Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 6. Sonstige Straftatbestände

Rz. 493 Ein Verwalter kann sich – auch bei anhaltenden Liquiditätsproblemen der GdWE – nicht wegen einer Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO strafbar machen. Da gem. § 9a Abs. 5 WEG ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der GdWE nicht stattfindet, besteht weder die Möglichkeit noch die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages. Rz. 494 Ob eine Strafbarkeit nach § 71 ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Anmeldung zur Insolvenztabelle

Rz. 668 Nr. 3320 Rz. 669 Wird der RA des Gläubigers mit der beschränkten Tätigkeit nur der Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle b...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1.1 Versicherungspflicht

Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet[1], besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort. Damit besteht auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich bis zum Ablauf der für das Arbeitsverhältnis maßgebenden gesetzlichen oder tariflic...mehr

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AGS 01/2026, Anhebung der B... / 3. Übergangsrecht

Für die Beschwerdeverfahren nach dem GKG ist in § 72 GKG eine neue Übergangsvorschrift eingefügt worden, die folgenden Wortlaut hat: Zitat § 72 GKG: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen Die §§ 66, 68 und 69 sind in i...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Praktische Hinweise

Rz. 9 Ist bspw. über das Vermögens des Testamentsvollstreckers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden, so kann neben einem Antrag auf Entlassung nach § 2227 BGB [15] versucht werden, die Einsetzung nach § 2078 BGB anzufechten, sofern der Erblasser die Umstände nicht gekannt hat und unterstellt werden kann, dass er bei Kenntnis dieser Umstände die Ernennung des Testamentsvolls...mehr

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FoVo 01/2026, Prozessrecht

Mes Beckapossches Prozessformularbuch 16. Aufl. 2026 3266 Seiten, 179 EUR Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-83551-3 50 Rechtsgebiete werden in der Neuauflage des Formularbuchs auf nahezu 3.300 Seiten in Musterformularen abgebildet. Dazu gehören die aus Sicht der Forderungseinziehung wichtigen Muster zu den Kapiteln aller relevanten Vertragsarten, dem Mandatsverhältnis, dem geric...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / H. Kurzübersicht Verbraucherinsolvenz

Rz. 598 Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll es ermöglichen, dass neben einer bestmöglichen Gläubigerbefriedigung auch natürliche Personen einen schuldenfreien wirtschaftlichen Neuanfang schaffen können und nicht bis zu ihrem Tod verschuldet bleiben, sofern sie redlich sind. Rz. 599 Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich um Einzelzwangsvollstreckung, d.h. einzelne Gläu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Kein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Dies gilt auch für eine Aufhebung aus wichtigem Grund. 3Eine abweichende Vereinbarung ist nur für den Fall zulässig, dass das Gebäude ganz oder teilweise zerstört wird und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht besteht. (2) Das Recht eines Pfändungsgläubigers (§ 751 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) so...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Kausalgeschäft

Rz. 3 § 2348 BGB wird von der zutreffenden h.M. auf das schuldrechtliche Kausalgeschäft analog angewandt, jedenfalls seitdem der Erbverzicht als abstrakt vom schuldrechtlichen Geschäft gesehen wird.[1] Sie kann sich dabei zwar nicht auf eine Entscheidung des BGH berufen, der diese Frage bislang offengelassen hat,[2] aber auf eine Entscheidung des KG.[3] Das LG Ulm sieht in d...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher; dies gilt auch im Fall des § 8. Sie führt die Bezeichnung "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" oder "Wohnungseigentümergemeinschaft" gefolgt von der bestim...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Sonstige Konkurrenzen

Rz. 12 Neben der Anfechtung nach §§ 1954 ff. BGB ist ein Widerruf – abgesehen von den Fällen des § 130 BGB – nicht möglich.[44] Auch für die Anwendung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf die Annahme- oder Ausschlagungserklärung (§ 313 BGB) ist kein Raum.[45] Kein Fall des Abs. 1 ist schließlich die Gläubigeranfechtung im Insolvenzverfahren nach § 129 InsO oder nach §§ 1 ...mehr

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AGS 01/2026, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Kostenfestsetzung bei abweichender Kostenentscheidung (§ 150 Abs. 4 FamFG) im Verbundverfahren, JurBüro 2025, 169 Gem. § 150 Abs. 1 FamFG sind die Kosten im Scheidungsverbundverfahren grds. gegeneinander aufzuheben, wenn das Familiengericht die Kosten nicht anderweitig nach billigem Ermessen verteilt. Eine solche anderweitige Verteilung r...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 11 Der Erwerber tritt – lediglich – in die vermögensrechtliche Position des veräußernden Miterben und wird nicht anstelle des Veräußernden Miterbe,[29] da er keine Rechtsbeziehung zum Erblasser hat. Er übernimmt vom Miterben die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses[30] und ihn treffen auch die Beschränkungen und Beschweru...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Vorliegen eines Entlassungsgrundes

