des § 138 Abs. 2 Nr. 1 HGB vorliegt, also kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person i...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / G. Gesellschaftsrechtliche Auswirkungen des Insolvenzverfahrens

Rz. 758 Die InsO enthält nur sehr wenige spezielle Regelungen für Gesellschaftsinsolvenzen, etwa die durch das ESUG eingefügten Regelungen zum Einbezug der Gesellschafter in das Insolvenzplanverfahren über das Vermögen der Gesellschaft, §§ 217 Satz 2, 225a u.a. InsO. In § 11 InsO ist die Insolvenzfähigkeit von Gesellschaften, also die Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens übe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Einfluss der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf die Gesellschaft

1. Auflösung der Gesellschaft Rz. 762 Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen besteht die Gesellschaft als solche weiter; sie ist weiterhin Trägerin von Rechten und Pflichten. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft ist allerdings regelmäßig ein Auflösungsgrund (etwa §§ 728 Abs. 1 Satz 1 BGB, 131 Abs. 1 Nr. 3, 161 Abs. 2 H...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.2 Säumniszuschläge während des Insolvenzverfahrens

Säumniszuschläge fallen auch während eines Insolvenzverfahrens an.[1] Daher sind auch für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Säumniszuschläge zu erheben. Bei Überschuldung des Betriebs kann der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge stellen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehende Säumniszuschläge auf vor diesem Zeitpunkt begrü...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Beendigung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Rz. 444 Gerät eine aus einem Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag (EAV) i.S.d. § 291 AktG abhängige Gesellschaft in die Krise, wird aus Sicht der herrschenden Gesellschaft die Beendigung des Vertrages zu erwägen, ggf. sogar geboten sein, damit ein solcher Unternehmensvertrag keinesfalls bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch besteht, denn die herrschende Gesel...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters

Rz. 552 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters führt mangels abweichender Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag gem. § 130 Abs. 1 Nr. 3 HGB zu seinem Ausscheiden aus der OHG. Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse gem. § 26 InsO hat jedoch nicht diese Rechtsfolge.[880] Zum Ausscheiden führt auch die Nachlassinsolvenz des Gesell...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Eröffnung des Insolvenzverfahrens

(1) Gesellschaftsinsolvenz Rz. 431 Weiterer Auflösungsgrund für eine GbR ist nach § 729 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen gem. § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO. Der Auflösungsgrund ist zwingender Natur. Entscheidend für die Auflösung ist der Erlass des Eröffnungsbeschlusses (§ 27 Abs. 2 Nr. 3 InsO), während es auf die ggf. später erfolgende...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 10.1 Mitteilung über den Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Beschluss des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse dem Betriebsrat oder, wenn ein Betriebsrat nicht besteht, den Arbeitnehmern unverzüglich bekannt zu geben.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

aa) Auflösung der Gesellschaft Rz. 468 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft führt nach § 729 Abs. 1 Nr: 2 BGB n.F. zur Auflösung der Gesellschaft (s.o. Rdn 431). Bei einer eingetragenen GbR hat gem. § 733 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F. das Amtsgericht die Auflösung und ihren Grund von Amts wegen in das Gesellschaftsregister einzutragen. bb) Vertretu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Geltung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten?

Rz. 820 Streitig und, soweit ersichtlich, höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, ob die seit langem anerkannten gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten auch im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft weiter Geltung beanspruchen können etwa mit der Folge, dass ein Mehrheitsgesellschafter in der Abstimmung über einen Insolvenzplan aus der Treuepflicht gehi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 762 Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen besteht die Gesellschaft als solche weiter; sie ist weiterhin Trägerin von Rechten und Pflichten. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft ist allerdings regelmäßig ein Auflösungsgrund (etwa §§ 728 Abs. 1 Satz 1 BGB, 131 Abs. 1 Nr. 3, 161 Abs. 2 HGB, 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG, 26...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / m) Ausscheiden von Gesellschaftern

Rz. 1167 In bestimmten Fällen scheidet der Gesellschafter nach der gesetzlichen Regelung automatisch aus der Gesellschaft aus (§ 130 Abs. 1 HGB). Einer Klage oder eines Gesellschafterbeschlusses bedarf es in diesen Fällen nicht. Das Gesetz sieht ein Ausscheiden insb. in folgenden Fällen vor:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XII. Insolvenz

Rz. 1504 Die Vereinigung unterliegt dem einzelstaatlichen Recht über Zahlungsunfähigkeit und Zahlungseinstellung (Art. 36 Satz 1 EWIV-VO). Welches nationale Insolvenzrecht bei internationalen Insolvenzfällen anzuwenden ist, richtet sich nach dem Internationalen Insolvenzrecht (i.S.d. Internationalen Privatrechts). Es ist in Europa inzwischen weitgehend vergemeinschaftet, und...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Stellungnahme

Rz. 835 M.E. verstoßen die diskutierten insolvenzrechtlichen Regelungen nicht gegen Grundrechte der Altgesellschafter. Zum einen hätten sie es in der Hand, die Insolvenz der Gesellschaft selbst durch Beseitigung des Insolvenzgrundes zu verhindern oder zu beenden. Zum anderen führt die Insolvenz der Gesellschaft gesetzlich zu ihrer Auflösung und nach Beendigung des Insolvenzv...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Handeln durch Insolvenzverwalter

Rz. 164 Die Auswirkungen grenzüberschreitender Insolvenzen[544] beurteilen sich im Verhältnis der Mitgliedstaaten der EU – mit Ausnahme Dänemarks –, soweit das Verfahren nach dem 31.5.2002 und vor dem 26.6.2017 eröffnet wurde, nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren (sog. EuInsVO 2000). Für Verfahren, die nach dem 26.6.2017 eröffnet wurden, gilt die ne...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verfügungsbeeinträchtigungen des Insolvenzrechts

Rz. 12 Der UdG ist zuständig zur Behandlung von gerichtlichen Ersuchen (§ 38 GBO) auf Eintragung und Löschung des Insolvenzvermerkes nach § 32 InsO. Der Wortlaut des Abs. 2 Nr. 3 berücksichtigt nicht die vielfältigen weiteren Anordnungen im Insolvenzrecht, die eine Verfügungsbeeinträchtigung oder deren Aufhebung beinhalten. Zu nennen sind insgesamt:[17]mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Insolvenzantragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 55 Ausgangspunkt ist, dass für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen gem. Art. 7 EuInsVO [94] grds. das Insolvenzrecht des Staats gilt, in dem das Verfahren eröffnet wird (lex fori concursus). Bei Eröffnung des Verfahrens durch ein deutsches Gericht muss dieses also auch dann, wenn der Schuldner eine nach ausländischem Recht errichtete Gesellschaft ist, die Vorschrif...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Konzerninsolvenz

Rz. 803 Nach deutscher Rechtslage gibt es kein gemeinschaftliches Insolvenzverfahren über mehrere konzernangehörige Gesellschaften.[1625] Vielmehr muss für jede Konzerngesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und je ein gesondertes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.[1626] Dies folgt der Grundkonzeption des Deutschen Insolvenzrechts: eine Person,...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Stellung der Gesellschafter

Rz. 786 Da das Regelinsolvenzverfahren die Kompetenzen der Gesellschaftsorgane im gesellschaftsinternen Insolvenzschuldnerbereich unberührt lässt (sog. "insolvenzneutraler Schuldnerbereich"),[1594] wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch die Stellung der Gesellschafter grds. nicht beeinflusst. Insb. erfasst das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellsch...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Weitere gesellschaftsrechtliche Zweifelsfragen

Rz. 836 Aufgrund der Regelung in § 254a Abs. 2 InsO ist davon auszugehen, dass hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Anforderungen, die etwa an einen Anteilsinhaberwechsel Kapitalveränderungen, etc. gestellt sind (etwa Beschluss zur Verfügung über Anteilsrechte, Registeranmeldungen, etc.) das Gesellschaftsrecht durch die ESUG-Regelungen in der InsO verdrängt wird.[1678] ...mehr