Rz. 7 Voraussetzung, dass ein Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht nach § 2227 BGB entlassen werden kann, ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes,[22] insbesondere eine Rz. 8 Grundvoraussetzung ist, dass zunächst der Testamentsvollstrecker ordnungsgemä...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IX. Pfändung und Insolvenz

Rz. 21 Der Pflichtteilsanspruch kann als in seiner zwangsweisen Verwertbarkeit aufschiebend bedingter Anspruch bereits gepfändet werden, bevor er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig wurde.[55] § 852 Abs. 1 ZPO steht dem nicht entgegen.[56] Der Anspruch ist dann ohne Einschränkung mit einem Pfandrecht belegt, darf aber erst verwertet werden, wenn die Voraussetzungen des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme endgültig erlangt, BFH v 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH v 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH v 30.09.2008, VI R 67/05...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / i) Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften

Rn 37 Die Bundesregierung brachte unter dem 09.08.2019 einen Entwurf eines "Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften" ein. Der Wandel der Lebensverhältnisse, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen sowie die v...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Unterrichtungspflicht

Rz. 660 Nach § 613a Abs. 5 BGB hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Überganges, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Überganges für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehm...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Aufwendungsersatz

Rz. 117 Neben der Vergütung kann der berufsmäßige Nachlasspfleger gem. §§ 1885, 1888 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 4 Abs. 1 VBVG, § 1877 Abs. 1 BGB Ersatz seiner Aufwendungen (Kopien 0,15 EUR/Seite, Porto, Telefon, Fahrtkosten 0,42 EUR/km, Urkunden, Archiv- und Verwaltungsgebühren etc.) verlangen.[359] Während beim berufsmäßigen[360] Nachlasspfleger die Kosten für eine allgemeine...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Bonität

Rz. 53 Auch die Bonität des Verwalters stellt ein Kriterium zur Beurteilung seiner Eignung dar. Ob die finanzielle Lage des Verwalters die hinreichende Eignungsgewähr bietet, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles. Der Verwalter muss mit seinen finanziellen Mitteln sicherstellen können, dass er die Durchführung der Verwaltung auf Dauer, in der von ihm und durch die...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / B. Zum prozessualen Begriff des Wohnungseigentümers

Rz. 9 Die Zuständigkeit für den besonderen Gerichtsstand (§ 43 Abs. 1 S. 2 WEG) sowie die ausschließlichen Gerichtsstände nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 und Nr. 4 WEG knüpfen an den Begriff des "Wohnungseigentümers" an. Rz. 10 Wer Wohnungseigentümer ist, stellt im Zusammenhang mit der Zuständigkeit eine sog. "doppelt relevante Tatsache" dar, d.h. eine solche Tatsache, die s...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Schwangere und Mütter

Rz. 516 Nach § 17 MuSchG besteht Sonderkündigungsschutz für Frauen[915] während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. § 17 Abs. 1 MuSchG enthält ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB. Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134 BGB nichtig.[916] Das MuSchG gilt für alle in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Personen. Hie...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt, dass sich die Haftung auf den Nachlass beschränkt, wenn die Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet ist. Damit legt das Gesetz einen wichtigen Grundsatz der Haftungsbeschränkung fest: die amtliche Nachlassabsonderung. Die Verwaltung des Nachlasses wird dem Erben im Falle der Nachlassverwaltung und des (fremdve...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Wichtiger Grund; Abmahnung

Rz. 597 Für die außerordentliche, fristlose Kündigung bedarf es des Vorliegens eines wichtigen Grundes. Ein solcher setzt voraus, dass das zur Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen der GdWE und dem Verwalter so zerstört ist, dass eine künftige Zusammenarbeit nicht zumutbar ist. Rz. 598 Deshalb ist auch eine nach § 341 Abs. 2 BGB grundsätzlich vorgesehene ...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Wirkung der Verfügungsbeschränkung (Abs. 1)

Rz. 2 Der Entzug des Verfügungsrechts der Erben hat dingliche Wirkung und stellt nicht bloß ein relatives Veräußerungsverbot i.S.d. § 135 BGB dar. Die Verfügungsbeschränkung der Erben gilt auch für deren gesetzlichen Vertreter, Betreuer, Vormund oder Pfleger. Verfügt ein Erbe dennoch, so ist die Verfügung sowohl gegenüber dem Testamentsvollstrecker als auch gegenüber jederma...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.1 Anzahl der Mitglieder

Rn 41 Eine direkte Vorgabe der Anzahl der Ausschussmitglieder lässt sich der InsO nicht entnehmen. Im Regelfall sollte der vorläufige Gläubigerausschuss aber über fünf Mitglieder verfügen.[88] Entsprechend dem Verweis auf § 67 Abs. 2 "sollten" die absonderungsberechtigten Gläubiger, die Insolvenzgläubiger mit den höchsten Forderungen, die Kleingläubiger und ein Vertreter der...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / e) Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion

Rn 30 Am 30.09.2015 erfolgte die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen betreffend einen Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion. Sodann erfolgte am 22.11.2016 ein Richtlinienvorschlag zu einem Rechtsrahmen über präventive Restrukturierungen, eine zweite Chanc...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Tod, Liquidation, Umwandlung und Insolvenz

Rz. 208 Ist der Verwalter eine natürliche Person und stirbt dieser, endet seine Organstellung mit seinem Tod; das Amt ist Fall personengebunden, eine Rechtsnachfolge durch den Erben kommt nicht in Betracht (§§ 168 S. 1, 673 BGB analog).[168] Rz. 209 Veräußert ein Einzelkaufmann sein Einzelhandelsgeschäft mit Firma, wird der Erwerber nicht zum Verwalter.[169] Denn der Verwalte...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Reichweite der Verwaltungsbefugnis

Rz. 2 Grundsätzlich unterliegt der gesamte Nachlass ausschließlich und ohne Beschränkung dem Verwaltungsrecht durch den Testamentsvollstrecker. Hierdurch werden alle Erben von ihrer Verfügungsmöglichkeit ausgeschlossen. Lediglich durch das Schenkungsverbot aus S. 3 wird die Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers eingeschränkt. Ebenso hat er sich an Anordnungen des E...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Gewerberechtliche Erlaubnis

Rz. 38 Wird ein Verwalter gewerbsmäßig tätig, benötigt er zudem eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist in der Regel auszugehen, wenn die erlaubte Tätigkeit auf Dauer, selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht, d.h. nicht nur gelegentlich, ausgeübt wird.[30] Rz. 39 Die Erlaubnis wird vom zuständigen Gewerbea...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Keine Antragspflicht

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transferleistungen / 3.1.2 Betriebliche Voraussetzungen

Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in einem Betrieb bzw. in einer eigenständigen Betriebsabteilung Personalanpassungsmaßnahmen aufgrund einer Betriebsänderung durchgeführt werden, die von dem Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) zusammengefasst werden, die Organisation und Mittelausstattung der b...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3. Aktuelle Entwicklungen und Europäisierung des Insolvenzrechts

Rn 71 Mit Inkrafttreten des StaRUG (dazu zuvor sub 2.r) ist ein weiterer gesetzlicher Mechanismus zur Restrukturierung und Reorganisation von Unternehmen in der Krise geschaffen worden. Während zu Beginn das StaRUG-Verfahren nur sehr begrenzt in Anspruch genommen worden ist, zeigt sich inzwischen eine zunehmende Popularität. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, allerdi...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Systematik

Rn 4 Die wesentlichen Regelungen zur Ausgestaltung und Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses finden sich in § 22 a und § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a. Beide Vorschriften nehmen aufeinander Bezug und werden im Folgenden zusammen kommentiert. Ohnehin handelt es sich bei dem vorläufigen Gläubigerausschuss nicht um eine Sicherungsmaßnahme, so dass die Regelung einen Fremdkö...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Antragsausschuss (Abs. 2)

Rn 19 Die Möglichkeit der Ernennung eines sog. "Antragsausschusses" wurde erst kurz vor Schluss des Gesetzgebungsverfahrens auf Initiative des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages aufgenommen.[28] Dadurch soll unabhängig von den im Gesetzgebungsverfahren angehobenen Größenklassen des Absatz 1 und der gerichtlichen Initiative bei Entscheidung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1a au...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Gerichtliches Vorgehen; Beauftragung eines Rechtsanwaltes

Rz. 107 Im Außenverhältnis ist der Verwalter nach § 9b Abs. 1 S. 1 WEG zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung berechtigt. Zu den Beschränkungen bei der Vertretung im Außenverhältnis siehe die Kommentierung zu § 9b WEG. Rz. 108 Der Verwalter kann deshalb auch einen Mahnbescheid beantragen, ein Klageverfahren einleiten und Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. den Erlass e...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Befriedigung bei dürftigem Nachlass

Rz. 12 Liegen die Voraussetzungen des § 1990 BGB vor, entfällt die Verpflichtung des Erben, Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen. Der Erbe hat nun bei der Befriedigung der Nachlassgläubiger die Ausnahmebestimmungen der Abs. 3 und 4 zu beachten.[33] Nach Abs. 3 wirkt die rechtskräftige Verurteilung des Erben zur Befriedigung eine...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Auftrag und Vergütung

Rz. 86 Welche Vergütung der RA erhält, hängt von dem ihm erteilten Auftrag und i.d.R. nicht von der erbrachten Tätigkeit ab.[7] Das wird oftmals in der Praxis verkannt und bereitet daher zugleich die damit einhergehenden Schwierigkeiten. Der RA fixiert den ihm durch den Auftraggeber erteilten Auftrag nicht und lässt ihn sich auch nicht bestätigen. Irrtümlich wird davon ausge...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Überblick über Irrtumskonstellationen

Rz. 6 Im Überblick lassen sich die verschiedenen Anfechtungsgründe wie folgt darstellen:[10]mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Zeitliche Begrenzung der akzessorischen Haftung

Rz. 64 Die akzessorische Haftung des Wohnungseigentümers gilt nur für solche Verbindlichkeiten, die während seiner Zugehörigkeit zur Gemeinschaft entstanden oder während dieses Zeitraums fällig geworden sind. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einmalige oder um wiederkehrende Leistungen handelt. Für die Beurteilung, ob eine Verbindlichkeit entstanden ist, gelten die g...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VI. Abweichende Vereinbarung des Gegenstandswertes

Rz. 25 Bei den Darstellungen zu den Vergütungsvorschriften konnten Sie bereits sehen, dass im Wesentlichen im gerichtlichen Verfahren die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und unter Umständen die Einigungsgebühr entsteht. Rz. 26 Von den Gebühren hängt es nicht ab, ob die Vergütungsberechnung "hoch" oder niedrig ausfällt. Rz. 27 Praxistipp: Sie sollten für sich eine Statistik...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Voraussetzungen der Dürftigkeitseinrede

Rz. 8 Die Dürftigkeitseinrede setzt voraus, dass eine die Kosten der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens deckende Masse fehlt (§ 1982 BGB; § 26 Abs. 1 InsO)[24] und deshalb die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens nicht "tunlich" ist oder dass aus diesem Grund die Nachlassverwaltung aufgehoben (§ 1988 Abs. 2 ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Zeitliche Nähe zum Erbfall

Rz. 90 Hinsichtlich der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine zeitnahe Veräußerung noch angenommen werden kann, liegt eine abschließende und allgemeingültige Entscheidung durch die Rechtsprechung bislang nicht vor. Vielmehr besteht (insbesondere zu Grundstücksverkäufen) eine relativ große Bandbreite von Verkaufszeitpunkten, die in der Vergangenheit für ausreichend zeitnah zum ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2 Voraussetzungen der Mitgliedschaft

Rn 42 Naturgemäß kommen als Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses Gläubiger des Schuldners in Betracht. Ob die Gläubigerstellung zuvor durch einen Forderungskauf erworben wurde, spielt keine Rolle. Daneben können Mitglieder aber auch Personen sein die keine Gläubiger des Schuldners sind. Dies war zunächst streitig, der Gesetzgeber hat aber mit dem SanInsFoG[95] ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.2 Zivilrechtlich wichtiger Grund

Tz. 610 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Ein GAV kann im Regelfall nur zum Ende des Geschäftsjahrs der OG aufgehoben werden (s Tz 604). Nach § 297 AktG kann ein Unternehmensvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände ni...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Unterbrechung gemäß § 240 ZPO

Rz. 303 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beklagten wird das Verfahren gemäß § 240 S. 1 ZPO unterbrochen. Eine Freigabe der Eigentumswohnung beendet die Unterbrechung nicht (siehe Rdn 260).mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Beendigung durch Verteilung der Masse und Rechtsfolgen

Rz. 4 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist dann beendet, wenn es nach der Schlussverteilung (§§ 196 ff. InsO) durch einen förmlichen Beschluss des Insolvenzgerichts aufgehoben wird (§ 200 Abs. 1 S. 1 InsO). Der Beschluss und der Grund der Aufhebung sind öffentlich bekannt zu machen (§ 200 Abs. 2 S. 1 InsO). Die §§ 31–33 InsO gelten entsprechend (§ 200 Abs. 2 S. 2 InsO). Erst m...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Besonderheit: Pflichtteilsansprüche und Testamentsvollstreckung

Rz. 11 Nach Abs. 1 S. 3 können Pflichtteilsansprüche nur gegen die Erben geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht. In diesen Bereich gehören sämtliche Klagen hinsichtlich einer etwaigen Pflichtteilszahlung z.B.:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Für die Fälle, dass die Überschuldung des Nachlasses auf Vermächtnissen und Auflagen beruht (sog. Überschwerung, auch Überbeschwerung genannt), trifft § 1992 BGB eine Sonderregelung. Es wird dem Erben die Möglichkeit eröffnet, in diesen Fällen auch ohne Trennung des Nachlasses vom Eigenvermögen (Separation) seine Haftung nach Maßgabe der §§ 1990, 1991 BGB zu beschränke...mehr